🚀Der perfekte Start geht in eine neue Runde! Ab dem 16.01.2025 hilft Melchior euch wieder jede Woche in seinem Seminar mit eurer Gründung. 🤑Und das Beste? Als treue Steuerfit-Zuschauer bekommt ihr 10% Rabatt von uns mit dem Code: Steuerfit 👉Erfahre mehr unter: www.der-perfekte-start.de/
Vielen Dank. Das Video hat bestätigt, dass die Kleinunternehmenregelung genau das Richtige für mich ist. Bitte, gerne mehr Content zum internationalen Handel als Kleinunternehmer 😊
Sehr gerne ein Video zu auslandsumsätzen als Kleinunternehmer. Folgende Themen interessieren mich: -kommisionsverkäufe in der Eu -Lieferungen in der Eu (Versendungen und Beförderungen) -Verkauf an Stores in Luxemburg (online wird Preis abgemacht. Ware befördert nach Lux. Und dann bekomme ich meine Zahlung) Super Videos immer. Selten eins verpasst. Beste Grüße
Für mich wäre es sehr interessant, wenn Sie mal ein Video ganz speziell zum Dropshipping bzw. Streckengeschäftsmodell machen würden. Dies scheint für mich als deutlich komplizierter als andere Businessarten, da man mehrere und manchmal recht komplexe Geschäftsbeziehungen hat.
Absolut! Kennst du schon das Video von mir? ua-cam.com/video/ejAPI7AOGtA/v-deo.htmlsi=rf8dBOtN8XjGOtQK Zu dem Thema kommen bald auch noch ein paar mehr 🙂
Super ich schaue mir gerne an, wir hatten heute das Thema kurz besprochen - Einfuhr-Versandhandelsumsatz, fingierte Rheiengeschäft @@STEUERFIT.Selbststaendige
Also echt bombe. In mir reift gerade eine Idee für eine Gründung. Hochinteressant dass Ganze und super informativ, kompetent und sympathisch rübergebracht. Besten Dank dafür.🎉
🙏 danke. Rein zufällig gefunden und ich werde es mir noch öfter anschauen. Bin Künstlerin, färbe unter anderem Wolle, sozusagen Liebhaberei, so das Finanzamt. Habe jeden Monat, wo ich mal gut verkaufe, Panik, dass ich zu viel verdiene… vielen Dank. Vielleicht kapiere ich diesen gesamten Steuerwahnsinn ja noch mal. Alles Gute.
Vielleicht hilft dir dieses Video zur Liebhaberei auch: ua-cam.com/video/_0Nz6Q5o3yg/v-deo.htmlsi=iZKnw858-2gu9s3i Wichtiger Rat für dich: Dokumentiere deine Einnahmen und Ausgaben. So kannst du nachweisen, dass du keine Gewinne machst und eventuell beruhigt es dich auch etwas mehr, wenn du es schwarz auf weiß siehst. :D
Vielen Dank für das tolle Video! Mich würden die vertieften Infos zu den internationalen Geschäften als Kleinunternehmerin auch sehr interessieren. 😊🙏🏻
kurze Frage zum Verkauf im EU-Ausland als deutscher Kleinunternehmer an Endkunden: Wenn ich also ab 2025 digitale Produkte (z.B. ein Infobrief im PDF Format als Abo) z.B. auch nach Österreich verkaufen möchte (als Steuerdeutscher) muss ich dem Endkunden keine Umsatzsteuer berechnen, sondern beziehe mich dann auch auf §19 und verkaufe das digitale Abo netto wie jetzt schon in Deutschland?
Als freiberufliche Dozentin und Trainerin ist die Kleinunternehmerregelung einfach perfekt für mich😊 ich habe so gut wie keine Investitionen und viel weniger Verwaltungsaufwand.
Hi - ich habe ein simples und sicheres Tool für mich entwickelt, mit dem man E-Rechnungen leicht als normales pdf anschauen und runterladen kann. Ich wollte das eigentlich nur für mich nutzen, aber habe hier jetzt schon einige Anfragen dazu bekommen. Würde dir so ein Tool helfen?
Vielen Dank für die Zusammenfassung. Mich würde bezüglich der EU-KU-Regelung interessieren, ob sich diese Aufwandstechnisch rentiert da man als KU ja bis jetzt auf das Reverse Charge Verfahren hinweist und die vierteljährlichen Voranmeldungen abgibt. Man ersetzt dann doch lediglich die Abgabestelle der Voranmeldungen an das BZST oder übersehe ich etwas? Gruß
Das Thema internationale Geschäfte als Kleinunternehmer zu vertiefen, wäre auf jeden Fall interessant! Frage zur Beachaffung aus dem EU-Ausland: Kann ich nicht einfach als Kleinunternehmer keine USt-ID angeben und somit als "Privatperson" bei Google, Meta, etc. einkaufen? Dann wird die USt ja bereits abgeführt, aber ist das so auch richtig?
Danke für das Video. Kommt gerade richtig für mich. Ich plane gerade als Coach nebenbei zu arbeiten. Das wird unter einem anderen Coach laufen, aber ich werde als Selbstständige ihr die Dienstleistung in Rechnung stellen. Da sie ihnen Sitz in Wien hat würde mich das ganze Thema Reverse-Charge für Kleinunternehmer etc. sehr interessieren.
Hi Melchior, sehr interessante Videos bei Dir!Danke dafür. Ich werde im Dachraum Geschäfte durch Dropshipping machen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Du dazu Videos machen könntest, was man bei diesen Geschäften steuerlich beachten muss.
Du kannst dir auf jeden Fall schonmal das Video anschauen: ua-cam.com/video/ejAPI7AOGtA/v-deo.htmlsi=rf8dBOtN8XjGOtQK Es folgen bald auch noch mehr Videos zum Thema eCommerce 🙂
Eine weitere Sache, die mich interessieren würde und die ich noch nicht so ganz verstanden habe: Mit der Einführung der EU-KU-Regelung und der KU-IdNr., die man dann extra beantragen muss, läuft dann ja alles über das neue Portal beim BZST. Bringt dies nur Vorteile, wenn ich an Business- und Privatkunden im EU-Ausland meine Dienstleistungen verkaufe oder habe ich auch Vorteile wenn ICH Kunde anderer Unternehmen im EU-Ausland bin und Dienstleistungen beziehe? Also ist das Reverse-Charge-Verfahren dann überhaupt noch relevant, wenn man unter den Grenzen bleibt, oder hat das damit gar nichts zu tun?
Hi, deine Videos sind wirklich super und auf den Punkt! Ein Video für das Internationale Geschäft (im E-commerce) als Kleinunternehmer wäre wirklich sehr hilfreich! 🙏
Danke, habe ich mir angeschaut! Hat sich aber nicht die Kleinunternehmerregelung in der EU gändert? Also dass man die in der EU in Anspruch nehmen kann? Vielleicht bringe ich aber auch was durcheinander 😅 sorry
Hallo Melchior! Vielen Dank für deine lehrreichen Videos und Tipps. Du bringst richtig Licht in das Thema Steuern und erklärst es auf verständliche Weise. Das schafft nicht jeder! Mich würde das Thema Dropshipping - Reverse Charge - UID Kleinunternehmerregelung brennend interessieren. Hast du da schon ein bestimmtes Video dazu? LG Alex
Hallo Herr Neumann, erstmal herzlichen Dank wie immer für das super informative Video!! Leider ist mir vor Erschrecken dadurch eins bewusst geworden - ich bin mit dem Reverse Charge Verfahren als Kleinunternehmer bereits letztes Quartal Umsatzsteuervoranmeldungspflichtig gewesen da ich bei Google Werbung geschaltet habe. Das ist natürlich nicht passiert und jetzt mach ich mir große Sorgen, weil dies ja momentan Vierteljährlich passieren muss. Wie gehe ich hier am Besten vor um glimpflich aus der Sache rauszukommen? Kann ich diese einfach regular in meiner Anmeldung für Q4 mit angeben? Herzlichen Dank im Voraus!
Du gibst einfach für das III. Quartal eine Voranmeldung ab. Mit ganz viel Pech kriegst du nen bösen Brief vom Finanzamt mit Du Du Du mach das nie wieder aber im Normalfall passiert da gar nichts.
Denke ich auch. Melde einfach das 3. Quartal und dann wird nichts passieren. Theoretisch könntest du auch noch einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Dann wäre die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 3. Quartal erst zum 10.11. fällig und du bist pünktlich
Bin grad dabei ein Tutoring business zu gründen und werde wahrscheinlich die KUR in Anspruch nehmen. Soll nur als Cashcow während des studiums dienen. Hab jedoch auch Kunden aus non-Eu countrys, weil ich halt IB online nachhilfe machen werd(zum Beispiel UK). Was muss man da beachten?
@@bennetschumann9428 Hier sind einige Videos, die dir eventuell helfen könnten: Online-Kurse: ua-cam.com/video/KOPYdOXl1nM/v-deo.htmlsi=ORTT5Vp7Vp2ghCX- Reverse-Charge: ua-cam.com/video/vpoC8Nl4Fg0/v-deo.htmlsi=bSzW45ElwsWT7UYI Ausländische Kunden: ua-cam.com/video/DCHlT9kbFCo/v-deo.htmlsi=O_HBlwkBucvNwGEM Zusammenfassende Meldung: ua-cam.com/video/cLptG52C1tc/v-deo.htmlsi=qLWbblZ3Ic4ERbIC
Hallo. Können Sie mir bitte sagen, was ich bei der Registrierung eines Gewerbetreibenden in Kapitel 17 angeben muss? Das heißt, wenn das Gewerbetreibende einen Mitarbeiter haben muss? Was soll ich außerdem in Kapitel 18, Punkt 147 und 149 schreiben? Was muss ich dem Kapitel 22 beifügen, wenn ich noch keinen Steuerberater habe?
