Vielen Dank für das super Video! 2 weitergehende Fragen: 1. Sollte man für Küche und weiteres Mobiliar einen getrennten Kaufpreis ausweisen aufgrund höherer Abschreibungen? 2. Wie sieht es mit Stellplätzen und Garagen aus, die im Angebotskaufpreis für eine Wohnung enthalten sind?
@immocation wie verhält es sich wenn man das Gebäude nach dem Gutachten teilweise oder komplett saniert? Dadurch wird der Gebäudewert, sowie die Restnutzungsdauer erhöht. Zählt dann noch das davor gemachte Gutachten oder verliert es seine Berechtigung, da man die Kosten für die Aufwertung ja absetzt? Sprich: lohnt sich ein solches Gutachten nur wenn das Gebäude vorerst bleibt wie es ist? 2. Was passiert, wenn mit der Zeit die Bodenrichtwerte steigen?
Man sollte beim Eigenkapital nicht nur die Eigenmittel heranziehen, sondern den persönlichen Aufwand und Arbeitskraft, was man bei der Immosquierierung, Immoverewaltung, Mieterbeziehungen etc einsetzt, in die Rechnung stellen (nennt sich Eigenleistung). Dann ist die sog. Eigenkapitalquote nicht nur 10%, sondern weit darüber hinaus. Dann ist die Eigenkapitalrendide entsprechend niedriger. Jaaa Arbeitskraft ist auch Kapital.
Absolut, das stimmt - am Ende machst du das ja für dich selbst, nicht nur für die Rendite heute, sondern auch als Teil deiner Altersvorsorge. Klar, es steckt viel Arbeit und Zeit drin, aber genau das zahlt sich langfristig aus. LG Anita🚀
@immocation Dann sollte man bitte bei der Berechnung der Eigenkapitalrendide nicht nur auf die eingesetzten Eigenmittel abstellen (Marketingsgründe?), sondern auch die eingesetzten Eigenleistungen in die Berechnung einbeziehen. Dann wird man sehen, dass die Eigenkapitalrendide bei den wirklich passiven ETFs deutlich höher ist.
Auch ohne Gutachten durch KP-Aufteilung im Kaufvertrag und konkreten Hinweisen auf tatsächliche wertbeeinflussende Faktoren (Wegerecht, Baulast, Durchfahrtsstraße wertmindernd bei Grundstück) vs. (renovierter Zustand, Mietertrag bei Gebäude) IM KAUFVERTRAG SELBST 74% Gebäude und 26% Grundstück erreicht ;)
Habe ebenfalls gerade eine Wohnung gekauft, den im Kaufvertrag genannten Bodenanteil mit den aktuellen Bodenwerten verrechnet und vom Kaufpreis abgezogen. Voila, eine Kaufpreisaufteilung von 83% zugunsten der Wohnung erhalten und im Kaufvertrag festgehalten. Vielen Dank für Eure Tipps ❤
Kann man KP-Aufteilung jetzt auch nachdem Kauf noch machen? Wenn ich jetzt das Gutachten gemacht habe, sollte ich danach das Nutzungsdauer - Gutachten machen oder davor?
Danke für den Beitrag! Kann man eine höhere Abschreibung erzielen, wenn nach dem Kauf eine Renovierung oder Modernisierung durchführt, die den Wohnungswert erhöht? Also gleichbleibender Aufteilung von Gebǎude vs. Bodenwert aber der absolute Gebäudewert ist zB von 100k auf 130k gestiegen. Danke :)
Als Werbungskosten kannst du es in jedem Fall geltend machen, die Frage ist nur: Wann? Im schlechtesten Fall sind es nachträgliche Herstellungskosten, die du über die gesamte Laufzeit abschreiben musst. Im besten Fall kannst du alles sofort als Instandhaltung absetzen.
