Menschenwürde - Die Verhimmelung freiwilliger Unterordnung - 99 ZU EINS - Ep. 402

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  • Опубліковано 24 сер 2024
  • #Menschenwürde - Die Verhimmelung freiwilliger Unterordnung
    Die Würde des Menschen ist nicht nur unantastbar, sondern ein "Fixstern", ein Höchstwert. Wir wollen ua. anhand von Entscheidungen des Verfassungsgerichts prüfen, wieviel diese Würde wert ist.
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КОМЕНТАРІ • 63

  • @Maximus1879
    @Maximus1879 Місяць тому +8

    Danke! Es ist wirklich hilfreich, wenn einem ein Jurist mal erklärt, was es mit diesen Dingen auf sich hat.

  • @panda_bebop
    @panda_bebop Місяць тому +9

    Lieber Marek, extra danke fürs vorlesen der texte für die audio-podcastler

    • @99ZUEINS
      @99ZUEINS  Місяць тому +2

      Kein Problem 😊

  • @titusp.2548
    @titusp.2548 12 днів тому +1

    Das könnte ein Thema für eine eigene Sendung sein.... Der Katalog der Pfändungssicheren Dinge, wie er diskutiert wird, was seine eigendlich Intension ist und die Historie. Leider kann ich hier keinen Link Posten.... Aber der Artikel den ich zum Thema gelesen habe war diesbezüglich sehr aufschlussreich. Der Artikel heißt "Hände weg!" Und ist in der Süddeutschen Zeitung zu finden....

    • @99ZUEINS
      @99ZUEINS  12 днів тому +1

      Ist in der Tat auch ein veritabler Hinweis darauf, was ein Staatsbürger zum Konkurrieren minimal braucht.

  • @putschauto
    @putschauto Місяць тому +1

    herzlichen dank für die ganze mühsal! your are my fi*stern

  • @domsjuk
    @domsjuk Місяць тому +2

    /:00 (und später noch mal) Deine Ablehnung klingt sehr kategorisch/theoretisch, daher die Frage: Jenseits der konkreten historischen Umstände und der Frage, was nun der echte Volkswille sein und wie er repräsentiert werden könnte; worin siehst du hier konkret den Widerspruch? Ein Kollektiv kann ja (vermeintlich) sehr gut entscheiden, was es selbst ist, wer dazugehört usw. Und im Zweifelsfall, wo das konstituierende Kollektiv und das ex post dazu erklärte nicht übereinstimmen, macht es das eben über einen kleinen rekursiven Umweg in zwei oder mehreren Runden durch die Verfassung, solange bis der die Verfassung konstituierende Souverän und das was darin als solcher anerkannt ist schon übereinstimmen.

  • @horstpansen1756
    @horstpansen1756 Місяць тому +4

    By the way. Natürlich würde ein entführtes Flugzeug abgeschossen werden, welches droht auf ein Stadion oder eine Stadt abzustürzen. Das Urteil ist ein Feigenblatt.

    • @Alberich5335
      @Alberich5335 Місяць тому

      Ein Feigenblatt wofür? Die Passagiere im Flugzeug wären eh alle verloren, die im Stadion nicht. Der Abschuss des Flugzeuges würde das Leben der Passagiere um Minuten verkürzen, den zig-Tausenden im Stadion, ebenfalls am Ereignis "Unschuldige" würde es genommen.
      Dazu hat von Schirach ein Fernsehevent gemacht mit TED-Abstimmung gemacht in den deutschsprachigen ö.r. Sendern ARD, ORF und SRF. Die Österreicher und Schweizer waren zu 80% der Meinung, das Flugzeug müsse abgeschossen werden, das verlange die Ethik, Zehntausende Menschen zählten mehr als dreihundert. 80% der deutschen Teilnehmer waren der Meinung, so dürfe kein Staat eingreifen in das "Schicksal seiner Bürger". Der Staat dürfte nicht einfach 300 Unschuldige Bürger willentlich töten. Die im Stadion Getöteten wären ja "nur" Verunfallte und keine willentlich Getöteten.
      Als Schweizer war mir die deutsche Schwurbelei um GG1 sowieso ein Buch mit sieben Siegeln - von A bis Z unverständlich. Dank Marek glaube ich, sie in einem gewissen Masse zu verstehen, zu verstehen in dem Sinne, was gemeint sein könnte damit. Bleibt mein Unverständnis dafür, wie man zu solchen m.E. haarsträubend unlogischen "ethischen" Schlussfolgerungen überhaupt kommen kann.

    • @99ZUEINS
      @99ZUEINS  Місяць тому +4

      Und Bullen foltern auch trotz Folterverbot, mag sein. Uns ging es um den Inhalt dessen, was das Verfassungsgericht zu Würde klargestellt hat.

    • @marek4852
      @marek4852 Місяць тому

      ​@@Alberich5335 dann kann der Staat mit dem richtigen Narrativ killen, wen immer er will. Braucht nur das richtige Narrativ, das plausibel erscheint, um es zu rechtfertigen.
      Das Feigenblatt der Menschenwürde schöbe der Nutzbarmachung oder Entledigung Unnützer oder Störender einen Riegel vor, was die Existenz des blanken Lebens angeht. Immerhin. Sonst reicht schließlich der bloße Anschein, es seien Leben gegeneinander ab- oder aufzuwiegen, um einen letalen Eingriff zu rechtfertigen.

    • @99ZUEINS
      @99ZUEINS  Місяць тому +3

      Richtig ist, dass die Souveränität über die Leute einschließt, über deren Leben zu befinden - was nicht zuletzt an dem Wehrdienst zu sehen ist oder den Möglichkeiten der Tötung durch Beamte. Einfach so jemanden umnieten oder verrecken lassen, das wäre gegen die Würde - aber man merkt schon, wie blöde dieses Lob "immerhin" ist, weil dieser Staat nicht den Anspruch der Quälerei, sondern der Benutzung seines Volks hat. Dafür lobt er sich in der Würde, dass er bei der Benutzung auf die *Willensentäußerung* wert legt. So lange die vorliegt, geht jede Schweinerei durch. An der Grenze jemanden abknallen wg. Grenzübertritts? Hätte ja nicht herkommen müssen und vor der Schusswaffe gibt es auch immer noch eine Warnung. Gefahren durch potentielle Straftäter mit der Tötung beantworten? Auch der hatte die Wahl vor seiner Tat und wird regelmäßig gewarnt und hätte sich dann ja noch umstimmen lassen. Menschen zur Armee zwingen? Hätten ja verweigern können und wenn der Würdestaat auf dem Spiel steht, dann ist eine besondere Ausnahme gegeben, weil wo wäre die Würde, wenn der Staat auf dem Spiel steht?

