Alles bestens erklärt - bei mir (bis auf 100€ weniger im Bescheid als im Rechner) auch alles ok! Jetzt liegt es an den Städten und Gemeinden die Hebesätze anzupassen das "nicht mehr gezahlt wird" - versprochen ist versprochen... schaun wir mal was rauskommt am Ende!
Ergänzender Tipp. Immer schriftliche Eingangsbestätigung vom Finanzamt fordern als Beweis (weil dort viel Chaos zu sein scheint, sonst wird es bei Mahnung schwierig😉)
Das Finanzamt bestätigen grundsätzlich keine Formulare ich habe aber auch einfach e Mail gesendet und siehe da auf einmal fehlte der zweite Teil jetzt alles vollständig schriftlich da per e Mail nicht erlaubt
Wenn der Staat das Geld in alle Welt verpulvert muss es ja irgendwo herkommen oder? Also nimmt man es denen weg die durch ihre und ihrer Vorfahren Arbeit was haben.........
eine Frage---- Was hat die Grundsteuer mit dem Wohnraum zu tuen? Mein Grund und Boden steht im Grundbuch und das muss reichen. Warum dieser Aufwand und für was?
Steften Müller. Das kann ich dir Beantworten. Der Staat und Kommunen brauchen Geld für Mikranten. Die Grünen wollen den Eigenheim Besitzer alles verteuern und zum Verkauf dadurch zwingen. Das nehnt man moderne Endeignung.
Ich fühle mich überfordert damit, habe das bis jetzt liegenlassen, weil ich einfach echt Angst hab, was falsch zu machen und nachher muss ich mehr bezahlen als nötig oder so. Ich gebe zu, ich bin vielleicht nicht klug genug für solche Dinge, habe immer schon Schwierigkeiten/ Angst mit Ausfüllen von amtlichen Dokumenten. Aber der Steuerberater will 480 Euro für Hilfe, das kann ich mir einfach absolut nicht leisten Wozu bezahlen wir von unserem Geld die Beamten in den Ämtern, die ganzen Daten sind da doch??
Kopf hoch, diese Angst kenne ich, mir geht es genauso und das hat überhaupt nichts damit zu tun ob man klug ist, oder nicht. Ich muss es für meinen alten Herrn erledigen und bin genauso überfordert wie er, nur dass ich mit dem digiaten Formular besser zurechtkomme. Mir haben mehrere Leute Mut zugesprochen und gesagt, so schlimm sei es nicht. Bin grad bei der Hälfte und muss erstmal ne Pause einlegen und noch ein paar Infos holen. Denk nicht soviel drüber nach (ich weiss, das ist leicht gesagt), mach dir ein Tee, schau dir ein lustiges Katzenvideo an und dann "einfach" zack Elster aufrufen und durchackern. Stell dir vor, was für eine Erleichterung es ist, wenn du das Thema abhaken kannst. Wenn du zwischendurch heulen musst oder aufs Klo rennen musst .. alles gut, aber dann gehts weiter und bald bist du durch mit dem Kram und hast ein paar Jahre Ruhe :-) Mir hat es geholfen, dass ich es für meinen Vater mache ... vllt findest du auch einen Grund da durch zu kommen, mach es für eine wunderschöne Nacht in der du ohne Angst und schlechte Gedanken schlafen kannst. Wahrscheinlich wirst du genauso wie ich in einer halben Stunde darüber lachen können, wie unsinnig unsere Angst war und wie gut es sich anfühlt es jetzt los zu sein. Aber vllt ist mein Text total unnötig, weil du schon viel weiter bist als ich und es schon erledigt hast ... dann herzlichen Glückwunsch! Ich wünsch dir alles Liebe, fühl dich gedrückt und gestärkt, wenn du es brauchst :-)
Bitte scheuen Sie nicht sich bei Ihrem Finanzamt vor Ort zu erkundigen wenn Fragen aufkommen. Dort bekommt man via Telefon durchaus Auskunft wie man es auszufüllen hat.
Vielleicht haben hilft Lohnsteuerhilfe dabei sind nicht so teuer viele Angaben ähneln dem des Zensus was man braucht ist Flurstück (siehe Unterlagen zum Haus und Bewertungszahl siehe Internet) insgesamt eine Frechheit denn alle Zahlen liegen schon vor und ob klug oder nicht klug ich kenne niemanden der es besonders einfach fand
Ja, danke - gut für denjenigen, der Deine wirklich hilfreichen Beiträge verfolgt, um die Berechnungen der Finanzämter nachzuprüfen. Es ist aber wieder einmal absolut unverschämt von der Finanzverwaltung, einfach zu verfügen, soweit man die Einspruchsfrist verpasst, dass der Bescheid bindend ist. Welcher normale Mensch verfügt über ausreichende Kenntnisse, um die Berechnung nachzuprüfen zu können, um einen etwaigen Einspruch vornehmen zu können. Das wird wieder einmal so völlig undemokratisch von einer Obrigkeit so bestimmt.
@@altoelpapst000 @ Man könnte vorsorglich Einspruch erheben - braucht dann aber schon eine plausible Begründung. Einfach abwarten, und wenn sich in Nachhinein tatsächlich Berechnungsfehler herausstellen sollten, würde ich mit Klage drohen, falls der Fehler nicht korrigiert wird. Dass in einem solchen Fall nach Ablauf der Frist keine Widerspruchsmöglichkeit bestünde, ist rechtlich völlig unzulässig. Auch ein solcher Bescheid muss für einen durchschnittlich gebildeten Laien nachvollziehbar sein. Hier kann nicht davon ausgegangen werden, dass man mit der Prüfung kostenpflichtig einen mit der Materie befassten Fachmann beauftragen müsse.
@@Joe-GMY Wenn diese verlogene Obrigkeitskaste das gewollt hätte das es da eine Widerspruchsmöglichkeit gibt dann hätte sie das auch möglich gemacht. Das sind doch keine Idioten, die wissen ganz genau was sie tun. Was wir vor 2015 noch als Rechtsstaat hatten ist zu einer latainameikanischen Bananen 🍌 republik verkommen.
@@altoelpapst000 @ Widerspruchsmöglichkeit fehlt bei Bekanntmachung des tatsächlichen Grundsteuerbetrags. Vor Gericht haben solche irrwitzigen Regeln dann zumeist keinen Bestand mehr, so dass eine Klage durchaus Erfolg haben kann. Erst nach einem solchen Urteil werden dann die Regeln zumeist geändert.
Genau verkaufen ist letztlich das Ergebnis des Steuerbescheid. Sehr gut erklärt und ziemlich kompliziert trotzdem. Und die fragen nach Nutzfläche bei Wohnung wäre es der Keller. Die Erklärungsformulare sind wohl sehr missverständlich
Vielen Dank für das Video! Wie sieht es denn steuerlich im Altbaubereich aus - zb. bei Häusern auf dem Land... da gibt es Nebengebäude ohne festgelegte Funktion, manchmal gibt es noch "notdürftige" Wohnraumspuren aus Notzeiten, z.B. der Nachkriegszeit. Häuser, in denen das EG garnicht genutzt wird, weil es vor 100 Jahren einmal Stall, Werkstatt oder Garage war, ehemalige Gewerberäume im Hinterhof (in jedem Hintehof gab es früher Fleischer, Bäcker, Druckerei, Pferdestall etc. Gebäude mit eingestürtem Dach etc. Viele Grüße!
Super erklärt. Der fehlende Rechtsmittelbehelf ist verfassungswidrig, das hab ich auch schon öfter gelesen. Deshalb raten Verfassungsrechtler zur klage gegen die neue Grundsteuererklärung.
Und wie soll man klagen??? Ich hab nur schlechte Erfahrungen mit ReA....und hab 0 Bock noch weitere auszuprobieren, kann mich selbst am besten verteidigen aber der Weg ist mir leider aktuell nicht bekannt Nur ein Beispiel: Betreuungsrecht von einer ReAtin missbraucht, weder Betreuungsgericht noch Staatsanwaltschaft tun etwas! ReA bietet kostenlose Einschätzung, man liefert sämtliche Daten aber dann kommt erstmal der einwand das es kompliziert wäre und erhält ein günstiges Angebot (250/Std) NIIIIIE wieder auf Stundenbasis, dass ist IMMER BETRUG‼️
@@nancydanne7972 Hab meinem RA das Mandat in Verkehrssache entziehen müssen, Beschwerde bei RA-Kammer auch erfolglos, wenn ich jetzt meine 150€ Selbstbeteiligung nicht wieder bekomme gibt's gemäß P. 43 BRaO Strafanzeige wegen Mandantenverrat und dann geht's zuviel rechtlich weiter, bin seit 2019 in den SFK um 2 Stufen höher gesetzt obwohl inzwischen fest steht dass ich unverschuldet war da mir der Gegner die Vorfahrt genommen hat. Am Ende auch nur Theater. Nie wieder fiktiv anrechnen. Karre in die Werkstatt, Mietwagen und gut. Auf die Frage, da muß erstmal die Zuständigkeit geklärt werden. Wahrscheinlich Verwaltungsgericht. Ist aber mit Kosten verbunden und bei OVG ist Anwaltszwang. Am Ende läuft's aber auf ne Verfassungsbeschwerde hinaus. Als erstes in Widerspruch gehen, dann gibt's irgendwann einen behördlichen Widerspruchsbescheid und der muß dann angefochten werden. Das steht dann wohl am Ende im Rechtsbehelf. Aber genau kann ich das auch nicht sagen, frag mal Google.
