Es geht schlicht darum: Die Kreditnehmer geben der betreffenden Bank idR ZWEI Sicherheiten für den gewährten Kredit - ohne das überhaupt genau zu verstehen. Was spricht dagegen, sich nach Rückführung des Darlehens auch BEIDE Sicherheiten zurückgeben zu lassen?
Meine Bank sagt auf meine Nachfrage: Ich habe mit meiner Löschung des Grundschuldbriefes alles erhalten, eine Schuldanerkennungsurkunde ist nicht vorhanden, mit der Löschung ist alles geregelt !
Es kommt darauf an, ob Ihre Bank damals eine vollstreckbare Ausfertigung erhalten hat oder nicht. Herausfinden können Sie das, indem Sie sich die Ihnen damals vom Notar sicherlich übersandten Kopie der Urkunde durchlesen. Hat die Bank eine vollstreckbare Ausfertigung bekommen, dann sollten Sie diese auch zurückfordern.
@@rechtsanwalt Die Bank verkauft diese Sicherheit. Es kann also passieren das irgendwann einer kommt mit dieser unterschriebenen schuld und Dir dein Haus pfändet..... 😉
Passiert auch nicht, weil der Notar eine vollstreckbare Ausfertigung nur herausgibt, wenn der Schuldner säumig wird. Steht so im Vertrag😊 irgendwas muss der Notar ja erzählen
@BerlinsLeon Regelmäßig erhält die betreffende Bank SOGLEICH eine vollstreckbare Ausfertigung vom Notar zugeschickt. Sie steht es auch in den Urkunden (z.B. „Von dieser Urkunde ist der Gläubigerin eine vollstreckbare Ausfertigung für Hauptsumme, etwaige Nebenleistungen, Zinsen und Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung gemäß § 1118 BGB nach Eintragung der Grundschuld zu erteilen.“). Dass eine Bank zunächst keine vollstreckbare Ausfertigung vom Notar haben will, ist eher die Ausnahme.
Unaufgeregt und für mich als Laien verständlich erklärt, top! Hatte das Video nach dem Erscheinen schon gesehen gehabt und mir eine gedankliche Notiz für das Ende der Kreditrückzahlung in einigen Jahren gemacht. In der aktuellen Finanzlage, mit der Überlegung, die Kredite aufs Haus vorzeitig abzulösen, ein für mich extrem wertvoller Hinweis. Herzlichen Dank dafür!
Da ich am Ende diesen Jahres den Immobilienkredit und die noch offene Restschuld auf dem KfW Darlehen abbezahle, bin ich sehr dankbar für Ihren Hinweis. Herzlichen Dank!
Sowas hat mir niemand gesagt. Hab einen kleinen Kredit für das Haus bereits vor mehr als 1 J abbezaht. Ohne Pausen natürlich. Sollte ich Ihren Empfehlungen immer noch nachkommen?
@Thomas-y9w3b Mein Tipp: Gehen Sie den „sichersten Weg“. Wenn alles bezahlt ist und Sie in nächster Zeit keinen weiteren Kredit aufnehmen wollen, dann sollten Sie die der Bank gewährten Sicherheiten zurückverlangen, also eine Löschungsbewilligung anfordern und die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde. Vielleicht schauen Sie sich noch mein anderes Video an: Grundschuld löschen ja oder nein? ua-cam.com/video/KX6Z3oFmZTo/v-deo.html
Normalerweise fordert man nach abgeschlossener Darlehensrückzahlung die vollstreckbare Ausfertigung der Schuldanerkennungsurkunde sofort und zuerst von der Bank zurück. Für die Löschung der Grundschuld könnte man sich mehr Zeit lassen.
Herzlichen Dank, für diese Erläuterungen! 👍😊 Ich bin mit meiner Bank so verfahren, wobei es zunächst hieß, das Schuldanerkenntnis gibt es heutzutage nicht mehr. Hat dann aber doch geklappt!
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich freue mich über Ihr Feedback und dass es mit Ihrer Bank geklappt hat. Übrigens: Alle Grundschulden, die ich als Notar in diesem Jahr beurkundet habe, enthielten ein Schuldanerkenntnis mit entsprechender Zwangsvollstreckungsunterwerfung...
@isabelkaisser9241 Bei solchen vergleichsweise geringen Beträgen werden meistens keine Grundschulden verlangt. Jedenfalls sind zu mir noch keine Mandanten gekommen, weil deren Bank für 10.000 EUR eine Grundschuld verlangt.
@@rechtsanwalt Das war eine Grundschuld aus den 70er Jahren. Heutzutage wird das wohl wegen der Rechtsprechung (Unverhältnismäßigkeit) nicht mehr gemacht.
Ich finde, dass sowas einen recht bitteren Beigeschmack von "unseriös" hat, wenn eine Bank nach Beendigung des Vertrages und Löschung der Grundschuld, so eine Vereinbarung nicht automatisch zurückgibt, sich ggf. sogar unwissend verhält. Daher hier ein Dankeschön für den Hinweis
Vielen Dank für Ihr Feedback. In der Tat gibt es einige Banken, die die vollstreckbare Ausfertigung automatisch (also von sich aus) an den Kunden zurücksenden.
Banken arbeiten immer hart an der Grenze zu m Unseriösen- meine Meinung. Es war z. B. Lange Zeit folgendes völlig kegal, obwohl meiner Meinung nach unseriös: Bauherr nimmt einen Baukredit auf. Bank verkauft diesen Kredit an eine andere Bank - die die Kreditsumme sofort fällig stellt. Auf diese Weise haben in den 80ern und 90ern viele Familien so ziemlich ALLES verloren. Meines Wissens ist das geschilderte nicht mehr legal, trotzdem bin ich Banken gegenüber extrem misstrauisch
Der" Betrug" beginnt schon bei der Person die du bei deinem Kreditantrag verwendest welche nicht dir gehört. Zudem bekommst du nichts und trotzdem musst du Sicherheiten hinterlegen. Die Ausfertigung ist hier leider nicht ganz korrekt, denn du brauchst die Urschrift.
@annabellebartaune8411 Nein, die Urschrift kann man nicht zurückverlangen, da diese immer beim Notar in dessen Urkundensammlung verbleibt. Es geht um die sog. vollstreckbare Ausfertigung, die der Notar der betreffenden Bank erteilt.
Vielen Dank für diesen nützlichen Tipp! Gleich eingefordert und nach drei Tagen im Briefkasten. Ich finde das aber ziemlich heftig, dass kaum einer darüber was wusste. Habe ich gleich mal einigen Bekannten empfohlen.
@@TheMinijobberWelche Konsequenzen? Ich frage mich, was die Bank nach Abbezahlung noch damit anfangen kann/darf? Die Bank kann ja nich einfach so eine Vollstreckung oder Zugriff aufs Konto erhalten. Wenn kein Anspruch/Kausalität vorliegt, hat doch die Bank keine Chance. Oder sehe ich das falsch?
Kleiner Tipp, falls man die Grundschuld löschen lassen will, man kann seine Unterschrift auch z.B. beim Ortsvorsteher beglaubigen lassen, das kostet 8,50 Euro oder auch nichts, dann braucht man nicht zum Notar deswegen. Was eine Bank mit der vollstreckbaren Ausfertigung für Schindluder treiben könnte entzieht sich meiner Vorstellung, da ja nun mal die Grundlage für den Schrieb weggefallen ist. Wie auch immer, meine Bank (Naspa) hat von sich aus die Urkunde mit der Löschungsbewilligung mitgeschickt. Danke trotzdem für das Video, klasse das es so was gibt.
Eigentlich kann sie nichts damit anfangen, wenn die Grundschuld gelöscht ist. Wenn die Bank das wissentlich machen sollte, wäre das Betrug und würde ihr schnell um die Ohren fliegen.
Danke für den Hinweis, denn wenn ein Notar eingeschaltet ist kommt die Sache richtig teuer, da sind dann mal je nach Höhe schnell ein paar hundert Euro fällig. 8,50 Euro hört sich da schon besser an.
Dies gibt meines Wissens nach nur in der Ländern Rheinland - Pfalz und Hessen (öffentliche Beglaubigung). In allen anderen Bundesländern müssen die Bürger zum Notar.
Wir haben vor zwei Jahren nach der kompletten Tilgung des Mehrfamilienhauses von der Sparkasse sowohl die Löschungsbewilligung als auch die Vollstreckung Urkunde unaufgefordert zugesendet bekommen. Das fand ich vorbildlich.
Wieso wird der (ehemalige) Schuldner nicht durch die handelnden Notare auf diesen Umstand hingewiesen? Mir erscheint diese Zunft aus unterschiedlichen Gründen nicht wirklich seriös. Sie kassieren ohne Ende und liefern kaum etwas außer nuschenlndem Vorlesen von Vertragstexten. Man kann beinahe davon reden, dass die Notare ein leistungsloses Einkommen erzielen.
@@rechtsanwalt Nein, Herr Müller! Sie haben hier sehr deutlich und sprachlich wie auch inhaltlich verständlich gesprochen. Dennoch meine Frage an Sie: Geben Sie Ihrer Kundschaft aus eigener Initiative den Hinweis auf diese Problematik?
@@rechtsanwalt Sehr lobenswert! Das scheint weit über den üblichen Standards zu sein! Chapeau! Und - Sie schrreiben es ja selbsdt in Ihrem gepinnten Einleitungstext: "Die Kreditnehmer geben der betreffenden Bank idR ZWEI Sicherheiten für den gewährten Kredit - ohne das überhaupt genau zu verstehen." Ich halte es für die Aufgabe eines Notariates dafür zu sorgen, dass man den Laien über das aufklärt was er unterschreibt. Das ist bestimmt keine Parteilichket und, nicht zu vergessen, der Kunde zahlt ja gutes Geld fürs vorlesen....
Sehr schön erklärt und für den nicht Rechtskundigen von hohem Wert. Vieleicht bringen Sie auch mal etwas über die Tücken der Buch- & Briefschuld. Da hat sich auch schon Mancher ein blaues Auge geholt.
@@rechtsanwalt Servus, wenn ich der Bank nichts schulde, sie aber dennoch einen Vollstreckungsbescheid bemüht, dann hat sie ein Problem. 😉 Klar ist es immer besser sowas rückgängig zu machen, sonst hat man die Bank ewig am Arsch hängen und sie leckt einem die Eier.
Im Zweifel ist es ja nicht die Bank, die das macht, sondern ein späterer Käufer irgendwelcher Kredite, der dann u.U. auf Basis unvollständiger Unterlagen, oder gar böswillig, agiert ...
@@dukeoflakeshore5805 Dein Kreditvertrag mit der Bank kann einfach an Dritte weiterverkauft werden. Wenn dann um Zuge der Ablösung des Kredits ein Fehler passiert, streitest du dich im Zweifel nicht mehr mit deinem ursprünglichen Kreditgeber, sondern einem Dritten.
Habe es so gemacht, musste aber ein wenig kämpfen. Die Sparkasse lässt sich da gerne Zeit und stellt sich dumm. Die vollstreckbare Urkunde ist nämlich nicht ganz ungefährlich, vorallem nicht wenn plötzlich unrechtmäßig Schulden eingetrieben werden wollen die so nicht mehr existent sind. Eine Zwangsvollstreckung wäre somit erstmal möglich und könnte durch die Gläubiger initiiert werden… Gerade in der aktuellen Situation wo Banken finanziell Probleme haben, würde ich mit die Urkunden auf alle Fälle holen! Viele verstehen nicht so ganz was sie da unterschrieben haben!
Hallo buroncopter Wir sind auch bei der Sparkasse und in wenigen wochen werden wir unser kredit auch abbezahlen meine frage an dich.wie meinst du das mit dem kämpfen und dummstelen. Hasst du vielleicht Tipps für Liebe Grüße
@@ozlemunalan8855 Naja, sie werden die Urkunde am Ende rausrücken sowie dir so eine Bescheinigung mitgeben. Bei mir war es so das man sich nicht auskennen würde, es sei ungewöhnlich das zu verlangen, also sehr suspekt. Dann Dinge wie die Urlunde sei woanders, man müsse ja erst alles prüfen usw… Nach drei Wochen, als immer noch nichts da war, hab ich angerufen und gemeint ich werde an Montag in der Filiale stehen und diese beiden Dinge mitnehmen! Dann ging es auf einmal. Und der Witz an der Sache, die Bescheinigung von der Sparkasse war drei Wochen alt. Mein Kollege hat erzählt sein Vater hatte zwei Kredite, einmal von einer Bank die beides unaufgefordert an ihn schickten, bei der Sparkasse gabs aber auch einen kleinen Kampf. Warum weiß ich nicht. Das die Sparkassen sich nicht damit auskennen glaub ich sicher nicht. Denke mehr Sicherheiten sind einfach besser wie weniger Sicherheiten?! Einfach dahinter bleiben. Wird schon werden!
Die Berater der Bank Erklären einem diese zweit Dinge auch nicht. Lesen muss man leider immer selber. Das finde Ich Pervers wie diese Banker das machen. 😢😮
In welchen fantasierten Fall hat ein Gläubiger von Ihnen Zugriff auf ihre Bank, die irgendwann einmal ihren Immobilienkredit gemacht hat? Geht der Handwerker, den sie nicht bezahlen zu ihren Bank (die er nicht kennt), schickt denen die nicht bezahlte Rechnung und die Bank holt das 30 Jahre alte Schuldanerkenntnis hervor und treibt für den Handwerker die Zahlung ein, also zwangsversteigert ihr abgezahltes Haus? Man muss schon einige seltsame Substanzen konsumieren, um das zu glauben.
Gerne. Richtig. Wenn der Kredit erledigt ist, lassen Sie sich von der Bank sowohl eine Löschungsbewilligung UND auch die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde übersenden. Denn in der Grundschuldbestellungsurkunde ist regelmäßig das Schuldanerkenntnis (oder auch "abstraktes Schuldversprechen" oder "persönliche Haftung" genannt) nebst einer Zwangsvollstreckungsunterwerfung enthalten.
Gegen eine unberechtigte Zwangsvollstreckung kann man sich wehren. Wird eine Zwangsvollstreckung durchgeführt, obwohl keine Schuld (mehr) besteht, dann muss der Betroffene dagegen mittels einer sog. Vollstreckungsabwehrklage vorgehen. Dass eine Bank gegen den Kunden vollstreckt, obwohl dieser ihr gar nichts mehr schuldet, dürfte höchst unwahrscheinlich sein. Es gibt aber auch andere Gläubiger als Banken. So gibt es z.B. Darlehen von Arbeitgebern oder anderen Personen. Hier kann es später, z.B. wenn bei personellen Änderungen (Gesellschafter, Geschäftsführer, Erben…) geschehen und/oder längere Zeit vergangen ist, zu Problemen kommen. Ich kann daher nur den „sichersten Weg“ empfehlen, also nach Erfüllung der Schuld die gegebene Sicherheit vollständig zurückzuverlangen.
Oh Mann Leute, Ihr geht alle immer davon aus, dass die Bank nicht pleite gehen kann. Das ist ein schwerer Fehler! Denn wenn sie mal pleite gehen sollte, gehören alle auf diese Bank lautenden Rechte gegenüber Dritter (Euch) zur Insolvenzmasse und werden dann gnadenlos zur Befriedigung der Gläubigerinteressen herangezogen. Ihr seid Eure Hütte auch dann los, wenn Ihr sie schon längst komplett abbezahlt habt. Also alle beide Punkte sofort löschen, Capiche?
Was ist daran unsachlich? Er weist darauf hin, dass das eben auch dazu gehört. Ist der Kredit getilgt, gibt es keinen Grund mehr, weshalb die Bank ein Schuldanerkenntnis haben muss. Natürlich hat man dann auch das Recht das zurückzufordern. Völlig sachlich und korrekt erklärt.
Dass diese "vollstreckbare" Ausfertigung nicht automatisch nach Abbez. des Kredits erlischt, ist wieder ein Totalversäumnis der gesetzgebung in diesem Lotterland!
real....du hast beides bestellt....dann musst du auch beides wieder löschen lassen. Und Lotterland kennen nur Telegram User...und die sind einfach nie richtig informiert 🤷
@@lieberfreialsgleich Oh Mann Leute, Ihr geht alle immer davon aus, dass die Bank nicht pleite gehen kann. Das ist ein schwerer Fehler! Denn wenn sie mal pleite gehen sollte, gehören alle auf diese Bank lautenden Rechte gegenüber Dritter (Euch) zur Insolvenzmasse und werden dann gnadenlos zur Befriedigung der Gläubigerinteressen herangezogen. Ihr seid Eure Hütte auch dann los, wenn Ihr sie schon längst komplett abbezahlt habt. Also alle beide Punkte sofort löschen, Capiche?
Erinnern Sie die Bank an Ihr Anliegen. Sollte sie abermals nicht reagieren, setzen Sie ihr eine angemessene Frist (z.B. 2 - 3 Wochen) und kündigen an, ansonsten rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Damit setzen Sie die Bank in Verzug (§ 286 BGB).
