Grundsteuererklärung - Berechnung Wohnfläche, Nutzfläche, Garagen und Nebengebäude (Niedersachsen)

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  • Опубліковано 1 жов 2024

КОМЕНТАРІ • 105

  • @SelinaSchutz
    @SelinaSchutz Рік тому +1

    Unsere Garage sowie Scheune hat einen Dachboden, den wir teilweise als Abstellmöglichkeit nutzen. Muss dieses als Nutzfläche angegeben werden? Wie schaut es mit einem Lagerraum für Brennholz in dieser Scheune aus? Danke.

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Die Frage bezüglich der Garagen- und Scheunenböden möchte ich nicht aus der Ferne beantworten ohne die genauen baulichen Voraussetzungen zu kennen. Meine Garage zum Beispiel hat einen Spitzboden mit niedriger Höhe und hat keine feste Treppe. Es gibt gerade im ländlichen Bereich viele Gebäude aus ehemaliger Landwirtschaft die umfunktioniert wurden zur Garage und ein hoch ausgebautes Dachgeschoss, vielleicht sogar mit betonierten Boden haben. In einer Garage dürfen grundsätzlich nur Fahrzeuge und Zubehör gelagert werden. Bei der Scheune kommt es drauf an, wie der Dachboden zu erreichen ist, gibt es eine feste Treppe oder nur eine lose Leiter? Wie ist der Zustand des Dachbodens? Wie ist der Zustand der gesamten Scheune, vielleicht baufällig, so das es durchregnet? Lagerflächen für Brennstoffe zählen in der Regel nicht zu den Nutzflächen. Wenn sie sich nicht sicher sind wie sie die Flächen angeben, können Sie unter Punkt 5 „Ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung“ im Hauptforderung der Erklärung dem Finanzamt mitteilen, welche Flächen Sie warum nicht berücksichtigt haben.

  • @christophloewe6118
    @christophloewe6118 Рік тому +1

    Hallo, ein sehr schönes Video und ich habe in Ihrem Video viele wichtigen Informationen erhalten, die ich in anderen Videos vermisst habe.
    Eine Frage bleibt mir aber bestehen:
    Was bedeutet bei den Nebengebäuden "räumlicher Zusammenhang"?
    Ich habe einen frei stehenden Schuppen auf dem Grundstück der unter 30m2 misst aber frei steht.
    Fehlt hier dann der räumliche Zusammenhang des Nebengebäudes zur Wohnnutzung über ich muss dir gesamte Fläche des Nebengebäudes, auch wenn es unter den 30m2 liegt, eintragen?
    So verstehe ich den Text.
    Ihr gesprochenen Worte lassen aber davon ausgehen, dass ich nichts angeben muss, das unter 30m2 Fläche.
    Was bedeutet dieser "räumlichem Zusammenhang Tür zur Wohnnutzung"?
    Über eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Beste Grüße
    Ich habe es gefunden. Gleiches Grundstück, gleicher Besitzer!

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому +1

      Nicht der räumliche Zusammenhang ist entscheidend sondern ob sie die Scheune für ihre Wohnnutzung nutzen. Ich gehe jetzt mal davon aus dass sie ein Einfamilienhaus haben und dann gibt es einen Freibetrag von insgesamt 30 m² für Nebengebäude. Wenn der Schuppen ihr einziges Nebengebäude ist und unter 30 m² Nutzfläche hat brauchen Sie ihn nicht eintragen.

    • @christophloewe6118
      @christophloewe6118 Рік тому

      @@Finanzenleichtgemacht
      Vielen Dank für Ihre Antwort!
      Dass sie überhaupt meine Frage verstanden haben, ist eine Wucht!
      Da hat mir die Worterkennung den einen oder anderen Streich gespielt..
      Ihnen einen schönen Abend

  • @OliverPaesler
    @OliverPaesler Рік тому +3

    Danke ... sehr gut und verständlich erklärt. Ich habe mir einiges zu diesem Thema angeschaut, weil bei meinem privat genutzten Resthof eine Zuordnung nicht so einfach ist. Mein Wohnhaus wurde 1907 mit einen angebauten Stall erbaut und später noch um eine angebaute Scheune erweitert. Wenn ich das Wohnhaus mit den Anbauten als ein Gebäude ansehe, wären Stall und Scheune als Zusatzräume anzusehen, da sie außerhalb der Wohnung liegen und nur zu Abstellzwecken genutzt werden. Sehe ich alle drei Einheiten als separate Gebäude an, so wären Stall und Scheune als Nutzfläche anzugeben und ich könnte 30 m2 abziehen. Hier fehlt mir eine Definition, ob und ab wann ein Anbau ein separat zu erfassendes Nebengebäude ist.
    Einen Traktorschuppen als allein stehendes Gebäude gibt es auch noch, den man als Garage ansehen kann und die rund 100 m2 um 50 m2 reduziert angibt.
    Im Detail ergeben sich leider häufig Zuordnungsprobleme ... die auch eine Nachfrage beim Finanzamt nicht lösen konnte. Hier riet man mir Stall und Scheune als Nebengebäude anzugeben und jeweils 30 m2 abzuziehen. Was aus meiner Sicht auch nicht korrekt wäre, da mir (laut Video) nur insgesamt 30m2 zustehen.
    Es hat mich sehr gefreut, dass Sie ein Video speziell für Niedersachsen gemacht haben ... also Daumen hoch und weiter so ...

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому +1

      Ein Anbau ist per Definition direkt an das Gebäude angebunden. Wenn lt. Wohnflächenverordnung Kellerersatzräume nicht als Zubehörräume berücksichtigt werden, die in der Regel, z.B. bei Neubauten „angebaut“ werden, könnten Sie argumentieren, dass es sich zumindest teilweise um Zubehörräume handelt. Ihr Problem kommt häufiger in ländlichen Gegenden vor. Die Frage was alles zum „Haupt“Gebäude und damit zu den Zubehörräumen zählt ist fließend. Es kommt auch auf den Charakter des Gebäudes an. Ob, wenn Sie auf Ihr Gebäude schauen Sie den Eindruck eines Gesamtbaus haben. Noch ein Hinweis: Außerdem stellt sich die Frage inwieweit die alten Gebäude überhaupt noch genutzt werden können. Es kommt vor, dass die Dächer nicht besonders dicht sind und dann bei Starkregen Wasser eindringt. Sie können wenn Sie die Erklärung mit Elster abgeben im Hauptvordruck unter „5. - Ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung“ dem Finanzamt mitteilen wie sie die Berechnung vorgenommen haben. Dann sehen Sie ja was das Finanzamt macht und ob es ihrer Berechnung folgt?

