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RINCK Notare Rechtsanwälte Fachanwälte
Germany
Приєднався 20 лют 2017
Aktuelle und nützliche Informationen zu verschiedenen rechtlichen Themen, insbesondere IMMOBILIE, ERBRECHT und VORSORGE für sich und die Familie.
Geschenkt ist geschenkt – oder doch nicht? Schenkungen rückgängig machen!
In diesem Video erfahren Sie, wann und wie Schenkungen - zum Beispiel von Immobilien - rückgängig gemacht werden können. Ich erkläre die rechtlichen Grundlagen, wie z.B. grober Undank, Verarmung des Schenkers und vertragliche Rückforderungsklauseln. Außerdem kläre ich, welche Fristen zu beachten sind und welche Konsequenzen drohen, wenn eine Schenkung widerrufen wird. Ein wichtiger Ratgeber für alle, die eine Schenkung planen oder bereits Empfänger eines Geschenks sind!
📖 Artikel zum Nachlesen:
www.recht-rotenburg.de/2024/12/16/schenkungen-rückgängig-machen-das-sind-die-möglichkeiten/
📺 Video zum Thema:
ua-cam.com/video/Yq4wKHKW6EM/v-deo.html
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Heiko Müller ist Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht.
Die Kanzlei RINCK in Rotenburg (Wümme) befindet sich im Städtedreieck Hamburg- Bremen-Hannover. Die Kanzlei berät zu allen Fragen rund um die Themen Immobilie, rechtlicher Vorsorge und Vermögensnachfolge.
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RINCK
Bahnhofstr. 5a
27356 Rotenburg (Wümme)
► Telefon: +49 4261 9291-0
► E-Mail: info@recht-rotenburg.de
► Internet: recht-rotenburg.de
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Da stellt sich mir doch als Erstes mal wieder die Frage, warum die Bank nicht verpflichtet ist, das Ding mit Rückzahlung des Kredits selbsttätig auszuhändigen?
Der Kunde hat einen Anspruch und muss sich insoweit selbst kümmern. Ansprüche "können" (aber müssen nicht) geltend gemacht werden. Es kann ja auch gewollt sein, dass die Bank diese Sicherheit noch behält.
@@rechtsanwalt Vielen Dank für die Erklärung. Nur hätte der Gesetzgeber dann wenigstens eine Aufklärungspflicht seitens der Bank einrichten können. Woher soll sonst jemand, der wie ich in seinem Leben noch nie einen Kredit aufgenommen hat, aber einen solchen aufgrund einer Erbschaft zurückzahlen muss, davon wissen? Ohne Ihren Beitrag wäre ich nicht auf die Idee gekommen, da noch einmal nachzuhaken. Insofern auch in dieser Hinsicht vielen Dank.
@@rechtsanwalt Ich weiß nicht, ob meine Antwort hier komplett verschwunden ist oder ob wenigstens Sie sie noch sehen können. Wollte mich jedenfalls erstens bedanken und zweitens anmerken, dass der Gesetzgeber eine Aufklärungspflicht seitens der Bank einrichten sollte. Was der Algorithmus daran Verwerfliches finden könnte, ist mir ein Rätsel.
Vielen Dank für Ihre Kommentar. Ja, eine gesetzliche Aufklärungspflicht würde nicht schaden, aber in der Praxis wohl auch nichts bringen. Denn der "Packen Papier" ist bei einer Immobilienfinanzierung schon gewaltig, so dass ein entsprechender Hinweis darin sicherlich beim Kunden "untergehen" würde.
Seltsam. Ich kann Ihre Kommentare alle sehen. Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie sich an der Diskussion zu dem Video beteiligt haben.
Wie sieht das steuerlich aus, wenn eine Schenkung wegen Verarmung des Schenkungsgebers rückgängig gemacht wird: Hat der Beschenkte dann einen Anspruch auf Rückerstattung der früher von ihm gezahlten Schenkungssteuer?
Hier kann eine Erstattung beantragt werden. Nach § 29 ErbStG erlischt die Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit.
@rechtsanwalt herzlichen Dank für die prompte Antwort, und natürlich auch für Ihre exzellenten Erklärvideos 🙏🙏👍👍
Hallo. Ich habe die vollstreckbare Ausfertigung, nach Schreiben meines Anwaltes, letztendlich erhalten. Besteht denn nun wegen des ursprünglichen Verweigerns der Herausgabe ein Anspruch auf Schadensersatz? Beste Grüße aus Bayern ❤
...und wie ist das, wenn der Vorbesitzer einer Wohnung eine Grundschuld eingetragen hatte, die jedoch nur einfach gelöscht hat? Kann dann der neue Besitzer damit konfrontiert werden?
Nein.
Muß man als Enterbter vom Tod des Erblassers informiert werden, oder wird man vom Gericht automatisch benachrichtigt ?
Wenn das Nachlassgericht vom Tod erfährt, wird ein dortiges Testament eröffnet. Dabei sollten dann auch die zur gesetzlichen Erbfolge gehörenden Personen (z.B. die Kinder des Erblassers) vom Nachlassgericht automatisch Post erhalten. Ein Video von mir zum Thema Testamentseröffnung: ua-cam.com/video/jqvOuNhjWiE/v-deo.html
Das Gesetz ist schwachsinnig! Welche Werte zählen dann noch? Scheinbar keine mehr! Ich werde jegliche Geschenke ab jetzt zurückweisen. Das Wort geschenkt ist geschenkt ist unwirksam!
Die Idee hinter dem Gesetz: Es soll verhindert werden, dass man z.B. bei bestehenden Schulden sein restliches Vermögen schnell "in Sicherheit" bringt, indem man es beispielsweise auf den Ehepartner oder die Kinder überträgt und dann seinen Gläubigern seine "leeren Taschen" zeigt...
Diese Argument verstehe ich gut. Danke für Ihre Rückmeldung.
Gilt eine Testaments ehe Gatte einer davon stirbt habe aber Enkel Tochter Testament erbe eingesetzt und Oma sie längst lebende alleinige Erbe hat das Haus an fremde Person geerbt und die Enkelin Enderbt Gild das alte Testament mit de die Oma mit ihre ehe man damals genmaxhr hat
Da muss man sich das Testament genau anschauen, ob das nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten noch geändert werden kann. Lassen Sie sich dazu von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten.
