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Lieber Prof. Juhn, bei min 4:50 heißt es in etwa zur Buchführungspflicht: "Übrig bleiben noch kleine Einzelhandelsunternehmer, die nicht eingetragen sind ..." Das ist dicht daneben. Nicht die Eintragung im Register erzeugt die Kaufmannseigenschaft. Die Kaufmannseigenschaft entsteht aufgrund der Erfordlichkeit eines kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetriebes. Diesen Kaufmann findet man als Beginn des HGB in § 1. Um wen dreht sich das HBG? Um diejenigen mit einem "nach Art oder Umfang [einen] in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb". Kleinere Handelsgewerbe nach Absatz 2 springen zum Wahlrecht gemäß § 2. Mit einem Streitfall beauftragte Juristen werden gewöhnlich nach einer Nichteintragung im Handelsregister auf die Kaufmannseigenschaft nach § 1 prüfen, weil dann die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes gilt. Die Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten stellt m.E. den Hauptunterschied dar zwischen einem "echten" Kaufmann und einem "Möchtegernkaufmann". Bei den KMU, welche ich bei meiner Tätigkeit in Steuerkanzleien betreute, gab es ganz ausschließlich "Möchtegern"-Kaufleute.
Kurze Frage: Wenn doch 20 in Entnahmen erfolgen und 30 in Einlagen, dann müsste man doch am ende des Geschäftsjahres bei 110 sein und nicht bei 90? Minute: 8:34
Cooles Video, eine Frage, wer konkret stellt nur eine Steuerbilanz und keine HB auf? Also wann greift 141AO? 241aHGB zeigt doch quasi die selben Grenzen für Kleinunternehmen. Und eine GbR, wenn gewerblich, erfüllt doch auch die Kaufmannseigenschaften nach Paragraph 1HGB? Gruß aus Hannover
Beispiel: 700.000€ Umsatz und 50.000€ Gewinn. Nächstes Jahr 650.000€ Umsatz und 40.000€ Gewinn. Im Beispiel muss der Unternehmer keine HB aufstellen, aber wird eine StB aufstellen müssen. Wieso? Im 241a HGB wird von "und" geschrieben und bei 141 AO von "oder". Bei der StB kommt es aber auch darauf an, wann eine Mitteilung vom Finanzamt (§ 141 (2) AO) bei dem Unternehmer ankommt. HB: 1. Jahr 650.000€/70.000€ 2. Jahr 825.000€/105.000€ 3. Jahr Aufstellung der HB. StB: 1. Jahr 601.000€/50.000€ 2. Jahr Mitteilung vom FA am 17.08. 3. Jahr Aufstellung der StB. Es kommt immer nur dann zur StB, wenn das FA das so mitteilt oder auch andersherum. Bei der HB muss der Bearbeiter das selbst beachten, ob Bilanz oder EÜR. Es kann also durchaus sein, dass der Unternehmer nur eine StB aufstellen muss, aber keine HB.
Eine gewerblich tätige GbR ist nicht automatisch Kaufmann. Es gibt nämlich gewerbliche GbR, bei denen das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. (siehe § 1 Abs. 2 HGB) Das sind sogenannte Kleingewerbe, die kein Handelsgewerbe sind. Das ist je nach Einzelfall zu beurteilen, ob ein Gewerbe bereits ein Handelsgewerbe ist oder nicht. Kriterien sind z.B. der Umfang der Geschäfte, das Vorhandensein kaufmännischer Angestellter, das Vorliegen einer professionellen Buchführung, eine entsprechende Bezeichnung des Unternehmens etc. Zu erwähnen ist noch: Wenn eine gewerblich tätige GbR irgendwann so groß ist, dass sie ein Handelsgewerbe betreibt, dann wird sie automatisch zur OHG (und damit auch Kaufmann), auch wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen ist und weiterhin die dann falsche Bezeichnung “GbR” führt.
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Echt top das ein ganzes Semester in 60 Minuten zusammengefasst wird
Danke für die solide, zusammengefasste Erklärung. War gut, komplakt und verständlich
Danke fürs Feedback!