    • @OliverPaesler
      @OliverPaesler Рік тому

      @@Finanzenleichtgemacht
      Danke für die ausführliche Antwort ... der Hinweis auf "5. -Ergänzende Angaben ..." ist sehr hilfreich. Stall und Scheune werden von mir nicht genutzt, da ich mir den Resthof in erster Linie zu Wohnzwecken gekauft habe. Nach der anstehenden Sanierung des EG, welche z.B. über keine Heizung verfügt, soll auch noch eine abgeschlossene Gewerbeeinheit (Büro mit separaten Eingang, Küche und WC) entstehen. Ihr Hinweis mit dem Durchregnen hat bei mir die Frage aufgeworfen, ob das EG ohne Heizung überhaupt als Wohnfläche gilt? Oder nur als Abstellraum anzusehen ist. Das 1. OG wurde vom Vorbesitzer bereits saniert und kann bewohnt werden. Im Detail ergeben sich immer viele Sichtweise ... das Finanzamt muss dann aber auch folgen können ... vielleicht sollte man da nicht übertreiben ... ;-)

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому +1

      @@OliverPaesler bezüglich der nicht beheizen Räume; die dürften dann meines Erachtens nur mit der halben Wohnfläche angerechnet werden. Die Frage ist nur: Die Grundsteuererklärung die jetzt abgegeben wird gilt für 2025 und wenn bis dahin die Heizkörper installiert sind, macht das nicht viel Sinn, weil sie dann eine Fortschreibung (Erklärung) machen müssten. Sie können unter Punkt „5….“ dem Finanzamt mitteilen, wie Sie Ihre Flächen berechnet haben. Die Grundsteueräquivalenzbeträge, beziehungsweise der Grundsteuermessbetrag sind viele Jahre gültig. Die Steuer die Sie darauf viele Jahre zahlen sollte passen. Der Punkt 5 wurde u.a. für Sachverhalte geschaffen, die nicht eindeutig klar sind. Das Finanzamt muss nach Sachverhalt beurteilen, egal wie umfangreich ein Fall ist. Wenn Sie gute Argumente haben können Sie die vorbringen, das ist das Recht eines jeden Steuerzahlers. Wenn daraufhin etwas unklar ist wird das Finanzamt weitere Unterlagen anfordern.

  • @alka1449
    @alka1449 Рік тому

    Moin hab heute meine neue Berechnung bekommen.
    Ist das der Endverbraucher den ich ab 2025 zahlen muss oder kommen da noch kosten hinzu?

  • @kristinamartens7025
    @kristinamartens7025 Рік тому +1

    Vielen Dank für das Video. Wie verhält sich die Wohnflächenberechnung bei einer Ferienwohnung, die zwischendurch durch uns selbst genutzt wird, aber überwiegend vermietet wird an Feriengäste? Über eine Antwort hinsichtlich Wohn- und Nutzfläche würde ich mich freuen.

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Nicht zu den Wohnzwecken zählt die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherberg, z.B. Ferienwohnungen. Diese Räume sind den Nutzflächen zuzuordnen (siehe RdErl. d. MF v. 22.02.2022, A3 Abs. 15).

  • @huju8614
    @huju8614 Рік тому

    Hallo Dr. Best,
    wir haben in einer Wohnanlage (10 Häuser auf dem Grundstück) eine Wohnung. Auf dem Gesamtgrundstück sind Garagen. Wir haben eine davon gekauft. Die Garage ist unter 30 qm. Muss ich dafür auch eine Erklärung abgeben? Vielen Dank

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      In der Regel wird die Garage als Sondernutzungsrecht zur Eigentumswohnung mit erworben? Dann dient die Garage der Wohnnutzung und wenn sie unter 30 m² Nutzfläche hat, muss sie nicht berücksichtigt werden. Dann müssten sie auch nur ein Aktenzeichen für die Eigentumswohnung bekommen haben? Ist das der Fall?

  • @stephanspie7194
    @stephanspie7194 Рік тому

    Hallo, dank ihrer guten Erklärungen haben wir festgestellt, dass wir Fehler bei der Berechnung der Wohnfläche gemacht haben. Leider finde ich in dem Video nicht den Link den Sie angeben zur Korrektur der Wohnflächenberechnung. Es wäre super, wenn sie da noch einmal etwas zu sagen könnten.
    Und schon einmal Danke für Ihre Mühe!!

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому +1

      Wenn die Steuererklärung abgegeben wurde und noch keine Bescheide vorliegen, kann die korrigierte Erklärung erneut mit Elster abgegeben werden. Die zuletzt abgegebene Erklärung wird in der Regel vom Finanzamt bearbeitet. Wenn die Bescheide kommen sollten die dann aber trotzdem geprüft werden ob die geänderten Werte übernommen wurden. Zur Prüfung der Bescheide habe ich ein Video erstellt. Wenn der Bescheid bereits ergangen ist kann Einspruch innerhalb der Frist eingelegt werden. Das geht mit Elster, dazu habe ich ebenfalls ein Video erstellt. In der Video Liste unseres Kanals finden Sie die Videos.

  • @kalles.4881
    @kalles.4881 Рік тому +1

    Und was passiert wohl wenn ich zu wenig Grundfläche angebe? Wenn das FA meint es besser zu wissen kann gern jemand zum nachmessen vorbeikommen.

  • @sabinemueller9807
    @sabinemueller9807 Рік тому

    Hallo, gibt es überhaupt Grundstücke, die für Privatleute grundsteuerfrei sind oder werden alle Grundstücke A, B oder C zugeordnet?

  • @petersmoba9931
    @petersmoba9931 Рік тому

    ich habe das Nachbar Baugrundstück direkt angrenzend an mein Haus gekauft (Grunst. hat einene Haus Nr.) und dort KEIN Haus sondern eine Garage von 21 qm drauf gebaut. Werde jetzt aufgefordert da getrennt mit eigenem Aktenzeichen was abzugeben. NAch ihrer Ausage unter 50 qm. Muß also nichts angeben. Was soll ich tun ? ABO von Peter

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Ein Grundstück gilt als unbebaut, wenn die darauf errichteten Gebäude eine Gesamtgebäudefläche von weniger als 30 m² haben. D.h. sie geben die Grundsteuer-Erklärung für ein unbebautes Grundstück ab und geben die Daten zum Grundstück (Grund- und Boden) ein.