    • @sokratesbanach5581
      @sokratesbanach5581 Місяць тому

      Dann nenn doch bitte die Rechtsgrundlage.

  • @domsjuk
    @domsjuk Місяць тому +1

    Interessante Folge. Ich denke, zur einen Hälfte ist die Würde eben ein Identifikationsbegriff (wie Freiheit, Demokratie oder soziale Marktwirtschaft) zum Wohlfühlen, der das GG einfach legitimieren soll; zur anderen Hälfte aber auch ein Signalwort, eine Art Absichtserklärung und Platzhalter für den kategorischen Imperativ (zu 22:30 ist sie daher auch kein Begriff der Wissenschaft sondern der (Naturrechts)Ethik). Letzteres kann man natürlich konträr und kritisch zerlegen, so wie ihr das typischerweise macht, aber auf eine mehr oder weniger naive oder eben manipulative Weise sehen das die Leute, die sich auf diesen Begriff ernsthaft und machtvoll beziehen, ja wirklich so, und insofern ist er - wenn auch maximal abstrakt - inhaltlich definiert und normativ effektiv.
    Da Staat, Kapital und Politik im weitesten Wortsinne als kollektive Entscheidungsfindung ja immer latent bis offen im Konflikt mit individuellen Freiheitsinteressen stehen, ist es natürlich unpraktisch die Würde allzu konkret zu definieren. Dass es aber selbst in den oft zitierten, wichtigen Grenzfällen wie hier erwähnt beim Existenzminimum so konsequent umgangen wird, ist bezeichnend. Ich denke es ist dahingehend ersichtlich, dass Würde keine inhaltliche Leitlinie für das Grundgesetz und staatliches Handeln ist, sondern der Gehalt des GG und des staatlichen Handelns erst rückwirkend definiert, was die Würde für das Individuum und Staatssubjekt sein soll. Aufgrund der systemischen Autorität des Rechtsystems (und der Kontingenz der Normgebung und Politik damit) gelingt es diesem natürlich sehr gut, seinen machtvollen Anspruch auf die Definition der Würde durchzusetzen.
    Da fände ich interessant, mal zu diskutieren, ob und wie man die Würde pragmatisch, politisch subversiv und produktiv verwenden kann - oder obs ein hoffnungslos verbrannter Begriff ist!?
    Ich habe ansonsten das mediale Erscheinen der Würde immer recht zynisch und desinteressiert betrachtet, aber ich fand mit den Beispielen hier wurde tatsächlich sehr anschaulich, wie mit dem Würdebegriff und seiner Verbindung zum GG überspitzt gesagt - wohl unterbewusst und mittelbar - so eine Art Stockholm-Syndrom-Beziehung zu Staat und GG kultiviert wird.

