Gute Übersicht. Aufgrund des Beschreibungstextes hatte ich aber gedacht, du würdest auch noch auf das Thema Haftung eingehen. Meines Wissens ist nämlich, wenn ein Arbeitsunfall passiert, eine Haftung des Arbeitgebers und von Führungskräften für Verstöße gegen Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften oder Fehler bei der Überwachung weitgehend ausgeschlossen (wegen § 104 und § 105 SGB VII). Grüße!
Arbeitgeber und Führungskräfte können zur Verantwortung gezogen werden und haftbar gemacht werden bei z.B. grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das Arbeitsschutzgesetz ist ein Gesetz, nicht nur eine Empfehlung oder so.
@@Safety-Spot Sie können vom Staat zu Ordnungsgeldern, Geld- oder sogar Freiheitsstrafen verurteilt werden, richtig. Aber sie haften den Unfallopfern selbst nicht, weil das die BG übernehmen muss. Die BG kann allenfalls bei grober Fahrlässigkeit einen Teil ihrer Auslagen von ihnen ersetzt verlangen (§ 110 SGB VII).
Webseite:
safetyspot.de/
Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen:
safetyspot.de/gefaehrdungsbeurteilung-vorlage/
Danke, das ist vielen GF & FK nicht bekannt. Die denken du meine FaSi bist da und machst für mich alles.
Ja, ist oft so ;)
Vielen Dank für die Informationen.
Sehr gerne!
Sehr informativ und unterhaltend.
Vielen dank 👍🏼
Danke für das Lob!👍
Richtig gut!
🙂👍
Klasse👍
🙂👍
Gute Übersicht. Aufgrund des Beschreibungstextes hatte ich aber gedacht, du würdest auch noch auf das Thema Haftung eingehen. Meines Wissens ist nämlich, wenn ein Arbeitsunfall passiert, eine Haftung des Arbeitgebers und von Führungskräften für Verstöße gegen Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften oder Fehler bei der Überwachung weitgehend ausgeschlossen (wegen § 104 und § 105 SGB VII). Grüße!
Arbeitgeber und Führungskräfte können zur Verantwortung gezogen werden und haftbar gemacht werden bei z.B. grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das Arbeitsschutzgesetz ist ein Gesetz, nicht nur eine Empfehlung oder so.
@@Safety-Spot Sie können vom Staat zu Ordnungsgeldern, Geld- oder sogar Freiheitsstrafen verurteilt werden, richtig. Aber sie haften den Unfallopfern selbst nicht, weil das die BG übernehmen muss. Die BG kann allenfalls bei grober Fahrlässigkeit einen Teil ihrer Auslagen von ihnen ersetzt verlangen (§ 110 SGB VII).