Bitte noch ein Video, bei dem die Kinder die vermietete Immobilie von den Eltern abkaufen und somit weitere 50 Jahre abschreiben könnten. Das wäre sehr interessant!
Wieder ein sehr gutes, informatives Video! :D Kleine Korrektur aber: Ein Schenkungsvertrag bzw. ein Schenkungsversprechen ist notariell zu beurkunden und nicht notariell zu beglaubigen. Klingt ähnlich, ist aber was anderes
Nur ganz kurz: tolles und wichtiges Thema, auch wenn es evtl. heikel ist mit den Eltern zu besprechen. Aber wirtschaftlich sinnvoller als zu erben bzw. zu verschenken ist es, die Immobilien von den Eltern abzukaufen. Damit erhält man nämlich den aktuellen Wert des Gebäudes als neue Abschreibungsgrundlage für die nächsten Jahrzehnte (bis zum nächsten Verkauf). Der Kauf kann auch ohne Bankfinanzierung durchgeführt werden. Man nennt das dann Verkäuferdarlehen, als die Eltern spielen quasi Bank und geben das Darlehen. Auf diesen Zahlungsanspruch kann man dann später verzichten, was dann wieder einer Schenkung gleich kommt. Damit ist aber immer noch die Abschreibungsgrundlage gesichert. Bsp. 30 Jahre altes Haus in Anschaffungskosten 100.000€, Wert heute 500.000€(Gebäudeanteil). den Mehrwert von 2,5% auf 400000€ kann sich sicherlich jeder selbst ausrechnen. Wäre schön, Saidi@finanzfluss, wenn ihr darauf auch eingegangen wärt.
Wohl bemerkt: eine Abschreibung kann nur bei einer Vermietung durchgeführt werden, nicht wenn man selbst darin wohnt. Aber sehr guter Punkt mit dem privaten Verkäuferdarlehen.
Das Geld, das ich vom Arbeitgeber bekomme, ist bereits versteuert. Wenn ich es ausgeben will, wird es noch mal besteuert. Wenn ich den Artikel, den ich gekauft habe, verschenke, zahle ich noch mal steuern. Irgendwie kann ich nicht glauben dass ich der einzige bin, dem das absurd vor kommt.
sehr informativ, gutes Video! Das Thema kann man auch nciht eben so in 5 min googlen. Aber im Gespräch die Eltern zu bitten das Haus zu verschenken ist sicherlich ein sehr ungewöhnliches Thema. Schätze das geht nur mit sehr rational denkenden Eltern.
@@mattesrocket Das ist sehr schade, dass dein Vater nicht rational darüber sprechen möchte. Denn am Ende bekommt der Staat das Geld und finanziert mit dem Wert von seinem Haus Gefängnisaufenthalte für Straftäter, die nicht abgeschoben werden können, zahlt Unterhalt für illegale Migranten, oder finanziert damit die Pharma Lobbyindustrie durch den Kauf von Millionen von Impfdosen, die verfallen, bevor sie verimpft werden können. Eine Verschwendung von seinem hart erarbeitetem Eigenheim.
@GehtDich NixAn Niessbrauch oder Wohnrecht im Schenkungsvertrag eintragen lassen, dann kann man sowas verhindern. Ist aber eigentlich der Normalfall, dass man sich das Wohnrecht notariell zusichern lässt. Hat der Notar nicht aufgepasst? 🤔
Sehr gutes Video mal wieder! Weiter so... gibt es bereits von eurer Seite das demnächst ein Video über Lastenausgleich / Vermögensregister ausgestellt wird? Das Thema ist ja gerade up to date... Beste Grüße
Beim Niesbrauch ist Vorsicht angesagt, sonst verliert man die Immobilie. Beispiel: 2 Geschwister sind erbberechtigt und die Immobilie gehört der Mutter. Die Mutter will die Immobilie nur einem Kind überschreiben (warum auch immer). Bei der Schenkung vereinbart die Mutter ein lebenslanges Wohnrecht. Da Schenkung und Wohnrecht zusammen gemacht wurden, fällt die Immobilie trotzdem in die normale Erbfolge (auch nach den 10 Jahren Wartezeit) und beide Kinder erben die Immobilie zu gleichen Teilen. Wenn ein Kind vorher (erfolglos) um die Immobilie gebracht wurde kann man sich den anstehenden Ärger vorstellen.
Wichtige Info wäre noch gewesen: "Schenkungen in den letzten zwölf Monaten vor dem Erbfall werden dem Nachlasswert in voller Höhe wieder zugeschlagen. Mit jedem Jahr Abstand zum Erbfall sinkt der anzurechnende Anteil dann um ein Zehntel. Schenkungen, die mehr als zehn Jahre zurückliegen, werden also nicht mehr angerechnet." -Postbank
Falsch. Dies gilt rein zivilrechtlich für den Nachlass hinsichtlich des Pflichtteils. Das sogenannte "Abschmelzungsprinzip" von 10% jährlich gibt es im Steuerrecht nicht!
@@danysf3310 Bürgerliches Gesetzbuch / § 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen. Quelle im ErbStG gibt es nicht und genau das ist es. Maßgeblich für die Steuer sind die Steuergesetze. Da hier kein Paragraph drauf verweist, gibt es das im Steuerrecht nicht. Ist also rein zivilrechtlich. Kann gern ein Steuerberater hierzu befragt werden.
eine sehr wichtige Info fehlt im Video: wenn ich eine Immobilie erbe, wer legt fest, was sie wert ist? Das Finanzamt will ja Steuer, woher weiß aber das Finanzamt, was die Immobilie wert ist? Und wenn die einen Wert von 550.000 "sagen" und ich anderer Meinung bin: nur 350.000 wer ist da in der Beweispflicht? Und wenn ich mir keinen Gutachter leisten kann? Kurzum: wer, nur im Sinne der Erbschaftssteuer (nicht bezüglich eines Verkaufs) legt den Wert des Hauses fest?
@@finanztip das habe ich angesehen, aber das sagt nichts darüber aus, wie das Finanzamt die Immobilie bewertet, z.B. wie in eurem Beispiel 1, wo das Haus nicht verkauft wird, sondern der Vater stirbt und nun Frau und Kinder Anteile bekommen, ihr sagtet "das Haus ist 800.000 Wert", also vor allem aus der Sicht des Finanzamtes, aber wer hat das eben ermittelt, wenn es nicht (sofort) verkauft wird? Bzw. wer MUSS (???) das WIE ermitteln
@@flylikeabird9479 Den Wert ermittelt das FInanzamt anhand des Bewertungsgesetzes (BewG) nach dem Vergleichswertverfahren (wenn Vergleichswerte vorliegen, d.h. z.B. Kaufpreis vergleichbarer Grundstücke), dem Ertragswertverfahren (bei Gewerbe oder Vermietung) oder nach dem Sachwertverfahren in allen anderen Fällen
Vielen Dank für das interessante Video. Wie sieht es beim vererben/verschenken von unbebauten Grundstücken aus? Gelten hierfür die gleichen Regelungen? Gibt es bei unbebauten Grundstücken auch die 10 Jahresfrist bis das Grundstück beim Verkauf steuerfrei wird? Vielen Dank.
Leider fehlt hier ein sehr wichtiger Aspekt: Wie wird der Wert der Immobilie bestimmt? Welchen Wert nämlich das Finanzamt bestimmt (es gibt da auch verschiedene Kriterien) und was am Immobilienmarkt tatsächlich gezählt würde, kann sich erheblich unterscheiden!
Das ist tatsächlich wieder ein großes Thema für sich. Zum Wert einer Immobilie und wie er ermittelt wird, haben wir aber schon ein Video: ua-cam.com/video/f-xvoOYB5zI/v-deo.html
@@finanztip Ja, danke, dieses Video kannte ich nicht bzw. erinnerte ich nicht mehr. Es gibt aber in jedem Fall noch ein paar verrückte Methoden wie den "Versicherungswert 1914". Dazu könntet ihr locker noch mindestens ein Video machen ;)
@@Azimus81 Ein niedrigerer Wert, der entweder am Immobilienmarkt tatsächlich realisiert wird oder durch ein Gutachten ermittelt wird, ist zwingend anzusetzen, §198 BewG
Wie immer sehr informativ - vielen Dank. Sehr hilfreich wäre noch ein Folgevideo, mit welchen Möglichkeiten man als Single seine Immobilie an Nichte oder Schwester (Erbschaft-Steuerklasse II) optimieren kann. 20k EUR Freibetrag pro Person alle 10 Jahre helfen weder bei Schenkung noch Nießbrauch weiter und sind in meinen Augen ein Witz, zumal wir uns hier immer noch innerhalb der Familie bewegen.
frag mal deinen Steuerberater des Vertrauens. Deine Schwester hat ja wieder 400k Freibetrage zu deiner Nichte dann. Verkaufen gegen Verkäufer-Darlehen ist evtl auch attraktiv. Martin Richter und Immocation sind empfehlenswert
Danke, dass ihr dieses wichtige Thema ansprecht. Auch wenn mich das Thema schon krass ärgert, weil das Erbe ja bereits mit versteuertem Vermögen aufgebaut wurde. Finde das nicht wirklich gerecht. Mal noch 2 inhaltliche Fragen: Ein Bekannter von mir hat mit seinen Eltern ein Unternehmen (meine eine GbR) gegründet und die Immobilien da hinein übertragen. Bzw. neue Immobilien kaufen sie nicht als Privatperson, sondern die Gesellschaft. Könnt ihr sowas mal für Erbe bzw. Auch Immobilienkauf erläutern. Ich werdemal einen mittleren siebenstelligen Betrag von einem Elternteil erben. Was passiert, wenn ich die Erbschaftssteuer nicht zahlen kann, aber auch nicht verkaufen möchte? Muss ich dann einen Kredit aufnehmen? 😃 Ansonsten wäre auch noch interessant, wie man sich als Immobilienbesitzer bei einem Lastenausgleich verhält.
ja so ist das halt bei uns, alles wird doppelt und dreifach besteuert. muss man sich nicht wundern wenn so viele Schlupflöcher wie möglich genutzt werden. Dein Bekannter ist ein schlauer Mann. Das hat steuerlich einige Vorteile...am besten kann dir die wahrscheinlich Martin Richter von immocation erklären. Such hier mal nach Tax and the City. Für Finanztip ist das vllt schon etwas sehr speziell aber wäre natürlich trotzdem wünschenswert, dass viele Leute davon erfahren. Dann musst du wohl oder übel einen Kredit aufnehmen, bei Immobilien ist das aber nicht unbedingt schlecht. Du kannst auch Ratenzahlung vereinbaren für gewöhnlich. Du kannst mit dem enormen Kapital (schonmal Glückwunsch dazu!) aber auch wieder Einkünfte erzielen und musst dann ggf nichts aus eigener Tasche bezahlen. Aber man sicher noch viel optimieren, frag am besten mal den Steuerberater deines Vertrauens. Immobilien sollten alle 10 Jahre eh verkauft werden, ist auch besser als erben.
