Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar! Ich freue mich sehr, dass das Video Ihnen gefallen hat! Und dass Sie mein Programm als abwechslungsreich empfinden, freut mich natürlich auch :) Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Ja, Rechtsberatungen im Umfeld sind ab und an ja auch recht amüsant. Mich fragte tatsächlich mal eine flüchtig Bekannte aus der Schulzeit, ob ich denn nicht wegen einer Vorladung aufgrund Vorwurfs der Nötigung helfen könne. Zu jenem Zeitpunkt (2. Semester) hatte ich noch nicht einmal in die StPO geguckt. 😂 Ihre Videos sind natürlich top, wirklich vielen herzlichen Dank für all die Arbeit die Sie in die Videos stecken, es sind mit Abstand die besten Jura-Videos online!
Der Klassiker: Sobald man Jura studiert, glauben viele, man könnte jetzt sofort alles regeln :) Herzlichen Dank, ich freu mich, dass Ihnen meine Videos so gut gefallen! Ich stecke in der Tat immer viel Zeit in die Produktion, deshalb kann ich leider auch nicht mehrere Videos pro Woche uploaden, aber lieber weniger und dafür besser durchdacht :) Herzliche Grüße!!
Vielen Dank für das tolle Video und auch für Ihre allen anderen Beiträgen. Wirklich schön, dass Sie diesen Kanal eröffnet haben! Ich stehe kurz vor dem 1. Staatsexamen und ich habe es auch schon paar Mal erlebt, dass Bekannte und Freunde von mir Rechtsberatung haben wollten. Das erste mal, als ich im 2. (!)Semster war :D Die besten Anfragenden, sind ja die, die am Ende alles besser wissen als du, obwohl derjenige kein Jura studiert und eigenltich keine Ahnung hat. Aber steht ja alles glasklar im Gesetz!! :D
Vielen Dank für Ihren Kommentar und dafür, dass Sie Ihre Erfahrungen geteilt haben! Das von Ihnen beschriebene Szenario - der Rechtssuchende erklärt die Rechtslage - hab ich sogar schon beim Anwalt erlebt. Als ich damals mein studentisches Praktikum absolviert habe, hat einmal die Mandantin ihren Ehemann mitgebracht. Und der „wusste“ alles sehr viel besser als der Anwalt und hat ihm so lange die Rechtslage erklärt, bis er rausgeflogen ist :D Ich wünsch Ihnen viel Erfolg Ihr Examen, aber machen Sie sich keine Illusionen: Die Rechtsberatungsanfragen werden danach nicht zurückgehen ;) Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Ja, viele juristische Laien verstehen auch das "Spiel" Grundsatz-Ausnahme des Gesetzgebers nicht und sagen: ,,Aber hier steht doch eindeutig..." Und wenn man ihnen erklären will, dass es es nur ein Grundsatz ist und es davon eine Ausnahme gibt (oder umgekehrt), wollen sie es dir nicht glauben bis du ihnen die Norm selbst mit eigenen Augen lesen lässt und sind dann am Ende verwirrt. :D Vielen Dank für die Glückwünsche! Das bedeutet mir viel das von einem der Landesbesten im 2. Staatsexamen zu lesen! :-) Liebe Grüße Monique
Ich habe mal im ersten Semester einem Kumpel auf Nachfrage erklärt, dass er sich auch per Email von seinem Arbeitsvertrag lösen könne, danach hab ich mich so geschämt, dass ich am liebsten nie wieder einem aus dem Bekanntenkreis Rechtstipps geben möchte ^^ Super Video, und vor allem sehr unerwartete Thematik, mit der sich wohl jeder Student mal gedanklich befasst hat! :)
Liebe Frau Alberts, vielen Dank für Ihren Kommentar und dass Sie Ihre Erfahrungen geteilt haben! Wahrscheinlich ist der § 623 BGB ein sehr gutes und anschauliches Beispiel: Wenn man beruflich damit zu tun hat, gehört die Norm zum kleinen Einmaleins. Wenn man sich dagegen noch nicht mit Arbeitsrecht befasst hat, kann man die Vorschrift gerne mal übersehen. Deshalb müssen Sie sich dafür aus meiner Sicht auch überhaupt nicht schämen! :) Herzliche Grüße!!