Hallo..Sehr interessant. Eine Frage...Ist es richtig das die Bank (bei mir ingdiba) für die Löschungsbewillung eine Gebühr verlangt ( für die notarielle Beglaubigung von deren Notar). Weil mit deren (beglaubigten) Löschungsbewillung muss ich ja wohl noch zu einem Notar meiner Wahl um die Schuld aus dem Grundbuch austragen zu lassen.Das wird ja auch wieder Notarkosten verursachen.Oder lieg ich da ganz falsch? Danke
Sie liegen richtig! Die Banken nehmen für die Löschungsbewilligung in der Regel Gebühren. Dann müssen Sie mit dem Dokument zu einem Notar, der unter Ihrem Löschungsantrag Ihre Unterschrift beglaubigt und die Unterlagen an das Grundbuchamt weiterleitet. Schließlich wird das Grundbuchamt Ihnen eine Rechnung schicken, da die Sache dort gleichfalls nicht umsonst bearbeitet werden kann.
@@rechtsanwaltDie Bank kassiert oft über Jahrzehnte ordentlich an Zinsen und Gebühren. Und dieses Grundbuchamt auch nochmals. Diese Beamten werden durch Steuergelder bezahlt und nehmen für einen Fetzen Papier nochmals Geld. Hier läuft gewaltig etwas schief. Dann wollen wir mal hoffen, das es mit der Zwangshypothek auf Immobilien nichts wird. Gerade die abbezahlten Häuser bekommen damit richtig einen vor den Latz 😊 Ein Abo ist gewiss, denn solche Ratschläge sind viel wert. 👏
Interessant. Wie sieht es aber aus wenn der Arbeitgeber (Kreditgeber) im Grundbuch steht, Objekt ist seit 10 Jahren abbezahlt, und ich bin jetzt in Rente.
Das ist genauso als würde eine Bank im Grundbuch stehen. Dass Sie bereits Rente beziehen, ändert an der Situation nichts. Sie sollten sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und um eine Löschungsbewilligung bitten. Sollte die Grundschuld damals nebst einem vollstreckbaren Schuldanerkenntnis bestellt worden sein, dann fordern Sie auch die vollstreckbare Ausfertigung zurück. Sie sollten sich jetzt darum kümmern. Später kann es sonst kompliziert werden, etwa wenn - Ihr Arbeitgeber eine sog. natürliche Person ist und verstirbt ( => dann sind die Erben zuständig) - Ihr Arbeitgeber eine Gesellschaft (z.B. eine GmbH) ist und diese später liquidiert/aufgelöst wird.
Danke für dieses interessante Video. Ich habe zudem gehört, dass der Anspruch ggü. der Bank auf Herausgabe der Löschungsunterlagen sowie des Schuldanerkenntnisses nach einer gewissen Frist (??) verjährt. Das wäre ja dann zunächst das primäre Risiko bzw. Problem.
Die Grundschuld und etwaige Verbindlichkeiten gegenüber der Bank sind grundsätzlich voneinander unabhängig. Verbunden werden diese miteinander über eine sog. Zweckerklärung. In der Zweckerklärung kann stehen, dass die Grundschuld eine Sicherheit für einen bestimmten z.B. Baukredit ist. Aus der Zweckerklärung KANN sich aber auch ergeben, dass die Grundschuld ALLE gegenwärtigen und KÜNFTIGEN Ansprüche der Bank sichert. Folglich könnte passieren, dass - obwohl Sie annahmen, der Bank wegen des vollständig zurückgezahlten Baukredites nichts mehr zu schulden - Sie mit der Grundschuld weiter haften und im „worst case“ die Immobilie versteigert wird, nur weil Sie viele Jahre später mit einem Dispo in „Schieflage“ geraten. Und: Häufig werden auch die Ehegatten einbezogen. Gerät dann der Ehepartner bei derselben Bank mit einem erst Jahre später aufgenommenen Darlehen in Verzug, kann es sein, dass der Bank - je nach Zweckerklärung - die Grundschuld (nebst persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung) noch als Sicherheit zur Verfügung steht und hieraus in das Vermögen des anderen Ehegatten vollstreckt wird :-(
@@rechtsanwalt Und wenn Schulden durch dispo entstehen sollten, kann die Bank in weniger als 3 Monaten eine Zwangssicherungshypothek durch einen Vollstreckungsbescheid innerhalb von nichtmal 3 Monaten eintragen..... . Danach wird versteigert. Sie machen unnötig die Herde heiß
@@rechtsanwalt genau, die Bank wird wegen einem überzogen Girokonto das Haus versteigern. Haben das schon mal erlebt? Und kennen Sie die WIKRI? Damit würde sich die Bank strafbar machen.
Vielen Dank! Wie ist es, wenn ich eine Immobilie bezahlt habe, aber eine andere Immobilie noch bei der gleichen Bank finanziert wurde. Kann ich dann trotzdem die Schuldanerkennung der ersten Immobilie löschen lassen?
Praktisch wird die Bank das ablehnen. Denn die Bank wird die vorhandene zusätzliche Sicherheit beim Zins berücksichtigt haben. Aber: Fragen Sie ruhig Ihre Bank. Mehr als "Nein-sagen" kann sie nicht...
Leider auch verkürzt beantwortet. Es kommt darauf an, ob die Bank die freigewordene Sicherheit weiter beanspruchen kann oder nicht. Beanspruchen kann sie die Sicherheit weiter, wenn z.b. ein weiteres Darlehen blanko (also ohne Absicherung) gewährt wurde und die freigewordene Sicherheit weiter gebraucht wird. Allerdings muss dann auch in der Zweckerklärung geregelt sein, dass die Sicherheit auch für den anderen Kredit haftet. Grüße von Guido Merkle
Vielen Dank für den interessanten Beitrag. Ich habe meine Bank zu der Behandlung der vollstreckbaren Urkunde nach Grundschuldlöschung befragt und die folgenden Antwort erhalten: Nach Freigabe der Grundschuld wird die komplette Urkunde als erledigt abgelegt und es werden keine Ansprüche mehr aus der damit seinerzeit persönlichen Haftungsübernahme hergeleitet. Ist das ausreichend?
Sie haben einen Anspruch auf Rückgewähr der Sicherheit, d.h. auf eine Rückgabe der vollstreckbaren Ausfertigung. Wenn die Bank Ihnen gegenüber eine andere Handhabung vornehmen will, sollte Sie Ihnen nach Rückführung des Kredites schriftlich sinngemäß bestätigen, dass aus der damaligen Grundschuldbestellungsurkunde keinerlei Rechte mehr hergeleitet werden.
@@juttaarmbruster1999 Das Verbrechen besteht in der Ungleichbehandlung von privat Person und Bank oder gar einer korrupten Behörde. Die wollen alles sofort, will man selber etwas, dauert es Monate. Die müssen erstmal nicht nachweisen, das sie Forderung rechtens ist. Da wird dann schnell, OHNE Gerichts Urteil eine unrechtmäßige Pfändung etc gestartet.
Ja, da wollen wieder Leute daran verdienen. Merkbar wird es dann, wenn die Immobilie an die Kinder vererbt oder verkauft werden soll...da steht dann plötzlich noch die Bank als Eigentüber drinn, obwohl das Haus schon 10 Jahre abbezahlt ist. Dann geht die rennerei los....hab ich alles durch. Deutschland halt.
Hallo, wenn man seinen Hypothekenkredit umschuldet und zu einer anderen Bank wechselt, wird ja die Grundschuld an die neue Bank weitergegeben. Wie sieht es dann mit dem Schuldanerkenntnis aus - wird die zusammen weitergegeben, oder hat man dann zwei - eines mit der alten und eines mit der neuen Bank?
Das hängt davon ab, was die Banken miteinander vereinbaren. Nur wenn neben der Grundschuld z.B. "alle sonstigen Rechte und Ansprüche aus der Grundschuldbestellungsurkunde nebst Schuldanerkenntnis" abgetreten werden, ist die komplette Sicherheit vollständig bei der "neuen Bank".
Vielen Dank für die Erläuterung! Wie ist es, wenn ich den Kreditgeber nach Ablauf der Laufzeit Kreditdarlehen (z.B. nach 5 Jahren) von einer anderen Bank die Restschuld aufnehme. Soll ich und wann kann ich in diesem Fall zu der "alten Bank" gehen und diese Eintragungen löschen /Ausfertigungen zurückverlangen?
Interessante Information. Gibt es da Verjährungs- oder Aufbewahrungsfristen bei den Banken? Wieviel Jahre später kann man, nach Abzahlung des Kredites, das Schuldanerkenntnis noch zurück fordern?
Als Betroffener würde ich VORSORGLICH auf die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren achten. Ich gehe aber nicht davon aus, dass sich eine Bank gegenüber dem Kunden, der nach bezahlter Schuld die gewährte Sicherheit zurückhaben möchte, auf eine Verjährung beruft - es sei denn es sind mehrere Jahrzehnte verstrichen und die Unterlagen längst vernichtet...
Hab ich gemacht, hab aber jeweils nur eine Kopie der vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuld-Bestellungsurkunde erhalten. Angeblich liegt die nur in digitale Form vor und nicht das Original. Reicht das auch aus?
Herzlichen Dank für die sorgfältige Aufklärung. Eine Frage wurde dabei nicht beantwortet, was, wenn das Objekt verkauft wurde? Ist es dann ebenfalls sinnvoll, diese vollstreckbare Ausfertigung zurück zu verlangen? Vielen Dank schonmal.
Der Verkauf der Immobilie ändert insoweit nichts. Wenn Sie also auf „Nummer Sicher“ gehen wollen, sollten Sie die vollstreckbare Ausfertigung zurückfordern.
Die "neue" Bank wird sich von der "alten" Bank nicht nur die Grundschuld, sondern alle weiteren Rechte aus der Grundschuldbestellungsurkunde und insbesondere aus dem Schuldanerkenntnis abtreten lassen.
Hallo. Ich habe die vollstreckbare Ausfertigung, nach Schreiben meines Anwaltes, letztendlich erhalten. Besteht denn nun wegen des ursprünglichen Verweigerns der Herausgabe ein Anspruch auf Schadensersatz? Beste Grüße aus Bayern ❤
Es wäre schon schön, wenn ein Rechtsanwalt und Notar von einer Immobilie sprechen würde, wenn er von Gebäuden spricht. Eine „Mobilie“ ist ein beweglicher Gegenstand wie z. B. eine Maschine.
Guten Tag Herr Müller, sehr interessant, kannte ich noch nicht, vielen Dank dafür! Eine Frage: Ich hatte nur zum Erwerb der Immobilie eine Vertragsbeziehung mit der finanzierenden Bank. Nach 15 Jahren habe ich das Haus verkauft und mit dem Erlös die Restschuld getilgt. Nach Löschung der Grundbucheinträge und Übergabe an den Käufer wurde mein Vertragsverhältnis zur finanzierenden Bank aufgelöst, mein Konto dort exisitiert nicht mehr. Kann da jetzt immer noch "etwas" bei denen liegen oder ist das in diesem Fall komplett erledigt? Vielen Dank!
Wenn der Notar damals eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt und der Bank übersandt hatte, dann dürfte das Exemplar dort wohl noch liegen. Es kann ja nicht vonl alleine "verschwinden". Fragen Sie bei der Bank doch mal nach.
@@rechtsanwalt Ja danke nochmals. Dann werde ich in den alten Unterlagen mal suchen gehen. Klingt ein wenig wie der Blutpakt mit Mephistopheles. Unglaublich.
@@ljsilver733 Warum sollten Sie, wenn es keine Schulden mehr gibt, den "Lappen" dort lassen? Meines Erachtens gibt es dazu dann keinen Grund mehr, so dass ich "ihn" anfordern würde.
Die Rückgabe der sog. vollstreckbaren Ausfertigung löst weder Notar- noch Gerichtskosten aus. Anders ist dies bei der Löschung der Grundschuld im Grundbuch. Dazu ein Beispiel: Grundschuld über 100.000 EUR. Die Bank erteilt eine Löschungsbewilligung mit einem vorbereiteten Löschungsantrag des Eigentümers. Der Eigentümer geht damit zum Notar. Der Notar bekommt für die Beglaubigung der Unterschrift des Eigentümers 20 EUR und für die Weiterleitung des beglaubigten Dokuments an das Grundbuchamt weitere 20 EUR. Hinzukommen Auslagen (z.B. Porto) und Umsatzsteuer. Ganz grob liegen die Notarkosten in diesem Beispiel also bei rund 50 EUR. Das Grundbuchamt rechnet in dem Beispiel für die Löschung 136,50 EUR ab.
Müsste ein Notar beim Antrag auf Löschung des Grundbucheintrages, nicht auch darauf hinweisen u d die Schuldanerkennung gleich mit zum Löschen bei der Bank beantragen? Und wenn das nicht erfolgt ist, wie lässt sich prüfen, ob diese Schuldanerkennu g noch besteht?
Nein, einen Hinweis muss der Notar nicht erteilen. Die vollstreckbare Ausfertigung des Schuldanerkenntnisses liegt so lange bei der betreffenden Bank, bis dieses Dokument dem Kunden zurückgegeben worden ist.
Ja, egal wer den Kredit gewährt hat. Schauen Sie in Ihre Unterlagen. Es gibt "reine" Grundschulden und Grundschuldbestellungen "mit Übernahme der persönlichen Haftung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung". Eine vollstreckbare Ausfertigung können Sie natürlich nur dann zurückfordern (und zurückerhalten), wenn es eine solche überhaupt gibt.
Das habe ich so noch nicht gehört. Beim Verkauf der Wohnung habe ich vorher die Grundschuld löschen lassen (Bank + Notar). Eine vollstreckbare Ausfertigung ist denke ich unnötig. Für was soll das gut sein, wenn alles getilgt ist?
Vielen Dank für diese Information! Können Sie bitte auch ein Beispiel geben warum die Bank in die Zwangsvollstreckung gehen sollte wenn garkeine Verbindlichkeit mehr besteht? Ist dieses Vorgehen üblich oder eher abstrakt?
Gerne gebe ich ein Beispiel. Wir stellen uns folgenden Verlauf vor: 1. Sie nehmen heute einen Kredit auf. Die Bank schickt Sie zum Notar. Dort wird eine Grundschuld nebst Schuldanerkenntnis beurkundet und die vollstreckbare Ausfertigung der Bank geschickt. 2. Ihren Kredit zahlen Sie vollständig zurück. 3. Sie nehmen einen weiteren Kredit bei der Bank auf. Später geraten Sie mit diesem Kredit oder z.B. mit Ihrem Girokonto bei derselben Bank „in Schieflage“. Nun werden Sie denken, dass die „alte“ Sicherheit ja erledigt ist, da der erste Kredit vollständig zurückgeführt worden ist. ABER: Es kommt darauf an, welche Vereinbarungen mit der Bank getroffen wurden. Unter Umständen wurde vereinbart, dass die der Bank gewährte Sicherheit hinsichtlich „aller bereits vorhandenen und KÜNFTIGEN Verbindlichkeiten gegenüber der Bank“ verwendet werden kann. Dann kann die Bank auch wegen des neuen Kredites oder des überzogenen Kontos auf die Sicherheit zugreifen!
@@rechtsanwalt was unwichtigeres als das hab ich schon lange nicht mehr gehört. Also wenn man dann in Schieflage geraten ist und das Schuldanerkenntniss hat löschen lassen, wird die Bank eben ein neues Schuldanekenntniss gerichtlich erzwingen und zwar auf Kosten des Kunden! Toller Tipp
@@johannbrandstetter1362 Das stimmt. Aber ob es ein Vorteil ist, dass die Schuldeneintreibung nur länger dauert und am Schluss deutlich teurer wird für den Schuldner, würde ich bezweifeln.
@@mr.sockentony8933 naja, schließlich hat man die Schulden selbst gemacht und so ist es doch auch nur gerecht, dass ein Gläubiger Möglichkeiten hat, sein Geld wieder zu bekommen.
Aufgrund des Sicherungsvertrages darf die Bank nur das im Wege einer Zwangsvollstreckung geltend machen, was noch an fälliger Forderung besteht. Insofern kann und wird sie bei einem vollständig zurückgezahlten Darlehen aus dem abstrakten Schuldanerkenntnis nicht gegen den Kunden vorgehen.
Das ist grundsätzlich richtig. *Jedoch* denken die Kunden, dass dies bereits mit Rückzahlung des z.B. Hauskredites so ist. Der Sicherungsvertrag ist in der Praxis aber weiter gefasst und erstreckt sich i.d.R. auf alle (auch künftigen) Forderungen der Bank gegen den Kunden. Welcher Kunde weiß und realisiert das?
Vielen Dank für Ihr Video. Sehr wichtige Informationen. Eine Frage : Wenn Grundschuld und Schuldanerkenntnis gelöscht sind, ist doch die erste Rangstelle frei für andere Eintragungen. In letzter Zeit pfeifen die Spatzen von den Dächern, das ein Lastenausgleich ansteht. Der Staat würde sich dann automatisch an 1. Rangstelle eintragen können, z.B. mit dem halben Wert der Immobilie (früher 110 K€, jetzt 950 K€, = 450 K€) die wir dann nochmal mit Zinsen zurückzahlen dürfen. Dann sind wir wieder die Leibeigenen..... Ist diese Interpretation richtig?
