Gibt im Münchener Umland ein paar Radschutzstreifen, die das genaue Gegenteil bewirken. Es wird suggeriert, dass ein Überholen möglich ist, obwohl es das nicht ist. Ergebnis: Man wird mit 30cm Abstand überholt und trifft sich an der nächsten Ampel wieder. Radschutzstreifen weg, Tempo 30 und fertig. Die Autos würden kürzer an der Ampel stehen, keiner wäre später da.
Radschutzstreifen sind keine Infrastruktur, sondern nur Ausreden dafür, nichts getan zu haben. Und ja, nur ein aufgemalter Schutzstreifen ist noch schlechter als gar kein Fahrradweg.
Vollends absurd wird es, wenn man als Radfahrer einerseits gezwungen wird, den Fahrradreifen zu benutzen, andererseits aber direkt rechts daneben ein Parkstreifen für PKWs liegt: Es gibt nämlich höchstrichterliche Urteile, daß den Radfahrer eine Teilschuld trifft, wenn der PKW-Fahrer die Tür aufreißt und es dadurch zu einem 'Dooring'-Unfall kommt - wenn nämlich der Radfahrer nicht einen ausreichenden Seitenabstand zum parkenden Auto eingehalten hat! Die Urteile differieren da etwas, aber es dürften so grob um 1 m sein, um nicht eine Teilschuld für einen unverschuldeten (!) Unfall aufgebrummt zu bekommen. Ganz zu schweigen von den meist heftigen Verletzungen und Schäden am Fahrrad. Wie sich das mit dem Benutzungszwang für den Radstreifen vereinbaren läßt, kann niemand erklären. Da mir aber mein Leben und meine körperliche Unversehrtheit durchaus am Herzen liegen, halte ich mich bei solchen Situationen immer an den Sicherheitsabstand, auch wenn ich dadurch den Zwangsstreifen verlassen muß.
@@leniwui6131 tatsächlich ist die Rechtsprechung in allen Instanzen, sowohl höchst- als auch provinzgerichtlich, der vorherrschenden Einstellung der Gesellschaft entsprechend so, dass Radfahrern die Schuld gern zugewiesen und bei Autofahrern diese oft nicht erkannt wird. Um das zu erkennen muss man nicht lange googeln.
Genau, das schreckt ab und wird als besondere Lösung für alle Radler verkauft. Jetzt hat die Stadt doch alles gegeben. Offenbar gibt es keinen Bedarf für Radverkehr. Lasst uns die Straße verbreitern.
Das ist im Grunde nur eine Zeit und Nervenfrage. Die meisten Schritte zur Klage bei einem objektiv ungenügenden Radfahrstreifen sind kostenfrei möglich (z.B. Dokumentation des Zustands, Erkennen der Rechtswidrigkeit gemäß VwV-StVO, Antrag auf Neubescheidung) oder mit Kosten verbunden, die eh' durch den "Verlierer" erstattet werden müssen (z.B. Untätigkeitsklagen, Verpflichtungsklage). Was aber wirklich zehrt, sind die Zeiten, in denen nichts passiert. So kann so ein Verfahren schon mal 1-5 Jahre (u.U. sogar länger) dauern und für Einzelpersonen ist das nervlich schon aufreibend. Vor allem weil sich die Einzelperson immer selbst fragt, ob es das überhaupt "Wert" ist und ob der Aufwand sich irgendwie rechtfertigt. Leider habe ich in meinem Umkreis (auch ADFC) noch keine "Mitstreiter" gefunden, die mich da wirklich unterstützt hätten, ausser mit einem "Ja, mach mal"...
@@krassespferd3866 Das mag stimmen, ist aber nicht das, worauf hinauswollen würde. Ich meine das Prinzip des Radfahrstreifens. Der ist in meinen Augen kein bisschen besser als ein Schutzstreifen, sondern zusätzlich mit der Verschlechterung der Benutzungspflicht und des nicht vorgeschriebenen Mindestabstands, da er tatsächlich als eigener Weg gilt und nicht als Bestandteil der Fahrbahn. Hier ist eine Gesetzesänderung vonnöten, die den Randstreifen komplett eliminiert. Die Regelung des Mindestabstands ist ja auch unzureichend, da unmöglich zu ahnden. 1,5 Meter kann im Zweifel nie nachgewiesen werden, hierzu müsste man das komplette Verlassen der Fahrspur vorschreiben (bzw. ein Überholverbot, wenn es keine Mittellinie gibt). Habe ich dem BMDV vorgeschlagen, interessiert aber niemanden.