  • @ChrisSchu
    @ChrisSchu Місяць тому +2

    Hallo,
    danke für den Beitrag. Ich finde, hier wird sehr im (neudeutsch) bad faith-Modus versucht etwas anzukreiden, was meiner Meinung nach in der Rechtsphilosophie schon lange diskutiert wird. Aber um diesen Modus nicht zu übernehmen, will ich gleich betonen, dass es spannend war und ich gern zugehört habe.
    Hier dennoch ein paar Anmerkungen (und als Präambel: ich bin kein Jurist): Nach dem Podcast bin ich armer Tor so klug als wie zuvor, zumindest was die Frage angeht, was denn nun diese Würde bzw. Menschenwürde sei.
    Daher lohnt sich zunächst der Blick in die Definitionsversuche. Friedrich Schiller schreibt in „Über Anmut und Würde“ folgende Definition zur Menschenwürde: „Beherrschung der Triebe durch die moralische Kraft ist Geistesfreiheit, und Würde heißt ihr Ausdruck in der Erscheinung.“ (Siehe Nachtrag 1)
    Hierbei hat er ein anthropologisches Verständnis, das Kants Frage „Was ist der Mensch?“ Umstellt auf die Frage: Was unterscheidet den Menschen vom Tier? Und die Antwort ist schlicht: Er hat eine Geistesfreiheit (im Sinne „Willensfreiheit“) und kann damit seine Triebe, also das bloße, instinktive Wollen rational reflektieren und dadurch frei entscheiden, ob er ihnen nachgeht oder eben nicht (und dies möglicherweise moralisch begründen, dafür verantwortlich gemacht bzw. verurteilt werden etc.). Im Gegensatz zum Tier, das den Kühlschrank plündern würde, sobald er offensteht, können wir planen, Essen einteilen usw. Ich lasse mal dahingestellt, ob diese Fähigkeit als „Auszeichnung bzw. Würdigung“ menschlichen Handelns so gegeben ist oder nicht. Aber hier wird dem Menschen eben jene Willensfreiheit unterstellt.
    Wenn du die Willensfreiheit physiologisch oder psychologisch verorten kannst, dann immer her damit (vgl. Libet-Experiment und andere Diskussionen, das Fass mache ich jetzt nicht auf). Denn du scheinst die Willensfreiheit als Naturzustand des Menschen zu akzeptieren, aber gleichzeitig die daraus resultierende Würde als „Ausdruck in der Erscheinung“ sowie deren Rechtsumsetzung abzulehnen.
    Um Schiller besser zu verstehen, müssen wir den Ursprung des Menschen(!)-Würdebegriffs in Europa ansehen. Denn er wurde von Giovanni Pico della Mirandola eingeführt. Dieser bestimmt die Würde aus der göttlichen Würdigung (Vorsicht, Religionsbezug!) und leitet aus der „Genesis“ ab, dass die Natur des Menschen darin liege, dass er [der Mensch] keine (festgelegte) Natur hat, so dass er die Freiheit hat, sein Wesen selbst zu schaffen. (Quelle: Wikipediaartikel „Würde“ Siehe Nachtrag 2) [Kurzer Einschub: Philosophiehistorisch markiert der sehr lesenswerte Text von Mirandola, der zu Zeiten der Renaissance entstand, einen bedeutenden Schritt im Sinne der Abwendung von Gott und der Hinwendung zum Menschen.]
    Existentialistisch ausgedrückt könnte man sagen, die Existenz (das Dasein) befindet sich beim Menschen vor dessen Essens (Sinn/Zweck). In diesem Sinne könnte man ableiten, dass, während Ökosysteme perfekt als Kreislauf funktionieren (These!) und alles seinen Zweck (seine Essenz) hat, der Mensch selbst entscheiden muss (oder darf), wie er sich darin einfügt (oder es gestaltet, ausbeutet etc.).
    Haben wir also die Willensfreiheit, die sich in der Würde des Menschen ausdrückt, definiert (Ich lasse mal alle Diskussionen und Kritik daran beiseite, sonst wird der Kommentar noch länger), so ist Artikel 1 des GG der Ausdruck, diese Natur des Menschen im Würdebegriff juristisch anzuerkennen.
    Der Zirkelschluss, den du berührst, ist, dass das GG eine Selbstgesetzgebung eben aus dieser Natur ist. Das heißt, es scheint kontingent zu sein und legt dabei fest: Aus Willensfreiheit entscheiden wir uns dafür, die Willensfreiheit aller Menschen anzuerkennen. Und als Negativ-Gesetz (also Verbot), erkennt das GG an, dass diese Würdigung NICHT antastbar zu sein hat. Mit anderen Worten: Der Artikel hätte auch lauten können: Die Definition des Menschen gilt für jeden Menschen, immer. (Und das scheint, wie du sagst, zurecht tautologisch.) Das bedeutet, unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht oder sonst irgendwie, jeder Mensch ist quasi vor dem Gesetz ein Mensch und soll so behandelt werden. (Und eben nicht als Tier, Schrank, Hammer oder Sklave bzw. Sklavin etc.)
    Und das ist schlicht das, was der Artikel ausdrückt bzw. ausdrücken soll.
    Um den Kommentar nicht ausufern zu lassen, würde ich an dieser Stelle nur noch ein paar Schlagworte nennen: Das Grundgesetz bemüht mit Artikel 1 lediglich ein Verbot (was im „un“ bei Unantastbar zu verorten ist), damit ist es kein „Du sollst das und das tun“ (positive Anweisung), sondern ein „Du darfst das und das nicht tun“ (negatives Verbot). Alle positiven Bestimmungen müssen daher juristisch erfolgen und machen gleichzeitig das Vorhandensein einer Auslegung durch die Institution „Bundesverfassungsgericht“ notwendig. Mit anderen Worten: Dass es diese Institution gibt, scheint ja gerade darauf hinzuweisen, dass die Selbstgesetzgebung stets überprüft (im Sinne von „reflektiert“) werden muss.