Ein Vollstreckungstitel ohne Grundlage wäre nicht rechtswirksam. Also ganz ruhig mit den jungen Pferden. Die eventuellen Forderungen Dritter wären zum Thema auch nicht relevant. Wer aber gut schlafen möchte kann ja löschen lassen.
§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO: "Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt: 5. aus Urkunden, die ... von einem deutschen Notar ... aufgenommen sind ... und der Schuldner sich in der Urkunde ... der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat"
Wir haben 2 Töchter , wobei die jüngste den Kontakt mit uns nicht wünscht. Kann ich diese enterben? Noch stehen beide zu gleichen Teilen im Testament🤷♀️, aber erst , wenn mein Mann und ich verstorben sind. Wenn z.b. mein Mann vor mir stirbt, hat dann ein Kind schon Anrecht auf sein Pflichteil ?
Klar können Sie die Tochter enterben. Der Pflichtteil bleibt aber. Hier ein Video dazu: Pflichtteil & Erbe ua-cam.com/video/rWGsoagQU8U/v-deo.html Hier ein weiteres Video zum Thema: ua-cam.com/video/qCjgreRwkxY/v-deo.html
Wenn die Bank aus einem erfüllten Titel vollstreckt würde sie sich schadensersatzpflichtig machen und es droht eine Vollstreckungsgegenklage
Ja, das ist so. Problem ist nur, dass die meisten Personen halt nur denken, dass die der Bank gegebene Sicherheit (zu der nicht nur die Grundschuld, sondern auch das vollstreckbare Schuldanerkenntnis gehört) aufgrund der Sicherungsvereinbarung meistens für ALLE Ansprüche der Bank gegenüber dem betreffenden Kunden gilt - also nicht nur für den ursprünglich aufgenommenen Immobilienkredit, der zwischenzeitlich vielleicht schon längst zurückgezahlt ist...
Wir sind viele Geschwister, unser Vater ist verstorben. Müssen wir tätig werden solange unsere Mutter lebt? Kann man Testament eröffnen erst wenn beide verstorben sind?
Wenn es ein Testament gibt, dann ist dieses nach dem Tod zu eröffnen. Je nach Inhalt des Testaments kann dieses mehrere Todesfälle betreffen (so etwa bei einem sog. Berliner Testament); das Testament ist dann nach jedem Todesfall vom Nachlassgericht zu eröffnen. Etwaige Testamente sind daher beim Nachlassgericht abzuliefern (§ 2259 BGB).
Ob Sie etwas "tun" müssen, hängt von den genauen Umständen ab. Sie sollten sich ggf. von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen.
Ich empfehle immer die Grundschuld im GB stehen zu lassen und bei Gebrauch einfach abtreten zu lassen, zwischen den nächsten kreditfinaziererenden Banken. Oft ist ja die selbe. Insofern ist die Warnung zwecks Schuldanerkennis auch obsolet. Keine Bank betreibt in Deutschland eine Zwangsversteigerung wenn keine Schuld vorliegt.
Ich habe noch nie gehört, dass eine Bank eine Zwangsvollstreckung auf Schuldanerkenntnis betreibt, obwohl gar keine Schuld (Schulden) mehr vorliegen. Liegen diese nämlich nicht vor, was der Bank schwerfallen wird nachzuweisen nach dem alle Schulden abgezahlt sind, macht die Bank sich selbst des Betruges strafbar. Also immer schön ruhig mit den Pferden. Die Schuldanerkenntnis ist auch immer an zwei Umstände gebunden, einmal an eine BESTEHENDE Grundschuld und zweitens an den Verzug deren Begleichung..
Das Schuldanerkenntnis ist abstrakt und NICHT an eine bestehende Grundschuld gebunden!
Mich hätte die genaue und nachvollziehbare Erläuterung interessiert, was die Bank mit so einem Dokument "Schuldanerkenntnis" anfangen sollte? Ohne Grundlage ist nach meinem Verständnis das Dokument sinnlos. Danke im voraus.
Die Bank kann einfach die Zwangsvollstreckung einleiten und der Kunde müsste sich dagegen mittels einer sog. Vollstreckungsabwehrklage vor Gericht wehren. Wenn man der Bank nichts mehr schuldet, wird man den Prozess gewinnen - hat bis dahin aber Streß und möglicherweise auch die eine oder andere schlaflose Nacht gehabt. Besser ist es daher, die der Bank gewährten Sicherheiten (Grundschuld + vollstreckbare Ausfertigung des Schuldanerkenntnisses) zurückzufordern, sobald der Immobilienkredit zurückgezahlt ist. Denn aufgrund des „Kleingedruckten“ könnten die Sicherheiten der Bank sonst weiter zur Verfügung stehen. Dabei haben viele Kunden idR "nicht auf dem Schirm", dass aufgrund der Sicherungsabrede häufig für ALLE Ansprüche, die die Bank gegenüber dem Kunden hat, gehaftet wird und nicht nur für den eigentlichen Immobilienkredit.
Ich lasse die eingetragene Grundschuld im Grundbuch stehen - für den Fall , dass ich zu einem späteren Zeitpunkt meine Immobile renovieren möchte/muss und dafür ein Darlehen aufnehme. Das spart mir die Kosten einer erneuten Eintragung einer Grundschuld ...ansonsten gilt ja, keine Schulden, keine Probleme...was soll diese"Panikmache" ?
Wenn man der Bank nichts mehr schuldet, warum soll diese dann im Besitz eines Zwangsvollstreckungstitels bleiben? Zudem sichert der Vollstreckungstitel häufig ALLE Ansprüche der Bank gegenüber dem Kunden und nicht nur den ggf. schon längst zurückgezahlten Immobilienkredit. Zur Frage, ob eine Grundschuld gelöscht werden sollte, habe ich bereits ein anderes Video gemacht. ua-cam.com/video/KX6Z3oFmZTo/v-deo.html Wichtig ist zu verstehen, dass es sich um ZWEI Sicherheiten handelt (Grundschuld + vollstreckbares Schuldanerkenntnis).