Hallo, rechtlich kann man auch bei vielen Radwegen argumentieren. Ich habe gerade nicht die festgelegten Radweg breiten im Kopf ich meine aber 1,20m bzw sogar mehr. Also bei mir hier ist rechtlich gesehen die meisten Radwege auf meiner täglichen Reise kein Radweg. Ich habe auch mal gelesen das tendenziell immer die 1.50m eingehalten werden müssen selbst wenn der Radweg auf dem Gehweg ist. Das sehe ich oft nicht so eng außer der Radweg ist gerade so 1m. Dann bekomme ich schon mit meinem Lastenrad langsam Schweiß an die Stirn. Mit freundlichen Grüßen Pech.
Funfact. Der Radweg darf eigentlich nicht überfahren werden auch nicht vom Radfahrer da die seitlichen Linien wie eine durchgezogene Linie zu sehen ist. Kannst du also auf dem Radweg nicht fahren ohne über die Linie zu fahren ist man entweder besoffen oder der Radweg ist schlicht zu schmal. Für die Breite gibt es eine allgemeine Satzung an die sich die Städte halten müssen. Deswegen sind hier teils gute Radwege gar nicht ausgeschildert weil sie einfach Enden und somit nicht der Norm gelten. Zudem muss zum fahrbahnrand und vor allem zu parkenden Autos mindestens 80cm Abstand eingehalten werden weil du als Radfahrer bei einem z. B. Tür Unfall eine deutlich höher teilschuld bekommst. Den Radweg bei 1:24 ist vom Bild gesehen meiner Meinung nach nicht rechtens da du in der Dooring Tone fährst. Bei sowas fahre auf dem linken Strich oder sogar links daneben.
Sehe ich auch so. Es bleibt in jedem Fall viel Raum zum Argumentieren. Oder als Vorwand, für beide 'Seiten'. Und es spiegelt die Einstellung unserer Gesellschaft. Und, Radfahrern wird viel zu oft Schuld zugewiesen, Autofahrer werden gerne entlastet.
Radweg-Anmutung und -Zumutung; dieser Unsinn wird summiert zu einer wachsenden Infrastruktur, politisch bewertet: "Wir sind auf einem guten Weg" . Ohne rechtsverbindliche Normen für Radverkehrsanlagen ist keine Besserung in Sicht.
Hallo Franz, du wirfst da leider einige Dinge durcheinander. zB: rund um Minute eins ist es rechtlich ein Radweg und damit eine eigene Fahrspur. Da gelten die 1,5 leider nicht. Am Ende des Videos, etwa 6:30 ist es dann ein Radfahrschutzstreifen, der als Teil der Fahrspur gilt und damit die 1,5m einzuhalten sind. Gut zu unterscheiden an der Abgrenzung. Breiter, durchgehender Streich = Radweg, schmaler, unterbrochener Strich = Schutzstreifen. Ist für alle immer sehr verwirrend, wir sollten sowas am besten ganz lassen und uns ein Beispiel an den Niederlanden nehmen und Auto-, Rad- und Fußverkehr richtig baulich trennen. Ansonsten wieder ein sehr schönes Video und allzeit gute Fahrt!
Ja, das ist oft schwer verständlich oder erkennbar, eben eine schlechte Lösung. Die gesamte Mühlheimer hat beidseitig einen Rad Schutzstreifen. Verpflichtend. Die Unterbrechungen der Linie sind den erlaubten Kreuzungen geschuldet, das macht's nicht zum Schutzstreifen oder Teil der Fahrbahn. Wenn dann ein anderer auf dem Nachbarstreifen vorbeifährt, ist es dann überholen? Und dann gilt der Abstand aus §4 nicht? Das ist der Versuch der Rechtfertigung, das damit verteidigte Fehlverhalten wird zum Vorsatz. §1 wird nicht außer Kraft gesetzt. Im Gegenteil, aus §1 i.V.m. §4 ist der Abstand m.E. sicher generalisierbar. Schlimm wenn man sich mit juristischen Ansätzen gegen die offensichtliche Gefährdung wehren muss. Bei 6:30 habe ich die Mühlheimer verlassen. Ist da überhaupt noch einStreifen?
