Das Problem mit der Scheingeheißperson lief vor ca 3 Jahren bei uns in Bayern im Examen. Haben die Klausur im Uni Rep 2 Std lang besprochen und ich war danach noch verwirrter als zuvor. Und hier erklärt Sören mir das Problem innerhalb von 2 Minuten quasi in vorbeigehen. Dieser Mann ist ein Heiliger
Es ist doch gut mit solchem Tempo, es ist ja ein Crashkurs! Die Leute, denen es zu schnell ist, können etweder stoppen oder das Video in den Einstellungen lagsamer machen.
Lieber Sören, du bist ein absoluter Ehrenmann, dafür, dass du das Ganze hier völlig kostenlos zur Verfügung stellst, aber wäre es möglich, an der Technik zu arbeiten? :( Warum muss man das über Google Livestream machen, statt einfach ein Video aufzunehmen und hochzuladen? Dann spielt auch das Internet keine Rolle und es gibt keine Lags und kurze Stotterer. Von der Bildqualität ganz zu schweigen nur lieb gemeint, dennoch sehr dankbar für das Video!
Feinkost: Ich würde damit argumentieren, dass der B mit der A verheiratet war und dass die Liaison mit C nicht stark genug war um danach einen ausreichenden Rechtsscheintatbestand gegenüber D annehmen zu können. Die Liebe zu Affären ist schwächer als die zum Ehepartner. (schwerer Satz, mindestens nocheinmal lesen)
1:11:22 Du sagst, dass der Kaufvertrag kein Recht zum Besitz sei, das wird aber überall so vertreten. Warum sollte der KV kein Recht zum Besitz begründen?
Du hast Recht. Auch ein normaler KV ist ein RzB. Steht in jedem Skript und Lehrbuch so drin. Keine Ahnung was Sören da meint, aber ist aufjedenfall falsch
Hallo Sören, Ich nutze das entgeltliche Online Angebot von Jura Online, habe zwei kleinere inhaltliche Fragen gestellt, bei denen es sich meines Erachtens um Versprecher handelt. Warte nun seit fast 10 Tagen auf die Antwort meiner ersten Frage. Nun wurde mir mehrfach erklärt, dass man inhaltliche Fragen nicht beantworten könnte? Du weist in deinen Videos hier bei UA-cam darauf hin, dass man dich bei Fragen kontaktieren kann, nun bezahlt man für deine Inhalte und bekommt keinerlei Rückmeldung auf kleinere Verständnisfragen? Erschließt sich mir nicht!
bei 31:00 .... Abhandenkommen liegt doch erst vor, wenn der unmittelbare Besitzer unfreiwillig seinen Besitz verliert. Theoretisch könnte also doch auch der Eigentümer/mittelbare Besitzer (indem dem Minderjährigen die Sache beispielsweise geklaut worden wäre) die Sache nach §985 vindizieren- dann aber nur an den Minderjährigen, weil dieser unmittelbarer Besitzer war (ansonsten würde er einen unrechtmäßigen Zustand herbeiführen) . Sie sagen aber, die Sache sei nicht abhandengekommen, allein schon weil der Eigentümer die Sache verliehen hätte. Alles in allem trotzdem super Video, beim nächsten Mal ruhig etwas langsamer. :)
Abhandenkommen bedeutet den unfreiwilligen Verlust des unmittelbaren Besitzes. Durch Leihgabe kann dem Eigentümer die Sache also nicht abhandenkommen. Wenn der Entleiher seinerseits verleiht liegt ebenfalls kein Abhandenkommen vor. Lediglich, wenn dem Entleiher die Sache gestohlen wird, oder auch bei einer Weggabe der Sache durch einen Besitzdiener (§ 855 BGB) kommt ein Abhandenkommen in Betracht. § 857 BGB sollte man auch auf dem Schirm haben, sobald Nachlassgegenstände des Erbenbesitzers veräußert werden.
Eine Sache ist gem. § 935 I 1 BGB abhanden gekommen, wenn entweder der Eigentümer oder sein Besitzmittler den unmittelbaren Besitz ohne oder gegen seinen Willen verloren hat.
Zu Zeiten von Corona will ich nur kurz anmerken:
Sören, du bist der Beste!
1:25 Eigentumserwerb an beweglichen Sachen Überblick
3:11 Eigentumserwerb nach den §§ 929 ff.