Wow…hier schreiben viele das sie davon „keine Ahnung“ hatten 😂 Ich frage mich immer was diese Menschen mit Verträgen machen die ihnen vorgelegt werden? Einfach blind/ohne inhaltliches Verständnis unterschreiben weil da „Unterschrift“ steht? Ich bekomme meine Verträge immer vorher zugeschickt und kann sie in Ruhe durchlesen. Wer dann noch beim Notar sitzt und bis dahin die offenen Fragen noch nicht geklärt hat…spätestens in diesem Moment geht es. Ich behalte immer alle Löschungsbewilligungen und nutze sie für weitere/andere Kredite/Vorhaben. Günstigere Sollzinsen mit diesen Sicherheiten kann ich doch gar nicht bekommen.
Hier könnte ein Anwalt auch Mediator sein. Zum Beispiel mit dem Vorschlag das Erbe der Stieftochter nach dem Tode zu erhöhen. Dann muss das Stiefkind sich noch mehrere Jahre oder Jahrzehnte gedulden.
Ja, das könnte eine Lösung sein.
Tolles Video, danke! Was wäre denn im Fall eines Testaments, wenn Erben eingesetzt werden, die NICHT mit dem Erblasser verwandt sind?
Was meinen Sie genau?
@rechtsanwalt Vielen Dank für die schnelle Reaktion! Ich meine, wenn einer oder mehrere der im Testament genannten Personen ausschlägt, wobei keiner mit dem Erblasser verwandt hat. Wer bekommt den Anteil der ausgeschlagenen Personen?
@singingvoice8929 Das kommt auf die genauen Formulierungen im Testament an.
Meine Bank sagt mir, dass sie nach mehr als 10 Jahren keine Unterlagen mehr hat. 🤔
Lassen Sie sich von der Bank bestätigen, dass diese keine Rechte/Ansprüche aus der Urkunde mehr her leitet.
@rechtsanwalt Ok, danke für den Hinweis .
Danke für Ihre videos, leider konnte ich keine Antwort zu meiner Frage finden. Habe ich als Pflichtteilsberechtigte ein Recht auf den Kaufvertrag / originale Kaufsumme der Immobilie im Nachlassverzeichhnis ? Das Gutachten scheint zu niedrig und ich möchte deshalb auskunft über den Kaufpreis, welcher mir von der Erbin verweigert wird.
Ich kann aus Erfahrung sprechen, das mein,unser Haus viel weniger gekostet hat u bezahlt wurde, als was es hetzt wert ist...zwischenzeitlich war es viel mehr wert,durch die Nullzinsen,Cironazeiten...also bei uns würdest du die Hände zusammen schlagen, was wir damals für ein Schnäppchen geschlagen haben. 20 Jahre her...
@Ainee-Design-Studio Sie können das Gutachten durch einen eigenen Sachverständigen überprüfen lassen, wobei die insoweit entstehenden Kosten von Ihnen zu tragen sind. Ob eine Kopie des Kaufvertrages herausverlangt werden kann, ist umstritten. Einige Stimmen in der Literatur bejahen dies dann, wenn die Immobilie zeitnah zum Erbfall verkauft.
@@rechtsanwalt herzlichen dank für Ihre Antwort und all Ihre hilfreichen Videos. Das heißt die ursprüngliche Kaufsumme werde ich nie erfahren sondern muss mich an das fragwürdige Gutachten halten wenn ich es nicht auf eigenen Kosten überprüfen lassen möchte.
Noch besser als die Informationen ist, dass Sie tatsächlich die Kommentare lesen und antworten. Großes Dankeschön 🙏🏼 Unser Notar hat darauf hingewiesen, dass wir eine Liste führen müssen, mit den Dingen die bei der modifizierten Zugewinngemeinschaft ausgenommen sein sollen (z.B. Firma, Immobilie etc.). Außerdem seperate Konten wenn solche ausgenommenen Dinge verkauft werden, damit auch die Folgeanschaffungen ausgenommen bleiben. Total umständlich 😢. Ist es wirklich so einfach zu definieren oder fehlt da der Hinweis zur detaillierten Auflistung?
@oliverschneider866 Rufen Sie mich bitte mal an.
Ganz herzlichen Dank für diesen sehr wertvollen Hinweis. Wir hatten anfangs des Jahres beschlossen unsere Grundschuld im Grundbuch austragen zu lassen und haben dafür auch einiges an Geld / Gebühren bezahlt - was uns nicht bewusst war, dass die Banken nach wie vor eine Vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuld bei sich behalten. Diese haben wir nun eingefordert (per Einschreiben ) und nach gut einer Woche auch erhalten. Nun haben wir Dank des Hinweises wirklich sicher unsere Ruhe vor den Banken!!!
Das freut mich sehr. Ich danke Ihnen für Ihren Kommentar.
Hi mein Vater starb Mitte Oktober d.j. meine Schwester rief mich gleich an..wann fängt für mich die Frist an? Kein Testament. Mutter lebt noch. Danke
… mit dem Anruf Ihrer Schwester.
Okay. Was sind dann die drei Monate Frist bei manchen liest man das auch. Worum geht's da?
@@sunshine359 um die Frist
@sunshine359 Eine Frist von drei Monaten gibt es bei einer Erbausschlagung nicht.
@@rechtsanwalt sorry 6 Monate meine ich. Dass kommt dann in Betracht, wenn der Erbe im Ausland wohnt oder?
Vielen Dank für das Video. Was kann passieren wenn man das nicht tut. Die Bank kann doch nur vollstrecken wenn man ihr etwas schuldet?
Die Bank kann einfach die Zwangsvollstreckung einleiten und der Kunde müsste sich dagegen mittels einer sog. Vollstreckungsabwehrklage vor Gericht wehren. Wenn man der Bank nichts mehr schuldet, wird man den Prozess gewinnen - hat bis dahin aber Streß und möglicherweise auch die eine oder andere schlaflose Nacht gehabt. Besser ist es daher, die der Bank gewährten Sicherheiten (Grundschuld + vollstreckbare Ausfertigung des Schuldanerkenntnisses) zurückzufordern, sobald der Immobilienkredit zurückgezahlt ist. Denn aufgrund des „Kleingedruckten“ könnten die Sicherheiten der Bank sonst weiter zur Verfügung stehen...
@ Vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung. Dann werde ich das sicherheitshalber kurzfristig erledigen. Noch einmal vielen Dank 🙏
👍
Ich habe einen Generallvollacht für Immbiliengeschäfte " Kauf und Verkauf " die Cousine will jetzt Ihren Haus Verkaufen kann ich für Ihr das Geld von der Bank abheben, weil das Geld kommt auf mein Konto ? Auf dem Vollmacht wurde das erwähnt: " im rahmen der veräußerung von immobilien ist mein cousin auch berechtigt gegenleistungen in meinem namen entgegenzunehmen und hierüber quittungen auszustellen "
Toll erklärt! Vielen Dank!
Das freut mich.
Wenn ich diese Grundschuld weiter im Grundbuch stehen lasse, kann ich dann eine neue Finanzierung auch bei anderen Bank aufnehmen?
Ja, das geht. Die Grundschuld kann von der bisherigen Bank an die neue Bank abgetreten werden.
Top Video! Was für ein krankes System. Ich bin echt erstaunt, was der Gesetzgeber vom einfachen Bürger/Häuslebesitzer so verlangt und an was er/sie alles denken soll. Auf den zweiten Punkt im Video weisen einen hoffentlich die Notare hin, wenn man das Grundbuch aufräumen will.
Danke fürs Feedback!
Was kann die Bank denn mit der Vollstreckbaren Schuldanerkenntnis anfangen, wenn die Grundschuld gelöscht wurde?
Das Schuldanerkenntnis und die Grundschuld sind zwei Paar Schuhe. Wenn die Grundschuld gelöscht ist, dann besteht das Schuldanerkenntnis fort. Gibt es darüber eine vollstreckbare Ausfertigung, dann kann mit diesem Exemplar direkt die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden und zwar in das gesamte Vermögen. Wird die Zwangsvollstreckung unberechtigt durchgeführt, dann kann man sich dagegen vor Gericht wehren. Besser ist es aber, wenn der Kredit zurückgezahlt wurde, BEIDE Sicherheiten zurückzuverlangen, also nicht nur die Grundschuld, sondern auch die vollstreckbare Ausfertigung des Schuldanerkenntnisses.
@@rechtsanwalt wow, herzlichen Dank für die ausführliche Ausleuchtung. 😀
@tomg4973 Sehr gerne. Schönen Sonntag!
@@rechtsanwalt denke ihnen auch.
Die liecht nicht dort, sie liegt. Sollte ein RA nicht der Sprache seines Landes mächtig sein?
Der Lastenausgleich läßt grüßen😂😂😂
es ist auch in österreich erschreckend wie viele leute glauben mit dem abbezahlen des kredites ist alles erledigt. viele wollen auch das geld für eine löschungsurkunde u. das löschen des pfandrechts aus dem grundbuch nicht bezahlen. warum weiß ich nicht. das war das allererste was ich bei der bank beantragt habe - eine löschungsurkunde. hat halt 140 euro gekostet, löschen im grundbuch 72 euro. aber fürs shoppen hams geld...
Sehr gut und instruktiv erklärt. Dankeschön!!
Vielen Dank, das freut mich.
02.11.2024 18:24 Nichts gegen deine guten Beiträge, aber sie sind für meine Person nicht gedacht, weil sehr einfach 😂. Die sind ja auch nicht für einen Chosen ⚖️👑 gemacht, sondern für den normalen Durchnittsbürger, zu denen ein Außerirdischer Chosen One ohnehin nicht gehört. Trotzdem danke für deine Mühen. Zum Thema: Testament und Scheidung ⚖️⚖️⚖️ ⚖️👑 Die Folgen der Ehescheidung sind Allgemein bekannt: Mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils ist die Ehe für die Zukunft in personen- und vermögensrechtlicher Hinsicht aufgelöst. Jeder Ehegatte kann eine neue Ehe eingehen; es besteht kein gegenseitiges Erbrecht mehr (auch eine Erbeinsetzung entfällt in der Regel; Auslegung von Verfügungen von Todes wegen); der Güterstand ist beendet; die vermögensrechtlichen Beziehungen müssen auseinandergesetzt werden (Zugewinnausgleich). Dennoch verliert die aufgelöste Ehe nicht jede Wirkung. Eine auf Grund der Eheschließung erworbene Staatsangehörigkeit wird durch die Ehescheidung nicht berührt; desgleichen besteht das durch die Ehe begründete Zeugnisverweigerungsrecht auch nach der Ehescheidung fort ( §§ 383 ZPO, 52 StPO). Tipp von Chosen One ⚖️👑: Nach der Schließung des Scheidungstermins, kann man gleich anschließend zugunsten der geschiedenen Ehefrau, ein neues Testament im Gerichtsgebäude auf dem Gang errichten, sofern man möchte, das die Frau, welche man einmal abgöttisch geliebt hatte, etwas Erben soll💰💰💰. Danke für den vorliegenden Beitrag. Das ist mein letzter Kommentar in Rechtssachen; ich habe bessere Rechtsgebiete in meiner juristischen Kategorie. Ich habe hier nichts mehr zu suchen 😂 Viele Grüße, Chosen One ⚖️👑
Beerdigung muß man trotzdem zahlen
Nicht geerbt. Müssen Sie trotzdem die Beerdigung bezahlen? ua-cam.com/video/y3QTRU_LEHE/v-deo.html
01.11.2024 04:12 Sehr gut formulierter Beitrag. Nun ein in über 30 Rechtsgebieten im juristischen Selbststudium gebildeter Chosen One 👑 hat sich zur Abwechslung einmal den Vortrag des Notars angehört. Der Notar ist zwar dem Chosen One sehr sympathisch, er hat auch den Sachverhalt gut gegliedert und strukturiert für seine Zuschauer in zusammenhängenden Sätzen wiedergegeben. Jetzt kommt von Chosen One 👑 ⚖️ ein großes ABER........................... "Der Notar" hat zwar die verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung des Testaments von Eheleuten bei deren gegenseitiger Erbeinsetzung, insbesondere das Berliner Testament erklärt, z.b. mit einer Pflichtteilsklausel im Berliner Testament, im Fall einer von den Kindern des verstorbenen vorgezogenen Auszahlung des ihnen zustehenden Pflichtteilsanspruchs, aber verschiedene weitere wichtige Klauseln " Vergessen" und da gibt es bei untreuen Ehefrauen eine ganz wichtige Klausel im Testament aufzunehmen. Der Notar hätte, wenn er schon mit verschiedenen " Klauseln im Berliner Testament" anfängt um damit verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung zu erwähnen, zumindest die sehr sehr wichtige "Wiederverheiratungsklausel' mit in seinem Beitrag erwähnen müssen. Die 'Wiederverheiratungsklausel" ist bei Ehefrauen, welche während der Ehe gern parallele Beziehungen zu anderen Männern pflegen, sicherlich sehr sinnvoll. 