Erbschaftssteuer bei Immobilien berechnen & umgehen: So geht's

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  • Опубліковано 24 гру 2024

КОМЕНТАРІ • 248

  • @alexandros_youtube
    @alexandros_youtube 2 роки тому +53

    Bitte noch ein Video, bei dem die Kinder die vermietete Immobilie von den Eltern abkaufen und somit weitere 50 Jahre abschreiben könnten. Das wäre sehr interessant!

  • @herrmvonb5443
    @herrmvonb5443 2 роки тому +39

    Ein wichtiges Thema, um dass man sich rechtzeitig Gedanken machen sollte. Danke dafür!

    • @DidiBitch1985
      @DidiBitch1985 2 роки тому

      ua-cam.com/users/nachlassbayernde
      Super Kanal rund ums Erben und Vererben.

  • @agentds1624
    @agentds1624 Рік тому +2

    Sehr hilfreich das wissen gratis auf youtube zu verbreiten! Vielen Dank!

  • @svenl8104
    @svenl8104 2 роки тому +7

    Genau solche Infos brauche ich aktuell!
    Vielen vielen lieben Dank Saidi & Finanztip Team ❤️

  • @sikos007
    @sikos007 2 роки тому +6

    Nur ganz kurz: tolles und wichtiges Thema, auch wenn es evtl. heikel ist mit den Eltern zu besprechen.
    Aber wirtschaftlich sinnvoller als zu erben bzw. zu verschenken ist es, die Immobilien von den Eltern abzukaufen.
    Damit erhält man nämlich den aktuellen Wert des Gebäudes als neue Abschreibungsgrundlage für die nächsten Jahrzehnte (bis zum nächsten Verkauf).
    Der Kauf kann auch ohne Bankfinanzierung durchgeführt werden. Man nennt das dann Verkäuferdarlehen, als die Eltern spielen quasi Bank und geben das Darlehen. Auf diesen Zahlungsanspruch kann man dann später verzichten, was dann wieder einer Schenkung gleich kommt. Damit ist aber immer noch die Abschreibungsgrundlage gesichert. Bsp. 30 Jahre altes Haus in Anschaffungskosten 100.000€, Wert heute 500.000€(Gebäudeanteil). den Mehrwert von 2,5% auf 400000€ kann sich sicherlich jeder selbst ausrechnen. Wäre schön, Saidi@finanzfluss, wenn ihr darauf auch eingegangen wärt.

    • @Micha-vd4xn
      @Micha-vd4xn 4 місяці тому

      Wohl bemerkt: eine Abschreibung kann nur bei einer Vermietung durchgeführt werden, nicht wenn man selbst darin wohnt. Aber sehr guter Punkt mit dem privaten Verkäuferdarlehen.

  • @JohnBroedtl
    @JohnBroedtl 2 роки тому +10

    Wieder ein sehr gutes, informatives Video! :D Kleine Korrektur aber: Ein Schenkungsvertrag bzw. ein Schenkungsversprechen ist notariell zu beurkunden und nicht notariell zu beglaubigen. Klingt ähnlich, ist aber was anderes

  • @youtousim
    @youtousim Рік тому +30

    Das Geld, das ich vom Arbeitgeber bekomme, ist bereits versteuert. Wenn ich es ausgeben will, wird es noch mal besteuert. Wenn ich den Artikel, den ich gekauft habe, verschenke, zahle ich noch mal steuern. Irgendwie kann ich nicht glauben dass ich der einzige bin, dem das absurd vor kommt.

  • @peterkoln2837
    @peterkoln2837 2 роки тому +11

    Klasse erklärt. Das Thema betrifft uns und die Kinder direkt. Daher danke dafür 👍❤️.

  • @herbertdenia
    @herbertdenia 2 роки тому +5

    Wieder was gelernt, Danke Saidi und Danke an das Team!

  • @MartialCyclist-82
    @MartialCyclist-82 2 роки тому +2

    Kommt genau zur richtigen Zeit. DANKE

  • @Stefan1978GER
    @Stefan1978GER 2 роки тому +2

    Ich schaue für einen Freund ;) Scheinbar sind die Freibeträge ausnahmsweise ok. Dankeschön für diese beruhigeden Infos.

    • @Delibro
      @Delibro 11 місяців тому

      Naja, für Eheleute und Kinder sind sie ok. Für Geschwister/Nichten/Neffen sind es nur 20 000 €, und damit für Immobilien fast nutzlos.

  • @IvD-E
    @IvD-E 9 місяців тому

    Danke!

  • @plosone285
    @plosone285 2 роки тому +4

    Beim Niesbrauch ist Vorsicht angesagt, sonst verliert man die Immobilie.
    Beispiel: 2 Geschwister sind erbberechtigt und die Immobilie gehört der Mutter. Die Mutter will die Immobilie nur einem Kind überschreiben (warum auch immer). Bei der Schenkung vereinbart die Mutter ein lebenslanges Wohnrecht. Da Schenkung und Wohnrecht zusammen gemacht wurden, fällt die Immobilie trotzdem in die normale Erbfolge (auch nach den 10 Jahren Wartezeit) und beide Kinder erben die Immobilie zu gleichen Teilen. Wenn ein Kind vorher (erfolglos) um die Immobilie gebracht wurde kann man sich den anstehenden Ärger vorstellen.

    • @Delibro
      @Delibro 11 місяців тому

      Ja, in dem Fall müsste man den Pflichtteilanspruch im Schenkungsvertrag ausschließen.

  • @olekroeger1619
    @olekroeger1619 2 роки тому +1

    Danke,das ist genau mein Thema.

  • @xano1293
    @xano1293 2 роки тому +4

    Wie sieht das Ganze bei einem Aktiendepot aus? Da soll der Nießbrauch auch gehen. Könnt ihr dazu auch mal ein Video machen?

  • @Klorel123
    @Klorel123 2 роки тому +6

    sehr informativ, gutes Video! Das Thema kann man auch nciht eben so in 5 min googlen.
    Aber im Gespräch die Eltern zu bitten das Haus zu verschenken ist sicherlich ein sehr ungewöhnliches Thema. Schätze das geht nur mit sehr rational denkenden Eltern.

    • @mattesrocket
      @mattesrocket 2 роки тому +1

      mein Vater zickt seit Jahren herum. "Ich weiß schon, was ich tue" sagt er und will nicht weiter reden.

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому +2

      @GehtDich NixAn traurig. aber dafür gibt es ja den Niesbrauch bspw.

    • @badgerlife9541
      @badgerlife9541 2 роки тому

      ​@@mattesrocket Das ist sehr schade, dass dein Vater nicht rational darüber sprechen möchte. Denn am Ende bekommt der Staat das Geld und finanziert mit dem Wert von seinem Haus Gefängnisaufenthalte für Straftäter, die nicht abgeschoben werden können, zahlt Unterhalt für illegale Migranten, oder finanziert damit die Pharma Lobbyindustrie durch den Kauf von Millionen von Impfdosen, die verfallen, bevor sie verimpft werden können. Eine Verschwendung von seinem hart erarbeitetem Eigenheim.

    • @Onda_Wilde
      @Onda_Wilde 2 роки тому

      @GehtDich NixAn Niessbrauch oder Wohnrecht im Schenkungsvertrag eintragen lassen, dann kann man sowas verhindern.
      Ist aber eigentlich der Normalfall, dass man sich das Wohnrecht notariell zusichern lässt. Hat der Notar nicht aufgepasst? 🤔

  • @Megges_M
    @Megges_M 2 роки тому +1

    Danke für das Video! Ich muss definitive mit meiner Familie quatschen ;-P

  • @xerxes-.-8753
    @xerxes-.-8753 2 роки тому +33

    Wichtige Info wäre noch gewesen: "Schenkungen in den letzten zwölf Monaten vor dem Erbfall werden dem Nachlasswert in voller Höhe wieder zugeschlagen. Mit jedem Jahr Abstand zum Erbfall sinkt der anzurechnende Anteil dann um ein Zehntel. Schenkungen, die mehr als zehn Jahre zurückliegen, werden also nicht mehr angerechnet." -Postbank

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому +3

      stimmt. die Info hatte ich auch noch erwartet.

