Vielen Dank für das Video. Wenn ich das richtig verstehe, dann muss ich diese Zusammenfassende Meldung nur abgeben, wenn ich im EU-Ausland etwas verkaufe, und nicht, wenn ich etwas kaufe? Wenn ich kaufe, gebe ich den innergemeinschaftlichen Handel (ohne Umsatzsteuer) eh schon bei der Umsatzsteuervoranmeldung an. Das ist eine wichtige #Steuerfrage ...
Hmm, als Ist-Versteuerer habe ich in Q4 eine Rechnung für Beratung (sonstige Leistung) ins EU-Ausland gestellt, die auch in Q4 bezahlt wurde. Für die ZM führt Lexoffice den Umsatz aber in Q3 (Leistungsdatum). Ist das richtig, dass ich die ZM für Q3 und nicht für Q4 abgeben muss?
super video, danke! schweiz fällt da somit weg, richtig? habe rechnungen an einen kunden in der schweiz erstellt mit der info "reverse charge system" und nur den netto betrag verlang. muss ich das somit bei der ZM angeben oder nicht?
Gilt dabei der Zeitraum, in welchem die Rechnungen gestellt wurden oder wann der Zahlungseingang war? Wenn die Rechnung bspw. in Quartal 1 gestellt wurde aber erst in Quartal 2 bezahlt? Das hatte mich in der Infoblase im Elster etwas verwirrt: Vielen Dank
Du sprichst wahrscheinlich von der Soll- oder Ist-Versteuerung. Schau dir mal dieses Video an: ua-cam.com/video/ppF3r_n3kTQ/v-deo.html Vielleicht hilft dir das schon. :)
Mein Coach ist in die Schweiz ausgewandert und nun bekomme ich keine Ust ausgewiesen auf den Rechnungen. Macht das mich zu einem B&B da ich generell diese Kosten absetze ? Oder eher nicht und ich bin B2C weil ich das Wissen Nutze für mein Unternehmen? Aber dann kommt es mir komisch vor keine ust ausgewiesen zu bekommen
Müssen auch Gewerbetreibende, die Gebrauch der Kleinunternehmerregelung machen, aber über eine UstID verfügen und Reverse-Charge-Umsätze generieren, eine ZM machen?
Hallo :) bin eine Person, habe nun ein 2. Gewerbe. In Deutschland, hat bisher mit Lexoffice geklappt, doch nun durch das 2. Gewerbe habe ich ein Extra Konto, sind unterscheidliche Dinge, 2 Buchhaltungen, doch ich muss die Umsatzsteuervoranmeldung gemeinsam vornehmen. Wie soll das mit Lexoffice klappen, oder wie kann ich das machen? Freue mich auf Ideen, einen Austausch oder sogar Lösung.. DAnke
Bei B2C Umsätzen ist der Ort der Leistung normalerweise nicht beim Kunden sondern dort, wo der Verkäufer seinen Sitz hat. Dann ist es es also kein Reverse-Charge-Umsatz sondern ein ganz „normaler“ Umsatz. Du weist also einfach deutsche Umsatzsteuer aus.
Hi Melchior, ich hab ne dringende frage bitte. Ich bin noch ein kleiner youtuber mit nem rc verfahren und habe anscheinend etwas falsch gemacht bei der zm. Frage:,, Muss ich da jetzt 0 € unter sonstige lieferung eintragen ? Da Ust VA auch auf Sonstige steht? LG
Muss ich die Zusammenfassende Meldung also nur machen, wenn ich einen Umsatz mit einem Unternehmen im EU-Ausland mache und nicht, wenn ich nur Produkte an Privatkunden im EU-Ausland verkaufe?
Was ist mit Umsätzen aus Amerika? Bsp Twitch Streamer die von Twitch ihre Einnahmen erhalten. Diese haben keine UsTID aber angeblich ebenfalls ein reverse charge verfahren?
Zusammenfassende Meldung also NUR für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen im EU Ausland. Korrekt? Wenn ein Privatkunde einer der Geschäftsparteien ist, hat die Zusammenfassende Meldung keinerlei Gültigkeit
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Supi wieso sehe ich das erst jetzt 🥺 wusste vorher nichts von dieser Meldung bin Kleinunternehmer ist das relevant?
Vielen Dank für das Video. Wenn ich das richtig verstehe, dann muss ich diese Zusammenfassende Meldung nur abgeben, wenn ich im EU-Ausland etwas verkaufe, und nicht, wenn ich etwas kaufe? Wenn ich kaufe, gebe ich den innergemeinschaftlichen Handel (ohne Umsatzsteuer) eh schon bei der Umsatzsteuervoranmeldung an. Das ist eine wichtige #Steuerfrage ...