    • @petersmoba9931
      @petersmoba9931 Рік тому

      @@Finanzenleichtgemacht super danke, erledigt. Ein Grundstück mit Garage drauf ist also unbebaut. Soll einer verstehen. Aber seis drum. Einspruch lege ich eh ein wenns teurer wird. Vielen Dank für die gute Hilfe Erklärung rechtzeitig noch abgegeben.

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      @@petersmoba9931 das wurde so festgelegt. Ein Grundstück mit Gebäudeflächen unter 30qm gilt als unbebaut. Es ist egal ob es eine Garage oder andere Gebäude sind.🙂

  • @janos5555
    @janos5555 Рік тому

    Schön, dass das alles so genau aufgeführt wird, aber es wird wohl kein Finanzbeamter vorbei kommen und mich steinigen, weil ich 1m^2 bei der Badewanne nicht angegeben habe.

  • @MRTNBLND77
    @MRTNBLND77 Рік тому +1

    Daumen hoch. Danke ! 👍

  • @RF-by7cz
    @RF-by7cz Рік тому

    Hallo ich habe zwei Kellerräume ,die ordentlich mit Parkett und Heizung ausgebaut sind. Es werden aber folgende Parameter als Aufenthaltsraum laut Bauordnung (und Bauzeichnung 1977) nicht erfüllt: Belichtung (Fenster sind kleiner als 1/8 der Grundfläche), Räume sind nur 2,3 m hoch, Oberkante der Außenfläche vorm Fenster liegt höher als 70 cm vom Kellerfussboden entfernt.Somit würde ich die beiden Räume nicht als Wohnfläche angeben.Ist das so korrekt?VG

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Entsprechen die Grundflächen von Räumen nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder zur Nutzung, gehören diese nicht zur Wohnfläche. Kellerräume gehören zu den Zubehörräumen und sind, wenn sie der Wohnnutzung dienen, nicht zu berücksichtigen.

  • @fracka_kacka_kaka_kaka_kow1793

    Wenn auf einem Grundstück nur eine ehemals landwirtschaftlich genutzte Scheune befindet, welche inzwischen im Privatvermögen ist. Ist das dann immer noch ein Landwirtschaftliches Gebäude? Ist die Fläche der Scheune dann 100% eine Nutzfläche?
    Vielen Dank für Ihre Antwort und die Videos.

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому +1

      In unserem Video geht es ausschließlich um Grundstücke die mit Wohnbauten bebaut sind. Trotzdem ein Tipp: Im Schreiben des Finanzamtes für die Anforderung der Grundsteuer-Erklärung findet sich in der Regel unter dem Punkt „Warum bekommen Sie dieses Schreiben?“ der Hinweis auf die (Mit-) Eigentümerschaft an einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Das gilt auch für nicht aktive Landwirte mit einzelnen land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen, die ungenutzt, selbstgenutzt oder verpachtet sind. Dann ist die Anlage Land- und Forstwirtschaft abzugeben. Im Zweifelsfall können Sie beim Finanzamt nachfragen.

  • @ElkeStrache
    @ElkeStrache Рік тому

    Super Video.
    Ich habe noch eine Frage zu Garagen. Wir haben 4 Garagen auf einen Grundstück auf der gegenüberliegenden Straßenseite von unserem Wohnhaus (steuerlich Einfamilienhaus).
    Kann ich trotzdem von der gesamten Nutzfläche von 97m² die 30m² abziehen oder muß ich die komplette Fläche ohne Abzug angeben? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Im Anwendungserlass zum Grundsteuergesetz finden wir zu §3 NGrStG unter A3 Nr. 19 folgendes:" ....Der Freibetrag gilt auch für solche Garagen, die eine eigene wirtschaftliche Einheit bilden, soweit es sich um Garagen mit einer Nutzfläche bis zu 50 m² oder um Stellplätze
      im Teileigentum handelt und eine rechtliche Zuordnung zu Wohnflächen besteht." Wenn also Garagen bei einem gegenüberliegenden Grundstück der Wohnnutzung dienen kann der Freibetrag für diese Garagenflächen bis 50qm je Wohneinheit (Einfamilienhaus = 1 Wohneinheit) abgezogen werden.

  • @renatehinrichs7605
    @renatehinrichs7605 Рік тому

    Super Erklärung. Danke!

  • @MarcelKaiser-qw3sw
    @MarcelKaiser-qw3sw Рік тому

    Hallo, vielen Dank für die guten Videos.
    Oliver hat bereits gestern in der gleichen Richtung gefragt, aber vielleicht noch mal mit einem Beispiel gefragt.
    Ein Resthof mit einem zusammenhängenden Gebäudekomplex wird nur noch zu Wohnzwecken im Wohnhaus genutzt wird und die Stallung wurde innen rückgebaut, sodass man diesen nur noch als Abstellfläche für Diveres (z.B. Gartengeräte) nutzen kann. Dan ist der "alte Stallanteil" als Zubehöhrraum zu sehen?
    Viele Grüße und Danke im Voraus

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Bei Unsicherheit besteht folgende Möglichkeit: Unter Punkt "5. Ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung" im Hauptvordruck ist es möglich das Finanzamt zu informieren, wenn z.B. bei einem Gebäudekomplex die Nutzflächen als Zubehörräume nicht berücksichtigt wurden. Das Finanzamt entscheidet dann. Bitte zusätzlich das Feld zum ankreuzen in Zeile 59 nicht vergessen. Die Steuererklärung wird dann ausgesteuert und läuft nicht automatisch durch. So kann das Finanzamt prüfen ob es richtig ist, die Räume als Zubehörräume nicht zu berücksichtigen. In dem Textfeld kann der Sachverhalt geschildert und die Argumente vorgebracht werden.

  • @mannytoba
    @mannytoba Рік тому

    Sehr gut erklärt, aber was ist mit einem Mehrfamilienhaus in dem eine Wohnung gar nicht oder nur teilweise ausgebaut ist? Ist das 100% Wohnfläche, obwohl nicht bewohnbar?

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Grundsätzlich gilt: Werden Gebäudeflächen nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt, wird eine solche Nutzung so lange weiter unterstellt, bis eine Nutzung zu anderen Zwecken erfolgt. Wenn die Wohnung früher zu Wohnzwecken genutzt wurde, zukünftig nicht mehr, dann können Sie das dem Finanzamt mitteilen. Wenn Sie die Grundsteuer Erklärung mit Elster abgeben, können Sie im Hauptvordruck unter Punkt 5 „Ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung“ dem Finanzamt ein Hinweis geben. Sollte die Wohnung nur vorübergehend renoviert werden bleiben die Flächen Wohnflächen.