    • @scention3528
      @scention3528 2 роки тому +5

      Gerade das ist der ausschlaggebende Punkt. Müsste man dem Video noch hinzufügen…

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому +3

      Falsch. Dies gilt rein zivilrechtlich für den Nachlass hinsichtlich des Pflichtteils. Das sogenannte "Abschmelzungsprinzip" von 10% jährlich gibt es im Steuerrecht nicht!

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому +2

      @@egger7450 hast mal ne Quelle?
      das Schenkungen angerechnet werden sagt eigtl so ziemlich jeder.

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому +1

      @@danysf3310 Bürgerliches Gesetzbuch / § 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen. Quelle im ErbStG gibt es nicht und genau das ist es. Maßgeblich für die Steuer sind die Steuergesetze. Da hier kein Paragraph drauf verweist, gibt es das im Steuerrecht nicht. Ist also rein zivilrechtlich. Kann gern ein Steuerberater hierzu befragt werden.

  • @xerxes-.-8753
    @xerxes-.-8753 2 роки тому +9

    Kurze Frage zu der Steuerklasse 1 hinsichtlich des zu versteuernden Betrages: Wird bspw. bei 200.000 wirklich alles mit 11% besteuert? oder werden die ersten 75.000 zu 7% und die übrigen 125.000 mit 11% besteuert? weil im zweiten Fall wäre es somit z.B. netto besser 599.000 Euro zu erben als 600.000 Euro

    • @sssd1380
      @sssd1380 2 роки тому +10

      Alles mit 11 Prozent
      Es gibt jedoch den sog. Härtefallausgleich nach § 19 (3) ErbStG, der deckt die Übergänge zwischen den einzelnen Stufen ab (also dein Beispiel mit 599.000 und 600.000), eine Tabelle dazu bis zu welchem Wert dieser Ausgleich zur Anwendung kommt,findest du in HE 19.3 ErbH

    • @xerxes-.-8753
      @xerxes-.-8753 2 роки тому +1

      @@sssd1380 danke für die Information!

  • @alexklostermann2692
    @alexklostermann2692 2 роки тому +1

    Sehr informativ, danke!

  • @felixsanhueza
    @felixsanhueza 2 роки тому +2

    Danke für die Erklärung. War sehr interessant. Kleine Frage: welches Recht gilt bei Schenkungen wenn die Eltern im Ausland leben?

  • @flylikeabird9479
    @flylikeabird9479 2 роки тому +11

    eine sehr wichtige Info fehlt im Video: wenn ich eine Immobilie erbe, wer legt fest, was sie wert ist? Das Finanzamt will ja Steuer, woher weiß aber das Finanzamt, was die Immobilie wert ist? Und wenn die einen Wert von 550.000 "sagen" und ich anderer Meinung bin: nur 350.000 wer ist da in der Beweispflicht? Und wenn ich mir keinen Gutachter leisten kann? Kurzum: wer, nur im Sinne der Erbschaftssteuer (nicht bezüglich eines Verkaufs) legt den Wert des Hauses fest?

    • @finanztip
      @finanztip  2 роки тому

      Zum Wert einer Immobilie haben wir schon ein Video ;)

    • @flylikeabird9479
      @flylikeabird9479 2 роки тому +11

      @@finanztip das habe ich angesehen, aber das sagt nichts darüber aus, wie das Finanzamt die Immobilie bewertet, z.B. wie in eurem Beispiel 1, wo das Haus nicht verkauft wird, sondern der Vater stirbt und nun Frau und Kinder Anteile bekommen, ihr sagtet "das Haus ist 800.000 Wert", also vor allem aus der Sicht des Finanzamtes, aber wer hat das eben ermittelt, wenn es nicht (sofort) verkauft wird? Bzw. wer MUSS (???) das WIE ermitteln

    • @JohnBroedtl
      @JohnBroedtl 2 роки тому +3

      @@flylikeabird9479 Den Wert ermittelt das FInanzamt anhand des Bewertungsgesetzes (BewG) nach dem Vergleichswertverfahren (wenn Vergleichswerte vorliegen, d.h. z.B. Kaufpreis vergleichbarer Grundstücke), dem Ertragswertverfahren (bei Gewerbe oder Vermietung) oder nach dem Sachwertverfahren in allen anderen Fällen

    • @marthahelmle189
      @marthahelmle189 2 роки тому +1

      Diese Info hätte ich mir auch gewünscht.

  • @Paolo040
    @Paolo040 2 роки тому +1

    Top Video vielen Dank!

  • @Azimus81
    @Azimus81 2 роки тому +10

    Leider fehlt hier ein sehr wichtiger Aspekt: Wie wird der Wert der Immobilie bestimmt? Welchen Wert nämlich das Finanzamt bestimmt (es gibt da auch verschiedene Kriterien) und was am Immobilienmarkt tatsächlich gezählt würde, kann sich erheblich unterscheiden!

    • @finanztip
      @finanztip  2 роки тому +2

      Das ist tatsächlich wieder ein großes Thema für sich. Zum Wert einer Immobilie und wie er ermittelt wird, haben wir aber schon ein Video: ua-cam.com/video/f-xvoOYB5zI/v-deo.html

    • @Azimus81
      @Azimus81 2 роки тому

      @@finanztip Ja, danke, dieses Video kannte ich nicht bzw. erinnerte ich nicht mehr. Es gibt aber in jedem Fall noch ein paar verrückte Methoden wie den "Versicherungswert 1914". Dazu könntet ihr locker noch mindestens ein Video machen ;)

    • @ElSantoDeMostoles
      @ElSantoDeMostoles 2 роки тому

      @@Azimus81 Ein niedrigerer Wert, der entweder am Immobilienmarkt tatsächlich realisiert wird oder durch ein Gutachten ermittelt wird, ist zwingend anzusetzen, §198 BewG

  • @Dan84Ire
    @Dan84Ire 2 роки тому +1

    Sehr gutes Video mal wieder! Weiter so... gibt es bereits von eurer Seite das demnächst ein Video über Lastenausgleich / Vermögensregister ausgestellt wird? Das Thema ist ja gerade up to date...
    Beste Grüße

  • @brotbeacker
    @brotbeacker 2 роки тому +1

    Vielen Dank für das interessante Video. Wie sieht es beim vererben/verschenken von unbebauten Grundstücken aus? Gelten hierfür die gleichen Regelungen? Gibt es bei unbebauten Grundstücken auch die 10 Jahresfrist bis das Grundstück beim Verkauf steuerfrei wird? Vielen Dank.

  • @Stievan1989
    @Stievan1989 2 роки тому +1

    Wie kommt denn ein Amt auf den Immobilienwert? Das muss doch geschätzt werden oder?

    • @raubkater8202
      @raubkater8202 2 роки тому

      Da muss ein Gutachter her. Den kann man von der Steuer absetzen ;-)

  • @norbertburo5129
    @norbertburo5129 2 роки тому

    In 1:19 wird die Bedingung genannt, dass der Erblasser das Haus mindestens 10 Jahre selber genutzt hat. Wo findet man für diese Aussage den Rechtsverweis? In § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG findet sich keine Bestätigung für diese Aussage.

  • @joerg1854
    @joerg1854 2 роки тому +9

    Wie immer sehr informativ - vielen Dank.
    Sehr hilfreich wäre noch ein Folgevideo, mit welchen Möglichkeiten man als Single seine Immobilie an Nichte oder Schwester (Erbschaft-Steuerklasse II) optimieren kann. 20k EUR Freibetrag pro Person alle 10 Jahre helfen weder bei Schenkung noch Nießbrauch weiter und sind in meinen Augen ein Witz, zumal wir uns hier immer noch innerhalb der Familie bewegen.