@@STEUERFIT.Selbststaendige Thank you very much Your videos helped me a lot. But I don't know if I am obliged to have a worker employed on the Gewerbe and what documents I have to attach at the end of the registration in Elster if I don't have a tax consultant. Please, if you can answer me. Thank you very much for your kindness.
What happens if I have a Small Business regulations and all my clients are from outside EU? and as far I know I wont have to charge VAT for international clients (outside EU) even if I don't take the small business regulation? am I right?
Was irgendwie nicht so klar war für mich ist ob man jetzt unter 100000 Euro in der EU machen kann u dann das Jahr drauf noch Kleinunternehmer bleiben kann oder welche Grenze gilt da genau ?
Danke für das neue Update für 2025! 🥳 Habe heute auf Sevdesk gelesen, dass sich die 25.000€ ab 2025 sogar auf den Nettoumsatz beziehen und nicht auf den Bruttoumsatz wie bieher. Kannst du hierzu auch etwas sagen? Zitat Sevdesk: "Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die bisherigen Grenzen Bruttosummen waren, während die neuen Grenzen Nettosummen sind. Nach der alten Berechnungsmethode haben sich die Grenzen somit sogar auf 29.750 Euro im letzten Jahr und 119.000 Euro im laufenden Jahr erhöht, sofern deine Leistungen dem vollen Steuersatz unterliegen."
Interessante Frage, wobei ich nicht verstehe wie das nun „Nettosummen“ sein sollen; mit der Kleinunternehmer Regelung bestätigt man ja, keine USt auszuweisen und abzuführen; auf den Rechnungen steht dann der Vermerk: „kein USt Ausweis wegen §19 Kleinunternehmer Regelung“; heißt meiner Meinung nach: sämtliche Einnahmen sind brutto=netto, weil ja keine Steuer „draufgerechnet“ wird. Wie soll unter den Voraussetzungen dann der „Brutto Freibetrag“ bei 29.xxx€ liegen? 🤔
Ich habe zwei Fragen: Wenn ich am 1.1.25 ein Gewerbe als Reseller gründen möchte und mich für die Kleinunternehmerregelung entscheide, 1. kann ich jetzt schon Produkte kaufen und die als Ausgaben für die Einkommensteuererkärung angeben? 2. wenn ich das Produkt z.b für 100€ aus dem Ausland von einem EU-Land kaufe muss ich dann Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen? (Reverse Charge)
Super einfach erklärt!!! Das fehlte mir bisher. Eine Frage: wenn ich im Vorjahr die Kleinunternehmergrenze 25 000 € nicht überschritten habe, im aktuellen unter 100 000 € bleibe - kann ich dann im dritten Jahr weiterhin von der Kleinunternehmerregelung profitieren? Wie hohen Umsatz darf ich im dritten Jahr erreichen um weiterhin Kleinunternehmer zu bleiben? Wieder unter 100 000 €? Wie funktioniert es? Dazu ist es sehr schwierig eine zuverlässige Information zu finden.
Am besten streichst du "im ersten Jahr" und "im zweiten Jahr" in diesem Zusammenhang aus deinem Wortschatz. Richtig heißt es im VORJAHR und im LAUFENDEN JAHR. Du darfst immer im Vorjahr bis 25.000 € Umsatz machen und im laufenden Jahr 100.000 €. Ein Beispiel: 2024 - 17.000 € Umsatz -> Kleinunternehmer im nächsten Jahr 2025 - 60.000 € Umsatz -> KEIN Kleinunternehmer im nächsten Jahr Solltest du die 100.000 € Grenze sprengen, dann wechselt du auch unterjährig schon zum Regelbesteuerer. :)
Und falls mann ein Anfänger Amazon Verkäufer ist , profitiert mann von so was oder besser Kleingewerbe sein ? Was ist deine Meinung ? Danke und vielen Grüsse 😊
Wieder mal ein super Video. Vielen Dank!! Die EU-Kleingewerberegelung ist höchst interessant. Ich verbringe viel Zeit in Griechenland und hier ist dieses Konzept noch komplett unbekannt. Hier zahlt jeder Selbständige/Unternehmer ab dem 1. Euro 24 % Ust. Falls sich das 2025 wirklich ändern sollte, hätte ich einige Geschäftsideen.
Vielen Dank für dieses tolle Video👍. Ich hátte eine Frage. Ein tschechisches Bauunternehmen ist tátig in der BRD. An ausgestellten Rechnungen an deutsche Kunden gibt es keine USt. (Reverse charge Regelung). Weil das Unternehnen in der BRD tschechische Subunternegmer beauftragt, macht es quartalweise an das deutsche FA USt.-Voranmeldung sowie jährlich USt.- Erklärung. Kann man im Rahnen der USt.-Voranmeldubgen sich die USt. von Rechnungen von deutschen Unternehmen (Hotel, Tankstellen, Autoreparatureb, Einkauf Werkzeug, Arbeitskleidung etc ) von deutschem FA zurückholen? Wenn ja, gibt es dort irgendeine Bedingung? Reicht es, weenn an Rechnungen die deutsche Steuernummer des tschech. Unternehmens angegeben wird? Es wäre sehr lieb, wenn du Rat geben könntest. Liebe Grüße
wie ist es bei drittländern zb wenn ich von deutschland eine dienstleistung nach england habe welches verfahren greift da rechungs mässig für kleinunternehmer
Grüße, danke für das informative Video. Eine kleine Verständnisfrage. Wenn ich dieses Jahr 23.000€ Umsatz mache (22.000€ Umsatzgrenze), zähle ich für das Jahr 2025 immer noch unter die Kleinunternehmerregelung? Lieben Dank im Voraus.
Bitte ein Video über Umsatzsteuer Id! Also wenn man es beantragen muss weil man Waren aus EU einkaufen und in Deutschland verkaufen möchte, muss man trotz der niedrigen Umsatz also weniger als 25.000€ auf Kleinunternehmer Reglung verzichten?
Hier findest du schon einige Infos. Du kannst die Umsatzsteuer-ID auch als Kleinunternehmer beantragen. Sie verpflichtet dich zu nichts. Steuernummern: ua-cam.com/video/84R4pYmDMF4/v-deo.htmlsi=7jfib0071iIY6O3_ Umsatzsteuer-ID beantragen: ua-cam.com/video/EnZLRGx6qVo/v-deo.htmlsi=IF9Yyxai9QzHdz8o Q&A: ua-cam.com/video/bM_UJstQAmQ/v-deo.htmlsi=zwnlFB4mTPHeRfQe
Danke für Ihre Video. Könnten Sie mir weiterhelfen? Ich fänge erst dieses Jahr mit Freiberufliche Tätigkeiten und gleichzeitig ich mach als Autorin in Form digitale E-book . Muss ich Gewerbe anmelden, weil ich irgendwann bei Shopseiten mein E-book anbieten muss. Lohnt sich dass ich Freiberufliche Tätigkeit und Gewerbe Anmeldung gleichzeitig? Oder soll ich momentan nur als Freiberuflich ? Wird als Kleinunternehmer bei der Finanzamt sagen ? Wenn man nicht viel verdient. Danke 🌹 sorry, dass ich viele Fragen habe
Was ich irgendwie noch nicht verstanden habe, ist folgendes: Wenn ich 2024 dann 24.000€ erwirtschaftet habe. Dann wäre das nach der Regelung aktuell über der ersten Grenze (die ja bei 22.000€ liegt). Aber ab 2025 gilt ja dann die neue Grenze 25.000€ im Vorjahr. Heißt das, dass ich weiter Kleinunternehmer bleiben würde weil dann automatisch für meine Steuererklärung für 2024 die Grenze von der Regelung ab 01.01.2025 greift, oder nicht?
@steuerfit: du hättest mal noch erwähnen sollen, dass die 22k brutto Umsatz sind - heißt das Finanzamt fingiert quasi die Umsatzsteuer. Will heißen, dein eigentlicher Umsatz, darf dann 17800€ netto nicht überschreiten. Und dann der Umsatz unterjährig gezwöflelt wird . Sprich deine Gründung ist zB 1. November, dann gilt 2/12*22.000.
Als Kleinunternehmer ist dein Netto = Brutto, da du keine Umsatzsteuer ausweist. Die 22.000 € bzw. ab jetzt 25.000 € kannst und konntest du also schon immer voll ausschöpfen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Hey, das ist so leider nicht korrekt. Die Kleinunternehmerregelung war keine Steuerbefreiungsvorschrift in dem Sinne. Deswegen sprach man ja auch von 22.000€ brutto. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wurde von den Finanzbehörden nur einfach nicht erhoben. Was auf den ersten Blick Gründer immer wieder verwirrt hatte. Die nun geltenden 25.000€ sind nun erstmals netto. Also gilt nun "Steuerbefreiung" und keine "Nicht-Erhebung" mehr - nun ist aber auch § 34a UStDV in der Rechnung Pflicht.
Hallo, ist es möglich zwei Firmen zu haben und bei der einen die Kleinunternehmer Regel Inanspruchnahme zu nehmen und bei der anderen nicht? Auch wenn der Gesamtumsatz beider Firmen unter 25.000 liegt oder ist die Regel Personengebunden?
Wie ist das wenn man Geld für Bilder bekommt, die ein Unternehmen verkauft und ich Provision dafür bekomme. Der Sitz ist den USA und ich bekomme ja keine Rechnung, bzw. ich schreibe keine, sondern bekomme das Geld einfach ausgezahlt. Das Finanzamt hat mir dafür eine Steuernummer gegeben weil ich einmal Geld dafür bekommen habe. Bin da total verwirrt, da es weit weg von 22k/€ sogar weit weg von 1000€ ist.
