Wenn Sie auf den Link in der Beschreibung klicken kommen Sie direkt auf die Seite des Landesamt für Steuern Niedersachsen, wo Sie die Papieranträge, nebst Ausfüllanleitungen (Infoblätter) finden.
Vielen Dank für die Infos. Aber was ist mit einem Gartenhaus (Holz) was ich dieses Jahr wegen eines Sturmschadens abgerissen habe und evtl. bis Ende des Jahres ein neues bauen möchte?
Nebengebäude bis 30 m² sind nicht zu berücksichtigen. Wenn das Gartenhaus das einzige Nebengebäude ist, bzw. wird und kleiner als 30 m² braucht es nicht berücksichtigt zu werden. Garage/-flächen sind bis 50 qm je Wohneinheit nicht zu berücksichtigen.
Moin von der Nordseeküste, vielen Dank für die Erläuterungen - sehr schön . In meiner Wohnflächenberechnung steht der Begriff Hauswirtschaftsraum und dort befinden sich neben Utensilien für die Hauswirtschaft auch die Heizungsanlage , die Waschmaschine und der Trockner -> als Wohnfläche angeben oder kann ich die Qm absetzen? - Beste Grüße
In der Anleitung zur Anlage Grundstück findet sich folgender Hinweis:" In den Fällen der Wohnnutzung ist - grundsätzlich - allein die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) maßgeblich. Flächen weiterer zu der Wohnung gehörender Räume wie z.B. Keller-, Abstell-, Heizungsräume oder Waschküchen, die nicht zur Wohnfläche gehören (vgl. § 2 Abs. 3 WoFlV), sind hier nicht zu berücksichtigen; auch nicht als Nutzfläche." Der Hauswirtschaftsraum (HWR) in einer Wohnung dürfte wohl grundsätzlich zur Wohnfläche zählen, nur lt. klassischer Definition befindet sich im HWR keine Heizungsanlage. Wenn Sie z.B. eine Gasheizungsanlage aufstellen sind i.d.R. bestimmte bautechnische Vorgaben für den Raum einzuhalten. Deshalb haben Sie m.E. gute Argumente dafür, das es sich um einen Heizungsraum handelt., der dann nicht zu der Wohnfläche zählt.
Ja, allerdings nur in Härtefällen. Wenn der Antrag in Papierform abgegeben wird geht das Finanzamt von einem Härtefall aus, der nicht begründet werden muss (Siehe dazu Anwendungserlass des Finanzministeriums von 22.02.2022 A8 Abs. 12). Die Internetseite, wo die Anträge (Formulare) und Anleitungen zu finden sind, ist in der Beschreibung zum Video verlinkt.
Sehr gutes Video Danke. Mein Nachbar und ich stehen gerade vor dem Problem mit der Grundstücksgröße. Unsere Häuser stehen auf ein Grundstück. Laut Viewer auch. Komplette GrundStück 850m2. Teilt man das einfach durch 2??
Ihre Miteigentumsanteile an einem Grundstück können Sie aus dem Grundbuch entnehmen. Oder aus Ihrem notariellen Kaufvertrag den Sie unterschreiben haben als Sie Eigentümer wurden.
@@steff8174 Super, das Sie die Infos gefunden haben. Noch ein Tipp: Sie geben in der Anlage Grundstück beim Eintrag für das Flurstück in Zeile 4 die gesamte Grundstücksfläche (850qm) ein. Ihren Anteil am Flurstück berücksichtigen Sie dann in der Zeile 6 in Feld 17 und Feld 18 mit 3, bzw. 5. Das Finanzamt wird später bei der Veranlagung die Flächen genau zuordnen.
Moin Ralf, echt tolles Video! Danke dafür:) Da habe ich noch eine Frage. Unser Doppelhaus steht auf einem Grundstück - das gehört im ganzem meinem Mann. Die andere Haushälfte vermieten wir. Wir hatten auch 2 Formulare zugeschickt bekommen mit 2 Nummern. Bei dem Viewer wird die ganze Grundstückgröße angezeigt egal welche Adresse man angibt( Haus Nr. 2 oder 4), Ist das wie im Fall von Steff81, dass man das selbst auseinander rechnen muss? Das Grundstück ist im Grundbuch nur für meinen Mann eingetragen. Sollen wir das selbst vermessen und den Haushälften zuordnen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!Beste Grüße:)
Nein, das war ein anderer Fall. Bei Steff81 stand im Grundbuch, beziehungsweise im Kaufvertrag der Miteigentumsanteil, drei fünftel am Grundstück. Hier ist der Fall anders. Bei euch gehört dein Ehemann das ganze Grundstück. Ich kann mir das mit dem zwei Aktenzeichen nur so erklären, dass vielleicht eine ideelle Teilung vorgenommen wurde. D.h. das müsste aus dem Grundbuch hervorgehen. Da wird das Grundstück nur vom Notar ohne Vermessung geteilt. Dann steht dort der ideelle Teil, zum Beispiel 1/2 dann könnt ihr das Grundstück so aufteilen. Ansonsten müsst ihr beim Finanzamt nachfragen.
