Hallo René, Gilt die "Funktionsprüfung vor Ort" bzw. die "Ersteinweisung durch den Hersteller" nur für die MP der Anlage 1 oder auch generell? Beispielsweise auch für Pflegebetten, Therapieliegen oder Rotlichtlampen? Das ist mir hierbei nicht ganz klar geworden.
Sehr gutes Video, vielen Dank ! Wie verhält es sich eigentlich mit Sauerstoff-Flaschen, O2 Konzentratoren usw., diese fallen nach meinem Verständnis nicht unter Anlage 1. Aus der Praxis kenne ich aber gerade hier die notwendige Ersteinweisung durch den Hersteller. Diese ist aber hier rein rechtlich eigentlich nicht nötig oder?
Schlafapnoe-Geräte sind laut der Liste vom ZLG auch Anlage 1 Geräte. Diese Liste dient aber eher zur Orientierung. Geht man nur nach der Anlage 1 MPBetreibV sind Sauerstoffflaschen, 02 Konzentratorten etc. keine Anlage 1 Geräte. Der Hersteller entscheidet, ob das Medizinprodukt unter der Zweckbestimmung der Anlage 1 fällt. In Zweifelsfall immer den Hersteller kontaktieren 👍 Medizinischer Sauerstoff ist ein Arzneimittel. Fällt gleichzeitig aber auch unter die Gefahrstoffverordnung (Lagerung beachten etc.)
➡Webseite:
safetyspot.de/
Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen:
safetyspot.de/gefaehrdungsbeurteilung-vorlage/
Tolles Video Shikki!
Danke Jan 😉
Hallo René,
Gilt die "Funktionsprüfung vor Ort" bzw. die "Ersteinweisung durch den Hersteller" nur für die MP der Anlage 1 oder auch generell? Beispielsweise auch für Pflegebetten, Therapieliegen oder Rotlichtlampen? Das ist mir hierbei nicht ganz klar geworden.
Das gilt nur für Anlage 1 Geräte. Paragraph 10 MPBetreibVO 👍
Sehr gutes Video, vielen Dank !
Wie verhält es sich eigentlich mit Sauerstoff-Flaschen, O2 Konzentratoren usw., diese fallen nach meinem Verständnis nicht unter Anlage 1. Aus der Praxis kenne ich aber gerade hier die notwendige Ersteinweisung durch den Hersteller. Diese ist aber hier rein rechtlich eigentlich nicht nötig oder?
Schlafapnoe-Geräte sind laut der Liste vom ZLG auch Anlage 1 Geräte. Diese Liste dient aber eher zur Orientierung. Geht man nur nach der Anlage 1 MPBetreibV sind Sauerstoffflaschen, 02 Konzentratorten etc. keine Anlage 1 Geräte. Der Hersteller entscheidet, ob das Medizinprodukt unter der Zweckbestimmung der Anlage 1 fällt. In Zweifelsfall immer den Hersteller kontaktieren 👍 Medizinischer Sauerstoff ist ein Arzneimittel. Fällt gleichzeitig aber auch unter die Gefahrstoffverordnung (Lagerung beachten etc.)