👑👑👑⚖️⚖️⚖️⚖️ Das ist die oft in Testamenten enthaltene Klausel, nach der eine Vorerbschaft des Ehegatten enden soll, wenn er wieder heiratet. Vor- und Nacherbschaft, Berliner Testament. Die Wiederverheiratungsklausel ist die Klausel eines gemeinschaftlichen Testaments, dass der überlebende Ehegatte bei Wiederverheiratung verpflichtet sein soll, sich mit den gemeinschaftlichen Abkömmlingen entsprechend der gesetzlichen Erbfolge auseinanderzusetzen. Die Wiederverheiratungsklausel ist damit auch eine häufig verwendete Klausel im Berliner Testament, wodurch die erbrechtliche Stellung der Kinder bei Wiederheirat des überlebenden Ehegatten gestärkt und die des Ehegatten eingeschränkt wird. Für die Auswirkungen einer Wiederverheiratungsklausel ist zwischen Trennungs- und Einheitsprinzip zu unterscheiden: 👑⚖️ Beim Trennungsprinzip, also bei der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft, hat eine Wiederverheiratungsklausel die Bedeutung, dass der Nacherbfall bereits mit der Wiederheirat und nicht erst mit dem Tod des überlebenden Ehegatten eintritt (-) Nacherbe) . Ansonsten würde der neue "Ehemann" , welcher den verstorbenen Vater der Kinder ersetzt, hier das Erbe schmälern können. Haben die Ehegatten dagegen nach dem Einheitsprinzip Vollerbschaft des Überlebenden und Schlusserbschaft des Dritten vereinbart, so ist die Vollerbschaft des überlebenden Ehegatten durch die Wiederheirat auflösend bedingt, (158 Abs. 2 BGB; Vollerbe, Schlusserbe). Gleichzeitig tritt durch die Wiederheirat eine aufschiebend bedingte Vor- und Nacherbfolge ein wobei der Nacherbfall auch hier durch die Wiederheirat ausgelöst wird (§ 158 Abs. 1 BGB). Streitig ist, welche Auswirkung die Wiederverheiratung auf die wechselbezügliche Verfügung (Gemeinschaftliches Testament) des überlebenden Ehegatten hat, mit der er den Dritten zum Schlusserben eingesetzt hat. Nach einer Meinung wird diese Verfügung durch die auflösende Bedingung der Wiederheirat gegenstandslos; nach der Gegenansicht entfällt nur die Bindungswirkung der wechselbezüglichen Verfügung, sodass sie widerrufen werden kann. Mit dem Berliner Testament (§ 2269 BGB) wird oftmals die Bestimmung verbunden, dass bei einer Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten der auf diesen übergegangene Nachlass dem Schlusserben - i. d. R. den Kindern - zufallen soll. Hier ist regelmäßig bedingte Nacherbeinsetzung (Erbfall) anzunehmen, d. h. der überlebende Ehegatte ist nicht Vollerbe, sondern befreiter Vorerbe (§ 2136 BGB) bis zu seinem Tode oder bis zu seiner Wiederverheiratung. ⚖️ Bei gesetzlichem Güterstand kann in diesem Fall die Ausschlagung der Erbschaft durch den überlebenden Ehegatten und der Zugewinnausgleich nebst Pflichtteilsanspruch (§ 1371 II, III BGB) günstiger sein. ⚖️👑 Die Beschränkungen des Widerrufs eines gemeinschaftlichen Testaments verlieren für den überlebenden Ehegatten hinsichtlich der Verfügung über seinen Nachlass mit der Wiederverheiratung grundsätzlich ihre Wirksamkeit. Alles in allem, ein guter Beitrag des Notars, aber eine Wiederverheiratungsklausel gehört in den Beitrag mit hinein, wenn der Notar mit " Klauseln" in Testamenten den Zuschauer schon die Möglichkeiten der Gestaltung von Testamenten erklärt. Vielen Dank für den Beitrag. Viele Grüße Chosen One ⚖️👑 .
Tauschen Sie ihr Haus gegen das Altenheim ! Dann ist alles mit dem Erben erledigt .
😂
Es wäre schon schön, wenn ein Rechtsanwalt und Notar von einer Immobilie sprechen würde, wenn er von Gebäuden spricht. Eine „Mobilie“ ist ein beweglicher Gegenstand wie z. B. eine Maschine.
Beispiel: Eltern haben viele vermitete Immobilien, von denen sie die Miete erhalten. Kann das Kind die Veräußerung von den Mietobjekten einfordern ?
Wenn das betreffende Kind nach dem Tod eines Elternteils Pflichtteilsansprüche hat, kann es diese gegenüber dem Erben geltend machen und ggf. gerichtlich durchsetzen, einschließlich einer Zwangsvollstreckung in z.B. eine Immobilie. Wenn mehrere Immobilien vorhanden sind, dann dürfte eine Stundung schwierig sein.
Eine Löschungsbewilligung von der Bank zu bekommen, kostet auch noch einiges an Geld.
Ja, das ist so. Leider ist nur weniges kostenlos.
Und wer sollte diese mögliche Zwangsvollstreckung vornehmen? Die Bank, der ich nichts mehr schulde? Oder der Staat, dem ich die Strafzettel nicht bezahlt habe? Und der Staat schaut dann bei welcher Bank Schuldanerkenntnisse vorliegen, und fordert diese mit genau welcher Rechtsgrundlage auf, mein Haus zwangszuversteigern? Das alles dürfte vorsichtlich formuliert als reichlich konstruiert bezeichnet werden.
Ich meine: sicher ist sich! Es bleibt ja jedem selbst überlassen, ob er einen gegen ihn bestehenden Vollstreckungstitel zurückfordert oder nicht. Als Anwalt muss ich für denjenigen Mandanten, der einen Prozess verloren hat und z.B. zu einer bestimmten Geldzahlung verurteilt worden ist, sofort die Herausgabe des Vollstreckungstitels vom Gegner fordern, nachdem der Mandant die Urteilsforderung bezahlt hat!