Gutes Video, aber eine Frage : Wenn ich bei meinem Gewerbe ( PV ) unter der Umsatzgrenze bin aber zusammen mit meiner Landwirtschaft über der Grenze bin, kann ich dann nur mit dem Gewerbe zur KUR wechseln und Landwirtschaft weiter nach § 24 UStG ?
Hallo ich hätte eine sehr wichtige frage, wenn ich eine Webseite erstelle und ein print on demand Händler nutze der im EU Ausland seinen hauptsitzt hat aber dieser hat die Deutschen Umsatzsteuer in meinem Einkaufspreis schon enthalten, muss ich dann trotzdem auf den Betrag Umsatzsteuer zahlen abzüglich von deren Umsatzsteuer oder hat der print on demand händler das dann schon für mich übernommen? Vielen Dank für die Videos :D
Hi, gutes Video, ich hätte eine Frage dazu. Wie ist es, wenn ich zb eine kleine Ferienwohnung im Gardasee zum Mieten anbieten würde. Muss ich dann mich als Kleinunternehmer in Deutschland oder Italien anmelden. Wie ist das mit der Versteuerung am Jahresende wenn ich meine Steuer beim Finanzamt abgebe. Wo werden die Einnahmen versteuert? In Deutschland hat man 19% Steuer in Italien 23%. Kann ich dann zb Wasser,Strom und Gasrechnung absetzen usw. Danke und evt kommt ja eine Antwort zu diesem Thema 😉
Hallo,danke für Infos,eine frage ich habe Hauptberuf und ab 2025 in Lieferservis gastronomie Selbständig machen, können Sie mir sagen welche Tätigkeit ist besser wenn,als nebengwerbe oder Keine Gewerbe anmelden soll!? Danke für Ihr Aufmerksamkeit über Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. LG Amir Ali
Das ist keine Entweder/Oder-Frage, sondern eine Kleinunternehmerregelung "ja oder nein"-Frage. Ob du diese anwenden möchtest, musst du selbst entscheiden oder durchrechnen.
Vielen Dank für das Video. Könntest du bitte ein Video machen zu der Neuerung 22.000 € brutto und neu: 25.000 € netto und die tatsächliche Berechnung/Grenze? Ist für mich etwas verwirrend. Vielen Dank!
Das was du gelesen hast mit brutto/netto ist von vielen falsch verstanden. Im Gesetz haben sich Begrifflichkeiten geändert. Dadurch kommt es zu den neuen Missverständnissen. Für dich ändert sich nichts. Du darfst bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr machen.
Danke für das Video, das war sehr hilfreich. Eine Frage noch. Was heißt hunderttausend? Einnahme oder Gewinn? Das muss keinen 19% auf der Rechnung sein? Vielen Dank im Voraus!
Die 100.000 beziehen sich auf den Umsatz. Die 19% müssen dann nicht nur nicht auf der Rechnung stehen, die dürfen da auch nicht stehen. Damit hättest du unberechtigt Umsatzsteuer ausgewiesen, und die musst du ans Finanzamt abführen. Und ein bißchen Zoff mit deinen Kunden kannsr du dann wahrscheinlich auch einplanen: Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer kann nicht als Vorsteuer abgezogen werden, was zumindest Gewerbekunden nicht sehr freuen wird.
@Steuerfit Ich habe eine Nachfrage. So wie ich es verstanden habe, bezog sich die Umsatzgrenze von 22.000€ bislang auf Einkünfte aus ansonsten umsatzsteuerpflichtigen Leistungen. Heilkunde eines Arztes ist z.b. Umsatzsteuerfrei. Wenn nun der Arzt mit Heilkunde 200.000€ Umsatz macht und mit dem zusätzlichen Verkauf von Wellness Maßnahmen 20.000€ einnimmt, könnte er immer noch Kleinunternehmer sein. Gilt das weiterhin so, oder wird in Zukunft der gesamte Umsatz gleichbehandelt wenn es um das erreichen der Grenze von 25.000 bzw. 100.000€ geht?
Das hat viell. nicht so viel mit Steuern zu tun, aber wie sieht es aus mit Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und sonstigen Dingen? Muss man diese Ämter auch informieren, wenn man Kleinunternehmer ist? Ich weiß, das man als Student die Nebentätigkeit dem Bafög Amt mitteilen muss und ab einem Jahresbruttoeinkommen von 6.456 € einem das Bafög gekürzt wird (Stand 2024).
Wie so oft: Kommt drauf an. U. a.: Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit bleibst du beim Arbeitgeber krankenversichert, bei hauptberuflicher Selbstständigkeit nicht (§ 5 Abs. 5 SGB V i.V.m. § 20 SGB XI. Bei Familienvericherung auch beim Kleingewerbe, sobald der Gewinn monatlich 505 Euro übersteigt. Bei EM - Rente die Rentenversicherung (Stundenzahl, Gewinn) und die Krankenkasse (bei Pflichtversicherten in der KV der Rentner wird der Gewinn KV - pflichtig, wenn er 176 Euro monatlich übersteigt, dann auch Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung). Für bestimmte Selbstständige besteht Rentenversicherungspflicht (auch bei Nebengewerbe, was das BSG ausdrücklich entschieden hat). Hierzu gehören z. B. Lehrer, Erzieher, Trainer aller Art Handwerker, Liste gibt es im SGB V. Die Arbeitslosenversicherung betrifft das nicht, außer du beziehst Leistungen ALG I oder ALG II. Das Einkommen aus dem Nebengewerbe wird (teilweise) angerechnet. Beziehst du andere Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Elterngeld....) ist die Nebentätigkeit auch zu melden bzw. die Gewinne daraus anzugeben.
Sehr schönes Video, ich möchte mein Gewerbe abmelden, aber als kleiner Unternehmer selbständig bleiben, weil ich als Künstler arbeite .Frage?, muss ich als selbständige alles neu anmelden?
Vielen Dank für das gute Video! Meine Produkte kommen aus dem EU Ausland und ich habe eine IOSS Nr. Aktuell verkaufe ich über die Kleinunternehmerregelung nur in DE. Dies könnte ich dann in 2025 ändern, wenn ich das Richtig verstanden habe. Gibt es schon ein Video von Euch zu dieser Problematik? Besten Dank & weiter so.....
wie ist der relevante Umsatz genau definiert? Versandkosten sind m.E. enthalten oder? Aber werden beispielsweise Umsätze aus Verkäufen eingerechnet die vom Kunden (im Rahmen der 14 Tage Frist im Onlinehandel) widerrufen und zeitnah erstattet werden?
Danke fürs Vid. Heißt auch dass wenn ich noch kleinunternehmer bin, eine Rechnung in Höhe von 1Mio stelle, sind diese noch Umsatzsteuerfrei? und nach erhalt des geldes bin ich dann erst umsatzsteuerpflichtig?
Super Video! Ein weiterers zum EU-weiten Handel mit bspw. Dienstleistern/Zwischenstellen auf EU-Ebene wäre super (in meinem Fall Print-On-Demand Partner).
Vielen Dank für das Video🙏🏼 Habe gelesen, dass bisher die Umsatzgrenze von 22.000€ als Bruttoumsatz galt und ab 2025 die neue Umsatzgrenze 25.000€ NETTO, sein soll. Wie ist das gemeint, da ein Kleinunternehmer ja keine USt. ausweist? Vielleicht kannst du dazu ein einfaches Beispiel nennen. Wäre dir sehr dankbar.
Aber das bezieht sich nur auf inländische Umsätze oder? Also wenn ich jedes Jahr 24999 Euro im Inland mache, dafür aber 20 Millionen Euro Umsatz in den USA und China kann icb trotzdem die Kleinunternehmerregelung nutzen oder? Vorteil wäre dann keine Abgabe der Umsatzsteuer Voranmeldung und Erklärung. Ist das so richtig oder übersehe ich was?
Super Video ! Aber eine Frage hab ich und zwar welche Steuererklärung muss ich mir der Kleinunternehmer Reglung machen ? Die EÜR und die normale Einkommensteuer oder noch mehr ?
Schau mal hier rein: ua-cam.com/video/L9SzInlIYsc/v-deo.htmlsi=pCPx8PXEB7q9Uwod PS: Die Pflicht zur Umsatzsteuererklärung entfällt ab dem Steuerjahr 2024.
Danke für die tolle Beschreibung! 😊 Okay also ich bin Kleingewerbetreibend - ich schreibe Webseiten und mache jetzt meinen eigenen Onlineshop! Ich habe endlich nach wochenlanger Recherche einen Grosshandel mit den Artikeln die ich nur in DE online verkaufen werde!!gefunden. offensichtlich sitzt dieser Grosshändler nicht in DE zumindest einer davon. ABER!! der Grosshandel will damit ich einkaufen bzw mich registrieren kann eine VAT von mir -Warum? die ich nicht habe und eigentlich nur ungern beantragen möchte! 😮😢 wie kann ich das dem Grosshandel klarmachen? dass ich trotzdem einkaufen kann 😮 HILFEEE
Danke für deine super Erklärungen!!!! Eine Frage zu meinem Fall: Ich plane, freiberuflich (in Teilzeit) mit einer Plattform für Online-Beratungen mit Sitz im EU-Ausland zusammen zu arbeiten. D.h. ich führe Beratungen durch, die über diese Plattform laufen. Die KundInnen zahlen pro Beratung direkt an die Plattform, welche einen bestimmten Prozentsatz einbehält (ca. 20 % für ihre Vermittlungsdienste und Werbung etc.) und den Rest an mich ausbezahlt. Auf den einbehaltenen Teil muss ich lt. Plattform die dt. Umsatzsteuer zahlen (richtig?), also 19%. Lohnt sich vor dem Hintergrund für mich die Kleinunternehmer-Regelung?? OHNE Kleinunternehmerregelung könnte ich mir die USt auf den einbehaltenen Teil wieder holen - aber müsste dann USt auf die 80 % zahlen... ist das richtig? --- Bin verwirrt. DANKE dir im Voraus!!! 🤪
Vielen Dank für die tolle Erklärung. Eine Frage: wie sieht es aus mit Kleingewerbe bei reisevermittlung? Also auf Provision Basis. Wäre auf eine Antwort echt dankbar.