    Gleichzeitig berührt der Artikel (abgeleitet aus den Menschenrechten) den Streit um Naturrecht und positivem Recht. Kurz: Das Naturrecht steht jedem Menschen von Natur aus zu (Ein Geruch von „Gott gemacht“ liegt in der Luft) und das positive Recht ist das von Menschen gemachte. Naturrechtsvertreter sehen in den Menschenrechten die natürlich gegebenen Rechte eines jeden Menschen. Du bist in diesem Streit klar ein Vertreter des streng positiven Rechtsbegriffs, da du die Grundlage aller Rechte als vom Menschen gemacht ansiehst (z.Bsp. in „DIE WOLLEN den Menschen nicht schaden“). Hierbei gerätst du zumindest rechtsphilosophisch in die Schwierigkeit, wie Recht zu begründen und von Unrecht abzugrenzen sei [Anm.: Dies hätte der Ausgangspunkt für die Folge werden können und bietet das Einfallstor für linke Kritik am Rechtssystem, dessen Entscheidungsgrundlagen oft in der Ökonomie des Kapitalismus, denn der Moral zu suchen sind].
    Artikel 1 des GG befindet sich jedoch in seiner Idee im Felde des Naturrechtsgedankens, weshalb deine Ablehnung folgerichtig in eben diesem Streit mündet. Einen theoretischen Streit, der Grundlage dieses Podcastes ist, ohne ihn zu benennen. (Wie gesagt, ich will hier nicht pro Grundgesetz argumentieren, nur den Podcast in die rechtsphilosophische Diskussion einordnen). Inwiefern sich „Rechtspositivisten“ mit der Kritik an der immanenten „Natur“ im Artikel 1 des GG beschäftigen, wäre also in Vorbereitung auf die Sendung zweckmäßig gewesen.
    Als letzte Gedanken will ich zwei weitere Diskussionen benennen, einmal den Zusammenhang bzw. die Differenz zwischen Recht und Moral. Dabei gibt es die These, dass Recht „geronnene Moral“ sei. Dies lasse ich mal so stehen, würde jetzt auch zu weit führen, aber da Schiller die Moral mit einbezieht, will ich diese Debatte nicht unerwähnt lassen. Selbst wenn man der These folgen würde, so würde sich die Diskussion um die Frage drehen, was Moral sei (die Rechtsphilosophie folgt hier, meines Wissens nach der kantischen Vorstellung und damit einem moralischen Realismus). Dies würde folgerichtig die Debatte von Recht auf Moral verschieben.
    Die zweite Diskussion ist die praktische Umsetzung von Recht, bezieht aber die Diskussion um die Moral mit ein. Durch die (angenommene) Willensfreiheit des Menschen kann er sich auch dafür entscheiden unmoralisch zu handeln (was auch immer das bedeuten mag, die meisten Menschen denken hier an das Beispiel der Lüge). In einer Welt, die zwischen moralisch und unmoralisch oder Recht und Unrecht unterscheidet, ist es nur logisch, dass es zu Verfehlungen kommt, auch auf Seiten des Staatsapparates, dies liegt in der „Natur der Sache“, wenn dieser wiederum aus Menschen besteht (hier der Verweis auf den Rechtsstaatsgedanken, die Folge habe ich noch nicht gehört). Insofern wäre es eine Idealisierung dem Staat „Fehlerlosigkeit“ zu unterstellen, meiner Meinung nach wäre es darüber hinaus eine Romantisierung der Staatsidee, die, egal in welcher Staatsform man lebt, abzulehnen ist. Das Grundgesetz wäre demnach das Eingeständnis, dass künftige Regierungen praktische Fehler machen (werden). Oder anders: Die Reflektion auf dieses Fehlerpotential im eigenen Handeln des Staates wird durch das Grundgesetz erst ermöglicht. Hierin kommt es wiederum (da der Staat aus Menschen besteht), zu Verbiegungen in der praktischen (im Sinne von „realen“) Reflektion.
    Fazit: Man kann nun zwei Dinge kritisieren: 1. Das Grundgesetz als Reflektionsinstanz sei unzureichend. 2. Die Reflektion erfolge nicht konsequent genug (Bsp. Frage der Menschenwürde bei Obdachlosigkeit, Hartz IV usw.).
    Ich würde diese beiden Kritiken jedoch voneinander trennen, da sie sich auf verschiedenen Ebenen abspielen und eine Vermischung (wie hier im Podcast) zu schnell in die Irre führen kann, da, wie richtig angesprochen, grundgesetzliche Mängel zu schnell in der praktischen Umsetzung und praktische Mängel zu schnell durch das Grundgesetz begründet werden. Oder anders, hier kann die Kritik in denselben Zirkelschluss geraten, den sie der Gegenseite vorwirft.
    PS: Das waren meine 2 Cent zum Thema. Sollten die hier präsentierten Thesen und Debatten bewusst sein, so versteht dies mehr als Kritik an der Darstellung, denn am Inhalt. Die Schwierigkeit ist in meinen Augen, dass ohne diesen Bezug zu rechtsphilosophischen Fragen, die hier vorgebrachte Kritik „naiv“ wirken kann. Im Sinne dessen, dass die vorgebrachten Probleme (das Problem der Rechtsdilemmata noch gar nicht angesprochen) in der rechtsphilosophischen Debatte längst und professioneller behandelt werden und das Gefühl der Originalität (im Sinne von Einmaligkeit der Gedanken) eher mit einem Lächeln abgewunken wird, da es auf mangelnder Gebietskenntnis beruht.

