Sie suchen Ihre neue berufliche Herausforderung in der laufenden Steuerberatung oder in der Gestaltungsberatung - Dann können Sie sich jetzt bewerben: www.juhn.com/karriere
Herzlichen Dank für diese Videoreihe! Ich erlaube mir eine Anmerkung: Das Beispiel zu § 49 Abs. 2 EStG war leider nicht vollständig und ungenau. - Es handelt sich bei den Dividenden grundsätzlich um gewerbliche Einkünfte, § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 20 Abs. 8 EStG (Subsidarität!), da die Wertpapiere zum BV gehören. - Der § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG verlangt jedoch, dass sie aus einer inl. BS herrühren. Das Depot allein begründet jedoch noch keine BS. - Für sich alleine genommen, ohne Bindung an den Betrieb in Amsterdam, handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.v. §§ 20 Abs. 1 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG. - Gem. § 49 Abs. 2 EStG bleibt daher die Tatsache, dass die Wertpapiere zu einem ausländischen Betriebsvermögen gehören, außer Betracht. - Im Ergebnis ist er mit den Einkünften aus den Dividenden gem. § 1 Abs. 4 EStG i.V.m. §§ 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a, 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG beschränkt steuerpflichtig.
Wie ist das denn, wenn man jeden Monat in einem anderen Land arbeitet und man keinen festen Wohnsitz hat? In welchem Land ist man dann steuerpflichtig?
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Wieder ein Knaller rausgehauen. Danke!!!
Herzlichen Dank für diese Videoreihe!
Ich erlaube mir eine Anmerkung: Das Beispiel zu § 49 Abs. 2 EStG war leider nicht vollständig und ungenau.
- Es handelt sich bei den Dividenden grundsätzlich um gewerbliche Einkünfte, § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 20 Abs. 8 EStG (Subsidarität!), da die Wertpapiere zum BV gehören.
- Der § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG verlangt jedoch, dass sie aus einer inl. BS herrühren. Das Depot allein begründet jedoch noch keine BS.
- Für sich alleine genommen, ohne Bindung an den Betrieb in Amsterdam, handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.v. §§ 20 Abs. 1 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG.
- Gem. § 49 Abs. 2 EStG bleibt daher die Tatsache, dass die Wertpapiere zu einem ausländischen Betriebsvermögen gehören, außer Betracht.
- Im Ergebnis ist er mit den Einkünften aus den Dividenden gem. § 1 Abs. 4 EStG i.V.m. §§ 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a, 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG beschränkt steuerpflichtig.
Wie ist das denn, wenn man jeden Monat in einem anderen Land arbeitet und man keinen festen Wohnsitz hat? In welchem Land ist man dann steuerpflichtig?
Es gibt in der Tat die Möglichkeit so komplett der Besteuerung zu entgehen. Viel Spaß dabei ;)