Ein Testament muss NICHT den Ort und das Datum enthalten §2247 (2) BGB "Der Erblasser SOLL ...". Es wird gewünscht macht aber das Testament nicht ungültig. Sollten mehrere Testamente vorliegen, weil man etwas aktualisiert hat wirds sonst nämlich schwierig nachzuvollziehen was gültig ist :)
Vielleicht mal ein Video über Patientenverfügung und Patienenvollmacht. Man hört ja immer wieder, dass´ein vom Gericht eingesetzter Betreuer Hab und Gut des zu Betreuenden billig an die "richtigen" Leute verscherbelt.
Wenn RRG kommen, werden da die Daumenschrauben extrem angezogen und die meisten Informationen hier sind passe. Wenn es ganz dumm läuft, werden wir sogar enteignet oder das Erbe fällt ganz an den Staat.
@@danielaltenbeck3112 Die Linkspartei forderte kürzlich Zwangshypotheken auf die Eigenheime, um die Coronakosten zu bezahlen. Das ist praktisch Enteignung.
Das Leben braucht Anreize. Mein Anreiz ist, dass es meiner Familie gut geht. Mein Leben könnte morgen vorbei sein. Ein Erbe hilft, meine Familie abzusichern.
@@PhilIpp88 Meine Familie hat in den zwanzigern ein Haus auf Borkum gebaut. Es ist heute viele Millionen wert. So geht es unzähligen aus der Mittelschicht. Ob haus oder Wohnung in der Stadt. Aber manche wollen normale Leute gerne aus diesen Bereichen vertreiben wie es scheint…
@@PhilIpp88 Aktuell erben viele unabhängig ihres Verdienstes teure Immobilien, die in vielen Fällen weit über dem Freibetrag liegen. Daher ist das eigentlich egal für welche Einkommensschicht ein interessantes Thema.
Gutes Video. Was jedoch noch fehlt ist, das auch Schulden verlebt werden können. Dies lässt sich jedoch abwenden wenn man innerhalb einer Frist das mit Schulden belastete Erbe beim Notar ausschlägt.
@@ultraranger Das ist leider ein Problem, da man nicht weiss ob es was zu Erben gibt oder dahinter vieleicht ein Schuldenberg steht und vollkommen untranzperent ist.
@@ultraranger Man kann vor Annahme des Erbes eine Aufstellung einsehen. Man muss nicht das Erbe blind annehmen. Aber man sollte halt genau prüfen und rechnen. Zur Not in der 6 Wochen Frist anfechten. Ist leider mit viel Arbeit verbunden.
@@ultraranger es gibt selten eine Situation wo wirklich nicht ersichtlich ist, dass Schulden vorhanden sind, sofern sie nicht illegal erzeugt wurden. Im Zweifel kannst du dann die beiden genannten Verfahren anstreben. Aber wer ist denn die „asoziale boomergeneration“?
@@ultraranger alternativ gibt es auch die Option einer Nachlass Verwaltung. Hier wird der Nachlass soweit angefertigt/aufbereitet. Somit ist dann ziemlich klar, was übrig bleibt. Ist natürlich verbunden mit Kosten für den Nachlassverwalter, die der Nachlass tragen muss
In meinem Job habe ich sehr viel mit dem Thema Erbschaftsteuer zu tun und es ist wirklich erschreckend, was da teils für Summen hin und her gehen und wie krass Erbfälle die Familie spalten können, weil es Stress ums Erbe gibt.
Zu Minute 2:09 möchte ich ergänzen, dass der Ehepartner nach § 1931 Abs. 1 BGB neben Verwandten der ersten Ordnung (Abkömmlinge in grader Linie) grundsätzlich (nur) zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen ist. Im Fall 1 kann der Ehepartner ein weiteres Viertel der Erbschaft und somit die Hälfte erhalten, wenn die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, vgl. § 1371 Abs. 1 BGB. Das weitere Viertel stellt dann den Zugewinnausgleich da. Ansonsten - wie immer - ein sehr informatives Video!
Ich denke, er hat es nur vereinfacht dargestellt, weil es eben im Ergebnis auf die Hälfte hinausläuft. Das Video richtet sich ja nicht an Examenskandidaten ;)
Wie ist es denn, wenn es einen Ehepartner, 2 Kinder, einen Bruder und Eltern gibt? Wer erbt dann wieviel? Und wer ist der Haupterbe, oder gibt's den nur im Falle eines Testaments?
@@saschamayer4050Die höhere Ordnung geht der niedrigeren Ordnung vor. Demnach gehen die Kinder (1. Ordnung, § 1924 BGB) des Erblassers dem Bruder und den (Groß-)Eltern (beides 2. Ordnung, § 1925 BGB) vor. Damit sind lediglich die 2 Kinder und die Ehefrau (gesetzliche) Erben. Daher gilt das oben gesagt. Die Ehefrau erbt 1/2 (in der Zugewinngemeinschaft; ansonsten nur 1/4); Kind 1: 1/4 (oder 37,5 %) und Kind 2: 1/4 (oder 37,5 %). Den Begriff des Haupterben kennt das BGB nicht. Wenn damit der größte Erbteil gemeint ist, wären es entweder die Ehefrau (bei einer Zugewinngemeinschaft) ansonsten die Kinder zu gleichen Teilen. Wenn Sie mit Haupterbe einen Alleinerben meinen, kann dieser sowohl in der gesetzlichen als auch in der gewillkürten Erbfolge (bspw. durch Testament) vorhanden sein.
Kleiner Kritikpunkt: Freibeträge und Freigrenzen sind komplett unterschiedliche Dinge. Daher bitte auf die Wortwahl achten Ansonsten ist es ein super Video!
@@updatedotexe du hast Recht, das habe ich versäumt. Folgendes Beispiel: Person X bekommt 15.000€ und der Freibetrag/ die Freigrenze beträgt 10.000€ in diesem Beispiel. Handelt es sich dabei um einen Freibetrag, muss X 5.000€ versteuern. Wenn es aber eine Freigrenze ist, muss X 15.000€, da er die "Grenze überschritten hat".