@@altoelpapst000 ich hab sogar Strafanzeigen gegen die Betreuerin/Rechtsanwältin gestellt und NIX passiert! Im ersten Anlauf wurde die Anzeige abgelehnt, hab fristgerecht widersprochen und 4 Monate später einen Einzeiler von der Staatsanwaltschaft Hamburg, dass das Verfahren aufgrund meines Widerspruchs wieder eröffnet worden wäre - das ist jetzt 14 Monate her und trotz Nachfragen 0 Reaktion!!!! Völlig versifter Bananenstaat!!@
In Baden Württemberg wird Mietfläche gar nicht abgefragt, nur Grundstücksfläche und bei WEG der Anteil. Habe jetzt schon Bescheid bekommen, Mehrkosten Haus und 1 Zi Whg ca. 40€/Jahr wenn Gemeinde den Satz behält, bei ehemaligen schon verkauften 2-Zi. Whg sind Mehrkosten über 130€/Jahr!!!! Das nur weil auf dem Grundstück weniger Wohnungen sind als bei anderen Wohnung. GsD habe ich die im Mai 2022 noch verkauft für guten Preis. Aktuell bekommt man rund 30.000 weniger für vergleichbare Wohnungen. Die 1 Zi Wohnung ist leider noch zu frisch gekauft und vermietet, gsd kleine Wohnung. In D möchte außer selbstgenutzten Immobilien keine weitere mehr haben, man wird nur noch abgezockt. Höhere Grundsteuer, CO2 Mitbezahlung, Mieter erwarten Neubaustandart bei Altbau Kaltmiete. Sollen sich doch selbst was kaufen und Kredite zahlen. Lieber würde ich die EU und den geplanten Irrsinn verlassen, aber die CO Agenda ist ja fast weltweit. Erst verplempern die Milliarden und dann solls der Eigentümer den Irrsinn der Politiker zahlen. Muss man echt mal in der Schweiz umschauen nach neuen Job oder sonstwo.
Ja das gesamte Grundstück wird da genommen inkl meinem Garten + Rasen , Mehrkosten 2000 Euro pro Jahr in Freiburg, gute Nacht - PS am besten Zahlt man noch fürs ausatmen kommt CO2 raus
Auswandern nach Costa Rica! Vermietertagebuch. Ach ja, der kommt nach 1 Jahr wieder zurück. Hat für Hin- und Rückflug mehr CO2 verblasen wie ne Heizung nach vielen Jahren. Bzgl staatlicher Verschwending würde es reichen, wenn Steuerverschwendung genauso verhandelt wird wie Steuerhinterziehung. Inkl. Nachzahlung. Dann könnten alle Steuern gesenkt werden!
Es geht nur darum die Grundsteuer zu erhöhen. Denn bei weniger zu zahlende muss man per Gericht die Forderung einholen. Steuereinnahmen noch und nöcher.
den verblödeten michel fällt ja auch nicht auf, dass das ganze reinnzufällig stattfindet, wo der markt am höchsten ist und schnell schnell beendet werden muss, den die wissen genau, dass auch die immo blase mit allen anderen in kürze platzen wird
Bei Garagen und Tiefgaragen-Stellplätzen ist nur die Anzahl anzugeben, wenn sid zu einem Aktenzeichen des Grundvermögens (also zu dem AZ eines Hauses oder einer Eigentumswohnung) gehören. Haben sie ein eigenes AZ, fallen sie als sonstige bebaute Grundstücke in das Sachwertverfahren und müssen ausgemessen werden.
Vielen Dank für den wertvollen Beitrag, mein Haupthaus bekam 2001 eine neue Fassade, Fenster, Dachziegel und Heizkörper mein Anbau mit Flur, Badezimmer und großem Abstellraum ist noch aus den 70er Jahren. Was muß ich dann bei Kernsanierung angeben?
IN BW kann man auf der 1. Ebene gegen den Feststellungsbescheid Gegendarstellung erheben: § 38 Gemäß § 38 Abs. 4 des Landesgrundsteuergesetzes - LGrStG - besteht für die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, einen anderen (niedrigeren) Wert des Grundstücks nachzuweisen. Die Vorschrift lautet: "Ein anderer Wert des Grundstücks kann auf Antrag angesetzt werden, wenn der durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesene tatsächliche Wert des Grund und Bodens zum Zeitpunkt der Hauptfeststellung mehr als 30 Prozent von dem Wert nach Absatz 1 oder 3 abweicht. Qualifiziert ist ein Gutachten, wenn dieses durch den zuständigen Gutachterausschuss im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grund und Boden bestellt oder zertifiziert worden sind, erstellt worden ist."
@@Tatakaus Gibt es denn keine Möglichkeit, wenn z. B. nach 5 Jahren (angenommen) die Grundpreise kollabieren, oder in einem Gebiet nehmen sie stark ab, weil z. B. eine Autobahn gebaut wird, eine erneute Grundbewertung zu verlangen?
Absolut (!) - auf jeden Fall weniger Flächen angeben, um Grundsteuer zu sparen. Da kommt bestimmt niemand vom Finanzamt vorbei, um die Flächen genau nachzumessen. Wer sollte das bei diesem Personalmangel auch schon tun ?
Ich habe gehört, dass man Flure und Treppenhäuser nicht mit angeben muss! Hier Ihrem Video entnehme ich, dass Flure angegeben werden müssen. Was ist nun richtig? Gilt eine Sanierung eines Mietshauses (5 WE, je 2 baugleiche WE in EG und OG und 1 WE im DG) welches 1957 gebaut und im Jahr 2000 beginnend saniert wurde, als Kernsanierung? Die im Jahr 2000 beginnende, stattgefundene Sanierung umfasste Erneuerung und Umstellung Heizung von Kohle auf Erdgas, Komplett Erneuerung Elektrik, Sanitär, kompletten Installationsleitungen im Haus, Türen, Dachstuhl/Dach. In den 4 WE im EG und OG wurde der jeweilige Grundriss nicht verändert, lediglich kamen in den Küchen/ Bädern je eine Vorwandinstallation mit Dämmung zum Sachallschutz in Regipsbauweise zum Tragen und in den Wohnzimmern wurden die Kohle- Holzöfen entfernt. Alle 4 Wohnungen bekamen Heizkörper und neue Türen, Maler- und Bodenverlearbeiten wurden abschliessend komplett durchgeführt. Die DG Wohnung ist hingegen völlig neu entstanden. Hier befand sich zuvor lediglich eine WE, die sich nur über die hälftige Grundfläche des DG erstreckte. Die andere Hälfte des DG war unausgebauter Dachboden. Hier wurden komplett alle Wände und Decken entfernt. Die DG Wohnung wurde komplett neu gebaut und erstreckte sich dann und jetzt über die gesamte Grundfläche des DG. Alles wurde hier neu, der gesamte Boden wurde gedämmt mit Aufbauschüttung und Farmacellplatten, so dass man sagen kann, dass die darunterliegenden Wohnungen im OG ebenso eine Dämmung bekamen. Im Bad wurde der alte Betonboden für den Bau der Sanitäranlagen teilweise zuvor abgetragen. Ausserdem wurde die Fassade des Hauses erneuert, die Kellerdecken wurden gedämmt (vorher Gewölbe, dann mittels Dämmung und Regipsplatten glatte Deckeninstallation vorgenommen), Kelleraussenmauwerkstrockenlegung- und dämmung vorgenommen, Drainage neu, Hausflur neu, Briefkästen neu mit Sprech- und Klingelanlage. Muss ich jetzt bei Kernsanierung insgesamt ja und das Jahr 2003 der Fertigstellung angeben? Oder gelten diese Maßnahmen nicht als Kernsanierung? Was hat das für Auswirkungen, gleichgültig welcher Art und Weise. Und was hat es mit Ihrem zuletzt angesprochenen Bonuspunkt bezüglich Wert auf sich, wenn bei einem EFH Neubau der Grund und Boden eigentlich gar kein Bauland ist, der Landkreis und die Kommune die Bebauung aber genehmigt haben? Hat die Kommune selbst das Grundstück zum Verkauf für Dritten (Privatperson) vermittelt, da die Stadt hier involviert war, da diese hier das Vorkaufsrecht hat. Das Grundstück befindet sich im räumlich festgesetzten örtlichen Sanierungsgebiet, Altstadt, wofür es eine Ortsgestaltungssatzung gibt. Das Grundstück befindet sich zudem direkt am Wasser/Fluss und gilt m. W. n. zum Hochwasserschutzgebiet. Der Bodenrichtwert ist laut Datenbank, wo man diesen für die Zwecke der Grundsteuerfeststellungserklärungen abrufen kann, mit 6 Euro pro m2 beziffert. Was hat dieses für Auswirkungen für die Immobilie für den Eigentümer oder andere Personen oder Dritte? Egal in welcher Hinsicht. Verkauf/Vererbung/versicherungstechnisch, was auch immer..... Für Ihre Rückantwort - vielen Dank!
ich bin 90 Jahr und leicht dement, was ist wenn ich was falsches rein schreibe ? Kann mir jemand vom Finanzamt helfen ? Käönnen die mich besuchen und mal messen ? ich blicke nicht durch.
