Das stimmt. Das Problem ist ganz oft die fehlende Stoffbeherrschung. Ich finde es auch manchmal ein bisschen abwegig, dass sehr viele Profs sagen, man muss nur das System verstehen und gar nicht viel (auswendig) lernen. Meiner Meinung nach kommt das Systemverständnis erst mit dem Auswendiglernen. Jura ist ein Lernfach und auch nicht so logisch wie Mathe. Und natürlich kann man vieles aus dem Gesetz herleiten und jedes Problem hat auch eine Anknüpfung im Gesetz. Kein Wissenschaftler hat sich ein Problem nur für Lehrbücher und Klausuren ausgedacht. Aber man hat eben nur 5 Stunden Zeit für die Klausur und da spart es einfach Zeit, wenn man Schemata auswendig kann und zumindest 2 Argumente für viele Standardprobleme.
Mit dem „Systemverständnis" ist es in der Tat ein bisschen ähnlich (ich habe dazu ein eigenes Video gemacht: ua-cam.com/video/nf9McYgD7eI/v-deo.html). Ich bin auch immer dafür, nicht stumpf auswendig, sondern auf Verständnis zu lernen. Allerdings liegt die Betonung dabei auf „lernen" :) Denn es ist eben nicht so, dass man mit einem geheimen Trick einfach alles mal verstehen und sich dann das Lernen sparen könnte. Herzliche Grüße!!
Lieber Dr. Fervers, an dieser Stelle erlaube ich mir, einmal etwas anderer Meinung als Sie zu sein (das ist in der Juristerei auch erlaubt glaube ich ;) ) bzw. zumindest etwas zu ergänzen. Meiner Ansicht und Erfahrung nach ergeben sie die SWP in einer Klausur aus mind. drei Aspekten: Aus Subsumption unter das Gesetz UND aus den Hinweisen im SV Einfachstes Beispiel: "Der A meint..." UND Abweichungen vom Normalfall sowie eine Kombination aus allen drei Aspekten. Grade 2. und 3. kann man durchaus aktiv trainieren, um diese Hinweise und Abweichungen viel schneller zu erkennen, zu ordnen, dann zuzuordnen und am Ende schlussendlich zu lösen. Zudem kann man die bewusste Einordnung in Kategorien 1: Basics (kurz ausführen) 2. "normales" Problem" (mittellang ausführen) und 3. SWP (detailliert begutachten) ebenfalls trainieren. Die meisten Studierenden "hoffen" den SWP gefunden zu haben, was einem passiven Verhalten entspricht. Die SWP Setzung sollte jedoch eine AKTIVE Handlung zugrunde liegen, also ein bewusstes "suchen" und mutiges selbstbewusstes "setzen" Zudem wird auch manchmal der Hintergrund falsch verstanden: Schwerpunkt heißt nicht zwingend dass es "schwer zu lösen" ist, sondern, dass eine Rechtsfrage argumentativ geklärt werden muss. Viele vermuten deshalb an Stellen an denen sie sich "schwer tun" einen SWP ;) Natürlich ist mit "schwer" die proportionale Gewichtung gemeint - sehr schöner Aspekt von Ihnen! Gehen Sie da mit? Beste Grüße - Ihr Oliver Wich
Vielen Dank für dieses Informative Video. Auch ich habe öfters diese Korrekturanmerkung in meinen Klausuren gehabt, vorallem auch dass Probleme nicht erkannt wurden. Ich würde mich freuen, wenn Sie auch zur Problemerkennungskompetenz etwas ausführen könnten. Leider wird das in Klausuren kritisiert, aber nie wirklich erklärt wie man soetwas trainieren kann oder wie man es verbessern könnte.
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Leider lautet die schlechte Nachricht, dass es mit der „Problemerkennungskompetenz" leider ähnlich ist wie mit der Schwerpunktsetzung: Eine sinnvolle Methode, wie der man das wirklich zuverlässig üben kann, existiert aus meiner Sicht nicht. Was man aber machen kann: Sich bereits beim Lernen (zumindest ein bisschen) auf das Erkennen der erlernten Probleme „programmieren". Wenn ich die Zeit finde, mach ich gern nochmal ein Video mit Tipps für die Examensklausur. Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers vielen Dank für Ihre Antwort. Also würden Sie genau wie bei der Schwerpunktsetzung eher sagen, dass das Nichterkennen von Problemen auch auf die unzureichende Beherrschung vom Stoff zurückzuführen ist ?