Hallo, mein Haus habe ich vor ca. 20 Jahren abbezahlt und die Grundschuld austragen lassen. Die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuld aber nie zurückbekommen! Bank ist fusioniert und angeblich sind keine Unterlagen mehr da. Was kann ich machen? Über einen Notar das Aufgebotsverfahren?
Ich würde mir von der Bank schriftlich bestätigen lassen, dass das Dokument dort vernichtet worden ist und die Bank auf alle Ansprüche aus der damaligen Urkunde ausdrücklich verzichtet wird. Dieses Schreiben würde ich dann gut aufheben und die Sache damit beenden.
Und dafür reicht es, diese einstige Schuldnanerkenntnis, also das unterschriebene Papier, zurückzuerhalten? Muss die Bank nicht auch sagen, dass dieser Vertrag erloschen ist?
Einigen Banken erklären in einem Begleitschreiben, mit dem die Löschungsbewilligung und die vollstreckbare Urkunde übersandt werden, ausdrücklich, dass die Schuld vollständig erfüllt ist. Ansonsten kann rechtlich vertreten werden, dass in der Rückgabe der vollstreckbaren Ausfertigung auch die Klarstellung "enthalten" ist, dass hieraus nichts mehr geschuldet wird.
Wie ist das bei Erben bzw bei Versterben? WEnn derjenige stirbt wird das automatisch gelöscht und oder jemand erbt geht dieses Schulanerkenntnis automatisch auf die Erben über?
Im Erbfall geht in der Sekunde des Todes automatisch das gesamte (positive wie auch negative) Vermögen auf den oder die Erben über. Der Erbe erbt also nicht nur „das Gute“ (also z.B. eine Immobilie, Geld etc), sondern auch „das Schlechte“ (wie etwa Schulden, Belastungen im Grundbuch etc.)…
Wenn ich meine Finanzierung zu einer anderen Bank wechsle (Anschlussfinanzierung), wird ja die Grundschuld "umgezogen" auf die neue Bank. Sollte ich dann die Sicherungsvereinbarung bzw. Zweckerklärung von der vorherigen Bank zurück fordern? Oder geht diese mit zur neuen Bank über?
Die Sicherungsvereinbarung / Zweckerklärung kann nicht zurückgefordert werden. Wenn der Kredit bezahlt ist, können die gegebenen Sicherheiten, also z.B. die Grundschuld und die vollstreckbare Ausfertigung des Schuldanerkenntnisses zurückverlangt werden. Wenn eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank erfolgt, wird diese sich die gegebenen Sicherheiten abtreten von der bisherigen Bank abtreten lassen.
Wir haben unsere vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde des Notars erhalten. Lt. Unterlagen liegt auch eine Ausfertigung dieser Urkunde beim Grundbuchamt. Muss diese auch eingefordert werden?
Sehr gut. Die Ausfertigung beim Grundbuchamt kann dort bleiben. Diese ist verschieden von dem „Bank-Exemplar“, das Sie inzwischen zurückerhalten haben.
Ja, Sie können die Löschungsbewilligung, formlos anfordern, wenn der Kredit verständig zurückgezahlt ist. Die Bank darf für die Löschungsbewilligung kein Entgelt fordern, kann jedoch eine Erstattung der Auslagen für die notarielle Unterschriftsbeglaubigung unter der Löschungsbewilligung verlangen (BGH vom 7. Mai 1991, XI ZR 244/90; Oberlandesgericht Köln vom 28. Februar 2001, 13 U 95/00).
Vielen Dank für den informativen Beitrag. Gerade geht meine Phantasie mit mir durch. Ist es möglich, dass die Bank bei Schieflage auf diese Schuldanerkenntnisse zurückgreifen kann um Liquidität zu generieren?
Wir haben meinem Vater einen Kredit gegeben, damit er die Bank auszahlen konnte. Dann hat er auf unser Betreiben hin die Grundschuld löschen lassen. Aber ich bin mir sicher, dass er sich die Schuldanerkenntnis nicht hat zurückgeben lassen. Mittlerweile ist mein Vater leider gestorben. Meine Schwester und ich haben das Haus geerbt, ich habe meine Schwester ausbezahlt. Sollten meine Schwester und ich die Unterlagen jetzt noch nachfordern (können sich z. B. aus der Anerkennung des Erbes Forderungen der Bank ergeben?) oder existieren keine Risiken mehr?
Wie ist es in folgendem Fall: Ich kaufe eine gebrauchte Immobilie, die früher eingetragene Grundschuld wurde gelöscht, die vollstreckbare Ausfertigung befindet sich noch bei der Bank. Kann nun diese aufgrund Überschuldung des Voreigentümers meine Immobilie versteigern lassen oder haftet in diesem Fall der Notar, der sich nicht darum gekümmert hat, dass die vollstreckbare Ausfertigung von der Bank zurückverlangt wurde?
Sie können beruhigt bleiben. Die Bank kann aus der vollstreckbaren Ausfertigung des in der Grundschuldbestellungsurkunde regelmäßig enthaltenen Schuldanerkenntnisses nur gegen den SCHULDNER vorgehen - also nur in DESSEN Vermögenswerte vollstrecken.
Danke, guter Hinweis. Dennoch frage ich mich, welche Gefahr von einem vergessenen Schuldanerkenntnis ausgehen soll. Sollte es materiell grundlos missbraucht werden, wäre eine Erinnerung gegen die ZV erfolgreich. Überdies würde rechtsgrundlos über die ZV vereinnahmtes Geld nach 812 BGB zurückgefordert werden können -- auf Kosten der das alte SAE missbrauchenden Bank; überdies stünde dann nebenher das StGB im Raum ...
Eine Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckung würde nicht helfen, sondern es müsste eine sog. Vollstreckungsabwehrklage vor Gericht erhoben werden. Zur Praxis: Ich habe noch *keinen Fall* gehabt, in dem eine Bank - ohne dass der Kunde ihr noch etwas schuldet - einfach eine Zwangsvollstreckung betrieben hat. Aus der Sicherungszweckvereinbarung kann sich jedoch ergeben, dass die Sicherheit nicht nur den (eigentlichen) Immobilienkredit absichert, sondern *auch* "alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Gläubigers aus der Geschäftsbeziehung". Dazu könnte also z.B. ein späterer Pkw-Kredit bei derselben Bank gehören... In der Praxis kümmern sich die Kunden aber regelmäßig nur um die Löschung der Grundschuld im Grundbuch. Hier halte ich es für wichtig, die gewährten *Sicherheiten vollständig zurückzuerhalten* , wozu eben auch die vollstreckbare Ausfertigung gehört. All das ist vielen Personen halt nicht bekannt/bewusst.
Vor 10 Jahren habe ich die letzte Rate für meine Gewerbeimmobilie zurückbezahlt. Die Grundschuldeintragung für die Bank wurde stehen gelassen, um etwa bei einem zukünftigen Kredit nichts neues beantragen zu müssen. Frage: Das ganze hat aber bei einer möglichen Bankpleite keine Auswirkungen auf mich, dass ich für die Bank hafte oder dergleichen???
Frage: wenn ich die schon längst abbezahlte Wohnung des Vaters geerbt habe, und diese jetzt vor habe weiter zu veräußern, ist dann somit nicht alles hinfällig und auf den neuen Käufer übergegangen, wenn je noch etwas sein sollte?
Im Rahmen des Kaufvertrages wird die Grundschuld, die im Grundbuch möglicherweise noch eingetragen ist, einer Löschung zugeführt. Der Käufer möchte die Immobilie ja mit einem "sauberen Grundbuch" erwerben. Es schadet Ihnen aber nichts, wenn Sie dann gleichwohl (also höchstvorsorglich) bei der Bank die vollstreckbare Ausfertigung herausverlangen.
Da gab es doch mal vor einigen Jahren Hinweise, dass Banken solche Schuldtitel an Finanzhaie verkauft haben, bzw. dass diese verbrieft wurden und dann fleißig hin- und her geschoben wurden. Niemand wusste mehr so genau, wo welche Schuldtitel eigentlich enthalten waren.
Das ist in der Tat etwas anderes. Um eine sog. Briefgrundschuld im Grundbuch löschen zu lassen, muss dem Grundbuchamt auch der GRUNDSCHULDBRIEF vorgelegt werden. Der Grundschuldbrief hat ein "amtliches Erscheinungsbild" und ist in der Regel mit "Deutscher Grundschuldbrief" überschrieben. Die GRUNDSCHULDBESTELLUNGSURKUNDE ist hingegen das Dokument, das damals bei Bestellung der Grundschuld notariell beurkundet worden ist, also das vor dem Notar unterschrieben worden ist. Dieses Original-Dokument nimmt der Notar in seine Urkundensammlung - behält es also. Der Mandant bekommt eine (beglaubigte) Abschrift (also Kopie). Von dem Original erstellt der Notar sog. Ausfertigungen. Eine Ausfertigung geht an das Grundbuchamt, damit die Grundschuld dort eingetragen wird. Die Bank bekommt idR eine "vollstreckbare Ausfertigung". Diese vollstreckbare Ausfertigung ist ein Zwangsvollstreckungstitel (so wie etwa ein Gerichtsurteil).
Hallo, vielen Dank für die Information. Die Grundschuld wurde gelöscht. Der zweite Schritt funktioniert jedoch bei mir nicht. Antwort der Bank: "an sich haben Sie notariell die Löschung der Grundschuld bestätigt bekommen und somit ist die Grundschuldurkunde ja eh wertlos. Im Regelfall werden keine weiteren Unterlagen von uns ausgehändigt. Auf meine Frage was "im Regelfall" bedeutet, bekam ich die Antwort : "Es wird nie ausgehändigt weil die Urkunde wertlos ist und einen Wert nur ihre schriftliche Bestätigung vom Notar, dass die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht wurde." Jetzt bin ich tatsächlich etwas ratlos.... Haben Sie einen weiteren Tipp ? MfG Bernd Koch
Das ist ja eine eigenartige Antwort der Bank. Wenn die Urkunde aus Sicht der Bank "wertlos" ist, dann kann die Bank sie Ihnen ja problemlos zurückgeben...! Ich empfehle Ihnen die Bank anzuschreiben und nochmals um Übersendung der "vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde vom *** (Datum)" zu bitten. Setzen Sie der Bank eine Frist (z.B. 3 Wochen). Sie können - ohne dies zu müssen - zur Erklärungausführen, dass alle der Bank gewährten Sicherheiten mit vollständiger Tilgung der Verbindlichkeiten zurückzugewähren sind. Dazu gehört nicht nur die im Grundbuch eingetragene Grundschuld, sondern auch das damals erklärte Schuldanerkenntnis, das regelmäßig in der beurkundeten Grundschuldurkunde mit enthalten ist und meistens von den Notaren in vollstreckbarer Ausfertigung der Bank übersendet wird. Vielleicht schauen Sie sich vorher nochmals Ihre damaligen Grundschuldunterlagen (die Sie in Kopie vom Notar bekommen haben müssten) an, ob tatsächlich ein Schuldanerkenntnis enthalten ist. Es gibt nämlich auch "reine" Grundschulden, also ohne dass zugleich dieses Schuldanerkenntnis abgegeben wird.
Ja, man kann ein vollstreckbares Schuldanerkenntnis auch ohne eine Grundschuld erklären. Beispiel: A schuldet B einen bestimmten Geldbetrag. Um B "klaglos" zu stellen, erkennt A die Schuld an und lässt ihm eine vollstreckbare Ausfertigung aushändigen. Ohne Notar kann ein vollstreckbares Schuldanerkenntnis aber NICHT erklärt werden.
@@alexanderzohrens2945 Die Bundesnotarkammer hat auf ihrer Webpage ein Kostenbeispiel für eine Grundschuldbestellung (zur Finanzierung des Kaufpreises für eine Eigentumswohnung). In dem Beispiel entstehen bei einer Grundschuld über 130.000 EUR Notarkosten in Höhe von 327 EUR zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. www.notar.de/themen/notarkosten/beispiele
@@rechtsanwalt Die Frage bezog sich auf die Kosten des vollstreckbaren Schuldeingeständnises . Sorry, wenn ich das nicht präzise genug geschrieben habe.
@@alexanderzohrens2945 Es macht für die Notarkosten keinen Unterschied, ob nur nur ein Schuldanerkenntnis oder (auch) eine Grundschuld beurkundet wird. Das Beispiel auf der Seite der Bundesnotarkammer passt also auch, wenn ein notarielles Schuldanerkenntnis über 130.000 EUR errichtet wird. Die Notarkosten für ein Schuldanerkenntnis über 130.000 EUR würden folglich 327 EUR + Auslagen + Umsatzsteuer betragen.
Wenn bei der Bank keine Forderung mehr offen ist, ist doch auch das Papier unproblematisch. Ich habe aus reifer Überlegung heraus mein Gehaltskonto nie bei der Kreditbank gehabt. Das hat sich stets aus sehr günstig erwiesen.
Das ist sehr weise. Nachdem ich gesehen habe, wie mein Bankberater -in meinem Beisein- genüsslich anhand meiner Ausgaben auf dem Girokonto meine Seriosität für eine Immo-Darlehen einschätzte, dachte ich auch, dass es sehr dumm ist dies nicht zu trennen. Habe dann das Darlehen bei einer anderen Bak deutlich günstiger abgeschlossen. 2 Fliegen und so ;)
Das klingt hier so, als würde Banken sowas regelmäßig unangemessen oder ungerechtfertigt ausnützen. Wenn ich keine Schulden habe, kann und will die Bank auch nix vollstrecken.
Wir haben die Urkunde der vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuld jetzt bekommen. Nachdem die Bank auch erst meinte so etwas gibt es nicht. Meine Frage ist jetzt jedoch ,wieso bleibt das Original beim Notar, zumal dieser längst verstorben ist!! Vielen Dank für Alles!!
Ihre Nachricht freut mich für Sie. Gut, dass sie bei Ihrer Bank nachgefragt haben. Die Originale gehören stets zur sog. Urkundensammlung des Notars. Stirbt dieser, dann gibt es einen Nachfolger, der dann Zugriff auf diese Urkundensammlung erhält. Die Originale bleiben deshalb beim Notar bzw. dessen Amtsnachfolger, damit ggf. später noch Ausfertigungen oder beglaubigte Abschriften erteilt werden können.
wie sieht es nach einem Bankwechsel aus (nach Ende der Laufzeit)? Kann es sein das der erste Darlehensgeber das noch hat, oder gibt er das an den neuen weiter? Kann ich in meinen Unterlagen sehen, ob es diese vollstreckbare Ausfertigung gibt und wer sie hat? Danke im Voraus!
Ob es eine vollstreckbare Ausfertigung gibt, können Sie der von Ihnen beim Notar unterschriebenen "Grundschuldbestellungs-Urkunde" entnehmen. Die betreffende Passage steht meistens gegen Ende. Beispiel: "Von der gegenwärtigen Urkunde ist der Bank unverzüglich nach Beurkundung eine vollstreckbare Ausfertigung, ohne dass es des Nachweises der Fälligkeit der Grundschuld bedarf, und eine einfache Abschrift zu erteilen." Ob sich das Exemplar noch bei der ursprünglichen Bank befindet, wird diese Ihnen beantworten können.
@@rechtsanwalt Die Damen und Herren der Bank sagen dannnn. Die Urkunde ist im Keller oder im Dachboden der Bank ausgelagert (Ausprobieren). Keiner der Büttel sagt die liegt gebündelt bei der Europäischen Zentralbank als Sicherheit für einen 0% Kredit.
Bitte antworten Ich möchte Immobilienkaufen und gerundschulden dren stehen makler meinte sie kommen unterschreiben dann werden die gelöscht wie kann ich das glauben ob das gelöscht wird ich habe gebeten dass er vor kaufvertrag unterschrieben gelöscht wird kann er das machen oder nicht? Er meinte nein geht nicht ich soll zuerst unterschreiben aber ich möchte so nicht was meine sie
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, dann können Sie das nur mit einem notariell beurkundeten Vertrag wirksam tun. Der Notar wird den Vertrag so gestalten, dass Ihnen als Käuferin keine rechtlichen Nachteile entstehen. So ist es Standard, dass Grundschulden des Verkäufers im Rahmen der Vertragsabwicklung gelöscht werden. Erst wenn die Löschung sichergestellt ist, ist der Kaufpreis von Ihnen zu zahlen. => Sprechen Sie Ihre Sorgen einfach bei dem Notar oder der Notarin an. Er / sie wird Ihnen alles erklären.
@@rechtsanwalt vielen Dank für die schnelle Antwort Ich habe mit Notar gesprochen meinte Verkäufer hat berif verloren 2 Tage später meinte wird gelöscht zum Termin wenn ich zuerst kaufvertrag unterschrieben aber dauert 6 Monate was heißt das wenn ich zu Termin gehe wird gelöscht warum dauert ich verstehe nicht wenn löschungsbewligung steht könnten jetzt löschen bevor kaufvertrag unterschrieben
Eine Briefgrundschuld kann nur gelöscht werden, wenn der Verkäufer dem Grundbuchamt den „Brief“ vorlegt. Diesen hat der Verkäufer aber verloren. Es muss dann ein Aufgebotsverfahren durchgeführt werden, bevor die Löschung der Grundschuld erfolgt. Ich habe zu dem Thema ein Video gemacht, dass Sie unter „Grundschuldbrief verloren? Tipps zur Grundschuld“ finden.