Mal was lustiges: Habe Ihr Video auf der Arbeit nebenbei im Büro am laufen, läuft eine Arbeitskollegin an mir vorbei und fragt: ,,Hörst du dir Nachrichten an?“ Haha, wenn man drüber nachdenkt, hat sie nicht ganz Unrecht. 😹 Aber wieder Top Video! Super erklärt 👍
Dieses Video ist wirklich für mich hilfsreich. Jedesmal wenn ein Bekannter von mir mit dem Satz "Du studierst doch Jura.." anfängt, wechsle ich sofort ins JURAmodus und fange ebenso mit einem Haftungsausschluss an. Sozusagen eigener Trick.
Das ist vielleicht nicht schlecht, denn dann haben viele Leute schon keine Lust mehr :) Viel Arbeit hat man natürlich uU auch dann, wenn man nicht haftet. Ich hoffe, dass Video Ihnen gefallen und geholfen hat! Herzliche Grüße!!
Ein Bekannter sagt an dieser Stelle: Ich arbeite bei der Steuerfahndung. Nachdem er sich ein Getränk geholt hat ist der Andere immer weg. Wirklich immer.
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Halbes Jahr später lief der Fall (Verwaltungsrecht/Kommunalrecht) dann in meiner großen Übungsklausur, und ich habe bloss durchschnittlich bestanden 🙈 Mal ein Feedback: Die Videos sind alle so Klasse, die Art Jura zu vermitteln unübertroffen positiv und detailliert. Das ist mitunter wie ich finde auch eines der Erfolgsrezepte diesen Kanals. Falls Zeit bleibt für die Annahme von Themenvorschlägen: (Ihr) persönliches Mindset im Jurastudium. Wie eignet man sich diese geniale Juraeuphorie an? Oder ist das Talent? Lg
@@DEEPLISON Ich freu mich riesig über Ihr Feedback und dass Ihnen der Kanal so gut gefällt. Was Ihren Themenvorschlag angeht: Ich habe ehrlich gesagt eine gewisse Scheu, auf diesem Kanal zu viel über mich selbst zu reden. Dennoch werde ich gerne darüber nachdenken, wo ich das mit dem Mindset mal einbauen kann :) Herzliche Grüße!!
Aktuelle Gegebenheiten in der nahen Verwandtschaft, die mich mittelbar betreffen, zwingen mich dazu, regelmäßig meine Kenntnisse im Gewährleistungsrecht zu wiederholen und zu vertiefen. Natürlich mit dem obligatorischen Disclaimer, kein Volljurist zu sein und keine Rechtsberatung zu erteilen. Aber als Maßnahme zum Selbststudium - "Fälle aus dem echten Leben" - durchaus nützlich für mich.
Hallo Herr Fervers, wie kann ich als behinderter Mensch kostenlose Rechtsberatung im Raum Hannover erhalten und wo? Thematisch geht es darum, dass ich als Mensch mit Behinderung, da ich in einer Wohngruppe lebe, kein Geld für eine externe Freizeitbegleitung erhalte? Herzliche Grüße, i. A. Jörg Czekalla
Lieber Herr Czekalla, leider muss ich gestehen, dass ich hierüber nichts weiß (zumal ich nicht in Hannover tätig bin). Grundsätzlich ist es aber so, dass man sich an einen Rechtsanwalt wenden und im Erstgespräch unverzüglich klarstellen kann, dass das Mandat aus eigenen Mitteln nicht finanzierbar ist. Anschließend wird der Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Herzliche Grüße!!