@@K2910-k4f Zumindest bei Standardproblemen ist das In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle ist nach meiner Erfahrung so, ja. Wenn man ein (Standard-)Problem wirklich gelernt und verstanden hat, dann ist es nach meiner Erfahrung unwahrscheinlich, dass man es in der Klausur übersieht. Und umgekehrt ist es leider schon bei sehr vielen Standardproblemen so, dass man sie sich nicht einfach während der Klausur herleiten kann, wenn man zuvor noch nie was von ihnen gehört hat. Etwas anders ist es freilich bei Problemen, die im Sachverhalt untergebracht sind, bei denen es sich aber nicht um Standardprobleme handelt (Beispiel: Verjährung des Anspruchs im konkreten Fall). Allerdings gibt es auch hier leider nicht wirklich einen „Geheimtrick", mit dem man diese Punkte erkennt und der über die allgemeinen banalen Ratschläge (Sachverhalt aufmerksam lesen, gucken, ob die Parteien sich äußern, etc.) hinausgeht. Wenn Sie etwas darüber wissen möchten, wie man so lernt, dass der Stoff wirklich hängen bleibt und dass man ihn in der Klausur anwenden kann, empfehle ich Ihnen mein Video „Was ist Verständnis?": ua-cam.com/video/nf9McYgD7eI/v-deo.html Herzliche Grüße!!
Sehr geehrter Herr Dr. Fervers, vielen Dank für ihr aufschlussreiches Video !!! Da haben sie zu 100% Recht!!! Würden sie sagen, dass im Zweifel vielleicht als ,,Notlösung" zur Problemfindung/Schwerpuntkfindung (vorausgesetzt man kennt ihn warum auch immer in diesem Moment nicht), man dadurch einen Schwerpunkt/Streit finden kann, indem man jedes TB-Merkmal ganz genau prüft und im Fall, dass man dieses ,,nicht so einfach" bejahen kann, man davon ausgehen kann, dass sich hier eventuell ein Streit/Problem/Schwerpunkt verstecken bzw. befinden dürfte? Vielen Dank für ihre Antwort im Voraus!! LG Philipp
Ich freu mich sehr, dass es Ihnen so gut gefallen hat! Die von Ihnen vorgeschlagene Lösung ist vollkommen richtig: Denn wenn man ein Problem nicht kennt, dann bleibt einem ja gar nichts anderes übrig, als einfach sorgfältig die Tatbestandsmerkmale zu prüfen (das macht man ja ohnehin immer). Und manchmal kann es auch sein, dass man hier auf eine Ungereimtheit stößt, die man dann mit etwas Kreativität ausräumen kann. Es wird auch in Klauusren typischerweise honoriert, wenn jemand - auch wenn er konkrete Probleme nicht im Kopf hat - zumindest „Problembewusstsein" zeigt. Was ich allerdings für vollkommen falsch halte, ist, den Leuten beizubringen, man müsse überhaupt nichts auswendig lernen und es ergebe sich immer alles von selbst, sofern man nur sorgfältig prüft. Denn so ist es ganz sicher nicht :) Herzliche Grüße!!
Sie sind ein großes Vorbild für mich! Könnten Sie eventuell ein Video hinsichtlich einer Promotion bzw. eines LL.M. machen? Für was würden Sie sich entscheiden?
Darüber freu ich mich sehr, vielen Dank! Wenn ich die Zeit finde, mach ich natürlich gerne auch mal ein Video zu Promotion und LL.M. (wobei ich nur zu Ersterem aus eigener Erfahrung berichten kann). Vielleicht schon mal kurz vorab zu Promotion vs. LL.M.: Die Promotion ist 1) conditio sine qua non, wenn Sie an der Uni bleiben wollen; 2) sie bringt Ihnen in praktisch jedem Beruf im Vergleich zum LL.M. das deutlich höhere Ansehen; 3) sie ist (wenn einem so etwas wichtig ist), im normalen sozialen Umfeld um ein Vielfaches relevanter (der Dr. wird in den Pass eingetragen und jeder kann mit „Dr." etwas anfangen, während niemand außerhalb der juristischen Blase weiß, was ein studentischer Master bedeutet; 4) sie ist in der Regel weniger verlustreich als der LL.M. (keine Studiengebühren und Einnahmen durch Arbeit nebenher). Auf der anderen Seite ist der LL.M. 1) mit einer Auslandserfahrung verbunden, was insbesondere den persönlichen Horizont oft stark erweitert (es ist einfach nicht das Gleiche, ob man mal im Ausland gelebt hat oder nicht); 2) dabei erwirbt man typischerweise auch eine Fremdsprache (häufig Englisch), was nicht nur bei vielen Arbeitgebern gerne gesehen wird, sondern was einem natürlich auch im praktischen Berufsleben helfen kann. Wer schon mal englische Texte geschrieben hat, tut sich erheblich leichter, wenn das in der Kanzlei verlangt wird. Letztlich kommt es wohl darauf an, was man sucht und möchte. Herzliche Grüße!!
Lieber Herr Dr. Fervers, wieder mal ein geniales Video von Ihnen, dafür vielen Dank. Können Sie vielleicht auch ein Video erstellen, indem Sie mehrere Formulierungsvorschläge für Unproblematisches in den verschiedenen Rechtsgebieten machen? Noch besser wäre ein Portal echter Altklausuren, insbesondere Examensklausuren, aus dem oberen Notenbereich. Bis zuletzt war bei mir ein Problem, Formulierung zu finden, wenn etwas unproblematisch ist. Erfahrungsgemäß waren Lösungshinweise auch immer zu ausführlich und spiegelten nicht das wieder, was man in der Klausur wirklich zu schreiben schafft.