Vielen Dank für Ihre Anmerkung, wie verhält es sich, wenn ich bei meiner Hausbank 2 Immobilien finanziert habe, die erste Immobilie bereits abbezahlt ist (ich bisher auf eine Grundschuldlöschung verzichtet habe) und sich die 2 Immobilie im Abzahlungsmodus befindet. Sollte man entsprechend ihrer Empfehlung die erste Immobilie abwickeln? Wird sich meine Hausbank auf eine solche Abwicklung einlassen, welche Erfahrungen haben Sie bei einer solchen Konstellation? Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung, denke, meine Frage betrifft mehrere Follower
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich habe ein anderes Video gemacht, in dem ich auf die Frage, ob die Grundschuld gelöscht werden sollte oder nicht, eingehe. Vielleicht hilft Ihnen dieses weiter: ua-cam.com/video/KX6Z3oFmZTo/v-deo.htmlsi=jsXL4eBcfd7F1YDr
Die Bank kann einfach die Zwangsvollstreckung einleiten und der Kunde müsste sich dagegen mittels einer sog. Vollstreckungsabwehrklage vor Gericht wehren. Wenn man der Bank nichts mehr schuldet, wird man den Prozess gewinnen - hat bis dahin aber Streß und möglicherweise auch die eine oder andere schlaflose Nacht gehabt. Besser ist es daher, die der Bank gewährten Sicherheiten (Grundschuld + vollstreckbare Ausfertigung des Schuldanerkenntnisses) zurückzufordern, sobald der Immobilienkredit zurückgezahlt ist. Denn aufgrund des „Kleingedruckten“ könnten die Sicherheiten der Bank sonst weiter zur Verfügung stehen...
Mir wurde gesagt, man solle einen e ingetragenen Grundschuldbrief auf ein bezahltes Haus legen,beim Notar. Und zwar höher als der Wert ist.Dann wäre man sicher vor Enteignung
Stellen Sie sich uns vor, SIE haben einem guten Freund Geld geliehen, zunächst 50.000 EUR, dann einige Monate später weitere 10.000 EUR. Zur Sicherheit haben Sie - wie eine Bank - eine Grundschuld nebst Schuldanerkenntnis erhalten; die vollstreckbare Ausfertigung liegt Ihnen vor. Die Sicherheit beläuft sich nur auf den erstgenannten Betrag von 50.000 EUR. Als Sie die weiteren 10.000 EUR gegeben haben, haben Sie keine weitere Sicherheit verlangt. Nun erhalten Sie die 50.000 EUR vollständig zurück. Die Grundschuld im Grundbuch wird gelöscht, nachdem Sie sich damit einverstanden erklärt haben. Entgegen Ihrer Erwartung (und dem Versprechen Ihres "guten" Freundes) erhalten Sie auf die restlichen 10.000 EUR nur eine Zahlung in Höhe von 500 EUR. Offen sind also noch 9.500 EUR. Zwar ist die Grundschuld im Grundbuch bereits gelöscht. Sie haben aber noch die vollstreckbare Ausfertigung... Darüber werden Sie sich sicherlich freuen, denn Sie können nun - ohne vorher einen langen Gerichtsprozess führen zu müssen - direkt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen, z.B. Pfändungen vornehmen. Dies wäre so nicht möglich, hätten Sie nach der Rückzahlung der ersten 50.000 EUR nicht nur der Löschung im Grundbuch zugestimmt, sondern auch die vollstreckbare Ausfertigung zurückgegeben...
Hallo Herr Müller Wir sind bald auch so weit das wir unseren Darlehen ablösen werden nun meine frage an sie den zweiten Punkt verstehe ich nicht so gut auf was muss ich genau achten ehrlichen gesagt weis ich auch nach knapp 10 Jahren nicht mehr genau was ich da unterschrieben habe. Das Darlehen wurde bei der Sparkasse damals abgehoben über einen löschung im Grundbuch haben sie mich schon angesprochen aber vollstreckbare Ausfertigung war nie die rede. Bitte um eine Antwort liebe Grüße
Lieber Herr Müller Ich möchte mich noch einmal recht herzlich bei Ihnen bedanken. Wir haben nun das Darlehen abgelöst. In dem letzten Gespräch persönlich bei unserer Bank haben wir die Urkunde der Grundschuld angesproch sie sagten ich zitiere das haben wir nur elekrtonisch bei uns ohne Brief hinterlegt dies kann nicht ausgehändigt werden. Darauf hin habe ich es noch einmal schriftlich versucht mit eine kopie der damaligen unterlagen und um max. 15 Tage zeit gegeben mir das alles per post zu schicken. Das Brief habe ich per Einschreiben mit Rückschein abgesendet. Von wegen nur digital hinterlegt in der 3. Woche kam alles per post an. Mit grundschuld löschantrag und die Uhrkunde der Grundschuld mit Stempel und siegel. Nochmals Dankeschön
Meine Bank verweigert die Rückgabe. Der Text der Bankerin lautet "die vollstreckbare Ausfertigung steht nur uns zu und wird daher auch nicht an den Kunden ausgehändigt sondern nach Löschung der Grundschuld bei uns archiviert.". Was kann ich jetzt machen?
Die Bank muss die gewährten Sicherheiten, nachdem diese nicht mehr benötigt werden, zurückgeben. Dazu gehört nach meiner Auffassung auch die vollstreckbare Ausfertigung. Dass Ihre Bank das einfach anders handhabt, dürfte daran nichts ändern. Ich möchte dazu im übertragenen Sinn mal ein anderes Beispiel geben: Sie können, wenn Sie Mieter einer Wohnung sind und die Wohnung gekündigt haben, dem Vermieter ja auch nicht mit der Begründung die Rückgabe des Wohnungsschlüssels verweigern, dass der Schlüssel „bei Beendigung des Mietverhältnisses“ von Ihnen immer „archiviert“ wird… Übrigens: Die hiesigen Banken reichen ihren Kunden die vollstreckbare Ausfertigung zurück…
Das ergibt sich aus dem Sicherungsvertrag. Wenn Sie diesen Begriff schlicht auf Wikipedia aufrufen, finden Sie insoweit den Punkt „Rückübertragung der Kreditsicherheit“ mit Erklärungen. Darauf möchte ich in der Kürze der Zeit verweisen.
Was ich bei der deutschen Rechtgebung nicht verstehe, ist warum solche Sachen wie diese Schuldanerkenntnisrückgabe so wie die Löschung des Grunsschuldes nicht gleich bzw automatisch bei der vollständigen Rückzahlung des Kredites passieren kann. Warum sind die großen Institute (Banken, usw) immer so ungerecht gegenüber deren (kleinen) Kunden im Vorteil gehandhabt? Es ist meiner Meinung nach, nicht im Einklang mit der Verfassung.
Sie wissen doch, nichts hat mit nichts zu tun. Die Rechtsprechung ist immer mehr dazu übergegangen, alles getrennt voneinander zu betrachten. Zum Beispiel dürfen Sie weiterhin Ihr Umgangsrecht mit dem Kind pflegen, auch wenn Sie die Unterhaltszahlungen verweigern. Denn nichts hat mit nichts zu tun...
Ja. Das Schuldanerkenntnis ist von der Grundschuld unabhängig, somit auch, ob im Grundbuch eine Buch- oder eine Briefgrundschuld eingetragen worden ist.
Und wenn man das nicht macht? Kann/wird die Bank den bereits getilgten Kredit ein zweites/drittes/viertes Mal bei mir eintreiben? Und wenn ja, was hielte sie davon ab, dasselbe auch während der Laufzeit des Kredites zu tun also in einem Zeitraum, in der ich die Rückgabe der Schuldanerkenntnis noch gar nicht verlangen kann?
Die Grundschuld sowie das Schuldanerkenntnis werden per Sicherungsabrede mit z.B. einem bestimmten Kredit „verbunden“. Daraus ergeben sich Einreden, die vom Kunden gerichtlich geltend gemacht werden können, etwa wenn eine Bank hier unrechtmäßig mehr Geld eintreiben will als ihr zusteht (z.B. weil bereits alles ordnungsgemäß bezahlt worden ist).
Hallo, veranlaßt die Bank nach Kreditende automatisch die Löschung im Grundbuch ? Mir werden 100 € für Notarkosten berechnet. Dies soll für die notarielle Beglaubigung der Unterschrift auf der zu erstellenden Löschungsbewilligung sein, die ich für die Löschung der Grundschuld benötigen werde. Heißt das, daß ich jetz selbst die Löschung in Auftrage geben muß ?? danke für die Info. gruss
Richtig. Das Dokument, das die Bank meint, ist die sog. Löschungsbewilligung. Die Bank gibt damit "grünes Licht" für eine Austragung der Grundschuld im Grundbuch, die damit aber nicht automatisch erfolgt. Erforderlich ist vielmehr, wie Sie selbst richtig vermuten, dass Sie sich dann mit der Löschungsbewilligung wegen der tatsächlichen Löschung im Grundbuch an einen Notar wenden.
Wow…hier schreiben viele das sie davon „keine Ahnung“ hatten 😂 Ich frage mich immer was diese Menschen mit Verträgen machen die ihnen vorgelegt werden? Einfach blind/ohne inhaltliches Verständnis unterschreiben weil da „Unterschrift“ steht? Ich bekomme meine Verträge immer vorher zugeschickt und kann sie in Ruhe durchlesen. Wer dann noch beim Notar sitzt und bis dahin die offenen Fragen noch nicht geklärt hat…spätestens in diesem Moment geht es. Ich behalte immer alle Löschungsbewilligungen und nutze sie für weitere/andere Kredite/Vorhaben. Günstigere Sollzinsen mit diesen Sicherheiten kann ich doch gar nicht bekommen.
Die Bank könnte, wenn Sie meint, noch Ansprüche gegen den Kunden zu haben, direkt die Zwangsvollstreckung durchführen. Es wäre dann der Kunde, der sich dagegen mit einer Klage vor Gericht wehren müsste. Bei Gericht würde dann geklärt werden, ob die Zwangsvollstreckung berechtigt ist oder nicht.
Ich und mein Mann haben ein vor 12 Jahren ein Haus gekauft, wir haben zwei Kinder im Kaufvertrag und Grundbuch ist abet nur mein Mann, wir sind aber beide berufstätig und bezahle genau wie er Unser Kredit, nun mache ich mir langsam Sorgen, wenn er nicht mehr da ist , oder wenn wir nicht mehr zusammen sind was werd mit dem Haus , habe ich überhaupt gleiche Anteil wie er? Vielen dann im voraus
Die Immobilie gehört Ihrem Ehemann *allein*,, da nur er im Grundbuch steht. Daran ändert sich auch durch eine Trennung oder Scheidung nichts, d.h. er würde Alleineigentümer bleiben. Sie hätten jedoch bei *Scheidung* einen Anspruch auf *Zugewinnausgleich*. Beim Tod des Ehemannes würde, sofern es kein Testament gibt, die gesetzliche Erbfolge gelten. Es würde eine Erbengemeinschaft aus Ihnen und den beiden Kindern entstehen. Vielleicht sind Ihnen diese zwei Videos nützlich: ua-cam.com/video/mShydC_T0JA/v-deo.html ua-cam.com/video/uKzSFahv5w0/v-deo.html
Wenn Sie die Grundschuld so lassen wollen, z.B. um demnächst (z.B. für den Kauf einer weiteren Immobilie oder zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen Ihrer bisherigen Immobilie), dann sollten Sie die Grundschuld nicht löschen lassen und können die vollstreckbare Ausfertigung bei Ihrer Bank belassen.
Es geht schlicht darum: Die Kreditnehmer geben der betreffenden Bank idR ZWEI Sicherheiten für den gewährten Kredit - ohne das überhaupt genau zu verstehen. Was spricht dagegen, sich nach Rückführung des Darlehens auch BEIDE Sicherheiten zurückgeben zu lassen?
Meine Bank sagt auf meine Nachfrage: Ich habe mit meiner Löschung des Grundschuldbriefes alles erhalten, eine Schuldanerkennungsurkunde ist nicht vorhanden, mit der Löschung ist alles geregelt !
Es kommt darauf an, ob Ihre Bank damals eine vollstreckbare Ausfertigung erhalten hat oder nicht. Herausfinden können Sie das, indem Sie sich die Ihnen damals vom Notar sicherlich übersandten Kopie der Urkunde durchlesen. Hat die Bank eine vollstreckbare Ausfertigung bekommen, dann sollten Sie diese auch zurückfordern.
Alle Banken bekommen immer eine vollstreckbare Ausfertigung. Ich bin seit vielen Jahren als Finanzierer tätig.
Ja, das ist der Regelfall. Denn: Warum sollte eine Bank diese Sicherheit nicht nehmen?!
@@rechtsanwalt Die Bank verkauft diese Sicherheit. Es kann also passieren das irgendwann einer kommt mit dieser unterschriebenen schuld und Dir dein Haus pfändet..... 😉
Nie von diesem zweiten Punkt gehört. Interessant.
Vielen Dank
Das freut mich!
Passiert auch nicht, weil der Notar eine vollstreckbare Ausfertigung nur herausgibt, wenn der Schuldner säumig wird. Steht so im Vertrag😊 irgendwas muss der Notar ja erzählen
@BerlinsLeon Regelmäßig erhält die betreffende Bank SOGLEICH eine vollstreckbare Ausfertigung vom Notar zugeschickt. Sie steht es auch in den Urkunden (z.B. „Von dieser Urkunde ist der Gläubigerin eine vollstreckbare Ausfertigung für Hauptsumme, etwaige Nebenleistungen, Zinsen und Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung gemäß § 1118 BGB nach Eintragung der Grundschuld zu erteilen.“). Dass eine Bank zunächst keine vollstreckbare Ausfertigung vom Notar haben will, ist eher die Ausnahme.
Unaufgeregt und für mich als Laien verständlich erklärt, top!
Hatte das Video nach dem Erscheinen schon gesehen gehabt und mir eine gedankliche Notiz für das Ende der Kreditrückzahlung in einigen Jahren gemacht. In der aktuellen Finanzlage, mit der Überlegung, die Kredite aufs Haus vorzeitig abzulösen, ein für mich extrem wertvoller Hinweis. Herzlichen Dank dafür!
☺️ Ich freue mich über das Lob. Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben, einen Kommentar zu schreiben.
@@rechtsanwalt Gern geschehen. 😊
Da ich am Ende diesen Jahres den Immobilienkredit und die noch offene Restschuld auf dem KfW Darlehen abbezahle, bin ich sehr dankbar für Ihren Hinweis. Herzlichen Dank!
Ich danke Ihnen für Ihr Feedback.
@@rechtsanwalt Ich habe zu danken 🙏
Sowas hat mir niemand gesagt. Hab einen kleinen Kredit für das Haus bereits vor mehr als 1 J abbezaht. Ohne Pausen natürlich. Sollte ich Ihren Empfehlungen immer noch nachkommen?
@Thomas-y9w3b Mein Tipp: Gehen Sie den „sichersten Weg“. Wenn alles bezahlt ist und Sie in nächster Zeit keinen weiteren Kredit aufnehmen wollen, dann sollten Sie die der Bank gewährten Sicherheiten zurückverlangen, also eine Löschungsbewilligung anfordern und die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde. Vielleicht schauen Sie sich noch mein anderes Video an: Grundschuld löschen ja oder nein? ua-cam.com/video/KX6Z3oFmZTo/v-deo.html
Vielen herzlichen Dank für den Tipp mit der vollstreckbare Ausfertigung der Schuldanerkenntnisurkunde! Darauf wird man eigentlich nie hingewiesen!
Danke für Ihr Feedback!
Ich habs auch noch nie gehört und mir nun einen Hinweis in meinen Unterlagen hinterlegt. Vielen Dank für diese Informationen!
Sehr gerne! Danke für Ihren Kommentar.
Normalerweise fordert man nach abgeschlossener Darlehensrückzahlung die vollstreckbare Ausfertigung der Schuldanerkennungsurkunde sofort und zuerst von der Bank zurück. Für die Löschung der Grundschuld könnte man sich mehr Zeit lassen.
Danke für Ihren Beitrag! So kann man das machen. Wichtig ist, beide "Papiere" zu haben.
Vielen Dank für Infos euch Beide!
Herzlichen Dank, für diese Erläuterungen! 👍😊 Ich bin mit meiner Bank so verfahren, wobei es zunächst hieß, das Schuldanerkenntnis gibt es heutzutage nicht mehr. Hat dann aber doch geklappt!
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich freue mich über Ihr Feedback und dass es mit Ihrer Bank geklappt hat. Übrigens: Alle Grundschulden, die ich als Notar in diesem Jahr beurkundet habe, enthielten ein Schuldanerkenntnis mit entsprechender Zwangsvollstreckungsunterwerfung...
@@rechtsanwalt Auch bei geringen Beträgen von ca. 10 000€ ? Heutzutage werden aber wohl für derartige Summen keine Grundschulden mehr bestellt.