Ein Vergleich ist in § 779 Abs. 1 BGB legaldefiniert als Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Wenn also beispielsweise A von B wegen eines Unfalls 500 € verlangt, dann können A und B einen Vergleich schließen und sich darauf einigen, dass A 250 € erhält und dass damit sämtliche Ansprüche wegen des Unfalls abgegolten sein sollen. Ein Vergleich kann nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch im Prozess geschlossen werden. Hätte also A den B im genannten Beispiel verklagt, dann könnten A und B den genannten Vergleich auch vor Gericht schließen. Der Vergleich beendet dann den Prozess und verschafft dem A nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO einen Vollstreckungstitel. Einzelheiten finden Sie in den Kommentierungen zu § 779 BGB und § 794 ZPO sowie in praktisch jedem Lehrbuch zum Schuldrecht / zur ZPO.
werde künftig bei fragen nach rechtsberatung einfach diesen link versenden hahaha vielen dank dafür
Bekannter: „Sag mal, Du studierst doch Jura.“
Erzähler: „Was danach kam, war wild.“
Vielen Dank für Ihre vielen Kommentare und Ihren Einfallsreichtum :) Herzliche Grüße!!
Super Video! Vielen Dank für den Abwechslungsreichtum.
Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar! Ich freue mich sehr, dass das Video Ihnen gefallen hat! Und dass Sie mein Programm als abwechslungsreich empfinden, freut mich natürlich auch :) Herzliche Grüße!!
Wieder ein sehr interessantes und hilfreiches Video! Vielen Dank!
Vielen herzlichen Dank an Sie für Ihren Kommentar und Ihr Kompliment! Ich freu mich, dass es Ihnen gefallen hat! Herzliche Grüße!!
Wirklich klasse das video. Bitte niemals aufhören!
Vielen Dank! Ich freu mich, dass es Ihnen gefallen hat! Und so schnell höre ich nicht auf :)
Ich nach 8h Lernen: "Puh genug Jura für heute 😓"
*Matthias Fervers hat ein neues Video hochgeladen*
Ich: "NEVERMIND 🤓"
Vielen herzlichen Dank! Ich hoffe, Sie haben mit dem Video nach Ihrem langen Lerntag auch ein bisschen entspannen können? Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Ja, Rechtsberatungen im Umfeld sind ab und an ja auch recht amüsant. Mich fragte tatsächlich mal eine flüchtig Bekannte aus der Schulzeit, ob ich denn nicht wegen einer Vorladung aufgrund Vorwurfs der Nötigung helfen könne. Zu jenem Zeitpunkt (2. Semester) hatte ich noch nicht einmal in die StPO geguckt. 😂 Ihre Videos sind natürlich top, wirklich vielen herzlichen Dank für all die Arbeit die Sie in die Videos stecken, es sind mit Abstand die besten Jura-Videos online!
Der Klassiker: Sobald man Jura studiert, glauben viele, man könnte jetzt sofort alles regeln :)
Herzlichen Dank, ich freu mich, dass Ihnen meine Videos so gut gefallen! Ich stecke in der Tat immer viel Zeit in die Produktion, deshalb kann ich leider auch nicht mehrere Videos pro Woche uploaden, aber lieber weniger und dafür besser durchdacht :)
Herzliche Grüße!!