Meine Wohnung ist weniger als 2,2m hoch. Entspricht also eigentlich nicht der Bauordnung. Muss ich das dann als Wohnfläche anrechnen? Ich finde da nichts darüber
2:45 ...und über solche Ausnahmen werden die Bürger - wohl absichtlich - im Unklaren gelassen, damit sie ja nicht auf die Idee kommen, weniger Quadratmeter anzugeben, als sie von Gesetz her müssten.
Hallo, wie kann ich eine Korrektur vornehmen wenn die 30 Tage wiederrufsfrist schon abgelaufen sind ? Ich habe versehentlich die Kernsanierung falsch interpretiert und mit einer Modernisierung verwechselt. Allerdings ist das erst 12 Wochen beim Weihnachtsfest aufgefallen in der Familie. Darauf hin hab ich einen erneuten Antrag mit schriftlichem anhang gemacht in dem ich um Korrektur bitte. Habe ich damit gute Chancen ? :(
Habe ich den beiläufigen Nebensatz richtig verstanden, dass nach Ablauf der Afa (2%über 50 Jahre) die Grundsteuer entfällt? Wie ist der Bodenrichtwert bei Grundstücken über 500 bzw. 700qm zu handhaben? Kann dieser reduziert werden? Wie ist das mit der Zufahrt bei Hinterliegergrundstücken?
Danke für das Video; ich habe nun den Fall, dass ich meinen Eltern die untere Etage des 2-Familienhauses per lebenslangem Wohnrecht "unentgeltlich" zur Verfügung gestellt habe. Oben wohne ich selber - Dennoch wird hier ja eine Miete "erwartet" was ja so inkorrekt ist. Kann man da gegensteuern?
Bei einem eingetragenen Wohnrecht muss doch keine Miete entrichtet werden. (Haben Dir deine Eltern das Haus geschenkt? Dann müsste das - unentgeltliche - Wohnrecht doch im Grundbuch eingetragen sein.)
@@holgerschulze8588 Wieso wurde das Wohnrecht eingetragen (wenn ich fragen darf)? Also ... dir wurde die Immobilie nicht geschenkt/übertragen/von deinen Großeltern vererbt? 🤔
Vielen Sank zunächst für dieses nützliche Video. Ich habe gestern die Erklärung ausgefüllt, allerdings kam am Ende bei der Überprüfung der Daten eine Fehlermeldung bzgl. Der Anteile ( Zähler und Nenner) Die Anteile im Bogen GW1 und GW2 mussten übereinstimmen. Und funktioniert hat nur 1/1 und 1/1 für eine Eigentumswohnung. Ich gebe ja nicht für die gesamte Eigentümergemeinschaft die Erklärung ab.
Die eine Frage ist, ob dir die Wohnung alleine gehört (oder noch dem Ehepartner z.B.). Der andere Punkt sind die Tausendstel - also dein Miteigentums-Anteil an der Wohnanlage und dem zugehörigen Grundstück.
Sie haben falsche Grundstücksgrößen angegeben. Sie haben jeweils 100 qm vergessen, da 1a = 100 qm sind und die Grundstücke jeweils 1 a plus 66 oder 43 Quadratmeter sind. Ungefähr bei 7:25 min, ansonsten danke für die Info.
Diesmal gibt es bußgelder... Der Staat braucht die Moneten und außerdem braucht er die genauen Werte um die Zwangshypotheken für den Lastenausgleich zu ermitteln.. :D
Ich habe im Online-Formular aber gesehen das Garagen mit der Grundfläche abzüglich einer Freifläche. Kann also sein das es nicht in jedem Landkreis gleich gehandhabt wird.
Meine Ausführungen betreffen das Bundesmodell. In manchen Bundesländern (BW, Bayern, Hessen , Niedersachsen und Hamburg) gibt abweichende Regelungen (zB Freibeträge).
Hallo zusammen, super Video. Mein Haus wurde erst im Sommer fertig. Hab mal gehört man muss den Stand 01.01.2022 angeben? Also wäre dann bei mir nur das Grundstück ohne Haus? Lg
Richtig. In der Hauptfestellung ist der Zustand 01.01.2022 bei Ihnen korrekt unbebaut zu erklären. Danach müssen Sie die Art- und Wertfortschreibung für das heute bebaute Grundstück abgeben. Siehe im Video 00:03:40
Das mit dem niedrigeren Wert des Grundstücks trifft bestimmt bei meinem Haus zu. Ist ja nicht nur, daß das Haus 145 Jahre alt ist. Seit 1970 läuft hinter dem Grundstück die Bundesstraße und die alte Straße vor der Tür nenne ich wegen des hohen Verkehrsaufkommens - sogar mit 40-Tonnern - gerne mal Stadtautobahn. Von wertvollem Grundstück kann da wirklich keine Rede sein.
Wie will die Finanzverwaltung eigentlich prüfen ob die Raumgrößen korrekt angegeben sind. Das ist ja gerade bei älteren Gebäuden interessant. Werden dann Kontrollbesuche unternommen oder wird grundsätzlich den Angaben des Steuerpflichtigen geglaubt?
@@chrfre781 Danke für den Hinweis! Hatte den (ehrlich gesagt) bisher nicht genauer angesehen. Jedenfalls werden bei einer gewöhnlichen Wohnflächenberechnung der Hobbykeller, Balkone und Terrassen mit der Hälfte der Fläche angesetzt. (Der Bauträger hat das in meinem Fall gemacht und diese Werte hat auch das Finanzamt übermittelt bekommen.) Wenn der Hobbykeller gewisse Bedingungen nicht erfüllt (Belichtung - mind. 1/8 der Grundfläche ist Fensterfläche) kann man den weglassen. Balkon wird nur mit einem 1/4 der Fläche angesetzt. Und schon komme ich auf eine andere qm-Zahl ...
Wir haben eine zweite Flurstücknummer mit 2/10 Anteil für eine Zufahrtsstraße zu den Häusern. Also ein Wegegrundstück, das dem öffentlichen Verkehr dient. Das fällt unter die Grundsteuerbefreiung. Kann ich das einfach weglassen, oder muss ich das in den Hauptvordruck als zweites Flurstück mit Befreiung eintragen?
Hallo :), vielen Dank für dieses Video. Ich habe aber noch eine Frage: Ist es richtig, dass man die gesamt errechnete Wohnfläche abrunden darf (z.B. 63,80 qm auf 63 qm)?
na nun sei mal nicht so knickrig.... könnte man auch auf 60 abrunden. oder, wenn man vom grösseren ausgeht, ist die 63 näher an 50 als an 100. also 50 qm.
Beim aktuellen Hebesatz verdoppelt sich bei mir die Grundsteuer von 251,80 € auf 494,05 € Ist das übel, liegt es im Ermessen, wie sieht das bei Euch aus? Schlimmer, weniger schlimm? Mich interessiert es LG Appandor
Kann mir jemand helfen? Heute habe ich Grundsteuer über Elster gemacht: Schritt für Schritt habe alles abgearbeitet und am Ende 2 grüne Häkchen bekommen… Aber nirgendwo kam ein Feld - wo ich Baujahr, Wohnfläche, Sanierung… eingeben konnte. Ist das möglich, dass für Baden-Württemberg ist das nicht mehr notwendig?
Mein Haus steht auf einem Grundstück in Bayern mit einem Erbpachtvertrag. D. h. dass ich nicht Besitzer bin. Ist es rechtens, von mir eine Erklärung einzufordern? Danke!
@@wilmaausgeen5376 Wollen Sie damit sagen, dass Sie die Anzahl der Beamten, die Sie bezahlen, so stark erhöhen wollen, damit es in einer Sondersituation, in der vorübergehend die doppelte Anzahl gut auszulasten wäre auch genug sind? Ich nicht. Die eigentliche Frage ist wohl eher, warum ein Gesetz bzw. Gesetze beschlossen wurden, die einen derartigen Aufwand zur Folge haben.
Wie wäre es genügend "Flüchtigkeitsfehler, bzw. Tippfehler einzubauen (z.B. einen Zahlendreher bei der Flurstücknummer, etc. Unsere Staatsfinanzierungsbeamten gilt es zu beschäftigen, wobei wahrscheinlich ohnehin 1/3 davob imer noch an Covid leidet, das andere Drittel in Urlaub ist, und der Rest restlos überfordert !