  • @Vicinusqwertz
    @Vicinusqwertz Рік тому

    Vielen Dank für Ihr Video. Eine Fragezu den Zubehörräumen. Wenn ein direkt an die Wohnung angrenzender Gebäudeteil Zubehörräume beinhaltet (Abstellräume) kann ich diese Räume dann weglassen weil es Zubehörräume sind oder gilt dann die Regel für Nebengebäude?

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Ohne das Gebäude konkret zu kennen, ist es schwierig auf ihre Frage zu antworten. Wenn Sie den Begriff Gebäudeteil verwenden bedeutet das für mich, dass die Wohnung und die Zubehörräume im selben Gebäude liegen. Wenn das der Fall ist und diese Zubehörräume der Wohnnutzung dienen, dann werden sie nicht berücksichtigt.

  • @LacrimaCat
    @LacrimaCat Рік тому

    Super hilfreich

  • @calmkenny4175
    @calmkenny4175 2 роки тому

    I have also been informed that Nutzfläche/Nebengebäude do not need to be declared at all if they are purely for private use. There is a lot of ambiguity still regarding what to enter into the forms.

    • @black_baron_net
      @black_baron_net Рік тому

      ☠BLACK BARON☠ Sad but true ... IT ' s GERMAN.

  • @carolak.8543
    @carolak.8543 Рік тому

    Top Anleitung, es graute mich vor dem Ausfüllen, mit Hilfe der Anleitung fast kein Problem. Vielen Dank 🤗

  • @stefan19681310
    @stefan19681310 Рік тому

    Wie verhält sich eine kleine Scheune zu einem Zweifamilienhaus mit je einem Abstellraum pro Wohnung und je einer Garage?

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Nebengebäude (z.B. Abstellräume) sind, wenn sie im Zusammenhang mit einer Wohnnutzung stehen, bis 30qm Nutzfläche je zugehöriger Wohneinheit nicht zu berücksichtigen. Das gleiche gilt analog für Garagen die bis 50 m² Nutzfläche nicht berücksichtigt werden müssen. D.h., wenn z.B. für die untere Wohnung der zugehörige Abstellraum 20 qm Nutzfläche und die zugehörige Garagenfläche 40 qm hat, müssen der Abstellraum (Nebengebäude) und die Garage nicht berücksichtigt werden. Werden die Freibeträge überschritten muss der darüberhinaus gehende Teil in der Erklärung berücksichtigt werden. Die Freibeträge müssen abgezogen werden, das macht das Finanzamt nicht. Die gleichen Berechnungen müssen analog für die Flächen des Abstellraumes und der Garage für die obere Wohnung durchgeführt werden.

  • @maciek9441
    @maciek9441 Рік тому

    Das heißt man muss keine nutzfläche angeben sondern nur die Wohnfläche? Wenn man keine Garage hat?
    Vielen dank

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Die Grundflächen von zur Wohnung gehörenden Zubehörräumen, z.B. Boden- und Kellerräume, innerhalb des Wohngebäudes brauchen Sie nicht in der Erklärung einzutragen. Die Nutzflächen der Nebengebäude, wie zum Beispiel Schuppen und Gartenhäuser sind nach Abzug des Freibetrags von 30qm einzutragen. Die Nutzflächen der Garagen sind nach Abzug von 50 m² in die Erklärung einzutragen. Sind sie kleiner als die Freibeträge brauchen sie nicht berücksichtigt zu werden. Die Freibeträge für Nebengebäude und Garagen gelten je Wohneinheit.

  • @ciesinsk
    @ciesinsk Рік тому

    Danke für das Video. Hat mir geholfen.

  • @anv.4614
    @anv.4614 Рік тому

    Danke. sehr gut verständlich erklärt.

  • @rockabella6288
    @rockabella6288 Рік тому

    guten Abend...ich zerbreche mir den Kopf wegen meinem Dachboden...der ist getrennt durch eine schmale Treppe (68cm breit) mit Tür von der Wohneinheit...somit wäre es kein Wohnraum da Rettungskräfte nicht mit einer Trage nach oben kommen würden...Mein problem ist aber nun, ich habe dort oben eine Sauna, einen kleinen Raum mit einer Eckbadewanne und davor ein WC...es ist keine Heizung installiert oder sonstige Wärmequellen vorhanden. Im Winter also nicht nutzbar, bis auf die Sauna. Muss ich dies nun mit einberechnen oder fällt das aus der Wohnflächenberechung raus ? Fenster habe ich da oben keine, sondern Lichtquelle ist elektrisch. Es gibt nur Plexiglas in der Größe von den kleinen Dachluken, ca 30x30 cm.

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому +1

      Übernommen aus der Wohnflächenverordnung findet sich im Anwendungserlass zum Nds. Grundsteuergesetz folgender Hinweis: „ Entsprechen Grundflächen von Räumen nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts zur Nutzung, gehören diese nicht zur Wohnfläche“. Zwar ist in Paragraph 43 der niedersächsischen Bauordnung zu Aufenthaltsräumen in Abs. 3 geregelt „…, das die Räume das erforderliche Tageslicht erhalten und zweckentsprechend gelüftet werden können (notwendige Fenster).“ Abs. 5 enthält die Regelung dass die Anforderungen von Abs. 3 bei Aufenthaltsräumen die nicht dem Wohnen dienen nicht erfüllt werden müssen wenn das durch andere Maßnahmen sichergestellt wird und die Rettung von Menschen möglich ist. In Abs. 2 ist sinngemäß geregelt, dass Aufenthaltsräume die im obersten Geschoss im Dachraum liegen eine lichte Höhe von 2,20 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben müssen. Da ich die baulichen Voraussetzungen aus der Ferne nicht beurteilen kann, müssen Sie die Entscheidung selbst treffen ob sie den Raum angeben. Ich hoffe das Ihnen diese allgemeinen Informationen helfen?

    • @rockabella6288
      @rockabella6288 Рік тому

      Vielen lieben Dank für die Antwort...ich gehe heute da oben vermessen und weiß dann ob sie die vorgegebene Raumhöhe haben...da ich ein Fachwerkhaus habe mit meistens nur 1,95m und 2,20m Raumhöhe ist das aber schon fast unwahrscheinlich... 🙂 ...aber eigentlich scheiden sie schon wegen dem nicht vorhandenen/vorgeschriebenen Rettungsweg aus...Sie haben mir sehr geholfen mit Ihrer Antwort...Liebe Grüße

  • @anetteleonhard4158
    @anetteleonhard4158 Рік тому

    Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Leider finde ich keinen Link unter dem Video.
    Anette Leonhard

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Sorry, danke für die Info. Wir haben ihn gerade eben erneut unter dem Video verlinkt.