Vielen Dank für Ihren Kommentar, ich freu mich sehr, dass es Ihnen so gut gefallen hat! Vielleicht wäre es sinnvoll, dass ich auf diesem Kanal (sofern ich die Zeit dafür finde) mal die ein oder andere Examensklausur bespreche? Die Lösung gäbe es dann natürlich auch (direkt aus meiner Hand) bzw. ich würde auf die von mir veröffentlichte Lösung verweisen. Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Ja sehr gerne, nach Möglichkeit dann bitte auf Grundlage einer tatsächlich in fünf Stunden verfassten Lösung, am besten mit Zustimmung des jeweiligen Kandidaten, dann angereichert um weitere Hinweise.
Also ich stehe noch relativ weit am Anfang meines Studiums, sammele gerade meine kleinen Scheine und muss sagen, dass mir das gerade in den ersten Klausuren durchaus passiert ist, dass ich einige Probleme zwar erkannt habe, und dann aufgrund schlechten Zeitmanagements nicht dazu kam, diese mit abzuhandeln. Dann wirkt es immer etwas komisch, wenn es in den Anmerkungen heißt, das Problem sei nicht erkannt worden - aber der Korrektor weiß natürlich nicht, was noch alles in meinem Kopf vor sich ging, als ich die Klausur schrieb. Insofern würde ich schon sagen, dass man auch daran arbeiten muss, dass man in der Klausur beispielsweise keine Zeit mit einer zu langen und detaillierten Lösungsskizze verschwendet und sich angewöhnt, lieber schnell als sauber zu schreiben, solange es noch lesbar bleibt...
Dass man das Zeitmanagement üben und nicht zu viel Zeit mit der Lösungsskizze verschwenden sollte, ist vollkommen richtig. Ich selbst habe übrigens in meinen Klausuren überhaupt keine Lösungsskizze erstellt. Allerdings lässt sich zum einen m.E. niemals pauschal und für jedermann sagen, welches Zeitmanagement sinnvoll ist, da dies viel zu sehr von der konkreten Klausur abhängt. Und zum anderen würde ich das nicht unter den Begriff „Schwerpunktsetzung" fassen: Denn wie Sie vollkommen zu Recht schreiben, war es ja gerade nicht so, dass Sie beschlossen hätten, dass Sie zu einem wichtigen Problem wenig ausführen wollen bzw. dass Sie tatsächlich verkannt hätten, wo die Klausurschwerpunkte liegen. Herzliche Grüße und weiterhin viel Erfolg!!
Hallo Zusammen, ich bin aktuell etwas geknickt, weil ich immer das Gefühl habe den Stoff gut zu beherrschen, ich Krieg es aber nicht aufs Papier, weil mir die Zeit nicht reicht und ich werde so nicht fertig. Ich habe das Gefühl, als würde ich entweder zu langsam schreiben und/oder den Schwerpunkt falsch setzen und so, dass was unproblematisch ist zu breit ausbreiten. Wie kann ich das ändern ?
Natürlich ist eine Ferndiagnose immer etwas schwierig. Aber vielleicht hilft Ihnen das Folgende ein bisschen weiter: 1) Wenn Sie in der Klausur nicht fertig werden, dann kann das in der Tat daran liegen, dass Sie Unproblematisches zu sehr ausbreiten und dann keine Zeit mehr für die eigentlichen Schwerpunkte haben. Ob das so ist, können Sie sich durch eine recht einfache Testfrage beantworten: Wenn Sie aus der Klausur rausgehen, denken Sie dann „Mist, ich hatte noch die Probleme X, Y und Z gesehen, aber ich hatte keine Zeit mehr" oder hatten Sie die Probleme gar nicht gesehen? Wenn Ersteres der Fall ist (also wenn Sie die Probleme tatsächlich erkannt haben), dann müssen Sie sich durch das Schreiben weiterer Klausuren ein bisschen „Mut anüben". Nämlich schlicht den Mut, sich bei weniger wichtigen Dingen kurz zu fassen und möglicherweise auch ein bisschen schneller loszuschreiben. 2) Nach meiner Erfahrung ist es allerdings darüber hinaus so (muss natürlich bei Ihnen nicht so sein), dass viele die sagen, sie hätten den Stoff verstanden, zwar grob „verstanden haben, was sie gelesen haben", aber tatsächlich nicht wissen, was von dem Gelernten in einer Klausur wo hingehört. So muss Ihnen beispielsweise bei jedem Problem, das Sie im Bereich der AGB kennen, genau klar sein, zu welchem Tatbestandsmerkmal es gehört: Zur Vorformulierung nach § 305 Abs. 1 S. 1 BGB, zur Absicht der Vielfachverwendung iSd § 305 Abs. 1 S. 1 BGB oder zur Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB. Wenn Ihnen das nämlich nicht klar ist, dann verlieren Sie in der Klausur immer wertvolle Zeit, weil Sie sich überlegen müssen, was nochmal wohin gehört. Achten Sie deshalb schon beim Lernen unbedingt immer auf ein „klausurorientiertes" Lernen! Herzliche Grüße und viel Erfolg!!