@@Tatakaus zur Berechnung der Wohnfläche zur Grundsteuer wird die Wofiv angewandt. Darin ist leider geregelt, dass Hwr zur Wohnfläche gelten wenn sie nicht abgetrennt vom eigentlichen Wohnraum stehen.. Theorie Praktisch wird es nicht auffallen und kann natürlich mit der DIN 277 ausreichend argumentiert werden falls nachgefragt werden sollte. (Da nach dieser Berechnungsmethode ein Hwr als Nutzfläche gilt)
Wie ist das, wenn ich eine Eigentumswohnung kaufe oder ein Haus wo der Vorbesitzer die Grundsteuererklärung falsch ausgefüllt hat, und unter Umständen zuviel berechnet wird. Wird das auf den neuen Eigentümer übertragen, oder muss man es neu ausfüllen für das Finanzamt?????
Hallo, ich lebe mit meiner Verlobten in einem Haus. Wir sind aber keine eingetragene Lebenspartner. Muss ich bei Angaben zu Eigentümer "0 Alleineigentum einer natürlichen Person" nehmen?
Was soll man in die GrSt-Erklärung eintragen, wenn man beim Gutachterausschuß eine Neubewertung beantragt hat, die aber bis 31.1.23 noch nicht abgeschlossen sein wird?
Meinen Grund und Boden habe ich Mitte der 90iger Jahre für 140.00 DM/ Quadratmeter erworben. Jetzt ist der Bodenrichtwert mit 100,00 Euro angegeben. Das ist eine unerklärliche "Wertsteigerung " , die sich auf die Grundsteuer auswirken wird ⁉️🤔
ich habe viele unbeheizte Räume und bisher keine Variante gefunden, die rauszulassen, Abstellräume oder Hauswirtschaftsraum zählen ja auch zur Wohnung, obwohl man sich nicht bevorzugt darin aufhält.
In Bayern zählt das mit zur Wohnfläche. - Um welches Bundesland geht es denn? Evtl. gibt es da Unterschiede. Edit: Hab mich zwischenzeitlich weiter belesen. Scheinbar zählen Abstellräume doch nicht zur Wohnfläche. Gelten als "Zubehörräume" wie z.B. Waschküchen oder Trockenräume. Edit 2: Abstellräume *innerhalb der Wohnung* gelten (in Bayern zumindest) doch als Wohnfläche. Das tun Flure ja auch, obwohl man da nicht wohnt.
Interessant ist es zu überlegen, ob man sich die Steuern zurück holt, da die alte Grundsteuer rechtswidrig ist. Also warum nicht das Geld zurück fordern wenn es zu unrecht verlangt wurde
Flure innerhalb einer Wohnung, zur alleinigen Nutzung der Bewohner dieser Wohnung gehören zur Wohnfläche. Ein Treppenhaus/Flur außerhalb der Wohnungen zur gemeinsamen Nutzung dagegen nicht.
Der größte Fehler ist überhaupt eine Abzugeben,die Unterlagen haben die bereits beim Grundbuchamt also warum sollte ich derren Arbeit abnehmen ? Sorry das ist nicht unsere Aufgabe
Ist die Grundsteuer nicht verfassungswidrig? Klage gegen die Bodenrichtwerte bei falschem Grundstückswert. Da nicht jedes Grundstück bebaut ist und auch nicht zu 100% bebaut werden darf, so müsste jedes Grundstück einzeln bewertet werden. Die reale Bewertung erfolgt nur, wenn man das Grundstück tatsächlich verkauft. Zuvor gibt es nur eine Schätzung, die nie richtig sein wird. Auch erzielen unbebaute Grundstücke nicht immer Gewinne aus denen man die Grundsteuer bezahlen könnte. Bei vermietetem Wohnraum zahlen die Mieter die Grundsteuer. Auch deshalb werden sich die Mieten erhöhen, wenn sich die Grundsteuer erhöht. Ein Grundstücksbesitzer, der Vermieter ist , der hat einen entschiedenen Vorteil gegenüber einem Grundstücksbesitzer auf dessem Grundstück sich kein Wohngebäude befindet.
Alles gut. Habe mich gerade informiert. Küche Bad und Flur zählen dazu. Danke für den Hinweis, sonst hätte ich mich nicht nochmal erkundigt. WhatsApp habe ich nicht, wegen Überwachung.
"Einen Monat vor Fristende seien erst knapp 16 Millionen Erklärungen elektronisch bei den Finanzämtern eingegangen, schreibt die Zeitung unter Verweis auf das für die Elster-Plattform zuständige Bayerische Landesamt für Steuern." 36 Mio. müssen abgeben, somit haben die meisten noch nicht ihre Grundsteuererklärung abgegeben;)
Sehr gut in vollem Umfang erklärt. Vielen Dank für die Unterstützung.
Alles bestens erklärt - bei mir (bis auf 100€ weniger im Bescheid als im Rechner) auch alles ok! Jetzt liegt es an den Städten und Gemeinden die Hebesätze anzupassen das "nicht mehr gezahlt wird" - versprochen ist versprochen... schaun wir mal was rauskommt am Ende!
Ergänzender Tipp.
Immer schriftliche Eingangsbestätigung vom Finanzamt fordern als Beweis (weil dort viel Chaos zu sein scheint, sonst wird es bei Mahnung schwierig😉)
Das Finanzamt bestätigen grundsätzlich keine Formulare ich habe aber auch einfach e Mail gesendet und siehe da auf einmal fehlte der zweite Teil jetzt alles vollständig schriftlich da per e Mail nicht erlaubt
Für wen ist die Steuer? Wer will mehr und noch mehr. Wem sind wir verpflichtet uns arm zu steuern?
Wenn der Staat das Geld in alle Welt verpulvert muss es ja irgendwo herkommen oder?
Also nimmt man es denen weg die durch ihre und ihrer Vorfahren Arbeit was haben.........
Für den neuen Krieg, ansonsten fehlt auch das Geld für die afrikanischen und ukrainischen Flüchtlinge.
Die Kommunen bekommen dadurch z. B . mehr Geld sie heben ihre Hebesätze an
Der größte Fehler ist, sich zeitlich unter Druck setzen zu lassen. Die erforderlichen Daten liegen doch längst vor.
eine Frage---- Was hat die Grundsteuer mit dem Wohnraum zu tuen? Mein Grund und Boden steht im Grundbuch und das muss reichen. Warum dieser Aufwand und für was?
Um Zwangshypoteken auferlegen für den Lastenauagleuch
Steften Müller. Das kann ich dir Beantworten. Der Staat und Kommunen brauchen Geld für Mikranten. Die Grünen wollen den Eigenheim Besitzer alles verteuern und zum Verkauf dadurch zwingen. Das nehnt man moderne Endeignung.
@@branko1960
Das heißt Mikrotanten.
Gute Frage.
Das frage ich mich auch!
Ich fühle mich überfordert damit, habe das bis jetzt liegenlassen, weil ich einfach echt Angst hab, was falsch zu machen und nachher muss ich mehr bezahlen als nötig oder so.
Ich gebe zu, ich bin vielleicht nicht klug genug für solche Dinge, habe immer schon Schwierigkeiten/ Angst mit Ausfüllen von amtlichen Dokumenten.
Aber der Steuerberater will 480 Euro für Hilfe, das kann ich mir einfach absolut nicht leisten
Wozu bezahlen wir von unserem Geld die Beamten in den Ämtern, die ganzen Daten sind da doch??
Kopf hoch, diese Angst kenne ich, mir geht es genauso und das hat überhaupt nichts damit zu tun ob man klug ist, oder nicht. Ich muss es für meinen alten Herrn erledigen und bin genauso überfordert wie er, nur dass ich mit dem digiaten Formular besser zurechtkomme. Mir haben mehrere Leute Mut zugesprochen und gesagt, so schlimm sei es nicht. Bin grad bei der Hälfte und muss erstmal ne Pause einlegen und noch ein paar Infos holen.
Denk nicht soviel drüber nach (ich weiss, das ist leicht gesagt), mach dir ein Tee, schau dir ein lustiges Katzenvideo an und dann "einfach" zack Elster aufrufen und durchackern. Stell dir vor, was für eine Erleichterung es ist, wenn du das Thema abhaken kannst. Wenn du zwischendurch heulen musst oder aufs Klo rennen musst .. alles gut, aber dann gehts weiter und bald bist du durch mit dem Kram und hast ein paar Jahre Ruhe :-) Mir hat es geholfen, dass ich es für meinen Vater mache ... vllt findest du auch einen Grund da durch zu kommen, mach es für eine wunderschöne Nacht in der du ohne Angst und schlechte Gedanken schlafen kannst. Wahrscheinlich wirst du genauso wie ich in einer halben Stunde darüber lachen können, wie unsinnig unsere Angst war und wie gut es sich anfühlt es jetzt los zu sein.
Aber vllt ist mein Text total unnötig, weil du schon viel weiter bist als ich und es schon erledigt hast ... dann herzlichen Glückwunsch! Ich wünsch dir alles Liebe, fühl dich gedrückt und gestärkt, wenn du es brauchst :-)
@@LilithMorph 0
Bitte scheuen Sie nicht sich bei Ihrem Finanzamt vor Ort zu erkundigen wenn Fragen aufkommen.
Dort bekommt man via Telefon durchaus Auskunft wie man es auszufüllen hat.