Hallo Melchior. Ich habe ein Gewerbe bei dem ich die Kleinunternehmerregelung nutze. Nun möchte ich ein zweites Gewerbe (ganz etwas anderes) anmelden. Im zweiten Gewerbe wäre die Kleinunternehmerregelung von Nachteil, da ich vor allem erstmal Ausgaben plane. Mir ist klar, dass die Summe der Einnahmen aus beiden Gewerben für die Kleinunternehmerregelung zusammengerechnet wird. Ist es möglich das erste Gewerbe MIT Kleinunternehmerregelung weiterzuführen und das neue zweite OHNE Kleinunternehmerregelung?
HI, ich hatte nur eine Frage und die wurde leider nicht deutlich beantwortet. Die EU weite Kleinunternehmer Regelung verstehe ich so: ich kann EU weit 100.000€ Umsatz machen, muss jedoch die Landesgrenzen achten (Deutschland Voraussichtlich 25.000€). Solange ich keine Landesgrenze überschreite und auch die 100.000€ in der EU einhalte, kann ich auch im Folgejahr EU weit Leinunternehmer bleiben. Beispiel: ich habe in Deutschland 24900€ Umsatz und in Österreich 5100€ Umsatz. Dann habe ich EU weit 30000€ Umgesetzt und bleibe dennoch in der Kleinunternehmer Regelung. Richtig?
kannst du bitte nochmal darauf eingehen wie das ist, wenn man als Dienstleister seine Rechnungen an Fiverr ausstellen möchte bzw. ja auch soll (wie es bei Fiverr steht). Da Fiverr in Israel Ansässig ist und nicht EU-Ausland ist, würde mich dies sehr interessieren.
Tausend Dank für den tollen Content!! Ich starte im Frühjahr 2025 (Praxis für Tierphysiotherapie) und denke, dass sich die Kleinunternehmerregelung für mich anfangs schon anbietet. Allerdings werden bestimmt im ersten Jahr einige Ausgaben anfallen für Praxiseinrichtung (hydraulische Liege...) und auch Therapiegeräte (Laser etc.). Ein Kundenstamm muss sich hingegen erst aufbauen... Die Kosten werden dann aber im Laufe der Zeit deutlich geringer. Da ich auf 5 Jahre gebunden wäre, denke ich, dass ich mit der Kleinunternehmerregelung starten werde... Oder was meinst du? Es ist schwer, das genau zu berechnen, da ich nicht weiß, wie es sich entwickelt. Ich plane auf Lange Sicht auch, Seminare anzubieten etc. Aber ob das in den ersten 2 Jahren stattfinden wird, kommt auf die Entwicklung an. Danke für jeden Tipp :)
Vielleicht helfen dir diese Videos bei der Entscheidung: Vorteile: ua-cam.com/video/OBTPF0kSdf8/v-deo.htmlsi=UQgvInrla8YxtWJF Nachteile: ua-cam.com/video/3ANllYnP7kU/v-deo.htmlsi=61E8dI-0NfggzC5p
Das Reverse Charge Verfahren führt aber nur zur Pflicht von Umsatzsteueranmeldung, wenn man Kunde von EU ausländischen Unternehmen wird die einem Dienstleistungen verkaufen. Bei Waren gilt das nicht oder?
Hallo, zuerst danke für das gute Video. Frage: Was ist wenn man im Jahr 2024 unter 25.000 Euro bleibt, jedoch im Jahr 2025 dann z.B. auf 30.000 Euro kommt, dann wäre man ab dem Jahr 2026 Umsatzsteuerpflichtig. Wenn man nun im Jahr 2026 eine Netto-Rechnungssumme von unter 25.000 Euro hat, aber mit der MWST über 25.000 Euro liegt - kommt man dann ab dem Jahr 2027 wieder in die Kleinunternehmerregelung zurück? Oder geht das nur, wenn man im Jahr 2026 insgesamt (Netto-Rechnungsbeträge + jeweiligen MWST-Betrag) unter 25.000 Euro liegen würde ? Vielen Dank.
Hallo! Kannst mir jemand sagen ob man die ebay Gebühren ( monatliche Rechnung ) netto oder brutto in die EÜR aufnimmt. Ich habe ein Kleinunternehmer und zahle keine Umsatzstuer ( bin also immer unterhalb der Umsatzgrenze )
Grober Fehler bezüglich der E-Rechnungspflicht. Die kann auch dem Kleingewerbetreibenden nicht egal sein. Hier ist zu beachten, dass man auch E-Rechnungen erhalten wird. Allein schon wenn Miete für Geschäftsräume gezahlt wird, Strom, andere Unkosten etc.Die meisten großen Player stellen generell auf E-Rechnung für Gewerbetreibende um. Das bedeutet: Man muss in der Lage sein, eine Software zu haben, die diese E-Rechnungen visuell sichtbar macht und man muss auch in der Lage mit der Software sein, dass man die abrufen kann ( z.B über das Finanzamt).
ZUGFeRD-Rechnungen kann man ja einfach mit dem Auge lesen. Und für XRechnungen gibt es schon jetzt diverse kostenlose Tools. Das Problem hält sich also in Grenzen.
Hi - ich habe ein simples und sicheres Tool für mich entwickelt, mit dem man E-Rechnungen leicht als normales pdf anschauen und runterladen kann. Ich wollte das eigentlich nur für mich nutzen, aber habe hier jetzt schon einige Anfragen dazu bekommen. Würde dir so ein Tool helfen?
Das Gesetz der neuen Umsatzsteuergrenze ist aber noch nicht durch alle Gesetzgebungsinstazen durch und tritt erst mit dem Tag der Verkündung in Kraft, ist das richtig? Viele Grüße Anja 🙂
🚀Der perfekte Start geht in eine neue Runde! Ab dem 16.01.2025 hilft Melchior euch wieder jede Woche in seinem Seminar mit eurer Gründung.
🤑Und das Beste? Als treue Steuerfit-Zuschauer bekommt ihr 10% Rabatt von uns mit dem Code: Steuerfit
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oh ja, bitte ein video zu eu-weitem handel als kleinunternehmer*in! vielen dank für den vielen hilfreichen content😊
@@Laura-yb8he Yes! ich werde das bei der Prüfung haben.
Das Thema international Dienstleister als Kleinunternehmer wäre sehr interessant für mich :). Gerne dazu ein vertiefendes Video :D
Ist notiert!
Für mich auch.
Vielen Dank. Das Video hat bestätigt, dass die Kleinunternehmenregelung genau das Richtige für mich ist. Bitte, gerne mehr Content zum internationalen Handel als Kleinunternehmer 😊
Perfekt. Ich will ab 2025 starten und da sind die neuesten News jetzt genau richtig. DANKE
Mega, ich auch. In welchem Bereich und machst du dich hauptberuflich selbständig?
Same 👍 viel Erfolg euch
Mach es ohne, ist das beste.
Ebenso :D viel Erfolg!
Na das sind doch mal gute Nachrichten, dass ich das ganze Thema E-Rechnung ignorieren kann.
Genau nach den Infos hatte ich gesucht, danke!
Eins der besten Videos über die Kleinunternehmerregelung, das ich gesehen habe. Danke dafür!
Sehr gerne ein Video zu auslandsumsätzen als Kleinunternehmer.
Folgende Themen interessieren mich:
-kommisionsverkäufe in der Eu
-Lieferungen in der Eu (Versendungen und Beförderungen)
-Verkauf an Stores in Luxemburg (online wird Preis abgemacht. Ware befördert nach Lux. Und dann bekomme ich meine Zahlung)
Super Videos immer. Selten eins verpasst.
Beste Grüße
Wäre super wenn du die aktuelle Rechtslage thematisierest und die kommende
Danke für die Themenvorschläge!
So eine schöne Aussprache des Deutschen! Ich höre mir nur Ihre Videos an, um mein Deutsch zu verbessern.
Nen Video über die EU Kleinunternehmer Regelung wäre echt interessant
Kommt auf jeden Fall 🙂
Danke! Kenne das alles zwar schon aber eine kleine Auffrischung schadet nicht. Zum Glück gibt es Menschen wie dich.❤
Super erklärt! Endlich mal jemand der nicht alle Begriffe durcheinander wirft. Danke für dieses Video
Für mich wäre es sehr interessant, wenn Sie mal ein Video ganz speziell zum Dropshipping bzw. Streckengeschäftsmodell machen würden. Dies scheint für mich als deutlich komplizierter als andere Businessarten, da man mehrere und manchmal recht komplexe Geschäftsbeziehungen hat.
Absolut! Kennst du schon das Video von mir? ua-cam.com/video/ejAPI7AOGtA/v-deo.htmlsi=rf8dBOtN8XjGOtQK
Zu dem Thema kommen bald auch noch ein paar mehr 🙂
@@STEUERFIT.Selbststaendige Das hatte ich mir noch nicht angeschaut, wird direkt gemacht. Danke!
Super ich schaue mir gerne an, wir hatten heute das Thema kurz besprochen - Einfuhr-Versandhandelsumsatz, fingierte Rheiengeschäft
@@STEUERFIT.Selbststaendige
Also echt bombe. In mir reift gerade eine Idee für eine Gründung. Hochinteressant dass Ganze und super informativ, kompetent und sympathisch rübergebracht.
