Mit dieser Meinung sind Sie sicherlich nicht alleine. Bleibt abzuwarten, wie sich das Thema Erbschaftsteuer, ebenso wie eine potentielle Vermögensteuer, entwickelt.😉 Wenn Sie das Thema interessiert: Wir haben hierzu einen interessanten Beitrag verfasst: www.juhn.com/steuerberatung-koeln/geschichte-erbschaftsteuer-schenkungsteuer/ Und auch zur Vermögensteuer haben wir in die Vergangenheit zurückgeblickt: www.juhn.com/steuerberatung-bonn/geschichte-der-vermoegensteuer-in-deutschland/ Viele Grüße Ihr Team JUHN Partner
Ungerecht ist es nicht. Wenn, dann ist es unmoralisch. Dass was der Herr hier anspricht, ist nun mal alles gesetzeskonform. Wenn die Gesetze hier unmoralisch sind, dann müssen die Gesetze geändert werden.
Danke für das Video. Schade, das man immer erst "richtig viel" Geld haben muss, um so etwas zu nutzen. Bei kleinen/mittleren Summen geht das eher nicht.
Ihr Gedankengang ist nachvollziehbar, andererseits fällt aufgrund der nutzbaren Freibeträge meist bei "kleineren" Beträgen erst gar keine Steuer an - immerhin. Viele Grüße Ihr Team JUHN Partner
Super 😄 wie ist denn Ihre Meinung zu dem Thema der Doku: Sind die legalen "Steuertricks der Superreichen" für Sie gerecht, ungerecht oder in der Grauzone?
Ich finde es wichtig, dass gerade bei Unternehmensübertragungen die Arbeitnehmer nach der Rechtslage abgesichert werden. Genauso, dass es für Eigenbedarf innerhalb der Familie möglich ist für keine bis kaum Steuern mit geschickter Gestaltung Wohneigentum zu übertragen. In beiden Fällen verbessert sich die Lebensqualität der betroffenen deutlich und Werte werden leichter erhalten. Jedoch kippt dieses Verhältnis für mich drastisch ab den Summen in denen das Risiko für die Begünstigten sinkt, aber die Steuerbefreiung steigt. Jetzt kann man sich über schwammige Begriffe wie eine “gerechte” Besteuerung streiten, aber laut Grundgesetz verpflichtet Eigentum. Spätestens bei einer Befreiung von 100% statt einer Stundung bei 90 Millionen Aufwärts kann mir kein Begünstigter erklären wie dies fair sein soll. Zumindest wäre ich an deren Rechtfertigungen interessiert.
Gutes Video. Danke. Was ich nicht Fair finde? Dass der Staat bereits versteuertes Vermögen erneut besteuert bei Schenkung oder Erbschaft. Berücksichtigt alle nominell Steuern läuft man irgendwo bei 50% Steuern und Abgaben heraus - beispielsweise Arbeitnehmer. da sind es sogar 51,x %. Was einem dann noch bleibt? Wird wieder besteuert wenn ich Märchensteuer bezahle. Ich weiss nicht wer es vor langer Zeit gesagt hat - nimmt ein mehr als 50% einem Weg ist das Unrecht.
Ihre Denkweise ist durchaus nachvollziehbar. Auf den ersten Blick kann das System hinter dieser Art der Besteuerung ungerecht erscheinen. Andererseits gibt es viele Optionen, die man gerade bei der Übertragung von Vermögen nutzen kann, sodass besonders Personen mit hohem Vermögen diese Besteuerung meistens vermeiden können. Eine fundierte und vorausschauende Steuerberatung kann hier viel helfen. Viele Grüße Ihr Team JUHN Partner
@@juhnsteuerberater richtig. Würden die Menschen ALLE diese Optionen und andere nutzen was es gibt? Würde der Staat die Besteuerung sein lassen da das hier weniger Ertrag bringt als Aufwand / Kosten.