Vielen Dank für das tolle Video und auch für Ihre allen anderen Beiträgen. Wirklich schön, dass Sie diesen Kanal eröffnet haben! Ich stehe kurz vor dem 1. Staatsexamen und ich habe es auch schon paar Mal erlebt, dass Bekannte und Freunde von mir Rechtsberatung haben wollten. Das erste mal, als ich im 2. (!)Semster war :D Die besten Anfragenden, sind ja die, die am Ende alles besser wissen als du, obwohl derjenige kein Jura studiert und eigenltich keine Ahnung hat. Aber steht ja alles glasklar im Gesetz!! :D
Vielen Dank für Ihren Kommentar und dafür, dass Sie Ihre Erfahrungen geteilt haben! Das von Ihnen beschriebene Szenario - der Rechtssuchende erklärt die Rechtslage - hab ich sogar schon beim Anwalt erlebt. Als ich damals mein studentisches Praktikum absolviert habe, hat einmal die Mandantin ihren Ehemann mitgebracht. Und der „wusste“ alles sehr viel besser als der Anwalt und hat ihm so lange die Rechtslage erklärt, bis er rausgeflogen ist :D Ich wünsch Ihnen viel Erfolg Ihr Examen, aber machen Sie sich keine Illusionen: Die Rechtsberatungsanfragen werden danach nicht zurückgehen ;) Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Ja, viele juristische Laien verstehen auch das "Spiel" Grundsatz-Ausnahme des Gesetzgebers nicht und sagen: ,,Aber hier steht doch eindeutig..." Und wenn man ihnen erklären will, dass es es nur ein Grundsatz ist und es davon eine Ausnahme gibt (oder umgekehrt), wollen sie es dir nicht glauben bis du ihnen die Norm selbst mit eigenen Augen lesen lässt und sind dann am Ende verwirrt. :D
Vielen Dank für die Glückwünsche! Das bedeutet mir viel das von einem der Landesbesten im 2. Staatsexamen zu lesen! :-)
Liebe Grüße
Monique
Ich habe mal im ersten Semester einem Kumpel auf Nachfrage erklärt, dass er sich auch per Email von seinem Arbeitsvertrag lösen könne, danach hab ich mich so geschämt, dass ich am liebsten nie wieder einem aus dem Bekanntenkreis Rechtstipps geben möchte ^^
Super Video, und vor allem sehr unerwartete Thematik, mit der sich wohl jeder Student mal gedanklich befasst hat! :)
Liebe Frau Alberts, vielen Dank für Ihren Kommentar und dass Sie Ihre Erfahrungen geteilt haben! Wahrscheinlich ist der § 623 BGB ein sehr gutes und anschauliches Beispiel: Wenn man beruflich damit zu tun hat, gehört die Norm zum kleinen Einmaleins. Wenn man sich dagegen noch nicht mit Arbeitsrecht befasst hat, kann man die Vorschrift gerne mal übersehen. Deshalb müssen Sie sich dafür aus meiner Sicht auch überhaupt nicht schämen! :) Herzliche Grüße!!
Bester Kanal aller Zeiten!
Liebe Frau Schmidt, vielen herzlichen Dank für Ihr Kompliment! Dass Ihnen der Kanal so gut gefällt, freut mich riesig!! Herzliche Grüße!!
Mal was lustiges:
Habe Ihr Video auf der Arbeit nebenbei im Büro am laufen, läuft eine Arbeitskollegin an mir vorbei und fragt:
,,Hörst du dir Nachrichten an?“
Haha, wenn man drüber nachdenkt, hat sie nicht ganz Unrecht. 😹
Aber wieder Top Video!
Super erklärt 👍
😄😄 Vielen Dank für diese Story und Ihr Kompliment! Ich freu mich sehr!!
Dieses Video ist wirklich für mich hilfsreich. Jedesmal wenn ein Bekannter von mir mit dem Satz "Du studierst doch Jura.." anfängt, wechsle ich sofort ins JURAmodus und fange ebenso mit einem Haftungsausschluss an. Sozusagen eigener Trick.
Das ist vielleicht nicht schlecht, denn dann haben viele Leute schon keine Lust mehr :) Viel Arbeit hat man natürlich uU auch dann, wenn man nicht haftet. Ich hoffe, dass Video Ihnen gefallen und geholfen hat! Herzliche Grüße!!
13:46 ich glaube, es ist ein wunder Punkt eines jeden Juristen. Ich wurde schon mal mit Patentrecht konfrontiert, obwohl/weil ich ein Referendar bin😅
Das glaub ich sofort! Vielen Dank für Ihren Kommentar!
Ein Bekannter sagt an dieser Stelle: Ich arbeite bei der Steuerfahndung. Nachdem er sich ein Getränk geholt hat ist der Andere immer weg. Wirklich immer.