Vielleicht haben hilft Lohnsteuerhilfe dabei sind nicht so teuer viele Angaben ähneln dem des Zensus was man braucht ist Flurstück (siehe Unterlagen zum Haus und Bewertungszahl siehe Internet) insgesamt eine Frechheit denn alle Zahlen liegen schon vor und ob klug oder nicht klug ich kenne niemanden der es besonders einfach fand
Danke für diese verständliche Erklärung!
Ja, danke - gut für denjenigen, der Deine wirklich hilfreichen Beiträge verfolgt, um die Berechnungen der Finanzämter nachzuprüfen. Es ist aber wieder einmal absolut unverschämt von der Finanzverwaltung, einfach zu verfügen, soweit man die Einspruchsfrist verpasst, dass der Bescheid bindend ist. Welcher normale Mensch verfügt über ausreichende Kenntnisse, um die Berechnung nachzuprüfen zu können, um einen etwaigen Einspruch vornehmen zu können. Das wird wieder einmal so völlig undemokratisch von einer Obrigkeit so bestimmt.
@@
Also automatisch widersprechen um Fristen zu wahren???🤔
@@altoelpapst000 @ Man könnte vorsorglich Einspruch erheben - braucht dann aber schon eine plausible Begründung. Einfach abwarten, und wenn sich in Nachhinein tatsächlich Berechnungsfehler herausstellen sollten, würde ich mit Klage drohen, falls der Fehler nicht korrigiert wird. Dass in einem solchen Fall nach Ablauf der Frist keine Widerspruchsmöglichkeit bestünde, ist rechtlich völlig unzulässig. Auch ein solcher Bescheid muss für einen durchschnittlich gebildeten Laien nachvollziehbar sein. Hier kann nicht davon ausgegangen werden, dass man mit der Prüfung kostenpflichtig einen mit der Materie befassten Fachmann beauftragen müsse.
@@Joe-GMY
Wenn diese verlogene Obrigkeitskaste das gewollt hätte das es da eine Widerspruchsmöglichkeit gibt dann hätte sie das auch möglich gemacht. Das sind doch keine Idioten, die wissen ganz genau was sie tun.
Was wir vor 2015 noch als Rechtsstaat hatten ist zu einer latainameikanischen Bananen 🍌 republik verkommen.
@@altoelpapst000 @ Widerspruchsmöglichkeit fehlt bei Bekanntmachung des tatsächlichen Grundsteuerbetrags. Vor Gericht haben solche irrwitzigen Regeln dann zumeist keinen Bestand mehr, so dass eine Klage durchaus Erfolg haben kann. Erst nach einem solchen Urteil werden dann die Regeln zumeist geändert.
Genau verkaufen ist letztlich das Ergebnis des Steuerbescheid. Sehr gut erklärt und ziemlich kompliziert trotzdem. Und die fragen nach Nutzfläche bei Wohnung wäre es der Keller. Die Erklärungsformulare sind wohl sehr missverständlich
Vielen Dank für das Video!
Wie sieht es denn steuerlich im Altbaubereich aus - zb. bei Häusern auf dem Land... da gibt es
Nebengebäude ohne festgelegte Funktion, manchmal gibt es noch "notdürftige" Wohnraumspuren aus Notzeiten, z.B. der Nachkriegszeit.
Häuser, in denen das EG garnicht genutzt wird, weil es vor 100 Jahren einmal Stall, Werkstatt oder Garage war, ehemalige Gewerberäume im Hinterhof (in jedem Hintehof gab es früher Fleischer, Bäcker, Druckerei, Pferdestall etc.
Gebäude mit eingestürtem Dach etc.
Viele Grüße!
Super erklärt.
Der fehlende Rechtsmittelbehelf ist verfassungswidrig, das hab ich auch schon öfter gelesen. Deshalb raten Verfassungsrechtler zur klage gegen die neue Grundsteuererklärung.
Und wie soll man klagen???
Ich hab nur schlechte Erfahrungen mit ReA....und hab 0 Bock noch weitere auszuprobieren, kann mich selbst am besten verteidigen aber der Weg ist mir leider aktuell nicht bekannt
Nur ein Beispiel: Betreuungsrecht von einer ReAtin missbraucht, weder Betreuungsgericht noch Staatsanwaltschaft tun etwas! ReA bietet kostenlose Einschätzung, man liefert sämtliche Daten aber dann kommt erstmal der einwand das es kompliziert wäre und erhält ein günstiges Angebot (250/Std) NIIIIIE wieder auf Stundenbasis, dass ist IMMER BETRUG‼️
@@nancydanne7972
Hab meinem RA das Mandat in Verkehrssache entziehen müssen, Beschwerde bei RA-Kammer auch erfolglos, wenn ich jetzt meine 150€ Selbstbeteiligung nicht wieder bekomme gibt's gemäß P. 43 BRaO Strafanzeige wegen Mandantenverrat und dann geht's zuviel rechtlich weiter, bin seit 2019 in den SFK um 2 Stufen höher gesetzt obwohl inzwischen fest steht dass ich unverschuldet war da mir der Gegner die Vorfahrt genommen hat. Am Ende auch nur Theater. Nie wieder fiktiv anrechnen. Karre in die Werkstatt, Mietwagen und gut.
Auf die Frage, da muß erstmal die Zuständigkeit geklärt werden. Wahrscheinlich Verwaltungsgericht. Ist aber mit Kosten verbunden und bei OVG ist Anwaltszwang. Am Ende läuft's aber auf ne Verfassungsbeschwerde hinaus. Als erstes in Widerspruch gehen, dann gibt's irgendwann einen behördlichen Widerspruchsbescheid und der muß dann angefochten werden. Das steht dann wohl am Ende im Rechtsbehelf.
Aber genau kann ich das auch nicht sagen, frag mal Google.
@@altoelpapst000 ich hab sogar Strafanzeigen gegen die Betreuerin/Rechtsanwältin gestellt und NIX passiert! Im ersten Anlauf wurde die Anzeige abgelehnt, hab fristgerecht widersprochen und 4 Monate später einen Einzeiler von der Staatsanwaltschaft Hamburg, dass das Verfahren aufgrund meines Widerspruchs wieder eröffnet worden wäre - das ist jetzt 14 Monate her und trotz Nachfragen 0 Reaktion!!!! Völlig versifter Bananenstaat!!@
@@nancydanne7972
Da fällt mir der Satz mit den Krähen und den Augen ein ...
@@altoelpapst000 ist so!!! Gibt's keinen Zweifel mehr!!
In Baden Württemberg wird Mietfläche gar nicht abgefragt, nur Grundstücksfläche und bei WEG der Anteil. Habe jetzt schon Bescheid bekommen, Mehrkosten Haus und 1 Zi Whg ca. 40€/Jahr wenn Gemeinde den Satz behält, bei ehemaligen schon verkauften 2-Zi. Whg sind Mehrkosten über 130€/Jahr!!!! Das nur weil auf dem Grundstück weniger Wohnungen sind als bei anderen Wohnung. GsD habe ich die im Mai 2022 noch verkauft für guten Preis. Aktuell bekommt man rund 30.000 weniger für vergleichbare Wohnungen.
Die 1 Zi Wohnung ist leider noch zu frisch gekauft und vermietet, gsd kleine Wohnung.
In D möchte außer selbstgenutzten Immobilien keine weitere mehr haben, man wird nur noch abgezockt. Höhere Grundsteuer, CO2 Mitbezahlung, Mieter erwarten Neubaustandart bei Altbau Kaltmiete. Sollen sich doch selbst was kaufen und Kredite zahlen.
Lieber würde ich die EU und den geplanten Irrsinn verlassen, aber die CO Agenda ist ja fast weltweit. Erst verplempern die Milliarden und dann solls der Eigentümer den Irrsinn der Politiker zahlen.
Muss man echt mal in der Schweiz umschauen nach neuen Job oder sonstwo.
Ja das gesamte Grundstück wird da genommen inkl meinem Garten + Rasen , Mehrkosten 2000 Euro pro Jahr in Freiburg, gute Nacht - PS am besten Zahlt man noch fürs ausatmen kommt CO2 raus
Auswandern nach Costa Rica! Vermietertagebuch.
Ach ja, der kommt nach 1 Jahr wieder zurück. Hat für Hin- und Rückflug mehr CO2 verblasen wie ne Heizung nach vielen Jahren.
Bzgl staatlicher Verschwending würde es reichen, wenn Steuerverschwendung genauso verhandelt wird wie Steuerhinterziehung. Inkl. Nachzahlung. Dann könnten alle Steuern gesenkt werden!
Es geht nur darum die Grundsteuer zu erhöhen. Denn bei weniger zu zahlende muss man per Gericht die Forderung einholen. Steuereinnahmen noch und nöcher.
den verblödeten michel fällt ja auch nicht auf, dass das ganze reinnzufällig stattfindet, wo der markt am höchsten ist und schnell schnell beendet werden muss, den die wissen genau, dass auch die immo blase mit allen anderen in kürze platzen wird
Gibts auch WC Steuer in diesem Todkranken Land? Darf man steuerfrei atmen?