Bei meinem MFH habe ich 90% Gebäude und 10% Boden im Kaufvertrag eingetragen. 5% bin ich, wie Martin meint, abgewichen von der Excelliste, daher gehe hier auf das äußerste ;-) Da die hälfte der Wohnungen möbliert vermietet sind und im Garten massive Gartenhütten stehen, habe ich die Werte als Abzug beim Kaufpreis hinterlegen lassen, damit die Grunderwerbsteuern deutlich geringer sind.
In der aktuellen Ausgabe der BMF Arbeitshilfe ist das Ertragswertverfahren bereits eingearbeitet, wozu dann noch das "Gutachten" => was ja nichts anderes ist als eine Berechnung nach Ertragswertverfahren?
Die Arbeitshilfe ist ein hilfreiches Werkzeug, aber ein Gutachten ist oft genauer, individueller und rechtlich sicherer. Es wird vor allem dann gebraucht, wenn die Arbeitshilfe nicht alles abdeckt oder die Ergebnisse überprüft werden sollen. LG Anita🚀
Bei mir hat das zuständige Finanzamt bei einer Immobilie in der Sondervermietung (Ferienhaus) die Aufteilung nach der Restwertmethode anerkannt. Daher werde ich diese auch bei zukünftigen Projekten anwenden.
Vielen Dank für das super Video!
2 weitergehende Fragen: 1. Sollte man für Küche und weiteres Mobiliar einen getrennten Kaufpreis ausweisen aufgrund höherer Abschreibungen? 2. Wie sieht es mit Stellplätzen und Garagen aus, die im Angebotskaufpreis für eine Wohnung enthalten sind?
Ja, das Finanzamt mag es auch, wenn alles ordentlich getrennt ist, und für dich bringt es steuerliche Vorteile!
LG Anita🚀
@immocation wie verhält es sich wenn man das Gebäude nach dem Gutachten teilweise oder komplett saniert? Dadurch wird der Gebäudewert, sowie die Restnutzungsdauer erhöht.
Zählt dann noch das davor gemachte Gutachten oder verliert es seine Berechtigung, da man die Kosten für die Aufwertung ja absetzt?
Sprich: lohnt sich ein solches Gutachten nur wenn das Gebäude vorerst bleibt wie es ist?
2. Was passiert, wenn mit der Zeit die Bodenrichtwerte steigen?
Man sollte beim Eigenkapital nicht nur die Eigenmittel heranziehen, sondern den persönlichen Aufwand und Arbeitskraft, was man bei der Immosquierierung, Immoverewaltung, Mieterbeziehungen etc einsetzt, in die Rechnung stellen (nennt sich Eigenleistung). Dann ist die sog. Eigenkapitalquote nicht nur 10%, sondern weit darüber hinaus. Dann ist die Eigenkapitalrendide entsprechend niedriger. Jaaa Arbeitskraft ist auch Kapital.
Absolut, das stimmt - am Ende machst du das ja für dich selbst, nicht nur für die Rendite heute, sondern auch als Teil deiner Altersvorsorge. Klar, es steckt viel Arbeit und Zeit drin, aber genau das zahlt sich langfristig aus.
LG Anita🚀
@immocation Dann sollte man bitte bei der Berechnung der Eigenkapitalrendide nicht nur auf die eingesetzten Eigenmittel abstellen (Marketingsgründe?), sondern auch die eingesetzten Eigenleistungen in die Berechnung einbeziehen. Dann wird man sehen, dass die Eigenkapitalrendide bei den wirklich passiven ETFs deutlich höher ist.