    • @ChrisSchu
      @ChrisSchu Місяць тому +2

      Nachtrag 1: Schillers Definition der Menschenwürde ist die wohl berühmteste Definition, die nicht fehlen darf, wenn man über Menschenwürde spricht. Er markiert gleichsam ganz im Stile seiner Zeit die Unterstellung zwischen Inhalt und Ausdruck. Deine Suche also, wo sich die Würde befindet, ob sie nun Natur des Menschen ist (in seinen Organen) oder was auch immer, hättest du daran ableiten können. Denn die Natur des Menschen ist seine „Willensfreiheit“, der Ausdruck dieser Willensfreiheit ist seine „Würde“, darin besteht der vermeintliche Unterschied. Die Schwierigkeit (vielleicht deine Schwierigkeit?) liegt in der Frage, was Ausdruck der Willensfreiheit meint. Schiller folgt hier Kant, dieser sieht die Willensfreiheit nicht im Resultat der konkreten Entscheidung (dem Ausdruck), sondern der Kontingenz des Ausgangs der Entscheidung (oder der Entscheidungssituation selbst). Aber hier berühren wir nun die Frage nach der Freiheit und befinden uns weit weg vom eigentlichen Thema.
      Nachtrag 2: Dass ich den Wikipediartikel zur „Würde“ erwähne, liegt eher daran, dass die Erwähnung von einschlägiger Literatur im Zugriff zu umständlich ist, ich kann sie bei Bedarf aber gern nachliefern. Der Artikel ist ein lesenswerter Artikel, auf den ich deshalb verweise, weil dort auch angestimmt wird, wo der Würdebegriff seinen Ursprung findet und wie er auf den Menschen übertragen wird.

    • @99ZUEINS
      @99ZUEINS  Місяць тому

      Thema verfehlt - 6 - Setzen:
      "Nach dem Podcast bin ich armer Tor so klug als wie zuvor, zumindest was die Frage angeht, was denn nun diese Würde bzw. Menschenwürde sei."
      Ja, das liegt daran - und das dokumentiert dein kleiner Aufsatz in seiner Länge recht gut -, dass du mit einem Interesse an den Inhalt gegangen bist und dieses nicht erfüllt gesehen hast. Dein Interesse war offensichtlich die rechtsphilosophische Reflexion des Gegenstandes, welche du nun mühevoll hier aufgeschrieben hast - das war aber schlicht nicht das Thema. Du machst hier einen gekonnten Gegenstandswechsel, um seitenweise vorzutragen, was du alles über die Rechtsphilosophie gelernt hast. Wir wissen jetzt: Da bist du sehr gebildet zu einem Thema, was hier nicht Gegenstand war.
      Das wird auch nicht besser, wenn du behauptest, dass man das nicht ohne diese Reflexion kapieren kann. Dafür fehlt jeglicher Beleg zu den im Video vorgetragenen Quellen. Die Richter in Karlsruhe und auch die Verfasser und Kommenatoren des Grundgesetzes machen sich nämlich gar nicht abhängig von solchen Überlegungen. Das belegen die Zitate. Die legen den Inhalt der Gesetze aus und damit die dort verorteten staatlich verbrieften Zwecke mit all ihren Härten und Konsequenzen - die in deiner Darstellung kaum ein Wort wert sind (!) - aus. Wenn die die korrekte Berechnung des Existenzminimums in Karlsruhe moniert wird, dann nicht wegen Schiller und Kant, sondern wegen der aus dem betreuten auch grundgesetzlich garantierten Kapitalismus notwendig hervorgebrachten Armutsbetreuung und wie deren verfassungsrechtliche Bedingungen sind.
      Was Würde ist, habe ich hier sogar mehrfach in den Kommentaren wie im Video bestimmt: Es ist die Verhimmelung, präziser sogar Naturalisierung freiwilliger Unterordnung. Der Mensch ist als von Natur freiwillig Unterordnender unter das seinem Willen entzogene Recht ("Status als Rechtssubjekt" hieß es im Video) dort im Grundgesetz gedacht. Das freiwillige Unterordnen darf nicht angetastet werden - Stichwort Willensformalismus hieß es im Video - jetzt hab ich es nochmal gesagt.
      Man könnte jetzt noch den gleichen Gegenstandswechsel wie du machen und sich fragen, WIE diese Bestimmung in den Welten der Hinterfrager und Legitimationsideologen, der Rechtsphilosophen besprochen wird. Das ist aber nicht relevant, weil sich wie gesagt die juristische Welt davon gar nicht abhängig macht. Nur so viel und schön, dass du auch kurz kannst:
      "Daher lohnt sich zunächst der Blick in die Definitionsversuche. Friedrich Schiller schreibt in „Über Anmut und Würde“ folgende Definition zur Menschenwürde: „Beherrschung der Triebe durch die moralische Kraft ist Geistesfreiheit, und Würde heißt ihr Ausdruck in der Erscheinung.“ (Siehe Nachtrag 1)" [...]
      Denn die Natur des Menschen ist seine „Willensfreiheit“, der Ausdruck dieser Willensfreiheit ist seine „Würde“, darin besteht der vermeintliche Unterschied. Die Schwierigkeit (vielleicht deine Schwierigkeit?) liegt in der Frage, was Ausdruck der Willensfreiheit meint. Schiller folgt hier Kant, dieser sieht die Willensfreiheit nicht im Resultat der konkreten Entscheidung (dem Ausdruck), sondern der Kontingenz des Ausgangs der Entscheidung (oder der Entscheidungssituation selbst). Aber hier berühren wir nun die Frage nach der Freiheit und befinden uns weit weg vom eigentlichen Thema."
      Das beschreibt eigentlich schön - nicht juristisch, aber philosophisch - die Tautologie und den Eiertanz, wie ihn auch das Bundesverfassungsgericht gemacht hat. Willensfreiheit ist eine Natursache - ok, muss man dann nicht aufschreiben als ein Gesetz- und jetzt kommts: Jetzt wird diese Natursache ausgedrückt und das ist dann würde - womöglich in der Kontingenz der Entscheidung. Ja, bitte - was denn sonst? Den freien Willen erkennst du IMMER in seinem Ausdruck. Das ist gar kein zusätzlicher Inhalt zu der zuvor bestimmten Natursache. Und der Treppenwitz: Nehmen wir das mal ernst: Warum sollte aus der Bestimmung die Notwendigung einer Herrschaft folgen, die das anerkennt?!
      Bitte bemüh dich, in deiner Replik an der Sache zu bleiben. Ist kein bad faith (war es bei dem Video auch nicht, ich bin ja nicht von Natur aus böse gegen die Würde, sondern wegen meiner Erkenntnisse über sie), aber wenn du willst, dass man deine Gedanken liest, dann macht es mehr Sinn über den angegangenen Gegenstand zu schreiben als über sein eigenes Wissen.