Meiner Ansicht nach gelten die 1,5 m Seitenabstand auch bei Radwegen auf Fahrbahnniveau. Das ergibt sich aus §1, StVO, und es gibt einschlägige Gerichtsurteile dazu. Alles andere wäre auch reichlich merkwürdig, schließlich verhält sich ein Fahrrad ja nicht anders nur weil es statt auf einem Schutzstreifen auf einem Radweg fährt (beides auf Fahrbahnniveau).
@@goetzlipphardt3521 Hast du da ein oder mehrere Aktenzeichen für mich? Ich habe es bisher immer anders gehört und würde mich freuen Leuten da mal was konkretes entgegnen zu können.
@@Franzliegt Das funktioniert nicht. Entweder es ist ein Rad-Schutzstreifen *oder* er ist verpflichtend. Eine Kombination ist in der StVo nicht vorgesehen.
@@adlerweb Radfahrstreifen, Durchgezogene Linie UND blaues Schild = Sonderweg und Benutzungspflicht. Schutzstreifen: Gestrichelte Line und Piktogramm auf der Str = Teil der Fahrbahn
3:29 "für alle"? Mal angenommen, du hättest ein 8 oder 10jähriges Kind: Würdest du es dort auf dieser Straße alleine fahren lassen? Würde es sich dort wohl fühlen?
Es gibt NIE eine Lösung für alle. Es ist divers. Es sollte aber EINE Lösungen für möglichst viele geben. Und auch gute Lösungen für jeden. Derzeit gibt es nur gute Angebote für Kraftfahrer. Das Argument der 8 bis 80 jährigen kommt zu früh. Bei Beginn der Debatte verhindert es den Kompromiss - sogar die Kompromissbereitschaft. Es ist eine Über-Forderung. Und es fördert die Philosophie der Trennung. Natürlich will niemand Radfahrer von der Straße verbannen. Natürlich will niemand Autobahnen verbieten. Natürlich will jeder Busse und Bahnen fördern. Keine Ahnung warum diese tollen Angebote nicht angenommen werden.
@@Franzliegt Das sehe ich anders. Wir brauchen prioritär für die Gruppen passende Fahrradwege, die einerseits besonders schutzbedürftig sind und denen zugleich das Autofahren nicht möglich bzw. nicht erlaubt ist. Daher brauchen wir ganz besonders eine sichere Infrastruktur für 8jährige (meinetwegen 10jährige, aber vor der weiterführenden Schule ein bisschen zu üben, schadet sicherlich nicht). Das Argument der 8 bis 80jährigen kommt daher in meinen Augen garantiert nicht zu früh. Dass dieser Ansatz funktioniert, haben die Niederländer uns ja bereits vorgemacht.
Gegen Kompromisse kann sicherlich kein vernünftiger Mensch grundsätzlich sein. Aber was wäre denn dein Kompromiss? Schlechte Radwege entfernen? Radfahrer zusammen mit dem MIV führen? Dann würden viele Menschen, die jetzt mit dem Rad fahren, auf andere Verkehrsmittel umsteigen oder illegal mit dem Rad über den Gehweg fahren. Und andere Kompromisse - gerade die, die versuchen es allen recht zu machen wie z.B. die Einrichtung eines Radwegs ohne dem Auto nennenswert Platz wegzunehmen - führen im Resultat häufig zu Radwegen, die von vielen Radfahrern nicht angenommen werden. Dann heißt es nachher: "Da fährt ja eh kein Radfahrer.".