Früher nannte man Steuern "den Zehnten", weil sie nur 10% betrugen. Das war denke ich ein fairer Beitrag zur Finanzierung der damals noch von Adeligen betriebenen gesellschaftlichen Infrastruktur. Erbschaftssteuer sollte generell abgeschafft werden, da sie falsche Anreize setzt, denn ab einem gewissen Einkommen arbeiten die meisten Menschen nur noch zusätzlich, weil sie ihren Kindern einmal etwas hinterlassen bzw. ihnen ein besseres Leben ermöglichen wollen. Wenn man nun Erbschaften besteuert, mindert man damit den Anreiz gerade für die produktivsten (am meisten für die Gesellschaft Werte schaffenden) Personen über ihren eigenen persönlichen Bedarf hinaus Einkommen zu erwirtschaften.
Wenn man großes Immobilienvermögen in eine Personengesellschaft packt, müssen die Erben selbst nach Nutzung der im Verhältnis spärlichen Freibeträge viel Erbschaftsteuer entrichten, da Immobilienvermögen wie auch Finanzvermögen schädliches Verwaltungsvermögen darstellt und nicht begünstigt wird. Das ist im Vergleich zu gewerblichen Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften höchst ungerecht.
In dieser Form ist das System der Erbschaftssteuer maximal ungerecht. Mir wäre es lieber, wenn die Erbschaftssteuer ganz abgeschafft wäre. Alternativ könnten diese ganzen Ausnahmen gestrichen werden, was aber politisch (zum Glück) unbeliebt ist.
Immobilienvermögen (2 Mio+) befindet sich ja oft im Privaten besitz und das operative Geschäft in einer Kapitalgesellschaft. Wie kann ich in so einem Fall von der Verschonungsbedarfsprüfung gebrauch machen ohne die Immobilien in eine neue GmbH zu schieben wo sofort Grunderwerbssteuer fällig werden würde ?
Wenn die Immobilien an die eigenen Kinder übertragen werden sollen, ist es besser, sie an sie zu verkaufen statt zu vererben oder zu verschenken. Wie das funktioniert, sehen Sie hier: ua-cam.com/video/2sd3F8bIfRE/v-deo.html Bei weiteren Fragen beraten wir Sie sehr gerne persönlich: Tel. 0221 999 832-01 Viele Grüße Ihr JUHN Partner Team
Wie lange muss der Schenkende z.B. eine Personengesellschaft besitzen, bevor er diese verschenkt? Oder könnte beispielsweise die Oma sich an einem Unternehmen mit min. 25,01% beteiligen, in dem ihr Neffe angestellt ist und es im Anschluss an ihrem Neffen steuerfrei verschenken?
Generell gibt es bei Schenkungen keine Behaltensfrist. Aber man sollte trotzdem vorher einmal bei einem Steuerberater nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten Ausschau halten. Zum Beispiel könnte man über eine Poolvereinbarung nachdenken, um die geforderte Quote anzupassen. Sehen Sie hier: www.juhn.com/fachwissen/erbschaftsteuer-schenkungsteuer/poolvertraege/ Welche anderen Strategien zur Optimierung der Schenkungsteuer wir zu bieten haben, erfahren Sie über einen persönlichen Beratungstermin. Sie erreichen uns unter: 0221 999 832-01 Viele Grüße Ihr Team JUHN Partner
Muss man wenn man ein ecommerce unternehmen aus dubai führt und Produkte nach Deutschland verkauft die 19% umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt abführen?
Zunächst einmal ist die Umsatzsteuer keine Unternehmensteuer sondern eine reine Verbrauchsteuer. Das bedeutet, die Endverbraucher zahlen sie. Als Verkäufer muss man die Steuer deshalb auf die eigenen Produkte aufschlagen, um sie dann an den Fiskus abzuführen. Das gilt, wenn die Lieferung oder Leistung an einen Kunde in Deutschland geht. Also, ja. Wenn es sich bei den deutschen Kunden aber nicht um Privatpersonen sondern andere Unternehmer handelt, wird es etwas komplizierter. Denn dann greift das Reverse-Charge-Verfahren, sodass der deutsche Unternehmer für die Anmeldung und Zahlung der Umsatzsteuer verantwortlich wird.
Ist eine Immobilien GmbH eine operative Firma? Also die Vermietung von eigenen Immobilien eine operative Gesellschaft? Meine Eltern haben ca. 16-18 Millionen derzeit an Immobilienwerte in ihrer Immobilien GmbH. Kann man diese Firme an mich einfach so dann vererben?