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому

      frag mal deinen Steuerberater des Vertrauens. Deine Schwester hat ja wieder 400k Freibetrage zu deiner Nichte dann. Verkaufen gegen Verkäufer-Darlehen ist evtl auch attraktiv. Martin Richter und Immocation sind empfehlenswert

    • @Delibro
      @Delibro 11 місяців тому +1

      Ja das wäre wirklich sehr interessant.

  • @albarex834
    @albarex834 2 роки тому +1

    hier könntet ihr noch die Familien-KG beschreiben. Höre ich immer wieder

  • @RaK0
    @RaK0 2 роки тому +2

    Danke für das informative Video! Zwei Fragen hätte ich noch dazu:
    Ist der Freibetrag für Häuser und Eigentumswohnungen gleich?
    Ist der Anteil der Wohnung, der verschenkt werden kann, frei variabel? Also kann die Mutter oder der Vater z.B. den zwei Kindern 50% der Wohnung schenken, also das quasi zu 25% auf beide Kinder aufteilen oder muss die ganze Wohnung geschenkt werden, sodass beide Kinder je 50% bekommen?

    • @finanztip
      @finanztip  2 роки тому

      1. Frage: ja, same same.
      2. Frage: Ja, kann geteilt werden, läuft dann über einen Schenkungsvertrag

    • @RaK0
      @RaK0 2 роки тому

      @@finanztip Danke für die Antwort!
      Ja gut, bei 400K an Freibetrag müssen wir uns dann vermutlich um eine Schenkung keine großen Gedanken machen. Würde mich doch sehr wundern, wenn die Wohnung mal so viel wert sein würde.

    • @chrisdanger-godlike3048
      @chrisdanger-godlike3048 Рік тому

      @@finanztip ich habe eine Frage und bitte um 5 Minuten.
      Wenn ihr dies schaut: ua-cam.com/video/EeBQ_IrmkZA/v-deo.html
      Wie erklärt ihr euch das #GRÜNE.... alles was sogar selbst ihr über "Erbschaftsteuer ü. Immobilien" sagt leugnen und als braune rechtsextremistische Verschwörungstheorie abschmettern?

    • @Delibro
      @Delibro 11 місяців тому

      Der Freibetrag ist nicht nur für Wohnungen und Häuser gleich, sondern auch für Bargeld, Schmuck, Möbel usw.
      Einen Unterschied gibt es aber: vermietete Wohnungen werden nur zu 90 % bei der Erbschaftssteuer angenommen.

  • @philipjfry-brainslugparty6543
    @philipjfry-brainslugparty6543 2 роки тому +1

    bei Beispiel 1 und 2 ist es dann aber so, dass sich die Erben auszahlen lassen oder? und nicht wenn Mama Müller auch das Zeitliche gesegnet hat wird erst aufgeteilt oder hab ich das nicht verstanden

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому

      wenn Mama Müller so viel Cash hat...

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому +1

      ...vermutlich stehen sie aber einfach nur im Grundbuch

  • @heindaddel3945
    @heindaddel3945 2 роки тому +2

    Hallo Finanztip-Team, vielen Dnak für die vielen, gut aufbereiteten Videos.
    Wie verhält es sich, wenn eines der beiden Geschwister Soziallistungen bezieht und der andere eine regulären sozialversicherungpflichtigen Beschäftigung nachgeht?
    Viele Grüße
    HD

    • @angelikadrese560
      @angelikadrese560 2 роки тому

      Dann gibt es ab dem Tag der Schenkung, keine Sozialleistungen mehr, weil dann hat man ja Vermögen 😊

  • @kaptnS
    @kaptnS 2 роки тому +1

    1:35 müssen alle 3 Szenarien zutreffen ?

  • @emolino1365
    @emolino1365 2 роки тому +1

    Einige Steuerberatungsunternehmen empfehlen die Wohnimmobilie zu kaufen um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Wegen Abschreibung etc.

  • @abl2183
    @abl2183 2 роки тому +5

    Ich habe das Thema der Schenkung bereits bei meinen Eltern angesprochen und sie waren dem ganzen offen gegenüber. Werden uns nun einen Notar suchen. Wie sieht das Thema allerdings nun mit dem Lastenausgleich, der für 2025 angedacht ist aus. Gibt es da schon mehr Informationen, beziehungsweise ist ein Video geplant? Es ist schwer darüber Information im Internet zu finden. Und das was ich gefunden habe, macht einen sehr traurig da man, wenn man sparsam war und seine Immobilie versucht so schnell wie möglich abzubezahlen, nun dafür bestraft wird.

    • @mattesrocket
      @mattesrocket 2 роки тому +2

      @Amsen ich habe nichts, mir geht es nicht gut!

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому

      schau mal lieber ob nicht ein Verkauf mit Verkäuferdarlehen sinnvoll ist, hat steuerlich viele Vorteile. Empfehle dir immocation bzw Steuerberate Martin Richter. oder natürlich irgendeinen anderen Steuerberater

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому +1

      zum Thema LAstenausgleich hab ich weder was gehört noch was gefunden...keine Ahnung was das für ein Gerücht ist.

    • @svenner3150
      @svenner3150 2 роки тому

      Ich würde zusehen den Kasten zu verhökern, bevor einem hier in Deutschland noch alles abgenommen wird.

  • @sebastianweber4914
    @sebastianweber4914 2 роки тому

    Super erklärt danke 😊👌

  • @2varus219
    @2varus219 2 роки тому +1

    Guten Tag, hast du schon für dies Jahr ein Video zur Elstar Steuerklärung gemacht? Oder kann ich einfach alles übernehmen von dem letzten Video? Mache sie dies Jahr das erste Mal! Bin leider auch seit letztes Jahr August im Krankengeld und habe Ehegatten Splitting 3 und 5.

    • @finanztip
      @finanztip  2 роки тому

      Alles rund um unsere Stuersoftware-Empfehlungen kannst Du hier nachlesen: www.finanztip.de/steuersoftware/

  • @herrk.8612
    @herrk.8612 2 роки тому +1

    Moin aus Hamburg :-)
    Vielen Dank für diesen Beitrag - sehr informativ !
    Mich interessiert aus aktuellem Anlass, ob die Erbschaftsteuerbefreiung auf eine geerbte (einzigste, unvermietete(bis dato vom Erblasser selbst bewohnt!!) IMMOBILIE auch dann eintritt, wenn die Schwester, oder der Neffe, innerhalb von 6 Monaten in diese Immobilie einzieht und diese selbst nutzt !?!?!? Bisher habe ich leider immer nur gelesen, das dies lediglich für die hinterbliebene Ehefrau und / oder für das Kind des Erblassers gilt. Ich (

  • @roadrunner2544
    @roadrunner2544 2 роки тому +5

    Danke, dass ihr dieses wichtige Thema ansprecht. Auch wenn mich das Thema schon krass ärgert, weil das Erbe ja bereits mit versteuertem Vermögen aufgebaut wurde. Finde das nicht wirklich gerecht.
    Mal noch 2 inhaltliche Fragen:
    Ein Bekannter von mir hat mit seinen Eltern ein Unternehmen (meine eine GbR) gegründet und die Immobilien da hinein übertragen. Bzw. neue Immobilien kaufen sie nicht als Privatperson, sondern die Gesellschaft. Könnt ihr sowas mal für Erbe bzw. Auch Immobilienkauf erläutern.
    Ich werdemal einen mittleren siebenstelligen Betrag von einem Elternteil erben. Was passiert, wenn ich die Erbschaftssteuer nicht zahlen kann, aber auch nicht verkaufen möchte? Muss ich dann einen Kredit aufnehmen? 😃
    Ansonsten wäre auch noch interessant, wie man sich als Immobilienbesitzer bei einem Lastenausgleich verhält.