Klasse Beitrag 👍🏻
Vielen Dank, Liebe Grüße und frohe Weihnachten🥳🎄🚀
Erstes Kommentar 😊
Vielen Dank Immocation für die tolle Videos dieses Jahr 🎉
Danke für deinen support, Liebe Grüße und frohe Weihnachten🥳🎄🚀
Auch ohne Gutachten durch KP-Aufteilung im Kaufvertrag und konkreten Hinweisen auf tatsächliche wertbeeinflussende Faktoren (Wegerecht, Baulast, Durchfahrtsstraße wertmindernd bei Grundstück) vs. (renovierter Zustand, Mietertrag bei Gebäude) IM KAUFVERTRAG SELBST 74% Gebäude und 26% Grundstück erreicht ;)
Ich hab bei keiner einzigen Immobilie mehr als 20% Bodenanteil ;-)
(Ja, sind natürlich auf dem Land)
Super gemacht - das zeigt, wie wichtig es ist, sich mit der Materie auseinanderzusetzen!
Fröhliche Weihnachten und Liebe Grüße, Anita🎄🥳🚀
@@dirkschrage5577 Auch gut, ich rede von einer Großstadt (> 1 Mio. Einwohner)
Habe ebenfalls gerade eine Wohnung gekauft, den im Kaufvertrag genannten Bodenanteil mit den aktuellen Bodenwerten verrechnet und vom Kaufpreis abgezogen. Voila, eine Kaufpreisaufteilung von 83% zugunsten der Wohnung erhalten und im Kaufvertrag festgehalten. Vielen Dank für Eure Tipps ❤
Vielen lieben Dank für dein Feedback! Wir freuen uns sehr darüber das wir dir helfen konnten.
LG Anita🚀
Kann man KP-Aufteilung jetzt auch nachdem Kauf noch machen?
Wenn ich jetzt das Gutachten gemacht habe, sollte ich danach das Nutzungsdauer - Gutachten machen oder davor?
Danke für den Beitrag! Kann man eine höhere Abschreibung erzielen, wenn nach dem Kauf eine Renovierung oder Modernisierung durchführt, die den Wohnungswert erhöht? Also gleichbleibender Aufteilung von Gebǎude vs. Bodenwert aber der absolute Gebäudewert ist zB von 100k auf 130k gestiegen. Danke :)
Als Werbungskosten kannst du es in jedem Fall geltend machen, die Frage ist nur: Wann?
Im schlechtesten Fall sind es nachträgliche Herstellungskosten, die du über die gesamte Laufzeit abschreiben musst. Im besten Fall kannst du alles sofort als Instandhaltung absetzen.
Wie ist das bei Garagen auf Garagenhöfen? Die Garagen können im Tool nicht dargestellt werden und selbst Nachfragen beim BMF bringen keine Lösung...
Muss mir das Gutachten bereits vor notarieller Beurkundung vorliegen? Verkäufer haben nicht immer die Geduld auf ein Gutachten zu warten.
Bei meinem MFH habe ich 90% Gebäude und 10% Boden im Kaufvertrag eingetragen. 5% bin ich, wie Martin meint, abgewichen von der Excelliste, daher gehe hier auf das äußerste ;-) Da die hälfte der Wohnungen möbliert vermietet sind und im Garten massive Gartenhütten stehen, habe ich die Werte als Abzug beim Kaufpreis hinterlegen lassen, damit die Grunderwerbsteuern deutlich geringer sind.
In der aktuellen Ausgabe der BMF Arbeitshilfe ist das Ertragswertverfahren bereits eingearbeitet, wozu dann noch das "Gutachten" => was ja nichts anderes ist als eine Berechnung nach Ertragswertverfahren?
Die Arbeitshilfe ist ein hilfreiches Werkzeug, aber ein Gutachten ist oft genauer, individueller und rechtlich sicherer. Es wird vor allem dann gebraucht, wenn die Arbeitshilfe nicht alles abdeckt oder die Ergebnisse überprüft werden sollen.
LG Anita🚀
Bei mir hat das zuständige Finanzamt bei einer Immobilie in der Sondervermietung (Ferienhaus) die Aufteilung nach der Restwertmethode anerkannt. Daher werde ich diese auch bei zukünftigen Projekten anwenden.
Kaufpreisaufteilung hat mit Restnutzungsdauergutachten nichts zu tun.