  • @alka1449
    @alka1449 Рік тому

    Werden Garagen höher besteuert als Grundstücke?

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Auf dieser Seite erklärt das niedersächsische Landesamt für Steuern das Flächen- Lagemodell. Es gibt dort ein Beispiel für die Grundsteuerberechnung: lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuer-b-grundvermogen-209755.html

    • @alka1449
      @alka1449 Рік тому

      @@Finanzenleichtgemacht
      Vielen Dank. Aber bin daraus überhaupt nicht schlau geworden.
      Ich bin auch aus Niedersachsen.
      Hab meine Garage die unter 50qm ist leider angegeben.
      Jetzt denken die ich hab eine ziemlich riesige Garage.
      Nun würde ich gerne wissen ob das höher besteuert wird.
      Hat man auch die Möglichkeit es nachträglich zu korrigieren?

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому +1

      @@alka1449 selbstverständlich kann das korrigiert werden. Also wenn du die Bescheide über die Grundsteuer Äquivalenz Beträge noch nicht erhalten hast, kannst du die Grundsteuer Erklärung mit korrigierten Zahlen erneut über Elster abgeben. Trotzdem den Bescheid wenn er kommt dann kontrollieren. Wenn der Bescheid bereits da ist, kannst du Einspruch einlegen. Das geht mit Elster, dazu habe ich ein Video gemacht. Sollte die Einspruchsfrist ( 1 Monat nach Ablauf des 3. Tags nach Bescheiddatum) abgelaufen sein, kannst du dem Finanzamt mitteilen, das du versehentlich die falsche Zahl in die Erklärung übertragen hast, also ein Schreibfehler, dann müsste nach Paragraph 173 Abgabenordnung auch eine nachträgliche Änderung möglich sein. Wenn das nicht klappt besteht immer noch die Möglichkeit eine Fortschreibung auf den 1.1.2023 zu machen, und zwar mit korrigierten Werten. Ansonsten kannst du auch einfach das Finanzamt anrufen und fragen was du tun kannst.

    • @alka1449
      @alka1449 Рік тому

      @@Finanzenleichtgemacht moin hab mal auf deinem Kanal geguckt aber das Video nicht gefunden wo man es nachträglich ändert.
      Hast ein Link oder den Namen zu dem Video?
      VG

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому +1

      @@alka1449 wie mit Elster Einspruch eingelegt werden kann, erkläre ich in diesem Video: ua-cam.com/video/NwFRmjk6ogs/v-deo.html

  • @calmkenny4175
    @calmkenny4175 2 роки тому

    We have a few Schuppen. The wooden walls do not come down to the ground and the construction is such that only the corners are supported by pillars anchored in the ground. Also they are only enclosed on 3 sides. It seems that they do not fully comply with what is defined as a Building/Gebäude in Germany.

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  2 роки тому +1

      First of all, we are not allowed to give tax advice here on this channel. That's why I'm giving you general information. The following applies to buildings used exclusively for residential purposes (no use for short-term accommodation such as holiday apartments, etc.): The so-called accessory rooms that are outside the apartment but in the residential building, such as basements, attics, storage rooms, boiler rooms, etc. do not need to be taken into account, either as Residential, nor as usable space. The usable areas of the outbuildings that are used for residential purposes, such as sheds, garden houses, etc. are to be added together and entered on the form minus an allowance of 30 square meters per residential unit. Residential unit means the following: Example: Apartment building with 6 apartments and an outbuilding bicycle shed with 60 square meters. There are no other outbuildings. Each rental apartment uses 10 square meters of bicycle parking space in a bicycle shed. Each residential unit has an allowance of 30 square meters, which is why the adjoining bicycle shed is not to be recorded here. Regarding your dandruff, I can't answer the question with certainty. When it comes to parking spaces for cars, we call them carports in Germany. These are not to be taken into account? Incidentally, if you have garages on your property, these are not to be taken into account up to 50 square meters per residential unit (analogous regulation as for the outbuildings). In contrast to the carport, a garage is usually a lockable, covered and fixed one
      Walls (with garage door) enclosed storage space.

    • @calmkenny4175
      @calmkenny4175 Рік тому

      Thank you for taking the time to reply, it is much appreciated. I wrote in English because my written German is still not up to the standard it should be. Danke nochmal.

  • @kaimeck1852
    @kaimeck1852 Рік тому

    Tolles Video. Bin so froh das jemand hier für das Landesmodell Niedersachsen Videos erstellt hat. FRAGE 1.) Wenn ich eine Garage habe mit 20m2 und 2x Stellplätze im Freien mit insgesamt 35m2 sind dann die 2x Stellplätze die im Freien sind zu berücksichtigen oder nicht? Garage und freie Außenstellplätze wäre dann insgesamt 55m2? Muss ich Außenstellplätze wie z.B vor der Garage mitberücksichtigen? FRAGE 2.) Wenn man eine Doppelhaushälfte hat welches ein eigenes Flurstück und ein eigenes Grundbuch hat und linke Seite gehört z.B Herrn Müller und rechte Hälfte mir, ist es dann im Sinne des Finanzamtes ein Einfamilienhaus? Im Landesmodell Niedersachsen kann ich ja Art des Gebäudes selber "eintippen" statt "anzuklicken". Soll ich da Doppelhaushälfte oder Einfamilienhaus reinschreiben? FRAGE 3.) In meinem damaligen Einheitswertbescheid habe ich gesehen das dort 150m2 steht aber ich habe 170m2 Wohnfläche. Wird es da Probleme im nachhinein für mich geben wegen der damals fehlenden 20m2? Sprich sollte ich jetzt einfach wieder 150m2 eintragen oder die richtigen korrekten 170m2 in der aktuellen Grundsteuererklärung? Habe Angst das es Konsequenzen geben könnte.

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Wir dürfen auf diesem Kanal keine Steuerberatung machen, sondern können nur allgemeine Informationen geben. Die Nutzflächen von Abstellplätzen im Freien sind nicht zu berücksichtigen. Wenn es ein Doppelhaus ist, können Sie als Gebäudebezeichnung Doppelhaushälfte eintragen.