@isabelkaisser9241 Bei solchen vergleichsweise geringen Beträgen werden meistens keine Grundschulden verlangt. Jedenfalls sind zu mir noch keine Mandanten gekommen, weil deren Bank für 10.000 EUR eine Grundschuld verlangt.
@@rechtsanwalt Das war eine Grundschuld aus den 70er Jahren. Heutzutage wird das wohl wegen der Rechtsprechung (Unverhältnismäßigkeit) nicht mehr gemacht.
Ich finde, dass sowas einen recht bitteren Beigeschmack von "unseriös" hat, wenn eine Bank nach Beendigung des Vertrages und Löschung der Grundschuld, so eine Vereinbarung nicht automatisch zurückgibt,
sich ggf. sogar unwissend verhält.
Daher hier ein Dankeschön für den Hinweis
Vielen Dank für Ihr Feedback. In der Tat gibt es einige Banken, die die vollstreckbare Ausfertigung automatisch (also von sich aus) an den Kunden zurücksenden.
Ja bloß keine Eigenverantwortung übernehmen wollen...
Banken arbeiten immer hart an der Grenze zu m Unseriösen- meine Meinung. Es war z. B. Lange Zeit folgendes völlig kegal, obwohl meiner Meinung nach unseriös:
Bauherr nimmt einen Baukredit auf. Bank verkauft diesen Kredit an eine andere Bank - die die Kreditsumme sofort fällig stellt. Auf diese Weise haben in den 80ern und 90ern viele Familien so ziemlich ALLES verloren.
Meines Wissens ist das geschilderte nicht mehr legal, trotzdem bin ich Banken gegenüber extrem misstrauisch
Der" Betrug" beginnt schon bei der Person die du bei deinem Kreditantrag verwendest welche nicht dir gehört. Zudem bekommst du nichts und trotzdem musst du Sicherheiten hinterlegen. Die Ausfertigung ist hier leider nicht ganz korrekt, denn du brauchst die Urschrift.
@annabellebartaune8411 Nein, die Urschrift kann man nicht zurückverlangen, da diese immer beim Notar in dessen Urkundensammlung verbleibt. Es geht um die sog. vollstreckbare Ausfertigung, die der Notar der betreffenden Bank erteilt.
Vielen Dank für diesen nützlichen Tipp! Gleich eingefordert und nach drei Tagen im Briefkasten. Ich finde das aber ziemlich heftig, dass kaum einer darüber was wusste. Habe ich gleich mal einigen Bekannten empfohlen.
👍 Danke für Ihr Feedback! Schön, dass Ihnen das Exemplar so schnell übersandt worden ist.
@@TheMinijobberWelche Konsequenzen?
Ich frage mich, was die Bank nach Abbezahlung noch damit anfangen kann/darf?
Die Bank kann ja nich einfach so eine Vollstreckung oder Zugriff aufs Konto erhalten.
Wenn kein Anspruch/Kausalität vorliegt, hat doch die Bank keine Chance.
Oder sehe ich das falsch?
Kleiner Tipp, falls man die Grundschuld löschen lassen will, man kann seine Unterschrift auch z.B. beim Ortsvorsteher beglaubigen lassen, das kostet 8,50 Euro oder auch nichts, dann braucht man nicht zum Notar deswegen. Was eine Bank mit der vollstreckbaren Ausfertigung für Schindluder treiben könnte entzieht sich meiner Vorstellung, da ja nun mal die Grundlage für den Schrieb weggefallen ist. Wie auch immer, meine Bank (Naspa) hat von sich aus die Urkunde mit der Löschungsbewilligung mitgeschickt. Danke trotzdem für das Video, klasse das es so was gibt.
Eigentlich kann sie nichts damit anfangen, wenn die Grundschuld gelöscht ist. Wenn die Bank das wissentlich machen sollte, wäre das Betrug und würde ihr schnell um die Ohren fliegen.
Danke für den Hinweis, denn wenn ein Notar eingeschaltet ist kommt die Sache richtig teuer, da sind dann mal je nach Höhe schnell ein paar hundert Euro fällig. 8,50 Euro hört sich da schon besser an.
Dies gibt meines Wissens nach nur in der Ländern Rheinland - Pfalz und Hessen (öffentliche Beglaubigung). In allen anderen Bundesländern müssen die Bürger zum Notar.
Wir haben vor zwei Jahren nach der kompletten Tilgung des Mehrfamilienhauses von der Sparkasse sowohl die Löschungsbewilligung als auch die Vollstreckung Urkunde unaufgefordert zugesendet bekommen. Das fand ich vorbildlich.
👍 Das ist wirklich hervorragend! Vielen Dank insoweit für Ihren Bericht.
Guter Beitrag. Sehr informativ, dazu kurz und knapp.
Vielen Dank!
Vielen Dank für diesen wertvollen Tip!
Danke, für die Info, also wende ich mich jetzt an unsere Bank um die Grundschuldbestellungsurkunde zurückzufordern, Danke
Man muß aber auch noch zum Notar,ein so einfach geht es dann doch nicht,,,wir haben es schon gemacht,aber von der zweiten Sache weiß ich nichts
Guter Tipp ! Danke dafür.
Gerne.
Ein Guter Mann, klärt auf👍
😊
Löschungsbewilligung kann man auch direkt beim Grundbuchamt einreichen, ohne Notar, ist billiger
Ist das sicher so?
Vielen Dank, sehr guter Tipp!
Wieso wird der (ehemalige) Schuldner nicht durch die handelnden Notare auf diesen Umstand hingewiesen? Mir erscheint diese Zunft aus unterschiedlichen Gründen nicht wirklich seriös. Sie kassieren ohne Ende und liefern kaum etwas außer nuschenlndem Vorlesen von Vertragstexten. Man kann beinahe davon reden, dass die Notare ein leistungsloses Einkommen erzielen.
Ich hoffe, im Video nicht genuschelt zu haben ;-)
@@rechtsanwalt Nein, Herr Müller! Sie haben hier sehr deutlich und sprachlich wie auch inhaltlich verständlich gesprochen. Dennoch meine Frage an Sie: Geben Sie Ihrer Kundschaft aus eigener Initiative den Hinweis auf diese Problematik?
@chavbristol2793 Ja, das mache ich in der Tat, weil ich dies für wichtig halte.
@@rechtsanwalt Sehr lobenswert! Das scheint weit über den üblichen Standards zu sein! Chapeau! Und - Sie schrreiben es ja selbsdt in Ihrem gepinnten Einleitungstext: "Die Kreditnehmer geben der betreffenden Bank idR ZWEI Sicherheiten für den gewährten Kredit - ohne das überhaupt genau zu verstehen." Ich halte es für die Aufgabe eines Notariates dafür zu sorgen, dass man den Laien über das aufklärt was er unterschreibt. Das ist bestimmt keine Parteilichket und, nicht zu vergessen, der Kunde zahlt ja gutes Geld fürs vorlesen....
Notare, die 30 Seiten Verträge schreiben, um 5 Worte im Grundbuch zu ändern braucht m.E. niemand mehr.
Sehr schön erklärt und für den nicht Rechtskundigen von hohem Wert.
Vieleicht bringen Sie auch mal etwas über die Tücken der Buch- & Briefschuld. Da hat sich auch schon Mancher ein blaues Auge geholt.
Danke für das Feedback! Das von Ihnen genannte Thema finde ich ebenfalls wichtig und werde dies gelegentlich aufgreifen.
Das interessiert mich auch, besonders wenn es so verständlich erklärt wird wie hier
@@rechtsanwalt
Servus,
wenn ich der Bank nichts schulde, sie aber dennoch einen Vollstreckungsbescheid bemüht, dann hat sie ein Problem. 😉
Klar ist es immer besser sowas rückgängig zu machen, sonst hat man die Bank ewig am Arsch hängen und sie leckt einem die Eier.
@@rechtsanwalt
@@adsonvonmelk5312
P
Die Bank kann ja nicht ohne Grund eine Zwangsvollstreckung durchführen!
Im Zweifel ist es ja nicht die Bank, die das macht, sondern ein späterer Käufer irgendwelcher Kredite, der dann u.U. auf Basis unvollständiger Unterlagen, oder gar böswillig, agiert ...
@@brag0001 Welcher Kredite?
@@dukeoflakeshore5805 Dein Kreditvertrag mit der Bank kann einfach an Dritte weiterverkauft werden. Wenn dann um Zuge der Ablösung des Kredits ein Fehler passiert, streitest du dich im Zweifel nicht mehr mit deinem ursprünglichen Kreditgeber, sondern einem Dritten.
Gut zu wissen 👍
Solange mein Chef so tut als würde er mich richtig bezahlen, solange tue ich so, als würde ich richtig arbeiten! 😎
Der ist gut!!!
Habe es so gemacht, musste aber ein wenig kämpfen. Die Sparkasse lässt sich da gerne Zeit und stellt sich dumm. Die vollstreckbare Urkunde ist nämlich nicht ganz ungefährlich, vorallem nicht wenn plötzlich unrechtmäßig Schulden eingetrieben werden wollen die so nicht mehr existent sind. Eine Zwangsvollstreckung wäre somit erstmal möglich und könnte durch die Gläubiger initiiert werden… Gerade in der aktuellen Situation wo Banken finanziell Probleme haben, würde ich mit die Urkunden auf alle Fälle holen! Viele verstehen nicht so ganz was sie da unterschrieben haben!
Hallo buroncopter
Wir sind auch bei der Sparkasse und in wenigen wochen werden wir unser kredit auch abbezahlen meine frage an dich.wie meinst du das mit dem kämpfen und dummstelen. Hasst du vielleicht Tipps für
Liebe Grüße
@@ozlemunalan8855 Naja, sie werden die Urkunde am Ende rausrücken sowie dir so eine Bescheinigung mitgeben. Bei mir war es so das man sich nicht auskennen würde, es sei ungewöhnlich das zu verlangen, also sehr suspekt. Dann Dinge wie die Urlunde sei woanders, man müsse ja erst alles prüfen usw… Nach drei Wochen, als immer noch nichts da war, hab ich angerufen und gemeint ich werde an Montag in der Filiale stehen und diese beiden Dinge mitnehmen! Dann ging es auf einmal. Und der Witz an der Sache, die Bescheinigung von der Sparkasse war drei Wochen alt. Mein Kollege hat erzählt sein Vater hatte zwei Kredite, einmal von einer Bank die beides unaufgefordert an ihn schickten, bei der Sparkasse gabs aber auch einen kleinen Kampf. Warum weiß ich nicht. Das die Sparkassen sich nicht damit auskennen glaub ich sicher nicht. Denke mehr Sicherheiten sind einfach besser wie weniger Sicherheiten?! Einfach dahinter bleiben. Wird schon werden!
Die Berater der Bank Erklären einem diese zweit Dinge auch nicht. Lesen muss man leider immer selber. Das finde Ich Pervers wie diese Banker das machen. 😢😮
Genau aus diesem Grund bitte die Finanzierung bei einer anderen Bank aber nicht bei der Hausbank machen.
In welchen fantasierten Fall hat ein Gläubiger von Ihnen Zugriff auf ihre Bank, die irgendwann einmal ihren Immobilienkredit gemacht hat? Geht der Handwerker, den sie nicht bezahlen zu ihren Bank (die er nicht kennt), schickt denen die nicht bezahlte Rechnung und die Bank holt das 30 Jahre alte Schuldanerkenntnis hervor und treibt für den Handwerker die Zahlung ein, also zwangsversteigert ihr abgezahltes Haus? Man muss schon einige seltsame Substanzen konsumieren, um das zu glauben.
Herzliches Dankeschön für die Aufklärung. Soll man auch nach dem Schuldanerkenntnis nachfragen?
Gerne. Richtig. Wenn der Kredit erledigt ist, lassen Sie sich von der Bank sowohl eine Löschungsbewilligung UND auch die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde übersenden. Denn in der Grundschuldbestellungsurkunde ist regelmäßig das Schuldanerkenntnis (oder auch "abstraktes Schuldversprechen" oder "persönliche Haftung" genannt) nebst einer Zwangsvollstreckungsunterwerfung enthalten.
Wie sollte eine Bank das tun oder eine Vollstreckung durchbekommen ohne das real eine schuld besteht ? Ich halte das für unsachlich
Gegen eine unberechtigte Zwangsvollstreckung kann man sich wehren. Wird eine Zwangsvollstreckung durchgeführt, obwohl keine Schuld (mehr) besteht, dann muss der Betroffene dagegen mittels einer sog. Vollstreckungsabwehrklage vorgehen. Dass eine Bank gegen den Kunden vollstreckt, obwohl dieser ihr gar nichts mehr schuldet, dürfte höchst unwahrscheinlich sein. Es gibt aber auch andere Gläubiger als Banken. So gibt es z.B. Darlehen von Arbeitgebern oder anderen Personen. Hier kann es später, z.B. wenn bei personellen Änderungen (Gesellschafter, Geschäftsführer, Erben…) geschehen und/oder längere Zeit vergangen ist, zu Problemen kommen.
Ich kann daher nur den „sichersten Weg“ empfehlen, also nach Erfüllung der Schuld die gegebene Sicherheit vollständig zurückzuverlangen.
Oh Mann Leute, Ihr geht alle immer davon aus,
dass die Bank nicht pleite gehen kann.
Das ist ein schwerer Fehler!
Denn wenn sie mal pleite gehen sollte, gehören alle auf diese Bank
lautenden Rechte gegenüber Dritter (Euch) zur Insolvenzmasse und werden
dann gnadenlos zur Befriedigung der Gläubigerinteressen herangezogen.
Ihr seid Eure Hütte auch dann los, wenn Ihr sie schon längst komplett
abbezahlt habt.
Also alle beide Punkte sofort löschen, Capiche?
Logisch
Was ist daran unsachlich? Er weist darauf hin, dass das eben auch dazu gehört. Ist der Kredit getilgt, gibt es keinen Grund mehr, weshalb die Bank ein Schuldanerkenntnis haben muss. Natürlich hat man dann auch das Recht das zurückzufordern. Völlig sachlich und korrekt erklärt.
Dass diese "vollstreckbare" Ausfertigung nicht automatisch nach Abbez. des Kredits erlischt, ist wieder ein Totalversäumnis der gesetzgebung in diesem Lotterland!
Wer eine Hypothek benötigt kümmert sich selber vor und nach der Bezahlung um die Hypothek.- und nicht „Lotterland“
real....du hast beides bestellt....dann musst du auch beides wieder löschen lassen. Und Lotterland kennen nur Telegram User...und die sind einfach nie richtig informiert 🤷
Das ist doch kein Problem, der Herr Anwalt macht sich nur interessant. Es wäre rechtsmissbräuchlich, die vollstreckbare Ausfertigung zu nutzen.
@@lieberfreialsgleich Warum maßt Du Dir so einen urteilenden Post an, obwohl Du ganz offensichtlich keinerlei Ahnung von der Materie hast?
@@lieberfreialsgleich Oh Mann Leute, Ihr geht alle immer davon aus,
dass die Bank nicht pleite gehen kann.
Das ist ein schwerer Fehler!
Denn wenn sie mal pleite gehen sollte, gehören alle auf diese Bank
lautenden Rechte gegenüber Dritter (Euch) zur Insolvenzmasse und werden
dann gnadenlos zur Befriedigung der Gläubigerinteressen herangezogen.
Ihr seid Eure Hütte auch dann los, wenn Ihr sie schon längst komplett
abbezahlt habt.
Also alle beide Punkte sofort löschen, Capiche?
Genau aus diesem Grund habe ich bei der Bank nachgefragt . erreicht habe ich leider nichts! Sollte man nicht gleich einen Rechtsbeistand konsultieren?
Erinnern Sie die Bank an Ihr Anliegen. Sollte sie abermals nicht reagieren, setzen Sie ihr eine angemessene Frist (z.B. 2 - 3 Wochen) und kündigen an, ansonsten rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Damit setzen Sie die Bank in Verzug (§ 286 BGB).
Hallo..Sehr interessant.
Eine Frage...Ist es richtig das die Bank (bei mir ingdiba) für die Löschungsbewillung eine Gebühr verlangt ( für die notarielle Beglaubigung von deren Notar). Weil mit deren (beglaubigten) Löschungsbewillung muss ich ja wohl noch zu einem Notar meiner Wahl um die Schuld aus dem Grundbuch austragen zu lassen.Das wird ja auch wieder Notarkosten verursachen.Oder lieg ich da ganz falsch?
Danke
Sie liegen richtig! Die Banken nehmen für die Löschungsbewilligung in der Regel Gebühren. Dann müssen Sie mit dem Dokument zu einem Notar, der unter Ihrem Löschungsantrag Ihre Unterschrift beglaubigt und die Unterlagen an das Grundbuchamt weiterleitet. Schließlich wird das Grundbuchamt Ihnen eine Rechnung schicken, da die Sache dort gleichfalls nicht umsonst bearbeitet werden kann.
@@rechtsanwaltDie Bank kassiert oft über Jahrzehnte ordentlich an Zinsen und Gebühren. Und dieses Grundbuchamt auch nochmals. Diese Beamten werden durch Steuergelder bezahlt und nehmen für einen Fetzen Papier nochmals Geld. Hier läuft gewaltig etwas schief. Dann wollen wir mal hoffen, das es mit der Zwangshypothek auf Immobilien nichts wird. Gerade die abbezahlten Häuser bekommen damit richtig einen vor den Latz 😊
Ein Abo ist gewiss, denn solche Ratschläge sind viel wert. 👏
Interessant.
