Hallo, ich finde deine Videos ganz toll! Kannst du erklären, wieso die Umsatzsteuer angegeben werden muss? Oder hast du dazu auch ein Video, das du verlinken könnetst? Herzlichen Dank dir. LG Johanna
Tolles Video 👍 Bei der Rechnung kann man auch die ladungsfähige Adresse des Impressums angeben oder? Also es muss nicht unbedingt die Adresse sein auf dem das Gewerbe angemeldet ist oder?
Ich hab da so ein Kunden der nicht so vertrauenswürdig ist, wie kann ich mich dort am besten absichern? Eventuell mit einem Angebot was er mit einer Unterschrift bestätigt und wenn ja wie mache ich das Richtig damit es Rechtlich Gülten ist. Danke!
Hallo Melchior, ich bin dein Fan und schaue mir fast alle deine UA-cam-Videos an. Kannst du mir bitte eine Frage beantworten? Mein Einzelunternehmen heißt: IT Services Fritz Fritz ist mein Vorname. Kann ich diese Kombination aus einer Berufsbezeichnung und meinem Vornamen auch auf Rechnungen, Verträge und Angeboten verwenden? IT-Dienstleistungen Fritz steht überall drauf, weil ich meinen Nachnamen nicht erwähnen möchte. Danke!
Hi Fritz! Schau dir mal dieses Video dazu an: ua-cam.com/video/qByDZcd8Fro/v-deo.htmlsi=H3E_SBI-35TgFaWP Da erklären wir genau, wie das mit dem Firmennamen ist.
Kann ich in der Nummernserie einen Kenner, welcher auf dem Kunden schließen würde, einbauen und diesen jeweils hochzählen? Finde es sinnvoller, somit weis der Kunde nicht wieviele Rechnungen ich bisher insgesamt geschrieben habe, weis jedoch die wievielte Rechnung in diesem Jahr es für ihn war.
Darf ich die Empfängeradresse+Empfängername einfach weglassen wenn der Gesamtbetrag unter 250€ liegt? Das würde mir im E-Commerce einiges an Aufwand sparen. Kannst du mal ein Video zu Kleinbetragsrechnungen machen?
tolles video! ist denn die angabe der adresse des kunden immer ein muss? ich bin neue selbstständige (in österreich) und muss bald meine erste rechnung an eine privatperson ausstellen...
Mit dem österreichischem Steuerrecht kenne ich mich leider nicht im Detail aus. In Deutschland musst du nicht immer die Adresse deines Kunden auf die Rechnung schreiben. Es gibt gesetzlich gar keine Pflicht für Privatkunden Rechnungen auszustellen. Du kannst also deine Quittung/Zahlungsnachweis so gestalten wie du willst und dann natürlich auch ohne Adresse. Außerdem gibt es noch die Regelungen für Kleinbetragsrechnungen. Bei allen Rechnungen bis 250 EUR müssen nicht alle Angaben aufgeführt werden. Hier findest du mehr Infos dazu: www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/umsatzsteuer-und-rechnungspflichten/pflichtangaben-fuer-kleinbetragsrechnungen_170_411638.html
Besten Dank für das Video! Nur eine Frage: Wie sieht es aus, wenn die Rechnung korrigiert werden muss, also eine zweite Version entsteht? Ich vermute Rechnungsnummer bleibt wie gehabt, aber das Rechnungsdatum ändert sich? Oder muss noch eine Bemerkung rein, dass es sich um eine Korrektur handelt? Gruß, Dominik
Hey Tom, wenn du eine Rechnung korrigieren musst, solltest du die erste (Falsche) Rechnung stornieren mit einer Gutschrift/Stornorechnung und dann eine neue Rechnung mit einer neuen Rechnungsnummer schreiben.
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du bist unentbehrlich~~ mega mehrwert von dir, danke für ein weiteres video voller wichtiger informationen
Danke vielmals!
Hallo, ich finde deine Videos ganz toll! Kannst du erklären, wieso die Umsatzsteuer angegeben werden muss? Oder hast du dazu auch ein Video, das du verlinken könnetst? Herzlichen Dank dir. LG Johanna
Wie sieht das ganze bei Differenzbesteuerung und Regelbesteuerung auf der gleichen Rechnung aus?
Hey, kann ich auch eine Rechnung machen wenn ich Ware gekauft habe?
wann genau ist das Leistungsdatum bei einem Versand von Produkten? Auftragseingang, Versandtag, eintreffen beim Kunden?