Gesellschaftsrechtlich ist die GbR eine Personengesellschaft, d.h. die Beteiligten sind Quoten-Eigner. Bei Erwerben (Kauf, Erbe, Schenkung) der GbR wird das Grundvermögen anteilig den Beteiligten zugerechnet. Wenn ich eine Immobilie in die GbR einbringe, in der ich Gesellschafter bin ist es keine Schenkung, da mein Anteil bei mir bleibt. Die Einbringung ist aber gegenüber den anderen Gesellschaftern eine Schenkung entsprechend der Beteiligungsquote der Gesellschafter an der GbR.
"Ich werde mal einen mittleren siebenstelligen Betag erben..." - Jammern auf ganz ganz hohem Niveau, wenn man dann nicht in die Lage sein sollte die Erbschaftssteuer aufzubringen, man erkenne den Fehler...Tipp: die noch lebenden Eltern jetzt noch fragen bzgl. dem Umgang mit Geld :-)...die scheinen ja Ahnung davon zu haben. "...weil das Erbe ja bereits mit versteuertem Vermögen aufgebaut wurde...nicht wirklich gerecht": Gedankenfehler, das Vermögen selber muss ja nicht erneut versteuert werden denn die, die vererben, zahlen ja keine erneuten Steuern, sondern nur der, der das Erbe antritt, muss die Steuer zahlen und dieser Mensch hat für dieses Vermögen noch nie in seinem Leben auch nur einen Cent an Steuern beim Aufbau dieses Vermögens bezahlt. Wem es nicht gefällt: auf das Erbe verzichten und das Erbe nicht antreten ;-)...
Kurze Frage zu der Steuerklasse 1 hinsichtlich des zu versteuernden Betrages: Wird bspw. bei 200.000 wirklich alles mit 11% besteuert? oder werden die ersten 75.000 zu 7% und die übrigen 125.000 mit 11% besteuert? weil im zweiten Fall wäre es somit z.B. netto besser 599.000 Euro zu erben als 600.000 Euro
Alles mit 11 Prozent Es gibt jedoch den sog. Härtefallausgleich nach § 19 (3) ErbStG, der deckt die Übergänge zwischen den einzelnen Stufen ab (also dein Beispiel mit 599.000 und 600.000), eine Tabelle dazu bis zu welchem Wert dieser Ausgleich zur Anwendung kommt,findest du in HE 19.3 ErbH
Hallo Finanztip-Team, vielen Dnak für die vielen, gut aufbereiteten Videos. Wie verhält es sich, wenn eines der beiden Geschwister Soziallistungen bezieht und der andere eine regulären sozialversicherungpflichtigen Beschäftigung nachgeht? Viele Grüße HD
Danke für das informative Video! Zwei Fragen hätte ich noch dazu: Ist der Freibetrag für Häuser und Eigentumswohnungen gleich? Ist der Anteil der Wohnung, der verschenkt werden kann, frei variabel? Also kann die Mutter oder der Vater z.B. den zwei Kindern 50% der Wohnung schenken, also das quasi zu 25% auf beide Kinder aufteilen oder muss die ganze Wohnung geschenkt werden, sodass beide Kinder je 50% bekommen?
@@finanztip Danke für die Antwort! Ja gut, bei 400K an Freibetrag müssen wir uns dann vermutlich um eine Schenkung keine großen Gedanken machen. Würde mich doch sehr wundern, wenn die Wohnung mal so viel wert sein würde.
@@finanztip ich habe eine Frage und bitte um 5 Minuten. Wenn ihr dies schaut: ua-cam.com/video/EeBQ_IrmkZA/v-deo.html Wie erklärt ihr euch das #GRÜNE.... alles was sogar selbst ihr über "Erbschaftsteuer ü. Immobilien" sagt leugnen und als braune rechtsextremistische Verschwörungstheorie abschmettern?
Der Freibetrag ist nicht nur für Wohnungen und Häuser gleich, sondern auch für Bargeld, Schmuck, Möbel usw. Einen Unterschied gibt es aber: vermietete Wohnungen werden nur zu 90 % bei der Erbschaftssteuer angenommen.
Ich habe das Thema der Schenkung bereits bei meinen Eltern angesprochen und sie waren dem ganzen offen gegenüber. Werden uns nun einen Notar suchen. Wie sieht das Thema allerdings nun mit dem Lastenausgleich, der für 2025 angedacht ist aus. Gibt es da schon mehr Informationen, beziehungsweise ist ein Video geplant? Es ist schwer darüber Information im Internet zu finden. Und das was ich gefunden habe, macht einen sehr traurig da man, wenn man sparsam war und seine Immobilie versucht so schnell wie möglich abzubezahlen, nun dafür bestraft wird.
schau mal lieber ob nicht ein Verkauf mit Verkäuferdarlehen sinnvoll ist, hat steuerlich viele Vorteile. Empfehle dir immocation bzw Steuerberate Martin Richter. oder natürlich irgendeinen anderen Steuerberater
Guten Tag, hast du schon für dies Jahr ein Video zur Elstar Steuerklärung gemacht? Oder kann ich einfach alles übernehmen von dem letzten Video? Mache sie dies Jahr das erste Mal! Bin leider auch seit letztes Jahr August im Krankengeld und habe Ehegatten Splitting 3 und 5.
Gutes Video, leider ist das der Schwiegermutter alles zu kompliziert und deshalb passiert nichts weiter. Wir werden dann wohl ordentlich blechen müssen, weil sie sich mit dem Thema nicht befassen will.
ich denke mal, ohne dass ich Experte wäre: es passiert nichts, das Finanzamt wartet/schaut, ob in den nächsten 10 Jahren noch mehr Schenkungen kommen und rührt sich erst, sobald Freibeträge überschritten werden. Einfach die Dokumente gut aufheben, das war's.
@@misterasder frag doch mal den Notar. oder Steuerberater. du musst das sicherlich angeben in deiner Steuererklärung hätte ich mal vermutet. oder die melden sich ohnehin bei dir
Hi Saidi, Eine Frage stellt sich allerdings noch. Beispiel: Vorzeitige Schenkung 400t Euro , anschließend nach 5 Jahren durch Tod ein Erbe von 400t Euro. Fallen nun Steuern an? Erbe sollte ja unabhängig von der Schenkung sein. Es ist ja im Endeffekt keine weitere Schenkung. Über eine Anwort würde ich mich sehr freun. Viele Grüße
Schenkungen können auf das Erbe angerechnet werden. Wie viel angerechnet wird hängt davon ab, wie lange die Schenkung zurückliegt. Je länger, desto weniger wird angerechnet. Nach 10 Jahren wird dann gar nichts mehr angerechnet. Dass überhaupt was angerechnet wird hängt damit zusammen, dass sich ja der Erbteil für andere Erben durch die vorzeitige Schenkung verringert. Und da gibts dann oft Streit, da ist dann der Zweck der Schenkung wichtig, genaueres dazu in unserem Ratgeber: finanztip.de/vorweggenommene-erbfolge/
@@finanztip Die Abschmelzung (um 10 % pro Jahr) gilt nur für Pflichtteilergänzungsansprüche. Bei Schenkungen innerhalb von 10 Jahren wird der Wert der Schenkungen in voller Höhe addiert (allerdings "nur" der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung) - zur Berechnung der Schenkungssteuer. Kann mir vorstellen, dass man einen Pflichtteilsverzicht als Vertragsklausel dazu nimmt, wenn man innerhalb einiger Jahre mehrere Immobilien überträgt / schenkt (vorweggenommenes Erbe).
Für die Steuer ist es unerheblich, ob es sich um eine Schenkung oder ein Erbe handelt (wenn der/die Gebende die gleiche Person ist). Da wird alles innerhalb einer 10 - Jahresfrist bekommene zusammengerechnet.
Mit dem schenken eines Teils der Immobilie oder der ganzen Immobilie, sollte man aber auch daran denken, wenn das beschenkte Kind selber mal in Schwierigkeiten kommt, sprich ein Sozialfall wird, dann holt sich das Sozialamt einen Teil der Immobilie.
Moin aus Hamburg :-) Vielen Dank für diesen Beitrag - sehr informativ ! Mich interessiert aus aktuellem Anlass, ob die Erbschaftsteuerbefreiung auf eine geerbte (einzigste, unvermietete(bis dato vom Erblasser selbst bewohnt!!) IMMOBILIE auch dann eintritt, wenn die Schwester, oder der Neffe, innerhalb von 6 Monaten in diese Immobilie einzieht und diese selbst nutzt !?!?!? Bisher habe ich leider immer nur gelesen, das dies lediglich für die hinterbliebene Ehefrau und / oder für das Kind des Erblassers gilt. Ich (
bei Beispiel 1 und 2 ist es dann aber so, dass sich die Erben auszahlen lassen oder? und nicht wenn Mama Müller auch das Zeitliche gesegnet hat wird erst aufgeteilt oder hab ich das nicht verstanden
Sofern es zum Besteuerungsverfahren kommt ermitteln die Bedarfsbewertungsstellen des Lagefinanzamts das für die Schenkung-/Erbschaftsteuer relevanten Wert, also das Finanzamt wo sich das Grundvermögen befindet. Diese Besteuerungsgrundlagen sind gesondert festzustellen und werden auch bescheidet. Diese Wertfeststellung ist als Grundlagenbescheid für den Folgebescheid (Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerbescheid) bindend.
@@egger7450 das heißt wenn von einem Elternteil ein Haus verschenkt wird, dann geht man zum Notar und macht einen Vertrag. Danach wird entschieden wie viel das Haus wert ist? Kann man das vorher anfragen. Evtl schenkt man dann erst mal das halbe Haus, in der Annahme das Elternteil wird noch länger als 10 Jahre leben…
@@SCKoraon Kannst vorher erfragen bzw. ermitteln - wer es nicht selbst kann für den ist zum Beispiel eine Bewertung von einer Bank das kostengünstigste im Vorfeld - muss ja nicht gleich ein Gutachten vom Gutachterausschuss sein. Der Notar selbst befragt die Beteiligten auch nach dem Wert. Auch für seine eigene Kostenberechnung nach GNotKG.
aus steuerlicher Sicht kann man natürlich auch vorab zum Steuerberater oder dann mit dem Entwurf der notariellen Urkunde und der StB soll dss ganze mal aus steuerlicher Sicht durchrechnen, kostet zwar auch bisschen was aber man hat mal wenigstens Richtwerte
Danke für das Video. Ich habe da mal eine Frage dazu. Was ist wenn ich das Haus meiner Tochter schenke und ich das nießbrauch recht in Anspruch nehme und dort wohnen bleibe. Was wird passieren falls meine Tochter aus welchen Gründen auch immer mal in die privat Insolvenz kommt. Würde ich dann vor die Tür gesetzt werden? Weil das Haus ja nicht mehr mir gehört? Oder geht das nießbrauch recht vor? LG und ein schönes Wochenende noch
Praktikerlösung: Nimm in den Schenkungsvertrag Klauseln auf, in welchen Fällen die Immobilie wieder an dich zurück geht, zum Beispiel Insolvenz der Tochter :)
Hallo ihr, klasse Video, das viele wichtige Aspekte beinhaltet. Nur scheint mir, dass euch bei der Berechnung der Steuer im 2. Szenario ein Fehler unterlaufen ist, denn der Freibetrag ist doch 2x400k Euro groß, je 400k pro Elternteil. Oder? Bitte um eine kurze Klarstellung. Danke.