    • @kaimeck1852
      @kaimeck1852 Рік тому

      @@Finanzenleichtgemacht Ich hab auch nicht nach einer Beratung gefragt sondern nur nach einer Information. In einem Einheitswertbescheid gibt es nicht sowas wie Doppelhaushälfte daher schreibe ich was auch bisher in meinem Bescheid stand undzwar Einfamilienhaus. Ich hab einfach gefragt ob ich einen PKW Stellplatz draußen mitberücksichtigen muss oder nicht das wars.

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      @@kaimeck1852 sorry, mein Hinweis bezog sich auf Ihre Frage, wie Sie mit den angegebenen Flächen der Vergangenheit umgehen sollen. Das wäre Steuerberatung, die wir leider nicht machen dürfen. Die anderen Fragen konnte ich hoffentlich beantworten? Wenn Sie die Kommentare unter unseren Videos zur Grundsteuerreform sichten, sehen Sie das wir uns immer bemüht haben die Fragen so gut es geht zu beantworten.

  • @tabularasa6404
    @tabularasa6404 Рік тому

    Hallo, ich hätte 2 Fragen. Habe kleine Abstellräume in den Dachschrägen und oberhalb von Treppen sind das anzurechnende Wohnflächen? Ich habe verstanden das Abstellräume innerhalb der Wohnung zur Wohnfläche zählen und außerhalb der Wohnung anrechnungsfrei sind. Ferner steht auf dem Gründstück ein alter baufälliger Tierstall, der keine Tiere mehr beherbergt. Dort lagert Holz, Heu und Gartenkram, ist das als Nutzraum anzugeben?Dann gilt dort die 30m2 Regel?

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Zu Frage 1: meinen Sie mit Dachschrägen den Spitzboden, zum Beispiel von einem Einfamilienhaus wo wir ein Erdgeschoss, Dachgeschoss und den Spitzboden haben? In meinem Beispiel ist das Erd- und Dachgeschoss als Wohnfläche ausgebaut und der Spitzboden ist nicht als Wohnfläche ausgebaut und dient als Lagerfläche. Dann ist dieser Spitzboden nicht anzugeben, weil er Zubehörraum ist. Zu Frage 2: wenn der ehemalige Tierstall das einzige Nebengebäude ist dann können Sie von den Flächen 30 m² Freibetrag abziehen. Ein Tipp noch: Wenn der Stall baufällig ist können Sie beim Finanzamt anfragen ob sie wirklich die gesamte Fläche angeben müssen, oder ob sie vielleicht einen Abschlag dort vornehmen können. Wenn es zum Beispiel an einigen Stellen durchregnet können Sie dort ja nichts lagern und damit diese Flächen nicht nutzen.

    • @tabularasa6404
      @tabularasa6404 Рік тому

      danke für die Antwort. Mit Dachschrägen meine ich schon das ausgebaute Dachgeschoss.Dort sind zwischen den einzelnen Räumen, kleine Nischen die als Abstellraum genutzt wird. Da passt kein Bett oder Schreibtisch rein, weil es zu schmal ist, ich denke das ich ihn zu 50% einrechnen muss, weil es eine Stehfläche zwischen 1 bis 2m gibt. Zu dem Stallgebäude: möchte ich noch ergänzen, das es dort keine Zuleitungen von Strom oder Wasser gibt, wäre das wichtig in diesem Zusammenhang? Da das ausmessen dort schwierig ist, wollte ich die ummauerte Flächengröße angeben. Sollte ich dies vorher telefonisch bestätigen lassen bei der Finanzamthotline?

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      @@tabularasa6404 beim Stall können Sie so vorgehen, Sie können dann noch die Fläche für das Mauerwerk abziehen. Sie können im Hauptvordruck unter 5 „Ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung“ dem Finanzamt mitteilen, dass sie die Flächen so vermessen haben. Dann müssen sie nicht extra die Hotline anrufen. Der Finanzbeamte kann das dann prüfen. Zu den Dachschrägen: Wohnflächen die unter 1m Höhe haben, sind gar nicht zu berücksichtigen, Flächen von 1m bis 2m Höhe nur zur Hälfte.

  • @ninas.8588
    @ninas.8588 Рік тому

    Wenn die Garage kleiner als 50 qm ist, muss man die dann gar nicht eintragen oder Garage 0 qm angeben?

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому +1

      Garagen bis 50qm Nutzfläche müssen nicht berücksichtigt (eingetragen) werden.

  • @nuernberg-zr4ij
    @nuernberg-zr4ij Рік тому

    Hallo,
    wie ist es wenn ich im Haus zwei Garagen habe. Einmal eine Einzelgarage und eine Halle unten im Keller. Zusatzlich habe ich eine extra dreier Autogarage als extra Gebäude. Zählt hier der Freibetrag pro Einheit oder die 50 qm für alle

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Haben Sie ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus?

    • @nuernberg-zr4ij
      @nuernberg-zr4ij Рік тому

      @@Finanzenleichtgemacht
      Ein Momentan noch Einfamilienhaus was aber ganz leicht in ein Zweifamilienhaus umgewandelt werden kann

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      @@nuernberg-zr4ij Beim Einfamilienhaus beträgt der Freibetrag für Garagenflächen insgesamt 50 m².

  • @XWegner
    @XWegner Рік тому

    Hallo,
    vielen Dank für Ihre hilfreichen und anschaulichen Videos. Ich habe eine Frage zur Grundsteuererklärung. Separat von einem Wohngebäude, dass ich besitze, befinden sich 4 Garagen. Sie sind seit längerer Zeit nicht vermietet, da sie einsturzgefährdet sind, und stehen leer. Muss ich diese ebenfalls angeben? Die Fläche der Garagen beträgt mehr als 50 qm pro Wohnung.
    Schöne Grüße

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Leider dürfen wir in einem konkreten Fall keine Steuerberatung machen. Deswegen können wir nur allgemeine Informationen geben. Grundsätzlich zählen Flächen die nicht nutzbar sind nicht zu den Nutzflächen. Wenn also die Garagen einsturzgefährdet sind können sie nicht als Garagen genutzt werden. Die Frage ist, was soll zukünftig mit den Garagen passieren? Sollen die abgerissen werden oder repariert werden? Die Grundsteuerreform hat erst Auswirkungen im Jahr 2025. Wenn Sie also die Garagen in nächster Zeit reparieren dann sind die Garagenflächen oberhalb der Freibeträge je Wohnung anzugeben. Wenn Sie die Garagen in nächster Zeit abreißen und nicht wieder aufbauen könnten Sie gegenüber dem Finanzamt argumentieren, dass die Garagen nicht anzugeben sind, weil sie nicht nutzbar waren und anschließend abgerissen wurden. Ich würde in jedem Fall empfehlen mit dem Finanzamt den Sachverhalt zu klären!