Besten Dank dafür.🎉
Bitte mach ein Video zu dem letzten Thema... Das wäre für mich sehr interessant
Danke für das Thema, in Ö ist die Umsatzgrenze bis Euro 35.000, ab 2025 bis Euro 55.000
In vielen Ländern sind die Grenzen höher als in Deutschland
Du erklärst alles so gut, du könntest Mathematiklehrer werden. Ich bin begeistert! Toy toy toy 🎉
🙏 danke. Rein zufällig gefunden und ich werde es mir noch öfter anschauen. Bin Künstlerin, färbe unter anderem Wolle, sozusagen Liebhaberei, so das Finanzamt. Habe jeden Monat, wo ich mal gut verkaufe, Panik, dass ich zu viel verdiene… vielen Dank. Vielleicht kapiere ich diesen gesamten Steuerwahnsinn ja noch mal. Alles Gute.
Vielleicht hilft dir dieses Video zur Liebhaberei auch: ua-cam.com/video/_0Nz6Q5o3yg/v-deo.htmlsi=iZKnw858-2gu9s3i
Wichtiger Rat für dich: Dokumentiere deine Einnahmen und Ausgaben. So kannst du nachweisen, dass du keine Gewinne machst und eventuell beruhigt es dich auch etwas mehr, wenn du es schwarz auf weiß siehst. :D
Super, vielen lieben Dank. Bitte, gerne mehr Content zum internationalen Handel als Kleinunternehmer
Mal wieder ein gutes Video, vielen Dank.
Danke für deine Videos!!!
Vielen Dank für das tolle Video! Mich würden die vertieften Infos zu den internationalen Geschäften als Kleinunternehmerin auch sehr interessieren. 😊🙏🏻
Super einfach und klar erklärt🎉
kurze Frage zum Verkauf im EU-Ausland als deutscher Kleinunternehmer an Endkunden: Wenn ich also ab 2025 digitale Produkte (z.B. ein Infobrief im PDF Format als Abo) z.B. auch nach Österreich verkaufen möchte (als Steuerdeutscher) muss ich dem Endkunden keine Umsatzsteuer berechnen, sondern beziehe mich dann auch auf §19 und verkaufe das digitale Abo netto wie jetzt schon in Deutschland?
Vielen Dank sehr gutes Video, hat mir geholfen 👍🏽🙏🏽
Danke für das Video, mega hilfreich und verständlich 😍
Als freiberufliche Dozentin und Trainerin ist die Kleinunternehmerregelung einfach perfekt für mich😊 ich habe so gut wie keine Investitionen und viel weniger Verwaltungsaufwand.
Hi - ich habe ein simples und sicheres Tool für mich entwickelt, mit dem man E-Rechnungen leicht als normales pdf anschauen und runterladen kann.
Ich wollte das eigentlich nur für mich nutzen, aber habe hier jetzt schon einige Anfragen dazu bekommen. Würde dir so ein Tool helfen?
Vielen Dank für die Zusammenfassung. Mich würde bezüglich der EU-KU-Regelung interessieren, ob sich diese Aufwandstechnisch rentiert da man als KU ja bis jetzt auf das Reverse Charge Verfahren hinweist und die vierteljährlichen Voranmeldungen abgibt. Man ersetzt dann doch lediglich die Abgabestelle der Voranmeldungen an das BZST oder übersehe ich etwas? Gruß
Das Thema internationale Geschäfte als Kleinunternehmer zu vertiefen, wäre auf jeden Fall interessant!
Frage zur Beachaffung aus dem EU-Ausland: Kann ich nicht einfach als Kleinunternehmer keine USt-ID angeben und somit als "Privatperson" bei Google, Meta, etc. einkaufen? Dann wird die USt ja bereits abgeführt, aber ist das so auch richtig?
Sehr gutes Video Danke!
Danke für das Video. Kommt gerade richtig für mich.
Ich plane gerade als Coach nebenbei zu arbeiten. Das wird unter einem anderen Coach laufen, aber ich werde als Selbstständige ihr die Dienstleistung in Rechnung stellen. Da sie ihnen Sitz in Wien hat würde mich das ganze Thema Reverse-Charge für Kleinunternehmer etc. sehr interessieren.
Hier findest du ein Video dazu: ua-cam.com/video/CkdeACNwZ9Y/v-deo.htmlfeature=shared
Super Video!
Hi Melchior, sehr interessante Videos bei Dir!Danke dafür. Ich werde im Dachraum Geschäfte durch Dropshipping machen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Du dazu Videos machen könntest, was man bei diesen Geschäften steuerlich beachten muss.
Du kannst dir auf jeden Fall schonmal das Video anschauen: ua-cam.com/video/ejAPI7AOGtA/v-deo.htmlsi=rf8dBOtN8XjGOtQK
Es folgen bald auch noch mehr Videos zum Thema eCommerce 🙂
Eine weitere Sache, die mich interessieren würde und die ich noch nicht so ganz verstanden habe: Mit der Einführung der EU-KU-Regelung und der KU-IdNr., die man dann extra beantragen muss, läuft dann ja alles über das neue Portal beim BZST. Bringt dies nur Vorteile, wenn ich an Business- und Privatkunden im EU-Ausland meine Dienstleistungen verkaufe oder habe ich auch Vorteile wenn ICH Kunde anderer Unternehmen im EU-Ausland bin und Dienstleistungen beziehe? Also ist das Reverse-Charge-Verfahren dann überhaupt noch relevant, wenn man unter den Grenzen bleibt, oder hat das damit gar nichts zu tun?
Sehr hilfreich, danke!
Dankeschön 😊
Hi, deine Videos sind wirklich super und auf den Punkt! Ein Video für das Internationale Geschäft (im E-commerce) als Kleinunternehmer wäre wirklich sehr hilfreich! 🙏
Vielleicht hilft dieses schonmal weiter: ua-cam.com/video/G2HDQjxP7Xo/v-deo.htmlfeature=shared
Danke, habe ich mir angeschaut! Hat sich aber nicht die Kleinunternehmerregelung in der EU gändert? Also dass man die in der EU in Anspruch nehmen kann? Vielleicht bringe ich aber auch was durcheinander 😅 sorry
@@anastasiastojko5828 Dazu kommt auf jeden Fall auch noch was. :)
Danke. Ich schreibe immer alles auf.
Hallo Melchior! Vielen Dank für deine lehrreichen Videos und Tipps. Du bringst richtig Licht in das Thema Steuern und erklärst es auf verständliche Weise. Das schafft nicht jeder!
Mich würde das Thema Dropshipping - Reverse Charge - UID Kleinunternehmerregelung brennend interessieren. Hast du da schon ein bestimmtes Video dazu?
LG Alex
Zum Thema Reverse-Charge und Kleinunternehmerregelung haben wir tatsächlich schon was: ua-cam.com/video/CkdeACNwZ9Y/v-deo.html
@@STEUERFIT.Selbststaendige Super, vielen Dank! Das werde ich mir definitiv reinziehen.
Hallo Herr Neumann, erstmal herzlichen Dank wie immer für das super informative Video!! Leider ist mir vor Erschrecken dadurch eins bewusst geworden - ich bin mit dem Reverse Charge Verfahren als Kleinunternehmer bereits letztes Quartal Umsatzsteuervoranmeldungspflichtig gewesen da ich bei Google Werbung geschaltet habe. Das ist natürlich nicht passiert und jetzt mach ich mir große Sorgen, weil dies ja momentan Vierteljährlich passieren muss. Wie gehe ich hier am Besten vor um glimpflich aus der Sache rauszukommen? Kann ich diese einfach regular in meiner Anmeldung für Q4 mit angeben?
Herzlichen Dank im Voraus!
Du gibst einfach für das III. Quartal eine Voranmeldung ab. Mit ganz viel Pech kriegst du nen bösen Brief vom Finanzamt mit Du Du Du mach das nie wieder aber im Normalfall passiert da gar nichts.
Denke ich auch. Melde einfach das 3. Quartal und dann wird nichts passieren.
Theoretisch könntest du auch noch einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Dann wäre die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 3. Quartal erst zum 10.11. fällig und du bist pünktlich
@@STEUERFIT.Selbststaendige Herzlichen Dank an euch, werde ich so machen - beruhigt mich etwas!
🤔Hast du dich aktiv für oder gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden? Was waren deine Gründe? Schreibt uns einen Kommentar! 👇
Bin grad dabei ein Tutoring business zu gründen und werde wahrscheinlich die KUR in Anspruch nehmen. Soll nur als Cashcow während des studiums dienen. Hab jedoch auch Kunden aus non-Eu countrys, weil ich halt IB online nachhilfe machen werd(zum Beispiel UK). Was muss man da beachten?
@@bennetschumann9428 Hier sind einige Videos, die dir eventuell helfen könnten:
Online-Kurse: ua-cam.com/video/KOPYdOXl1nM/v-deo.htmlsi=ORTT5Vp7Vp2ghCX-
Reverse-Charge: ua-cam.com/video/vpoC8Nl4Fg0/v-deo.htmlsi=bSzW45ElwsWT7UYI
Ausländische Kunden: ua-cam.com/video/DCHlT9kbFCo/v-deo.htmlsi=O_HBlwkBucvNwGEM
Zusammenfassende Meldung: ua-cam.com/video/cLptG52C1tc/v-deo.htmlsi=qLWbblZ3Ic4ERbIC
Hallo.
Können Sie mir bitte sagen, was ich bei der Registrierung eines Gewerbetreibenden in Kapitel 17 angeben muss? Das heißt, wenn das Gewerbetreibende einen Mitarbeiter haben muss?
Was soll ich außerdem in Kapitel 18, Punkt 147 und 149 schreiben?
Was muss ich dem Kapitel 22 beifügen, wenn ich noch keinen Steuerberater habe?
@@MarinaCamelia Hier ist eine Anleitung: ua-cam.com/video/ERlmfP4D9YM/v-deo.html
@@STEUERFIT.Selbststaendige
Thank you very much
Your videos helped me a lot.