@@danysf3310 erst erbt das Kind 200k, dann vom anderen Elternteil 600k, macht zusammen betrachtet 800k minus 2x 400k Freibeträge von jedem Elternteil, oder? Daher doch keine Steuer anfallend, oder?
nein, der Vater stirbt zuerst = 200k Erbe. Dann stirbt die Mutter = 600k Erbe. Da hat der Teil vom Vater nichts mehr damit zu tun. Und es wird separat betrachtet - erst die 200k, dann die 600k und nicht im Nachhinein alles zusammen.
Die Antwort hast du ja schon. Ein zweite Möglichkeit wäre, dass der Vater seinen Anteil am Haus komplett an die Kinder vererbt und nicht einen Teil an seine Frau, dann wären das 400 000 € und wenn später die Mutter stirbt wieder 400 000 € und damit beides steuerfrei. Und noch ein Sonderfall: Wenn zwischen zwei Vererbungen weniger als 10 Jahre sind muss weniger Erbschaftssteuer gezahlt werden. Wäre sonst ja auch sehr mies wenn ein Großvater einige Wochen vor einem Vater stirbt und somit Vater und Sohn kurz nacheinander Erbschaftssteuer auf das selbe Erbe zahlen müssten.
Mich würde interessieren: Eltern haben mehrere Immobilien. In einer davon lebt Tochter mit Ehemann. Ist dies im Erbfall trotz Schenkung Erbschaftsteuerpflichtig?
In 1:19 wird die Bedingung genannt, dass der Erblasser das Haus mindestens 10 Jahre selber genutzt hat. Wo findet man für diese Aussage den Rechtsverweis? In § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG findet sich keine Bestätigung für diese Aussage.
Ja und es ist quasi immer eine Schenkung. Den typisch zivilrechtlichen Begriff "ehebedingt Zuwendung..." gibt es im Steuerrecht nicht. Ist grundsätzlich alles steuerbar. Einzige Ausnahme: Schenkung des Familienheims unter Ehegatten, vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbStG
Natürlich! Daher gibt es die Warnung vor Gemeinschaftsdepots, weil das FA bei fehlender Dokumentation gern mal Schenkungen unterstellt. Bei einem großen oder groß gewachsenem Depot kann da ganz schön was zusammenkommen, also Obacht.
Wenn die Immobilie sagen wir 800.000€ Wert ist und durch eine Schenkung an den Sohn 49% der Immobilie übertragen werden also ein Wert von 392.000 was innerhalb des Freibetrages liegt dann hat der Schenkende doch auch weiterhin wesentliche Rechte was die Immobilie angeht schätze ich mal oder?
Interessantes Video, leider sind euch in dem Beispiel am Ende zwei Fehler unterlaufen: 1. Nach §13d ErbStG sind bei vermieteten Wohnungen nur 90 % des Werts anzusetzen, also nur 405.000 Euro. 2. Bei der Berechnung des Jahreswerts habt ihr 1000 Euro WK-Pauschale abgezogen. Wieso wurde das gemacht? In § 15 BewG steht nichts von dieser Pauschale und auch sonst gibt es die nur bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Richtig, bei Kapitalwerten i.S.d. BewG gibt es keine Pauschbeträge. Vor allem nicht beim Nießbrauch. Der Jahreswert ist die Netto-Kaltmiete und grundsätzlich ohne weitere (Neben-, Instandhaltungs- oder sonstige) Kosten. Es sind für den Jahreswert also die monatlichen MietEINNAHMEN x 12 Monate anzusetzen und nicht die MietEINKÜNFTE! Also nix mit Werbungskostenabzug, AfA oder sonstigem.
Tolles Video, danke-) Für mich wäre eine Info wichtig: was könnte man bei Erbe ohne Verwandtschaftsverhältnis steuerlich optimieren: EFH sowie zusätzlich vermietetes Objekt- also Steuerklasse 3 mit sehr hohen Erbschaftssteuern
Martin Richter von immocation kann dir vllt weiterhelfen. steuerlich ist es immer besser Immobilien zu verkaufe als zu vererben. kannst ne höhere bzw überhaupt ne Abschreibung machen
Ich fände es ja mal interessant, welche Möglichkeiten es gibt (nicht gegeben hätte!) für Steuerklasse III, die 30% mit den bescheidenen 20000€ Freiberg zu senken, damit eine Eigentumswohnung nichr verkauft werden muss. Danke
Wichtige Frage: Wenn Lukas ohne Ehevertrag verheiratet ist und der Vater dann stirbt. Wird dann der Wertzuwachs der geschenkten Immobilie durch den wegfallenden Nießbrauch der Zugewinngemeinschaft zugerechnet?
das ist ne super Idee :) evtl lebenslanges Wohnrecht einräumen, höhere Abschreibung etc...Schenken ist da nicht unbedingt das gelbe vom Ei. auch immocation-Fan? :D
Der Erlass zählt auch als freigebige Zuwendung (Schenkung) im Sinne des § 7 ErbStG, da es zu einer Bereicherung führt. Sofern es unverzinslich oder niedrigverzinst ist, kommen die 5,5 % Zinsen gem. § 12 BewG zum tragen.
@@danysf3310 Das was dasteht. Das ein erlassenes Darlehen (vom Hausverkauf) eine Schenkung ist. Und wenn das gewährte Darlehen nicht adäquat verzinst ist, die 5,5% vom BewG greifen. Also wiederum eine Schenkung darstellen.
Mein Einfamilienhaus ist auch so sehr im Wert gestiegen, dass es den Freibetrag übersteigt. Daher möchte ich gerne meinem Sohn die Hälfte schenken. Meine Tochter soll allerdings nicht leer ausgehen. Kann ich meinen Sohn dazu verpflichten, seiner Schwester ein Viertel des Hauswerts auszuzahlen?
soweit ich weiß, beraten in manchen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg) (manche) Notare gegen sehr geringe Beiträge* wie man einen Erbschaftsvertrag (inkl. Schenkungen vorher) so abschließt, damit es keinen Streit und Ungerechtigkeit bei den Erben kommt. *Beiträge, die nicht von der Höhe des Erbwertes abhängen Es ist also alles über Testament oder Erbschaftsvertrag gut regelbar, in vielen Varianten.
frag mal beim Notar oder Steuerberater. Wieso überschreibst du nicht einfach beiden ein Viertel? Schenken ist stuerlich übrigens auch nicht so optimal...
Ja kannst du, zählt als Gegenleistung und mindert entsprechend auch den steuerpflichtigen Erwerb der Schenkung deines Sohnes. Die Auszahlung deines Sohnes wird aber als Schenkung von dir an deine Tochter erfasst.
Ich denke schon länger darüber nach, mir wegen der Erbschaftssteuer das Haus meiner Eltern überschreiben zu lassen. Bisher habe ich mich das aber nicht getraut, weil ich befürchte, dass wegen des Besitzerwechsels dann plötzlich die Verpflichtung zur klimaschutz-konformen Sanierung entsteht (ggf. neue Heizung, Dämmung oberstes Stockwerk, weiteres?) und damit einerseits ich plötzlich vor hohen Kosten stehe und andererseits meine 80jährigen Eltern in einer Baustelle leben müssen. Wie finde ich vor der Überschreibung heraus, welche Verpflichtungen und Kosten durch die Überschreibung konkret entstehen? Kann es passieren, dass zukünftige Gesetzesänderungen bzgl. Pflicht zur klimagerechten Sanierung rückwirkend greifen? Beispiel: Wenn ich mir das Haus im Mai überschreiben lasse, dann im Juli das Gesetz zur klimagerechten Sanierung verschärft wird, greift es dann für mich rückwirkend? In Zukunft Steuern sparen ist das eine. Wenn dem aber plötzliche Verpflichtungen und Kosten gegenüber stehen, muss eine Überschreibung gut überlegt sein. Könnt Ihr zu diesem Aspekt bitte einen eigenen Beitrag machen?
frag an besten einen Sachverständigen wegen den Modernisiserungen etc. für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es evtl Ausnahmen. Gesetze können prinzipiell rückwirkend gelten, aber miestens wird eher sogar noch ein Benstandsschutz bzw großzügige Übergangsfrist gewährt bei sowas. Generell solltest du mal mit einem Steuerberater reden ob eine Schenkung der steuerlich beste Fall für dich ist. Hat auch viele Nachteile.
Interessant wäre wie sich das Ganze verhält, wenn die Immobilie noch eine Restschuld hat, die noch von den Kindern übernommen werden? Ist dann pauschal keine Erbschaftssteuer fällig, auch nicht für den bereits getilgten Anteil der Immobilie?
Die Schuld mindert den Wert der Immobilie und damit die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer. Also erst wird die Immobilie bewertet und dann die Schuld von diesem Wert abgezogen.
@@albertbumbez3263 Die Schuld mindert genau genommen nicht den Wert der Immobilie - aber den Wert des Nachlasses. Im Erbfall sind dies Nachlassverbindlichkeiten (Schulden des Erblassers) = Passiv-Nachlass, der dem Aktiv-Nachlass gegen gerechnet wird. Dadurch mindert sich (steuerlich) der steuerpflichtige Erwerb.
Ich empfehle vor der Überlassung einen Gutachter, der "plötzlich" merkt, dass das Objekt aufgrund von Mängeln eine Wertminderung erfahren hat. (Das übliche halt.. ;) )
Nachteil ist allerdings, dass du keine oder keine der Wertsteigerung entsprechende Abschreibung mehr vornehmen kannst... den Eltern abkaufen ist evtl besser
An Ehegatten und Kindern, sollte sowas wie „Steuer“ nie verlangt dürfen. Das ist so Pevers. Was mein ist ist auch meine Frau ihres, und was unsers ist, ist auch meinen Kindern ihres. Und dann soll man Steuern zahlen?
