Nutzungsausfall nach Unfall - das steht Ihnen zu!

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  • Опубліковано 21 тра 2020
  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema Nutzungsausfall nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall.
    Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
    Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de
    Kontakt:
    E-Mail: oranienburg@ra-hartmann.de
    Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg)
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КОМЕНТАРІ • 1

  • @sah_nixumsonst4613
    @sah_nixumsonst4613 Місяць тому

    Da bei einem regulären Vermögensschaden keine Personenschäden entstehen, werden in die Kosten ja auch keine z.B. Fahrpersonalkosten und Spesen mit einbezogen.
    Meine Frage ist, wird dann NUR bei einem Personenschaden die Fahrpersonalkosten und Spesen als mein Nutzungsausfall berechnet oder auch die restlichen Km abhängigen Kosten berechnet wie z.B Kraftstoff, Abnutzung, Reperatur, Reifen und Schmierstoffe?
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Rückmeldung.
    LG.