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому +1

      ja so ist das halt bei uns, alles wird doppelt und dreifach besteuert. muss man sich nicht wundern wenn so viele Schlupflöcher wie möglich genutzt werden.
      Dein Bekannter ist ein schlauer Mann. Das hat steuerlich einige Vorteile...am besten kann dir die wahrscheinlich Martin Richter von immocation erklären. Such hier mal nach Tax and the City. Für Finanztip ist das vllt schon etwas sehr speziell aber wäre natürlich trotzdem wünschenswert, dass viele Leute davon erfahren.
      Dann musst du wohl oder übel einen Kredit aufnehmen, bei Immobilien ist das aber nicht unbedingt schlecht. Du kannst auch Ratenzahlung vereinbaren für gewöhnlich. Du kannst mit dem enormen Kapital (schonmal Glückwunsch dazu!) aber auch wieder Einkünfte erzielen und musst dann ggf nichts aus eigener Tasche bezahlen. Aber man sicher noch viel optimieren, frag am besten mal den Steuerberater deines Vertrauens. Immobilien sollten alle 10 Jahre eh verkauft werden, ist auch besser als erben.

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому

      Gesellschaftsrechtlich ist die GbR eine Personengesellschaft, d.h. die Beteiligten sind Quoten-Eigner. Bei Erwerben (Kauf, Erbe, Schenkung) der GbR wird das Grundvermögen anteilig den Beteiligten zugerechnet. Wenn ich eine Immobilie in die GbR einbringe, in der ich Gesellschafter bin ist es keine Schenkung, da mein Anteil bei mir bleibt. Die Einbringung ist aber gegenüber den anderen Gesellschaftern eine Schenkung entsprechend der Beteiligungsquote der Gesellschafter an der GbR.

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому

      @@egger7450schön schön. aber irgendwie am Thema vorbei.

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому

      @@danysf3310 Dass Einbringung von Grundvermögen in Gesellschaftsformen nicht die Schenkungsteuer umgeht. Vgl. Einbringung in eine GbR.

    • @haste_nicht_gesehen8035
      @haste_nicht_gesehen8035 2 роки тому

      "Ich werde mal einen mittleren siebenstelligen Betag erben..." - Jammern auf ganz ganz hohem Niveau, wenn man dann nicht in die Lage sein sollte die Erbschaftssteuer aufzubringen, man erkenne den Fehler...Tipp: die noch lebenden Eltern jetzt noch fragen bzgl. dem Umgang mit Geld :-)...die scheinen ja Ahnung davon zu haben.
      "...weil das Erbe ja bereits mit versteuertem Vermögen aufgebaut wurde...nicht wirklich gerecht": Gedankenfehler, das Vermögen selber muss ja nicht erneut versteuert werden denn die, die vererben, zahlen ja keine erneuten Steuern, sondern nur der, der das Erbe antritt, muss die Steuer zahlen und dieser Mensch hat für dieses Vermögen noch nie in seinem Leben auch nur einen Cent an Steuern beim Aufbau dieses Vermögens bezahlt. Wem es nicht gefällt: auf das Erbe verzichten und das Erbe nicht antreten ;-)...

  • @SCKoraon
    @SCKoraon 2 роки тому +4

    Mal eine Frage dazu wie wird denn der Immobilienwert bei der Schenkung ermittelt? Wer legt das fest?

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому

      Sofern es zum Besteuerungsverfahren kommt ermitteln die Bedarfsbewertungsstellen des Lagefinanzamts das für die Schenkung-/Erbschaftsteuer relevanten Wert, also das Finanzamt wo sich das Grundvermögen befindet. Diese Besteuerungsgrundlagen sind gesondert festzustellen und werden auch bescheidet. Diese Wertfeststellung ist als Grundlagenbescheid für den Folgebescheid (Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerbescheid) bindend.

    • @SCKoraon
      @SCKoraon 2 роки тому

      @@egger7450 das heißt wenn von einem Elternteil ein Haus verschenkt wird, dann geht man zum Notar und macht einen Vertrag. Danach wird entschieden wie viel das Haus wert ist? Kann man das vorher anfragen. Evtl schenkt man dann erst mal das halbe Haus, in der Annahme das Elternteil wird noch länger als 10 Jahre leben…

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому

      @@SCKoraon Kannst vorher erfragen bzw. ermitteln - wer es nicht selbst kann für den ist zum Beispiel eine Bewertung von einer Bank das kostengünstigste im Vorfeld - muss ja nicht gleich ein Gutachten vom Gutachterausschuss sein. Der Notar selbst befragt die Beteiligten auch nach dem Wert. Auch für seine eigene Kostenberechnung nach GNotKG.

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому

      aus steuerlicher Sicht kann man natürlich auch vorab zum Steuerberater oder dann mit dem Entwurf der notariellen Urkunde und der StB soll dss ganze mal aus steuerlicher Sicht durchrechnen, kostet zwar auch bisschen was aber man hat mal wenigstens Richtwerte

    • @finanztip
      @finanztip  2 роки тому

      haben dazu schon ein ausführliches Video gemacht: ua-cam.com/video/f-xvoOYB5zI/v-deo.html

  • @misterasder
    @misterasder 2 роки тому +2

    Wie läuft das bei einer Schenkung ab? War vor kurzem beim Notar. Der Notar zeigt dann die Schenkung dem Finanzamt an. Wie geht es jetzt weiter ?

    • @flylikeabird9479
      @flylikeabird9479 2 роки тому

      ich denke mal, ohne dass ich Experte wäre: es passiert nichts, das Finanzamt wartet/schaut, ob in den nächsten 10 Jahren noch mehr Schenkungen kommen und rührt sich erst, sobald Freibeträge überschritten werden. Einfach die Dokumente gut aufheben, das war's.

    • @misterasder
      @misterasder 2 роки тому

      @@flylikeabird9479 der Betrag liegt aber außerhalb des Freibetrags..

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому +1

      @@misterasder frag doch mal den Notar. oder Steuerberater. du musst das sicherlich angeben in deiner Steuererklärung hätte ich mal vermutet. oder die melden sich ohnehin bei dir

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому +1

      Wenn du über den Freibetrag kommst: wird wohl eine Aufforderung zur Erklärung einer Schenkungsteuer kommen; also Vordrucke mit allem drum und dran

    • @misterasder
      @misterasder 2 роки тому

      @@egger7450 danke

  • @michaelfarrenkopf54
    @michaelfarrenkopf54 2 роки тому +1

    Gutes Video, leider ist das der Schwiegermutter alles zu kompliziert und deshalb passiert nichts weiter. Wir werden dann wohl ordentlich blechen müssen, weil sie sich mit dem Thema nicht befassen will.

  • @christophhue93
    @christophhue93 2 роки тому +1

    In welche der Steuerklassen gehören Großneffen/Großnichten? Auch in Steuerklasse 2?

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому +1

      wohl eher 3. wie auch Cousinen etc. ist eine abschließende Aufzählung.