But I don't know if I am obliged to have a worker employed on the Gewerbe and what documents I have to attach at the end of the registration in Elster if I don't have a tax consultant.
Please, if you can answer me.
Thank you very much for your kindness.
What happens if I have a Small Business regulations and all my clients are from outside EU? and as far I know I wont have to charge VAT for international clients (outside EU) even if I don't take the small business regulation? am I right?
Was irgendwie nicht so klar war für mich ist ob man jetzt unter 100000 Euro in der EU machen kann u dann das Jahr drauf noch Kleinunternehmer bleiben kann oder welche Grenze gilt da genau ?
Danke für das neue Update für 2025! 🥳
Habe heute auf Sevdesk gelesen, dass sich die 25.000€ ab 2025 sogar auf den Nettoumsatz beziehen und nicht auf den Bruttoumsatz wie bieher. Kannst du hierzu auch etwas sagen?
Zitat Sevdesk: "Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die bisherigen Grenzen Bruttosummen waren, während die neuen Grenzen Nettosummen sind. Nach der alten Berechnungsmethode haben sich die Grenzen somit sogar auf 29.750 Euro im letzten Jahr und 119.000 Euro im laufenden Jahr erhöht, sofern deine Leistungen dem vollen Steuersatz unterliegen."
Interessante Frage, wobei ich nicht verstehe wie das nun „Nettosummen“ sein sollen; mit der Kleinunternehmer Regelung bestätigt man ja, keine USt auszuweisen und abzuführen; auf den Rechnungen steht dann der Vermerk: „kein USt Ausweis wegen §19 Kleinunternehmer Regelung“; heißt meiner Meinung nach: sämtliche Einnahmen sind brutto=netto, weil ja keine Steuer „draufgerechnet“ wird. Wie soll unter den Voraussetzungen dann der „Brutto Freibetrag“ bei 29.xxx€ liegen? 🤔
@@MissxduCoeurx3 Genau das, was du nennst, verwirrt mich eben an der Aussage.
Versteh ich auch nicht...
Internationaler handel als kleinunternehmer wäre sehr, sehr interessant. Bräuchte das thema unbedingt.
Hilft dir dieses Video dazu schon? ua-cam.com/video/CkdeACNwZ9Y/v-deo.htmlsi=xop-EbDGP217CfVg
Video zu internationalen Geschäften als Kleinunternehmer wäre cool
Wie ist es wenn man Geschäftsinventar importiert hat per DDP incoterm ,?
Ich habe zwei Fragen:
Wenn ich am 1.1.25 ein Gewerbe als Reseller gründen möchte und mich für die Kleinunternehmerregelung entscheide,
1. kann ich jetzt schon Produkte kaufen und die als Ausgaben für die Einkommensteuererkärung angeben?
2. wenn ich das Produkt z.b für 100€ aus dem Ausland von einem EU-Land kaufe muss ich dann Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen? (Reverse Charge)
Super einfach erklärt!!! Das fehlte mir bisher. Eine Frage: wenn ich im Vorjahr die Kleinunternehmergrenze 25 000 € nicht überschritten habe, im aktuellen unter 100 000 € bleibe - kann ich dann im dritten Jahr weiterhin von der Kleinunternehmerregelung profitieren? Wie hohen Umsatz darf ich im dritten Jahr erreichen um weiterhin Kleinunternehmer zu bleiben? Wieder unter 100 000 €? Wie funktioniert es? Dazu ist es sehr schwierig eine zuverlässige Information zu finden.
Am besten streichst du "im ersten Jahr" und "im zweiten Jahr" in diesem Zusammenhang aus deinem Wortschatz. Richtig heißt es im VORJAHR und im LAUFENDEN JAHR. Du darfst immer im Vorjahr bis 25.000 € Umsatz machen und im laufenden Jahr 100.000 €.
Ein Beispiel:
2024 - 17.000 € Umsatz -> Kleinunternehmer im nächsten Jahr
2025 - 60.000 € Umsatz -> KEIN Kleinunternehmer im nächsten Jahr
Solltest du die 100.000 € Grenze sprengen, dann wechselt du auch unterjährig schon zum Regelbesteuerer. :)
Und falls mann ein Anfänger Amazon Verkäufer ist , profitiert mann von so was oder besser Kleingewerbe sein ? Was ist deine Meinung ?
Danke und vielen Grüsse 😊
Wieder mal ein super Video. Vielen Dank!! Die EU-Kleingewerberegelung ist höchst interessant. Ich verbringe viel Zeit in Griechenland und hier ist dieses Konzept noch komplett unbekannt. Hier zahlt jeder Selbständige/Unternehmer ab dem 1. Euro
24 % Ust. Falls sich das 2025 wirklich ändern sollte, hätte ich einige Geschäftsideen.
Es wäre toll ein Video über Online-Kurse, die von Kunden in EU /Ausland gekauft werden können. Info-Business halt 😃
Meinst du sowas hier? :D ua-cam.com/video/jqutb0sIiK4/v-deo.html
Also gilt schon für 2024 die Umsatz Grenze von 25000€?
Ja 👍
Vielen Dank für dieses tolle Video👍. Ich hátte eine Frage. Ein tschechisches Bauunternehmen ist tátig in der BRD. An ausgestellten Rechnungen an deutsche Kunden gibt es keine USt. (Reverse charge Regelung). Weil das Unternehnen in der BRD tschechische Subunternegmer beauftragt, macht es quartalweise an das deutsche FA USt.-Voranmeldung sowie jährlich USt.- Erklärung. Kann man im Rahnen der USt.-Voranmeldubgen sich die USt. von Rechnungen von deutschen Unternehmen (Hotel, Tankstellen, Autoreparatureb, Einkauf Werkzeug, Arbeitskleidung etc ) von deutschem FA zurückholen? Wenn ja, gibt es dort irgendeine Bedingung? Reicht es, weenn an Rechnungen die deutsche Steuernummer des tschech. Unternehmens angegeben wird? Es wäre sehr lieb, wenn du Rat geben könntest. Liebe Grüße
wie ist es bei drittländern zb wenn ich von deutschland eine dienstleistung nach england habe welches verfahren greift da rechungs mässig für kleinunternehmer
Grüße, danke für das informative Video. Eine kleine Verständnisfrage. Wenn ich dieses Jahr 23.000€ Umsatz mache (22.000€ Umsatzgrenze), zähle ich für das Jahr 2025 immer noch unter die Kleinunternehmerregelung? Lieben Dank im Voraus.
Ja, da die Umsatzgrenze auf 25.000 € im Vorjahr erhöht wird.
Tolles Video! Kannst Du mal erklären, wie das mit Etsy läuft? Da kommt ja auch das Reverse Charge Verfahren zum Einsatz...
Trifft das letzte Thema auch zu wenn man Material aus anderen Ländern bezieht um es weiterzuverarbeiten zum eigenen Endprodukt ?
Ich arbeite mit Network aus Ö, wie ist es dann ? Was kann ich als Kleinunternehmer dann überhaupt absetzen ? ZB Network
Bitte ein Video über Umsatzsteuer Id! Also wenn man es beantragen muss weil man Waren aus EU einkaufen und in Deutschland verkaufen möchte, muss man trotz der niedrigen Umsatz also weniger als 25.000€ auf Kleinunternehmer Reglung verzichten?
Hier findest du schon einige Infos. Du kannst die Umsatzsteuer-ID auch als Kleinunternehmer beantragen. Sie verpflichtet dich zu nichts.
Steuernummern: ua-cam.com/video/84R4pYmDMF4/v-deo.htmlsi=7jfib0071iIY6O3_
Umsatzsteuer-ID beantragen: ua-cam.com/video/EnZLRGx6qVo/v-deo.htmlsi=IF9Yyxai9QzHdz8o
Q&A: ua-cam.com/video/bM_UJstQAmQ/v-deo.htmlsi=zwnlFB4mTPHeRfQe
Danke für Ihre Video. Könnten Sie mir weiterhelfen? Ich fänge erst dieses Jahr mit Freiberufliche Tätigkeiten und gleichzeitig ich mach als Autorin in Form digitale E-book . Muss ich Gewerbe anmelden, weil ich irgendwann bei Shopseiten mein E-book anbieten muss. Lohnt sich dass ich Freiberufliche Tätigkeit und Gewerbe Anmeldung gleichzeitig? Oder soll ich momentan nur als Freiberuflich ? Wird als Kleinunternehmer bei der Finanzamt sagen ? Wenn man nicht viel verdient. Danke 🌹 sorry, dass ich viele Fragen habe
Was ich irgendwie noch nicht verstanden habe, ist folgendes: Wenn ich 2024 dann 24.000€ erwirtschaftet habe. Dann wäre das nach der Regelung aktuell über der ersten Grenze (die ja bei 22.000€ liegt). Aber ab 2025 gilt ja dann die neue Grenze 25.000€ im Vorjahr. Heißt das, dass ich weiter Kleinunternehmer bleiben würde weil dann automatisch für meine Steuererklärung für 2024 die Grenze von der Regelung ab 01.01.2025 greift, oder nicht?
Das Frage ich mich auch. Darf ich dieses Jahr schon über 22.000 Umsatz machen?
Ja, mit der neuen Regelung bleibst du dann trotzdem Kleinunternehmer.
@steuerfit: du hättest mal noch erwähnen sollen, dass die 22k brutto Umsatz sind - heißt das Finanzamt fingiert quasi die Umsatzsteuer. Will heißen, dein eigentlicher Umsatz, darf dann 17800€ netto nicht überschreiten. Und dann der Umsatz unterjährig gezwöflelt wird . Sprich deine Gründung ist zB 1. November, dann gilt 2/12*22.000.