Ich hab in der vorlesung nichts gecheckt
Dank euch hab ich es gecheckt
Perfekt. So soll es sein 👍🏻
CJ
Herr Prof. Juhn, in der Playlist fehlt aktuell noch Teil 2 zum Bilanzsteuerrecht.
Danke für den Hinweis! Wir haben das Video soeben hinzugefügt. :)
Lieber Prof. Juhn, bei min 4:50 heißt es in etwa zur Buchführungspflicht: "Übrig bleiben noch kleine Einzelhandelsunternehmer, die nicht eingetragen sind ..." Das ist dicht daneben. Nicht die Eintragung im Register erzeugt die Kaufmannseigenschaft. Die Kaufmannseigenschaft entsteht aufgrund der Erfordlichkeit eines kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetriebes. Diesen Kaufmann findet man als Beginn des HGB in § 1. Um wen dreht sich das HBG? Um diejenigen mit einem "nach Art oder Umfang [einen] in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb". Kleinere Handelsgewerbe nach Absatz 2 springen zum Wahlrecht gemäß § 2.
Mit einem Streitfall beauftragte Juristen werden gewöhnlich nach einer Nichteintragung im Handelsregister auf die Kaufmannseigenschaft nach § 1 prüfen, weil dann die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes gilt. Die Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten stellt m.E. den Hauptunterschied dar zwischen einem "echten" Kaufmann und einem "Möchtegernkaufmann". Bei den KMU, welche ich bei meiner Tätigkeit in Steuerkanzleien betreute, gab es ganz ausschließlich "Möchtegern"-Kaufleute.
Kurze Frage: Wenn doch 20 in Entnahmen erfolgen und 30 in Einlagen, dann müsste man doch am ende des Geschäftsjahres bei 110 sein und nicht bei 90? Minute: 8:34
Cooles Video, eine Frage, wer konkret stellt nur eine Steuerbilanz und keine HB auf? Also wann greift 141AO? 241aHGB zeigt doch quasi die selben Grenzen für Kleinunternehmen. Und eine GbR, wenn gewerblich, erfüllt doch auch die Kaufmannseigenschaften nach Paragraph 1HGB? Gruß aus Hannover
Beispiel:
700.000€ Umsatz und 50.000€ Gewinn.
Nächstes Jahr 650.000€ Umsatz und 40.000€ Gewinn.
Im Beispiel muss der Unternehmer keine HB aufstellen, aber wird eine StB aufstellen müssen.
Wieso? Im 241a HGB wird von "und" geschrieben und bei 141 AO von "oder".
Bei der StB kommt es aber auch darauf an, wann eine Mitteilung vom Finanzamt (§ 141 (2) AO) bei dem Unternehmer ankommt.
HB:
1. Jahr 650.000€/70.000€
2. Jahr 825.000€/105.000€
3. Jahr Aufstellung der HB.
StB:
1. Jahr 601.000€/50.000€
2. Jahr Mitteilung vom FA am 17.08.
3. Jahr Aufstellung der StB.
Es kommt immer nur dann zur StB, wenn das FA das so mitteilt oder auch andersherum.
Bei der HB muss der Bearbeiter das selbst beachten, ob Bilanz oder EÜR.
Es kann also durchaus sein, dass der Unternehmer nur eine StB aufstellen muss, aber keine HB.
@@dotic92 Vielen Dank für das Beispiel und die Erläuterungen 👍
Eine gewerblich tätige GbR ist nicht automatisch Kaufmann. Es gibt nämlich gewerbliche GbR, bei denen das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. (siehe § 1 Abs. 2 HGB) Das sind sogenannte Kleingewerbe, die kein Handelsgewerbe sind. Das ist je nach Einzelfall zu beurteilen, ob ein Gewerbe bereits ein Handelsgewerbe ist oder nicht. Kriterien sind z.B. der Umfang der Geschäfte, das Vorhandensein kaufmännischer Angestellter, das Vorliegen einer professionellen Buchführung, eine entsprechende Bezeichnung des Unternehmens etc. Zu erwähnen ist noch: Wenn eine gewerblich tätige GbR irgendwann so groß ist, dass sie ein Handelsgewerbe betreibt, dann wird sie automatisch zur OHG (und damit auch Kaufmann), auch wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen ist und weiterhin die dann falsche Bezeichnung “GbR” führt.