6:47 § 929 S.1
8:30 Übergabe im Detail
9:57 Problem: doppelter geheiserwerb
12:47 Weiter mit § 929 S. 1
14:06 Berechtigung im Detail
17:20 Gutlgäubiger Erwerb §§ 929,932
24:50 Problem: Scheingeheißperson
29:00 Problem: einschränkende Auslegung der 929, 932 bei Minderjährigen
34:05 § 929 S.2
37:50 §§ 929, 930
42:27 §§ 929, 931
47:30 Problem: mittelbarer Nebenbesitz
56:25 Eigentumsvorbehalt und Anwartschaftsrecht
1:07:40 verlängerter Eigentumsvorbehalt
1:10:25 Herausgabeanspruch § 985
danke sehr
Ich küss dein Auge
Ich küss dein Auge Sören habibi
hhahaha a7la sören
isso
Sören beste Mann
@@tropicalbagalert4713 ahla sören hahahaha ich komm nicht klar
Hast du bestanden? Sei ehrlich
Das Problem mit der Scheingeheißperson lief vor ca 3 Jahren bei uns in Bayern im Examen. Haben die Klausur im Uni Rep 2 Std lang besprochen und ich war danach noch verwirrter als zuvor. Und hier erklärt Sören mir das Problem innerhalb von 2 Minuten quasi in vorbeigehen. Dieser Mann ist ein Heiliger
Richtig guter Überblick aber das Micro macht mich wahnsinnig
„Vom verbotenen Baum der zukünftigen Ereignisse naschen“ 😂 du bist genial
Einfach der beste Jurist Deutschlands und wohl auch der beste Mensch des Planeten!!!!!!!!!!!!!!!Danke❤!
Es ist doch gut mit solchem Tempo, es ist ja ein Crashkurs! Die Leute, denen es zu schnell ist, können etweder stoppen oder das Video in den Einstellungen lagsamer machen.
Daaaaaanke! bin heute am Sachenrecht verzweifelt und das Video war sehr hilfreich danke!!
Super erklärt und das in so kurzer Zeit, danke dafür!!
"Es kann nur einen Rudi Völler geben" hahaha ich kack' ab
Redet Sören zu schnell?
Denkst du zu langsam!
Danke Sören, Ehrenmann für immer!
Danke Sören! Gut zum schnellen auffrischen!
Lieber Sören,
du bist ein absoluter Ehrenmann, dafür, dass du das Ganze hier völlig kostenlos zur Verfügung stellst, aber wäre es möglich, an der Technik zu arbeiten? :( Warum muss man das über Google Livestream machen, statt einfach ein Video aufzunehmen und hochzuladen? Dann spielt auch das Internet keine Rolle und es gibt keine Lags und kurze Stotterer. Von der Bildqualität ganz zu schweigen
nur lieb gemeint, dennoch sehr dankbar für das Video!
Mittelbare nebenbesitz wird von der h.M verneint
Sinem genau, der gleichstufige mittelbare Nebenbesitz verstößt gegen den Numerus Clausus des Sachenrechts
Das Wortlautargument im § 934 BGB zieht ebefalls. Das BGB kennt einen "Nebenbesitz" überhaupt nicht.
Feinkost:
Ich würde damit argumentieren, dass der B mit der A verheiratet war und dass die Liaison mit C nicht stark genug war um danach einen ausreichenden Rechtsscheintatbestand gegenüber D annehmen zu können. Die Liebe zu Affären ist schwächer als die zum Ehepartner. (schwerer Satz, mindestens nocheinmal lesen)
@@konstantinosalexandridis2550 is gut jetzt herr schwabe ;)
@@konstantinosalexandridis2550 Dann hätten wir das jetzt auch. Alles klar?!
Was für zu schnell ich schaue das Video bei doppelter Geschwindigkeit
dein name ist auch Hans Lukas Meyer Peter amk
hier lichtgeschwindigkeit
Danke Sören!
Sehr gut erklärt. Perfekt für meine Vorbereitung danke :) Nur irgendwas mit dem Mikro stimmt glaube ich nicht. Schnell ist es aufjedenfall nicht !!
Was machen Sachen?
Sehr schlechte Soundqualität, macht mich wahnsinnig!
Sehr gut erklärt, danke!
EHRENMANN
Also ihr müsst da wirklich mal was mit dem Ton machen... Der ist derartig am Stocken und am Aussetzen, dass ich das Video fast als unguckbar empfinde.
cry
1:11:22 Du sagst, dass der Kaufvertrag kein Recht zum Besitz sei, das wird aber überall so vertreten. Warum sollte der KV kein Recht zum Besitz begründen?