Einatmen ist steuerfrei.
Ausatmen ist Graubereich und muss neu geregelt werden bis 1.7.2028 wegen CO2.
Sie haben leider so recht...🙄
wenn die abzcoke per co2 kontingent zur klimärchenrettung kommt, wohl nicht mehr
Top Erklärt Danke
Vielen Dank für die Erklärungen. Wie sieht's mit Forst- u. Landwirtschaftsflächen aus?
Bei Garagen und Tiefgaragen-Stellplätzen ist nur die Anzahl anzugeben, wenn sid zu einem Aktenzeichen des Grundvermögens (also zu dem AZ eines Hauses oder einer Eigentumswohnung) gehören. Haben sie ein eigenes AZ, fallen sie als sonstige bebaute Grundstücke in das Sachwertverfahren und müssen ausgemessen werden.
Wie immer gut!
Vielen Dank für den wertvollen Beitrag, mein Haupthaus bekam 2001 eine neue Fassade, Fenster, Dachziegel und Heizkörper mein Anbau mit Flur, Badezimmer und großem Abstellraum ist noch aus den 70er Jahren. Was muß ich dann bei Kernsanierung angeben?
Das ist noch keine Kernsanierung. Dazu muss alles neu sein. Auch die Wasserrohre und auch Türen.
@@sanane5550 vielen Dank für deine Antwort
IN BW kann man auf der 1. Ebene gegen den Feststellungsbescheid Gegendarstellung erheben: § 38
Gemäß § 38 Abs. 4 des Landesgrundsteuergesetzes - LGrStG - besteht für die
Steuerpflichtigen die Möglichkeit, einen anderen (niedrigeren) Wert des Grundstücks
nachzuweisen. Die Vorschrift lautet:
"Ein anderer Wert des Grundstücks kann auf Antrag angesetzt werden, wenn der durch
ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesene tatsächliche Wert des Grund und Bodens
zum Zeitpunkt der Hauptfeststellung mehr als 30 Prozent von dem Wert nach Absatz 1
oder 3 abweicht. Qualifiziert ist ein Gutachten, wenn dieses durch den zuständigen
Gutachterausschuss im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die
von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024
akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von
Grund und Boden bestellt oder zertifiziert worden sind, erstellt worden ist."
Korrekt, in BW gibt es diese Möglichkeit (wenn auch eingeschränkt). Das Bundesmodell enthält leider keine solche Regelung.
@@Tatakaus Gibt es denn keine Möglichkeit, wenn z. B. nach 5 Jahren (angenommen) die Grundpreise kollabieren, oder in einem Gebiet nehmen sie stark ab, weil z. B. eine Autobahn gebaut wird, eine erneute Grundbewertung zu verlangen?
@@dukeoflakeshore5805 00:03:40 Hauptfestellung alle 7 Jahre. Nachfeststellung oder Wertänderungen können jährlich erklärt werden.
Absolut (!) - auf jeden Fall weniger Flächen angeben, um Grundsteuer zu sparen. Da kommt bestimmt niemand vom Finanzamt vorbei, um die Flächen genau nachzumessen. Wer sollte das bei diesem Personalmangel auch schon tun ?
Möglicherweise ist dem so. Laut Bewertungsgesetz darf das Finanzamt selbst oder ein beauftragter Dritter jederzeit unangemeldet nachprüfen kommen.
Ist dann halt Steuerhinterziehung, da man angibt, das Ganze nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen,...
Was denn für ein Gewissen? Und was für ein bestes Gewissen?
@@pocof3pro545 Unangemeldet 🤣
@@pocof3pro545 hahahaha
Ich habe gehört, dass man Flure und Treppenhäuser nicht mit angeben muss! Hier Ihrem Video entnehme ich, dass Flure angegeben werden müssen. Was ist nun richtig?
Gilt eine Sanierung eines Mietshauses (5 WE, je 2 baugleiche WE in EG und OG und 1 WE im DG) welches 1957 gebaut und im Jahr 2000 beginnend saniert wurde, als Kernsanierung?
Die im Jahr 2000 beginnende, stattgefundene Sanierung umfasste Erneuerung und Umstellung Heizung von Kohle auf Erdgas, Komplett Erneuerung Elektrik, Sanitär, kompletten Installationsleitungen im Haus, Türen, Dachstuhl/Dach.
In den 4 WE im EG und OG wurde der jeweilige Grundriss nicht verändert, lediglich kamen in den Küchen/ Bädern je eine Vorwandinstallation mit Dämmung zum Sachallschutz in Regipsbauweise zum Tragen und in den Wohnzimmern wurden die Kohle- Holzöfen entfernt. Alle 4 Wohnungen bekamen Heizkörper und neue Türen, Maler- und Bodenverlearbeiten wurden abschliessend komplett durchgeführt.
Die DG Wohnung ist hingegen völlig neu entstanden. Hier befand sich zuvor lediglich eine WE, die sich nur über die hälftige Grundfläche des DG erstreckte. Die andere Hälfte des DG war unausgebauter Dachboden. Hier wurden komplett alle Wände und Decken entfernt. Die DG Wohnung wurde komplett neu gebaut und erstreckte sich dann und jetzt über die gesamte Grundfläche des DG. Alles wurde hier neu, der gesamte Boden wurde gedämmt mit Aufbauschüttung und Farmacellplatten, so dass man sagen kann, dass die darunterliegenden Wohnungen im OG ebenso eine Dämmung bekamen. Im Bad wurde der alte Betonboden für den Bau der Sanitäranlagen teilweise zuvor abgetragen.
Ausserdem wurde die Fassade des Hauses erneuert, die Kellerdecken wurden gedämmt (vorher Gewölbe, dann mittels Dämmung und Regipsplatten glatte Deckeninstallation vorgenommen), Kelleraussenmauwerkstrockenlegung- und dämmung vorgenommen, Drainage neu, Hausflur neu, Briefkästen neu mit Sprech- und Klingelanlage.
Muss ich jetzt bei Kernsanierung insgesamt ja und das Jahr 2003 der Fertigstellung angeben? Oder gelten diese Maßnahmen nicht als Kernsanierung?
Was hat das für Auswirkungen, gleichgültig welcher Art und Weise.
Und was hat es mit Ihrem zuletzt angesprochenen Bonuspunkt bezüglich Wert auf sich, wenn bei einem EFH Neubau der Grund und Boden eigentlich gar kein Bauland ist, der Landkreis und die Kommune die Bebauung aber genehmigt haben? Hat die Kommune selbst das Grundstück zum Verkauf für Dritten (Privatperson) vermittelt, da die Stadt hier involviert war, da diese hier das Vorkaufsrecht hat.
Das Grundstück befindet sich im räumlich festgesetzten örtlichen Sanierungsgebiet, Altstadt, wofür es eine Ortsgestaltungssatzung gibt. Das Grundstück befindet sich zudem direkt am Wasser/Fluss und gilt m. W. n. zum Hochwasserschutzgebiet.
Der Bodenrichtwert ist laut Datenbank, wo man diesen für die Zwecke der Grundsteuerfeststellungserklärungen abrufen kann, mit 6 Euro pro m2 beziffert.
Was hat dieses für Auswirkungen für die Immobilie für den Eigentümer oder andere Personen oder Dritte? Egal in welcher Hinsicht. Verkauf/Vererbung/versicherungstechnisch, was auch immer.....
Für Ihre Rückantwort - vielen Dank!
ich bin 90 Jahr und leicht dement, was ist wenn ich was falsches rein schreibe ? Kann mir jemand vom Finanzamt helfen ? Käönnen die mich besuchen und mal messen ? ich blicke nicht durch.
Bitte scheuen Sie sich nicht bei Ihrem Finanzamt vor Ort anzurufen.
Meine Wohnung ist weniger als 2,2m hoch. Entspricht also eigentlich nicht der Bauordnung. Muss ich das dann als Wohnfläche anrechnen? Ich finde da nichts darüber
2:45 ...und über solche Ausnahmen werden die Bürger - wohl absichtlich - im Unklaren gelassen, damit sie ja nicht auf die Idee kommen, weniger Quadratmeter anzugeben, als sie von Gesetz her müssten.
Hallo, wie kann ich eine Korrektur vornehmen wenn die 30 Tage wiederrufsfrist schon abgelaufen sind ? Ich habe versehentlich die Kernsanierung falsch interpretiert und mit einer Modernisierung verwechselt. Allerdings ist das erst 12 Wochen beim Weihnachtsfest aufgefallen in der Familie. Darauf hin hab ich einen erneuten Antrag mit schriftlichem anhang gemacht in dem ich um Korrektur bitte.
Habe ich damit gute Chancen ? :(
Wo wird die Erbbaupacht eingetragen? Dazu finde ich nirgends was.
Ansonsten ein guter Beitrag, danke
Habe ich den beiläufigen Nebensatz richtig verstanden, dass nach Ablauf der Afa (2%über 50 Jahre) die Grundsteuer entfällt? Wie ist der Bodenrichtwert bei Grundstücken über 500 bzw. 700qm zu handhaben? Kann dieser reduziert werden? Wie ist das mit der Zufahrt bei Hinterliegergrundstücken?