Die Inhaltsangabe am Anfang hat gar nichts mit dem Clickbaittitel zu tun. Dieser Kanal ist einer der sachlichsten und beliebtesten in der Finanzszene - was solle sollen dann solche Thumbs? Mich ärgert sowas.
Es mag letztendlich irrational sein, aber für mich ist mein potentielles Erbe zugunsten der mir nachfolgenden Generation ein bedeutsamer Bestandteil der Motivation für mein Schaffen zu Lebzeiten.
Und was ist mit all den Menschen (mit denen du nicht verwandt bist) und denen es schlechter geht, als dir oder deinen Nachkommen? Sollen die alle nichts bekommen? Du und deine Nachkommen habt wahrscheinlich viele Möglichkeiten, Geld zu verdienen. Vielen Menschen in anderen Teilen der Welt ist das nicht vergönnt. Die leiden nocht, ob sie wollen, oder nicht. Kann man das so sagen, oder eher nicht?
gutes Video. Einen winzigen Punkt hätte man aber schon detaillierter machen können, da er praktisch immer auftritt: nämlich dass es mehrere Erben gibt. Nun wird das Haus vererbt und muss doch schließlich verkauft werden, damit die Anteile aufgeteilt werden können. Ist der Verkauf zu diesem Zwecke steuerfrei? Kann der Erbe festlegen, dass das Haus nicht verkauft werden darf, damit der Ehepartner darin noch leben kann? Muss der Ehepartner dann die Kinder auszahlen, mit der Hälfte des Hauswertes? Und was, wenn er das finanziell nicht kann?
Ganz klare Antwort: Ein Fall für den Steuerberater! Entweder müssen die Erben auf den Pflichtteil verzichten oder man vererbt das gemeinsame Haus nur dem Partner. Ansonsten hat man da Partner und sonstige Erben im Grundbuch stehen. Es kommt aber auch drauf an, ob sonstige Vermögen vorhanden sind. Eventuell kann man den Pflichtteil der anderen Erben bereits mit Geld oder sonstigem Vermögen abdecken. Schätzung vom Haus nicht vergessen. Der Einzelfall kann vielfältig sein.
Ja, Verkauf ist steuerfrei, wenn er beim Erblasser steuerfrei gewesen wäre. Der Erbe kann alles festlegen, er ist ja Erbe. Du meinst wahrscheinlich den Erblasser. Der kann auch Auflagen machen, Rechte und Vermächtnisse anderweitig verteilen. Der Erbe muss Pflichtteilsberechtigte auszahlen, wenn diese das fordern. Er kann es, weil der Pflichtteil ja immer nur ein Bruchteil des Erbes sein kann. Dass er eventuell aus finanziellen Gründen gezwungen ist Teile aus der Erbmasse zu verkaufen, ist eine andere Frage.
Danke für das gute Video. Ich möchte aber noch eine Anmerkung zur Erstellung des Testaments machen, weil hier ein kleiner Fehler im Video ist. Ihr sagt, dass das Testament nur dann gültig sei, wenn es handschriftlich geschrieben ist und dass es ein Datum und einen Ort enthalten muss. Nach § 2247 BGB ist es aber so, dass das eigenhändige Testament nach Abs. 1 von Hand geschrieben und UNTERSCHRIEBEN sein muss. Was den Ort und das Datum betrifft, ist es so, dass es sich hierbei nach § 2247 Abs. 2 BGB nur um eine Soll-Vorschrift handelt. Demnach ist es zwar schön, wenn dem Testament ein Ort und ein Datum beigefügt werden, fehlen diese Angaben jedoch, ist das Testament dennoch wirksam und gültig, solange es keine Zweifel an der Gültigkeit nach § 2247 Abs. 5 BGB gibt, da es nur handgeschrieben und unterschrieben sein muss. Zweifel, wie sie Abs. 5 andeutet, könnten sich z.B. daraus ergeben, dass es zwei Testamente gibt, da dann nur das zuletzt errichtete Testament gültig ist. Insofern schaffen die Orts- und Datumsangabe vor allem Klarheit.
Tolles und informatives Video. Jetzt fehlt noch, ob es steuerlich sinnvoller ist, zu Lebzeiten Schenkungen durchzuführen oder den Erbfall auf sich zukommen zu lassen.
Tolles Video! Ihr habt das Thema sehr anschaulich und komprimiert dargestellt. Einen kleinen Hinweis würde ich aber gerne noch da lassen. Bei der Nutzung der Worte „Freigrenze“ und „Freibetrag“ müsst ihr ein wenig mehr acht geben. Beim Abschnitt 6, gegen Minute 3:35 steht das Wort „Freibetrag“ das ist auch richtig. Gesagt wird dagegen aber das Wort „Freigrenze“. Die Bezeichnung Freigrenze ist in diesem Fall Fachlich falsch. Bei der Freigrenze wird nach übersteigen dieser, der ganze Betrag versteuert, also auch der unter dieser Grenze. Der Freibetrag stellt den Betrag unter dieser Grenze Steuerfrei, so wie auch im Video beschrieben. Das soll keine Kritik an dem Video darstellen. Ich habe bei euch das Gefühl, dass ihr solche Hinweise gerne annehmt. Deswegen dieser Kommentar. Ansonsten kann ich nur wiederholen, dass ich das Video sehr gut fand!
Wieso MUSS der Staat sich in ALLEN Sachen sich einmischen ??? Zieht vorm Einkommen schon Steuern ab und dann, egal was man macht muss man hier und da auch noch ne andere Steuer bezahlen. Das ist RAUB !!!
Steuern dienen der Umverteilung und Gerechtigkeit. Was wäre daran fair ohne eigene Arbeit in eine vermögende Familie geboren zu werden? Wir hätten sonst Zustände wie die Franzosen vor 1791, die sich im Zuge der Revolution eine Erbschaftsregelung erdachten. Die Erbschaftssteuer ist eine alte Lösung auf ein noch älteres Problem. Natürlich lässt es sich darum streiten wie hoch die Besteuerung zu sein hat. Ich tendiere auch eher zu einer Besteuerung der Reichen. Aber es ist sinnvoll zu fragen, wieviel Geld wirklich für ein glückliches Leben gebraucht wird. Eine geschenkte Villa in Starnberg gehört für mich nicht dazu.