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому +1

      StKl. III - Sonsige

  • @H.Grubenstein
    @H.Grubenstein 2 роки тому +1

    Hi Saidi,
    Eine Frage stellt sich allerdings noch.
    Beispiel: Vorzeitige Schenkung 400t Euro , anschließend nach 5 Jahren durch Tod ein Erbe von 400t Euro.
    Fallen nun Steuern an? Erbe sollte ja unabhängig von der Schenkung sein. Es ist ja im Endeffekt keine weitere Schenkung.
    Über eine Anwort würde ich mich sehr freun.
    Viele Grüße

    • @finanztip
      @finanztip  2 роки тому

      Schenkungen können auf das Erbe angerechnet werden. Wie viel angerechnet wird hängt davon ab, wie lange die Schenkung zurückliegt. Je länger, desto weniger wird angerechnet. Nach 10 Jahren wird dann gar nichts mehr angerechnet. Dass überhaupt was angerechnet wird hängt damit zusammen, dass sich ja der Erbteil für andere Erben durch die vorzeitige Schenkung verringert. Und da gibts dann oft Streit, da ist dann der Zweck der Schenkung wichtig, genaueres dazu in unserem Ratgeber: finanztip.de/vorweggenommene-erbfolge/

    • @Onda_Wilde
      @Onda_Wilde 2 роки тому

      @@finanztip Die Abschmelzung (um 10 % pro Jahr) gilt nur für Pflichtteilergänzungsansprüche.
      Bei Schenkungen innerhalb von 10 Jahren wird der Wert der Schenkungen in voller Höhe addiert (allerdings "nur" der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung) - zur Berechnung der Schenkungssteuer.
      Kann mir vorstellen, dass man einen Pflichtteilsverzicht als Vertragsklausel dazu nimmt, wenn man innerhalb einiger Jahre mehrere Immobilien überträgt / schenkt (vorweggenommenes Erbe).

    • @Onda_Wilde
      @Onda_Wilde 2 роки тому

      Für die Steuer ist es unerheblich, ob es sich um eine Schenkung oder ein Erbe handelt (wenn der/die Gebende die gleiche Person ist). Da wird alles innerhalb einer 10 - Jahresfrist bekommene zusammengerechnet.

  • @bayern90
    @bayern90 2 роки тому +1

    Aber, wer legt denn den Wert der Immobilie fest? (Gutachter?) Wenn beim Verkauf eine niedrigere Summe erzielt wird als der „Wert“ der Immobilie? 6:39

    • @finanztip
      @finanztip  2 роки тому

      dazu haben wir ein eigenes Video gemacht: ua-cam.com/video/f-xvoOYB5zI/v-deo.html

  • @danysf3310
    @danysf3310 2 роки тому +1

    an alle Leute die Fragen zum Verererben von Immobilien etc haben: Martin Richter und die Jungs von immocation machen eine Super Arbeit !

    • @mafaldahopfkirch4260
      @mafaldahopfkirch4260 2 роки тому

      ich finde die Beispiele von denen leider eher utopisch

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому

      @@mafaldahopfkirch4260 was soll an denen utopisch sein? sind alles reale Fälle.

  • @Sockii98
    @Sockii98 2 роки тому +2

    Gilt die steuerbefreiung auch, wenn der Enkel das Haus der Großeltern erbt und dort einziehen möchte ?

    • @finanztip
      @finanztip  2 роки тому

      siehe Erklärung Steuerklasse I in 5:31

  • @Lustig123
    @Lustig123 2 роки тому +1

    Danke für das Video. Ich habe da mal eine Frage dazu. Was ist wenn ich das Haus meiner Tochter schenke und ich das nießbrauch recht in Anspruch nehme und dort wohnen bleibe. Was wird passieren falls meine Tochter aus welchen Gründen auch immer mal in die privat Insolvenz kommt. Würde ich dann vor die Tür gesetzt werden? Weil das Haus ja nicht mehr mir gehört? Oder geht das nießbrauch recht vor? LG und ein schönes Wochenende noch

    • @albertbumbez3263
      @albertbumbez3263 2 роки тому

      Praktikerlösung: Nimm in den Schenkungsvertrag Klauseln auf, in welchen Fällen die Immobilie wieder an dich zurück geht, zum Beispiel Insolvenz der Tochter :)

  • @ahbagdad
    @ahbagdad 2 роки тому +1

    Vielen Dank

  • @Christine-rh9he
    @Christine-rh9he 2 роки тому +4

    Ich denke schon länger darüber nach, mir wegen der Erbschaftssteuer das Haus meiner Eltern überschreiben zu lassen. Bisher habe ich mich das aber nicht getraut, weil ich befürchte, dass wegen des Besitzerwechsels dann plötzlich die Verpflichtung zur klimaschutz-konformen Sanierung entsteht (ggf. neue Heizung, Dämmung oberstes Stockwerk, weiteres?) und damit einerseits ich plötzlich vor hohen Kosten stehe und andererseits meine 80jährigen Eltern in einer Baustelle leben müssen.
    Wie finde ich vor der Überschreibung heraus, welche Verpflichtungen und Kosten durch die Überschreibung konkret entstehen?
    Kann es passieren, dass zukünftige Gesetzesänderungen bzgl. Pflicht zur klimagerechten Sanierung rückwirkend greifen? Beispiel: Wenn ich mir das Haus im Mai überschreiben lasse, dann im Juli das Gesetz zur klimagerechten Sanierung verschärft wird, greift es dann für mich rückwirkend?
    In Zukunft Steuern sparen ist das eine. Wenn dem aber plötzliche Verpflichtungen und Kosten gegenüber stehen, muss eine Überschreibung gut überlegt sein.
    Könnt Ihr zu diesem Aspekt bitte einen eigenen Beitrag machen?

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому

      frag an besten einen Sachverständigen wegen den Modernisiserungen etc. für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es evtl Ausnahmen.
      Gesetze können prinzipiell rückwirkend gelten, aber miestens wird eher sogar noch ein Benstandsschutz bzw großzügige Übergangsfrist gewährt bei sowas.
      Generell solltest du mal mit einem Steuerberater reden ob eine Schenkung der steuerlich beste Fall für dich ist. Hat auch viele Nachteile.

  • @juanalonso4770
    @juanalonso4770 2 роки тому +1

    Ich muss mal mit meinem Großvater sprechen, der kein gutes Verhältnis zu seinem Sohn und Schwiegertochter hat....
    DANKE FÜR DEINE VIDEOS

  • @tobiaspankratz8962
    @tobiaspankratz8962 2 роки тому +2

    Tolles Video, danke-) Für mich wäre eine Info wichtig: was könnte man bei Erbe ohne Verwandtschaftsverhältnis steuerlich optimieren: EFH sowie zusätzlich vermietetes Objekt- also Steuerklasse 3 mit sehr hohen Erbschaftssteuern

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому +1

      Martin Richter von immocation kann dir vllt weiterhelfen. steuerlich ist es immer besser Immobilien zu verkaufe als zu vererben. kannst ne höhere bzw überhaupt ne Abschreibung machen

    • @tobiaspankratz8962
      @tobiaspankratz8962 2 роки тому

      @@danysf3310 danke-das habe ich auch gelesen bez. AFA-danke-))

  • @derpastor1225
    @derpastor1225 2 роки тому +2

    Mit dem schenken eines Teils der Immobilie oder der ganzen Immobilie, sollte man aber auch daran denken, wenn das beschenkte Kind selber mal in Schwierigkeiten kommt, sprich ein Sozialfall wird, dann holt sich das Sozialamt einen Teil der Immobilie.

  • @Oguzktk40
    @Oguzktk40 2 роки тому +1

    Danke

  • @birgi5rehwinkel569
    @birgi5rehwinkel569 2 роки тому +2

    wann beginnt/endet die 10-Jahres-Frist- Stichtag/Monat-?

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому

      das ist vermutlich ein rollierender 10-jahres-Zeitraum, ist auf den Monat genau oder Tag genau relevant?

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому

      Stichtagsprinzip: Tag genau, immer vom jüngsten Ereignis exakt 10 Jahre zurückgehend

  • @RCReini
    @RCReini 2 роки тому +1

    Hallo ihr, klasse Video, das viele wichtige Aspekte beinhaltet. Nur scheint mir, dass euch bei der Berechnung der Steuer im 2. Szenario ein Fehler unterlaufen ist, denn der Freibetrag ist doch 2x400k Euro groß, je 400k pro Elternteil. Oder?
    Bitte um eine kurze Klarstellung. Danke.

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому

      Bei Szenario 2 ist der Papa ja schon tot und dann erbt sie die 600k alleine von ihrer Mama. oder was meinst du?