    • @ChrisSchu
      @ChrisSchu Місяць тому +1

      @@99ZUEINS Vielen Dank für die Antwort.
      (1) „und das dokumentiert dein kleiner Aufsatz in seiner Länge recht gut“ - Ich weiß nicht, ob die Anmerkung der Länge eine Kritik darstellen soll, was mich überraschen würde.
      (2) „Ja, das liegt daran […], dass du mit einem Interesse an den Inhalt gegangen bist und dieses nicht erfüllt gesehen hast.“ - Ist das nicht intrinsisch bei einem kritischen Kommentar?
      Wie ich im Ursprungskommentar bereits schrieb, waren das meine 2 Cent zum Thema im Sinne meiner Gedanken, die ich richtigerweise vermisste. Dass ich auf das Thema eine Perspektive habe, sollte mir als Kommentator zugestanden werden. In der Uno-Reverse-Karte könnte ich jetzt fragen, was war denn das Thema, wenn nicht Artikel 1 des GGs und dessen Implikationen?
      (3) Mittlerweile habe ich auch den Podcast zum Thema „Rechtsstaat“ gehört, den ich auch sehr interessant finde. Jedoch ist da wie hier das Problem, dass du (bzw. im anderen Podcast ihr) grundlegende Implikationen (=wittgensteinsche Tatsachen) des Rechtssystems als etwas Denkwürdiges darstellt, dabei sind sie banal und keinen Aufreger wert. Etwa wenn die Frauenstimme betont, dass im Rechtssystem alles, was wir machen, entweder erlaubt oder verboten sei. Im Kapitalismus ist alles kaufbar oder nicht kaufbar, in der Moral alles gut oder schlecht/böse, im Kartenspiel die Karte spielbar oder nicht.
      Ja, du merkst, ich stamme aus der Systemtheorie luhmannscher Prägung, und vielleicht habe ich genau deshalb ein Problem mit dem Verfahren. Denn jede Tatsache stellt die Lösung für ein Problem dar und man sollte erst einmal das Problem darstellen, bevor man die Lösung kritisiert, sonst bleiben alle Argumente auf der Ebene des Geschmacksurteils.
      Oder anders, man kann von innen oder außen kritisieren. Und hier kann ich abermals den Einwurf bringen, was war das Thema? Rechtssystemkritik oder der Inhalt des GGs?
      (4) „Es ist die Verhimmelung, präziser sogar Naturalisierung freiwilliger Unterordnung“ - Das ist keine Definition, sondern eine Bewertung bzw. ein Urteil. Aber selbst, wenn ich es als Definition ansehe, was habe ich dadurch gewonnen?
      Recht ist „der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des andern nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann.“(Kant)
      Dort, wo zwei Menschen aufeinandertreffen, treffen zwei Willküren (in eurem Podcast als Interessen bezeichnet) aufeinander, dieses Aufeinandertreffen organsiert sich in irgendeiner Form und legt die Bedingungen/Struktur der Selbstorganisation fest, es kann hierarchisch, demokratisch oder wie auch immer sein. Sollten die Interessen gemeinsame Interessen sein, so fällt es nicht auf und kein Mensch würde je von Recht sprechen. Die Regelungen, die nicht formalisiert werden, nannte man früher einfach Sittlichkeit.
      Kommt es nun zu Verstößen gegen diese Ordnung, werden die Regeln der Ordnung ausgesprochen und wahrgenommen. Zum Beispiel: Wenn meine Nichte beim Kartenspiel bescheißen will, fange ich an, auf die Regeln zu pochen. (Unabhängig dessen, dass wir uns eh absprechen müssen, welches Kartenspiel wir spielen, im Sinne von „welche Regeln für die Spielbarkeit der Karten gelten“). In einer Welt aus 80 Millionen (oder 8-9 Milliarden) Interessen ist es nur folgelogisch das Recht, also die Bedingungen des Zusammenlebens, auszudifferenzieren. An dieser Stelle könnte ich jetzt fragen, was wäre denn euer/dein Lösungsangebot für die Frage, wie wir Gesellschaft organisieren (im Sinne von „regeln“) wollen?
      Selbst Anarchismus kommt nicht an der Frage vorbei, WIE er die „Ordnung ohne Herrschaft“ organisieren/strukturieren will und die inneranarchistischen Streits sind geradezu ein Beleg dafür.
      (5) „Der Mensch ist als von Natur freiwillig Unterordnender unter das seinem Willen entzogene Recht ("Status als Rechtssubjekt" hieß es im Video) […] Das freiwillige Unterordnen darf nicht angetastet werden - Stichwort Willensformalismus hieß es im Video […]“
      Mit dieser fortgeführten Aussage kann ich leider nicht viel anfangen, denn für mich ist sie sinnleer. Einerseits, weil (wie gezeigt) jedes rechtlich geregelte Zusammenleben eine Unterordnung unter die Regeln bedeutet, das steckt im Begriff. Ein Junggeselle ist qua Begriff unverheiratet. (Ja, Kants Beispiel ist ebenso lächerlich).
      Dem Rechtssystem andererseits vorzuwerfen, es würde das menschliche Leben formalisieren, ist, als würde man der Mathematik vorwerfen sie würde Äpfel zu Zahlen und Variablen machen. Natürlich „übersetzt“ das Rechtssystem menschliches Verhalten in die eigene Sprache. So wird das Opfer zum Kläger, der Täter wird zum Beklagten. Anders kann das System gar nicht urteilen.
      Und hier ziehe ich Parallelen zum Ursprung des „Menschenwürdebegriffs“. Der Fehler könnte demnach im Fehlen einer Übersetzung des rechtsphilosophischen Begriffs in die Rechtssprache liegen. Mit anderen Worten, es fehlt eine Definition (wie auch für manch andere wichtige Begriffe). Deine Definition hat aber wenig mit der Rechtssprache zu tun und ist im besten Falle mit einer rechtsphilosophischen Auslegung interpretierbar (und genau hier sehe ich das legitime Einfallstor für meinen Kommentar).
      Warum eine Definition in rechtssprachlicher Hinsicht fehlt? Ich kann nur spekulieren (und im Gegensatz zu dir bin ich, wie gesagt, kein Jurist): Als das Grundgesetz geschrieben wurde, hatten die Verfasser und Verfasserinnen anscheinend eine klare Vorstellung des Inhaltes und fanden den Begriff deshalb nicht definitionsbedürftig.
      (6) Die Schwierigkeiten, die sich in der verfassungsgemäßen Auslegung in Karlsruhe ergeben beziehen sich, wie ich bereits zeigte, darauf, dass der 1. Artikel ein passiver Verbots-Artikel ist, er also eine Grenze zieht, die nicht überschritten werden darf. Er sagt aber nicht, welche aktiven Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Grenze nicht zu überschreiten. Dies ist im Sinne des GGs auch nicht zweckmäßig, da veränderte Situationen andere Maßnahmen notwendig machen.
      (7) Und hier bin ich ganz bei dir bzw. euch. In Themen des Klimawandels oder Armut haben wir mittlerweile die Grenze des Artikels weit überschritten. Mit Bezug auf den Klimawandel gibt es zumindest ein Urteil (2021), das von der Politik konsequenzlos ignoriert wird. Hierin zeigt sich, dass der Artikel bzw. das Urteil am Ende wertlos sind. Dies ist aber kein Problem des GGs, sondern der konsequenten Umsetzung. (Siehe Fazit im ersten Kommentar)
      Wie ich auch aufzeigte, gilt dies ebenso für die korrekte Berechnung des Existenzminimums, selbst wenn Richter (und ich habe mal gehört, die können eh nicht rechnen) monieren würden, dass die Berechnungen falsch wären, glaube ich nicht, dass die Politik etwas ändern würde. Wie ihr im „Rechtsstaats-Podcast“ aufgezeigt habt, ist das Grab, das wir uns dabei geschaufelt haben, der grundgesetzlich verbriefte Kapitalismus. Grundlage der politischen Entscheidungen sind eben nicht moralische, sondern ökonomische Zwecke.
      Ich folge also voll und ganz der Kapitalismuskritik. Darüber hinaus kann man sogar sagen, dass (spätestens) in der heutigen Zeit Fragen nach (beispielsweise) „Familie“ und „Eigentum“ in einem solchen Grundgesetz nichts zu suchen haben, da solche Regelungen der Menschenwürde entgegenstehen. Oder um euren „Rechtsstaatspodcast“ mit einzubeziehen, der Wert des Rechtsstaates bemisst sich nicht am Vorhandensein, sondern an den Gesetzen, die ihm zugrunde liegen. UND vielleicht noch wichtiger: an deren Umsetzung/Einhaltung.
      (8) „‚[…] nun die Frage nach der Freiheit und befinden uns weit weg vom eigentlichen Thema.‘
      […] Den freien Willen erkennst du IMMER in seinem Ausdruck.“ - Zusammengenommen ist mein Zitat gleichsam die Antwort, da dies, wie die eingangs von dir formulierte Kritik, vom Thema wegführen würde.
      (9) „Bitte bemüh dich, in deiner Replik an der Sache zu bleiben.“
      Ich habe mich bemüht und hoffe, es ist mir gelungen. Was ich vermutlich nicht vermitteln konnte, war, dass ich die Auseinandersetzung genieße und dankbar für die Reaktion bin, da sie mich zum Weiterdenken anregt. Also noch mal danke für die Antwort.

  • @GlowKick
    @GlowKick Місяць тому +2

    Jo war interessant. Könnt ihr vllt auch ein Video zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte machen?

    • @99ZUEINS
      @99ZUEINS  Місяць тому +2

      Gibt 2 Folgen mit Albert Krölls, sind auch in der Videobeschreibung drinnen.

    • @GlowKick
      @GlowKick Місяць тому

      Ah super, danke

  • @sokratesbanach5581
    @sokratesbanach5581 Місяць тому +1

    Wäre es eigentlich ok, wenn ich lieber an ihn 🙎🏿‍♂️ , als an sie 🙍🏼‍♀️vermiete?
    Oder ist es nur dann nicht ok, wenn ich an ihn 🙎🏾‍♂️ auf gar keinen Fall vermieten will?

    • @99ZUEINS
      @99ZUEINS  Місяць тому +3

      Fragen des Antidiskriminierungsrechts - immer wieder ulkig.

    • @marcusmalinowsky3978
      @marcusmalinowsky3978 Місяць тому

      was vermietest Du denn?

    • @sokratesbanach5581
      @sokratesbanach5581 Місяць тому

      @@marcusmalinowsky3978 Auf was willst du hinaus?

    • @marcusmalinowsky3978
      @marcusmalinowsky3978 Місяць тому

      @@sokratesbanach5581 hab ich mich bei dir auch gefragt ...war wahrscheinlich von dir ne rhetorische Frage?!

  • @marcusmalinowsky3978
    @marcusmalinowsky3978 Місяць тому

    Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1 des GG). Man darf sie deshalb nur mit Füßen treten.
    Erhard Blanck (*1942)

    • @99ZUEINS
      @99ZUEINS  Місяць тому

      Hm, das war aber nicht die Stoßrichtung des Videos, welches sich gerade gegen solche Äußerungen gerichtet hat.