@@Franzliegt Wie wäre es denn mit folgendem Kompromissvorschlag: Es wird erstmal an oder parallel zu jeder zweiten Hauptstraße ein Radweg nach niederländischem Vorbild gebaut. Also ohne nennenswerte Umwege, breit und sicher, weitestgehend getrennt vom MIV. Und wenn das Ergebnis für alle gut ist, machen wir mit der anderen Hälfte der Hauptstraßen weiter.
@@Franzliegt Und um meine Kommentarflut zu beenden: :-) Was spricht denn gegen die Philosophie der Trennung? Aus meiner Sicht ist das die einzige Lösung neben der Utopie, den MIV so weit zu reduzieren, dass er zu einer Randerscheinung wird.
Auch und gerade im Stau, auch und gerade ohne Radfahrstreifen, ist rechts vorbeifahren für Radler erlaubt. Die Autolobby würde ich beim Angebot des Verzichts auf Radfahrstreifen nicht darauf Aufmerksam machen.
@@Franzliegt Nur dass du ganz ohne Radweg/Schutzstreifen häufig nicht rechts vorbeikommst, weil (einzelne) Autofahrer sich rechtsbündig hinstellen. So geht es zumindest mir.
Gibt im Münchener Umland ein paar Radschutzstreifen, die das genaue Gegenteil bewirken. Es wird suggeriert, dass ein Überholen möglich ist, obwohl es das nicht ist. Ergebnis: Man wird mit 30cm Abstand überholt und trifft sich an der nächsten Ampel wieder.
Radschutzstreifen weg, Tempo 30 und fertig. Die Autos würden kürzer an der Ampel stehen, keiner wäre später da.
Wie geil - ein Leichenwagen auf Kundenfang😄
6:33
Würde man doch bloß fürs Geschäftsmodell auf Abschleppwagen übertragen!
Radschutzstreifen sind keine Infrastruktur, sondern nur Ausreden dafür, nichts getan zu haben. Und ja, nur ein aufgemalter Schutzstreifen ist noch schlechter als gar kein Fahrradweg.
Vollends absurd wird es, wenn man als Radfahrer einerseits gezwungen wird, den Fahrradreifen zu benutzen, andererseits aber direkt rechts daneben ein Parkstreifen für PKWs liegt: Es gibt nämlich höchstrichterliche Urteile, daß den Radfahrer eine Teilschuld trifft, wenn der PKW-Fahrer die Tür aufreißt und es dadurch zu einem 'Dooring'-Unfall kommt - wenn nämlich der Radfahrer nicht einen ausreichenden Seitenabstand zum parkenden Auto eingehalten hat! Die Urteile differieren da etwas, aber es dürften so grob um 1 m sein, um nicht eine Teilschuld für einen unverschuldeten (!) Unfall aufgebrummt zu bekommen. Ganz zu schweigen von den meist heftigen Verletzungen und Schäden am Fahrrad. Wie sich das mit dem Benutzungszwang für den Radstreifen vereinbaren läßt, kann niemand erklären.
Da mir aber mein Leben und meine körperliche Unversehrtheit durchaus am Herzen liegen, halte ich mich bei solchen Situationen immer an den Sicherheitsabstand, auch wenn ich dadurch den Zwangsstreifen verlassen muß.
richterlich oder höchstrichterlich? vom Bundesgerichtshof entschieden? oder doch nur vom Amtsgericht oder Landesgericht?
@@leniwui6131
tatsächlich ist die Rechtsprechung in allen Instanzen, sowohl höchst- als auch provinzgerichtlich, der vorherrschenden Einstellung der Gesellschaft entsprechend so, dass Radfahrern die Schuld gern zugewiesen und bei Autofahrern diese oft nicht erkannt wird.
Um das zu erkennen muss man nicht lange googeln.
Das ist grundsätzlich eine Infrastruktur, um Radverkehr zu vermeiden. Hätte ich ja gar keinen Bock da zu fahren, egal mit welchem Rad.
Genau, das schreckt ab und wird als besondere Lösung für alle Radler verkauft.
Jetzt hat die Stadt doch alles gegeben. Offenbar gibt es keinen Bedarf für Radverkehr. Lasst uns die Straße verbreitern.