@@ligeliacable Genau - wieviel Vermögen jemanden glücklich macht ist individuell verschieden. Das kann ja jeder für sich entscheiden. Es geht ja mehr und die vererbende Generation, die einen Antrieb für Leistung(mit Einkommensteuer) hat. Du siehst es meiner Meinung nach genau falsch herum. Wenn der Anreiz zum Vermögensaufbau komplett fehlt wird die Arbeitsleistung ja erst gar nicht erbracht. Von daher ganz klar ja: Ohne Arbeit in eine reiche Familie geboren zu werden ist fair!
Für den ein oder anderen Leser: Vermietete Immobilien sind unter gewissen Voraussetzungen (Vermietung zu Wohnzwecken, Standort DEU, etc.) in Höhe von 10 Prozent steuerfrei.
Hallo wie kann ich das genau verstehen? Also kann mein Vater mir ein Mehrfamilienhaus welches vermietet ist, fast steuerfrei (also bis auf die 10%) schenken bzw vererben? MfG
@@Jhnwyn1337 10 Prozent sind steuerfrei, d.h. 90 Prozent müssen versteuert werden. Unter Abzug des persönlichen Freibetrags (der auch nochmal sehr hoch ist). Bitte aber unbedingt beachten, dass hier unter Umständen neben der Erbschaftsteuer auch noch die Einkommensteuer zu beachten ist.
Aus juristischer Hinsicht einige Fehler: 1. Durch einen reinen Schenkungsvertrag gemäß §§ 516 ff. BGB wird man NIEMALS Eigentümer. Hier ist das Trennungs- und Abstraktionsprinzip zu beachten. 2. Grundsätzlich erben zuerst die Erben der jeweiligen Erbfolge, z.B. Kinder als 1. Ordnung. Der Eherpartner erhält dann qua Gesetz einen entsprechenden Anteil von ½. 3. Es gibt nicht nur 4 Parentelordnungen sondern gemäß § 1929 BGB auch noch weitere. Inwieweit das realistisch ist, sei dahin gestellt. 4. Gemäß § 2247 Abs. 2 BGB sind Ort und Datum ein "soll" und kein "muss".
Tolles Video Thomas 👍. Bitte mehr zu dem Thema. Was ist zu beachten im erbfall bei Immobilien? Was bei einem Aktiendepot. Welcher Wert wird z. B. angesetzt bei Aktien, wenn die Kinder erben und ein Kind kann Aktien gebrauchen, das andere Kind eher Geld. Welcher Wert/kurs wird dann für die Aktien berücksichtigt für einen geldwerten Ausgleich. Wie wird das gerecht und rechtlich sauber aufgeteilt? Gleiche Fall bei einer Immobilie. Ist es sinnvoll Vollmachten einzurichten für den Todesfall?
Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen: Das Testament so genau machen, dass nirgends etwas rein Interpretiert werden kann! Man muss 100% akkurat und präzise formulieren.
Der Freibetrag von 500.000€ für Ehepartner gilt auch bei Gütertrennung. Was entfällt ist der zusätzliche Freibetrag in Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches von 307.000€. Andererseits ist der gesetzliche Erbteil des Ehepartners bei Gütertrennung nicht wie im Video angegeben 1/2 sondern 1/4
Erbschaftsteuer ist einer der größten Abzocken die es gibt. Imagine man muss auf bereits voll versteuertes Vermögen nochmal 7%-50% versteuern. Wo sollen wir noch hin kommen in Deutschland ?
so weit ich weiß, muss das geerbte Vermögen aber 400000 Euro übersteigen. Da ist kaum jemand betroffen. für Kinder ist der Freibetrag 400000 Euro. Für Enkel 200000. Das sollte praktisch niemanden betreffen. Da müsste man schon der einzige Enkel und Universalerbe sein, bevor man sich da um Steuern Gedanken machen müsste.
Hey Thomas, kleine Korrektur: es heißt Erbschaftsteuer und wird also mit einem S geschrieben. Das wird von vielen oft falsch verwendet. Gleiches gilt für Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer.
Ist bei der Tracking Difference von ETFs die TER inklusive? Beispiel: ETF 1: TER: 0,19% TD: -0,11% ETF 2: TER: 0,12% TD: 0,07% Liegen die "realen Kosten" dann bei ETF 1 bei 0,08% (0,19%-0,11%) und bei ETF 2 bei 0,19% (0,12%+0,07%) oder sind die realen Kosten bei ETF 1 -0,11% und bei ETF 2 0,07%?
Ich beschäftige mich auch gerade intensiv mit dem Thema. Den gesetzlichen Erbteil bei erbberechtigten Nachkommen kann man aber doch (weitestgehend) entgehen. Das funktioniert durch ein sogenanntes Vorvermächtnis im Testament. So kann ich Gegenstände an Erben vermachen, die vorab von der gesamtzuverteilenden Erbmasse abgezogen werden. Natürlich zählt das Vorvermächtnis bei der Steuer dann mit, aber ich habe als Erblasser die Möglichkeit, bestimmte Vermögengegenstände in die richtigen Hände zu überführen und damit den gesetzlichen Pflichtanteil eines anderen zu senken. Fazit: Es gibt mindestens ein Instrument, mit dem ich den Pflichtanteil doch umgehen kann...
Achtung, das ist ein Irrtum. Vorausvermächtnisse greifen lediglich in die Verteilung des Nachlasses unter den Erben ein. Für den pflichtteilsrelevanten Nachlass und die Pflichtteilsquoten enterbter Angehöriger sind sie ohne Bedeutung.