Wie ist das bei Geschwister
Was meinen Sie genau?
Wenn schon Aufklärung, sollten Sie vollständig aufklären. So z.B. den Unterschied zwischen enger und weiter Zweckerklärung bei Grundschulden. Nur diese stellt die Verbindung zwischen Schulden und Sicherheit her. So ist Ihre Erklärung nicht viel wert.
Danke für den Kommentar, aber ich sehe das anders. Es geht mit mit dem Video darum, dass der „Normalkunde“ nicht weiß, wenn er von seiner Bank (nur) eine Löschungsbewilligung hinsichtlich der Grundschuld erhalten hat, dass dann dort weiterhin ein Vollstreckungstitel gegen ihn liegt!
Wie wäre es, wenn die Immobilie beiden gehört und ein Kind des Ehemannes da ist und ein gemeinsames Kind?
An der im Video dargestellten Stundungsmöglichkeit ändert sich nichts. Es kommt halt darauf an, wie die genauen Verhältnisse sind, das Testament aussieht etc. Hier sollte man sich von einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht konkret beraten lassen.
@@rechtsanwalt Danke für die Info.
Kann ich dafür verlangen, das Haus zu kaufen?
Was meinen Sie genau?
@@rechtsanwalt das Haus steht seit längerem leer. Meine Mutter will das ich das haus kaufe, nur meine Schwestern (vollmachten) blockieren. Kann ich verlangen das Haus mit Abzug meines pflichtteil vom vater zu kaufen?
Der Sachverhalt bedarf weiterer Aufklärung. Ich empfehle Ihnen daher, sich an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden und sich dort konkret auf Ihren Fall beraten zu lassen.
@@rechtsanwaltLeider habe ich zu viele Anwälte gefragt mit keinem Ergebnis, da es zu komplex ist und die sich nicht auskennen oder nur Halbwissen haben. Die Schwestern folgen dem Willen der Mutter nicht, darum geht sie Pleite und das Haus und Eigentum der Mutter wird verramscht, weil mit die Schwestern nix gönnen und mein Eigentum aus dem Haus auch vernichtet haben. Die Behörden und Ämter wollen auch nichts unternehmen! Ich sehe schwarz für mein Erbe, Eigentum und für Deutschland
Wer hat das schwachsinnige Erbrecht denn gemacht ? Das sind Juristen, die Geld verdienen wollen. Man mache das Erbrecht so, dass keinesfalls der Ehegatte alles erbt, obwohl KEINE Kinder da sind.. Da ist nicht nur Streit vorprogrammiert, sondern Krankheit und finanzielles Elend des Witwers, der Witwe. Denn Blut ist stärker als Wasser. Das war schon immer so. Der angeheiratete Witwer / Witwe hat nichts zu sagen und nichts zu bekommen laut emotionaler Meinung vieler Familien wenn es erstmal soweit ist.
Testament machen und den Ehepartner absichern!
@rechtsanwalt .. Es ist nicht einzusehen, weshalb ein Gesetz nicht geändert werden kann, wenn die meisten Menschen "auf der Straße" ohnehin die derzeitige Regel nicht nachvollziehen können ! Und das schon seit JAHRZEHNTEN. Gesetze sind für Menschen da und nicht andersherum. Ich bin dafür, dass bei Eheschließung auf allen Standesämtern in Deutschland Handzettel ausgeteilt werden, worauf erklärt wird, was der gesetzliche Güterstand ist und daß dieser ein NACHTEIL bei Kinderlosigkeit im Erbfall für den Überlebenden ist und es sollte explizit darauf aufmerksam gemacht werden ,dass deshalb EMPFOHLEN wird, bei der Eheschließung gleich auch ein Testament auf Gegenseitigkeit zu machen, um Konflike zu vermeiden und den Partner abzusichern. Der Grund ist: Keiner will bei der Eheschließung und in den ersten Ehejahren an Tod = Testament denken. Es wirkt wohl für die Mehrheit der Menschen unangemessen und katastrophisierend , insbesondere in den ersten Ehejahren, den Partner mit seinem und dem eigenen Ableben zu konfrontieren, obwohl man gerade in eine gemeinsame Zukunft startet !!! Deshalb ist es wichtig, schriftlich die Information zu geben. Es ist es auch in späteren Ehejahren für die Mehrheit schwierig "pessimistisch" das Thema anzusprechen ohne externe Unterstützung !! Bekommt man die Information bei der Eheschließung offiziell, kann zumindest der eine Ehegatte, der Sorgen hat, den anderen früher oder später die Information zur Erinnerung "unter die Nase halten" . In der Regel sind es Männer, die früher sterben und Frauen, die sich um finanzielle Sicherheit mehr Sorgen machen. Insofern geht das Gesetz, dass extra ein Testament nötig ist, ohnehin eher zu Lasten der Frauen ohne Kinder, die auch heute noch oft Teilzeit arbeiten um ihre Vollzeit arbeitenden Männern den Haushalt zu führen und die Rente ist dann eh schon niedriger. Dann bekommen sie im Todesfall ihres Mannes nichtmal sein gesamtes Erbe und zwar gesetzlich als Standart vorgesehen !!! Was tun, wenn der Eheman jahrzehntelang sich weigert sein Testament zu machen, obwohl er jährlich darum gebeten wird, einfach weil er zu bequem ist, weil anderes wichtiger erscheint, weil es für die meisten pessimistisch ist, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen ? Die Ehefrau aber keinen Konflikt will und verunsichert ist, weil er z.B. glaubt, dass sie eh alles erbt? Viele junge Menschen und Menschen im mittleren Alter verdrängen ihr Ableben oder/und das ihrer Familienangehörigen !!! Selbst alte Menschen beschäftigen sich nur ungern damit. Wie gesagt, oft kann der Partner gar nicht glauben, dass der Ehegatte nicht eh alles erbt oder er hofft fälschlicherweise optimistissch, "so schlimm wird es schon beim Vererben nicht in meiner Familie zugehen" , was ein weit verbreiteter Irrtum ist. Genau aus diesen Denkweisen und Verhaltensweisen entstehen Erbprobleme