    • @XWegner
      @XWegner Рік тому

      @@Finanzenleichtgemacht Herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

  • @annalenaberger8823
    @annalenaberger8823 Рік тому

    Danke schön auch von uns, mir & meinem Mann! Mit Hilfe Ihrer mit am besten verständlichsten Beschreibung haben wir letztes Wochenende die Grundsteuererklärungen erfüllt. Ohne Ihr Video wäre es nicht so gut von der Hand gegangen! Vielen Dank.

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Danke fürs Lob

    • @annalenaberger8823
      @annalenaberger8823 Рік тому

      GERNE🏠 EINE Frage habe ich aber noch, zum Haus von meinen Eltern. Es ist auch ein Reihenhaus aber voll unterkellert. Dort gibt es einen Partyraum, wird der mit zur Wohnfläche gerechnet? Habe nämlich gerade ein anderes Video von Jemandem gesehen, wo der meint, nach der Verordnung würden (nachträgliche) Partyräume nicht mitgerechnet. Wir haben das aber gemacht, sollten wir nochmal ändern, und muss man das dann begründen? Der Partyraum ist auch nicht ganz 2 m hoch, vielleicht so 1,96 m. Hat aber so in etwa 18 m2.

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому +2

      @@annalenaberger8823 Übernommen aus der Wohnflächenverordnung findet sich im Anwendungserlass zum Nds. Grundsteuergesetz folgender Hinweis: „ Entsprechen Grundflächen von Räumen nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts zur Nutzung, gehören diese nicht zur Wohnfläche“. Wenn Sie einen Kellerraum der ursprünglich nicht zu Wohnzwecken gebaut worden ist als Partyraum nutzen wird er deswegen bauordnungsrechtlich nicht automatisch Aufenthaltsraum, bzw. Wohnfläche. Nach dem Bauordnungsrecht müssen Aufenthaltsräume bestimmte Voraussetzungen erfüllen, u.a. bestimmte Höhen. Paragraph 43 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung: Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m über mindestens zwei Dritteln ihrer Grundfläche haben. Bei der Bemessung der Grundfläche nach Satz 1 bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m außer Betracht. Außerdem müssen Sie noch weitere Voraussetzungen erfüllen die in den Absätzen 3 - 5 aufgeführt sind. Aber ich denke dass Ihnen dieser Hinweis schon hilft.

    • @annalenaberger8823
      @annalenaberger8823 Рік тому

      @@Finanzenleichtgemacht vielen Dank, dann werden mein Mann und ich die Grundsteuererklärung für meinen Vater nochmal machen, denn die Deckenhöhe vom nachträglich zu einem Partyraum umgestalteten Raum ist unter 2 m und ist vielleicht ein Drittel der Grundfläche des Hauses groß. Spart schon so um die 15 m2 der gesamten Wohnfläche ein, die wir in der ersten Erklärung von letztem Wochenende gemacht haben. Zum Glück ist das Finanzamt nicht ganz so schnell mit einer Bestätigung. Aus der Nachbarschaft habe ich gehört, es dauert im Schnitt so 6 bis 8 Wochen.
      Ihre Ausführung hilft auch übrigens uns für unser Haus, zum noch besseren Verständnis, das unsere eigene Berechnung mit den Wohnflächen soweit richtig ist. Denn man zweifelt und grübelt ja doch irgendwie immer wieder.
      Vielen Dank und Ihnen ein schönes Wochenende! LG

  • @michaelmerkens3127
    @michaelmerkens3127 2 роки тому

    Hallo, auf unserer Garage ist Dachboden der nur über eine Leiter zu erreichen ist. Und beim Stall gibt es einen kleinen Keller und ebenfalls einen Dachboden der nur über eine Leiter zu erreichen ist. Sind die Dachböden und der Keller auch zur Nutzflächen zu zählen?

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  2 роки тому

      Ich kann ihren Sachverhalt aus der Ferne schlecht einschätzen und wir dürfen keine Steuerberatung machen. Deswegen kann ich Ihnen nur allgemeine Informationen geben. Grundsätzlich sind Nutzflächen von Nebengebäuden (NG) und Garagen (G) die zu einer Wohneinheit gehören nur über den Freibeträgen (30 qm für NG; 50 qm für G) anzugeben. Wenn der Dachboden (Spitzboden) unter 1,25 m Höhe hat ist er i.d.R. nach DIN 277 nicht zu berücksichtigen, das gilt auch für einen Kriechkeller unter 1,25 Höhe. Flächen im Dachraum die keinen Zugang haben, z.B. mangels fester Treppe, gehören i.d.R. ebenfalls nicht zur Bruttogrundfläche nach DIN 277: Der Dachboden einer Garage dient dann lediglich der Wartung, Inspektion und Reparatur von Baukonstruktionen technischen Anlagen. Ob ein Dachboden oberhalb eine Stalles der nur über eine „lose“ Leiter erreicht werden kann nicht zur Nutzfläche zählt? Es kommt natürlich auch drauf an ob er überhaupt begehbar ist? Kellerflächen gehören grundsätzlich zur Nutzfläche (Ausnahmen: Konstruktionsgrund-, Verkehrs- und technische Funktionsflächen). Zum Beispiel gehören Lagerflächen für Brennstoffe nicht zur Nutzfläche. Noch ein Hinweis: In unser Region sind häufig gerade Keller älterer Bauart vom Grundwassereintritt betroffen und deshalb nicht (ganzjährig) nutzbar. Ich würde alle Punkte (Dachböden Stall, Garage und Keller) mit dem Finanzamt abklären und gut argumentieren. Sie können auch in der Grundsteuer Erklärung im Formular Elster im Hauptvordruck unter „5. Ergänzende Angaben zur Grundsteuer Erklärung“ ihren Sachverhalt schildern. D.h. wenn sie Flächen nicht angegeben haben können Sie dies dort dem Finanzamt mitteilen.

