Schuldrecht BT Folge 6: Mietvertrag

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  • Опубліковано 18 гру 2024

КОМЕНТАРІ •

  • @fragnach7710
    @fragnach7710 3 роки тому +8

    Vielen Dank für diese Zusammenfassung! Ich finde Ihre Vorlesungen richtig schön zum Einstieg in die tiefere Materie.

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  3 роки тому +1

      Vielen Dank für die nette Rückmeldung!

  • @morlynn16
    @morlynn16 4 роки тому +24

    Vielen Dank Herr Fries. Ich frage mich gerade wozu ich damals ein halbes Jahr in der Schuldrecht BT Vorlesung gesessen habe, Sie erklären alles wichtige in 90 Minuten.

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  4 роки тому +9

      Na, etwas länger als 90 Minuten ist die Gesamtvorlesung ja schon auch bei mir... ;)

  • @lenejungk2700
    @lenejungk2700 4 роки тому +10

    Herzlichen Dank für Ihr Engagement und das kostenlose Bereitstellen der wirklich gut verständlichen und hilfreichen Vorlesungen!
    Ich habe eine Frage zu den Kleinstreperaturen: Müssen die beiden Voraussetzungen kumulativ in der Klausel genannt werden? Also liegt die Grenze bei 100 € UND 8 der nackten Miete oder sind das alternative Möglichkeiten, die Klausel auszugestalten?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  4 роки тому +7

      Vielen Dank, das hätte ich etwas klarer darstellen können: Beide Grenzen müssen kumulativ genannt werden. Dabei bezieht sich die 100€-Grenze auf jede einzelne Reparatur (d.h. der Mieter darf keine Einzelreparatur zu einem Preis von mehr als 100€ tragen müssen) und die 8%-Grenze bezieht sich auf die Gesamtbelastung pro Jahr (d.h. die Gesamtkosten aller jährlich vom Mieter zu tragenden Kleinreparaturen dürfen 8% der Grundmiete nicht übersteigen).

    • @lenejungk2700
      @lenejungk2700 4 роки тому +1

      Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

  • @LL-oo3gp
    @LL-oo3gp 2 роки тому +1

    Danke vielmallllls!!!

  • @serdararslan6130
    @serdararslan6130 3 роки тому +3

    Vielen Dank :-)

  • @konstantinkarlsanno7759
    @konstantinkarlsanno7759 2 роки тому +2

    Inwieweit ist Ihr Erasmus-Beispiel mit § 553 BGB vereinbar? Nach dem Wortlaut der Norm besteht der Anspruch nur bei der Überlassung -> eines Teils des Wohnraums

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  2 роки тому +2

      Ja, das stimmt, aber die Anforderungen für eine zeitgleiche Nutzung sind denkbar gering. Wenn Sie z.B. ein Semester unter der Sonne Spaniens studieren, Ihr Zimmer möbliert untervermieten und Ihre Winterklamotten in einem Schrank zurücklassen, kann das schon ausreichen. Lehrreich dazu AG Berlin-Mitte v. 26. November 2020, 25 C 16/20, openjur.de/u/2312449.html.

    • @konstantinkarlsanno7759
      @konstantinkarlsanno7759 2 роки тому +2

      @@jurapodcast Das ist ja sehr mieterfreundlich... Hätte ich das mal gewusst, als ich ein Semester unter der Sonne Italiens verbracht habe.

  • @hannahluziawahl
    @hannahluziawahl Рік тому +1

    Vielen Dank für die zahlreichen Videos! Sie haben mir sehr geholfen! Nun ist das 1. Examen geschafft und ich würde gerne meiner Lerngruppe ein kleines Geschenk machen, daher die Frage: woher ist die schöne Waage die bei Ihnen im Hintergrund im Regal steht? 😊

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  Рік тому +1

      Herzlichen Glückwunsch zum Examen! Die Waage kommt tatsächlich von eBay Kleinanzeigen...