Danke euch! In der kürze der Zeit sehr gut erklärt. Ergänzend zwei wichtige Informationen die miteinander in Beziehung stehen. 1. Man kann nicht nur Geld, sondern auch Schulden erben. Daher 2. Die Frist um das Erbe auszuschlagen, oder jegliche andere Änderungen zur gesetzlichen Erbregelung, ist sechs Wochen ab dem Todestag. Auch wenn man evtl. von Trauer überwältig ist, ist es insbesondere bei verschuldeten Erblassern wichtig schnell mit dem Notar Kontakt aufzunehmen.
@@Matthias_Fischer Das beantwortet leider nicht meine Frage, warum sie das Video so betitelt haben, aber die Frage dann mit keinem Wort erwähnen oder wenigstens versuchen zu behandeln...
@@Matthias_Fischer Lol, bist du ein arroganter Typ. Ich weiss was Clickbaiting ist. Du hast aber nicht verstanden, dass ich genau das kritisiere. Das war ein schwaches Video, weil es sich genau um die Diskussion drückt, ob und was fair ist. Die sachlichen Fakten kannte ich alle schon und kann ich im Wikipedia Artikel in 3 min nachlesen...ja ich weiss, viele Menschen sind dazu zu faul. So, jetzt hast vielleicht sogar du Genie verstanden, dass man auch mit einer Frage Kritik ausdrücken kann. Gerne geschehen.
@@Matthias_Fischer Selbstverständlich irrst du dich...man kann und sollte clickbait kritisieren, genau, wie man alles kritisieren kann. Lies doch Mal ein Buch über "critical thinking", vielleicht lernst du da sogar etwas. Ich habe nur eine Frage gestellt, das hat nichts damit zu tun, dass ich angeblich irrational gewesen wäre. Und das hat auch gar nichts damit zu tun, dass ich "inhaltlich" mir mehr Mühe geben müsste...du redest ziemlichen Unsinn und machst einen Strohmann nach dem nächsten auf, bzw. versucht nur abzulenken. Im übrigen warst du es, der von oben herab geschrieben hat, und sich offenbar für allwissend und cool hält. Also, ich wiederhole mich: schlechtes Video, zu feige die eigentlich interessante Frage, ob "erben fair" ist, zu beantworten und eben nur clickbait. Schwach.
@@StephanEngine7878 Weshalb sollte Thomas sich anmaßen beurteilen zu können, ob Erben fair ist oder nicht? Da könnte man ein zehn Stunden Video draus machen und wäre immer noch nicht fertig. Am Ende endet so etwas immer nur im Streit. Persönliche Meinung? Erben ist fair! Nichts Erben ebenfalls! Weshalb? Weil es mein Eigentum ist und ich darüber verfügen kann wie es mir beliebt. Möchte ich alles vor meinem ableben verprassen, ist es meine Entscheidung, da mein Eigentum. Möchte ich es meinen Kindern vererben, ist es ebenfalls meine Entscheidung. Möchte ich es spenden, oder einfach dem Staat schenken, kann ich dies genauso verfügen. Was gar nicht geht, ist der Gedanke man dürfte über mein Eigentum nach Belieben verfügen, weil es ja andere evtl. schlechter trifft. Dies ist nur Neid und keine gute Grundlage! Wie könnte es also fair sein, mein Eigentum/Vermögen, welches ich durch harte Arbeit und Verzicht geschaffen habe, einfach so wieder wegzunehmen? Mit welcher Begründung? Weil ein anderer dies nicht gemacht/geschafft hat?
Mein Dozent (Immobilienwirtschaft) sagte sehr treffend, dass eine Erbschaft nichts anderes ist als eine erzwungene Schenkung. Die wenigsten von uns sterben freiwillig.
Ich verstehe die Erbschaftssteuer nicht. Beispiel: Ich spare über 10 Jahre mit meinem Versteuerten Gehalt eine Summe an und kaufe mir nun ein Haus + Grundstück. Hier zahl ich von meinem Versteuertem Gehalt Grunderwerbssteuer. Nun Versterbe ich 5 Jahre später und mein Ehegatte muss Erbsteuer auf das Haus zahlen (wenn es den Freibetrag überschreitet) und auf ein mit versteuertem Gehalt bezahltes Haus, nochmehr Steuern zahlen. Übersehe ich etwas? Meine Frau und ich wollen in den nächsten Jahren nämlich genau diesen Schritt gehen. Gefühlt zahlt man auf eine Sache mehrmals Steuern, wie ist das fair?
Das sehen Sie zwar richtig, aber der Falls ist relativ unrealistisch da die meisten ein Haus nicht in unter 10 Jahren abbezahlen können. Wenn Sie also einen Kreditaufnehmen wird dies ja gegengerechnet. Zudem gehört in vielen Fällen ja beiden Ehepartner die Hälfte des Hauses. Damit der Fall eintritt müssten sie also ein Haus mit einem Wert deutlich größer 1Mio. kaufen können ohne einen Kredit aufnehmen zu müssen ansonsten ist die Erbschaftssteuer sowieso 0€ oder sehr gering in absoluten Zahlen.
Also zu deinem/eurem konkreten Fall, nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG ist das verschaffen von Mit-/Eigentum an einem zu eigen Wohnzwecken bebauten GrSt. für den einen Ehegatten an den Ehegatten zu Lebenszeiten Steuerfrei und nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG gilt gleiches auch beim Erwerb von Todes wegen wobei hier noch mal ein paar feinheite bezüglich Nachlass Verpflichtungen und einer 10 Jährigen Nachbehaltspflicht zu beachten sind. Aber ja Potenziell kann es durch die ErbSt zu einer Doppelbesteuerung kommen
@finanzfluss wie ist denn das wenn ich von meiner Großtante eine Immobilie erbe? Zählt dann auch die 30% oder kann ich 10 Jahre drin wohnen und bekomme das Haus dann steuerfrei?
Ich habe mehrere Aktiendepots. Wie sieht es denn aus mit dem Vererben dieser Depots oder einzelner Aktienwerte? Muss der Erbe alleine für die Übernahme der Depots schon Steuern zahlen? Denn immerhin werden die Aktien bei Verkauf ja eh über die Abgeltungssteuer versteuert.