    • @michaelmerkens3127
      @michaelmerkens3127 2 роки тому

      @@Finanzenleichtgemacht Vielen Dank für die Antwort.👍

    • @michaelmerkens3127
      @michaelmerkens3127 Рік тому

      @@Finanzenleichtgemacht
      Durch einen Anruf bei Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes konnte ich den Sachverhalt klären. Es ist das Steuermodell von Niedersachsen. Der Dachboden der Garage muss nicht angegeben werden. Somit bleibt die Fläche unter 50qm und unberücksichtigt. Da wir verpachtetes Ackerland haben, muss zusätzlich eine 2. Erklärung gemacht werden mit Land-und Forstwirtschaftlicher Fläche (bin davon ausgegangen, dass das nur Betriebe machen müssen, die davon ihren Lebensunterhalt erwirtschaften - wir haben sonst keine Landwirtschaft). Der Stall (jetzt Abstellraum für Gartengeräte) als ehemaliges landwirtschaftliches Gebäude bleibt deswegen auch komplett unberücksichtigt. Ich bekomme ein 2. Anschreiben mit 2. Aktenzeichen.
      Die Flächengrößen des Wohngrundstücks und des Ackerlandes konnte man mir sagen. Im Grundsteuer-Viewer ist nur die Gesamtfläche angegeben. Auch die benötigte Ertragsmesszahl habe ich erfahren.
      Also von mir ein großes Lob an die freundliche und kompetente Dame an der Hotline vom Finanzamt Osnabrück-Land. Behörden-Lob muss auch sein, wenn' s angebracht ist.
      👍👍👍

  • @steffen7624
    @steffen7624 2 роки тому

    Ich habe ein paar Fragen zu den Angaben der Nebengebäude bei Elster. Ich verwende Ihr Beispiel mit dem Schuppen 10m² und dem Gartenhaus 30m².
    Gibt man die Nebengebäude als Summe an? z.B.:
    "Nebengebäude 10m²" (nach Abzug der 30m²)
    Oder gibt man die Nebengebäude einzeln an? z.B.:
    "Schuppen 10m²"
    "Gartenhaus 30m²"
    Aber wie müsste man hier die 30m² abziehen? Setzt man dann das Gartenhaus auf 0m² und den Schuppen lässt man bei 10m²?
    Könnten Sie bitte aufzeigen, wie Sie die Angabe gestalten würden?

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  2 роки тому

      Es geht beides: Eintrag „Nebengebäude“ und dann halt die Flächen abzüglich Freibetrag, also 10 m². Oder Eintrag in einer Zeile: „Schuppen + Gartenh.“: 10 qm.

  • @thomaskolbeck8171
    @thomaskolbeck8171 2 роки тому +1

    Vielen Dank für die sehr hilfreiche kleine Serie zur Grundsteuer! Eine Frage noch: Wenn auf einem Grundstück ein Stallgebäude steht ist dies dann im Sinne der Grundsteuer auch ein zur Wohneinheit anzugebender Nebengebäude? Der Stall wird rein privat genutzt.

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  2 роки тому

      Steht auf dem Grundstück nur das Stallgebäude?

    • @thomaskolbeck8171
      @thomaskolbeck8171 2 роки тому

      @@Finanzenleichtgemacht Nein auch mein Wohnhaus

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  2 роки тому +3

      @@thomaskolbeck8171 ok danke. Das ist ein Nebengebäude. Bei Nebengebäuden sind insgesamt 30 m² je Wohneinheit als Freibetrag abziehbar. Wenn es das einzige Nebengebäude ist brauchen Sie nur die Quadratmeter des Stalls oberhalb des Freibetrages angeben.

    • @thomaskolbeck8171
      @thomaskolbeck8171 2 роки тому +1

      Ganz herzlichen Dank für die kompetente Antwort!!

    • @p.b.23
      @p.b.23 Рік тому

      ​@@Finanzenleichtgemacht - Bir mir liegt die gleiche Ausgangssituation - 2-Familienhaus und privat genutze Nebengeäude auf dem Grundstück mit 2 Geschossen. Brauche ich beim Nebengebude nur die Grundfläche angeben, oder muss ich die Flächen beider Geschosse angeben?

  • @Afixkim
    @Afixkim Рік тому

    Mein Vater hat über seinen 4 nebeneinanderliegenden Garagen (alle zur Eigennutzung) einen begehbaren Spitzboden gebaut (dient als Aufbewahrungslager für Möbel, KFZ-Teile etc.). Ist dieser als Nutzraum anzugeben? Die Garagen und der Spitzboden haben ca. jeweils eine Grundfläche von 60 qm, also zusammen ca. 120 qm. Muss man dann 20 qm oder 70 qm als Nutzfläche angeben?

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Ich kann ihren Sachverhalt aus der Ferne schlecht einschätzen und wir dürfen keine Steuerberatung machen. Deswegen kann ich Ihnen nur allgemeine Informationen geben. Wenn der Dachboden (Spitzboden) unter 1,25 m Höhe hat ist er i.d.R. nach DIN 277 nicht zu berücksichtigen. Flächen im Dachraum die keinen Zugang haben, z.B. mangels fester Treppe, gehören i.d.R. ebenfalls nicht zur Bruttogrundfläche nach DIN 277: Der Dachboden einer Garage dient dann lediglich der Wartung, Inspektion und Reparatur von Baukonstruktionen technischen Anlagen. Häufig ist der Spitzboden der Garage nur über eine „lose“ Leiter zu erreichen. Außerdem dienen Garagen im wesentlichen der Unterstellung von Fahrzeugen. Und vielleicht noch Zubehör. Sie können in der Grundsteuer Erklärung im Formular Elster im Hauptvordruck unter „5. Ergänzende Angaben zur Grundsteuer Erklärung“ ihren Sachverhalt schildern. D.h. wenn sie Flächen nicht angegeben haben können Sie dies dort dem Finanzamt mitteilen. Ansonsten gelten die 50 m² Freibetrag für jede Garagenfläche die im Zusammenhang mit einer Wohnnutzung steht. Z.B. sind bei einem Zweifamilienhaus, mit jeweils einer Garage für jede Wohneinheit, je Garage 50 qm Freibetrag abziehbar. Und noch eine Ergänzung. Wenn das Gebäude nicht nur ein Garagengebäude sondern nach dem Umbau ein Nebengebäude mit Garagenflächen geworden ist und sie keine weiteren Nebengebäude außer der Garage haben, könnte der Freibetrag von 30 m² für Nebengebäude je Wohneinheit eventuell abgezogen werden. Aber das kann ich nicht beurteilen. Fragen Sie das Finanzamt, wie oben geschildert.

    • @Afixkim
      @Afixkim Рік тому

      @@Finanzenleichtgemacht Vielen Dank für ihre umfassende Antwort! Ihnen alles Gute!