@@Finanzenleichtgemacht Vielen Dank für die Antwort!! Update: Das Doppelhaus wurde auf einem Grundstück neu gebaut. Da war vorher ein Acker also stand kein Gebäude drauf. Habe beim Finanzamt angerufen:) Der Beamter wusste auch nicht ganz genau was ich machen soll. So ein Fall hat er noch nicht gehabt. Das wird noch lustig:)
@@mare8769 das ist eigentlich ganz einfach zu lösen. Das Finanzamt muss einfach das eine Aktenzeichen löschen, bzw. auf das andere übertragen. Na dann bin ich mal gespannt. Danke für die Rückmeldung.
Meine Partnerin und ich bauen gerade (Niedersachsen). Im Internet bin ich bisher nicht fündig geworden, daher versuche ich es mal auf diesem Weg. Dieses Jahr zahlen wir keine Grundsteuer (Grundstück gekauft im März), richtig? Müssen wir die Grundsteuererklärung dennoch dieses Jahr abgeben?
Der Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 01.01.2022. Der Eigentümer der zu diesem Zeitpunkt Eigentümer ist muss die Erklärung für 2022 abgeben. Wenn Sie erst im März Eigentümer geworden sind brauchen Sie die Grundsteuererklärung für 2022 nicht abgeben. Sie müssen erst dann eine Grundsteuererklärung abgeben wenn Ihr Neubau bezugsfertig ist. Der Stichtag ist immer der 1.1. der auf die Änderung folgt. Also wenn Sie z.B. bis 31.12.2022 bezugsfertig sind, dann müssen Sie für 2023 eine Grundsteuererklärung (sogenannte Fortschreibung) abgeben (siehe dazu Anleitung zur Grundsteuererklärung, die Seiten 2 bis 4).
Vielen Dank Herr Ralf, Sie haben prima erklärt!
Danke fürs Lob
Wo ist das Infoblatt verlinkt und wo der schriftliche Antrag?
Wenn Sie auf den Link in der Beschreibung klicken kommen Sie direkt auf die Seite des Landesamt für Steuern Niedersachsen, wo Sie die Papieranträge, nebst Ausfüllanleitungen (Infoblätter) finden.
Vielen Dank für die Infos. Aber was ist mit einem Gartenhaus (Holz) was ich dieses Jahr wegen eines Sturmschadens abgerissen habe und evtl. bis Ende des Jahres ein neues bauen möchte?
Nebengebäude bis 30 m² sind nicht zu berücksichtigen. Wenn das Gartenhaus das einzige Nebengebäude ist, bzw. wird und kleiner als 30 m² braucht es nicht berücksichtigt zu werden. Garage/-flächen sind bis 50 qm je Wohneinheit nicht zu berücksichtigen.
@@Finanzenleichtgemacht Dankeschön.
Moin von der Nordseeküste, vielen Dank für die Erläuterungen - sehr schön . In meiner Wohnflächenberechnung steht der Begriff Hauswirtschaftsraum und dort befinden sich neben Utensilien für die Hauswirtschaft auch die Heizungsanlage , die Waschmaschine und der Trockner -> als Wohnfläche angeben oder kann ich die Qm absetzen? - Beste Grüße
In der Anleitung zur Anlage Grundstück findet sich folgender Hinweis:" In den Fällen der Wohnnutzung ist - grundsätzlich - allein die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) maßgeblich. Flächen weiterer zu der Wohnung gehörender Räume wie z.B. Keller-, Abstell-, Heizungsräume oder Waschküchen, die nicht zur Wohnfläche gehören (vgl. § 2 Abs. 3 WoFlV), sind hier nicht zu berücksichtigen; auch nicht als Nutzfläche." Der Hauswirtschaftsraum (HWR) in einer Wohnung dürfte wohl grundsätzlich zur Wohnfläche zählen, nur lt. klassischer Definition befindet sich im HWR keine Heizungsanlage. Wenn Sie z.B. eine Gasheizungsanlage aufstellen sind i.d.R. bestimmte bautechnische Vorgaben für den Raum einzuhalten. Deshalb haben Sie m.E. gute Argumente dafür, das es sich um einen Heizungsraum handelt., der dann nicht zu der Wohnfläche zählt.
Moin. In Niedersachsen darf man die Erklärung doch auch in Papierform abgeben ?!