@@Prof.Dr.MatthiasFerversHallo Herr Fervers, ich hatte es vollkommen aus dem Blick verloren auf ihren Kommentar zu antworten. Zuerst einmal vielen, vielen Dank für ihren Kommentar, den ich sehr aufmerksam gelesen habe und versuche mir zu Herzen zu nehmen, es deckt sich auch mit dem, was mir meine Freunde gesagt haben und als Tipp gegeben haben. Ich kann ihnen sagen, dass ich (bin ab morgen in der Klausurenphase) viele, viele Fälle und Altklausuren gelöst habe. Ich hoffe, dass ich so den gordischen Knoten durchschlagen kann.
Notier ich mir gerne. Ich wollte bei Gelegenheit ohnehin einmal ein größeres Video zur Stellvertretung produzieren. Mal sehen, wann ich dafür Zeit finde :) Herzliche Grüße!!
Können Sie eventuell Tipps zur Bewältigung des Stoffes geben oder zeigen wie Sie Übersichten (sofern Sie sowas gemacht haben) erstellen? Lieder bin ich nur normalsterblich und habe auch nicht mehr die allerbeste Gedächtnisleistung :(
Zur Frage, ob Sie Karteikarten schreiben sollten oder nicht und wie Sie diese gestalten sollen, finden Sie Tipps in meinem Video „Lerntipps für das Jurastudium" ab 17:27. Kurzfassung: 1) Ihre Übersichten sollten immer möglichst nah am Gesetz sein, damit Sie diese in der Klausur wieder aus dem Gesetz herleiten können 2) Sie sollten Übersichten niemals „abschreiben", sondern erst lernen, dann aus dem Gedächtnis erstellen und dann kontrollieren, ob sie richtig sind. Denn nur so haben Sie von dem eigenen Schreiben auch wirklich einen Vorteil. Herzliche Grüße!!
Herr Dr. Fervers, die Frage hat zwar nicht wirklich was mit dem Video zu tun, aber wie stehen Sie zu Zwischenüberschriften in den Klausuren? Manche WiMis bei uns an der Uni sagen, dass prägnante Zwischenüberschriften im Examen gut sind, weil es das Lesen für die Korrektoren erleichtert und manche sagen, dass das Zeitverschwendung ist, weil man im Text das Wort der Zwischenüberschrift eh wiederholen muss (also z.B. Schuldverhältnis, Pflichtverletzung etc.). Wie haben Sie das im Examen gehandhabt und was finden Sie als Korrektor besser? Auf der einen Seite finde ich Zwischenüberschriften sinnvoll, aber ich habe Angst, dass ich dadurch Zeit verschwende. Vor allem, weil man sich ja manchmal auch erst eine gute Zwischenüberschrift überlegen muss.
Das Thema Zwischenüberschriften ist in der Tat kontrovers und jeder sagt hierzu gefühlt etwas anderes. Grundsätzlich müssen Sie hier einen Kompromiss finden: Natürlich sind Zwischenüberschriften manchmal „nice", aber sie kosten eben auch Zeit und Platz. Ich empfehle deshalb Folgendes: Wenn Sie einen komplexen und umfangreichen Text haben oder wenn Sie eine Norm prüfen, die nicht sehr gängig ist, dann ist es häufig sinnvoll, den Text bzw. die eigenen Gedanken durch Zwischenüberschriften zu strukturieren. Wenn Sie hingegen eine Norm prüfen, deren Voraussetzungen ohnehin jeder kennt (zB § 985 BGB oder § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) und/oder wenn unter dem Gliederungspunkt nur wenig Text steht dann ist es in der Regel nicht erforderlich, Zwischenüberschriften einzusetzen. Es wirkt komisch, wenn Sie auf einer Klausurseite fünf Zwischenüberschriften mit jeweils nur einem Satz Text darunter haben. Erst recht nicht erforderlich sind Zwischenüberschriften dann, wenn Sie zuvor bereits in einem gesonderten Obersatz geschrieben haben, was Sie gleich prüfen. Unterm Strich empfehle ich hier deshalb keine feste Regel, sondern ganz einfach: Setzen Sie eine Zwischenüberschrift dann, wenn es der Übersichtlichkeit und der Strukturierung von Text und Gedanken dient. Herzliche Grüße!!
Ein unfassbar hilfreiches Video, vielen Dank!
Herzlichen Dank für Ihren Kommentar, ich freu mich sehr darüber! Herzliche Grüße und weiterhin viel Erfolg 🖖
5:59: "Es ist richtig und wichtig..."
Der Montanablack der Juristerei!
Vielen Dank für das Video, Hr. Fervers!
😄 Vielen Dank für Ihren Kommentar und herzliche Grüße!!