    • @RCReini
      @RCReini 2 роки тому

      @@danysf3310 erst erbt das Kind 200k, dann vom anderen Elternteil 600k, macht zusammen betrachtet 800k minus 2x 400k Freibeträge von jedem Elternteil, oder? Daher doch keine Steuer anfallend, oder?

    • @finanztip
      @finanztip  2 роки тому +2

      nein, der Vater stirbt zuerst = 200k Erbe. Dann stirbt die Mutter = 600k Erbe. Da hat der Teil vom Vater nichts mehr damit zu tun. Und es wird separat betrachtet - erst die 200k, dann die 600k und nicht im Nachhinein alles zusammen.

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому

      hups hatte gedacht, ich hab hier geantwortet...naja jetzt weißt du's ja: gilt quasi pro Erbfall, nicht übertragbar ;)

    • @Delibro
      @Delibro 11 місяців тому

      Die Antwort hast du ja schon.
      Ein zweite Möglichkeit wäre, dass der Vater seinen Anteil am Haus komplett an die Kinder vererbt und nicht einen Teil an seine Frau, dann wären das 400 000 € und wenn später die Mutter stirbt wieder 400 000 € und damit beides steuerfrei.
      Und noch ein Sonderfall: Wenn zwischen zwei Vererbungen weniger als 10 Jahre sind muss weniger Erbschaftssteuer gezahlt werden. Wäre sonst ja auch sehr mies wenn ein Großvater einige Wochen vor einem Vater stirbt und somit Vater und Sohn kurz nacheinander Erbschaftssteuer auf das selbe Erbe zahlen müssten.

  • @anja2124
    @anja2124 Рік тому

    Mich würde interessieren: Eltern haben mehrere Immobilien. In einer davon lebt Tochter mit Ehemann. Ist dies im Erbfall trotz Schenkung Erbschaftsteuerpflichtig?

  • @sssd1380
    @sssd1380 2 роки тому +5

    Interessantes Video, leider sind euch in dem Beispiel am Ende zwei Fehler unterlaufen:
    1. Nach §13d ErbStG sind bei vermieteten Wohnungen nur 90 % des Werts anzusetzen, also nur 405.000 Euro.
    2. Bei der Berechnung des Jahreswerts habt ihr 1000 Euro WK-Pauschale abgezogen.
    Wieso wurde das gemacht? In § 15 BewG steht nichts von dieser Pauschale und auch sonst gibt es die nur bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому

      Richtig, bei Kapitalwerten i.S.d. BewG gibt es keine Pauschbeträge. Vor allem nicht beim Nießbrauch. Der Jahreswert ist die Netto-Kaltmiete und grundsätzlich ohne weitere (Neben-, Instandhaltungs- oder sonstige) Kosten. Es sind für den Jahreswert also die monatlichen MietEINNAHMEN x 12 Monate anzusetzen und nicht die MietEINKÜNFTE! Also nix mit Werbungskostenabzug, AfA oder sonstigem.

  • @lothareggert4179
    @lothareggert4179 14 днів тому

    Wie verhält sich das, wenn mann zwar Kind war aber nicht direkt verwandt ist also nur Pflegekind? Und mann erbt das Ganze Vermögen und die Eigengenutze Immobilie (Eigenheim) ich denke da gelten nicht die Freibeträge .

  • @dagveysel5093
    @dagveysel5093 2 роки тому +1

    Ist eine Schenkung in einer Ehe möglich?

    • @albertbumbez3263
      @albertbumbez3263 2 роки тому

      Natürlich

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому +1

      Ja und es ist quasi immer eine Schenkung. Den typisch zivilrechtlichen Begriff "ehebedingt Zuwendung..." gibt es im Steuerrecht nicht. Ist grundsätzlich alles steuerbar. Einzige Ausnahme: Schenkung des Familienheims unter Ehegatten, vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbStG

    • @holgerheuermann
      @holgerheuermann 2 роки тому +2

      Natürlich! Daher gibt es die Warnung vor Gemeinschaftsdepots, weil das FA bei fehlender Dokumentation gern mal Schenkungen unterstellt. Bei einem großen oder groß gewachsenem Depot kann da ganz schön was zusammenkommen, also Obacht.

  • @julianflemming2074
    @julianflemming2074 Рік тому

    Wenn die Immobilie sagen wir 800.000€ Wert ist und durch eine Schenkung an den Sohn 49% der Immobilie übertragen werden also ein Wert von 392.000 was innerhalb des Freibetrages liegt dann hat der Schenkende doch auch weiterhin wesentliche Rechte was die Immobilie angeht schätze ich mal oder?

  • @wackenkai
    @wackenkai 2 роки тому +1

    Wichtige Frage: Wenn Lukas ohne Ehevertrag verheiratet ist und der Vater dann stirbt. Wird dann der Wertzuwachs der geschenkten Immobilie durch den wegfallenden Nießbrauch der Zugewinngemeinschaft zugerechnet?

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому

      vermutlich schon...

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому

      ...wie der gesamte Immobilienwert halt. also wenn er vor dem Erbfall schon verheiratet war. wenn man mal drüber nachdenkt.

    • @angelikadrese560
      @angelikadrese560 2 роки тому +1

      Erbe fällt nie in den Zugewinn bei einer Scheidung, nur die Erträge, die man daraus erzielt.

  • @leonardodicaprio5817
    @leonardodicaprio5817 Рік тому

    Was hat sich durch die neue Gesetzgebung seitdem geändert?

  • @silviasteininger9691
    @silviasteininger9691 Рік тому

    Ich fände es ja mal interessant, welche Möglichkeiten es gibt (nicht gegeben hätte!) für Steuerklasse III, die 30% mit den bescheidenen 20000€ Freiberg zu senken, damit eine Eigentumswohnung nichr verkauft werden muss. Danke

  • @knanke8134
    @knanke8134 2 роки тому +1

    Interessant wäre wie sich das Ganze verhält, wenn die Immobilie noch eine Restschuld hat, die noch von den Kindern übernommen werden? Ist dann pauschal keine Erbschaftssteuer fällig, auch nicht für den bereits getilgten Anteil der Immobilie?

    • @albertbumbez3263
      @albertbumbez3263 2 роки тому +2

      Die Schuld mindert den Wert der Immobilie und damit die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer. Also erst wird die Immobilie bewertet und dann die Schuld von diesem Wert abgezogen.

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому +1

      @@albertbumbez3263 Die Schuld mindert genau genommen nicht den Wert der Immobilie - aber den Wert des Nachlasses. Im Erbfall sind dies Nachlassverbindlichkeiten (Schulden des Erblassers) = Passiv-Nachlass, der dem Aktiv-Nachlass gegen gerechnet wird. Dadurch mindert sich (steuerlich) der steuerpflichtige Erwerb.

    • @albertbumbez3263
      @albertbumbez3263 2 роки тому

      @@egger7450 da hast du Recht, ich wollte es vereinfacht darstellen 😇

  • @raubkater8202
    @raubkater8202 2 роки тому +1

    Sehr einfältiges Video.
    Man könnte z.B. auch dem Ehepartner des Kindes oder den Kindern des Kindes was vererben.

  • @juliaclaire42
    @juliaclaire42 2 роки тому +2

    Mein Einfamilienhaus ist auch so sehr im Wert gestiegen, dass es den Freibetrag übersteigt. Daher möchte ich gerne meinem Sohn die Hälfte schenken. Meine Tochter soll allerdings nicht leer ausgehen. Kann ich meinen Sohn dazu verpflichten, seiner Schwester ein Viertel des Hauswerts auszuzahlen?

    • @mattesrocket
      @mattesrocket 2 роки тому +1

      soweit ich weiß, beraten in manchen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg) (manche) Notare gegen sehr geringe Beiträge* wie man einen Erbschaftsvertrag (inkl. Schenkungen vorher) so abschließt, damit es keinen Streit und Ungerechtigkeit bei den Erben kommt. *Beiträge, die nicht von der Höhe des Erbwertes abhängen Es ist also alles über Testament oder Erbschaftsvertrag gut regelbar, in vielen Varianten.