3:22 der Benz qualmt so, da muss nix verpixelt werden. 😂
Es müsste sich endlich mal jemand erbarmen, Radfahrstreifen als grundsätzlich illegal wegzuklagen.
Das ist im Grunde nur eine Zeit und Nervenfrage.
Die meisten Schritte zur Klage bei einem objektiv ungenügenden Radfahrstreifen sind kostenfrei möglich (z.B. Dokumentation des Zustands, Erkennen der Rechtswidrigkeit gemäß VwV-StVO, Antrag auf Neubescheidung) oder mit Kosten verbunden, die eh' durch den "Verlierer" erstattet werden müssen (z.B. Untätigkeitsklagen, Verpflichtungsklage).
Was aber wirklich zehrt, sind die Zeiten, in denen nichts passiert. So kann so ein Verfahren schon mal 1-5 Jahre (u.U. sogar länger) dauern und für Einzelpersonen ist das nervlich schon aufreibend.
Vor allem weil sich die Einzelperson immer selbst fragt, ob es das überhaupt "Wert" ist und ob der Aufwand sich irgendwie rechtfertigt.
Leider habe ich in meinem Umkreis (auch ADFC) noch keine "Mitstreiter" gefunden, die mich da wirklich unterstützt hätten, ausser mit einem "Ja, mach mal"...
@@krassespferd3866 Das mag stimmen, ist aber nicht das, worauf hinauswollen würde.
Ich meine das Prinzip des Radfahrstreifens. Der ist in meinen Augen kein bisschen besser als ein Schutzstreifen, sondern zusätzlich mit der Verschlechterung der Benutzungspflicht und des nicht vorgeschriebenen Mindestabstands, da er tatsächlich als eigener Weg gilt und nicht als Bestandteil der Fahrbahn.
Hier ist eine Gesetzesänderung vonnöten, die den Randstreifen komplett eliminiert.
Die Regelung des Mindestabstands ist ja auch unzureichend, da unmöglich zu ahnden. 1,5 Meter kann im Zweifel nie nachgewiesen werden, hierzu müsste man das komplette Verlassen der Fahrspur vorschreiben (bzw. ein Überholverbot, wenn es keine Mittellinie gibt).
Habe ich dem BMDV vorgeschlagen, interessiert aber niemanden.
@@sebastiandomagala9233 Ja. Da hab ich Dich wohl falsch verstanden. Schutzstreifen und Radfahrstreifen sollten ersatzlos wegfallen.
Hallo,
rechtlich kann man auch bei vielen Radwegen argumentieren. Ich habe gerade nicht die festgelegten Radweg breiten im Kopf ich meine aber 1,20m bzw sogar mehr. Also bei mir hier ist rechtlich gesehen die meisten Radwege auf meiner täglichen Reise kein Radweg. Ich habe auch mal gelesen das tendenziell immer die 1.50m eingehalten werden müssen selbst wenn der Radweg auf dem Gehweg ist. Das sehe ich oft nicht so eng außer der Radweg ist gerade so 1m. Dann bekomme ich schon mit meinem Lastenrad langsam Schweiß an die Stirn. Mit freundlichen Grüßen Pech.
Funfact. Der Radweg darf eigentlich nicht überfahren werden auch nicht vom Radfahrer da die seitlichen Linien wie eine durchgezogene Linie zu sehen ist. Kannst du also auf dem Radweg nicht fahren ohne über die Linie zu fahren ist man entweder besoffen oder der Radweg ist schlicht zu schmal. Für die Breite gibt es eine allgemeine Satzung an die sich die Städte halten müssen. Deswegen sind hier teils gute Radwege gar nicht ausgeschildert weil sie einfach Enden und somit nicht der Norm gelten. Zudem muss zum fahrbahnrand und vor allem zu parkenden Autos mindestens 80cm Abstand eingehalten werden weil du als Radfahrer bei einem z. B. Tür Unfall eine deutlich höher teilschuld bekommst. Den Radweg bei 1:24 ist vom Bild gesehen meiner Meinung nach nicht rechtens da du in der Dooring Tone fährst. Bei sowas fahre auf dem linken Strich oder sogar links daneben.