Als Kleinunternehmer ist dein Netto = Brutto, da du keine Umsatzsteuer ausweist. Die 22.000 € bzw. ab jetzt 25.000 € kannst und konntest du also schon immer voll ausschöpfen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Hey, das ist so leider nicht korrekt. Die Kleinunternehmerregelung war keine Steuerbefreiungsvorschrift in dem Sinne. Deswegen sprach man ja auch von 22.000€ brutto. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wurde von den Finanzbehörden nur einfach nicht erhoben. Was auf den ersten Blick Gründer immer wieder verwirrt hatte. Die nun geltenden 25.000€ sind nun erstmals netto. Also gilt nun "Steuerbefreiung" und keine "Nicht-Erhebung" mehr - nun ist aber auch § 34a UStDV in der Rechnung Pflicht.
Hallo, ist es möglich zwei Firmen zu haben und bei der einen die Kleinunternehmer Regel Inanspruchnahme zu nehmen und bei der anderen nicht? Auch wenn der Gesamtumsatz beider Firmen unter 25.000 liegt oder ist die Regel Personengebunden?
Nein, das geht nicht. Die Umsatzsteuer und damit auch die Kleinunternehmerregelung richtet sich nach dir als Person
Da Gründe eine Genossenschaft oder ähnliches. Ist Finanztechnisch und rechtlich eh besser. Das ander machst als Einzel Firma.
Wie ist die Sache wenn ich z. B. in Italien einkaufe und dort auch verkaufe?
Wie ist das wenn man Geld für Bilder bekommt, die ein Unternehmen verkauft und ich Provision dafür bekomme.
Der Sitz ist den USA und ich bekomme ja keine Rechnung, bzw. ich schreibe keine, sondern bekomme das Geld einfach ausgezahlt.
Das Finanzamt hat mir dafür eine Steuernummer gegeben weil ich einmal Geld dafür bekommen habe.
Bin da total verwirrt, da es weit weg von 22k/€ sogar weit weg von 1000€ ist.
Gutes Video, aber eine Frage : Wenn ich bei meinem Gewerbe ( PV ) unter der Umsatzgrenze bin aber zusammen mit meiner Landwirtschaft über der Grenze bin, kann ich dann nur mit dem Gewerbe zur KUR wechseln und Landwirtschaft weiter nach § 24 UStG ?
Hallo ich hätte eine sehr wichtige frage,
wenn ich eine Webseite erstelle und ein print on demand Händler nutze der im EU Ausland seinen hauptsitzt hat aber dieser hat die Deutschen Umsatzsteuer in meinem Einkaufspreis schon enthalten, muss ich dann trotzdem auf den Betrag Umsatzsteuer zahlen abzüglich von deren Umsatzsteuer oder hat der print on demand händler das dann schon für mich übernommen? Vielen Dank für die Videos :D
Hi, gutes Video, ich hätte eine Frage dazu. Wie ist es, wenn ich zb eine kleine Ferienwohnung im Gardasee zum Mieten anbieten würde. Muss ich dann mich als Kleinunternehmer in Deutschland oder Italien anmelden. Wie ist das mit der Versteuerung am Jahresende wenn ich meine Steuer beim Finanzamt abgebe. Wo werden die Einnahmen versteuert? In Deutschland hat man 19% Steuer in Italien 23%. Kann ich dann zb Wasser,Strom und Gasrechnung absetzen usw.
Danke und evt kommt ja eine Antwort zu diesem Thema 😉
Hallo,danke für Infos,eine frage
ich habe Hauptberuf und
ab 2025 in Lieferservis gastronomie Selbständig machen, können Sie mir sagen welche Tätigkeit ist besser wenn,als nebengwerbe oder Keine Gewerbe anmelden soll!?
Danke für Ihr Aufmerksamkeit über Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
LG Amir Ali
Das ist keine Entweder/Oder-Frage, sondern eine Kleinunternehmerregelung "ja oder nein"-Frage. Ob du diese anwenden möchtest, musst du selbst entscheiden oder durchrechnen.
Hi wie mache ich es wenn ich als Kleinunternehmer von Privat auf Ebay kaufe, bekomme ja keine Rechnung. Reicht der Beleg der Zahlung?
Vielen Dank für das Video. Könntest du bitte ein Video machen zu der Neuerung 22.000 € brutto und neu: 25.000 € netto und die tatsächliche Berechnung/Grenze? Ist für mich etwas verwirrend. Vielen Dank!
Das was du gelesen hast mit brutto/netto ist von vielen falsch verstanden. Im Gesetz haben sich Begrifflichkeiten geändert. Dadurch kommt es zu den neuen Missverständnissen. Für dich ändert sich nichts. Du darfst bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr machen.
Danke für das Video, das war sehr hilfreich. Eine Frage noch. Was heißt hunderttausend? Einnahme oder Gewinn? Das muss keinen 19% auf der Rechnung sein?
Vielen Dank im Voraus!
Die 100.000 beziehen sich auf den Umsatz. Die 19% müssen dann nicht nur nicht auf der Rechnung stehen, die dürfen da auch nicht stehen. Damit hättest du unberechtigt Umsatzsteuer ausgewiesen, und die musst du ans Finanzamt abführen. Und ein bißchen Zoff mit deinen Kunden kannsr du dann wahrscheinlich auch einplanen: Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer kann nicht als Vorsteuer abgezogen werden, was zumindest Gewerbekunden nicht sehr freuen wird.
100.000 € Umsatz
@@lutzvormann vielen Dank für Ihre Antworten.
@Steuerfit Ich habe eine Nachfrage. So wie ich es verstanden habe, bezog sich die Umsatzgrenze von 22.000€ bislang auf Einkünfte aus ansonsten umsatzsteuerpflichtigen Leistungen. Heilkunde eines Arztes ist z.b. Umsatzsteuerfrei. Wenn nun der Arzt mit Heilkunde 200.000€ Umsatz macht und mit dem zusätzlichen Verkauf von Wellness Maßnahmen 20.000€ einnimmt, könnte er immer noch Kleinunternehmer sein. Gilt das weiterhin so, oder wird in Zukunft der gesamte Umsatz gleichbehandelt wenn es um das erreichen der Grenze von 25.000 bzw. 100.000€ geht?
Das hat viell. nicht so viel mit Steuern zu tun, aber wie sieht es aus mit Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und sonstigen Dingen? Muss man diese Ämter auch informieren, wenn man Kleinunternehmer ist? Ich weiß, das man als Student die Nebentätigkeit dem Bafög Amt mitteilen muss und ab einem Jahresbruttoeinkommen von 6.456 € einem das Bafög gekürzt wird (Stand 2024).
Wie so oft: Kommt drauf an. U. a.: Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit bleibst du beim Arbeitgeber krankenversichert, bei hauptberuflicher Selbstständigkeit nicht (§ 5 Abs. 5 SGB V i.V.m. § 20 SGB XI. Bei Familienvericherung auch beim Kleingewerbe, sobald der Gewinn monatlich 505 Euro übersteigt. Bei EM - Rente die Rentenversicherung (Stundenzahl, Gewinn) und die Krankenkasse (bei Pflichtversicherten in der KV der Rentner wird der Gewinn KV - pflichtig, wenn er 176 Euro monatlich übersteigt, dann auch Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung). Für bestimmte Selbstständige besteht Rentenversicherungspflicht (auch bei Nebengewerbe, was das BSG ausdrücklich entschieden hat). Hierzu gehören z. B. Lehrer, Erzieher, Trainer aller Art Handwerker, Liste gibt es im SGB V. Die Arbeitslosenversicherung betrifft das nicht, außer du beziehst Leistungen ALG I oder ALG II. Das Einkommen aus dem Nebengewerbe wird (teilweise) angerechnet. Beziehst du andere Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Elterngeld....) ist die Nebentätigkeit auch zu melden bzw. die Gewinne daraus anzugeben.
Sehr schönes Video, ich möchte mein Gewerbe abmelden, aber als kleiner Unternehmer selbständig bleiben, weil ich als Künstler arbeite .Frage?, muss ich als selbständige alles neu anmelden?
Vielen Dank für das gute Video! Meine Produkte kommen aus dem EU Ausland und ich habe eine IOSS Nr. Aktuell verkaufe ich über die Kleinunternehmerregelung nur in DE. Dies könnte ich dann in 2025 ändern, wenn ich das Richtig verstanden habe. Gibt es schon ein Video von Euch zu dieser Problematik? Besten Dank & weiter so.....
Thank you very much.
wie ist der relevante Umsatz genau definiert? Versandkosten sind m.E. enthalten oder? Aber werden beispielsweise Umsätze aus Verkäufen eingerechnet die vom Kunden (im Rahmen der 14 Tage Frist im Onlinehandel) widerrufen und zeitnah erstattet werden?
Wenn dein Kunde sein Widerrufsrecht ausübt und du ihm das Geld erstattest, hast du ja einen negativen Umsatz, der deinen Gesamtzmsatz vermindert.
Hey bis wann habe ich Zeit die Gewerbe , Umsatz und ein Einkommen Erklärung 2024 abzugeben ?
Das muss alles bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt sein
Danke fürs Vid. Heißt auch dass wenn ich noch kleinunternehmer bin, eine Rechnung in Höhe von 1Mio stelle, sind diese noch Umsatzsteuerfrei? und nach erhalt des geldes bin ich dann erst umsatzsteuerpflichtig?
Super Video! Ein weiterers zum EU-weiten Handel mit bspw. Dienstleistern/Zwischenstellen auf EU-Ebene wäre super (in meinem Fall Print-On-Demand Partner).
Schauen wir uns an. Vielleicht hilft das hier schon mal weiter: ua-cam.com/video/77BImTV_YWA/v-deo.htmlsi=jn_RXOrAqYNEXHzf
Vielen Dank für das Video🙏🏼
Habe gelesen, dass bisher die Umsatzgrenze von 22.000€ als Bruttoumsatz galt und ab 2025 die neue Umsatzgrenze 25.000€ NETTO, sein soll.
