Mietwagenkosten und Nutzungsausfall nach Unfall: "Das ist dann nunmal so"

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  • Опубліковано 6 жов 2024
  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema Mietwagenkosten und Nutzungsausfall nach einem Unfall.
    Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
    „Thema Mietwagenkosten und Nutzungsausfall nach einem Unfall.
    Im Normalfall beschränken die Versicherer sich auf 14 Tage Mietwagen und, bzw alternativ Nutzungsausfall, beim unverschuldeten Unfall. Aber was viele nicht wissen, dieser Zeitraum kann auch erheblich länger sein, und in einem Urteil des Amtsgerichts Lübeck aus 2018 waren es 43 Tage. 43 Tage lang musste aus dem Unfallereignis von dem Versicherer der Mietwagen bezahlt werden. Wie kann das sein? Ganz einfach, der Geschädigte hat sein Fahrzeug in die Reparaturwerkstatt gebracht, und aus Gründen, die er dann nicht zu vertreten hat, hat die Reparatur länger gedauert. Er war, so das Amtsgericht Lübeck, auch nicht verpflichtet in irgendeiner Form das Verfahren zu beschleunigen, denn die Reparaturdauer war seinem Einfluss schließlich entzogen. Es hatte einen Reparaturablaufplan gegeben oder aus irgendwelchen Gründen, die im Bereich der Werkstatt lagen, hat dann die Reparatur erheblich länger gedauert, auch als der Sachverständige vorher prognostiziert hatte, “das ist dann nunmal so”, so die Rechtsprechung, da ist das Amtsgericht Lübeck nicht alleine, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug in die Hände der Werkstatt gibt, muß er in aller Regel auch nicht darauf achten wie schnell nun repariert wird. Er hat dann in diesem Falle Anspruch auf die komplette Reparaturdauer, wenn es auch, wie in diesem Falle stolze 43 Tage sind.
    Der Versicherer wurde wieder einmal verurteilt.
    Haben Sie Fragen zu dem Thema? Schreiben Sie mir gerne oder abonnieren Sie gerne meinen Kanal, ich bringe hier regelmäßig aktuelle Entwicklungen aus der Rechtsprechung zu den Themen Verkehrsrecht, Strafrecht, Verkehrsstrafrecht“
    Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare.
    Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de oder unter Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg)
    Auch bei Facebook unter: / rechtsanwaltskanzlei-d...

КОМЕНТАРІ • 1

  • @elpranko22
    @elpranko22 4 роки тому

    Hallo, ich bin zur Zeit in einem ähnlichen Fall:
    Brand in Tiefgarage 01.02.2020
    Mein Fahrzeug wurde massiv durch Rauchentwicklung beschädigt
    Gutachter hat den Schaden Begutachtet 11.02.2020
    Schreiben von der Versicherung : wir können derzeit nicht in die Regulierung eintreten, da die Haftung und Hergang noch nicht geklärt sind. Es ist vorliegend notwendig, dass wir Kenntnis über die Brandursache erhalten.
    Kann ich dann auf die nun vergangene zeit im Falle einer Haftung der Haftpflichtversicherung geltend machen? Sprich 159 Tage nutzungsausfallentschädigung