@@MKo7oDa bräuchte man schon eine komplette Kfz-Spur, um das alles einhalten zu können.
Sehe ich auch so. Es bleibt in jedem Fall viel Raum zum Argumentieren. Oder als Vorwand, für beide 'Seiten'.
Und es spiegelt die Einstellung unserer Gesellschaft.
Und, Radfahrern wird viel zu oft Schuld zugewiesen, Autofahrer werden gerne entlastet.
@Wildcard71 genau das wäre sinnvoll. Wenn Radfahrstreifen, dann die rechte Fahrbahn, komplett. 👍
@@Franzliegt und ohne Parkstreifen direkt daneben!
Radweg-Anmutung und -Zumutung; dieser Unsinn wird summiert zu einer wachsenden Infrastruktur, politisch bewertet: "Wir sind auf einem guten Weg" . Ohne rechtsverbindliche Normen für Radverkehrsanlagen ist keine Besserung in Sicht.
0:11 Welche Brücke ist das? Sieht auf ihre ganz besondere Art hübsch aus.
Die Laskabrücke www.regionalpark-rheinmain.de/portfolio-item/die-laskabruecke/
@@Franzliegt Danke für den Link! Die Brücke gefällt mir! Kannte ich noch gar nicht.
Hallo Franz, du wirfst da leider einige Dinge durcheinander. zB: rund um Minute eins ist es rechtlich ein Radweg und damit eine eigene Fahrspur. Da gelten die 1,5 leider nicht. Am Ende des Videos, etwa 6:30 ist es dann ein Radfahrschutzstreifen, der als Teil der Fahrspur gilt und damit die 1,5m einzuhalten sind. Gut zu unterscheiden an der Abgrenzung. Breiter, durchgehender Streich = Radweg, schmaler, unterbrochener Strich = Schutzstreifen. Ist für alle immer sehr verwirrend, wir sollten sowas am besten ganz lassen und uns ein Beispiel an den Niederlanden nehmen und Auto-, Rad- und Fußverkehr richtig baulich trennen. Ansonsten wieder ein sehr schönes Video und allzeit gute Fahrt!
Ja, das ist oft schwer verständlich oder erkennbar, eben eine schlechte Lösung.
Die gesamte Mühlheimer hat beidseitig einen Rad Schutzstreifen. Verpflichtend.
Die Unterbrechungen der Linie sind den erlaubten Kreuzungen geschuldet, das macht's nicht zum Schutzstreifen oder Teil der Fahrbahn.
Wenn dann ein anderer auf dem Nachbarstreifen vorbeifährt, ist es dann überholen? Und dann gilt der Abstand aus §4 nicht?
Das ist der Versuch der Rechtfertigung, das damit verteidigte Fehlverhalten wird zum Vorsatz.
§1 wird nicht außer Kraft gesetzt.
Im Gegenteil, aus §1 i.V.m. §4 ist der Abstand m.E. sicher generalisierbar.
Schlimm wenn man sich mit juristischen Ansätzen gegen die offensichtliche Gefährdung wehren muss.
Bei 6:30 habe ich die Mühlheimer verlassen. Ist da überhaupt noch einStreifen?
Meiner Ansicht nach gelten die 1,5 m Seitenabstand auch bei Radwegen auf Fahrbahnniveau. Das ergibt sich aus §1, StVO, und es gibt einschlägige Gerichtsurteile dazu. Alles andere wäre auch reichlich merkwürdig, schließlich verhält sich ein Fahrrad ja nicht anders nur weil es statt auf einem Schutzstreifen auf einem Radweg fährt (beides auf Fahrbahnniveau).
@@goetzlipphardt3521 Hast du da ein oder mehrere Aktenzeichen für mich? Ich habe es bisher immer anders gehört und würde mich freuen Leuten da mal was konkretes entgegnen zu können.
@@Franzliegt Das funktioniert nicht. Entweder es ist ein Rad-Schutzstreifen *oder* er ist verpflichtend. Eine Kombination ist in der StVo nicht vorgesehen.
@@adlerweb
Radfahrstreifen,
Durchgezogene Linie UND blaues Schild = Sonderweg und Benutzungspflicht.