Erben oder Schenken ist dabei egal; es zählt der Stichtag - die Wertermittlung findet zu genau diesem Tag statt und wird so angesetzt. Ob die Kurse tags drauf steigen oder fallen ist unerheblich.
Beim Steuerbefreiten Eigenheim, muss da direkt das Kind einziehen oder würde auch ein Enkel für 10 Jahre einziehen dürfen um steuerfreiheit zu erlangen?
Kind. Enkel nur, wenn die Zwischengeneration bereits verstorben ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG): der Erwerb von Todes ... durch Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2, soweit der Erblasser...
Wie läuft das denn mit den 100k pro Kind bei Fam. Müller in der Praxis ab? In den seltensten Fällen hat der überlebende Lebenspartner mal eben 200k auf der hohen Kante um die Kinder auszuzahlen. Wie läuft das in der Realität?
die Kinder werden einfach mit ins Grundbuch eingetragen, fertig. Es geht hier ja nicht um Bargeld. Wenn die Kinder dreist sind und von den Eltern Cash sehen wollen, muss man sich eben was überlegen...
@@danielgoodkat2379 In Deuschland gibt es keine Steuern, die zu niedrig sind. Im Gegenteil, wir sind weltweit bei der Steuerlast ganz weit oben dabei. Verstehe nicht, wie es Menschen gibt, die das auch noch beklatschen und toll finden.
Sehr oberflächlich erklärt. Nicht einmal Bewertungsansätze der Immobilie werden erwähnt. Usw. Ist vielleicht aber auch nicht die Absicht hier alle Komplexität zu erzählen.
10:20 Sorry, aber das ist leider falsch. Wegen §13d ErbStG bleiben bei vermietetem Grundbesitz 10% des GBW steuerfrei, somit läge ohne Nießbrauch lediglich ein steuerpflichtiger Erwerb in Höhe von 5.000€ vor.
Als info, die 10 Jahre selbstnutzen sind m. E. nicht richtig. Die 10 Jahre damit das Haus steuerfrei ist, gelten nur wenn man es vermietet an fremde Dritte! Bei Privatnutzern sind es 3 Jahre wenn ich nicht nicht irre
Also... mal ganz ehrlich: 400.000€ pro Elternteil, das ist doch schon ein guter Freibetrag. Muss man da nun irgendwie noch jammern, dass '22.000€' ganz schön viel Steuern sind? Die Tochter erbt 800.000€ und ihr sagt, 22.000€ sein viel Geld? Das Argument, das Geld wurde schonmal versteuert, finde ich nicht valide. Es wurde erstens mit dem Steuersatz der Eltern versteuert, das kann ein sehr niedriger gewesen sein (Rentner). Aber vor allem hat man selbst keine Leistung erbracht, sondern erbt einfach nur. Ich finde es gar nicht so selbstverständlich, dass das Geld steuerfrei von Generation zu Generation gereicht werden sollte. Wenn wir gar nicht korrigieren, dann werden skurrile Realitäten entstehen: Einer hat Eltern, die Jahre gepflegt werden müssen, was traurig genug ist, dabei geht ausserdem sein Erbe flöten. Der Andere erbt, weil die Eltern fit und gesund bleiben, und er selbst geht mit dem Erbe auch nochmal ein paar Jahre vorher in Rente. Wohin führt das? Und Familien, die keine liquide Erblinie haben, müssen mehr strampeln. Je extremer es wird, desto mehr gessellschaftliche Spannungen werden entstehen. Ich halte die aktuelle Regelung, 400K€ pro Elternteil, für großzügig. Tipps, das zu umgehen und dabei zu klagen finde ich befremdlich.
@@finanztip und auf eine 800K Immobilie, die ich offenbar vermieten und nicht bewohnen will, ist ein 22K Darlehen ein ernsthaftes Problem? Ich erinnere da an das Urteil des BVerG: Eine Immobilie darf nicht anders zählen als Barvermögen. Daher wurde der Betrag deutlich erhöht. Ne, sorry, das Argument ist nicht valide.
@@malteberndt das ist kein Argument, sondern ein Hinweis. Wie im Video gesagt: für die Steuerbefreiung musst Du selbst innerhalb von 6 Monaten einziehen und 10 Jahre dann drin leben. Also nix mit vermieten
@@finanztip ja, schrieb ich ja. 22k als Darlehen, weil die Tochter Steuer zahlen muss und nicht befreit ist, dafür aber auch Mieteinnahmen bekommt. Aber es ist doch klar worum es in meiner Kritik geht. Und vielleicht sollte man das auch reflektieren. Steuern gibt es nicht als Bestrafung. Sondern damit finanzieren wir das Fundament unserer Gesellschaft. Jeder hat das Recht sein Geld gut anzulegen, damit zu arbeiten. Aber wir haben auch Pflichten. 800.000€ erben, auch in materieller Form, heisst eben 22.000€ Steuern. Kein Grund für Traurigkeit.
Bitte noch ein Video, bei dem die Kinder die vermietete Immobilie von den Eltern abkaufen und somit weitere 50 Jahre abschreiben könnten. Das wäre sehr interessant!
Ein wichtiges Thema, um dass man sich rechtzeitig Gedanken machen sollte. Danke dafür!
ua-cam.com/users/nachlassbayernde
Super Kanal rund ums Erben und Vererben.
Sehr hilfreich das wissen gratis auf youtube zu verbreiten! Vielen Dank!
Genau solche Infos brauche ich aktuell!
Vielen vielen lieben Dank Saidi & Finanztip Team ❤️
Wieder ein sehr gutes, informatives Video! :D Kleine Korrektur aber: Ein Schenkungsvertrag bzw. ein Schenkungsversprechen ist notariell zu beurkunden und nicht notariell zu beglaubigen. Klingt ähnlich, ist aber was anderes
Nur ganz kurz: tolles und wichtiges Thema, auch wenn es evtl. heikel ist mit den Eltern zu besprechen.
Aber wirtschaftlich sinnvoller als zu erben bzw. zu verschenken ist es, die Immobilien von den Eltern abzukaufen.
Damit erhält man nämlich den aktuellen Wert des Gebäudes als neue Abschreibungsgrundlage für die nächsten Jahrzehnte (bis zum nächsten Verkauf).
Der Kauf kann auch ohne Bankfinanzierung durchgeführt werden. Man nennt das dann Verkäuferdarlehen, als die Eltern spielen quasi Bank und geben das Darlehen. Auf diesen Zahlungsanspruch kann man dann später verzichten, was dann wieder einer Schenkung gleich kommt. Damit ist aber immer noch die Abschreibungsgrundlage gesichert. Bsp. 30 Jahre altes Haus in Anschaffungskosten 100.000€, Wert heute 500.000€(Gebäudeanteil). den Mehrwert von 2,5% auf 400000€ kann sich sicherlich jeder selbst ausrechnen. Wäre schön, Saidi@finanzfluss, wenn ihr darauf auch eingegangen wärt.
Wohl bemerkt: eine Abschreibung kann nur bei einer Vermietung durchgeführt werden, nicht wenn man selbst darin wohnt. Aber sehr guter Punkt mit dem privaten Verkäuferdarlehen.
Klasse erklärt. Das Thema betrifft uns und die Kinder direkt. Daher danke dafür 👍❤️.
Wieder was gelernt, Danke Saidi und Danke an das Team!
Das Geld, das ich vom Arbeitgeber bekomme, ist bereits versteuert. Wenn ich es ausgeben will, wird es noch mal besteuert. Wenn ich den Artikel, den ich gekauft habe, verschenke, zahle ich noch mal steuern. Irgendwie kann ich nicht glauben dass ich der einzige bin, dem das absurd vor kommt.
Ich schaue für einen Freund ;) Scheinbar sind die Freibeträge ausnahmsweise ok. Dankeschön für diese beruhigeden Infos.
Naja, für Eheleute und Kinder sind sie ok. Für Geschwister/Nichten/Neffen sind es nur 20 000 €, und damit für Immobilien fast nutzlos.
Kommt genau zur richtigen Zeit. DANKE
Wie sieht das Ganze bei einem Aktiendepot aus? Da soll der Nießbrauch auch gehen. Könnt ihr dazu auch mal ein Video machen?
sehr informativ, gutes Video! Das Thema kann man auch nciht eben so in 5 min googlen.
Aber im Gespräch die Eltern zu bitten das Haus zu verschenken ist sicherlich ein sehr ungewöhnliches Thema. Schätze das geht nur mit sehr rational denkenden Eltern.
mein Vater zickt seit Jahren herum. "Ich weiß schon, was ich tue" sagt er und will nicht weiter reden.
@GehtDich NixAn traurig. aber dafür gibt es ja den Niesbrauch bspw.
@@mattesrocket Das ist sehr schade, dass dein Vater nicht rational darüber sprechen möchte. Denn am Ende bekommt der Staat das Geld und finanziert mit dem Wert von seinem Haus Gefängnisaufenthalte für Straftäter, die nicht abgeschoben werden können, zahlt Unterhalt für illegale Migranten, oder finanziert damit die Pharma Lobbyindustrie durch den Kauf von Millionen von Impfdosen, die verfallen, bevor sie verimpft werden können. Eine Verschwendung von seinem hart erarbeitetem Eigenheim.
@GehtDich NixAn Niessbrauch oder Wohnrecht im Schenkungsvertrag eintragen lassen, dann kann man sowas verhindern.
Ist aber eigentlich der Normalfall, dass man sich das Wohnrecht notariell zusichern lässt. Hat der Notar nicht aufgepasst? 🤔
Danke für die Erklärung. War sehr interessant. Kleine Frage: welches Recht gilt bei Schenkungen wenn die Eltern im Ausland leben?
Sehr gutes Video mal wieder! Weiter so... gibt es bereits von eurer Seite das demnächst ein Video über Lastenausgleich / Vermögensregister ausgestellt wird? Das Thema ist ja gerade up to date...
Beste Grüße
Beim Niesbrauch ist Vorsicht angesagt, sonst verliert man die Immobilie.
Beispiel: 2 Geschwister sind erbberechtigt und die Immobilie gehört der Mutter. Die Mutter will die Immobilie nur einem Kind überschreiben (warum auch immer). Bei der Schenkung vereinbart die Mutter ein lebenslanges Wohnrecht. Da Schenkung und Wohnrecht zusammen gemacht wurden, fällt die Immobilie trotzdem in die normale Erbfolge (auch nach den 10 Jahren Wartezeit) und beide Kinder erben die Immobilie zu gleichen Teilen. Wenn ein Kind vorher (erfolglos) um die Immobilie gebracht wurde kann man sich den anstehenden Ärger vorstellen.
Ja, in dem Fall müsste man den Pflichtteilanspruch im Schenkungsvertrag ausschließen.