"Einfach vererben", ohne professionelle Beratung, empfiehlt sich in diesem Fall wohl nicht. Sicherer ist es, wenn man die Übertragung von langer Hand unter Einbindung von Experten auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer vorbereitet. Zum Beispiel muss man darauf achten, dass kein schädliches Verwaltungsvermögen im Unternehmen schlummert. Mehr dazu in diesem Video: ua-cam.com/video/WJIsroBUKgw/v-deo.html Bei Vermögenswerten dieser Größe empfehlen wir daher, sich vor Antragstellung mit einem unserer Steuerberater abzustimmen. Gemeinsam eruieren wir dann, ob ein Antrag sinnvoll und aussichtsreich wäre. Sie erreichen unser Team unter: 0221 999 832-01 Viele Grüße Ihr JUHN Partner Team
Ja, es muss Betriebsvermögen sein, damit man eine Verschonung beantragen kann. Aber auch dafür gibt es Gestaltungen. Hier ein Vorschlag: ua-cam.com/video/01Rmv34jOxE/v-deo.html&t Viele Grüße Ihr JUHN Partner Team
Fair ist : Immer alle 10% auf den beizulegenden vollen Marktwert. Erben setzen sich ohnehin auf dieser Basis auseinander. Dann kann man auch Vermögen umfassend erfassen und bewerten. Zu zahlen in zehn gleichen Jahresraten. Vgl: bto#250 Podcast mit Kirchhof und Stelter. Freibeträge keine.
Jetzt Erstberatungstermin vereinbaren: www.juhn.com/terminvereinbarung/
Sehr geehrter Herr Juhn, ich finde alle Optionen ungerecht. Nach meiner Meinung gehört die Erbschaftsteuer (und Schenkungsteuer) abgeschaft!
Mit dieser Meinung sind Sie sicherlich nicht alleine. Bleibt abzuwarten, wie sich das Thema Erbschaftsteuer, ebenso wie eine potentielle Vermögensteuer, entwickelt.😉
Wenn Sie das Thema interessiert: Wir haben hierzu einen interessanten Beitrag verfasst:
www.juhn.com/steuerberatung-koeln/geschichte-erbschaftsteuer-schenkungsteuer/
Und auch zur Vermögensteuer haben wir in die Vergangenheit zurückgeblickt:
www.juhn.com/steuerberatung-bonn/geschichte-der-vermoegensteuer-in-deutschland/
Viele Grüße
Ihr Team JUHN Partner
Ungerecht ist es nicht. Wenn, dann ist es unmoralisch.
Dass was der Herr hier anspricht, ist nun mal alles gesetzeskonform.
Wenn die Gesetze hier unmoralisch sind, dann müssen die Gesetze geändert werden.
Ich schreibe aktuell genau über dieses Thema meine Bachelorarbeit. Vielen Dank für dieses hervorragende Video.
Danke für das Video. Schade, das man immer erst "richtig viel" Geld haben muss, um so etwas zu nutzen. Bei kleinen/mittleren Summen geht das eher nicht.
Ihr Gedankengang ist nachvollziehbar, andererseits fällt aufgrund der nutzbaren Freibeträge meist bei "kleineren" Beträgen erst gar keine Steuer an - immerhin.
Viele Grüße
Ihr Team JUHN Partner
@@juhnsteuerberater Zwischen 400.000 und 26 Millionen ist aber eine Menge Platz. Und da wird man gnadenlos zur Kasse gebeten.
Hatte euer Video dazu auch vor der ZDF Doku gesehen, kam mir sehr bekannt vor 😀
Super 😄 wie ist denn Ihre Meinung zu dem Thema der Doku: Sind die legalen "Steuertricks der Superreichen" für Sie gerecht, ungerecht oder in der Grauzone?
Ich finde es wichtig, dass gerade bei Unternehmensübertragungen die Arbeitnehmer nach der Rechtslage abgesichert werden. Genauso, dass es für Eigenbedarf innerhalb der Familie möglich ist für keine bis kaum Steuern mit geschickter Gestaltung Wohneigentum zu übertragen.
In beiden Fällen verbessert sich die Lebensqualität der betroffenen deutlich und Werte werden leichter erhalten. Jedoch kippt dieses Verhältnis für mich drastisch ab den Summen in denen das Risiko für die Begünstigten sinkt, aber die Steuerbefreiung steigt.