Schutzstreifen:
Gestrichelte Line und Piktogramm auf der Str =
Teil der Fahrbahn
So isses !
Was Fahrradinfrastruktur angeht ist Deutschland ein Entwicklungsland.
Ich habe gehört, es sei Peru.
3:29 "für alle"? Mal angenommen, du hättest ein 8 oder 10jähriges Kind: Würdest du es dort auf dieser Straße alleine fahren lassen? Würde es sich dort wohl fühlen?
Es gibt NIE eine Lösung für alle. Es ist divers.
Es sollte aber EINE Lösungen für möglichst viele geben. Und auch gute Lösungen für jeden.
Derzeit gibt es nur gute Angebote für Kraftfahrer.
Das Argument der 8 bis 80 jährigen kommt zu früh.
Bei Beginn der Debatte verhindert es den Kompromiss - sogar die Kompromissbereitschaft.
Es ist eine Über-Forderung.
Und es fördert die Philosophie der Trennung.
Natürlich
will niemand Radfahrer von der Straße verbannen.
Natürlich
will niemand Autobahnen verbieten.
Natürlich
will jeder Busse und Bahnen fördern.
Keine Ahnung warum diese tollen Angebote nicht angenommen werden.
@@Franzliegt Das sehe ich anders. Wir brauchen prioritär für die Gruppen passende Fahrradwege, die einerseits besonders schutzbedürftig sind und denen zugleich das Autofahren nicht möglich bzw. nicht erlaubt ist. Daher brauchen wir ganz besonders eine sichere Infrastruktur für 8jährige (meinetwegen 10jährige, aber vor der weiterführenden Schule ein bisschen zu üben, schadet sicherlich nicht).
Das Argument der 8 bis 80jährigen kommt daher in meinen Augen garantiert nicht zu früh. Dass dieser Ansatz funktioniert, haben die Niederländer uns ja bereits vorgemacht.
Gegen Kompromisse kann sicherlich kein vernünftiger Mensch grundsätzlich sein. Aber was wäre denn dein Kompromiss? Schlechte Radwege entfernen? Radfahrer zusammen mit dem MIV führen?
Dann würden viele Menschen, die jetzt mit dem Rad fahren, auf andere Verkehrsmittel umsteigen oder illegal mit dem Rad über den Gehweg fahren.
Und andere Kompromisse - gerade die, die versuchen es allen recht zu machen wie z.B. die Einrichtung eines Radwegs ohne dem Auto nennenswert Platz wegzunehmen - führen im Resultat häufig zu Radwegen, die von vielen Radfahrern nicht angenommen werden. Dann heißt es nachher: "Da fährt ja eh kein Radfahrer.".
@@Franzliegt Wie wäre es denn mit folgendem Kompromissvorschlag:
Es wird erstmal an oder parallel zu jeder zweiten Hauptstraße ein Radweg nach niederländischem Vorbild gebaut. Also ohne nennenswerte Umwege, breit und sicher, weitestgehend getrennt vom MIV.
Und wenn das Ergebnis für alle gut ist, machen wir mit der anderen Hälfte der Hauptstraßen weiter.
@@Franzliegt Und um meine Kommentarflut zu beenden: :-)
Was spricht denn gegen die Philosophie der Trennung? Aus meiner Sicht ist das die einzige Lösung neben der Utopie, den MIV so weit zu reduzieren, dass er zu einer Randerscheinung wird.
6:26 Wenn sie eh im Stau feststecken, würden viele Menschen es vorziehen, lieber im Auto zu sitzen: trocken, windgeschützt und klimatisiert.
Auch und gerade im Stau, auch und gerade ohne Radfahrstreifen, ist rechts vorbeifahren für Radler erlaubt.
Die Autolobby würde ich beim Angebot des Verzichts auf Radfahrstreifen
nicht darauf Aufmerksam machen.
@@Franzliegt Nur dass du ganz ohne Radweg/Schutzstreifen häufig nicht rechts vorbeikommst, weil (einzelne) Autofahrer sich rechtsbündig hinstellen. So geht es zumindest mir.