    • @marcusmalinowsky3978
      @marcusmalinowsky3978 Місяць тому

      @@99ZUEINS Da hast du recht. Wenn ich z.B. Politiker der CDU sehe, die Menschen zur Arbeit zwingen wollen, und bei Verweigerung das AlG 2 komplett streichen wollen und das lauthals in Talkshows von sich geben ... Dann finde ich den Auspruch nicht aus der Luft gegriffen. Wüsste nicht, das so ein Verhalten irgend welche Konsequenzen nach sich zieht.
      Ich könnte jetzt noch die Maßnahmen der C-Zeit aufführen.... da wurde m.M. nach massiv die Würde vieler Menschen mit Füßen getreten.

  • @siddhartha44
    @siddhartha44 Місяць тому +1

    Ziemlich merkwürdige Herangehensweise. Als ob der Kommentator hier vom einem anderen Planeten gekommen wäre, von der Erde und ihrer Geschichte nichts weiß und nun über die einzelnen Formulierungen und Begriffe des Grundgesetzes sinniert.
    Menschen, die sich mit der Geschichte ein wenig beschäftigt haben, werden den Fortschritt sofort erkennen, den Menschenrechte und Grundgesetz in Bezug zum Verhältnis Mensch -Staat bedeuten.

    • @Marek-mc3od
      @Marek-mc3od Місяць тому +5

      Dass da ein Fortschritt ist, ja. Worin er liegt, wäre doch aber entscheidend. Wurde an einer Stelle wörtlich so gesagt btw. Und den Inhalt des Fortschritts, der ist hier besprochen worden.

    • @Retrophonium
      @Retrophonium Місяць тому

      Ja klar ist es ein Fortschritt wenn die Menschen das was sie von ihrer Herrschaft aus machen sollen freiwillig und ohne direkten Zwang dieser Herrschaft machen. Klar darf ich die Dinge die ich täglich machen muss um in dieser Gesellschaft zu überleben freiwillig machen, die da währen: "andere Menschen in Konkurrenz übervorteilen, andere Menschen vom meinem Eigentum abhängig machen und diese Abhängigkeit ausnutzen um ihnen ihr Eigentum zu entziehen."
      Aber und das ist der beschiss an der Sache, ich muss die genannten dinge machen wenn ich in dem Laden hier ein schönes Leben haben will.
      So kommt es das der Staat mir die Dinge zynisch als Freiheit im Rahmen meiner Würde gewährt die als täglicher Sachzwang mein Leben bestimmen und denen ich mich nicht ohne den Nachteil meine eigene Existenz zu gefährden entziehen kann.
      Genau das ist eine Grundursache für den Rechtsruck und dafür das es so viele Kapitalismus Fans gerade unter denen die Haufenweise Nachteile durch das System haben in dem Laden hier gibt. Denn wenn ihr eigener Vorteil nicht fett genug ist dann wollen sie eine Herschafft die das was sie täglich ohnehin machen müssen, stärker und aggressiver Einfordert. Ihr geringerer Vorteil kommt dann halt deren Ansicht nach dadurch zustande das die anderen ihr Freiheit nicht genug genutzt haben um das was in dem Laden hier gemacht werden muss intensiv zu machen.
      An den täglichen Bürgergeld Debatten wird das besonders deutlich da ist der Grundgedanke der, das es allen schlechter geht weil diese Bürgergeldempfänger das was jeder ohne nennenswertes Eigentum in dieser Gesellschaft machen dürfen muss, sich eine Lohnarbeit beim Eigentümer von Produktionsmitteln suchen nicht machen, beziehungsweise nicht intensiv genug machen.

  • @randomname2357
    @randomname2357 Місяць тому +2

    Ich habe nur bis ca. min 25 geguckt. Bis dahin sind mir aber schon einige Dinge aufgefallen, die die Lust am weiterschauen genommen haben:
    6:50 und 23:06 Warum quatsch? Dass sich ein Volk selbst Regeln gibt ist doch kein Quatsch, sondern der Inbegriff einer Demokratie!? Die Alternative wäre, dass jemand anderes als das Volk die Regeln für das Volk festlegt. Z.B. wie in einer Oligarchie, Diktatur oder Monarchie.
    20:45 und vor allem 21:20 "Erinnerung des Staates und der Beamten die Menschenwürde zu achten". Gerade weil der Staat anders ist und sein will als der NS-Staat, ist es symbolisch wichtig die Unterschiede auch klar zu benennen.
    Z.B. gibt es Menschen, die das (für sie) selbstverständliche Recht auf Leben betonen. Warum tun sie das? Weil es für sie wichtig ist. Warum sagen sich frisch Verliebte, dass sie sich lieben? Das ist in diesem Moment doch auch noch selbstverständlich. Weil es ihnen wichtig ist, dies zu betonen. Einmal für sich selbst - als Identität. Zum anderen auch nach außen, entweder um sich abzugrenzen von anderen Überzeugungen oder um Mitstreiter für die eigene Sache zu gewinnen.
    Nicht weniger wichtig ist auch die Schaffung einer Rechtsgrundlage. Gibt es diese nicht, gibt es keine Möglichkeit z.B. einen Beamten für ein Fehlverhalten zur Rechenschaft zu ziehen.
    21:30 "Würde ist unantastbar." Ich hoffe nur, dass die folgenden Bemerkungen ironisch gemeint sind. Denn eigentlich sollte klar sein, dass hier folgendes gemeint ist: Jeder Mensch besitz eine Menschenwürde. Und diese Menschenwürde ist unabhängig von seinen sonstigen Merkmalen (Herkunft, Name, Geschlecht, Sprache, Religion, politische Überzeugungen, Handlungen und Taten oder gar Verbrechen, die er begangen hat, ...). Es gibt also nichts, was zu einem Verlust oder einer Minderung der Menschenwürde führen kann. Deswegen ist sie unantastbar.
    24:00 nicht "die" Menschenrechte, sondern einfach "Menschenrechte". Was die Menschenrechte sind, wird hier nicht definiert. Diese sollen sich aber aus Absatz 1 ableiten - darum das "darum". Die hier genannten Menschenrechte sollen also dazu dienen, Absatz 1 zu erfüllen.
    Also Absatz 1 definiert was das "Ziel" ist: Die Achtung und der Schutz der Menschenwürde. Und Absatz 2 beschreibt wie dieses Ziel erreicht werden soll: Mittels unverletzlicher und unveräußerlicher Menschenrechte.

