Mithaftung bei Unfällen - Wenn man nicht immer schuld hat

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  • Опубліковано 2 жов 2019
  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin zum Thema Mitschuld beim Abbiegen und Auffahrunfall.
    Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
    „Hallo liebe Zuschauer, mein Name ist Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oranienburg bei Berlin.
    Heute etwas Neues zu einem der Klassiker aus dem Kapitel Verkehrsunfälle und Verursachung. Und zwar geht es um die Situation, dass jemand an einer Vorfahrtsstraße wartet, und derjenige, der Vorfahrt hat aber blinkt und dadurch der Irrtum entsteht, der Vorfahrtsberechtigte würde abbiegen, und das tut er dann aber nicht. Es kommt zur Kollision.
    Hier gibt es ein neues Urteil aus dem Saarland. Das Landgericht Saarbrücken hat in dieser Situation eine Quotelung vorgenommen. Derjenige, der geblinkt hat und dann aber nicht abgebogen ist von der Vorfahrtsstraße, ist zu einer Mithaftung von 30 % verurteilt worden. Das ist nicht viel, es gibt auch andere Urteile, die eine höhere Mithaftungsquote in dieser Konstellation annehmen, und zwar kommt es immer drauf an, nach der Rechtsprechung, ob dieser Abbiegevorgang außer durch das Blinken noch durch andere Indizien nahegelegt wurde, beispielsweise eine eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, so dass man noch verstärkter davon ausgehen durfte, dass abgebogen wird. Oder auch durch den Beginn des Abbiegens selber, dann kann diese Mithaftungsquote höher ausfallen zu Lasten desjenigen, der sich eigentlich auf der Vorfahrtsstraße befunden hat. Haben Sie Fragen hierzu? Dann schreiben Sie mir gerne über die Kommentarspalte.“
    Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare.
    Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de oder unter Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg)
    Auch bei Facebook unter: / rechtsanwaltskanzlei-d...
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