Das stimmt. Das Problem ist ganz oft die fehlende Stoffbeherrschung. Ich finde es auch manchmal ein bisschen abwegig, dass sehr viele Profs sagen, man muss nur das System verstehen und gar nicht viel (auswendig) lernen. Meiner Meinung nach kommt das Systemverständnis erst mit dem Auswendiglernen. Jura ist ein Lernfach und auch nicht so logisch wie Mathe. Und natürlich kann man vieles aus dem Gesetz herleiten und jedes Problem hat auch eine Anknüpfung im Gesetz. Kein Wissenschaftler hat sich ein Problem nur für Lehrbücher und Klausuren ausgedacht. Aber man hat eben nur 5 Stunden Zeit für die Klausur und da spart es einfach Zeit, wenn man Schemata auswendig kann und zumindest 2 Argumente für viele Standardprobleme.
Mit dem „Systemverständnis" ist es in der Tat ein bisschen ähnlich (ich habe dazu ein eigenes Video gemacht: ua-cam.com/video/nf9McYgD7eI/v-deo.html). Ich bin auch immer dafür, nicht stumpf auswendig, sondern auf Verständnis zu lernen. Allerdings liegt die Betonung dabei auf „lernen" :) Denn es ist eben nicht so, dass man mit einem geheimen Trick einfach alles mal verstehen und sich dann das Lernen sparen könnte. Herzliche Grüße!!
Lieber Dr. Fervers, an dieser Stelle erlaube ich mir, einmal etwas anderer Meinung als Sie zu sein (das ist in der Juristerei auch erlaubt glaube ich ;) ) bzw. zumindest etwas zu ergänzen.
Meiner Ansicht und Erfahrung nach ergeben sie die SWP in einer Klausur aus mind. drei Aspekten: Aus Subsumption unter das Gesetz UND aus den Hinweisen im SV Einfachstes Beispiel: "Der A meint..." UND Abweichungen vom Normalfall sowie eine Kombination aus allen drei Aspekten. Grade 2. und 3. kann man durchaus aktiv trainieren, um diese Hinweise und Abweichungen viel schneller zu erkennen, zu ordnen, dann zuzuordnen und am Ende schlussendlich zu lösen.
Zudem kann man die bewusste Einordnung in Kategorien 1: Basics (kurz ausführen) 2. "normales" Problem" (mittellang ausführen) und 3. SWP (detailliert begutachten) ebenfalls trainieren.
Die meisten Studierenden "hoffen" den SWP gefunden zu haben, was einem passiven Verhalten entspricht. Die SWP Setzung sollte jedoch eine AKTIVE Handlung zugrunde liegen, also ein bewusstes "suchen" und mutiges selbstbewusstes "setzen"
Zudem wird auch manchmal der Hintergrund falsch verstanden: Schwerpunkt heißt nicht zwingend dass es "schwer zu lösen" ist, sondern, dass eine Rechtsfrage argumentativ geklärt werden muss. Viele vermuten deshalb an Stellen an denen sie sich "schwer tun" einen SWP ;) Natürlich ist mit "schwer" die proportionale Gewichtung gemeint - sehr schöner Aspekt von Ihnen!
Gehen Sie da mit? Beste Grüße - Ihr Oliver Wich
Vielen Dank für dieses Informative Video. Auch ich habe öfters diese Korrekturanmerkung in meinen Klausuren gehabt, vorallem auch dass Probleme nicht erkannt wurden. Ich würde mich freuen, wenn Sie auch zur Problemerkennungskompetenz etwas ausführen könnten. Leider wird das in Klausuren kritisiert, aber nie wirklich erklärt wie man soetwas trainieren kann oder wie man es verbessern könnte.
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Leider lautet die schlechte Nachricht, dass es mit der „Problemerkennungskompetenz" leider ähnlich ist wie mit der Schwerpunktsetzung: Eine sinnvolle Methode, wie der man das wirklich zuverlässig üben kann, existiert aus meiner Sicht nicht. Was man aber machen kann: Sich bereits beim Lernen (zumindest ein bisschen) auf das Erkennen der erlernten Probleme „programmieren". Wenn ich die Zeit finde, mach ich gern nochmal ein Video mit Tipps für die Examensklausur. Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers vielen Dank für Ihre Antwort. Also würden Sie genau wie bei der Schwerpunktsetzung eher sagen, dass das Nichterkennen von Problemen auch auf die unzureichende Beherrschung vom Stoff zurückzuführen ist ?
@@K2910-k4f Zumindest bei Standardproblemen ist das In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle ist nach meiner Erfahrung so, ja. Wenn man ein (Standard-)Problem wirklich gelernt und verstanden hat, dann ist es nach meiner Erfahrung unwahrscheinlich, dass man es in der Klausur übersieht. Und umgekehrt ist es leider schon bei sehr vielen Standardproblemen so, dass man sie sich nicht einfach während der Klausur herleiten kann, wenn man zuvor noch nie was von ihnen gehört hat. Etwas anders ist es freilich bei Problemen, die im Sachverhalt untergebracht sind, bei denen es sich aber nicht um Standardprobleme handelt (Beispiel: Verjährung des Anspruchs im konkreten Fall). Allerdings gibt es auch hier leider nicht wirklich einen „Geheimtrick", mit dem man diese Punkte erkennt und der über die allgemeinen banalen Ratschläge (Sachverhalt aufmerksam lesen, gucken, ob die Parteien sich äußern, etc.) hinausgeht. Wenn Sie etwas darüber wissen möchten, wie man so lernt, dass der Stoff wirklich hängen bleibt und dass man ihn in der Klausur anwenden kann, empfehle ich Ihnen mein Video „Was ist Verständnis?": ua-cam.com/video/nf9McYgD7eI/v-deo.html Herzliche Grüße!!