Sehr gutes Video. Also nochmal zum Verständnis. Der Freibetrag zählt nur bei einer Schenkung oder allgemein? Kann es auch vorkommen das man nicht benachrichtigt wird?
Danke für ihren Beitrag, der war ganz gut👍Dennoch habe ich eine Frage: Oma&Opa mit 3 Kindern, Oma&Opa + 1 Kind sind verstorben. Bekommen 2 Kinder nun das Erbe oder bekommen die Enkel des verstorbenen Kind auch zu 1/3 was vom Erbe?
Bei der gesetzlichen Erbfolge sind sie Nacherben nach ihren verstorbenen Eltern, wenn beide Eltern verstorben sind. Es kommt also drauf an wer die Erben von K1 waren und oder ob K1 ein Testament hatte und wie das dort geregelt war
Moin, ich finde die Gesetzlich Erbreihenfolge insoweit fair, das man das regelt, was mit Gesetzen geregelt werden kann. Ansonsten bin ich extrem gegen ein Handschriftliches Testament, weil ich das gekrakelte Testament des Notars meiner verstorbenen Mutter bis heute nicht vollständig lesen kann! Einen Computer halte ich für 2021 als ein angemessenes Schreibgerät! Grüße
Kleine Ergänzung von mir aus einer Privaten Erfahrung, dass das Testament Handschriftlich verfasst werden sollte und auf jeder Seite der Ort, Datum und Unterschrift beschriftet wird. Jede Seite wird als einzelnes Dokument betrachten weshalb man auf jeder Seite das schreiben sollte.
4:16 hier muss ich was anmerken. Die Spekulationsfrist von 10 Jahren bei Immobilien gilt nur bei Vermietung. Wenn man die Immobilie eigengenutzt hat dann gilt folgendes: „Sollte eine solche Immobilie jedoch zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden sein, gelten andere, zeitlich weniger strikte Regeln. Dabei ist lediglich zu beachten, dass die Bedingung - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren erfüllt ist. Dies ist selbst dann gegeben, wenn die Gesamtdauer der Eigennutzung weniger als 36 Monaten entspricht. Allerdings muss die Nutzung innerhalb dieses Zeitraums durchgängig gewesen sein.“
Was würde denn passieren, wenn ein Testament erst auftaucht / gefunden wird, nachdem gemäß der gesetzlichen Regeln vererbt wurde? Ist es dann schon zu spät oder wird dann umverteilt?
Mal ne blöde Frage dazu: wenn meine Eltern beide als Eigentümer unseres Hauses im Grundbuch stehen und ein Elternteil verstirbt - kommt es dann überhaupt schon zu einem Erbfall? Und wenn ja, erben dann der Ehepartner und die Kinder ein halbes Haus zu je 50%?
Ab Minute 4:15 Immobilien die nur selbst genutzt wurden können sofort wieder steuerfrei verkauft werden. Immobilien die vermietet waren. Müssen 3 Jahre selbst bewohnt worden sein, also mindestens ein ganzes Jahr Plus zwei Tage.
Was gilt bei einer Zahlung aus einer (Risiko-)Lebensversicherung? Hier wird für den Todesfall eine dritte Person zum bezugsberechtigten. Ist diese Leistung steuerfrei oder steuerpflichtig?
3 роки тому
Kann ich mein Erbe an eine GmbH übertragen und wie sieht es dann steuerlich aus?
@@eule691 die vererber haben das geld gegen leistung bekommen und dabei steuern bezahlt. warum sollte es jetzt noch mal versteuert werden weil es weiter gegeben wird da er/sie gestorben ist? warum sollte die mittelschicht welche das geld nicht einfach ins ausland bringen kann keinen wohlstand aufbauen dürfen?
Die Diskussion über die “richtige/gerechter“ Höhe der Erbschaftsteuer ist ein weites Feld. Die Extrempositionen:1. Steuerfreiheit, denn die Erbmasse wurde ja vorher schon besteuert. 2. Erbschaftsteuer von 100%, denn was hat der Erbe zum Vermögen des Erblassers beigetragen? Gegen diese Extrempositionen ist das dt. Modell doch relativ moderat mit Freibeträgen von immerhin 500.000€ für den Ehepartner und 400.000 für die direkten Nachkommen. Außerdem bleibt das 10 Jahre von den Erben weiter bewohnte Elternhaus steuerfrei.- Recht komfortabel wenn man bedenkt, daß viele Menschen in unserem Land nichts oder sogar Schulden erben.
@@michaelberhorst7003 aber daran sind die eltern von denen. warum sollten eltern die nur auf kosten des staates gelebt haben das gute gefühl haben ihren nachfolgen etwas zu hinterlassen und etwas geschaffen zu haben wenn dem nicht so ist.
Das Finanzamt legt den Wert deiner Immobilie fest, da sie es nicht selbst begutachten, ist es nur eine Schätzung. Solltest du mit der Schätzung unzufrieden sein, kannst du Wiederspruch einlegen.
Sehr gutes Video! Nur der Teil mit der Schenkung zu Lebzeiten ist mir noch nicht ganz klar. Außerdem würde mich interessieren, - ob sich die Erbschaftsreihenfolge, sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern umgehen lassen, wenn man den Sach-Nachlass zu Lebzeiten beispielsweise an eines seiner Kinder verkauft. ⁉ - wie es sich mit dem Erben von Schulden verhält ⁉
Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze: Freibetrag: bis z.B 400.000 EUR ist steuerfrei, nur der darüber hinaus gehende Betrag ist steuerpflichtig. Freigrenze: bis 400.000 EUR ist steuerfrei, ab 400.001 EUR ist der GESAMTE Betrag steuerpflichtig, also 400.001 EUR.