Danke für das Video; ich habe nun den Fall, dass ich meinen Eltern die untere Etage des 2-Familienhauses per lebenslangem Wohnrecht "unentgeltlich" zur Verfügung gestellt habe.
Oben wohne ich selber - Dennoch wird hier ja eine Miete "erwartet" was ja so inkorrekt ist. Kann man da gegensteuern?
Bei einem eingetragenen Wohnrecht muss doch keine Miete entrichtet werden. (Haben Dir deine Eltern das Haus geschenkt? Dann müsste das - unentgeltliche - Wohnrecht doch im Grundbuch eingetragen sein.)
@@Onda_Wilde geschenkt nicht nicht, aber im Grundbuch ist es dennoch verbrieft
@@holgerschulze8588 Wieso wurde das Wohnrecht eingetragen (wenn ich fragen darf)?
Also ... dir wurde die Immobilie nicht geschenkt/übertragen/von deinen Großeltern vererbt? 🤔
@@Onda_Wilde das hat andere finanziell interessante Gründe...
@@holgerschulze8588 Um Steuern zu sparen vermutlich-?
Hallo was mache ich denn mit Räumen ohne Heizung?? Dankeschön Eugen Erhart
Vielen Sank zunächst für dieses nützliche Video.
Ich habe gestern die Erklärung ausgefüllt, allerdings kam am Ende bei der Überprüfung der Daten eine Fehlermeldung bzgl. Der Anteile ( Zähler und Nenner) Die Anteile im Bogen GW1 und GW2 mussten übereinstimmen. Und funktioniert hat nur 1/1 und 1/1 für eine Eigentumswohnung. Ich gebe ja nicht für die gesamte Eigentümergemeinschaft die Erklärung ab.
Die eine Frage ist, ob dir die Wohnung alleine gehört (oder noch dem Ehepartner z.B.).
Der andere Punkt sind die Tausendstel - also dein Miteigentums-Anteil an der Wohnanlage und dem zugehörigen Grundstück.
Sie haben falsche Grundstücksgrößen angegeben. Sie haben jeweils 100 qm vergessen, da 1a = 100 qm sind und die Grundstücke jeweils 1 a plus 66 oder 43 Quadratmeter sind. Ungefähr bei 7:25 min, ansonsten danke für die Info.
Stimm, danke für den Hinweis!
Warum überhaupt eine Erklärung abgeben?
Damit den Eigentümer in die Taschen ( Geld ) gegriffen wird !!
Staatliche Willkür in 🇩🇪 🤷🏼♀️
Damit meine ich eigentlich: Was passiert wenn ich die Erklärung kommentarlos ignoriere?
@@michaelmueller9816 - Bußgeld?
Diesmal gibt es bußgelder... Der Staat braucht die Moneten und außerdem braucht er die genauen Werte um die Zwangshypotheken für den Lastenausgleich zu ermitteln.. :D
Ich habe im Online-Formular aber gesehen das Garagen mit der Grundfläche abzüglich einer Freifläche. Kann also sein das es nicht in jedem Landkreis gleich gehandhabt wird.
Meine Ausführungen betreffen das Bundesmodell. In manchen Bundesländern (BW, Bayern, Hessen , Niedersachsen und Hamburg) gibt abweichende Regelungen (zB Freibeträge).
In Ba-Wü wird nicht nach der Wohnungsgröße gefragt. Entscheidend ist hier nur die Grundstücksgröße.
Hallo zusammen, super Video. Mein Haus wurde erst im Sommer fertig.
Hab mal gehört man muss den Stand 01.01.2022 angeben? Also wäre dann bei mir nur das Grundstück ohne Haus?
Lg
Richtig. In der Hauptfestellung ist der Zustand 01.01.2022 bei Ihnen korrekt unbebaut zu erklären. Danach müssen Sie die Art- und Wertfortschreibung für das heute bebaute Grundstück abgeben. Siehe im Video 00:03:40
Hallo, jetzt die große Frage. Wer will denn kontrollieren ob man die richtige Wohnfläche angibt. Ich glaube niemand
Viele Grüße
Wenn Sie es „falsch“ angeben dann sollten Sie an die Werte im alten Recht denken.
Bei größeren Abweichungen kann es mit ein wenig Pech auffallen ;)
Das mit dem niedrigeren Wert des Grundstücks trifft bestimmt bei meinem Haus zu. Ist ja nicht nur, daß das Haus 145 Jahre alt ist. Seit 1970 läuft hinter dem Grundstück die Bundesstraße und die alte Straße vor der Tür nenne ich wegen des hohen Verkehrsaufkommens - sogar mit 40-Tonnern - gerne mal Stadtautobahn. Von wertvollem Grundstück kann da wirklich keine Rede sein.
Das frage ich mich auch - ob Emissionen und Lärm zu einer niedrigeren Bewertung führen.
Wie will die Finanzverwaltung eigentlich prüfen ob die Raumgrößen korrekt angegeben sind. Das ist ja gerade bei älteren Gebäuden interessant. Werden dann Kontrollbesuche unternommen oder wird grundsätzlich den Angaben des Steuerpflichtigen geglaubt?
Es soll angeblich Stichproben geben 🤔
Hm, ich würde sagen, bei großen Abweichungen zur alten Meldung...
@@chrfre781 Welche alte Meldung? Die Daten werden doch erstmals in dieser Form und Gesamtheit erfasst bzw. zusammengeführt (aktuelle Wohnfläche etc).
@@Onda_Wilde bei uns Bayern gibt es einen GrdSt- Bemessungsbescheid, den man bei Erwerb bekommen hat mit WFL und NFL
@@chrfre781 Danke für den Hinweis! Hatte den (ehrlich gesagt) bisher nicht genauer angesehen. Jedenfalls werden bei einer gewöhnlichen Wohnflächenberechnung der Hobbykeller, Balkone und Terrassen mit der Hälfte der Fläche angesetzt. (Der Bauträger hat das in meinem Fall gemacht und diese Werte hat auch das Finanzamt übermittelt bekommen.)
Wenn der Hobbykeller gewisse Bedingungen nicht erfüllt (Belichtung - mind. 1/8 der Grundfläche ist Fensterfläche) kann man den weglassen. Balkon wird nur mit einem 1/4 der Fläche angesetzt. Und schon komme ich auf eine andere qm-Zahl ...
So einfach! - Und man kann sich's trotzdem nicht merken...
Habe gsrtenhaus und kleine lagerhalle auf dem Grundstück. Is das relevant?
Wir haben eine zweite Flurstücknummer mit 2/10 Anteil für eine Zufahrtsstraße zu den Häusern. Also ein Wegegrundstück, das dem öffentlichen Verkehr dient. Das fällt unter die Grundsteuerbefreiung. Kann ich das einfach weglassen, oder muss ich das in den Hauptvordruck als zweites Flurstück mit Befreiung eintragen?
Theoretisch mit eintragen und den Haken bei Grundsteuerbefreiung setzen
Praktisch nicht weiter schlimm wenn nicht angegeben
Wie sieht es bei Treppenhaus aus ? Zählt das zu Flur ?
Treppen mit mehr als 3 Stufen zählen nicht zur Wohnfläche
@@Tatakaus Du kennst dich echt super aus. Ein Lob an dieser Stelle.
Hallo, und wenn es sich um eine offene Treppe im Flur handelt ? Danke schonmal😊
Hallo :), vielen Dank für dieses Video. Ich habe aber noch eine Frage: Ist es richtig, dass man die gesamt errechnete Wohnfläche abrunden darf (z.B. 63,80 qm auf 63 qm)?
Die Abrundung der Gesamtwohnfläche dürfte m.E. in Ordnung sein.
na nun sei mal nicht so knickrig....
könnte man auch auf 60 abrunden. oder, wenn man vom grösseren ausgeht, ist die 63 näher an 50 als an 100. also 50 qm.
@@Tatakaus
@@elisabethellmann Würd ich nicht machen.
JA
Beim aktuellen Hebesatz verdoppelt sich bei mir die Grundsteuer von 251,80 € auf 494,05 €
Ist das übel, liegt es im Ermessen, wie sieht das bei Euch aus? Schlimmer, weniger schlimm?
Mich interessiert es LG Appandor
sei dankbar, ist doch für einen guten zweck, panzer für die doitsche aussengrenze kosten halt 😉
Kann mir jemand helfen? Heute habe ich Grundsteuer über Elster gemacht: Schritt für Schritt habe alles abgearbeitet und am Ende 2 grüne Häkchen bekommen… Aber nirgendwo kam ein Feld - wo ich Baujahr, Wohnfläche, Sanierung… eingeben konnte. Ist das möglich, dass für Baden-Württemberg ist das nicht mehr notwendig?
hab ich auch nicht ausfüllen müssen
In Bayern muss man das auch nicht angeben. Ausser was die Wohnfläche betrifft.
@@Onda_Wilde , herzlichen Dank ☺️
Mein Haus steht auf einem Grundstück in Bayern mit einem Erbpachtvertrag. D. h. dass ich nicht Besitzer bin. Ist es rechtens, von mir eine Erklärung einzufordern?
