Größter Fehler bei der Übertragung von Immobilien an Kinder! - so geht es richtig
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- Опубліковано 8 сер 2024
- In diesem Video zeigen wir dir, warum eine Schenkung oder reguläre Vererbung nicht immer die optimale Option ist wenn es um die Übertragung von Immobilien an Kinder geht.
Wir zeigen dir in einem einfachen Beispiel wie du stattdessen mit einem Verkauf der Immobilie an die Kinder, eine steueroptimalere Option hast um Immobilien an deine Kinder zu übertragen.
Timestamps:
0:00 Allgemeine Situation
1:27 klassische Vererbung
2:55 steueroptimierte Option
7:10 Zusammenfassung der Rechnungen
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wie kann ich mich von ihnen beraten lassen bzgl haus ca 500 wert 25 jahre alt + wohnung ca 130 wert, ich mutter, 1 sohn m ehefrau + 2 kl kindern, die im haus wohnen, wohnung zz vermietet. ??? danke im voraus f hinweise. mfg
Eine Frage! Was wäre wenn die Eltern sterben? Da bleibt ja noch ein Restschuld die das Kind ja erbt. Also ist das Kind der Erbe und Schuldner gleichzeitig. Und muss trotzdem mit Erbschaftssteuer rechnen oder? Danke für Antwort.
Bevor man sich mit diesem Thema beschäftigt, sollte man sich mit den angeblichen Steuergesetzen beschäftigen. Von wann sind diese Gesetze.
Was hier dargelegt wird sollte man hinterfragen.
Müssen Diese Zinsen bezahlt werden oder wird es vom Darlehen monatlich abgezogen ?
Sollte immer einem Fremdvergleich standhalten, also endfällig oder zumindest einmal jährlich eine Zinszahlung.
Das ist eine schlechte Lösung. Ich schließe mich meinen Vorgängern an, die 40.000 € Zinseinnahmen der Eltern müssen selbstverständlich versteuert werden. Und schon sieht die ganze Sache anders aus.
25% + Soli für die Eltern auf die Zinsen wurden vergessen!
Auch diese können wir in vielen Fällen vermeiden oder zumindest deutlich reduzieren :)
wieso 7%? ich dachte Erbschaftssteuer ist 15%?
Zwischen 7 und 30 % je nach Steuerklasse und Vermögen. Die 7 % sind der Eingangssteuersatz.
@@kolbzerweck ah alles klar👍
Die Eltern müssen in dem Fall die 40.000 € Zinserträge versteuern.
Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz sind das jährlich 16.800 €
Falsch, im Worst-Case 25 % KapESt. Liegen keine weiteren Einkünfte vor und das zu versteuernde Einkommen bei 35 T€ sind es ca. 7 % :)
Die Kinder müssen auch Grunderwerbsteuer zahlen!
Nein! Blick in § 3 Nr. 6 GrEStG hilft ;)
Erben taelen frau und mann