Du hast Recht. Auch ein normaler KV ist ein RzB. Steht in jedem Skript und Lehrbuch so drin. Keine Ahnung was Sören da meint, aber ist aufjedenfall falsch
Danke für die Hilfe:)
lehrreiches Video
besser kann man es nicht erklären und das noch in 76min 👍🏾vielen
dank
Mit dem Sennheiser Game One würde der Ton sicherlich spürbar klarer übertragen werden (oder vergleichbaren Headsets).
war das gerade eine art werbung? xD
Vielen Dank!
Leider schlechte Sprachqualität
Bester Mann 🤙
Danke danke danke danke !!!!!!!!!!!
Spitze Video, hoffe GÜ Sachenrecht wird wegrasiert
sören einfach king
Hallo Sören,
Ich nutze das entgeltliche Online Angebot von Jura Online, habe zwei kleinere inhaltliche Fragen gestellt, bei denen es sich meines Erachtens um Versprecher handelt. Warte nun seit fast 10 Tagen auf die Antwort meiner ersten Frage.
Nun wurde mir mehrfach erklärt, dass man inhaltliche Fragen nicht beantworten könnte?
Du weist in deinen Videos hier bei UA-cam darauf hin, dass man dich bei Fragen kontaktieren kann, nun bezahlt man für deine Inhalte und bekommt keinerlei Rückmeldung auf kleinere Verständnisfragen?
Erschließt sich mir nicht!
Der Sören ist auch mal im Urlaub **
Sicher, dass ein normaler Kaufvertrag kein Recht zum Besitz begründet?
Er begründet ein RzB. 100pro.
nächste Woche Klausur, das kann was werden omg
Wie lief die Klausur?? Was kam dran?
@@Querulant1 ganz gut
Erbenbesitz, Pfandrecht, gutgläubiger Erwerb, Verarbeitung, Ersitzung, 854 BGB
@@rubyrubia9090 Pfandrecht🥲🥴 Hat dir der Crashkurs was gebracht?
@@rubyrubia9090 Bestanden?
@@imDaavz yes
bei 31:00 .... Abhandenkommen liegt doch erst vor, wenn der unmittelbare Besitzer unfreiwillig seinen Besitz verliert. Theoretisch könnte also doch auch der Eigentümer/mittelbare Besitzer (indem dem Minderjährigen die Sache beispielsweise geklaut worden wäre) die Sache nach §985 vindizieren- dann aber nur an den Minderjährigen, weil dieser unmittelbarer Besitzer war (ansonsten würde er einen unrechtmäßigen Zustand herbeiführen) . Sie sagen aber, die Sache sei nicht abhandengekommen, allein schon weil der Eigentümer die Sache verliehen hätte.
Alles in allem trotzdem super Video, beim nächsten Mal ruhig etwas langsamer. :)
Abhandenkommen bedeutet den unfreiwilligen Verlust des
unmittelbaren Besitzes. Durch Leihgabe kann dem Eigentümer die Sache also nicht abhandenkommen. Wenn der Entleiher seinerseits verleiht liegt ebenfalls kein Abhandenkommen vor. Lediglich, wenn dem Entleiher die Sache gestohlen wird, oder auch bei einer Weggabe der Sache durch einen
Besitzdiener (§ 855 BGB) kommt ein Abhandenkommen in Betracht. § 857 BGB sollte man auch auf dem Schirm haben, sobald Nachlassgegenstände des Erbenbesitzers veräußert werden.
Eine Sache ist gem. § 935 I 1 BGB abhanden gekommen, wenn entweder der Eigentümer oder sein Besitzmittler den unmittelbaren Besitz ohne oder gegen seinen Willen verloren hat.
Bezüglich §986 BGB "Kein Recht auf Besitz". Lässt sich nicht ein Recht auf Besitz aus dem KV im Sinne des § 433 BGB ableiten?
ja wenn er direkt mit dem Eigentümer geschlossen wurde, bei 3. nicht
Vielen Dank:)
Sören for president!
das ist sehr gut
Ich finde es grundsätzlich gut, aber mir ist es viel zu schnell.
Im Grunde sagt diese erste Auffassung - es kann nur einen Rudi Völler geben xD xD
schön und gut, nächstes mal gerne deutlich sprechen
Super Vortrag, aber es wird ganz schön schnell gesprochen.
34:27
Extrem schlechte Sprachqualität!
viel zu schnell
Mira Fischbach Stopp einfach. Das ist ein crashkurs
@@merci5196 nein.
Du sprichst in meinen Augen zu schnell