Sehr schönes Video :) Allerdings sind eure Ausführungen zu Spekulationsfrist bei Immobilien von 10 Jahren nicht komplett falsch, aber auch nicht richtig. Eine Immobilie, die man 10 Jahre lang sein wirtschaftliches Eigentum nennt ist ohne Berücksichtigung der Verwendung (Eigennutzung/Vermietung) beim Verkauf nicht steuerbelastet.
Es ging da glaube ich eher um die Begünstigung nach §13 (1) Nr 4a-c ErbStG. Demnach wird der Familienwohnsitz aus dem steuerlichen Erwerb bei Erbschaft/Schenkung rausgerechnet wenn man dort selber einzieht und lebt. Hat hier nix mit §23(1) Nr 1 S. 3 EStG zu tun :)
@@dertypda4385 Thomas hat explizit die 10 Jahre des Schenkungsfreibetrag in Vergleich gesetzt zu dem privaten Veräußerungsgeschäft nach §23 und in dem Zusammenhang eine falsche Aussage getätigt, die ich richtig stellen wollte.
ich finde deine videos super und bin schon ein langer abonnent. meine meinung: diese clickbait bilder in der thumbnail sind unter dem niveau der videos. überlass das doch lieber den utubern mit
Was mir an dem Beitrag fehlt, ist das Thema Vermächtnis. Ich habe kürzlich geerbt und wurde mit der Thematik konfrontiert. Ehrlich gesagt blicke ich da immer noch nicht durch.
Ist es immer ratsam einen Anwalt zu nehmen bezüglich Erbschaft sobald ein Elternteil stirbt , oder kann man sich darauf verlassen das alles seine Richtigkeit hat wenn man etwas erbt ? Kann man auch 2 mal erben Z.B erst wenn der Vater stirbt und später nochmal von seiner Ehefrau ?
Was ist den ein Eingetragener Lebenspartner? Wenn ich mit meinem Freund 10 Jahre oder mehr zusammen bin oder wie muss man das verstehn. Wie ist das mit Halbbruder und Halbschwester, wie verhält es sich dabei?
Vor Einführung der "Ehe für alle" konnten gleichgeschlechtliche Paare mit der Heirat eine "eingetragene Lebenspartnerschaft" begründen, auf die im Wesentlichen die Regelungen der Ehe anwendbar sind. Bloße langjährige Lebensgefährten werden steuerlich und rechtlich wie Fremde behandelt.
Es ist toll, dass es in der BRD eine Erbschaftssteuer gibt. Leider wurde die in Österreich ersatzlos abgeschafft. Dadurch werden immer weniger Leute immer reicher und die anderen im Verhältnis immer ärmer. Da der Finanzmarkt Vermögende begünstigt, ist das fatal. Aber dieser tolle Channel hier beschäftigt sich exakt damit: Wie komme ich durch Anlage und Sparen in die finanzielle Unabhängigkeit? (=Vermögen).
Aktuell muss man in eigenen Wohnungen nicht 10 Jahre wohnen, um sie steuerfrei zu verkaufen, sondern sie lediglich 10 Jahre im Eigentum haben. Bei Eigennutzern ist die Frist kürzer, was einen zusätzlichen Unterschied zur Erbschaftssteuer-Regelung darstellt.
Ich finde man sollte das Testament auch mit den Erben besprechen. Leider verstreiten sich Familien oft nach einem Erbe. Bei einem Testament könnte der Erblasser als eine Art Streitschlichter wirken, was den ein oder anderen Familienstreit verhindern könnte. Außerdem sollte man bei einem Testament auch emotionale Werte bzw. Vorlieben der Erben berücksichtigen. Z.b. mit dem Strebergarten verbindet Erbe X viele Erinnerungen, Erbe Y aber nicht oder Erbe X gärtnert gerne also sollte er den Strebergarten erben und nicht Erbe Y der sich nicht für gärtnern interessiert.
Wie ist es wenn die Eltern in einem Land ohne Erbschaftssteuer wie Österreich leben, wäre interessant muss man dann auch einfach die deutschen Steuersätze zahlen ?
Nach §2 (1) Nr 1 ErbStG hast du in Deutschland einen steuerpflichtigen Erwerb soweit der Erwerber ODER der Erblasser in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat/hatte. Hinzu kommt wenn der Erblasser und Erbe nicht in Deutschland wohnt, jedoch die deutsche Staatbürgerschaft hat und vor weniger als 5 Jahren (10 Jahre für USA) in ein anderes Land verzogen ist. Wenn man im Umkehrschluss nur einen beschränkt steuerpflichtigen Erwerb hat (Erblasser UND Erwerber haben nix mit Deustchland am Hut, jedoch Vermögen im Inland) ist das was der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt nur das Inlandsvermögen nach §121 BewG wie inländisches Grundvermögen, inländisches Betriebsvermögen oder Anteile an inländischen KapGs Ums kurz zu machen: Du lebst in Deutschland und das andere Land erhebt keine ErbSt? Dann ist alles in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig
Versteh ich das richtig? Mein Großvater ist gestorben und hatte kein Testament hinterlegt. Hat dann jeder in der ersten Erbfolge Anrecht oder einer nach dem anderen? Also nur, wenn die Kinder meines Opas auch schon tot wären, ich und meine Kinder nur wenn auch ich nicht mehr wäre.
Alle Erben 1. Ordnung erben zunächst zu gleichen Teilen. Lebende Abkömmlinge schließen die darunter aus. In deinem Beispiel also: Zunächst sind alle Kinder deines Großvaters, darunter auch dein Vater anteilig zu gleichen Teilen berechtigt. Wenn dein Vater nicht mehr lebt trittst du an seine Stelle neben den anderen Kindern deines Großvaters. Deine Kinder können nie GESETZLICHE Erben werden wenn du noch lebst. (§1924 (2) BGB) Testamentarisch kann man die Erbreiehnfolge bestimmen wie man will (Pflitteil beachten). Die Freibeträge und Steuersätze bestimmen sich dabei aber nicht nach der Erbfolge aus dem BGB sondern nach §15 (1) ErbStG
Erben ist fast noch das fairste in Deutschland. Ist es fair dass die gut bezahlten Jobs nur Studierten vorbehalten sind? Aber nicht jeder die Möglichkeit auf ein Studium hat?
