Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht & beschränkte Steuerpflicht | Internationales Steuerrecht 3/6

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  • Опубліковано 16 гру 2024

КОМЕНТАРІ • 5

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  2 роки тому

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  • @Syrius12345
    @Syrius12345 2 роки тому +6

    Wieder ein Knaller rausgehauen. Danke!!!

  • @pe5661
    @pe5661 Рік тому +1

    Herzlichen Dank für diese Videoreihe!
    Ich erlaube mir eine Anmerkung: Das Beispiel zu § 49 Abs. 2 EStG war leider nicht vollständig und ungenau.
    - Es handelt sich bei den Dividenden grundsätzlich um gewerbliche Einkünfte, § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 20 Abs. 8 EStG (Subsidarität!), da die Wertpapiere zum BV gehören.
    - Der § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG verlangt jedoch, dass sie aus einer inl. BS herrühren. Das Depot allein begründet jedoch noch keine BS.
    - Für sich alleine genommen, ohne Bindung an den Betrieb in Amsterdam, handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.v. §§ 20 Abs. 1 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG.
    - Gem. § 49 Abs. 2 EStG bleibt daher die Tatsache, dass die Wertpapiere zu einem ausländischen Betriebsvermögen gehören, außer Betracht.
    - Im Ergebnis ist er mit den Einkünften aus den Dividenden gem. § 1 Abs. 4 EStG i.V.m. §§ 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a, 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG beschränkt steuerpflichtig.

  • @MrGentleman2000
    @MrGentleman2000 2 роки тому +2

    Wie ist das denn, wenn man jeden Monat in einem anderen Land arbeitet und man keinen festen Wohnsitz hat? In welchem Land ist man dann steuerpflichtig?

    • @sterndessudens66
      @sterndessudens66 2 роки тому

      Es gibt in der Tat die Möglichkeit so komplett der Besteuerung zu entgehen. Viel Spaß dabei ;)