überhaupt ! Und diese sind ja kein Einzelfall, sondern sogar die Regel. Fragen Sie mal Verheiratete ohne Kinder und ohne grmeinsames Eigentum bis rund 50 Jahre alt, ob sie Ihr Testament gemacht haben. Ich habe aus Interesse in meinem Bekannten und Kollegenkreis mal eine Umfrage gestartet und auch das Gespräch mit Unbekannten in der Öffentlichkeit gesucht und es stellte sich heraus (natürlich nicht statistisch relevant, aber doch auffällig ) , dass NIEMAND ein Testament gemacht hatte von den jüngeren bis mittelalten Kinderlosen, es sei denn sie hatten gemeinsam Eigentum erworben oder es vor oder schon einen Konflikt-Erbfall in der Familie. Die meisten dachten, dass der Ehegatte ALLES erbt, wenn keine Kinder da sind. Der Irrtum ist EXTREM weit verbreitet, dass man meines Erachtens dagegen etwas tun muss und nicht immer achselzuckend "selber Schuld" sagen kann. Fragen Sie mal unter angehenden Juristen (nicht Erstsemester) wer die gesetzliche Regelung bei "Standart Güterstand " bei Kinderlosigkeit kennt, wenn der Ehegatte einer Witwe durch Unfall verstorben ist, ein Bruder unerwartet davor und der Vater auch zuvor. Eine Schwester lebt sowie der Vater, doch ein lang geschiedener Bruder hinterließ 2 Kinder. Ich habe eine Gruppe Jurastudenten gefragt, die ich traf.....sie wussten es NICHT. ALLE waren der Meinung, daß Nichte und Neffe nicht miterben, was falsch ist. Bei der Schwester bestand Unsicherheit. Unfassbar.... Also sollte man das Gesetz einfach ändern und der heutigen Zeit anpassen um Rechtsstreit und Krankheit wegen Streitigkeiten zu vermeiden. Rechtsanwälte haben eh kein Interesse an solchen Fällen. Zu zeitintensiv, zu personalintensiv, zu langwierig weil zu teuer für die Erben, die nur ein Bruchteil kriegen. Nicht ohne Grund decken die meisten Rechtsschutzversicherung Erbstreitigkeiten NICHT ab. Leider wissen dass nichtmal die meisten Versicherten, weil es viele Rechtsschutzversicherungen gerne unter den Teppich kehren, dass ihre Rechtschuz nur EIN EINZIGES Beratungsgespräch oder einige wenige Beratungsgespräche übernimmt, aber nicht jahrelange, hunderte von Stunden umfassende Erbverfahren im Wert von mehr als 100000 Euro.. Obwohl sie pauschal behaupten , Erbstreitigkeiten wären mit abgedeckt. Auch dies verursacht OFT ein böses Erwachen der tief trauernen Hinterbliebenen. Seltsam daß da nicht die Rechtsanwalt-Lobby die Rechtschutz- Versicherungen im eigenen Interesse um Nachbesserung bitten oder dies publik machen, damit die meisten Rechtschutzversicherungen Summen anbieten, wie sie bei Haftpflichtversicherungen üblich sind. Vermutlich liest sich das hier kaum jemand durch. Aber wenn ich nur einem helfen konnte, hat es sich für mich gelohnt.
@@rechtsanwalt Ja, das ist richtig. Aber keiner will bei der Eheschließung und in den ersten Ehejahren an Tod = Testament denken !!! Es wirkt wohl für die Mehrheit der Menschen unangemessen und katastrophisierend , insbesondere in den ersten Ehejahren, den Partner mit seinem und dem eigenen Ableben zu konfrontieren, obwohl man gerade in eine gemeinsame Zukunft startet !!! Es ist es auch in späteren Ehejahren für die Mehrheit schwierig, da zu "pessimistisch" , das Thema anzusprechen ohne externe Unterstützung !! Bekäme aber jeder die Information über die Folgen des gesetzlichen Güterstands bei Todesfall ohne Kinder bei der Eheschließung im Standesamt offiziell, kann zumindest der eine Ehegatte, der Sorgen um die finanzielle Zukunft hat, den anderen früher oder später die Information zur Erinnerung "unter die Nase halten" . Wenn schon nicht das gesamte Gesetz geändert wird. In der Regel sind es Männer, die früher sterben und Frauen, die sich um finanzielle Sicherheit mehr Sorgen machen und auch mehr Sorgen machen müssen, da sie durch den Todesfall oft finanziell-gesellschaftlich abrutschen, zumal Witwenrenten inzwischen massiv gekürzt wurden. Insofern geht das Gesetz, dass extra ein Testament zur 100 % Absicherung nötig ist, ohnehin eher zu Lasten der Frauen ohne Kinder, die auch heute noch oft Teilzeit arbeiten um ihre Vollzeit arbeitenden Männern den Haushalt zu führen und ihre Renten sind dann eh schon wieder niedriger. Obendrauf bekommen sie im Todesfall ihres Mannes nichtmal sein gesamtes Erbe und zwar gesetzlich als Standart vorgesehen aber die Witwenrenten wurden gekürzt !!! (Der Gender-Gap bei Gehältern bei gleicher Leistung ist eh bekannt.) Insofern ist die uralte Erbregelung des gesetzlichen Güterstands bei Kinderlosigkeit diskriminierend. Was tun, wenn der Eheman jahrzehntelang sich weigert sein Testament zu machen, obwohl er jährlich darum gebeten wird, einfach weil er zu bequem ist, weil anderes wichtiger erscheint, weil es für die meisten pessimistisch ist, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen ? Die Ehefrau aber keinen Konflikt will und verunsichert ist, weil er z.B. glaubt, dass sie eh alles erbt? Viele junge Menschen und Menschen im mittleren Alter verdrängen ihr Ableben oder/und das ihrer Familienangehörigen !!! Selbst alte Menschen beschäftigen sich nur ungern damit. Wie gesagt, oft kann der Partner gar nicht glauben, dass der Ehegatte nicht eh alles erbt oder er hofft fälschlicherweise optimistisch, "so schlimm wird es schon beim Vererben nicht in meiner Familie zugehen" , was ein weit verbreiteter Irrtum ist. Genau aus diesen Denkweisen und Verhaltensweisen entstehen Erbprobleme überhaupt ! Und diese sind ja kein Einzelfall, sondern sogar die Regel. Fragen Sie mal Verheiratete ohne Kinder und ohne grmeinsames Eigentum bis rund um die 50 Jahre alt, ob sie Ihr Testament gemacht haben. Ich habe aus Interesse in meinem Bekannten und Kollegenkreis mal eine Umfrage gestartet und auch das Gespräch mit Unbekannten in der Öffentlichkeit gesucht und es stellte sich heraus (natürlich nicht statistisch relevant, aber doch auffällig ) , dass NIEMAND ein Testament gemacht hatte von den jüngeren bis mittelalten Kinderlosen, es sei denn sie hatten gemeinsam Eigentum erworben oder es vor oder schon einen Konflikt-Erbfall in der Familie. Die meisten dachten, dass der Ehegatte ALLES erbt, wenn keine Kinder da sind. Der Irrtum ist EXTREM weit verbreitet, dass man meines Erachtens dagegen etwas tun muss und nicht immer achselzuckend "selber Schuld" sagen kann. Fragen Sie mal unter angehenden Juristen (nicht Erstsemester) wer die gesetzliche Regelung bei "Standart Güterstand " bei Kinderlosigkeit kennt, wenn der Ehegatte einer Witwe durch Unfall verstorben ist, ein Bruder unerwartet davor und der Vater zuvor. Eine Schwester lebt sowie die Mutter. Der verstorbene Bruder war geschieden und hinterläßt 2 Kinder, also Nichte und Neffe. Ich habe eine größere Gruppe Jurastudenten gefragt, die ich traf.....sie wussten es ALLE NICHT. ALLE waren der Meinung, daß Nichte und Neffe nicht miterben, was falsch ist. Bei der Schwester bestand Unsicherheit. Unfassbar.... Also sollte man das Gesetz einfach ändern und der heutigen Zeit anpassen um Rechtsstreit mit finanziell-gesellschaftlichen Niddergang der Hinterbliebenen, Krankheit als Streßfolge zu vermeiden. Rechtsanwälte haben eh kein Interesse an solchen Fällen. Zu zeitintensiv, zu personalintensiv, zu langwierig weil zu teuer für die Erben, die nur ein Bruchteil kriegen. Nicht ohne Grund decken die meisten Rechtsschutzversicherung Erbstreitigkeiten NICHT ab. Leider wissen dies nichtmal die meisten Versicherten, weil die meisten Rechtsschutzversicherungen gerne unter den Teppich kehren, daß ihre Rechtschuz nur EIN EINZIGES Beratungsgespräch oder einige wenige Beratungsgespräche übernimmt, aber nicht jahrelange, hunderte von Stunden umfassende Erbverfahren im Wert von mehr als 100000 Euro.. Diese Rechtschutzversicherungen behaupten aber pauschal Erbstreitigkeiten wären mit abgedeckt. Auch dies verursacht OFT ein böses Erwachen der tief trauernen Hinterbliebenen. Seltsam daß da nicht die Rechtsanwalt-Lobby die Rechtschutz- Versicherungen im eigenen Interesse um Nachbesserung oder wenigstens klarere Darstellung bitten oder dies Publik machen, damit die meisten Rechtschutzversicherungen Summen anbieten, wie sie bei Haftpflichtversicherungen üblich sind. Es ist nicht einzusehen, weshalb ein Gesetz nicht geändert werden sollte, wenn die meisten Menschen "auf der Straße" ohnehin die derzeitige Regel für Kinderlose beim gesetzlichen Güterstand nicht nachvollziehen können ! Und das schon seit JAHRZEHNTEN. Gesetze sind für Menschen da und nicht andersherum. Ich bin dafür, dass wenigstens bei Eheschließung auf allen Standesämtern in Deutschland Handzettel ausgeteilt werden, worauf erklärt wird, was der gesetzliche Güterstand ist und daß dieser ein NACHTEIL bei Kinderlosigkeit im Erbfall für den Überlebenden ist. und es sollte explizit darauf aufmerksam gemacht werden ,dass deshalb EMPFOHLEN wird, bei der Eheschließung gleich auch ein Testament auf Gegenseitigkeit zu machen, um Konflike zu vermeiden und um den Partner abzusichern. Ansonsten ist wegen Diskrimierung eine Gesetzesänderung angebracht. Für die Eltern zu sorgen ergibt sich noch aus dem Kind-Elternverhältnis und der Prüfung von Unterhaltszahlungen. Doch niemand muss für Geschwister oder gar Nichte und Neffe Unterhalt zahlen. Das Gesetz ist daher eindeutig überholt. Es ist ohnehin "uralt" . Das Erbschaftsrecht in Bezug auf das Erbteil von Witwen wurde zuletzt in den 50 ger Jahren angepasst wegen des Vorwurfs der Diskrimierung !!!!! Kinderlosigkeit von Ehegatten war in den 50 ger Jahren nicht so weit verbreitet wie heute. Schon allein das zeigt, dass das Erbrecht veraltet ist. Es ist darüber hinaus ein extrem unempatisches Gesetz, da ja oft das kinderlose Ehepaar gerne eigene Kinder gehabt hätte, aber dann die trauernde Hinterbliebene ausgerechnet jungen Verwandten des angeheirateten Gatten per Gesetz Vermögen überlassen muß und von der Mitarbeit und dem "Goodwill" der Nichten/der Neffen abhängt, an ihr Erbe zu kommen. Emotional ein Schlag ins Gesicht und zeigt nochmal so richtig das gesellschaftliche Versagen an, kinderlos zu sein. Völlig veraltet also.
Frage: Es sind 5 Kinder vorhanden, vier davon haben das Erbe ausgeschlagen Ein Sohn ist Erbe Den Bestatter beauftragt hat die 2. Ehefrau des Verstorbenen Sie kann allerdings die Kosten für die Bestattung nicht tragen, da mittellos Wer zahlt die Bestattung ?
Vielen Dank für diese interessanten Informationen!
Das freut mich.
Einmalig, wie sie komplexe Themen verständlich erläutern. Danke.
Danke für das Lob!
Gilt die Möglichkeit der Stundung unter diesen Voraussetzungen auch für die Erbschaftssteuer?
Ja, wenn der Erbe die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzt und die Steuer sonst nur durch einen Verkauf zahlen könnte. Hier ist eine Stundung für maximal 10 Jahre möglich.
@@rechtsanwalt Danke!
@JustMe-zs4rg Sehr gerne.