Das würde mich auch interessieren
Hallo, wollte mal fragen wie es mit Eigen belegen aussieht, Z.b kauf aus Japan von Privat Personen die keine ausstellen?
Tolles Video 👍 Bei der Rechnung kann man auch die ladungsfähige Adresse des Impressums angeben oder? Also es muss nicht unbedingt die Adresse sein auf dem das Gewerbe angemeldet ist oder?
Ich hab da so ein Kunden der nicht so vertrauenswürdig ist, wie kann ich mich dort am besten absichern? Eventuell mit einem Angebot was er mit einer Unterschrift bestätigt und wenn ja wie mache ich das Richtig damit es Rechtlich Gülten ist. Danke!
Um ehrlich zu sein, ist das einzige, was dich wirklich absichert ein Vorschuss. Entweder zahlt der Kunde komplett per Vorkasse oder wenigstens 50%.
Hallo Melchior,
ich bin dein Fan und schaue mir fast alle deine UA-cam-Videos an.
Kannst du mir bitte eine Frage beantworten?
Mein Einzelunternehmen heißt: IT Services Fritz
Fritz ist mein Vorname.
Kann ich diese Kombination aus einer Berufsbezeichnung und meinem Vornamen auch auf Rechnungen, Verträge und
Angeboten verwenden?
IT-Dienstleistungen Fritz steht überall drauf, weil ich meinen Nachnamen nicht erwähnen möchte.
Danke!
Hi Fritz! Schau dir mal dieses Video dazu an: ua-cam.com/video/qByDZcd8Fro/v-deo.htmlsi=H3E_SBI-35TgFaWP
Da erklären wir genau, wie das mit dem Firmennamen ist.
Kann ich in der Nummernserie einen Kenner, welcher auf dem Kunden schließen würde, einbauen und diesen jeweils hochzählen? Finde es sinnvoller, somit weis der Kunde nicht wieviele Rechnungen ich bisher insgesamt geschrieben habe, weis jedoch die wievielte Rechnung in diesem Jahr es für ihn war.
Darf ich die Empfängeradresse+Empfängername einfach weglassen wenn der Gesamtbetrag unter 250€ liegt? Das würde mir im E-Commerce einiges an Aufwand sparen. Kannst du mal ein Video zu Kleinbetragsrechnungen machen?
tolles video!
ist denn die angabe der adresse des kunden immer ein muss? ich bin neue selbstständige (in österreich) und muss bald meine erste rechnung an eine privatperson ausstellen...
Mit dem österreichischem Steuerrecht kenne ich mich leider nicht im Detail aus.
In Deutschland musst du nicht immer die Adresse deines Kunden auf die Rechnung schreiben. Es gibt gesetzlich gar keine Pflicht für Privatkunden Rechnungen auszustellen. Du kannst also deine Quittung/Zahlungsnachweis so gestalten wie du willst und dann natürlich auch ohne Adresse.
Außerdem gibt es noch die Regelungen für Kleinbetragsrechnungen. Bei allen Rechnungen bis 250 EUR müssen nicht alle Angaben aufgeführt werden. Hier findest du mehr Infos dazu: www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/umsatzsteuer-und-rechnungspflichten/pflichtangaben-fuer-kleinbetragsrechnungen_170_411638.html
Besten Dank für das Video! Nur eine Frage: Wie sieht es aus, wenn die Rechnung korrigiert werden muss, also eine zweite Version entsteht? Ich vermute Rechnungsnummer bleibt wie gehabt, aber das Rechnungsdatum ändert sich? Oder muss noch eine Bemerkung rein, dass es sich um eine Korrektur handelt?
Gruß, Dominik
Hey Tom, wenn du eine Rechnung korrigieren musst, solltest du die erste (Falsche) Rechnung stornieren mit einer Gutschrift/Stornorechnung und dann eine neue Rechnung mit einer neuen Rechnungsnummer schreiben.
Hallo, stimmt es dass die rechtlichen Bestimmungen erst ab einem Rechnungsbetrag von 250€ gelten
Versand nicht vergessen
Bei 25 Stunden Beratung kann doch das Leistungsdatum nicht dem Rechnungdatum entsprechen 😉😆
Stimmt schon 😄 Besser ist die Formulierung „Leistungsmonat entspricht Rechnungsmonat“. Eine monatsgenaue Angabe reicht nämlich vollkommen
Doch: Am letzten Sonntag im Oktober (dieser hat 25 Stunden, dank Zeitumstellung); oder die Beratung erfolgte durch mehrere Personen