Wie sieht es aber aus wenn der Arbeitgeber (Kreditgeber) im Grundbuch steht, Objekt ist seit 10 Jahren abbezahlt, und ich bin jetzt in Rente.
Das ist genauso als würde eine Bank im Grundbuch stehen. Dass Sie bereits Rente beziehen, ändert an der Situation nichts.
Sie sollten sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und um eine Löschungsbewilligung bitten. Sollte die Grundschuld damals nebst einem vollstreckbaren Schuldanerkenntnis bestellt worden sein, dann fordern Sie auch die vollstreckbare Ausfertigung zurück.
Sie sollten sich jetzt darum kümmern. Später kann es sonst kompliziert werden, etwa wenn
- Ihr Arbeitgeber eine sog. natürliche Person ist und verstirbt ( => dann sind die Erben zuständig)
- Ihr Arbeitgeber eine Gesellschaft (z.B. eine GmbH) ist und diese später liquidiert/aufgelöst wird.
Klasse Video👍
😊 Danke für das Feedback.
Danke für dieses interessante Video. Ich habe zudem gehört, dass der Anspruch ggü. der Bank auf Herausgabe der Löschungsunterlagen sowie des Schuldanerkenntnisses nach einer gewissen Frist (??) verjährt. Das wäre ja dann zunächst das primäre Risiko bzw. Problem.
Ja, das ist ein relevanter Punkt! Die Verjährungsfrist beträgt hinsichtlich Grundschulden 10 Jahre (§ 196 BGB).
Verstehe nicht welche Forderungen entstehen können wenn ich der Bank nichts mehr schulde!
Die Grundschuld und etwaige Verbindlichkeiten gegenüber der Bank sind grundsätzlich voneinander unabhängig. Verbunden werden diese miteinander über eine sog. Zweckerklärung. In der Zweckerklärung kann stehen, dass die Grundschuld eine Sicherheit für einen bestimmten z.B. Baukredit ist. Aus der Zweckerklärung KANN sich aber auch ergeben, dass die Grundschuld ALLE gegenwärtigen und KÜNFTIGEN Ansprüche der Bank sichert. Folglich könnte passieren, dass - obwohl Sie annahmen, der Bank wegen des vollständig zurückgezahlten Baukredites nichts mehr zu schulden - Sie mit der Grundschuld weiter haften und im „worst case“ die Immobilie versteigert wird, nur weil Sie viele Jahre später mit einem Dispo in „Schieflage“ geraten. Und: Häufig werden auch die Ehegatten einbezogen. Gerät dann der Ehepartner bei derselben Bank mit einem erst Jahre später aufgenommenen Darlehen in Verzug, kann es sein, dass der Bank - je nach Zweckerklärung - die Grundschuld (nebst persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung) noch als Sicherheit zur Verfügung steht und hieraus in das Vermögen des anderen Ehegatten vollstreckt wird :-(
@@rechtsanwalt also ohne Schulden kein Problem...
Wenn jetzt und später keine Schulden: richtig.
@@rechtsanwalt Und wenn Schulden durch dispo entstehen sollten, kann die Bank in weniger als 3 Monaten eine Zwangssicherungshypothek durch einen Vollstreckungsbescheid innerhalb von nichtmal 3 Monaten eintragen..... . Danach wird versteigert. Sie machen unnötig die Herde heiß
@@rechtsanwalt genau, die Bank wird wegen einem überzogen Girokonto das Haus versteigern. Haben das schon mal erlebt? Und kennen Sie die WIKRI? Damit würde sich die Bank strafbar machen.
Vielen Dank!
Wie ist es, wenn ich eine Immobilie bezahlt habe, aber eine andere Immobilie noch bei der gleichen Bank finanziert wurde. Kann ich dann trotzdem die Schuldanerkennung der ersten Immobilie löschen lassen?
Praktisch wird die Bank das ablehnen. Denn die Bank wird die vorhandene zusätzliche Sicherheit beim Zins berücksichtigt haben. Aber: Fragen Sie ruhig Ihre Bank. Mehr als "Nein-sagen" kann sie nicht...
Danke für die rasche Antwort👍
Da sieht man wie kriminelle Machenschaften die Banken betreiben. Wenn Schulden abbezahlt, sollte alles auf 0 zurück sein, oder 🤔😠
Leider auch verkürzt beantwortet. Es kommt darauf an, ob die Bank die freigewordene Sicherheit weiter beanspruchen kann oder nicht. Beanspruchen kann sie die Sicherheit weiter, wenn z.b. ein weiteres Darlehen blanko (also ohne Absicherung) gewährt wurde und die freigewordene Sicherheit weiter gebraucht wird. Allerdings muss dann auch in der Zweckerklärung geregelt sein, dass die Sicherheit auch für den anderen Kredit haftet. Grüße von Guido Merkle
Vielen Dank für den interessanten Beitrag. Ich habe meine Bank zu der Behandlung der vollstreckbaren Urkunde nach Grundschuldlöschung befragt und die folgenden Antwort erhalten: Nach Freigabe der Grundschuld wird die komplette Urkunde als erledigt abgelegt und es werden keine Ansprüche mehr aus der damit seinerzeit persönlichen Haftungsübernahme hergeleitet. Ist das ausreichend?
Sie haben einen Anspruch auf Rückgewähr der Sicherheit, d.h. auf eine Rückgabe der vollstreckbaren Ausfertigung. Wenn die Bank Ihnen gegenüber eine andere Handhabung vornehmen will, sollte Sie Ihnen nach Rückführung des Kredites schriftlich sinngemäß bestätigen, dass aus der damaligen Grundschuldbestellungsurkunde keinerlei Rechte mehr hergeleitet werden.
Und da soll ein normaler Bürger durchsehen 🇩🇪🥳🇩🇪🥳
Wirklich wahr. Alles Verbr.....!
@@kerstinkunze3823 und worin genau besteht jetzt das Verbr..?
@@juttaarmbruster1999 Das Verbrechen besteht in der Ungleichbehandlung von privat Person und Bank oder gar einer korrupten Behörde.
Die wollen alles sofort, will man selber etwas, dauert es Monate.
Die müssen erstmal nicht nachweisen, das sie Forderung rechtens ist.
Da wird dann schnell, OHNE Gerichts Urteil eine unrechtmäßige Pfändung etc gestartet.
Nein soll er nicht! ... weil sonst hat das ja alles keinen Sinn!
Ja, da wollen wieder Leute daran verdienen. Merkbar wird es dann, wenn die Immobilie an die Kinder vererbt oder verkauft werden soll...da steht dann plötzlich noch die Bank als Eigentüber drinn, obwohl das Haus schon 10 Jahre abbezahlt ist. Dann geht die rennerei los....hab ich alles durch. Deutschland halt.
♥️ lichen Dank 😌👍
Sehr gerne. Danke für das Feedback!
Hallo,
wenn man seinen Hypothekenkredit umschuldet und zu einer anderen Bank wechselt, wird ja die Grundschuld an die neue Bank weitergegeben. Wie sieht es dann mit dem Schuldanerkenntnis aus - wird die zusammen weitergegeben, oder hat man dann zwei - eines mit der alten und eines mit der neuen Bank?
Das hängt davon ab, was die Banken miteinander vereinbaren. Nur wenn neben der Grundschuld z.B. "alle sonstigen Rechte und Ansprüche aus der Grundschuldbestellungsurkunde nebst Schuldanerkenntnis" abgetreten werden, ist die komplette Sicherheit vollständig bei der "neuen Bank".
Vielen Dank, top Informationen.
Ich danke für Ihr Interesse 🙂
Vielen Dank für die Erläuterung! Wie ist es, wenn ich den Kreditgeber nach Ablauf der Laufzeit Kreditdarlehen (z.B. nach 5 Jahren) von einer anderen Bank die Restschuld aufnehme. Soll ich und wann kann ich in diesem Fall zu der "alten Bank" gehen und diese Eintragungen löschen /Ausfertigungen zurückverlangen?
Interessante Information. Gibt es da Verjährungs- oder Aufbewahrungsfristen bei den Banken? Wieviel Jahre später kann man, nach Abzahlung des Kredites, das Schuldanerkenntnis noch zurück fordern?
Als Betroffener würde ich VORSORGLICH auf die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren achten. Ich gehe aber nicht davon aus, dass sich eine Bank gegenüber dem Kunden, der nach bezahlter Schuld die gewährte Sicherheit zurückhaben möchte, auf eine Verjährung beruft - es sei denn es sind mehrere Jahrzehnte verstrichen und die Unterlagen längst vernichtet...
Danke für die guten Info's❤
Sehr gerne. Vielen Dank für den netten Kommentar.
Hab ich gemacht, hab aber jeweils nur eine Kopie der vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuld-Bestellungsurkunde erhalten. Angeblich liegt die nur in digitale Form vor und nicht das Original. Reicht das auch aus?
Besser das Original.
Herzlichen Dank für die sorgfältige Aufklärung. Eine Frage wurde dabei nicht beantwortet, was, wenn das Objekt verkauft wurde? Ist es dann ebenfalls sinnvoll, diese vollstreckbare Ausfertigung zurück zu verlangen? Vielen Dank schonmal.
Der Verkauf der Immobilie ändert insoweit nichts. Wenn Sie also auf „Nummer Sicher“ gehen wollen, sollten Sie die vollstreckbare Ausfertigung zurückfordern.
@@rechtsanwalt Danke, war mir unsicher, da ich ja nicht mehr im Besitz des Pfandes bin.LG
Aber die Bank ist ja noch im Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung. Diese benötigt die Bank nun nicht mehr und kann sie an Sie herausgeben.
Sehr interessant. Bei einem Immobilienverkauf oder/und eine Kontolöschung wäre das dann aber auch erledigt, denke ich.
Wenn die Grundschuld bei der Anschlussfinanzierung an eine andere Bank abgetreten wird, was passiert dann typischerweise mit dem Schuldanerkenntnis?
Die "neue" Bank wird sich von der "alten" Bank nicht nur die Grundschuld, sondern alle weiteren Rechte aus der Grundschuldbestellungsurkunde und insbesondere aus dem Schuldanerkenntnis abtreten lassen.
Hallo. Ich habe die vollstreckbare Ausfertigung, nach Schreiben meines Anwaltes, letztendlich erhalten. Besteht denn nun wegen des ursprünglichen Verweigerns der Herausgabe ein Anspruch auf Schadensersatz?
Beste Grüße aus Bayern ❤
Es wäre schon schön, wenn ein Rechtsanwalt und Notar von einer Immobilie sprechen würde, wenn er von Gebäuden spricht. Eine „Mobilie“ ist ein beweglicher Gegenstand wie z. B. eine Maschine.
Danke für diesen Hinweis !
Sehr gerne!
Guten Tag Herr Müller, sehr interessant, kannte ich noch nicht, vielen Dank dafür! Eine Frage: Ich hatte nur zum Erwerb der Immobilie eine Vertragsbeziehung mit der finanzierenden Bank. Nach 15 Jahren habe ich das Haus verkauft und mit dem Erlös die Restschuld getilgt. Nach Löschung der Grundbucheinträge und Übergabe an den Käufer wurde mein Vertragsverhältnis zur finanzierenden Bank aufgelöst, mein Konto dort exisitiert nicht mehr. Kann da jetzt immer noch "etwas" bei denen liegen oder ist das in diesem Fall komplett erledigt? Vielen Dank!
Wenn der Notar damals eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt und der Bank übersandt hatte, dann dürfte das Exemplar dort wohl noch liegen. Es kann ja nicht vonl alleine "verschwinden". Fragen Sie bei der Bank doch mal nach.
@@rechtsanwalt Ja danke nochmals. Dann werde ich in den alten Unterlagen mal suchen gehen. Klingt ein wenig wie der Blutpakt mit Mephistopheles. Unglaublich.
@@ljsilver733 Warum sollten Sie, wenn es keine Schulden mehr gibt, den "Lappen" dort lassen? Meines Erachtens gibt es dazu dann keinen Grund mehr, so dass ich "ihn" anfordern würde.
Spare in der Not, dann hast du Zeit dazu!
Alte Weisheit 😎
Danke !!!
Gerne.
Wird das bei Bauspardarlehen bei kleineren Summen auch so gemacht?
Das kommt immer auf den Darlehensgeber an, also ob dieser sich mit einer „reinen“ Grundschuld begnügt.
Mit welchen Kosten muss man denn wegen der Löschung der Grundschuld rechnen?
Die Rückgabe der sog. vollstreckbaren Ausfertigung löst weder Notar- noch Gerichtskosten aus.
Anders ist dies bei der Löschung der Grundschuld im Grundbuch. Dazu ein Beispiel: Grundschuld über 100.000 EUR. Die Bank erteilt eine Löschungsbewilligung mit einem vorbereiteten Löschungsantrag des Eigentümers. Der Eigentümer geht damit zum Notar.
Der Notar bekommt für die Beglaubigung der Unterschrift des Eigentümers 20 EUR und für die Weiterleitung des beglaubigten Dokuments an das Grundbuchamt weitere 20 EUR. Hinzukommen Auslagen (z.B. Porto) und Umsatzsteuer. Ganz grob liegen die Notarkosten in diesem Beispiel also bei rund 50 EUR.
Das Grundbuchamt rechnet in dem Beispiel für die Löschung 136,50 EUR ab.
Müsste ein Notar beim Antrag auf Löschung des Grundbucheintrages, nicht auch darauf hinweisen u d die Schuldanerkennung gleich mit zum Löschen bei der Bank beantragen?
Und wenn das nicht erfolgt ist, wie lässt sich prüfen, ob diese Schuldanerkennu g noch besteht?
Nein, einen Hinweis muss der Notar nicht erteilen.
Die vollstreckbare Ausfertigung des Schuldanerkenntnisses liegt so lange bei der betreffenden Bank, bis dieses Dokument dem Kunden zurückgegeben worden ist.
@@rechtsanwalt danke für die erklärenden Worte und die schnelle Antwort.
Hallo, gilt dasselbe bei einer Bausparkasse bei der man den Kredit zurück bezahlt hat?
Ja, egal wer den Kredit gewährt hat.
Schauen Sie in Ihre Unterlagen. Es gibt "reine" Grundschulden und Grundschuldbestellungen "mit Übernahme der persönlichen Haftung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung". Eine vollstreckbare Ausfertigung können Sie natürlich nur dann zurückfordern (und zurückerhalten), wenn es eine solche überhaupt gibt.
Das habe ich so noch nicht gehört. Beim Verkauf der Wohnung habe ich vorher die Grundschuld löschen lassen (Bank + Notar). Eine vollstreckbare Ausfertigung ist denke ich unnötig. Für was soll das gut sein, wenn alles getilgt ist?
Genau. Deshalb sollte man sich, wenn man der Bank nichts mehr schuldet, die vollstreckbare Ausfertigung zurückgeben lassen.
Vielen Dank für diese Information! Können Sie bitte auch ein Beispiel geben warum die Bank in die Zwangsvollstreckung gehen sollte wenn garkeine Verbindlichkeit mehr besteht? Ist dieses Vorgehen üblich oder eher abstrakt?
Gerne gebe ich ein Beispiel.
Wir stellen uns folgenden Verlauf vor:
1. Sie nehmen heute einen Kredit auf. Die Bank schickt Sie zum Notar. Dort wird eine Grundschuld nebst Schuldanerkenntnis beurkundet und die vollstreckbare Ausfertigung der Bank geschickt.
2. Ihren Kredit zahlen Sie vollständig zurück.
3. Sie nehmen einen weiteren Kredit bei der Bank auf. Später geraten Sie mit diesem Kredit oder z.B. mit Ihrem Girokonto bei derselben Bank „in Schieflage“.
Nun werden Sie denken, dass die „alte“ Sicherheit ja erledigt ist, da der erste Kredit vollständig zurückgeführt worden ist.
ABER: Es kommt darauf an, welche Vereinbarungen mit der Bank getroffen wurden. Unter Umständen wurde vereinbart, dass die der Bank gewährte Sicherheit hinsichtlich „aller bereits vorhandenen und KÜNFTIGEN Verbindlichkeiten gegenüber der Bank“ verwendet werden kann. Dann kann die Bank auch wegen des neuen Kredites oder des überzogenen Kontos auf die Sicherheit zugreifen!
@@rechtsanwalt was unwichtigeres als das hab ich schon lange nicht mehr gehört.
Also wenn man dann in Schieflage geraten ist und das Schuldanerkenntniss hat löschen lassen, wird die Bank eben ein neues Schuldanekenntniss gerichtlich erzwingen und zwar auf Kosten des Kunden! Toller Tipp
@@mr.sockentony8933 naja, aber es ist dann halt nicht so einfach für die Bank.
@@johannbrandstetter1362 Das stimmt. Aber ob es ein Vorteil ist, dass die Schuldeneintreibung nur länger dauert und am Schluss deutlich teurer wird für den Schuldner, würde ich bezweifeln.
