Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer: Wer ist Steuerpflichtig? | Erbschaftsteuer 1/3

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  • Опубліковано 29 чер 2024
  • Unsere dreiteilige Reihe zur Erbschaftsteuer bietet in Teil 1 Einblick in die Rechtfertigung für die Existenz der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in Deutschland. Dazu führt Prof. Dr. Manfred Klein, ein Kollege von Prof. Dr. Christoph Juhn, in das objektive und das persönliche Steuerrecht ein, klärt über die Merkmale auf, durch die sich die Erbschaftsteuer von einer Nachlasssteuer abgrenzt und blickt auch auf die unbeschränkte und beschränkte Erbschaftsteuerpflicht.
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    0:00 Einleitung & Intro
    2:38 Rechtfertigung der Erbschaftsteuer
    6:17 Wesen der Erbschaftsteuer
    14:20 Fazit & Kontakt
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    Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
    Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
    Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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КОМЕНТАРІ • 3

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  Рік тому

    Sie suchen Ihre neue berufliche Herausforderung in der laufenden Steuerberatung oder in der Gestaltungsberatung - Dann können Sie sich jetzt bewerben: www.juhn.com/karriere

  • @lucasjacobs2928
    @lucasjacobs2928 Рік тому +4

    Sehr angenehme, ruhige und sachliche vortragsweise. Vielen Dank. Das Thema kommt im Dipl.Finw leider viel zu kurz bzw. wird von den Studierenden regelmäßig vernachlässigt und ich nehme mich da selbst nicht aus.

  • @CBEACH
    @CBEACH Рік тому

    Wenn der Haupterbe die Plichttelsberechtigten laut Testament auszahlt, braucht es noch einen Vertrag von einem Notar? Ist das Sinnvoll?