Sehr geehrter Herr Dr. Fervers, vielen Dank für ihr aufschlussreiches Video !!!
Da haben sie zu 100% Recht!!!
Würden sie sagen, dass im Zweifel vielleicht als ,,Notlösung" zur Problemfindung/Schwerpuntkfindung (vorausgesetzt man kennt ihn warum auch immer in diesem Moment nicht), man dadurch einen Schwerpunkt/Streit finden kann, indem man jedes TB-Merkmal ganz genau prüft und im Fall, dass man dieses ,,nicht so einfach" bejahen kann, man davon ausgehen kann, dass sich hier eventuell ein Streit/Problem/Schwerpunkt verstecken bzw. befinden dürfte?
Vielen Dank für ihre Antwort im Voraus!!
LG Philipp
Ich freu mich sehr, dass es Ihnen so gut gefallen hat!
Die von Ihnen vorgeschlagene Lösung ist vollkommen richtig: Denn wenn man ein Problem nicht kennt, dann bleibt einem ja gar nichts anderes übrig, als einfach sorgfältig die Tatbestandsmerkmale zu prüfen (das macht man ja ohnehin immer). Und manchmal kann es auch sein, dass man hier auf eine Ungereimtheit stößt, die man dann mit etwas Kreativität ausräumen kann. Es wird auch in Klauusren typischerweise honoriert, wenn jemand - auch wenn er konkrete Probleme nicht im Kopf hat - zumindest „Problembewusstsein" zeigt. Was ich allerdings für vollkommen falsch halte, ist, den Leuten beizubringen, man müsse überhaupt nichts auswendig lernen und es ergebe sich immer alles von selbst, sofern man nur sorgfältig prüft. Denn so ist es ganz sicher nicht :)
Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Auf jedenfall!!! Vielen Dank für ihre Antwort sie sind solch eine Bereicherung für uns Studenten!!!!
Vielen lieben Dank!!!!
@@phil5292 Vielen Dank! Darüber freu ich mich sehr ☺️
Sie sind ein großes Vorbild für mich! Könnten Sie eventuell ein Video hinsichtlich einer Promotion bzw. eines LL.M. machen? Für was würden Sie sich entscheiden?
Darüber freu ich mich sehr, vielen Dank! Wenn ich die Zeit finde, mach ich natürlich gerne auch mal ein Video zu Promotion und LL.M. (wobei ich nur zu Ersterem aus eigener Erfahrung berichten kann). Vielleicht schon mal kurz vorab zu Promotion vs. LL.M.: Die Promotion ist 1) conditio sine qua non, wenn Sie an der Uni bleiben wollen; 2) sie bringt Ihnen in praktisch jedem Beruf im Vergleich zum LL.M. das deutlich höhere Ansehen; 3) sie ist (wenn einem so etwas wichtig ist), im normalen sozialen Umfeld um ein Vielfaches relevanter (der Dr. wird in den Pass eingetragen und jeder kann mit „Dr." etwas anfangen, während niemand außerhalb der juristischen Blase weiß, was ein studentischer Master bedeutet; 4) sie ist in der Regel weniger verlustreich als der LL.M. (keine Studiengebühren und Einnahmen durch Arbeit nebenher). Auf der anderen Seite ist der LL.M. 1) mit einer Auslandserfahrung verbunden, was insbesondere den persönlichen Horizont oft stark erweitert (es ist einfach nicht das Gleiche, ob man mal im Ausland gelebt hat oder nicht); 2) dabei erwirbt man typischerweise auch eine Fremdsprache (häufig Englisch), was nicht nur bei vielen Arbeitgebern gerne gesehen wird, sondern was einem natürlich auch im praktischen Berufsleben helfen kann. Wer schon mal englische Texte geschrieben hat, tut sich erheblich leichter, wenn das in der Kanzlei verlangt wird.
Letztlich kommt es wohl darauf an, was man sucht und möchte. Herzliche Grüße!!
Lieber Herr Dr. Fervers, wieder mal ein geniales Video von Ihnen, dafür vielen Dank. Können Sie vielleicht auch ein Video erstellen, indem Sie mehrere Formulierungsvorschläge für Unproblematisches in den verschiedenen Rechtsgebieten machen? Noch besser wäre ein Portal echter Altklausuren, insbesondere Examensklausuren, aus dem oberen Notenbereich. Bis zuletzt war bei mir ein Problem, Formulierung zu finden, wenn etwas unproblematisch ist. Erfahrungsgemäß waren Lösungshinweise auch immer zu ausführlich und spiegelten nicht das wieder, was man in der Klausur wirklich zu schreiben schafft.