Wie ist das gemeint, da ein Kleinunternehmer ja keine USt. ausweist?
Vielleicht kannst du dazu ein einfaches Beispiel nennen. Wäre dir sehr dankbar.
Aber das bezieht sich nur auf inländische Umsätze oder? Also wenn ich jedes Jahr 24999 Euro im Inland mache, dafür aber 20 Millionen Euro Umsatz in den USA und China kann icb trotzdem die Kleinunternehmerregelung nutzen oder? Vorteil wäre dann keine Abgabe der Umsatzsteuer Voranmeldung und Erklärung. Ist das so richtig oder übersehe ich was?
Ja, richtig 👍
Super Video !
Aber eine Frage hab ich und zwar welche Steuererklärung muss ich mir der Kleinunternehmer Reglung machen ? Die EÜR und die normale Einkommensteuer oder noch mehr ?
Schau mal hier rein: ua-cam.com/video/L9SzInlIYsc/v-deo.htmlsi=pCPx8PXEB7q9Uwod
PS: Die Pflicht zur Umsatzsteuererklärung entfällt ab dem Steuerjahr 2024.
Danke für die tolle Beschreibung! 😊
Okay also ich bin Kleingewerbetreibend -
ich schreibe Webseiten und mache jetzt meinen eigenen Onlineshop! Ich habe endlich nach wochenlanger Recherche einen Grosshandel mit den Artikeln die ich nur in DE online verkaufen werde!!gefunden. offensichtlich sitzt dieser Grosshändler nicht in DE zumindest einer davon.
ABER!! der Grosshandel will damit ich einkaufen bzw mich registrieren kann eine VAT von mir -Warum? die ich nicht habe und eigentlich nur ungern beantragen möchte! 😮😢 wie kann ich das dem Grosshandel klarmachen? dass ich trotzdem einkaufen kann 😮 HILFEEE
Du kannst deine Umsatzsteuer-ID auch als Kleinunternehmer beantragen. Das ist sogar sinnvoll und verpflichtet dich zu nichts.
Danke für deine super Erklärungen!!!! Eine Frage zu meinem Fall: Ich plane, freiberuflich (in Teilzeit) mit einer Plattform für Online-Beratungen mit Sitz im EU-Ausland zusammen zu arbeiten. D.h. ich führe Beratungen durch, die über diese Plattform laufen. Die KundInnen zahlen pro Beratung direkt an die Plattform, welche einen bestimmten Prozentsatz einbehält (ca. 20 % für ihre Vermittlungsdienste und Werbung etc.) und den Rest an mich ausbezahlt. Auf den einbehaltenen Teil muss ich lt. Plattform die dt. Umsatzsteuer zahlen (richtig?), also 19%. Lohnt sich vor dem Hintergrund für mich die Kleinunternehmer-Regelung?? OHNE Kleinunternehmerregelung könnte ich mir die USt auf den einbehaltenen Teil wieder holen - aber müsste dann USt auf die 80 % zahlen... ist das richtig? --- Bin verwirrt. DANKE dir im Voraus!!! 🤪
Vielen Dank für die tolle Erklärung. Eine Frage: wie sieht es aus mit Kleingewerbe bei reisevermittlung? Also auf Provision Basis. Wäre auf eine Antwort echt dankbar.
Was möchtest du dazu wissen?
Also wenn ich nächstes Jahr mit meinem bestehendem Gewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme muss ich bis 100k keine Umsatzsteuer zahlen?
Hallo Melchior.
Ich habe ein Gewerbe bei dem ich die Kleinunternehmerregelung nutze. Nun möchte ich ein zweites Gewerbe (ganz etwas anderes) anmelden. Im zweiten Gewerbe wäre die Kleinunternehmerregelung von Nachteil, da ich vor allem erstmal Ausgaben plane. Mir ist klar, dass die Summe der Einnahmen aus beiden Gewerben für die Kleinunternehmerregelung zusammengerechnet wird.
Ist es möglich das erste Gewerbe MIT Kleinunternehmerregelung weiterzuführen und das neue zweite OHNE Kleinunternehmerregelung?
HI, ich hatte nur eine Frage und die wurde leider nicht deutlich beantwortet. Die EU weite Kleinunternehmer Regelung verstehe ich so: ich kann EU weit 100.000€ Umsatz machen, muss jedoch die Landesgrenzen achten (Deutschland Voraussichtlich 25.000€). Solange ich keine Landesgrenze überschreite und auch die 100.000€ in der EU einhalte, kann ich auch im Folgejahr EU weit Leinunternehmer bleiben. Beispiel: ich habe in Deutschland 24900€ Umsatz und in Österreich 5100€ Umsatz. Dann habe ich EU weit 30000€ Umgesetzt und bleibe dennoch in der Kleinunternehmer Regelung. Richtig?
kannst du bitte nochmal darauf eingehen wie das ist, wenn man als Dienstleister seine Rechnungen an Fiverr ausstellen möchte bzw. ja auch soll (wie es bei Fiverr steht). Da Fiverr in Israel Ansässig ist und nicht EU-Ausland ist, würde mich dies sehr interessieren.
Tausend Dank für den tollen Content!! Ich starte im Frühjahr 2025 (Praxis für Tierphysiotherapie) und denke, dass sich die Kleinunternehmerregelung für mich anfangs schon anbietet. Allerdings werden bestimmt im ersten Jahr einige Ausgaben anfallen für Praxiseinrichtung (hydraulische Liege...) und auch Therapiegeräte (Laser etc.). Ein Kundenstamm muss sich hingegen erst aufbauen... Die Kosten werden dann aber im Laufe der Zeit deutlich geringer. Da ich auf 5 Jahre gebunden wäre, denke ich, dass ich mit der Kleinunternehmerregelung starten werde... Oder was meinst du? Es ist schwer, das genau zu berechnen, da ich nicht weiß, wie es sich entwickelt. Ich plane auf Lange Sicht auch, Seminare anzubieten etc. Aber ob das in den ersten 2 Jahren stattfinden wird, kommt auf die Entwicklung an. Danke für jeden Tipp :)
Vielleicht helfen dir diese Videos bei der Entscheidung:
Vorteile: ua-cam.com/video/OBTPF0kSdf8/v-deo.htmlsi=UQgvInrla8YxtWJF
Nachteile: ua-cam.com/video/3ANllYnP7kU/v-deo.htmlsi=61E8dI-0NfggzC5p
Das Reverse Charge Verfahren führt aber nur zur Pflicht von Umsatzsteueranmeldung, wenn man Kunde von EU ausländischen Unternehmen wird die einem Dienstleistungen verkaufen. Bei Waren gilt das nicht oder?
Doch auch bei der Lieferung von Waren gilt das Reverse-Charge-Verfahren.
Hallo, zuerst danke für das gute Video. Frage: Was ist wenn man im Jahr 2024 unter 25.000 Euro bleibt, jedoch im Jahr 2025 dann z.B. auf 30.000 Euro kommt, dann wäre man ab dem Jahr 2026 Umsatzsteuerpflichtig. Wenn man nun im Jahr 2026 eine Netto-Rechnungssumme von unter 25.000 Euro hat, aber mit der MWST über 25.000 Euro liegt - kommt man dann ab dem Jahr 2027 wieder in die Kleinunternehmerregelung zurück? Oder geht das nur, wenn man im Jahr 2026 insgesamt (Netto-Rechnungsbeträge + jeweiligen MWST-Betrag) unter 25.000 Euro liegen würde ? Vielen Dank.
Hallo! Kannst mir jemand sagen ob man die ebay Gebühren ( monatliche Rechnung ) netto oder brutto in die EÜR aufnimmt. Ich habe ein Kleinunternehmer und zahle keine Umsatzstuer ( bin also immer unterhalb der Umsatzgrenze )
Brutto
Grober Fehler bezüglich der E-Rechnungspflicht. Die kann auch dem Kleingewerbetreibenden nicht egal sein. Hier ist zu beachten, dass man auch E-Rechnungen erhalten wird. Allein schon wenn Miete für Geschäftsräume gezahlt wird, Strom, andere Unkosten etc.Die meisten großen Player stellen generell auf E-Rechnung für Gewerbetreibende um. Das bedeutet: Man muss in der Lage sein, eine Software zu haben, die diese E-Rechnungen visuell sichtbar macht und man muss auch in der Lage mit der Software sein, dass man die abrufen kann ( z.B über das Finanzamt).
ZUGFeRD-Rechnungen kann man ja einfach mit dem Auge lesen. Und für XRechnungen gibt es schon jetzt diverse kostenlose Tools. Das Problem hält sich also in Grenzen.
Hi - ich habe ein simples und sicheres Tool für mich entwickelt, mit dem man E-Rechnungen leicht als normales pdf anschauen und runterladen kann.
Ich wollte das eigentlich nur für mich nutzen, aber habe hier jetzt schon einige Anfragen dazu bekommen. Würde dir so ein Tool helfen?
Wo finde ich denn die Gesetzgebung der Umsatzgrenze für 2025? 🤔
Einfach nach dem Jahressteuergesetz 2024 googeln. Gibt wahrscheinlich hunderte Quellen.
Das Gesetz der neuen Umsatzsteuergrenze ist aber noch nicht durch alle Gesetzgebungsinstazen durch und tritt erst mit dem Tag der Verkündung in Kraft, ist das richtig?
Viele Grüße Anja 🙂
Die finale Verabschiedung steht noch aus. Aber da es „nur“ eine Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht ist, ist das eine reine Formsache.
Hallo, ich bin ab 01.01. Rentner und behalte mein Gewerbe wegen
einem Kunden. Wäre da die Kleinunternehmen-Regelung sinnvoll.