So richtig reich wird man meistens durch Erben und anderes leistungsloses Einkommen. Wenn niemand Erbschaftssteuer zahlt und man das auf viele Jahre hochrechnet, hat irgendwann eine Person alles auf der Welt. Man kann das ja auch so regeln, dass die Erbschaftssteuer exponentiel steigt, je mehr man vererbt. Je weniger man erbt, desto weniger Erbschaftssteuern zahlt man. Das wäre eine faire Lösung. Diese Steuern fliesen wieder in Infrastruktur, Medizin, Forschung, Bildung usw. und es profitieren die Nachfolgegenerationen. Unter Präsident Roosevelt lag die Erbschaftssteuer bei 80%.
Ich finde die Freibeträge sehr ungerecht. Warum hat ein Enkelkind einen 10fach höheren Freibetrag als Bruder oder Schwester des Verstorbenen? Die haben nämlich nur denselben Freibetrag wie irgendein Fremder, also 20.000€.
Ich find das ganze Erbschaft / Schenkungssteuerding ungerecht. Erstens geht das den Staat nichts an, zweitens sind die Vermögen ja schon besteuert worden, sei es Lohnsteuer oder sonst was. Das der Staat sich da noch bereichert finde ich nicht richtig.
Das habe ich mir auch gedacht. Da ich selbst keine Kinder habe, aber mein Bruder hat zwei. Wenn ich mal über den Jordan gehe, bekommt jeder von ihnen ca. 10 Wohnungen. Jede Wohnung á 100.000 € (sind mehr wert, aber so ists leichter zu rechnen) ergibt 1.000.000 €. 980.000 € müssen sie dann versteuern zu 30 %. Also 294.000 €. Heißt 3 Wohnungen verkaufen, damit die Erbschaftssteuer bedient werden kann. Blöd nur, dass man ab der dritten verkauften Wohnung vom Finanzamt als Gewerbetreibender eingestuft wird. Das heißt, die 300.000 € sind brutto, also bleiben nur 252.100 € übrig. Also müssen tatsächlich 4 Wohnungen verkauft werden, was 336.134 € entspricht. Damit bleiben 42.134 € übrig, die zu dem dann gültigen Einkommensteuersatz zählen. Gehen wir grob von 25 % aus, sind nochmal 10.534 € abzuziehen und effektiv hat man nur noch 31.600 €, obwohl man 4 Wohnungen verkauft hat. Also muss mein Bruder schon jetzt 294.000 € pro Kind ansparen, damit später die Erbschaftssteuer bedient werden kann. Er darf ja bis zu 400.000 € verschenken. Mindblowing...
@@IMFLordVader Ja, das Leben ist hart....vor allem für Millionenerben. Wenn es Ihnen so extrem wichtig ist, dass die Allgemeinheit nichts von dem zurückbekommt, was Sie erwirtschaftet haben, dann sollten Sie vielleicht mal 3,50€ in die Hand nehmen und sich steuerrechtlich beraten lassen. Meine Kids werden ganz sicher deutlich mehr von mir erben als ihre Neffen/Nichten. Aber dass auch ein großer Teil an die Allgemeinheit gehen soll, halte ich für absolut richtig.
Was ich auf jeden fall nicht fair finde bei schenkung: Dass eltern oder geschwister wie fremde behandelt werden und man nur einen 20.000€ freibetrag hat. Da muss der gesetzgeber auf jeden fall was ändern 🤔
Wie ist das den bei Kinder bei einer Schenkung gelten da auch die 400k steuerfrei also pro Kind, bzw bei einem Haus was aktuel ein vk wert hat von ca 600k und man es an 2 Kinder verschenkt das währen dich dan je 300k pro Kind und müssten doch dan steuerfrei sein oder habe ich das falsch verstanden?
Sehr gutes Thema! Ich finde, dass Erbschaften absolut in Ordnung sind. Bis zu einer gewissen Höhe finde ich das auch wichtig für den Erhalt des Vermögens der Menschen, die sich das erarbeitet haben. Aber ab einem hohen Betrag, sollten wir überlegen ob wir die Erbschaft nicht stark versteuern um mehr Vermögensaufbau ärmerer Menschen zu ermöglichen: durch Bildung, Infrastruktur, Digitalisierung, Gerechtigkeit. Mehr Wohlstand für Alle führt auch zu mehr Erbschaften
Genau Affenfrauträumer, weil das Geld, welches aus Erbschaftssteuer stammt, auch 1:1 in Bildung, Infrastruktur, Digitalisierung und "Gerechtigkeit" fließt. Gott sind Menschen behindert im Kopf!
@@danbutter47 leider kann ich ihrem Kommentar nur einen Daumen nach oben geben. Würden die in diesem Land erarbeiteten Steuern Verantwortungsvoll und richtig eingesetzt werden, so gäbe es keinen Mangel. Leider werden Milliarden für Unintegrierbare ausgegeben und in alle Welt verschenkt.
Es geht nicht um die Versteuerung von Geld oder Einkommen. Es geht um einen nicht leistungsgebundenen Übergang von sehr viel Geld, was wie kaum ein anderes Instrument zur sozialen Ungleichheit beiträgt. Sicher hättest du auch was dagegen, wenn Müllmänner plötzlich nach Tarif 500k steuerfrei pro Jahr verdienten.
@@l.1244 Schwachsinn... Wir leben nicht im Kommunissmus. Leute die sagen Erben ist unfair sind nur neidisch. Die Welt ist unfair und jeder sollte das beste aus seiner Situation machen. Ist es fair, schwach oder krank, oder hässlich geboren zu werden, während andere von Geburt an einen starken Körper haben? Nein. Ist es fair in eine arme Familie geboren zu sein oder schlechte/keine Eltern zu haben , wären andere eine glückliche Familie haben? Nein. Die Welt ist unfair und damit muss man klarkommen, sonst ist man naiv. Und dein Argument mit den Müllmännern macht keinen Sinn... Was hat das mit Erben zu tun? Da würde jeder Müllmann werden wollen oder das Geld ist nichts mehr wert.