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому

      frag mal beim Notar oder Steuerberater. Wieso überschreibst du nicht einfach beiden ein Viertel? Schenken ist stuerlich übrigens auch nicht so optimal...

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому

      Ja kannst du, zählt als Gegenleistung und mindert entsprechend auch den steuerpflichtigen Erwerb der Schenkung deines Sohnes. Die Auszahlung deines Sohnes wird aber als Schenkung von dir an deine Tochter erfasst.

  • @zerstreuungfinden7335
    @zerstreuungfinden7335 Рік тому

    Steuerklassen bei der Erbschaft sind ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3.

  • @danielhermanus6909
    @danielhermanus6909 2 роки тому +1

    Werde leider gar nix erben :( Alles schön selber erarbeiten

  • @mmmuwwwti2
    @mmmuwwwti2 2 роки тому +3

    Wie wäre es, wenn die Eltern es verkaufen und die Rückzahlung später dann erlassen?

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому +1

      das ist ne super Idee :)
      evtl lebenslanges Wohnrecht einräumen, höhere Abschreibung etc...Schenken ist da nicht unbedingt das gelbe vom Ei. auch immocation-Fan? :D

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому +1

      Der Erlass zählt auch als freigebige Zuwendung (Schenkung) im Sinne des § 7 ErbStG, da es zu einer Bereicherung führt. Sofern es unverzinslich oder niedrigverzinst ist, kommen die 5,5 % Zinsen gem. § 12 BewG zum tragen.

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому

      @@egger7450 ja natürlich ist der Erlass ne Schenkung. natürlich fremdübliche Zinsen. und was wolltest du jetzt damit sagen?

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому

      @@danysf3310 Das was dasteht. Das ein erlassenes Darlehen (vom Hausverkauf) eine Schenkung ist. Und wenn das gewährte Darlehen nicht adäquat verzinst ist, die 5,5% vom BewG greifen. Also wiederum eine Schenkung darstellen.

  • @Therk61
    @Therk61 2 роки тому +1

    Was ist wenn man die Kinder einfach mit ins Grundbuch aufnimmt, zählt das so dann auch zur Schenkung ?

    • @albertbumbez3263
      @albertbumbez3263 2 роки тому

      Da im Grundbuch die Eigentümer stehen, ja!

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому

      Ja und muss eh durch notarielle Beurkundung beglaubigt werden.

    • @Therk61
      @Therk61 2 роки тому

      @@albertbumbez3263 Danke.

    • @Therk61
      @Therk61 2 роки тому

      @@egger7450 Danke.

  • @chrissigrunholz2148
    @chrissigrunholz2148 2 роки тому +1

    Ich verzichte dankend. Wie kann man es gutheißen, so abgezockt zu werden? Ich will im Alter selbst entscheiden, wo ich lebe.

    • @svenner3150
      @svenner3150 2 роки тому +1

      Ist wirklich so. Zum Glück vererben meine Eltern kein Haus. Hätte gar keinen Bock auf den ganzen Kram

    • @chrissigrunholz2148
      @chrissigrunholz2148 2 роки тому

      @@svenner3150 Ich finde die Tips hier ohnehin teilweise sehr fragwürdig. Deutschland ist und bleibt sozial ungerecht.

  • @Joh8v12
    @Joh8v12 2 роки тому +1

    Geht das mit Schenkung und Nießbrauch auch von der Tante an Neffen?

  • @LilijaPfanenstil
    @LilijaPfanenstil 5 місяців тому

    Danke.super

  • @187Overkillah
    @187Overkillah 2 роки тому +3

    Gibt dazu auch ein schönes Video als Zusatzinfo:
    „Die Wahrheit übers Erben“ Doku Vom ZDF

  • @ElSantoDeMostoles
    @ElSantoDeMostoles 2 роки тому

    10:20 Sorry, aber das ist leider falsch.
    Wegen §13d ErbStG bleiben bei vermietetem Grundbesitz 10% des GBW steuerfrei, somit läge ohne Nießbrauch lediglich ein steuerpflichtiger Erwerb in Höhe von 5.000€ vor.

  • @mattesrocket
    @mattesrocket 2 роки тому +2

    der Nießbrauch des Videos liegt bei 100%

  • @etfseasy
    @etfseasy 2 роки тому +1

    👍

  • @xstingrayx
    @xstingrayx 2 роки тому +1

    Gutes Video. Im Zweifel einfach die Steuer bezahlen und nicht viel nachdenken müssen. Da meckert auch kein FA.

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому

      dann bist hier wohl falsch.

    • @roadrunner2544
      @roadrunner2544 2 роки тому +1

      Also bevor ich dem FA ne viertel Million überweise, denke ich da doch lieber mal drüber nach

  • @BesenTV
    @BesenTV 2 роки тому +4

    Ich empfehle vor der Überlassung einen Gutachter, der "plötzlich" merkt, dass das Objekt aufgrund von Mängeln eine Wertminderung erfahren hat. (Das übliche halt.. ;) )

    • @mattesrocket
      @mattesrocket 2 роки тому

      wozu, kostet nur viel Geld, wahrscheinlich liegt man so oder so unter den Freibeträgen.

    • @BesenTV
      @BesenTV 2 роки тому

      @@mattesrocket Wahrscheinlich != immer ;)

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому +2

      @@mattesrocket what? mit ner Immobilie in guter Lage bist du da ganz schnell drüber.

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому

      Nachteil ist allerdings, dass du keine oder keine der Wertsteigerung entsprechende Abschreibung mehr vornehmen kannst... den Eltern abkaufen ist evtl besser

  • @patl5729
    @patl5729 2 роки тому +1

    Wie vererben mir meine Eltern am besten die Aktien? Das warte ich noch. Scheinbar ist es sehr schwierig, wie man die Aktien die Kinder vererben kann.

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому

      Erben oder Schenken ist dabei egal; es zählt der Stichtag - die Wertermittlung findet zu genau diesem Tag statt und wird so angesetzt. Ob die Kurse tags drauf steigen oder fallen ist unerheblich.

    • @holgerheuermann
      @holgerheuermann 2 роки тому

      Zu Lebzeiten überschreiben und entsprechend beim FA deklarieren ist auf jeden Fall einfacher.

  • @chris9690
    @chris9690 2 роки тому +4

    Wie läuft das denn mit den 100k pro Kind bei Fam. Müller in der Praxis ab? In den seltensten Fällen hat der überlebende Lebenspartner mal eben 200k auf der hohen Kante um die Kinder auszuzahlen. Wie läuft das in der Realität?

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому +2

      die Kinder werden einfach mit ins Grundbuch eingetragen, fertig. Es geht hier ja nicht um Bargeld. Wenn die Kinder dreist sind und von den Eltern Cash sehen wollen, muss man sich eben was überlegen...

    • @klauskroker3925
      @klauskroker3925 2 роки тому

      Und was passiert, sofern das Haus massiv an Wert verliert (z.B. Runtergewirtschaftet wird oder Verwüstung durch höhere Gewalt)?

    • @danysf3310
      @danysf3310 2 роки тому

      @@klauskroker3925 wann? und was willst du wissen? gegen höhere Gewalt gibt es Versicherungen.

  • @battelcom
    @battelcom 14 днів тому

    Wie sieht es aus wenn die Eltern zwei Häuser haben und ein Kind seid Jahrzehnten darin wohnt ?

  • @akuma5830
    @akuma5830 2 роки тому +3

    An Ehegatten und Kindern, sollte sowas wie „Steuer“ nie verlangt dürfen.
    Das ist so Pevers. Was mein ist ist auch meine Frau ihres, und was unsers ist, ist auch meinen Kindern ihres.
    Und dann soll man Steuern zahlen?