Vielen Dank für Ihren Kommentar, ich freu mich sehr, dass es Ihnen so gut gefallen hat! Vielleicht wäre es sinnvoll, dass ich auf diesem Kanal (sofern ich die Zeit dafür finde) mal die ein oder andere Examensklausur bespreche? Die Lösung gäbe es dann natürlich auch (direkt aus meiner Hand) bzw. ich würde auf die von mir veröffentlichte Lösung verweisen. Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Sehr gute Idee! Ist bestimmt gerne gesehen ;)
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Das wäre toll!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Ja sehr gerne, nach Möglichkeit dann bitte auf Grundlage einer tatsächlich in fünf Stunden verfassten Lösung, am besten mit Zustimmung des jeweiligen Kandidaten, dann angereichert um weitere Hinweise.
Das hat mir sehr geholfen! Vielen Dank!
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich, dass es Ihnen gefallen und geholfen hat ☺️
Also ich stehe noch relativ weit am Anfang meines Studiums, sammele gerade meine kleinen Scheine und muss sagen, dass mir das gerade in den ersten Klausuren durchaus passiert ist, dass ich einige Probleme zwar erkannt habe, und dann aufgrund schlechten Zeitmanagements nicht dazu kam, diese mit abzuhandeln. Dann wirkt es immer etwas komisch, wenn es in den Anmerkungen heißt, das Problem sei nicht erkannt worden - aber der Korrektor weiß natürlich nicht, was noch alles in meinem Kopf vor sich ging, als ich die Klausur schrieb. Insofern würde ich schon sagen, dass man auch daran arbeiten muss, dass man in der Klausur beispielsweise keine Zeit mit einer zu langen und detaillierten Lösungsskizze verschwendet und sich angewöhnt, lieber schnell als sauber zu schreiben, solange es noch lesbar bleibt...
Dass man das Zeitmanagement üben und nicht zu viel Zeit mit der Lösungsskizze verschwenden sollte, ist vollkommen richtig. Ich selbst habe übrigens in meinen Klausuren überhaupt keine Lösungsskizze erstellt. Allerdings lässt sich zum einen m.E. niemals pauschal und für jedermann sagen, welches Zeitmanagement sinnvoll ist, da dies viel zu sehr von der konkreten Klausur abhängt. Und zum anderen würde ich das nicht unter den Begriff „Schwerpunktsetzung" fassen: Denn wie Sie vollkommen zu Recht schreiben, war es ja gerade nicht so, dass Sie beschlossen hätten, dass Sie zu einem wichtigen Problem wenig ausführen wollen bzw. dass Sie tatsächlich verkannt hätten, wo die Klausurschwerpunkte liegen. Herzliche Grüße und weiterhin viel Erfolg!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Da stimme ich Ihnen absolut zu. Vielen Dank und Ihnen ebenfalls alles Gute!
Tolles Video, vielen Dank :)
Vielen Dank für Ihren netten Kommentar! Ich freu mich sehr, dass es Ihnen gefallen hat! Herzliche Grüße!!
Hallo Zusammen,
ich bin aktuell etwas geknickt, weil ich immer das Gefühl habe den Stoff gut zu beherrschen, ich Krieg es aber nicht aufs Papier, weil mir die Zeit nicht reicht und ich werde so nicht fertig.
Ich habe das Gefühl, als würde ich entweder zu langsam schreiben und/oder den Schwerpunkt falsch setzen und so, dass was unproblematisch ist zu breit ausbreiten.
Wie kann ich das ändern ?
Natürlich ist eine Ferndiagnose immer etwas schwierig. Aber vielleicht hilft Ihnen das Folgende ein bisschen weiter:
1) Wenn Sie in der Klausur nicht fertig werden, dann kann das in der Tat daran liegen, dass Sie Unproblematisches zu sehr ausbreiten und dann keine Zeit mehr für die eigentlichen Schwerpunkte haben. Ob das so ist, können Sie sich durch eine recht einfache Testfrage beantworten: Wenn Sie aus der Klausur rausgehen, denken Sie dann „Mist, ich hatte noch die Probleme X, Y und Z gesehen, aber ich hatte keine Zeit mehr" oder hatten Sie die Probleme gar nicht gesehen? Wenn Ersteres der Fall ist (also wenn Sie die Probleme tatsächlich erkannt haben), dann müssen Sie sich durch das Schreiben weiterer Klausuren ein bisschen „Mut anüben". Nämlich schlicht den Mut, sich bei weniger wichtigen Dingen kurz zu fassen und möglicherweise auch ein bisschen schneller loszuschreiben.
2) Nach meiner Erfahrung ist es allerdings darüber hinaus so (muss natürlich bei Ihnen nicht so sein), dass viele die sagen, sie hätten den Stoff verstanden, zwar grob „verstanden haben, was sie gelesen haben", aber tatsächlich nicht wissen, was von dem Gelernten in einer Klausur wo hingehört. So muss Ihnen beispielsweise bei jedem Problem, das Sie im Bereich der AGB kennen, genau klar sein, zu welchem Tatbestandsmerkmal es gehört: Zur Vorformulierung nach § 305 Abs. 1 S. 1 BGB, zur Absicht der Vielfachverwendung iSd § 305 Abs. 1 S. 1 BGB oder zur Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB. Wenn Ihnen das nämlich nicht klar ist, dann verlieren Sie in der Klausur immer wertvolle Zeit, weil Sie sich überlegen müssen, was nochmal wohin gehört. Achten Sie deshalb schon beim Lernen unbedingt immer auf ein „klausurorientiertes" Lernen!