Hmm, als Ist-Versteuerer habe ich in Q4 eine Rechnung für Beratung (sonstige Leistung) ins EU-Ausland gestellt, die auch in Q4 bezahlt wurde. Für die ZM führt Lexoffice den Umsatz aber in Q3 (Leistungsdatum). Ist das richtig, dass ich die ZM für Q3 und nicht für Q4 abgeben muss?
super video, danke! schweiz fällt da somit weg, richtig? habe rechnungen an einen kunden in der schweiz erstellt mit der info "reverse charge system" und nur den netto betrag verlang. muss ich das somit bei der ZM angeben oder nicht?
Hallo, wie verhält sich das mit Sonstigen Leistungen im Vereinigten Königreich?
Man kann die ZM doch auch jährlich abgeben oder?
Gilt dabei der Zeitraum, in welchem die Rechnungen gestellt wurden oder wann der Zahlungseingang war? Wenn die Rechnung bspw. in Quartal 1 gestellt wurde aber erst in Quartal 2 bezahlt? Das hatte mich in der Infoblase im Elster etwas verwirrt: Vielen Dank
Du sprichst wahrscheinlich von der Soll- oder Ist-Versteuerung. Schau dir mal dieses Video an: ua-cam.com/video/ppF3r_n3kTQ/v-deo.html
Vielleicht hilft dir das schon. :)
Mein Coach ist in die Schweiz ausgewandert und nun bekomme ich keine Ust ausgewiesen auf den Rechnungen. Macht das mich zu einem B&B da ich generell diese Kosten absetze ? Oder eher nicht und ich bin B2C weil ich das Wissen Nutze für mein Unternehmen? Aber dann kommt es mir komisch vor keine ust ausgewiesen zu bekommen
Müssen auch Gewerbetreibende, die Gebrauch der Kleinunternehmerregelung machen, aber über eine UstID verfügen und Reverse-Charge-Umsätze generieren, eine ZM machen?
Hallo :)
bin eine Person, habe nun ein 2. Gewerbe.
In Deutschland, hat bisher mit Lexoffice geklappt, doch nun durch das 2. Gewerbe habe ich ein Extra Konto, sind unterscheidliche Dinge, 2 Buchhaltungen, doch ich muss die Umsatzsteuervoranmeldung gemeinsam vornehmen.
Wie soll das mit Lexoffice klappen, oder wie kann ich das machen?
Freue mich auf Ideen, einen Austausch oder sogar Lösung..
DAnke
Bedeutet es das ich diese zusammenfassende Meldung machen muss, wenn ich über Amazon (FBA) Ware innerhalb Deutschlands verkaufe?
was ist bei B2C Verkäufen ohne USTID vom Kunden?
Bei B2C Umsätzen ist der Ort der Leistung normalerweise nicht beim Kunden sondern dort, wo der Verkäufer seinen Sitz hat.
Dann ist es es also kein Reverse-Charge-Umsatz sondern ein ganz „normaler“ Umsatz. Du weist also einfach deutsche Umsatzsteuer aus.
Außer, man erreicht den 10.000 Euro Umsatz-Schwellenwert innerhalb der EU, richtig?
Hi Melchior, ich hab ne dringende frage bitte. Ich bin noch ein kleiner youtuber mit nem rc verfahren und habe anscheinend etwas falsch gemacht bei der zm.
Frage:,, Muss ich da jetzt 0 € unter sonstige lieferung eintragen ?
Da Ust VA auch auf Sonstige steht? LG
Bietest du auch Einzelberatungen an? Hätte einige Fragen KDP betreffend.
Muss ich die Zusammenfassende Meldung also nur machen, wenn ich einen Umsatz mit einem Unternehmen im EU-Ausland mache und nicht, wenn ich nur Produkte an Privatkunden im EU-Ausland verkaufe?
Richtig 👍
Bei Privatkunden hast du auch gar keine USt-ID deiner Kunden und die musst du bei der ZM zwingend angeben.
Also nur bei Umsätzen aber nicht wenn ich in der EU einen Wareneinkauf tätige?
Ja genau
Was ist mit Umsätzen aus Amerika? Bsp Twitch Streamer die von Twitch ihre Einnahmen erhalten. Diese haben keine UsTID aber angeblich ebenfalls ein reverse charge verfahren?
Zusammenfassende Meldung also NUR für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen im EU Ausland. Korrekt? Wenn ein Privatkunde einer der Geschäftsparteien ist, hat die Zusammenfassende Meldung keinerlei Gültigkeit
100 Likes und 0 Dislikes sehr schöne Zahlen, da will ich mal überhaupt nichts dran änder... oder doch.. ah,.. oh?? ne?? doch? ne.... keine sorge ;)