    • @dobi630
      @dobi630 2 роки тому

      Wenn das mal immer so einfach wäre…

    • @akuma5830
      @akuma5830 2 роки тому +1

      @@dobi630 ich möchte niemanden zu nahe treten aber wenn es anders so läuft zeigt sich einfach nur der wahre Charakter einer Familie.

    • @roadrunner2544
      @roadrunner2544 2 роки тому +3

      Sehe ich genauso. Zumal das Vermögen ja mit versteuertem Einkommen aufgebaut wurde. Erbschaftssteuer ist in meinen Augen Diebstahl.

    • @danielgoodkat2379
      @danielgoodkat2379 Рік тому

      Ich finde das wichtig und richtig. Schließlich handelt es sich für den erben um leistungsloses einkommen.

  • @Nina-4
    @Nina-4 2 роки тому +2

    Wenn die Eltern bzw in meinem Fall der Vater aber nicht zum Gespräch bereit sind, weil sie ja dann ans Sterben denken müssten?

    • @danielgoodkat2379
      @danielgoodkat2379 Рік тому

      Dann muss man bisle steuer zahlen, bekommt dafür aber 400.000€+X€. Einfach so. Ich denke, das lässt sich verkraften.

  • @MaxiFarmer
    @MaxiFarmer 2 роки тому +1

    Beim Steuerbefreiten Eigenheim, muss da direkt das Kind einziehen oder würde auch ein Enkel für 10 Jahre einziehen dürfen um steuerfreiheit zu erlangen?

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому

      Kind. Enkel nur, wenn die Zwischengeneration bereits verstorben ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG): der Erwerb von Todes ... durch Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2, soweit der Erblasser...

    • @egger7450
      @egger7450 2 роки тому

      Nachtrag: Im Todesfall muss es sich dabei um den oder einen der Erben handeln

  • @dertypderhalt
    @dertypderhalt Рік тому

    Ich habe leider das Problem, dass fast 4 Millionen Euro anfallen würden und ich keine Ahnung habe wie ich das stemmen soll

  • @Sergej94
    @Sergej94 9 місяців тому

    Was ist wenn man Vater ein Testament geschrieben hat das ich alles Erbe und er 302 Immobilien hat. Wie viel steuern muss ich zahlen

  • @ChaosN0110
    @ChaosN0110 2 роки тому +1

    #finanztip4life

  • @ewasandow6532
    @ewasandow6532 2 роки тому

    Aha

  • @matthiasgrunwald895
    @matthiasgrunwald895 2 роки тому +2

    Erbschaftssteuer ist eine Frechheit und miese Abzocke!

    • @danielgoodkat2379
      @danielgoodkat2379 Рік тому

      Eher zu niedrig

    • @matthiasgrunwald895
      @matthiasgrunwald895 Рік тому +1

      @@danielgoodkat2379 NÄ

    • @TrafficDE
      @TrafficDE Рік тому

      @@danielgoodkat2379 In Deuschland gibt es keine Steuern, die zu niedrig sind. Im Gegenteil, wir sind weltweit bei der Steuerlast ganz weit oben dabei. Verstehe nicht, wie es Menschen gibt, die das auch noch beklatschen und toll finden.

    • @danielgoodkat2379
      @danielgoodkat2379 Рік тому

      @@TrafficDE Das ist ja ihre Meinung🙂

  • @InspektorDreyfus
    @InspektorDreyfus 27 днів тому

    Wer legt denn den Wert der Immobilie fest?
    Eltern können die Immobilie ja auch total billig ans Kind verkaufen und anschließend dem Kind das Geld schenken.

  • @abu_girges
    @abu_girges 10 місяців тому

    Sehr oberflächlich erklärt. Nicht einmal Bewertungsansätze der Immobilie werden erwähnt. Usw.
    Ist vielleicht aber auch nicht die Absicht hier alle Komplexität zu erzählen.

  • @Cucho
    @Cucho 2 роки тому

    Als info, die 10 Jahre selbstnutzen sind m. E. nicht richtig. Die 10 Jahre damit das Haus steuerfrei ist, gelten nur wenn man es vermietet an fremde Dritte! Bei Privatnutzern sind es 3 Jahre wenn ich nicht nicht irre

  • @robininthehood2606
    @robininthehood2606 7 місяців тому

    Scheiss Steuersystem

  • @malteberndt
    @malteberndt 2 роки тому

    Also... mal ganz ehrlich: 400.000€ pro Elternteil, das ist doch schon ein guter Freibetrag. Muss man da nun irgendwie noch jammern, dass '22.000€' ganz schön viel Steuern sind? Die Tochter erbt 800.000€ und ihr sagt, 22.000€ sein viel Geld?
    Das Argument, das Geld wurde schonmal versteuert, finde ich nicht valide. Es wurde erstens mit dem Steuersatz der Eltern versteuert, das kann ein sehr niedriger gewesen sein (Rentner). Aber vor allem hat man selbst keine Leistung erbracht, sondern erbt einfach nur. Ich finde es gar nicht so selbstverständlich, dass das Geld steuerfrei von Generation zu Generation gereicht werden sollte.
    Wenn wir gar nicht korrigieren, dann werden skurrile Realitäten entstehen:
    Einer hat Eltern, die Jahre gepflegt werden müssen, was traurig genug ist, dabei geht ausserdem sein Erbe flöten. Der Andere erbt, weil die Eltern fit und gesund bleiben, und er selbst geht mit dem Erbe auch nochmal ein paar Jahre vorher in Rente. Wohin führt das?
    Und Familien, die keine liquide Erblinie haben, müssen mehr strampeln. Je extremer es wird, desto mehr gessellschaftliche Spannungen werden entstehen.
    Ich halte die aktuelle Regelung, 400K€ pro Elternteil, für großzügig. Tipps, das zu umgehen und dabei zu klagen finde ich befremdlich.

    • @finanztip
      @finanztip  2 роки тому +1

      Bedenke, dass die 800k nicht real sind, sondern in "Steinen". Die 22k musst Du halt irgendwo flüssig haben/herbekommen.

    • @malteberndt
      @malteberndt 2 роки тому

      @@finanztip und auf eine 800K Immobilie, die ich offenbar vermieten und nicht bewohnen will, ist ein 22K Darlehen ein ernsthaftes Problem? Ich erinnere da an das Urteil des BVerG: Eine Immobilie darf nicht anders zählen als Barvermögen. Daher wurde der Betrag deutlich erhöht.
      Ne, sorry, das Argument ist nicht valide.

    • @finanztip
      @finanztip  2 роки тому

      @@malteberndt das ist kein Argument, sondern ein Hinweis. Wie im Video gesagt: für die Steuerbefreiung musst Du selbst innerhalb von 6 Monaten einziehen und 10 Jahre dann drin leben. Also nix mit vermieten

    • @malteberndt
      @malteberndt 2 роки тому

      @@finanztip ja, schrieb ich ja. 22k als Darlehen, weil die Tochter Steuer zahlen muss und nicht befreit ist, dafür aber auch Mieteinnahmen bekommt.
      Aber es ist doch klar worum es in meiner Kritik geht. Und vielleicht sollte man das auch reflektieren. Steuern gibt es nicht als Bestrafung. Sondern damit finanzieren wir das Fundament unserer Gesellschaft. Jeder hat das Recht sein Geld gut anzulegen, damit zu arbeiten. Aber wir haben auch Pflichten. 800.000€ erben, auch in materieller Form, heisst eben 22.000€ Steuern. Kein Grund für Traurigkeit.

  • @PriesterJohn
    @PriesterJohn 2 роки тому

    Erster :)

  • @danysf3310
    @danysf3310 2 роки тому

    Martin Richter sagt Immobilien werden nicht vererbt, Immobilien werden verkauft ;)

  • @danysf3310
    @danysf3310 2 роки тому

    ...nicht umsonst wird die Erbschaftssteuer auch die Dummensteuer genannt.