КОМЕНТАРІ •

  • @STEUERFIT.Selbststaendige
    @STEUERFIT.Selbststaendige 7 місяців тому

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  • @rudolfwernicke3253
    @rudolfwernicke3253 2 роки тому +1

    Hi Melchior, super. Ich danke dir.

  • @ErikOnHisPeriod
    @ErikOnHisPeriod 2 роки тому +1

    Schön zu sehen, dass sich der Kanal so gut entwickelt! :D Btw sehr nices & informatives Video (wie immer)!

  • @pizzapandalive
    @pizzapandalive Рік тому +4

    #Steuerfrage Ich habe jetzt in mehreren Videos von Dir Dich sagen hören, dass Computer vollständig im Kaufjahr abgesetzt werden dürfen aber nicht ein einziges mal, WO dieser einzutragen ist. Bitte hilf mir dahingehend weiter, wo also kann ich in Elster Online, hoffentlich in der EÜR, den PC für 2022 eintragen?

  • @nixii91
    @nixii91 Рік тому +2

    Danke dass du auf die ganzen Fragen so super eingegangen bist und sie so gut und verständlich erklärst!
    Zu dem Thema Kamera bzw. Objektive gibt es im Netz recht wenig Informationen zu finden. Daher noch eine Frage zum Thema Objektiven:
    Wie ist es, wenn ich mir zu einem späteren Zeitpunkt, sagen wir 1,5 Jahre später, ein weiteres Objektiv dazu hole. Wie schreibe ich das ab? Es ist ja kein GWG, weil nicht selbstständig nutzbar. Lege ich das als neues Anlagevermögen an und lass es auf 7 Jahre abschreiben?

    • @konstantinpaul8301
      @konstantinpaul8301 Рік тому

      Es gibt in den amtlichen Formularen, z.B Elster > "Anlage AV/EÜR" ein Feld mit Zugänge, die eine Anlage im Wert erhöhen können, ich würde es dort eintragen. Da das Objektiv ja ein "Upgrade" ist

  • @zumzum0
    @zumzum0 2 роки тому +1

    #Steuerfrage Frage zum Rundfunkbeitrag. Kann ich als Freiberufler, der von zu Hause aus arbeitet, und Rundfunkbeitrag zahlt diese als Werbungskosten absetzen? Irgendwie lese ich immer unterschiedliches. Danke :)

  • @felixfischer6795
    @felixfischer6795 26 днів тому

    Hallo,
    kannst mir bitte eine Frage beantworten #steuerfrage
    Ich habe mir ein Mobilfunkgerät gekauft für 550€. Dieses habe ich in Lexoffice als GwG verbucht.
    Ich bin mir jetzt bei der Steuererklärung in WISO unsicher, ob ich es noch wo eintragen muss, außer bei der EÜR (Einnahmen/ausgaben)
    Muss ich das Handy noch als Betriebsvermögen in WISO eintragen?

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige 26 днів тому +1

      Eine weitere Eintragung im Betriebsvermögen ist nicht nötig, da GwGs direkt abgeschrieben werden.

  • @limebulls
    @limebulls 7 місяців тому

    Ich verstehe folgendes nicht: 2:35 es wird darüber gesprochen, über 800 Euro netto über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Ich habe jedoch die Info "In der EÜR werden Anlagegüter als Betriebsausgaben erfasst und immer im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe verbucht." Könnt ihr das bitte aufklären?

    • @lutzvormann
      @lutzvormann 29 днів тому +1

      Ja. Dieser Satz ist in mehrfacher Hinsicht falsch. In der Anlage EÜR wird gar nichts verbucht, sondern die Einnahmen und Ausgaben des Jahres zusammengefaßt eingetragen. Buchungen erfolgen in deiner Buchhaltung.
      Anlagegüter über 800 Euro werden in der Anlage AV EÜR erfasst. Da wird ebenso der jährliche Abschreibungsbetrag eingetragen, und die Summe wird automatisch in die EÜR übertragen. Anlagegüter bis 800 Euro kommen da nicht rein, da gibt es eine eigene Zeile in der EÜR Sofortabschreibung GWG. Die musst du manuell ausfüllen.
      Und nein, Anlagegüter über 800 Euro werden nicht im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe verbucht. Such dieser Teil des Satzes ist schlicht und ergreifend falsch.