Danke!
Du bist Eigentümerin des Gebäudes.
Besitz und Eigentum ist nochmal etwas ganz anderes.
Tja,Wenn keiner abgegeben hätte....
Die Daten hat der Fiskus, die wollen nur prüfen wie ehrlich die Menschen sind.
Unwahrscheinlich.
Schau mal in das elektronische Katasta! Die wissen mehr als wir über unser Grundstück
@@elisabeths.3532 Kann ich nicht bestätigen.
Das ist Schikane! Wozu bezahlen wir mit unserem Geld die Beamten in den Ämtern??
@@wilmaausgeen5376 Wollen Sie damit sagen, dass Sie die Anzahl der Beamten, die Sie bezahlen, so stark erhöhen wollen, damit es in einer Sondersituation, in der vorübergehend die doppelte Anzahl gut auszulasten wäre auch genug sind?
Ich nicht.
Die eigentliche Frage ist wohl eher, warum ein Gesetz bzw. Gesetze beschlossen wurden, die einen derartigen Aufwand zur Folge haben.
Wie wäre es genügend "Flüchtigkeitsfehler, bzw. Tippfehler einzubauen (z.B. einen Zahlendreher bei der Flurstücknummer, etc.
Unsere Staatsfinanzierungsbeamten gilt es zu beschäftigen, wobei wahrscheinlich ohnehin 1/3 davob imer noch an Covid leidet, das andere Drittel in Urlaub ist, und der Rest restlos überfordert !
das sollte man grundsätzlich so machen, umso eher geht diese staatssimulation den bach runter
Ist HWR als Wohnfläche zu betrachten?
Würde ich als Heizungsraum / Waschküche einordnen, daher keine Wohnfläche
@@Tatakaus zur Berechnung der Wohnfläche zur Grundsteuer wird die Wofiv angewandt.
Darin ist leider geregelt, dass Hwr zur Wohnfläche gelten wenn sie nicht abgetrennt vom eigentlichen Wohnraum stehen..
Theorie
Praktisch wird es nicht auffallen und kann natürlich mit der DIN 277 ausreichend argumentiert werden falls nachgefragt werden sollte. (Da nach dieser Berechnungsmethode ein Hwr als Nutzfläche gilt)
Wie ist das, wenn ich eine Eigentumswohnung kaufe oder ein Haus wo der Vorbesitzer die Grundsteuererklärung falsch ausgefüllt hat, und unter Umständen zuviel berechnet wird. Wird das auf den neuen Eigentümer übertragen, oder muss man es neu ausfüllen für das Finanzamt?????
du musst das alle 5 jahre machen jetzt.
ehrlich.
daher alles kopieren...
Eine Frage. Was hat die Grundsteuer mit Mietkosten zu tun? Wir zahlen doch für den Grund und Boden.
Wie wird ein Fitness u Sauna Zimmer berechnet? Komplett als Wohnfläche ?
Ja
Hallo, ich lebe mit meiner Verlobten in einem Haus. Wir sind aber keine eingetragene Lebenspartner. Muss ich bei Angaben zu Eigentümer "0 Alleineigentum einer natürlichen Person" nehmen?
Wen beide Eigentümer sind müssen beide genannt werden. Ansonsten nur der oder die Eigentümerin. Etwas anderes kann ich mir nicht vorstellen
Zählt ein Abstellraum zur Wohnfläche?
Nur innerhalb der Wohnung, nicht außerhalb!
der alte, gesetzliche grundsteuerbescheid gilt noch bis 2024, wißt ihr das?
Werden Flure eigentlich mit berechnet?
Ja
Was soll man in die GrSt-Erklärung eintragen, wenn man beim Gutachterausschuß eine Neubewertung beantragt hat, die aber bis 31.1.23 noch nicht abgeschlossen sein wird?
Beim Finanzamt einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung stellen und entsprechend begründen.
Meinen Grund und Boden habe ich Mitte der 90iger Jahre für 140.00 DM/ Quadratmeter erworben.
Jetzt ist der Bodenrichtwert mit 100,00 Euro angegeben. Das ist eine unerklärliche "Wertsteigerung " , die sich auf die Grundsteuer auswirken wird ⁉️🤔
Wie verhält es sich mit einer unbeheizter Speisekammer/Abstellraum? Muß dieser Raum als Wohnfläche mit angegeben werden? (EFH, Raum im Erdgeschoß)
ich habe viele unbeheizte Räume und bisher keine Variante gefunden, die rauszulassen, Abstellräume oder Hauswirtschaftsraum zählen ja auch zur Wohnung, obwohl man sich nicht bevorzugt darin aufhält.
Quatsch, das ist kein wohnraum ;)
Ich wohne nicht in meiner Vorratskammer
In Bayern zählt das mit zur Wohnfläche. - Um welches Bundesland geht es denn? Evtl. gibt es da Unterschiede.
Edit: Hab mich zwischenzeitlich weiter belesen. Scheinbar zählen Abstellräume doch nicht zur Wohnfläche. Gelten als "Zubehörräume" wie z.B. Waschküchen oder Trockenräume.
Edit 2: Abstellräume *innerhalb der Wohnung* gelten (in Bayern zumindest) doch als Wohnfläche. Das tun Flure ja auch, obwohl man da nicht wohnt.
NEIN
Extrem schwer. Ich kriegs nicht hin
Interessant ist es zu überlegen, ob man sich die Steuern zurück holt, da die alte Grundsteuer rechtswidrig ist. Also warum nicht das Geld zurück fordern wenn es zu unrecht verlangt wurde
Hallo, hieß es nicht sonst in den anderen Videos, das Flure nicht mitgerechnet werden?
Flure innerhalb einer Wohnung, zur alleinigen Nutzung der Bewohner dieser Wohnung gehören zur Wohnfläche.
Ein Treppenhaus/Flur außerhalb der Wohnungen zur gemeinsamen Nutzung dagegen nicht.
Gefragt ist nach Nutzungsfläche, nicht nach Nutzfläche.
Im BewG spricht man von Nutzfläche
Warum erst jetzt diese Infos ? Ist doch viel zu spät !!!
Der größte Fehler ist überhaupt eine Abzugeben,die Unterlagen haben die bereits beim Grundbuchamt also warum sollte ich derren Arbeit abnehmen ? Sorry das ist nicht unsere Aufgabe
Werden auch nur 25 % Wohnfläche bei Balkone im Plattenbau angerechnet ?
Hat ja nicht jeder ein Eigenheim.
Ja sicher. Welchen Anteil sollte man sonst angeben?
Warum soll ich überhaupt etwas in diesem System (Nur eine Verwaltung) angeben, die sind zu nichts berechtigt.
Ist die Grundsteuer nicht verfassungswidrig? Klage gegen die Bodenrichtwerte bei falschem Grundstückswert.
Da nicht jedes Grundstück bebaut ist und auch nicht zu 100% bebaut werden darf, so müsste jedes Grundstück einzeln bewertet werden. Die reale Bewertung erfolgt nur, wenn man das Grundstück tatsächlich verkauft. Zuvor gibt es nur eine Schätzung, die nie richtig sein wird. Auch erzielen unbebaute Grundstücke nicht immer Gewinne aus denen man die Grundsteuer bezahlen könnte. Bei vermietetem Wohnraum zahlen die Mieter die Grundsteuer. Auch deshalb werden sich die Mieten erhöhen, wenn sich die Grundsteuer erhöht.
Ein Grundstücksbesitzer, der Vermieter ist , der hat einen entschiedenen Vorteil gegenüber einem Grundstücksbesitzer auf dessem Grundstück sich kein Wohngebäude befindet.
Deutschland!
Verstehe nicht wieso die Wohnfläche überhaupt relevant ist und nicht einfach die Flurfläche.
Flur, Küche, Bad zählen nicht als Wohnraum. Nur Stube und Schlafzimmer.
Alles gut. Habe mich gerade informiert. Küche Bad und Flur zählen dazu. Danke für den Hinweis, sonst hätte ich mich nicht nochmal erkundigt. WhatsApp habe ich nicht, wegen Überwachung.
Das war ein Fakeprofil. Bitte schreiben Sie niemanden über Whatsapp an.
Warum erst jetzt ,die meisten haben ihre Grundsteuer schon ausgefüllt
"Einen Monat vor Fristende seien erst knapp 16 Millionen Erklärungen elektronisch bei den Finanzämtern eingegangen, schreibt die Zeitung unter Verweis auf das für die Elster-Plattform zuständige Bayerische Landesamt für Steuern." 36 Mio. müssen abgeben, somit haben die meisten noch nicht ihre Grundsteuererklärung abgegeben;)
In Baden-Württemberg z.B. muss man allerdings keine Tiefgaragenplätze angeben.
Oder täusche ich mich❓️
Ein Glück daß ich mein Haus in BW habe🙏
Das ganze Verfahren ist link, weil ich schon sofort nach Datenerfassung wissen will was das Ergebnis in Euro ist, was ich zu zahlen habe.
Kein Interesse