Die Frage hat mich zur außergerichtlichen Vertretung in einem bundesweit bekannt gewordenen Fall geführt, lief 1 Jahr lang und wir hatten Recht :)
Großartig! Dann hat sich die Mühe gelohnt :)
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Halbes Jahr später lief der Fall (Verwaltungsrecht/Kommunalrecht) dann in meiner großen Übungsklausur, und ich habe bloss durchschnittlich bestanden 🙈
Mal ein Feedback: Die Videos sind alle so Klasse, die Art Jura zu vermitteln unübertroffen positiv und detailliert. Das ist mitunter wie ich finde auch eines der Erfolgsrezepte diesen Kanals.
Falls Zeit bleibt für die Annahme von Themenvorschlägen: (Ihr) persönliches Mindset im Jurastudium. Wie eignet man sich diese geniale Juraeuphorie an? Oder ist das Talent? Lg
@@DEEPLISON Ich freu mich riesig über Ihr Feedback und dass Ihnen der Kanal so gut gefällt. Was Ihren Themenvorschlag angeht: Ich habe ehrlich gesagt eine gewisse Scheu, auf diesem Kanal zu viel über mich selbst zu reden. Dennoch werde ich gerne darüber nachdenken, wo ich das mit dem Mindset mal einbauen kann :) Herzliche Grüße!!
@@DEEPLISON um was für ein Fall handelt es sich denn?
Aktuelle Gegebenheiten in der nahen Verwandtschaft, die mich mittelbar betreffen, zwingen mich dazu, regelmäßig meine Kenntnisse im Gewährleistungsrecht zu wiederholen und zu vertiefen. Natürlich mit dem obligatorischen Disclaimer, kein Volljurist zu sein und keine Rechtsberatung zu erteilen. Aber als Maßnahme zum Selbststudium - "Fälle aus dem echten Leben" - durchaus nützlich für mich.
Man sollte den guten Freund auf dieses Video verweisen.
Hallo Herr Fervers,
wie kann ich als behinderter Mensch kostenlose Rechtsberatung im Raum Hannover erhalten und wo? Thematisch geht es darum, dass ich als Mensch mit Behinderung, da ich in einer Wohngruppe lebe, kein Geld für eine externe Freizeitbegleitung erhalte? Herzliche Grüße, i. A. Jörg Czekalla
Lieber Herr Czekalla, leider muss ich gestehen, dass ich hierüber nichts weiß (zumal ich nicht in Hannover tätig bin). Grundsätzlich ist es aber so, dass man sich an einen Rechtsanwalt wenden und im Erstgespräch unverzüglich klarstellen kann, dass das Mandat aus eigenen Mitteln nicht finanzierbar ist. Anschließend wird der Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Herzliche Grüße!!
Ohne Assessor zu sein sollte man sich nichts anmaßen. Dafür ist Jura einfach zu komplex.
Was ist der Vergleich im Zivilrecht und wie geht man damit um? Bzw wie wendet man das an?
Ein Vergleich ist in § 779 Abs. 1 BGB legaldefiniert als Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Wenn also beispielsweise A von B wegen eines Unfalls 500 € verlangt, dann können A und B einen Vergleich schließen und sich darauf einigen, dass A 250 € erhält und dass damit sämtliche Ansprüche wegen des Unfalls abgegolten sein sollen.
Ein Vergleich kann nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch im Prozess geschlossen werden. Hätte also A den B im genannten Beispiel verklagt, dann könnten A und B den genannten Vergleich auch vor Gericht schließen. Der Vergleich beendet dann den Prozess und verschafft dem A nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO einen Vollstreckungstitel.
Einzelheiten finden Sie in den Kommentierungen zu § 779 BGB und § 794 ZPO sowie in praktisch jedem Lehrbuch zum Schuldrecht / zur ZPO.
Vielen lieben Dank! Ich habe sie bereits letztes Jahr im Tutorium Zivilrecht sehr gemocht!
14:08 Schön wär's :)
Das passiert dann doch schnell mal ;)
Intro viel zu lang 🤦🏼♀️ ansonst informatives video