Ja, allerdings nur in Härtefällen. Wenn der Antrag in Papierform abgegeben wird geht das Finanzamt von einem Härtefall aus, der nicht begründet werden muss (Siehe dazu Anwendungserlass des Finanzministeriums von 22.02.2022 A8 Abs. 12). Die Internetseite, wo die Anträge (Formulare) und Anleitungen zu finden sind, ist in der Beschreibung zum Video verlinkt.
Sehr gutes Video Danke. Mein Nachbar und ich stehen gerade vor dem Problem mit der Grundstücksgröße. Unsere Häuser stehen auf ein Grundstück. Laut Viewer auch. Komplette GrundStück 850m2. Teilt man das einfach durch 2??
Ihre Miteigentumsanteile an einem Grundstück können Sie aus dem Grundbuch entnehmen. Oder aus Ihrem notariellen Kaufvertrag den Sie unterschreiben haben als Sie Eigentümer wurden.
@@Finanzenleichtgemacht super danke für die schnelle Antwort. Da steht 3/5
Gruß
@@steff8174 Super, das Sie die Infos gefunden haben. Noch ein Tipp: Sie geben in der Anlage Grundstück beim Eintrag für das Flurstück in Zeile 4 die gesamte Grundstücksfläche (850qm) ein. Ihren Anteil am Flurstück berücksichtigen Sie dann in der Zeile 6 in Feld 17 und Feld 18 mit 3, bzw. 5. Das Finanzamt wird später bei der Veranlagung die Flächen genau zuordnen.
Moin Ralf, echt tolles Video! Danke dafür:) Da habe ich noch eine Frage. Unser Doppelhaus steht auf einem Grundstück - das gehört im ganzem meinem Mann. Die andere Haushälfte vermieten wir. Wir hatten auch 2 Formulare zugeschickt bekommen mit 2 Nummern. Bei dem Viewer wird die ganze Grundstückgröße angezeigt egal welche Adresse man angibt( Haus Nr. 2 oder 4), Ist das wie im Fall von Steff81, dass man das selbst auseinander rechnen muss? Das Grundstück ist im Grundbuch nur für meinen Mann eingetragen. Sollen wir das selbst vermessen und den Haushälften zuordnen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!Beste Grüße:)
Nein, das war ein anderer Fall. Bei Steff81 stand im Grundbuch, beziehungsweise im Kaufvertrag der Miteigentumsanteil, drei fünftel am Grundstück. Hier ist der Fall anders. Bei euch gehört dein Ehemann das ganze Grundstück. Ich kann mir das mit dem zwei Aktenzeichen nur so erklären, dass vielleicht eine ideelle Teilung vorgenommen wurde. D.h. das müsste aus dem Grundbuch hervorgehen. Da wird das Grundstück nur vom Notar ohne Vermessung geteilt. Dann steht dort der ideelle Teil, zum Beispiel 1/2 dann könnt ihr das Grundstück so aufteilen. Ansonsten müsst ihr beim Finanzamt nachfragen.
Würde mich dann mal interessieren ob das der Grund für die 2 Aktenzeichen ist?
@@Finanzenleichtgemacht Vielen Dank für die Antwort!! Update: Das Doppelhaus wurde auf einem Grundstück neu gebaut. Da war vorher ein Acker also stand kein Gebäude drauf. Habe beim Finanzamt angerufen:) Der Beamter wusste auch nicht ganz genau was ich machen soll. So ein Fall hat er noch nicht gehabt. Das wird noch lustig:)
@@mare8769 das ist eigentlich ganz einfach zu lösen. Das Finanzamt muss einfach das eine Aktenzeichen löschen, bzw. auf das andere übertragen. Na dann bin ich mal gespannt. Danke für die Rückmeldung.
Meine Partnerin und ich bauen gerade (Niedersachsen). Im Internet bin ich bisher nicht fündig geworden, daher versuche ich es mal auf diesem Weg. Dieses Jahr zahlen wir keine Grundsteuer (Grundstück gekauft im März), richtig? Müssen wir die Grundsteuererklärung dennoch dieses Jahr abgeben?
Der Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 01.01.2022. Der Eigentümer der zu diesem Zeitpunkt Eigentümer ist muss die Erklärung für 2022 abgeben. Wenn Sie erst im März Eigentümer geworden sind brauchen Sie die Grundsteuererklärung für 2022 nicht abgeben. Sie müssen erst dann eine Grundsteuererklärung abgeben wenn Ihr Neubau bezugsfertig ist. Der Stichtag ist immer der 1.1. der auf die Änderung folgt. Also wenn Sie z.B. bis 31.12.2022 bezugsfertig sind, dann müssen Sie für 2023 eine Grundsteuererklärung (sogenannte Fortschreibung) abgeben (siehe dazu Anleitung zur Grundsteuererklärung, die Seiten 2 bis 4).
@@Finanzenleichtgemacht Herzlichen Dank! 🙂