Jetzt kann man sich über schwammige Begriffe wie eine “gerechte” Besteuerung streiten, aber laut Grundgesetz verpflichtet Eigentum. Spätestens bei einer Befreiung von 100% statt einer Stundung bei 90 Millionen Aufwärts kann mir kein Begünstigter erklären wie dies fair sein soll. Zumindest wäre ich an deren Rechtfertigungen interessiert.
Danke für Ihr konstruktives Feedback! Sie haben absolut Recht, dass manche Begünstigungen "leichter" nachzuvollziehen sind als andere. :)
Gutes Video. Danke.
Was ich nicht Fair finde? Dass der Staat bereits versteuertes Vermögen erneut besteuert bei Schenkung oder Erbschaft.
Berücksichtigt alle nominell Steuern läuft man irgendwo bei 50% Steuern und Abgaben heraus - beispielsweise Arbeitnehmer. da sind es sogar 51,x %.
Was einem dann noch bleibt? Wird wieder besteuert wenn ich Märchensteuer bezahle.
Ich weiss nicht wer es vor langer Zeit gesagt hat - nimmt ein mehr als 50% einem Weg ist das Unrecht.
Ihre Denkweise ist durchaus nachvollziehbar. Auf den ersten Blick kann das System hinter dieser Art der Besteuerung ungerecht erscheinen.
Andererseits gibt es viele Optionen, die man gerade bei der Übertragung von Vermögen nutzen kann, sodass besonders Personen mit hohem Vermögen diese Besteuerung meistens vermeiden können. Eine fundierte und vorausschauende Steuerberatung kann hier viel helfen.
Viele Grüße
Ihr Team JUHN Partner
@@juhnsteuerberater richtig. Würden die Menschen ALLE diese Optionen und andere nutzen was es gibt? Würde der Staat die Besteuerung sein lassen da das hier weniger Ertrag bringt als Aufwand / Kosten.
Früher nannte man Steuern "den Zehnten", weil sie nur 10% betrugen. Das war denke ich ein fairer Beitrag zur Finanzierung der damals noch von Adeligen betriebenen gesellschaftlichen Infrastruktur.
Erbschaftssteuer sollte generell abgeschafft werden, da sie falsche Anreize setzt, denn ab einem gewissen Einkommen arbeiten die meisten Menschen nur noch zusätzlich, weil sie ihren Kindern einmal etwas hinterlassen bzw. ihnen ein besseres Leben ermöglichen wollen. Wenn man nun Erbschaften besteuert, mindert man damit den Anreiz gerade für die produktivsten (am meisten für die Gesellschaft Werte schaffenden) Personen über ihren eigenen persönlichen Bedarf hinaus Einkommen zu erwirtschaften.
@@JGZimmerle danke. So ist es.
Wenn man großes Immobilienvermögen in eine Personengesellschaft packt, müssen die Erben selbst nach Nutzung der im Verhältnis spärlichen Freibeträge viel Erbschaftsteuer entrichten, da Immobilienvermögen wie auch Finanzvermögen schädliches Verwaltungsvermögen darstellt und nicht begünstigt wird. Das ist im Vergleich zu gewerblichen Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften höchst ungerecht.
Vielen Dank für die äußerst verständliche Darstellung.
Erklärt, weshalb dort, wo
bereits viel ist, noch mehr
dazu kommt.
Danke fürs Feedback! 🙂
In dieser Form ist das System der Erbschaftssteuer maximal ungerecht. Mir wäre es lieber, wenn die Erbschaftssteuer ganz abgeschafft wäre. Alternativ könnten diese ganzen Ausnahmen gestrichen werden, was aber politisch (zum Glück) unbeliebt ist.
Immobilienvermögen (2 Mio+) befindet sich ja oft im Privaten besitz und das operative Geschäft in einer Kapitalgesellschaft. Wie kann ich in so einem Fall von der Verschonungsbedarfsprüfung gebrauch machen ohne die Immobilien in eine neue GmbH zu schieben wo sofort Grunderwerbssteuer fällig werden würde ?