Danke,das ist genau mein Thema.
Wichtige Info wäre noch gewesen: "Schenkungen in den letzten zwölf Monaten vor dem Erbfall werden dem Nachlasswert in voller Höhe wieder zugeschlagen. Mit jedem Jahr Abstand zum Erbfall sinkt der anzurechnende Anteil dann um ein Zehntel. Schenkungen, die mehr als zehn Jahre zurückliegen, werden also nicht mehr angerechnet." -Postbank
stimmt. die Info hatte ich auch noch erwartet.
Gerade das ist der ausschlaggebende Punkt. Müsste man dem Video noch hinzufügen…
Falsch. Dies gilt rein zivilrechtlich für den Nachlass hinsichtlich des Pflichtteils. Das sogenannte "Abschmelzungsprinzip" von 10% jährlich gibt es im Steuerrecht nicht!
@@egger7450 hast mal ne Quelle?
das Schenkungen angerechnet werden sagt eigtl so ziemlich jeder.
@@danysf3310 Bürgerliches Gesetzbuch / § 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen. Quelle im ErbStG gibt es nicht und genau das ist es. Maßgeblich für die Steuer sind die Steuergesetze. Da hier kein Paragraph drauf verweist, gibt es das im Steuerrecht nicht. Ist also rein zivilrechtlich. Kann gern ein Steuerberater hierzu befragt werden.
Danke für das Video! Ich muss definitive mit meiner Familie quatschen ;-P
eine sehr wichtige Info fehlt im Video: wenn ich eine Immobilie erbe, wer legt fest, was sie wert ist? Das Finanzamt will ja Steuer, woher weiß aber das Finanzamt, was die Immobilie wert ist? Und wenn die einen Wert von 550.000 "sagen" und ich anderer Meinung bin: nur 350.000 wer ist da in der Beweispflicht? Und wenn ich mir keinen Gutachter leisten kann? Kurzum: wer, nur im Sinne der Erbschaftssteuer (nicht bezüglich eines Verkaufs) legt den Wert des Hauses fest?
Zum Wert einer Immobilie haben wir schon ein Video ;)
@@finanztip das habe ich angesehen, aber das sagt nichts darüber aus, wie das Finanzamt die Immobilie bewertet, z.B. wie in eurem Beispiel 1, wo das Haus nicht verkauft wird, sondern der Vater stirbt und nun Frau und Kinder Anteile bekommen, ihr sagtet "das Haus ist 800.000 Wert", also vor allem aus der Sicht des Finanzamtes, aber wer hat das eben ermittelt, wenn es nicht (sofort) verkauft wird? Bzw. wer MUSS (???) das WIE ermitteln
@@flylikeabird9479 Den Wert ermittelt das FInanzamt anhand des Bewertungsgesetzes (BewG) nach dem Vergleichswertverfahren (wenn Vergleichswerte vorliegen, d.h. z.B. Kaufpreis vergleichbarer Grundstücke), dem Ertragswertverfahren (bei Gewerbe oder Vermietung) oder nach dem Sachwertverfahren in allen anderen Fällen
Diese Info hätte ich mir auch gewünscht.
Vielen Dank für das interessante Video. Wie sieht es beim vererben/verschenken von unbebauten Grundstücken aus? Gelten hierfür die gleichen Regelungen? Gibt es bei unbebauten Grundstücken auch die 10 Jahresfrist bis das Grundstück beim Verkauf steuerfrei wird? Vielen Dank.
Leider fehlt hier ein sehr wichtiger Aspekt: Wie wird der Wert der Immobilie bestimmt? Welchen Wert nämlich das Finanzamt bestimmt (es gibt da auch verschiedene Kriterien) und was am Immobilienmarkt tatsächlich gezählt würde, kann sich erheblich unterscheiden!
Das ist tatsächlich wieder ein großes Thema für sich. Zum Wert einer Immobilie und wie er ermittelt wird, haben wir aber schon ein Video: ua-cam.com/video/f-xvoOYB5zI/v-deo.html
@@finanztip Ja, danke, dieses Video kannte ich nicht bzw. erinnerte ich nicht mehr. Es gibt aber in jedem Fall noch ein paar verrückte Methoden wie den "Versicherungswert 1914". Dazu könntet ihr locker noch mindestens ein Video machen ;)
@@Azimus81 Ein niedrigerer Wert, der entweder am Immobilienmarkt tatsächlich realisiert wird oder durch ein Gutachten ermittelt wird, ist zwingend anzusetzen, §198 BewG
Sehr informativ, danke!
Wie immer sehr informativ - vielen Dank.
Sehr hilfreich wäre noch ein Folgevideo, mit welchen Möglichkeiten man als Single seine Immobilie an Nichte oder Schwester (Erbschaft-Steuerklasse II) optimieren kann. 20k EUR Freibetrag pro Person alle 10 Jahre helfen weder bei Schenkung noch Nießbrauch weiter und sind in meinen Augen ein Witz, zumal wir uns hier immer noch innerhalb der Familie bewegen.
frag mal deinen Steuerberater des Vertrauens. Deine Schwester hat ja wieder 400k Freibetrage zu deiner Nichte dann. Verkaufen gegen Verkäufer-Darlehen ist evtl auch attraktiv. Martin Richter und Immocation sind empfehlenswert
Ja das wäre wirklich sehr interessant.
Danke, dass ihr dieses wichtige Thema ansprecht. Auch wenn mich das Thema schon krass ärgert, weil das Erbe ja bereits mit versteuertem Vermögen aufgebaut wurde. Finde das nicht wirklich gerecht.
Mal noch 2 inhaltliche Fragen:
Ein Bekannter von mir hat mit seinen Eltern ein Unternehmen (meine eine GbR) gegründet und die Immobilien da hinein übertragen. Bzw. neue Immobilien kaufen sie nicht als Privatperson, sondern die Gesellschaft. Könnt ihr sowas mal für Erbe bzw. Auch Immobilienkauf erläutern.
Ich werdemal einen mittleren siebenstelligen Betrag von einem Elternteil erben. Was passiert, wenn ich die Erbschaftssteuer nicht zahlen kann, aber auch nicht verkaufen möchte? Muss ich dann einen Kredit aufnehmen? 😃
Ansonsten wäre auch noch interessant, wie man sich als Immobilienbesitzer bei einem Lastenausgleich verhält.
ja so ist das halt bei uns, alles wird doppelt und dreifach besteuert. muss man sich nicht wundern wenn so viele Schlupflöcher wie möglich genutzt werden.
Dein Bekannter ist ein schlauer Mann. Das hat steuerlich einige Vorteile...am besten kann dir die wahrscheinlich Martin Richter von immocation erklären. Such hier mal nach Tax and the City. Für Finanztip ist das vllt schon etwas sehr speziell aber wäre natürlich trotzdem wünschenswert, dass viele Leute davon erfahren.
Dann musst du wohl oder übel einen Kredit aufnehmen, bei Immobilien ist das aber nicht unbedingt schlecht. Du kannst auch Ratenzahlung vereinbaren für gewöhnlich. Du kannst mit dem enormen Kapital (schonmal Glückwunsch dazu!) aber auch wieder Einkünfte erzielen und musst dann ggf nichts aus eigener Tasche bezahlen. Aber man sicher noch viel optimieren, frag am besten mal den Steuerberater deines Vertrauens. Immobilien sollten alle 10 Jahre eh verkauft werden, ist auch besser als erben.
Gesellschaftsrechtlich ist die GbR eine Personengesellschaft, d.h. die Beteiligten sind Quoten-Eigner. Bei Erwerben (Kauf, Erbe, Schenkung) der GbR wird das Grundvermögen anteilig den Beteiligten zugerechnet. Wenn ich eine Immobilie in die GbR einbringe, in der ich Gesellschafter bin ist es keine Schenkung, da mein Anteil bei mir bleibt. Die Einbringung ist aber gegenüber den anderen Gesellschaftern eine Schenkung entsprechend der Beteiligungsquote der Gesellschafter an der GbR.
@@egger7450schön schön. aber irgendwie am Thema vorbei.
@@danysf3310 Dass Einbringung von Grundvermögen in Gesellschaftsformen nicht die Schenkungsteuer umgeht. Vgl. Einbringung in eine GbR.
"Ich werde mal einen mittleren siebenstelligen Betag erben..." - Jammern auf ganz ganz hohem Niveau, wenn man dann nicht in die Lage sein sollte die Erbschaftssteuer aufzubringen, man erkenne den Fehler...Tipp: die noch lebenden Eltern jetzt noch fragen bzgl. dem Umgang mit Geld :-)...die scheinen ja Ahnung davon zu haben.
"...weil das Erbe ja bereits mit versteuertem Vermögen aufgebaut wurde...nicht wirklich gerecht": Gedankenfehler, das Vermögen selber muss ja nicht erneut versteuert werden denn die, die vererben, zahlen ja keine erneuten Steuern, sondern nur der, der das Erbe antritt, muss die Steuer zahlen und dieser Mensch hat für dieses Vermögen noch nie in seinem Leben auch nur einen Cent an Steuern beim Aufbau dieses Vermögens bezahlt. Wem es nicht gefällt: auf das Erbe verzichten und das Erbe nicht antreten ;-)...
Kurze Frage zu der Steuerklasse 1 hinsichtlich des zu versteuernden Betrages: Wird bspw. bei 200.000 wirklich alles mit 11% besteuert? oder werden die ersten 75.000 zu 7% und die übrigen 125.000 mit 11% besteuert? weil im zweiten Fall wäre es somit z.B. netto besser 599.000 Euro zu erben als 600.000 Euro
Alles mit 11 Prozent
Es gibt jedoch den sog. Härtefallausgleich nach § 19 (3) ErbStG, der deckt die Übergänge zwischen den einzelnen Stufen ab (also dein Beispiel mit 599.000 und 600.000), eine Tabelle dazu bis zu welchem Wert dieser Ausgleich zur Anwendung kommt,findest du in HE 19.3 ErbH
@@sssd1380 danke für die Information!
hier könntet ihr noch die Familien-KG beschreiben. Höre ich immer wieder
Hallo Finanztip-Team, vielen Dnak für die vielen, gut aufbereiteten Videos.
Wie verhält es sich, wenn eines der beiden Geschwister Soziallistungen bezieht und der andere eine regulären sozialversicherungpflichtigen Beschäftigung nachgeht?
Viele Grüße
HD
Dann gibt es ab dem Tag der Schenkung, keine Sozialleistungen mehr, weil dann hat man ja Vermögen 😊
Top Video vielen Dank!
Wie kommt denn ein Amt auf den Immobilienwert? Das muss doch geschätzt werden oder?
Da muss ein Gutachter her. Den kann man von der Steuer absetzen ;-)
Danke für das informative Video! Zwei Fragen hätte ich noch dazu:
Ist der Freibetrag für Häuser und Eigentumswohnungen gleich?