  • @zyl3613
    @zyl3613 10 місяців тому

  • @jonasn.7813
    @jonasn.7813 2 роки тому +1

    top - danke

  • @Simone-qq1hd
    @Simone-qq1hd 3 роки тому +1

    Sehr geehrter Herr Fries,
    vielen Dank erstmal für Ihre tollen Vorlesungen!
    Mir stellen sich im Anschluss noch zwei Fragen:
    1. Wäre eine Renovierungsklausel in AGB insgesamt unwirksam, wenn sie nicht den Anforderungen der Rechtsprechung entspricht? Eine geltungserhaltene Reduktion von Klauseln gibt es meinem Verständnis nach ja nicht. Dann würde an die Stelle der unwirksamen Klausel nach § 306 Abs. 2 die gesetzliche Regelung des § 535 Abs. 1 S. 2 treten, also der Vermieter wäre wieder in der Pflicht zu renovieren?
    Und wie sähe das bei einfacher vertraglicher Absprache außerhalb der §§ 305ff. aus?
    2. Wonach richtet sich das Kündigungsrecht sowohl für Vermieter als auch Mieter bei der Gewerberaummiete (z.B. für Büroräume).
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Danke im Voraus!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  3 роки тому

      Vielen Dank für Ihre Fragen! Ja, wenn eine Renovierungsklausel unwirksam ist, gilt die gesetzliche Regelung, d.h. die Vermieterin muss renovieren. Hat der Mieter die Renovierungspflicht individualvertraglich übernommen (sehr selten!), hat diese Vereinbarung hingegen in der Regel Bestand. Schließlich: Für die Kündigung von Gewerberäumen gelten die §§ 314, 543, 544, 578 Abs. 2 S. 3, 569 Abs. 1 BGB.

  • @taigi297
    @taigi297 3 роки тому +1

    Hallo ich habe mal eine Frage. Im Mietvertrag steht folgendes:
    Das Mietverhältnis beginnt am... Es läuft auf unbestimmte Zeit.
    Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters ( Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen. Die Kündigunsvoraussetzungen richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften und den Vertraglichen Absprachen ( siehe §§ 8, 17-22 dieses Vertrages).
    Sind wir somit geschützt gegen Eigenbedarf?
    Lg

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  2 роки тому +2

      Sorry, ich würde gern, darf Ihnen aber keine Ratschläge zu einem konkreten Fall geben; das ist in Deutschland der Anwaltschaft vorbehalten.

  • @henrystock8071
    @henrystock8071 2 роки тому +1

    Was meint er bei 6:
    30 zu 3 31?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  2 роки тому

      Schauen Sie mal hier, da behandele ich das etwas ausführlicher: ua-cam.com/video/owlinytWz0w/v-deo.html#t=56m03s

  • @namenlos2459
    @namenlos2459 3 роки тому +1

    Ich finde es sehr schade, dass gefühlt nur das Gesetz vorgelesen und zusammengefasst wird. Das meiste kann ich mir als etwas fortgeschrittener Jurastudent selber denken. Schön wäre gewesen, wenn etwas mehr auf Streitigkeiten und die eigentlichen Probleme eingegangen werden würde....

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  3 роки тому +20

      Herzlichen Dank für das Feedback! Tatsächlich ist das Mietrecht wie kaum ein anderes Rechtsgebiet geprägt von einer außerordentlich differenzierten Rechtsprechung, die ich nur in kleinen Ansätzen wiedergegeben habe. Wenn Sie diese Streitigkeiten kennen, schadet das sicher nicht. Im Examen wird von Ihnen vor allem erwartet, dass Sie mit dem Gesetz arbeiten, deswegen habe ich den Schwerpunkt darauf gelegt. Ich halte aber die Ohren offen: Wenn noch mehr Studierende ähnliches Feedback geben, mache ich vielleicht einmal eine Vertiefungseinheit im Mietrecht. Ihnen nochmals vielen Dank und viel Erfolg in Ihrem Studium!

    • @Johnny90e
      @Johnny90e 3 роки тому +19

      @@jurapodcast Ich hatte nicht den Eindruck, dass "nur das Gesetz vorgelesen und zusammengefasst wird". Ich finde das so schon sehr hilfreich und gut gemacht, nur fänd ich Ihren Vorschlag von einer zusätzlichen Vertiefungseinheit super! Das wäre echt ein Traum..

    • @Felix0KEV
      @Felix0KEV 3 роки тому +13

      @@jurapodcast Über „Chrashkurse“ auf Examensniveau würde sich denke ich jeder freuen. :) Vielen Dank für die super Videos.

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  3 роки тому +3

      @@Felix0KEV Vielen Dank für die Anregung!

    • @Ohlagr
      @Ohlagr 3 роки тому

      So ist doch das ganze Studium aufgebaut