@@mr.sockentony8933 naja, schließlich hat man die Schulden selbst gemacht und so ist es doch auch nur gerecht, dass ein Gläubiger Möglichkeiten hat, sein Geld wieder zu bekommen.
Aufgrund des Sicherungsvertrages darf die Bank nur das im Wege einer Zwangsvollstreckung geltend machen, was noch an fälliger Forderung besteht. Insofern kann und wird sie bei einem vollständig zurückgezahlten Darlehen aus dem abstrakten Schuldanerkenntnis nicht gegen den Kunden vorgehen.
Das ist grundsätzlich richtig. *Jedoch* denken die Kunden, dass dies bereits mit Rückzahlung des z.B. Hauskredites so ist. Der Sicherungsvertrag ist in der Praxis aber weiter gefasst und erstreckt sich i.d.R. auf alle (auch künftigen) Forderungen der Bank gegen den Kunden. Welcher Kunde weiß und realisiert das?
Vielen Dank!
Meine Bank verweigert die Herausgabe des vollstreckbaren Schuldanerkenntnisses nach der kompletten Tilgung.
Was kann ich da tun?
Was gibt die Bank als Grund an?
Verklagen
Vielen Dank für Ihr Video. Sehr wichtige Informationen. Eine Frage : Wenn Grundschuld und Schuldanerkenntnis gelöscht sind, ist doch die erste Rangstelle frei für andere Eintragungen. In letzter Zeit pfeifen die Spatzen von den Dächern, das ein Lastenausgleich ansteht. Der Staat würde sich dann automatisch an 1. Rangstelle eintragen können, z.B. mit dem halben Wert der Immobilie (früher 110 K€, jetzt 950 K€, = 450 K€) die wir dann nochmal mit Zinsen zurückzahlen dürfen. Dann sind wir wieder die Leibeigenen..... Ist diese Interpretation richtig?
Ich würde mich hier nicht verrückt machen lassen
Hallo,
mein Haus habe ich vor ca. 20 Jahren abbezahlt und die Grundschuld austragen lassen. Die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuld aber nie zurückbekommen! Bank ist fusioniert und angeblich sind keine Unterlagen mehr da. Was kann ich machen? Über einen Notar das Aufgebotsverfahren?
Ich würde mir von der Bank schriftlich bestätigen lassen, dass das Dokument dort vernichtet worden ist und die Bank auf alle Ansprüche aus der damaligen Urkunde ausdrücklich verzichtet wird. Dieses Schreiben würde ich dann gut aufheben und die Sache damit beenden.
Und dafür reicht es, diese einstige Schuldnanerkenntnis, also das unterschriebene Papier, zurückzuerhalten? Muss die Bank nicht auch sagen, dass dieser Vertrag erloschen ist?
Einigen Banken erklären in einem Begleitschreiben, mit dem die Löschungsbewilligung und die vollstreckbare Urkunde übersandt werden, ausdrücklich, dass die Schuld vollständig erfüllt ist. Ansonsten kann rechtlich vertreten werden, dass in der Rückgabe der vollstreckbaren Ausfertigung auch die Klarstellung "enthalten" ist, dass hieraus nichts mehr geschuldet wird.
Wie ist das bei Erben bzw bei Versterben? WEnn derjenige stirbt wird das automatisch gelöscht und oder jemand erbt geht dieses Schulanerkenntnis automatisch auf die Erben über?
Im Erbfall geht in der Sekunde des Todes automatisch das gesamte (positive wie auch negative) Vermögen auf den oder die Erben über. Der Erbe erbt also nicht nur „das Gute“ (also z.B. eine Immobilie, Geld etc), sondern auch „das Schlechte“ (wie etwa Schulden, Belastungen im Grundbuch etc.)…
Wenn ich meine Finanzierung zu einer anderen Bank wechsle (Anschlussfinanzierung), wird ja die Grundschuld "umgezogen" auf die neue Bank. Sollte ich dann die Sicherungsvereinbarung bzw. Zweckerklärung von der vorherigen Bank zurück fordern? Oder geht diese mit zur neuen Bank über?
Die Sicherungsvereinbarung / Zweckerklärung kann nicht zurückgefordert werden. Wenn der Kredit bezahlt ist, können die gegebenen Sicherheiten, also z.B. die Grundschuld und die vollstreckbare Ausfertigung des Schuldanerkenntnisses zurückverlangt werden. Wenn eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank erfolgt, wird diese sich die gegebenen Sicherheiten abtreten von der bisherigen Bank abtreten lassen.
Wir haben unsere vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde des Notars erhalten. Lt. Unterlagen liegt auch eine Ausfertigung dieser Urkunde beim Grundbuchamt. Muss diese auch eingefordert werden?
Sehr gut. Die Ausfertigung beim Grundbuchamt kann dort bleiben. Diese ist verschieden von dem „Bank-Exemplar“, das Sie inzwischen zurückerhalten haben.
@@rechtsanwalt vielen Dank für die rasche Antwort
Darf die Bank für die Löschungsbewilligung etwas verlangen? Kann ich die Löschungsbewilligung formlos anfordern?
Ja, Sie können die Löschungsbewilligung, formlos anfordern, wenn der Kredit verständig zurückgezahlt ist. Die Bank darf für die Löschungsbewilligung kein Entgelt fordern, kann jedoch eine Erstattung der Auslagen für die notarielle Unterschriftsbeglaubigung unter der Löschungsbewilligung verlangen (BGH
vom 7. Mai 1991, XI ZR 244/90; Oberlandesgericht Köln vom 28. Februar 2001, 13 U 95/00).
Vielen Dank für den informativen Beitrag.
Gerade geht meine Phantasie mit mir durch.
Ist es möglich, dass die Bank bei Schieflage auf diese Schuldanerkenntnisse zurückgreifen kann um Liquidität zu generieren?
In der Realität wird das nicht passieren, da der Bank eine Klage des Kunden drohen würde.
Gibt es auch ein Video von Ihnen zum Thema Briefgrundschuld?
Ja. Sie finden das Video hier:
ua-cam.com/video/uUH0T0tlTWo/v-deo.html
Wir haben meinem Vater einen Kredit gegeben, damit er die Bank auszahlen konnte. Dann hat er auf unser Betreiben hin die Grundschuld löschen lassen. Aber ich bin mir sicher, dass er sich die Schuldanerkenntnis nicht hat zurückgeben lassen. Mittlerweile ist mein Vater leider gestorben. Meine Schwester und ich haben das Haus geerbt, ich habe meine Schwester ausbezahlt. Sollten meine Schwester und ich die Unterlagen jetzt noch nachfordern (können sich z. B. aus der Anerkennung des Erbes Forderungen der Bank ergeben?) oder existieren keine Risiken mehr?
Wie ist es in folgendem Fall: Ich kaufe eine gebrauchte Immobilie, die früher eingetragene Grundschuld wurde gelöscht, die vollstreckbare Ausfertigung befindet sich noch bei der Bank. Kann nun diese aufgrund Überschuldung des Voreigentümers meine Immobilie versteigern lassen oder haftet in diesem Fall der Notar, der sich nicht darum gekümmert hat, dass die vollstreckbare Ausfertigung von der Bank zurückverlangt wurde?
Sie können beruhigt bleiben. Die Bank kann aus der vollstreckbaren Ausfertigung des in der Grundschuldbestellungsurkunde regelmäßig enthaltenen Schuldanerkenntnisses nur gegen den SCHULDNER vorgehen - also nur in DESSEN Vermögenswerte vollstrecken.
Danke, guter Hinweis. Dennoch frage ich mich, welche Gefahr von einem vergessenen Schuldanerkenntnis ausgehen soll. Sollte es materiell grundlos missbraucht werden, wäre eine Erinnerung gegen die ZV erfolgreich. Überdies würde rechtsgrundlos über die ZV vereinnahmtes Geld nach 812 BGB zurückgefordert werden können -- auf Kosten der das alte SAE missbrauchenden Bank; überdies stünde dann nebenher das StGB im Raum ...
Eine Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckung würde nicht helfen, sondern es müsste eine sog. Vollstreckungsabwehrklage vor Gericht erhoben werden.
Zur Praxis: Ich habe noch *keinen Fall* gehabt, in dem eine Bank - ohne dass der Kunde ihr noch etwas schuldet - einfach eine Zwangsvollstreckung betrieben hat. Aus der Sicherungszweckvereinbarung kann sich jedoch ergeben, dass die Sicherheit nicht nur den (eigentlichen) Immobilienkredit absichert, sondern *auch* "alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Gläubigers aus der Geschäftsbeziehung". Dazu könnte also z.B. ein späterer Pkw-Kredit bei derselben Bank gehören...
In der Praxis kümmern sich die Kunden aber regelmäßig nur um die Löschung der Grundschuld im Grundbuch. Hier halte ich es für wichtig, die gewährten *Sicherheiten vollständig zurückzuerhalten* , wozu eben auch die vollstreckbare Ausfertigung gehört.
All das ist vielen Personen halt nicht bekannt/bewusst.
@@rechtsanwalt Ja, war mir bisher auch nicht bewusst. Und wieso nicht nach Kreditrückzahlung alles ordentlich "aufräumen".
@rechtsanwalt
Das hatte ich gar nicht bedacht. Danke
@cemartin ☺️
Vor 10 Jahren habe ich die letzte Rate für meine Gewerbeimmobilie zurückbezahlt. Die Grundschuldeintragung für die Bank wurde stehen gelassen, um etwa bei einem zukünftigen Kredit nichts neues beantragen zu müssen. Frage: Das ganze hat aber bei einer möglichen Bankpleite keine Auswirkungen auf mich, dass ich für die Bank hafte oder dergleichen???
Prima, vielen Dank...
Ich danke für Ihren Kommentar.
Frage: wenn ich die schon längst abbezahlte Wohnung des Vaters geerbt habe, und diese jetzt vor habe weiter zu veräußern, ist dann somit nicht alles hinfällig und auf den neuen Käufer übergegangen, wenn je noch etwas sein sollte?
Im Rahmen des Kaufvertrages wird die Grundschuld, die im Grundbuch möglicherweise noch eingetragen ist, einer Löschung zugeführt. Der Käufer möchte die Immobilie ja mit einem "sauberen Grundbuch" erwerben.
Es schadet Ihnen aber nichts, wenn Sie dann gleichwohl (also höchstvorsorglich) bei der Bank die vollstreckbare Ausfertigung herausverlangen.
Ich Danke Ihnen sehr für die Aufklärung
Da gab es doch mal vor einigen Jahren Hinweise, dass Banken solche Schuldtitel an Finanzhaie verkauft haben, bzw. dass diese verbrieft wurden und dann fleißig hin- und her geschoben wurden. Niemand wusste mehr so genau, wo welche Schuldtitel eigentlich enthalten waren.
Ist diese Grundschuldbestellungurkunde der Grundschuldbrief oder ist das wieder etwas anderes ?
Das ist in der Tat etwas anderes. Um eine sog. Briefgrundschuld im Grundbuch löschen zu lassen, muss dem Grundbuchamt auch der GRUNDSCHULDBRIEF vorgelegt werden. Der Grundschuldbrief hat ein "amtliches Erscheinungsbild" und ist in der Regel mit "Deutscher Grundschuldbrief" überschrieben.
Die GRUNDSCHULDBESTELLUNGSURKUNDE ist hingegen das Dokument, das damals bei Bestellung der Grundschuld notariell beurkundet worden ist, also das vor dem Notar unterschrieben worden ist. Dieses Original-Dokument nimmt der Notar in seine Urkundensammlung - behält es also. Der Mandant bekommt eine (beglaubigte) Abschrift (also Kopie). Von dem Original erstellt der Notar sog. Ausfertigungen. Eine Ausfertigung geht an das Grundbuchamt, damit die Grundschuld dort eingetragen wird. Die Bank bekommt idR eine "vollstreckbare Ausfertigung". Diese vollstreckbare Ausfertigung ist ein Zwangsvollstreckungstitel (so wie etwa ein Gerichtsurteil).
@@rechtsanwalt Danke für Ihre Ausführliche Antwort und Ihre Arbeit auf diesem Kanal
Hallo, vielen Dank für die Information.
Die Grundschuld wurde gelöscht. Der zweite Schritt funktioniert jedoch bei mir nicht.
Antwort der Bank: "an sich haben Sie notariell die Löschung der Grundschuld bestätigt bekommen und somit ist die Grundschuldurkunde ja eh wertlos.
Im Regelfall werden keine weiteren Unterlagen von uns ausgehändigt.
Auf meine Frage was "im Regelfall" bedeutet, bekam ich die Antwort :
"Es wird nie ausgehändigt weil die Urkunde wertlos ist und einen Wert nur ihre schriftliche Bestätigung vom Notar, dass die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht wurde."
Jetzt bin ich tatsächlich etwas ratlos.... Haben Sie einen weiteren Tipp ?
MfG Bernd Koch
Das ist ja eine eigenartige Antwort der Bank. Wenn die Urkunde aus Sicht der Bank "wertlos" ist, dann kann die Bank sie Ihnen ja problemlos zurückgeben...!
Ich empfehle Ihnen die Bank anzuschreiben und nochmals um Übersendung der "vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde vom *** (Datum)" zu bitten. Setzen Sie der Bank eine Frist (z.B. 3 Wochen). Sie können - ohne dies zu müssen - zur Erklärungausführen, dass alle der Bank gewährten Sicherheiten mit vollständiger Tilgung der Verbindlichkeiten zurückzugewähren sind. Dazu gehört nicht nur die im Grundbuch eingetragene Grundschuld, sondern auch das damals erklärte Schuldanerkenntnis, das regelmäßig in der beurkundeten Grundschuldurkunde mit enthalten ist und meistens von den Notaren in vollstreckbarer Ausfertigung der Bank übersendet wird.
Vielleicht schauen Sie sich vorher nochmals Ihre damaligen Grundschuldunterlagen (die Sie in Kopie vom Notar bekommen haben müssten) an, ob tatsächlich ein Schuldanerkenntnis enthalten ist. Es gibt nämlich auch "reine" Grundschulden, also ohne dass zugleich dieses Schuldanerkenntnis abgegeben wird.
@@rechtsanwalt Herzlichen Dank, das werde ich tun. Und wenn alles nichts hilft, dann wende ich mich vertrauensvoll an Sie.
MfG Bernd Koch
Ist eine solches "vollstreckbares Schuldanerkenntnis" auch ohne Grundschuld möglich bzw. kann dies
im normalen Geschäftsverkehr auch benutzt werden?
Ja, man kann ein vollstreckbares Schuldanerkenntnis auch ohne eine Grundschuld erklären.
Beispiel: A schuldet B einen bestimmten Geldbetrag. Um B "klaglos" zu stellen, erkennt A die Schuld an und lässt ihm eine vollstreckbare Ausfertigung aushändigen.
Ohne Notar kann ein vollstreckbares Schuldanerkenntnis aber NICHT erklärt werden.
@@rechtsanwalt Danke f. die Antwort. Welche Regelungen für das Notarhonorar gibt es da?
@@alexanderzohrens2945 Die Bundesnotarkammer hat auf ihrer Webpage ein Kostenbeispiel für eine Grundschuldbestellung (zur Finanzierung des Kaufpreises für eine Eigentumswohnung). In dem Beispiel entstehen bei einer Grundschuld über 130.000 EUR Notarkosten in Höhe von 327 EUR zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. www.notar.de/themen/notarkosten/beispiele
@@rechtsanwalt Die Frage bezog sich auf die Kosten des vollstreckbaren Schuldeingeständnises . Sorry, wenn ich das nicht präzise genug geschrieben habe.
@@alexanderzohrens2945 Es macht für die Notarkosten keinen Unterschied, ob nur nur ein Schuldanerkenntnis oder (auch) eine Grundschuld beurkundet wird. Das Beispiel auf der Seite der Bundesnotarkammer passt also auch, wenn ein notarielles Schuldanerkenntnis über 130.000 EUR errichtet wird. Die Notarkosten für ein Schuldanerkenntnis über 130.000 EUR würden folglich 327 EUR + Auslagen + Umsatzsteuer betragen.
Wenn bei der Bank keine Forderung mehr offen ist, ist doch auch das Papier unproblematisch. Ich habe aus reifer Überlegung heraus mein Gehaltskonto nie bei der Kreditbank gehabt. Das hat sich stets aus sehr günstig erwiesen.
Das ist sehr weise. Nachdem ich gesehen habe, wie mein Bankberater -in meinem Beisein- genüsslich anhand meiner Ausgaben auf dem Girokonto meine Seriosität für eine Immo-Darlehen einschätzte, dachte ich auch, dass es sehr dumm ist dies nicht zu trennen. Habe dann das Darlehen bei einer anderen Bak deutlich günstiger abgeschlossen. 2 Fliegen und so ;)
@@SparketDog Man darf sich nicht zu tief in die Karten gucken lassen. 👍
Das klingt hier so, als würde Banken sowas regelmäßig unangemessen oder ungerechtfertigt ausnützen. Wenn ich keine Schulden habe, kann und will die Bank auch nix vollstrecken.