Ist der Anteil der Wohnung, der verschenkt werden kann, frei variabel? Also kann die Mutter oder der Vater z.B. den zwei Kindern 50% der Wohnung schenken, also das quasi zu 25% auf beide Kinder aufteilen oder muss die ganze Wohnung geschenkt werden, sodass beide Kinder je 50% bekommen?
1. Frage: ja, same same.
2. Frage: Ja, kann geteilt werden, läuft dann über einen Schenkungsvertrag
@@finanztip Danke für die Antwort!
Ja gut, bei 400K an Freibetrag müssen wir uns dann vermutlich um eine Schenkung keine großen Gedanken machen. Würde mich doch sehr wundern, wenn die Wohnung mal so viel wert sein würde.
@@finanztip ich habe eine Frage und bitte um 5 Minuten.
Wenn ihr dies schaut: ua-cam.com/video/EeBQ_IrmkZA/v-deo.html
Wie erklärt ihr euch das #GRÜNE.... alles was sogar selbst ihr über "Erbschaftsteuer ü. Immobilien" sagt leugnen und als braune rechtsextremistische Verschwörungstheorie abschmettern?
Der Freibetrag ist nicht nur für Wohnungen und Häuser gleich, sondern auch für Bargeld, Schmuck, Möbel usw.
Einen Unterschied gibt es aber: vermietete Wohnungen werden nur zu 90 % bei der Erbschaftssteuer angenommen.
Ich habe das Thema der Schenkung bereits bei meinen Eltern angesprochen und sie waren dem ganzen offen gegenüber. Werden uns nun einen Notar suchen. Wie sieht das Thema allerdings nun mit dem Lastenausgleich, der für 2025 angedacht ist aus. Gibt es da schon mehr Informationen, beziehungsweise ist ein Video geplant? Es ist schwer darüber Information im Internet zu finden. Und das was ich gefunden habe, macht einen sehr traurig da man, wenn man sparsam war und seine Immobilie versucht so schnell wie möglich abzubezahlen, nun dafür bestraft wird.
@Amsen ich habe nichts, mir geht es nicht gut!
schau mal lieber ob nicht ein Verkauf mit Verkäuferdarlehen sinnvoll ist, hat steuerlich viele Vorteile. Empfehle dir immocation bzw Steuerberate Martin Richter. oder natürlich irgendeinen anderen Steuerberater
zum Thema LAstenausgleich hab ich weder was gehört noch was gefunden...keine Ahnung was das für ein Gerücht ist.
Ich würde zusehen den Kasten zu verhökern, bevor einem hier in Deutschland noch alles abgenommen wird.
Gilt die steuerbefreiung auch, wenn der Enkel das Haus der Großeltern erbt und dort einziehen möchte ?
siehe Erklärung Steuerklasse I in 5:31
Ich muss mal mit meinem Großvater sprechen, der kein gutes Verhältnis zu seinem Sohn und Schwiegertochter hat....
DANKE FÜR DEINE VIDEOS
Guten Tag, hast du schon für dies Jahr ein Video zur Elstar Steuerklärung gemacht? Oder kann ich einfach alles übernehmen von dem letzten Video? Mache sie dies Jahr das erste Mal! Bin leider auch seit letztes Jahr August im Krankengeld und habe Ehegatten Splitting 3 und 5.
Alles rund um unsere Stuersoftware-Empfehlungen kannst Du hier nachlesen: www.finanztip.de/steuersoftware/
Gutes Video, leider ist das der Schwiegermutter alles zu kompliziert und deshalb passiert nichts weiter. Wir werden dann wohl ordentlich blechen müssen, weil sie sich mit dem Thema nicht befassen will.
Super erklärt danke 😊👌
Wie läuft das bei einer Schenkung ab? War vor kurzem beim Notar. Der Notar zeigt dann die Schenkung dem Finanzamt an. Wie geht es jetzt weiter ?
ich denke mal, ohne dass ich Experte wäre: es passiert nichts, das Finanzamt wartet/schaut, ob in den nächsten 10 Jahren noch mehr Schenkungen kommen und rührt sich erst, sobald Freibeträge überschritten werden. Einfach die Dokumente gut aufheben, das war's.
@@flylikeabird9479 der Betrag liegt aber außerhalb des Freibetrags..
@@misterasder frag doch mal den Notar. oder Steuerberater. du musst das sicherlich angeben in deiner Steuererklärung hätte ich mal vermutet. oder die melden sich ohnehin bei dir
Wenn du über den Freibetrag kommst: wird wohl eine Aufforderung zur Erklärung einer Schenkungsteuer kommen; also Vordrucke mit allem drum und dran
@@egger7450 danke
Hi Saidi,
Eine Frage stellt sich allerdings noch.
Beispiel: Vorzeitige Schenkung 400t Euro , anschließend nach 5 Jahren durch Tod ein Erbe von 400t Euro.
Fallen nun Steuern an? Erbe sollte ja unabhängig von der Schenkung sein. Es ist ja im Endeffekt keine weitere Schenkung.
Über eine Anwort würde ich mich sehr freun.
Viele Grüße
Schenkungen können auf das Erbe angerechnet werden. Wie viel angerechnet wird hängt davon ab, wie lange die Schenkung zurückliegt. Je länger, desto weniger wird angerechnet. Nach 10 Jahren wird dann gar nichts mehr angerechnet. Dass überhaupt was angerechnet wird hängt damit zusammen, dass sich ja der Erbteil für andere Erben durch die vorzeitige Schenkung verringert. Und da gibts dann oft Streit, da ist dann der Zweck der Schenkung wichtig, genaueres dazu in unserem Ratgeber: finanztip.de/vorweggenommene-erbfolge/
@@finanztip Die Abschmelzung (um 10 % pro Jahr) gilt nur für Pflichtteilergänzungsansprüche.
Bei Schenkungen innerhalb von 10 Jahren wird der Wert der Schenkungen in voller Höhe addiert (allerdings "nur" der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung) - zur Berechnung der Schenkungssteuer.
Kann mir vorstellen, dass man einen Pflichtteilsverzicht als Vertragsklausel dazu nimmt, wenn man innerhalb einiger Jahre mehrere Immobilien überträgt / schenkt (vorweggenommenes Erbe).
Für die Steuer ist es unerheblich, ob es sich um eine Schenkung oder ein Erbe handelt (wenn der/die Gebende die gleiche Person ist). Da wird alles innerhalb einer 10 - Jahresfrist bekommene zusammengerechnet.
Einige Steuerberatungsunternehmen empfehlen die Wohnimmobilie zu kaufen um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Wegen Abschreibung etc.
Mit dem schenken eines Teils der Immobilie oder der ganzen Immobilie, sollte man aber auch daran denken, wenn das beschenkte Kind selber mal in Schwierigkeiten kommt, sprich ein Sozialfall wird, dann holt sich das Sozialamt einen Teil der Immobilie.
Moin aus Hamburg :-)
Vielen Dank für diesen Beitrag - sehr informativ !
Mich interessiert aus aktuellem Anlass, ob die Erbschaftsteuerbefreiung auf eine geerbte (einzigste, unvermietete(bis dato vom Erblasser selbst bewohnt!!) IMMOBILIE auch dann eintritt, wenn die Schwester, oder der Neffe, innerhalb von 6 Monaten in diese Immobilie einzieht und diese selbst nutzt !?!?!? Bisher habe ich leider immer nur gelesen, das dies lediglich für die hinterbliebene Ehefrau und / oder für das Kind des Erblassers gilt. Ich (
bei Beispiel 1 und 2 ist es dann aber so, dass sich die Erben auszahlen lassen oder? und nicht wenn Mama Müller auch das Zeitliche gesegnet hat wird erst aufgeteilt oder hab ich das nicht verstanden
wenn Mama Müller so viel Cash hat...
...vermutlich stehen sie aber einfach nur im Grundbuch
In welche der Steuerklassen gehören Großneffen/Großnichten? Auch in Steuerklasse 2?
wohl eher 3. wie auch Cousinen etc. ist eine abschließende Aufzählung.
StKl. III - Sonsige
Was hat sich durch die neue Gesetzgebung seitdem geändert?
Mal eine Frage dazu wie wird denn der Immobilienwert bei der Schenkung ermittelt? Wer legt das fest?
Sofern es zum Besteuerungsverfahren kommt ermitteln die Bedarfsbewertungsstellen des Lagefinanzamts das für die Schenkung-/Erbschaftsteuer relevanten Wert, also das Finanzamt wo sich das Grundvermögen befindet. Diese Besteuerungsgrundlagen sind gesondert festzustellen und werden auch bescheidet. Diese Wertfeststellung ist als Grundlagenbescheid für den Folgebescheid (Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerbescheid) bindend.
@@egger7450 das heißt wenn von einem Elternteil ein Haus verschenkt wird, dann geht man zum Notar und macht einen Vertrag. Danach wird entschieden wie viel das Haus wert ist? Kann man das vorher anfragen. Evtl schenkt man dann erst mal das halbe Haus, in der Annahme das Elternteil wird noch länger als 10 Jahre leben…
@@SCKoraon Kannst vorher erfragen bzw. ermitteln - wer es nicht selbst kann für den ist zum Beispiel eine Bewertung von einer Bank das kostengünstigste im Vorfeld - muss ja nicht gleich ein Gutachten vom Gutachterausschuss sein. Der Notar selbst befragt die Beteiligten auch nach dem Wert. Auch für seine eigene Kostenberechnung nach GNotKG.
aus steuerlicher Sicht kann man natürlich auch vorab zum Steuerberater oder dann mit dem Entwurf der notariellen Urkunde und der StB soll dss ganze mal aus steuerlicher Sicht durchrechnen, kostet zwar auch bisschen was aber man hat mal wenigstens Richtwerte
haben dazu schon ein ausführliches Video gemacht: ua-cam.com/video/f-xvoOYB5zI/v-deo.html
Danke für das Video. Ich habe da mal eine Frage dazu. Was ist wenn ich das Haus meiner Tochter schenke und ich das nießbrauch recht in Anspruch nehme und dort wohnen bleibe. Was wird passieren falls meine Tochter aus welchen Gründen auch immer mal in die privat Insolvenz kommt. Würde ich dann vor die Tür gesetzt werden? Weil das Haus ja nicht mehr mir gehört? Oder geht das nießbrauch recht vor? LG und ein schönes Wochenende noch
Praktikerlösung: Nimm in den Schenkungsvertrag Klauseln auf, in welchen Fällen die Immobilie wieder an dich zurück geht, zum Beispiel Insolvenz der Tochter :)
Hallo ihr, klasse Video, das viele wichtige Aspekte beinhaltet. Nur scheint mir, dass euch bei der Berechnung der Steuer im 2. Szenario ein Fehler unterlaufen ist, denn der Freibetrag ist doch 2x400k Euro groß, je 400k pro Elternteil. Oder?