Wenn die Immobilien an die eigenen Kinder übertragen werden sollen, ist es besser, sie an sie zu verkaufen statt zu vererben oder zu verschenken. Wie das funktioniert, sehen Sie hier:
ua-cam.com/video/2sd3F8bIfRE/v-deo.html
Bei weiteren Fragen beraten wir Sie sehr gerne persönlich: Tel. 0221 999 832-01
Viele Grüße
Ihr JUHN Partner Team
Wie lange muss der Schenkende z.B. eine Personengesellschaft besitzen, bevor er diese verschenkt?
Oder könnte beispielsweise die Oma sich an einem Unternehmen mit min. 25,01% beteiligen, in dem ihr Neffe angestellt ist und es im Anschluss an ihrem Neffen steuerfrei verschenken?
Generell gibt es bei Schenkungen keine Behaltensfrist. Aber man sollte trotzdem vorher einmal bei einem Steuerberater nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten Ausschau halten. Zum Beispiel könnte man über eine Poolvereinbarung nachdenken, um die geforderte Quote anzupassen. Sehen Sie hier:
www.juhn.com/fachwissen/erbschaftsteuer-schenkungsteuer/poolvertraege/
Welche anderen Strategien zur Optimierung der Schenkungsteuer wir zu bieten haben, erfahren Sie über einen persönlichen Beratungstermin. Sie erreichen uns unter: 0221 999 832-01
Viele Grüße
Ihr Team JUHN Partner
Muss man wenn man ein ecommerce unternehmen aus dubai führt und Produkte nach Deutschland verkauft die 19% umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt abführen?
Zunächst einmal ist die Umsatzsteuer keine Unternehmensteuer sondern eine reine Verbrauchsteuer. Das bedeutet, die Endverbraucher zahlen sie. Als Verkäufer muss man die Steuer deshalb auf die eigenen Produkte aufschlagen, um sie dann an den Fiskus abzuführen. Das gilt, wenn die Lieferung oder Leistung an einen Kunde in Deutschland geht. Also, ja.
Wenn es sich bei den deutschen Kunden aber nicht um Privatpersonen sondern andere Unternehmer handelt, wird es etwas komplizierter. Denn dann greift das Reverse-Charge-Verfahren, sodass der deutsche Unternehmer für die Anmeldung und Zahlung der Umsatzsteuer verantwortlich wird.
Ist eine Immobilien GmbH eine operative Firma?
Also die Vermietung von eigenen Immobilien eine operative Gesellschaft?
Meine Eltern haben ca. 16-18 Millionen derzeit an Immobilienwerte in ihrer Immobilien GmbH.
Kann man diese Firme an mich einfach so dann vererben?
"Einfach vererben", ohne professionelle Beratung, empfiehlt sich in diesem Fall wohl nicht. Sicherer ist es, wenn man die Übertragung von langer Hand unter Einbindung von Experten auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer vorbereitet. Zum Beispiel muss man darauf achten, dass kein schädliches Verwaltungsvermögen im Unternehmen schlummert. Mehr dazu in diesem Video: ua-cam.com/video/WJIsroBUKgw/v-deo.html
Bei Vermögenswerten dieser Größe empfehlen wir daher, sich vor Antragstellung mit einem unserer Steuerberater abzustimmen. Gemeinsam eruieren wir dann, ob ein Antrag sinnvoll und aussichtsreich wäre.
Sie erreichen unser Team unter: 0221 999 832-01
Viele Grüße
Ihr JUHN Partner Team
Was ist wenn man als private Person ein Immobilienvermögen von ca. 30 Millionen hat?! Gilt diese Regelung nur für Firmen?
Ja, es muss Betriebsvermögen sein, damit man eine Verschonung beantragen kann. Aber auch dafür gibt es Gestaltungen. Hier ein Vorschlag:
ua-cam.com/video/01Rmv34jOxE/v-deo.html&t
Viele Grüße
Ihr JUHN Partner Team
Fair ist : Immer alle 10% auf den beizulegenden vollen Marktwert. Erben setzen sich ohnehin auf dieser Basis auseinander. Dann kann man auch Vermögen umfassend erfassen und bewerten. Zu zahlen in zehn gleichen Jahresraten. Vgl: bto#250 Podcast mit Kirchhof und Stelter. Freibeträge keine.