Dann kann ja auch die vollstreckbare Ausfertigung des Schuldanerkenntnisses an den Kunden zurückgegeben werden…
Wir haben die Urkunde der vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuld jetzt bekommen. Nachdem die Bank auch erst meinte so etwas gibt es nicht.
Meine Frage ist jetzt jedoch ,wieso bleibt das Original beim Notar, zumal dieser längst verstorben ist!!
Vielen Dank für Alles!!
Ihre Nachricht freut mich für Sie. Gut, dass sie bei Ihrer Bank nachgefragt haben.
Die Originale gehören stets zur sog. Urkundensammlung des Notars. Stirbt dieser, dann gibt es einen Nachfolger, der dann Zugriff auf diese Urkundensammlung erhält. Die Originale bleiben deshalb beim Notar bzw. dessen Amtsnachfolger, damit ggf. später noch Ausfertigungen oder beglaubigte Abschriften erteilt werden können.
wie sieht es nach einem Bankwechsel aus (nach Ende der Laufzeit)? Kann es sein das der erste Darlehensgeber das noch hat, oder gibt er das an den neuen weiter? Kann ich in meinen Unterlagen sehen, ob es diese vollstreckbare Ausfertigung gibt und wer sie hat? Danke im Voraus!
Ob es eine vollstreckbare Ausfertigung gibt, können Sie der von Ihnen beim Notar unterschriebenen "Grundschuldbestellungs-Urkunde" entnehmen. Die betreffende Passage steht meistens gegen Ende. Beispiel: "Von der gegenwärtigen Urkunde ist der Bank unverzüglich nach Beurkundung eine vollstreckbare Ausfertigung, ohne dass es des Nachweises der Fälligkeit der Grundschuld bedarf, und eine einfache Abschrift zu erteilen."
Ob sich das Exemplar noch bei der ursprünglichen Bank befindet, wird diese Ihnen beantworten können.
@@rechtsanwalt Die Damen und Herren der Bank sagen dannnn. Die Urkunde ist im Keller oder im Dachboden der Bank ausgelagert (Ausprobieren). Keiner der Büttel sagt die liegt gebündelt bei der Europäischen Zentralbank als Sicherheit für einen 0% Kredit.
Bitte antworten
Ich möchte Immobilienkaufen und gerundschulden dren stehen makler meinte sie kommen unterschreiben dann werden die gelöscht wie kann ich das glauben ob das gelöscht wird ich habe gebeten dass er vor kaufvertrag unterschrieben gelöscht wird kann er das machen oder nicht? Er meinte nein geht nicht ich soll zuerst unterschreiben aber ich möchte so nicht was meine sie
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, dann können Sie das nur mit einem notariell beurkundeten Vertrag wirksam tun. Der Notar wird den Vertrag so gestalten, dass Ihnen als Käuferin keine rechtlichen Nachteile entstehen. So ist es Standard, dass Grundschulden des Verkäufers im Rahmen der Vertragsabwicklung gelöscht werden. Erst wenn die Löschung sichergestellt ist, ist der Kaufpreis von Ihnen zu zahlen. => Sprechen Sie Ihre Sorgen einfach bei dem Notar oder der Notarin an. Er / sie wird Ihnen alles erklären.
@@rechtsanwalt vielen Dank für die schnelle Antwort
Ich habe mit Notar gesprochen meinte Verkäufer hat berif verloren 2 Tage später meinte wird gelöscht zum Termin wenn ich zuerst kaufvertrag unterschrieben aber dauert 6 Monate was heißt das wenn ich zu Termin gehe wird gelöscht warum dauert ich verstehe nicht wenn löschungsbewligung steht könnten jetzt löschen bevor kaufvertrag unterschrieben
Eine Briefgrundschuld kann nur gelöscht werden, wenn der Verkäufer dem Grundbuchamt den „Brief“ vorlegt. Diesen hat der Verkäufer aber verloren. Es muss dann ein Aufgebotsverfahren durchgeführt werden, bevor die Löschung der Grundschuld erfolgt. Ich habe zu dem Thema ein Video gemacht, dass Sie unter „Grundschuldbrief verloren? Tipps zur Grundschuld“ finden.
@@rechtsanwalt vielen Dank tolles Video hab schon
Sehr gut 👍
Herzlichen Dank!
Vielen Dank für Ihre Anmerkung, wie verhält es sich, wenn ich bei meiner Hausbank 2 Immobilien finanziert habe, die erste Immobilie bereits abbezahlt ist (ich bisher auf eine Grundschuldlöschung verzichtet habe) und sich die 2 Immobilie im Abzahlungsmodus befindet. Sollte man entsprechend ihrer Empfehlung die erste Immobilie abwickeln? Wird sich meine Hausbank auf eine solche Abwicklung einlassen, welche Erfahrungen haben Sie bei einer solchen Konstellation? Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung, denke, meine Frage betrifft mehrere Follower
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich habe ein anderes Video gemacht, in dem ich auf die Frage, ob die Grundschuld gelöscht werden sollte oder nicht, eingehe. Vielleicht hilft Ihnen dieses weiter: ua-cam.com/video/KX6Z3oFmZTo/v-deo.htmlsi=jsXL4eBcfd7F1YDr
Vielen Dank für das Video. Was kann passieren wenn man das nicht tut. Die Bank kann doch nur vollstrecken wenn man ihr etwas schuldet?
Die Bank kann einfach die Zwangsvollstreckung einleiten und der Kunde müsste sich dagegen mittels einer sog. Vollstreckungsabwehrklage vor Gericht wehren. Wenn man der Bank nichts mehr schuldet, wird man den Prozess gewinnen - hat bis dahin aber Streß und möglicherweise auch die eine oder andere schlaflose Nacht gehabt. Besser ist es daher, die der Bank gewährten Sicherheiten (Grundschuld + vollstreckbare Ausfertigung des Schuldanerkenntnisses) zurückzufordern, sobald der Immobilienkredit zurückgezahlt ist. Denn aufgrund des „Kleingedruckten“ könnten die Sicherheiten der Bank sonst weiter zur Verfügung stehen...
@ Vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung. Dann werde ich das sicherheitshalber kurzfristig erledigen. Noch einmal vielen Dank 🙏
👍
Mir wurde gesagt, man solle einen e ingetragenen Grundschuldbrief auf ein bezahltes Haus legen,beim Notar. Und zwar höher als der Wert ist.Dann wäre man sicher vor Enteignung
Wieso sollte das die Bank machen? Ist das schon vorgekommen? Da ja die Grundlage - Grundbucheintrag - gelöscht ist.
Stellen Sie sich uns vor, SIE haben einem guten Freund Geld geliehen, zunächst 50.000 EUR, dann einige Monate später weitere 10.000 EUR. Zur Sicherheit haben Sie - wie eine Bank - eine Grundschuld nebst Schuldanerkenntnis erhalten; die vollstreckbare Ausfertigung liegt Ihnen vor. Die Sicherheit beläuft sich nur auf den erstgenannten Betrag von 50.000 EUR. Als Sie die weiteren 10.000 EUR gegeben haben, haben Sie keine weitere Sicherheit verlangt.
Nun erhalten Sie die 50.000 EUR vollständig zurück. Die Grundschuld im Grundbuch wird gelöscht, nachdem Sie sich damit einverstanden erklärt haben.
Entgegen Ihrer Erwartung (und dem Versprechen Ihres "guten" Freundes) erhalten Sie auf die restlichen 10.000 EUR nur eine Zahlung in Höhe von 500 EUR. Offen sind also noch 9.500 EUR.
Zwar ist die Grundschuld im Grundbuch bereits gelöscht. Sie haben aber noch die vollstreckbare Ausfertigung... Darüber werden Sie sich sicherlich freuen, denn Sie können nun - ohne vorher einen langen Gerichtsprozess führen zu müssen - direkt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen, z.B. Pfändungen vornehmen.
Dies wäre so nicht möglich, hätten Sie nach der Rückzahlung der ersten 50.000 EUR nicht nur der Löschung im Grundbuch zugestimmt, sondern auch die vollstreckbare Ausfertigung zurückgegeben...
@@rechtsanwalt
Wieso sollte ich der Löschung zustimmen, wenn noch 10000 oder 9500 offen sind?
Weil Du mehrere solche Kredite
an unterschiedliche Kreditnehmer
vergeben hattest,
und über die Zeit den
Überblick verloren.... @@maro3159
Hallo Herr Müller
Wir sind bald auch so weit das wir unseren Darlehen ablösen werden nun meine frage an sie den zweiten Punkt verstehe ich nicht so gut auf was muss ich genau achten ehrlichen gesagt weis ich auch nach knapp 10 Jahren nicht mehr genau was ich da unterschrieben habe.
Das Darlehen wurde bei der Sparkasse damals abgehoben über einen löschung im Grundbuch haben sie mich schon angesprochen aber vollstreckbare Ausfertigung war nie die rede.
Bitte um eine Antwort liebe Grüße
Sie müssten eine Kopie von der damaligen Urkunde bekommen haben. Dort müssen Sie reinschauen.
Lieber Herr Müller
Ich möchte mich noch einmal recht herzlich bei Ihnen bedanken.
Wir haben nun das Darlehen abgelöst. In dem letzten Gespräch persönlich bei unserer Bank haben wir die Urkunde der Grundschuld angesproch sie sagten ich zitiere das haben wir nur elekrtonisch bei uns ohne Brief hinterlegt dies kann nicht ausgehändigt werden.
Darauf hin habe ich es noch einmal schriftlich versucht mit eine kopie der damaligen unterlagen und um max. 15 Tage zeit gegeben mir das alles per post zu schicken.
Das Brief habe ich per Einschreiben mit Rückschein abgesendet.
Von wegen nur digital hinterlegt in der 3. Woche kam alles per post an.
Mit grundschuld löschantrag und die Uhrkunde der Grundschuld mit Stempel und siegel.
Nochmals Dankeschön
Das freut mich sehr. Vielen Dank für Ihren ausführlichen Bericht.
Meine Bank verweigert die Rückgabe. Der Text der Bankerin lautet "die vollstreckbare Ausfertigung steht nur uns zu und wird daher auch nicht an den Kunden ausgehändigt sondern nach Löschung der Grundschuld bei uns archiviert.". Was kann ich jetzt machen?
Die Bank muss die gewährten Sicherheiten, nachdem diese nicht mehr benötigt werden, zurückgeben. Dazu gehört nach meiner Auffassung auch die vollstreckbare Ausfertigung. Dass Ihre Bank das einfach anders handhabt, dürfte daran nichts ändern. Ich möchte dazu im übertragenen Sinn mal ein anderes Beispiel geben: Sie können, wenn Sie Mieter einer Wohnung sind und die Wohnung gekündigt haben, dem Vermieter ja auch nicht mit der Begründung die Rückgabe des Wohnungsschlüssels verweigern, dass der Schlüssel „bei Beendigung des Mietverhältnisses“ von Ihnen immer „archiviert“ wird…
Übrigens: Die hiesigen Banken reichen ihren Kunden die vollstreckbare Ausfertigung zurück…
@@rechtsanwalt Gibt es dazu eine Gesetzesgrundlage?
Das ergibt sich aus dem Sicherungsvertrag. Wenn Sie diesen Begriff schlicht auf Wikipedia aufrufen, finden Sie insoweit den Punkt „Rückübertragung der Kreditsicherheit“ mit Erklärungen. Darauf möchte ich in der Kürze der Zeit verweisen.
Könnte die Schuldanerkenntnis zwischenzeitlich von der Bank an Dritte verkauft worden sein?
Was ich bei der deutschen Rechtgebung nicht verstehe, ist warum solche Sachen wie diese Schuldanerkenntnisrückgabe so wie die Löschung des Grunsschuldes nicht gleich bzw automatisch bei der vollständigen Rückzahlung des Kredites passieren kann. Warum sind die großen Institute (Banken, usw) immer so ungerecht gegenüber deren (kleinen) Kunden im Vorteil gehandhabt? Es ist meiner Meinung nach, nicht im Einklang mit der Verfassung.
Sie wissen doch, nichts hat mit nichts zu tun. Die Rechtsprechung ist immer mehr dazu übergegangen, alles getrennt voneinander zu betrachten. Zum Beispiel dürfen Sie weiterhin Ihr Umgangsrecht mit dem Kind pflegen, auch wenn Sie die Unterhaltszahlungen verweigern. Denn nichts hat mit nichts zu tun...
hat man Anspruch darauf, dass man die vollstreckbare Ausfertigung immer zurück bekommt? Auch bei einer Buchgrundschuld?
Ja. Das Schuldanerkenntnis ist von der Grundschuld unabhängig, somit auch, ob im Grundbuch eine Buch- oder eine Briefgrundschuld eingetragen worden ist.
@@rechtsanwalt herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort! 👍
@lottilotti7390 Sehr gerne.
Und wenn man das nicht macht? Kann/wird die Bank den bereits getilgten Kredit ein zweites/drittes/viertes Mal bei mir eintreiben? Und wenn ja, was hielte sie davon ab, dasselbe auch während der Laufzeit des Kredites zu tun also in einem Zeitraum, in der ich die Rückgabe der Schuldanerkenntnis noch gar nicht verlangen kann?
Die Grundschuld sowie das Schuldanerkenntnis werden per Sicherungsabrede mit z.B. einem bestimmten Kredit „verbunden“. Daraus ergeben sich Einreden, die vom Kunden gerichtlich geltend gemacht werden können, etwa wenn eine Bank hier unrechtmäßig mehr Geld eintreiben will als ihr zusteht (z.B. weil bereits alles ordnungsgemäß bezahlt worden ist).
Hallo, veranlaßt die Bank nach Kreditende automatisch die Löschung im Grundbuch ? Mir werden 100 € für Notarkosten berechnet. Dies soll für die notarielle Beglaubigung der Unterschrift auf der zu erstellenden Löschungsbewilligung sein, die ich für die Löschung der Grundschuld benötigen werde. Heißt das, daß ich jetz selbst die Löschung in Auftrage geben muß ?? danke für die Info. gruss
Richtig. Das Dokument, das die Bank meint, ist die sog. Löschungsbewilligung. Die Bank gibt damit "grünes Licht" für eine Austragung der Grundschuld im Grundbuch, die damit aber nicht automatisch erfolgt. Erforderlich ist vielmehr, wie Sie selbst richtig vermuten, dass Sie sich dann mit der Löschungsbewilligung wegen der tatsächlichen Löschung im Grundbuch an einen Notar wenden.
Wow…hier schreiben viele das sie davon „keine Ahnung“ hatten 😂 Ich frage mich immer was diese Menschen mit Verträgen machen die ihnen vorgelegt werden? Einfach blind/ohne inhaltliches Verständnis unterschreiben weil da „Unterschrift“ steht?
Ich bekomme meine Verträge immer vorher zugeschickt und kann sie in Ruhe durchlesen.
Wer dann noch beim Notar sitzt und bis dahin die offenen Fragen noch nicht geklärt hat…spätestens in diesem Moment geht es.
Ich behalte immer alle Löschungsbewilligungen und nutze sie für weitere/andere Kredite/Vorhaben. Günstigere Sollzinsen mit diesen Sicherheiten kann ich doch gar nicht bekommen.
Mich würde noch interessieren WIE die Bank die vollstreckbare Schulderklärung „missbrauchen“ könnte.
Die Bank könnte, wenn Sie meint, noch Ansprüche gegen den Kunden zu haben, direkt die Zwangsvollstreckung durchführen. Es wäre dann der Kunde, der sich dagegen mit einer Klage vor Gericht wehren müsste. Bei Gericht würde dann geklärt werden, ob die Zwangsvollstreckung berechtigt ist oder nicht.
Ich und mein Mann haben ein vor 12 Jahren ein Haus gekauft, wir haben zwei Kinder im Kaufvertrag und Grundbuch ist abet nur mein Mann, wir sind aber beide berufstätig und bezahle genau wie er Unser Kredit, nun mache ich mir langsam Sorgen, wenn er nicht mehr da ist , oder wenn wir nicht mehr zusammen sind was werd mit dem Haus , habe ich überhaupt gleiche Anteil wie er?
Vielen dann im voraus
Die Immobilie gehört Ihrem Ehemann *allein*,, da nur er im Grundbuch steht.
Daran ändert sich auch durch eine Trennung oder Scheidung nichts, d.h. er würde Alleineigentümer bleiben. Sie hätten jedoch bei *Scheidung* einen Anspruch auf *Zugewinnausgleich*.
Beim Tod des Ehemannes würde, sofern es kein Testament gibt, die gesetzliche Erbfolge gelten. Es würde eine Erbengemeinschaft aus Ihnen und den beiden Kindern entstehen. Vielleicht sind Ihnen diese zwei Videos nützlich:
ua-cam.com/video/mShydC_T0JA/v-deo.html
ua-cam.com/video/uKzSFahv5w0/v-deo.html
Sollte man das auch anfordern, wenn die Grundschuld nicht gelöscht werden soll? Das habe ich nicht so ganz verstanden
Wenn Sie die Grundschuld so lassen wollen, z.B. um demnächst (z.B. für den Kauf einer weiteren Immobilie oder zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen Ihrer bisherigen Immobilie), dann sollten Sie die Grundschuld nicht löschen lassen und können die vollstreckbare Ausfertigung bei Ihrer Bank belassen.