Bitte um eine kurze Klarstellung. Danke.
Bei Szenario 2 ist der Papa ja schon tot und dann erbt sie die 600k alleine von ihrer Mama. oder was meinst du?
@@danysf3310 erst erbt das Kind 200k, dann vom anderen Elternteil 600k, macht zusammen betrachtet 800k minus 2x 400k Freibeträge von jedem Elternteil, oder? Daher doch keine Steuer anfallend, oder?
nein, der Vater stirbt zuerst = 200k Erbe. Dann stirbt die Mutter = 600k Erbe. Da hat der Teil vom Vater nichts mehr damit zu tun. Und es wird separat betrachtet - erst die 200k, dann die 600k und nicht im Nachhinein alles zusammen.
hups hatte gedacht, ich hab hier geantwortet...naja jetzt weißt du's ja: gilt quasi pro Erbfall, nicht übertragbar ;)
Die Antwort hast du ja schon.
Ein zweite Möglichkeit wäre, dass der Vater seinen Anteil am Haus komplett an die Kinder vererbt und nicht einen Teil an seine Frau, dann wären das 400 000 € und wenn später die Mutter stirbt wieder 400 000 € und damit beides steuerfrei.
Und noch ein Sonderfall: Wenn zwischen zwei Vererbungen weniger als 10 Jahre sind muss weniger Erbschaftssteuer gezahlt werden. Wäre sonst ja auch sehr mies wenn ein Großvater einige Wochen vor einem Vater stirbt und somit Vater und Sohn kurz nacheinander Erbschaftssteuer auf das selbe Erbe zahlen müssten.
1:35 müssen alle 3 Szenarien zutreffen ?
Mich würde interessieren: Eltern haben mehrere Immobilien. In einer davon lebt Tochter mit Ehemann. Ist dies im Erbfall trotz Schenkung Erbschaftsteuerpflichtig?
Kommt drauf an, siehe 10 jahreszeitraum.
In 1:19 wird die Bedingung genannt, dass der Erblasser das Haus mindestens 10 Jahre selber genutzt hat. Wo findet man für diese Aussage den Rechtsverweis? In § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG findet sich keine Bestätigung für diese Aussage.
Vielen Dank
Ich verzichte dankend. Wie kann man es gutheißen, so abgezockt zu werden? Ich will im Alter selbst entscheiden, wo ich lebe.
Ist wirklich so. Zum Glück vererben meine Eltern kein Haus. Hätte gar keinen Bock auf den ganzen Kram
@@svenner3150 Ich finde die Tips hier ohnehin teilweise sehr fragwürdig. Deutschland ist und bleibt sozial ungerecht.
Ist eine Schenkung in einer Ehe möglich?
Natürlich
Ja und es ist quasi immer eine Schenkung. Den typisch zivilrechtlichen Begriff "ehebedingt Zuwendung..." gibt es im Steuerrecht nicht. Ist grundsätzlich alles steuerbar. Einzige Ausnahme: Schenkung des Familienheims unter Ehegatten, vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbStG
Natürlich! Daher gibt es die Warnung vor Gemeinschaftsdepots, weil das FA bei fehlender Dokumentation gern mal Schenkungen unterstellt. Bei einem großen oder groß gewachsenem Depot kann da ganz schön was zusammenkommen, also Obacht.
Wenn die Immobilie sagen wir 800.000€ Wert ist und durch eine Schenkung an den Sohn 49% der Immobilie übertragen werden also ein Wert von 392.000 was innerhalb des Freibetrages liegt dann hat der Schenkende doch auch weiterhin wesentliche Rechte was die Immobilie angeht schätze ich mal oder?
Werde leider gar nix erben :( Alles schön selber erarbeiten
Steuerklassen bei der Erbschaft sind ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3.
Interessantes Video, leider sind euch in dem Beispiel am Ende zwei Fehler unterlaufen:
1. Nach §13d ErbStG sind bei vermieteten Wohnungen nur 90 % des Werts anzusetzen, also nur 405.000 Euro.
2. Bei der Berechnung des Jahreswerts habt ihr 1000 Euro WK-Pauschale abgezogen.
Wieso wurde das gemacht? In § 15 BewG steht nichts von dieser Pauschale und auch sonst gibt es die nur bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Richtig, bei Kapitalwerten i.S.d. BewG gibt es keine Pauschbeträge. Vor allem nicht beim Nießbrauch. Der Jahreswert ist die Netto-Kaltmiete und grundsätzlich ohne weitere (Neben-, Instandhaltungs- oder sonstige) Kosten. Es sind für den Jahreswert also die monatlichen MietEINNAHMEN x 12 Monate anzusetzen und nicht die MietEINKÜNFTE! Also nix mit Werbungskostenabzug, AfA oder sonstigem.
Tolles Video, danke-) Für mich wäre eine Info wichtig: was könnte man bei Erbe ohne Verwandtschaftsverhältnis steuerlich optimieren: EFH sowie zusätzlich vermietetes Objekt- also Steuerklasse 3 mit sehr hohen Erbschaftssteuern
Martin Richter von immocation kann dir vllt weiterhelfen. steuerlich ist es immer besser Immobilien zu verkaufe als zu vererben. kannst ne höhere bzw überhaupt ne Abschreibung machen
@@danysf3310 danke-das habe ich auch gelesen bez. AFA-danke-))
an alle Leute die Fragen zum Verererben von Immobilien etc haben: Martin Richter und die Jungs von immocation machen eine Super Arbeit !
ich finde die Beispiele von denen leider eher utopisch
@@mafaldahopfkirch4260 was soll an denen utopisch sein? sind alles reale Fälle.
der Nießbrauch des Videos liegt bei 100%
Ich fände es ja mal interessant, welche Möglichkeiten es gibt (nicht gegeben hätte!) für Steuerklasse III, die 30% mit den bescheidenen 20000€ Freiberg zu senken, damit eine Eigentumswohnung nichr verkauft werden muss. Danke
Wichtige Frage: Wenn Lukas ohne Ehevertrag verheiratet ist und der Vater dann stirbt. Wird dann der Wertzuwachs der geschenkten Immobilie durch den wegfallenden Nießbrauch der Zugewinngemeinschaft zugerechnet?
vermutlich schon...
...wie der gesamte Immobilienwert halt. also wenn er vor dem Erbfall schon verheiratet war. wenn man mal drüber nachdenkt.
Erbe fällt nie in den Zugewinn bei einer Scheidung, nur die Erträge, die man daraus erzielt.
wann beginnt/endet die 10-Jahres-Frist- Stichtag/Monat-?
das ist vermutlich ein rollierender 10-jahres-Zeitraum, ist auf den Monat genau oder Tag genau relevant?
Stichtagsprinzip: Tag genau, immer vom jüngsten Ereignis exakt 10 Jahre zurückgehend
Wie wäre es, wenn die Eltern es verkaufen und die Rückzahlung später dann erlassen?
das ist ne super Idee :)
evtl lebenslanges Wohnrecht einräumen, höhere Abschreibung etc...Schenken ist da nicht unbedingt das gelbe vom Ei. auch immocation-Fan? :D
Der Erlass zählt auch als freigebige Zuwendung (Schenkung) im Sinne des § 7 ErbStG, da es zu einer Bereicherung führt. Sofern es unverzinslich oder niedrigverzinst ist, kommen die 5,5 % Zinsen gem. § 12 BewG zum tragen.
@@egger7450 ja natürlich ist der Erlass ne Schenkung. natürlich fremdübliche Zinsen. und was wolltest du jetzt damit sagen?
@@danysf3310 Das was dasteht. Das ein erlassenes Darlehen (vom Hausverkauf) eine Schenkung ist. Und wenn das gewährte Darlehen nicht adäquat verzinst ist, die 5,5% vom BewG greifen. Also wiederum eine Schenkung darstellen.
Danke
Gibt dazu auch ein schönes Video als Zusatzinfo:
„Die Wahrheit übers Erben“ Doku Vom ZDF
Sehr einfältiges Video.
Man könnte z.B. auch dem Ehepartner des Kindes oder den Kindern des Kindes was vererben.
Mein Einfamilienhaus ist auch so sehr im Wert gestiegen, dass es den Freibetrag übersteigt. Daher möchte ich gerne meinem Sohn die Hälfte schenken. Meine Tochter soll allerdings nicht leer ausgehen. Kann ich meinen Sohn dazu verpflichten, seiner Schwester ein Viertel des Hauswerts auszuzahlen?
soweit ich weiß, beraten in manchen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg) (manche) Notare gegen sehr geringe Beiträge* wie man einen Erbschaftsvertrag (inkl. Schenkungen vorher) so abschließt, damit es keinen Streit und Ungerechtigkeit bei den Erben kommt. *Beiträge, die nicht von der Höhe des Erbwertes abhängen Es ist also alles über Testament oder Erbschaftsvertrag gut regelbar, in vielen Varianten.
frag mal beim Notar oder Steuerberater. Wieso überschreibst du nicht einfach beiden ein Viertel? Schenken ist stuerlich übrigens auch nicht so optimal...
Ja kannst du, zählt als Gegenleistung und mindert entsprechend auch den steuerpflichtigen Erwerb der Schenkung deines Sohnes. Die Auszahlung deines Sohnes wird aber als Schenkung von dir an deine Tochter erfasst.
Danke!
Danke! 😀
Ich denke schon länger darüber nach, mir wegen der Erbschaftssteuer das Haus meiner Eltern überschreiben zu lassen. Bisher habe ich mich das aber nicht getraut, weil ich befürchte, dass wegen des Besitzerwechsels dann plötzlich die Verpflichtung zur klimaschutz-konformen Sanierung entsteht (ggf. neue Heizung, Dämmung oberstes Stockwerk, weiteres?) und damit einerseits ich plötzlich vor hohen Kosten stehe und andererseits meine 80jährigen Eltern in einer Baustelle leben müssen.
Wie finde ich vor der Überschreibung heraus, welche Verpflichtungen und Kosten durch die Überschreibung konkret entstehen?
Kann es passieren, dass zukünftige Gesetzesänderungen bzgl. Pflicht zur klimagerechten Sanierung rückwirkend greifen? Beispiel: Wenn ich mir das Haus im Mai überschreiben lasse, dann im Juli das Gesetz zur klimagerechten Sanierung verschärft wird, greift es dann für mich rückwirkend?
In Zukunft Steuern sparen ist das eine. Wenn dem aber plötzliche Verpflichtungen und Kosten gegenüber stehen, muss eine Überschreibung gut überlegt sein.