Herzliche Grüße und viel Erfolg!!
@@Prof.Dr.MatthiasFerversHallo Herr Fervers,
ich hatte es vollkommen aus dem Blick verloren auf ihren Kommentar zu antworten.
Zuerst einmal vielen, vielen Dank für ihren Kommentar, den ich sehr aufmerksam gelesen habe und versuche mir zu Herzen zu nehmen, es deckt sich auch mit dem, was mir meine Freunde gesagt haben und als Tipp gegeben haben. Ich kann ihnen sagen, dass ich (bin ab morgen in der Klausurenphase) viele, viele Fälle und Altklausuren gelöst habe. Ich hoffe, dass ich so den gordischen Knoten durchschlagen kann.
Danke für diesen Tipp auch als Korrektor :)
Über dieses Kompliment freu ich mich natürlich besonders ;) Herzliche Grüße und ein frohes neues Jahr!!
Sehr geehrter Herr Fervers, ich würde mich sehr über ein Video zu §181 BGB freuen insbesondere in Bezug auf die Rechtsprechung. Beste Grüße
Notier ich mir gerne. Ich wollte bei Gelegenheit ohnehin einmal ein größeres Video zur Stellvertretung produzieren. Mal sehen, wann ich dafür Zeit finde :) Herzliche Grüße!!
Können Sie eventuell Tipps zur Bewältigung des Stoffes geben oder zeigen wie Sie Übersichten (sofern Sie sowas gemacht haben) erstellen?
Lieder bin ich nur normalsterblich und habe auch nicht mehr die allerbeste Gedächtnisleistung :(
Zur Frage, ob Sie Karteikarten schreiben sollten oder nicht und wie Sie diese gestalten sollen, finden Sie Tipps in meinem Video „Lerntipps für das Jurastudium" ab 17:27. Kurzfassung:
1) Ihre Übersichten sollten immer möglichst nah am Gesetz sein, damit Sie diese in der Klausur wieder aus dem Gesetz herleiten können
2) Sie sollten Übersichten niemals „abschreiben", sondern erst lernen, dann aus dem Gedächtnis erstellen und dann kontrollieren, ob sie richtig sind. Denn nur so haben Sie von dem eigenen Schreiben auch wirklich einen Vorteil.
Herzliche Grüße!!
Herr Dr. Fervers, die Frage hat zwar nicht wirklich was mit dem Video zu tun, aber wie stehen Sie zu Zwischenüberschriften in den Klausuren? Manche WiMis bei uns an der Uni sagen, dass prägnante Zwischenüberschriften im Examen gut sind, weil es das Lesen für die Korrektoren erleichtert und manche sagen, dass das Zeitverschwendung ist, weil man im Text das Wort der Zwischenüberschrift eh wiederholen muss (also z.B. Schuldverhältnis, Pflichtverletzung etc.).
Wie haben Sie das im Examen gehandhabt und was finden Sie als Korrektor besser? Auf der einen Seite finde ich Zwischenüberschriften sinnvoll, aber ich habe Angst, dass ich dadurch Zeit verschwende. Vor allem, weil man sich ja manchmal auch erst eine gute Zwischenüberschrift überlegen muss.
Das Thema Zwischenüberschriften ist in der Tat kontrovers und jeder sagt hierzu gefühlt etwas anderes. Grundsätzlich müssen Sie hier einen Kompromiss finden: Natürlich sind Zwischenüberschriften manchmal „nice", aber sie kosten eben auch Zeit und Platz. Ich empfehle deshalb Folgendes: Wenn Sie einen komplexen und umfangreichen Text haben oder wenn Sie eine Norm prüfen, die nicht sehr gängig ist, dann ist es häufig sinnvoll, den Text bzw. die eigenen Gedanken durch Zwischenüberschriften zu strukturieren. Wenn Sie hingegen eine Norm prüfen, deren Voraussetzungen ohnehin jeder kennt (zB § 985 BGB oder § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) und/oder wenn unter dem Gliederungspunkt nur wenig Text steht dann ist es in der Regel nicht erforderlich, Zwischenüberschriften einzusetzen. Es wirkt komisch, wenn Sie auf einer Klausurseite fünf Zwischenüberschriften mit jeweils nur einem Satz Text darunter haben. Erst recht nicht erforderlich sind Zwischenüberschriften dann, wenn Sie zuvor bereits in einem gesonderten Obersatz geschrieben haben, was Sie gleich prüfen. Unterm Strich empfehle ich hier deshalb keine feste Regel, sondern ganz einfach: Setzen Sie eine Zwischenüberschrift dann, wenn es der Übersichtlichkeit und der Strukturierung von Text und Gedanken dient. Herzliche Grüße!!
Top Kommentar des Korrektors meinen Arbeiten
Gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht ;)