    • @99ZUEINS
      @99ZUEINS  Місяць тому +4

      Interessant. Wann hast du denn die Menschenwürde bestellt? Die Freiheit, die anderen Grundrechte usw. Merkst du nicht, dass "die Alternative", dass jemand anderes Regeln festgelegt in der Demokratie ganz normale Realität ist?
      DASS der Staat anders ist, als der NS, das ist schon so - das steht da nur nicht. Das steht im GG viel später. In der Würde ist nicht nur drin, was sie NICHT ist, sondern das, was hier als Formalismus der Willensbetätigung bestimmt wurde. Trotzdem stimmt der Hinweis: Offenbar gibt es Gründe, sich daran nicht zu halten, sonst würde das zB nicht nochmal extra in § 136/a StPO normiert sein. Der Vergleich mit der Liebe ist zwar frech, weil ein Gewaltmonopol mit der Liebe zu vergleichen, schon widerlich ist - er geht aber auch fehl. Die Betonung und Bestätigung der gemeinsamen Zuneigung folgt keiner Regel. Wo soll da überhaupt die Identität sein?
      Auch der Hinweis mit dem Beamten geht an der Sache vorbei. Hier sollte gesagt sein, dass es offenbar Gründe für die Beamten gibt, wenn man sie erinnern muss, rechtswidrig zu handeln. Warum sollte das denn nötig sein, wenn die einen Eid auf die FDGO schwören? Mehr dazu in der Folge zum Rechtsstaat.
      Deine Ausführungen zur Unantastbarkeit sind unlogisch. Jeder besitzt eine Würde (woher eigentlich? Hast du die neben der Bauchspeicheldrüse oder dem Frontallappen deines Gehirns?) und weil sie jeder besitzt, ist sie unantastbar? Hä?
      "Nimm mal deine Logik ernst, die ist ein Käse: Jeder Mensch besitz eine Menschenwürde. Und diese Menschenwürde ist unabhängig von seinen sonstigen Merkmalen ... Es gibt also nichts, was zu einem Verlust oder einer Minderung der Menschenwürde führen kann. Deswegen ist sie unantastbar." - Das "also" und das "deswegen" machen einfach keinen Sinn und wäre dem wirklich so, dann müsste man es nicht aufschreiben.
      Abs. 2 wird durch deine Ausführungen nicht besser. Erstmal ist es interessant, dass die Menschenrechte - jedenfalls die EMRK - den Status von einfachen Gesetzen hat. Wie das Einkommensteuerrecht. Wenn die also das Ziel die Würde wäre, dann ist komisch, dass man die Menschenrechte nicht auf den Rang einer Verfassung stellt. Außerdem ist es doch komisch: Worin besteht denn jetzt die Erfüllung des Zieles der Würde? Durch den Gehalt der Menschenrechte oder die Unveräußerlichkeit? Was du dir übrigens ausdenkst: Das Ziel ist die Würde - das steht da nicht, da steht, dass sich das dt Volk zu den Menschenrechten in einer jeden Gemeinschaft bekennt WEGEN der Würde. Nicht in dem Verhältnis, wie du es sagst.

    • @violet4374
      @violet4374 Місяць тому +5

      Du hast hier Gesetze festgelegt? Interessant! Sorry, zu denken, dass "das Volk" Regeln etc. festlegt, ist unfassbar naiv und albern.

    • @randomname2357
      @randomname2357 Місяць тому

      ​@@99ZUEINS Es geht hier um den Anspruch - nicht um die realen Verhältnisse, die wir beobachten. Und die Idee, dass sich ein Volk selbst seine Regeln gibt ist doch nicht Quatsch? Was soll denn sonst im GG stehen? Die reichsten 10% der Bevölkerung sollen die Regeln für alle machen?
      Es wurde im Video die Frage aufgeworfen, warum man Selbstverständlichkeiten festhält.
      Die Gründe sind zum einen die damit verbundene Symbolik. Die Wirkung nach innen und nach außen.
      Und zum anderen, beim GG und bei anderen Gesetzen, der Rechtsanspruch. Wenn man Rechte und Verbote nicht festhält, gibt es keine Möglichkeit diese einzuklagen oder Täter zur Rechenschaft zuziehen.
      Im NS-Staat wurde Menschen aufgrund bestimmter Merkmale (Religion, Sexuelle, Orientierung, pol. Überzeugung, Behinderung, ..) ihre Menschenwürde abgesprochen. Es wurde gesagt, diese Menschen seien "minderwertig" oder gar keine "richtigen" Menschen. Und weil diese Menschen eben keine "richtigen" Menschen waren, konnte man diese auch anders behandeln, ins KZ stecken usw.
      Art 1 steht genau dieser Argumentation gegenüber. Er besagt, dass man Menschen eben NICHT ihr Menschsein absprechen kann. Dass man Menschen NICHT in "höherwertig" und "minderwertig" einteilen kann. Dass es KEIN Argument gibt, mit dem dies möglich ist. Und weil es keine solche Argument gibt, ist das Menschsein bzw. die Würde eines jeden Menschen "unantastbar".
      Das ist natürlich keine physikalische oder logische Konsequenz. Sondern eine moralische, ideologische Entscheidung. In der Realität kann man Menschen natürlich als unterschiedlich betrachten (rechtes denken) oder als gleich betrachten (linkes denken). Jeder Mensch hat Unterschiede oder Gemeinsamkeiten mit anderen. Hier in Art 1 wird klar festgelegt, dass Menschen als im Kern GLEICH betrachtet werden (sollen).
      Die Menschenrechte sind Teil der Verfassung. Art. 2-5 sind ganz klar Menschenrechte mit Verfassungsrang.
      Was Absatz 2 besagt, ist letztendlich nichts anderes, als dass man verhindern möchte, dass Menschen wie zur NS-Zeit aufgrund bestimmter Merkmale in KZ gesteckt werden o.ä.. Und man dazu möglichst überall die Einführung und Wahrung gewisser Menschenrechte unterstützt.

    • @troyel358
      @troyel358 Місяць тому +2

      @@99ZUEINS "weil ein Gewaltmonopol mit der Liebe zu vergleichen, schon widerlich ist"
      Na, da kommt ja doch noch der Moralist hoch

    • @oekosozi
      @oekosozi Місяць тому

      Der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn tagende Parlamentarische Rat arbeitete das Grundgesetz im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte aus und genehmigte es... ...Eine Volksabstimmung gab es mithin nicht.(Wikipedia)