Könnt Ihr zu diesem Aspekt bitte einen eigenen Beitrag machen?
frag an besten einen Sachverständigen wegen den Modernisiserungen etc. für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es evtl Ausnahmen.
Gesetze können prinzipiell rückwirkend gelten, aber miestens wird eher sogar noch ein Benstandsschutz bzw großzügige Übergangsfrist gewährt bei sowas.
Generell solltest du mal mit einem Steuerberater reden ob eine Schenkung der steuerlich beste Fall für dich ist. Hat auch viele Nachteile.
Interessant wäre wie sich das Ganze verhält, wenn die Immobilie noch eine Restschuld hat, die noch von den Kindern übernommen werden? Ist dann pauschal keine Erbschaftssteuer fällig, auch nicht für den bereits getilgten Anteil der Immobilie?
Die Schuld mindert den Wert der Immobilie und damit die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer. Also erst wird die Immobilie bewertet und dann die Schuld von diesem Wert abgezogen.
@@albertbumbez3263 Die Schuld mindert genau genommen nicht den Wert der Immobilie - aber den Wert des Nachlasses. Im Erbfall sind dies Nachlassverbindlichkeiten (Schulden des Erblassers) = Passiv-Nachlass, der dem Aktiv-Nachlass gegen gerechnet wird. Dadurch mindert sich (steuerlich) der steuerpflichtige Erwerb.
@@egger7450 da hast du Recht, ich wollte es vereinfacht darstellen 😇
Aber, wer legt denn den Wert der Immobilie fest? (Gutachter?) Wenn beim Verkauf eine niedrigere Summe erzielt wird als der „Wert“ der Immobilie? 6:39
dazu haben wir ein eigenes Video gemacht: ua-cam.com/video/f-xvoOYB5zI/v-deo.html
Geht das mit Schenkung und Nießbrauch auch von der Tante an Neffen?
Ja. Freibeträge sind halt niedriger.
Gutes Video. Im Zweifel einfach die Steuer bezahlen und nicht viel nachdenken müssen. Da meckert auch kein FA.
dann bist hier wohl falsch.
Also bevor ich dem FA ne viertel Million überweise, denke ich da doch lieber mal drüber nach
Danke.super
Ich empfehle vor der Überlassung einen Gutachter, der "plötzlich" merkt, dass das Objekt aufgrund von Mängeln eine Wertminderung erfahren hat. (Das übliche halt.. ;) )
wozu, kostet nur viel Geld, wahrscheinlich liegt man so oder so unter den Freibeträgen.
@@mattesrocket Wahrscheinlich != immer ;)
@@mattesrocket what? mit ner Immobilie in guter Lage bist du da ganz schnell drüber.
Nachteil ist allerdings, dass du keine oder keine der Wertsteigerung entsprechende Abschreibung mehr vornehmen kannst... den Eltern abkaufen ist evtl besser
Was ist wenn man die Kinder einfach mit ins Grundbuch aufnimmt, zählt das so dann auch zur Schenkung ?
Da im Grundbuch die Eigentümer stehen, ja!
Ja und muss eh durch notarielle Beurkundung beglaubigt werden.
@@albertbumbez3263 Danke.
@@egger7450 Danke.
Ich habe leider das Problem, dass fast 4 Millionen Euro anfallen würden und ich keine Ahnung habe wie ich das stemmen soll
👍
An Ehegatten und Kindern, sollte sowas wie „Steuer“ nie verlangt dürfen.
Das ist so Pevers. Was mein ist ist auch meine Frau ihres, und was unsers ist, ist auch meinen Kindern ihres.
Und dann soll man Steuern zahlen?
Wenn das mal immer so einfach wäre…
@@dobi630 ich möchte niemanden zu nahe treten aber wenn es anders so läuft zeigt sich einfach nur der wahre Charakter einer Familie.
Sehe ich genauso. Zumal das Vermögen ja mit versteuertem Einkommen aufgebaut wurde. Erbschaftssteuer ist in meinen Augen Diebstahl.
Ich finde das wichtig und richtig. Schließlich handelt es sich für den erben um leistungsloses einkommen.
Wie vererben mir meine Eltern am besten die Aktien? Das warte ich noch. Scheinbar ist es sehr schwierig, wie man die Aktien die Kinder vererben kann.
Erben oder Schenken ist dabei egal; es zählt der Stichtag - die Wertermittlung findet zu genau diesem Tag statt und wird so angesetzt. Ob die Kurse tags drauf steigen oder fallen ist unerheblich.
Zu Lebzeiten überschreiben und entsprechend beim FA deklarieren ist auf jeden Fall einfacher.
Was ist wenn man Vater ein Testament geschrieben hat das ich alles Erbe und er 302 Immobilien hat. Wie viel steuern muss ich zahlen
Wenn die Eltern bzw in meinem Fall der Vater aber nicht zum Gespräch bereit sind, weil sie ja dann ans Sterben denken müssten?
Dann muss man bisle steuer zahlen, bekommt dafür aber 400.000€+X€. Einfach so. Ich denke, das lässt sich verkraften.
Beim Steuerbefreiten Eigenheim, muss da direkt das Kind einziehen oder würde auch ein Enkel für 10 Jahre einziehen dürfen um steuerfreiheit zu erlangen?
Kind. Enkel nur, wenn die Zwischengeneration bereits verstorben ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG): der Erwerb von Todes ... durch Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2, soweit der Erblasser...
Nachtrag: Im Todesfall muss es sich dabei um den oder einen der Erben handeln
#finanztip4life
Aha
Wie läuft das denn mit den 100k pro Kind bei Fam. Müller in der Praxis ab? In den seltensten Fällen hat der überlebende Lebenspartner mal eben 200k auf der hohen Kante um die Kinder auszuzahlen. Wie läuft das in der Realität?
die Kinder werden einfach mit ins Grundbuch eingetragen, fertig. Es geht hier ja nicht um Bargeld. Wenn die Kinder dreist sind und von den Eltern Cash sehen wollen, muss man sich eben was überlegen...
Und was passiert, sofern das Haus massiv an Wert verliert (z.B. Runtergewirtschaftet wird oder Verwüstung durch höhere Gewalt)?
@@klauskroker3925 wann? und was willst du wissen? gegen höhere Gewalt gibt es Versicherungen.
Erbschaftssteuer ist eine Frechheit und miese Abzocke!
Eher zu niedrig
@@danielgoodkat2379 NÄ
@@danielgoodkat2379 In Deuschland gibt es keine Steuern, die zu niedrig sind. Im Gegenteil, wir sind weltweit bei der Steuerlast ganz weit oben dabei. Verstehe nicht, wie es Menschen gibt, die das auch noch beklatschen und toll finden.
@@TrafficDE Das ist ja ihre Meinung🙂
Sehr oberflächlich erklärt. Nicht einmal Bewertungsansätze der Immobilie werden erwähnt. Usw.
Ist vielleicht aber auch nicht die Absicht hier alle Komplexität zu erzählen.
10:20 Sorry, aber das ist leider falsch.
Wegen §13d ErbStG bleiben bei vermietetem Grundbesitz 10% des GBW steuerfrei, somit läge ohne Nießbrauch lediglich ein steuerpflichtiger Erwerb in Höhe von 5.000€ vor.
Als info, die 10 Jahre selbstnutzen sind m. E. nicht richtig. Die 10 Jahre damit das Haus steuerfrei ist, gelten nur wenn man es vermietet an fremde Dritte! Bei Privatnutzern sind es 3 Jahre wenn ich nicht nicht irre
Scheiss Steuersystem
Also... mal ganz ehrlich: 400.000€ pro Elternteil, das ist doch schon ein guter Freibetrag. Muss man da nun irgendwie noch jammern, dass '22.000€' ganz schön viel Steuern sind? Die Tochter erbt 800.000€ und ihr sagt, 22.000€ sein viel Geld?
Das Argument, das Geld wurde schonmal versteuert, finde ich nicht valide. Es wurde erstens mit dem Steuersatz der Eltern versteuert, das kann ein sehr niedriger gewesen sein (Rentner). Aber vor allem hat man selbst keine Leistung erbracht, sondern erbt einfach nur. Ich finde es gar nicht so selbstverständlich, dass das Geld steuerfrei von Generation zu Generation gereicht werden sollte.
Wenn wir gar nicht korrigieren, dann werden skurrile Realitäten entstehen:
Einer hat Eltern, die Jahre gepflegt werden müssen, was traurig genug ist, dabei geht ausserdem sein Erbe flöten. Der Andere erbt, weil die Eltern fit und gesund bleiben, und er selbst geht mit dem Erbe auch nochmal ein paar Jahre vorher in Rente. Wohin führt das?
Und Familien, die keine liquide Erblinie haben, müssen mehr strampeln. Je extremer es wird, desto mehr gessellschaftliche Spannungen werden entstehen.
Ich halte die aktuelle Regelung, 400K€ pro Elternteil, für großzügig. Tipps, das zu umgehen und dabei zu klagen finde ich befremdlich.
Bedenke, dass die 800k nicht real sind, sondern in "Steinen". Die 22k musst Du halt irgendwo flüssig haben/herbekommen.
@@finanztip und auf eine 800K Immobilie, die ich offenbar vermieten und nicht bewohnen will, ist ein 22K Darlehen ein ernsthaftes Problem? Ich erinnere da an das Urteil des BVerG: Eine Immobilie darf nicht anders zählen als Barvermögen. Daher wurde der Betrag deutlich erhöht.
Ne, sorry, das Argument ist nicht valide.
@@malteberndt das ist kein Argument, sondern ein Hinweis. Wie im Video gesagt: für die Steuerbefreiung musst Du selbst innerhalb von 6 Monaten einziehen und 10 Jahre dann drin leben. Also nix mit vermieten
@@finanztip ja, schrieb ich ja. 22k als Darlehen, weil die Tochter Steuer zahlen muss und nicht befreit ist, dafür aber auch Mieteinnahmen bekommt.
Aber es ist doch klar worum es in meiner Kritik geht. Und vielleicht sollte man das auch reflektieren. Steuern gibt es nicht als Bestrafung. Sondern damit finanzieren wir das Fundament unserer Gesellschaft. Jeder hat das Recht sein Geld gut anzulegen, damit zu arbeiten. Aber wir haben auch Pflichten. 800.000€ erben, auch in materieller Form, heisst eben 22.000€ Steuern. Kein Grund für Traurigkeit.
Martin Richter sagt Immobilien werden nicht vererbt, Immobilien werden verkauft ;)
...nicht umsonst wird die Erbschaftssteuer auch die Dummensteuer genannt.
Erster :)
Geht doch zur Beraten nach AFRIKA
wie sieht es bei schecnkung von einem stiefeternteil aus also der ehefrau des vertsorbenen vaters an de sohn?