@@l.1244 superreiche flüchten vor der erbschaftsteuer und die mittelsschicht sollte diese bezahlen.... kompletter bullshit! ich bin froh das wir so etwas in österreich nicht haben
@@christian9125abd es gibt genug Möglichkeiten solche Flüchtlinge weiterhin der deutschen Erbschaftsteuer zu unterziehen, nur eben nicht nach geltendem Recht. Deshalb muss die Politik tätig werden.
Auch wenn der Sinn von Steuern mittlerweile total verfehlt wurden und ich es als größtes Verbrechen der Staaten ansehe, kannst du doch bei solchen Sachen ein Collab mit Herrn Juhn wieder machen.
Hatte er gesagt: wenn du 2 Kinder hast, erben beide zu 50 %. Wenn die eines der Kinder im Testament ausschließt (da gibt es mehrere Möglichkeiten), erbt das "enterbte" Kind nur noch 25 %. Das enterbte Kind muss den Anspruch dann wiederum gegenüber dem Erben, also Kind Nummer 1, binnen 3 Jahren nach Erhalt der Information über den Tod des Erblassers geltend machen. Über ein Vorvermächtnis kann man aber den Pflichtteil erheblich nach unten drücken.
Es gibt die Möglichkeit einer Pflichtteilergänzungsklage. Dann werden sämtliche Transaktionen der letzten 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers nochmal gründlich durchleuchtet. Wer sich um seinen Pflichtteil betrogen sieht, kann diese Option ziehen.
Wie ist es denn geregelt wenn der Mieter verschuldet verstirbt ,die Erben ausschlagen .. Darf der Vermieter einfach räumen und zb. die Gegenstände unteranderem ein Auto behalten / Verkaufen / verschenken?????? Hab hier so einen Fall. Erbt da nicht der Staat oder die Stadt????
Das das zur Frage steht ist lächerlich! Natürlich ist es Fair! deine Vorfahren haben dafür was geleistet. Und wenn das bald als unfair dargestellt wird möchte ich nicht mehr hiersein und Save ganz viele andere auch nicht mehr :)
Finde schon, dass man die Frage stellen kann. Es haben eben deine Vorfahren etwas geleistet und nicht du selbst. Das widerspricht dem Leistungsprinzip und wird in letzter Konsequenz immer zu extrem ungleichen Vermögensverhältnissen führen. Chancengleichheit ade. Es kommt nur darauf an, ob du Glück hattest in eine reiche Familie geboren zu sein oder nicht.
@@tilschulz94 Die Chancengleichheit wird durch hohe Erbschaftsteuer auch nicht gefördert. Der Staat nimmt sich nur Geld aus längst versteuertem Kapital das ihm nicht gehört.
@@tilschulz94 eben falsch dadurch erreicht man das sich niemand ein vermögen aufbaut wenn dann die erben sowieso wieder darauf steuern zahlen müssen.... warum will immer jeder das der mittelstand welcher für die wirtschaft in deutschland so wichtig ist zu grunde geht? die superreichen welche davon sowieso nicht betroffen sind da sie die tricks kennen keine steuer zu zahlen kommen nicht dran aber einfache leute die erben sollten blechen bis zum kotzen.... wir sind doch nicht im kommunismus, besitz sollte nichts schlechtes sein
Enterbt werden kann in DE so gut wie keiner. Eine bekannte meiner Großeltern hat über Jahre versucht ihre Tochter vom Erbe auszuschließen. Die hat unter anderem die Katze ihrer Mutter ausgesetzt.
klar geht das aber da muss man auch die Freibeträge im Blick haben.. und wenn man noch zu Lebzeiten alles verschenkt hat und dann doch noch 10 Jahre länger lebt, ist ja auch blöd
Wenn ich meiner Nichte im meinem Todesfall als Begünstigte einer Rentenversicherung 25.000 € hinterlasse, gilt das dann als Erbe und sie müsste die 5.000, die über den Freibetrag hinausgehen mit 15% versteuern? Dann wäre es vielleicht klug meine Schwester zusätzlich zu begünstigen. Die könnte den Rest ja ihrer Tochter (meiner Nichte) geben.
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Ein Testament muss NICHT den Ort und das Datum enthalten §2247 (2) BGB "Der Erblasser SOLL ...". Es wird gewünscht macht aber das Testament nicht ungültig. Sollten mehrere Testamente vorliegen, weil man etwas aktualisiert hat wirds sonst nämlich schwierig nachzuvollziehen was gültig ist :)
Hei was mir in dem Video gefehlt hat, ist die Steuersituation bei Schenkungen. Kannst du dazu noch etwas sagen?
Vielleicht mal ein Video über Patientenverfügung und Patienenvollmacht. Man hört ja immer wieder, dass´ein vom Gericht eingesetzter Betreuer Hab und Gut des zu Betreuenden billig an die "richtigen" Leute verscherbelt.
Definitiv ein wichtiges Thema, was leider viel zu häufig nicht zu Lebzeiten aller Betroffenen geklärt wird. Danke für das Video :)
Wenn RRG kommen, werden da die Daumenschrauben extrem angezogen und die meisten Informationen hier sind passe. Wenn es ganz dumm läuft, werden wir sogar enteignet oder das Erbe fällt ganz an den Staat.
@@christophkral191 Ja ne, is klar
Uiuiui das Gespenst des Kommunismus geht um. 👻
@@danielaltenbeck3112 Die Linkspartei forderte kürzlich Zwangshypotheken auf die Eigenheime, um die Coronakosten zu bezahlen. Das ist praktisch Enteignung.
@@christophkral191 Dann wird es aber viele tote politiker geben .
Das Leben braucht Anreize. Mein Anreiz ist, dass es meiner Familie gut geht. Mein Leben könnte morgen vorbei sein. Ein Erbe hilft, meine Familie abzusichern.
Immer lustig, wie die untere Mittelschicht sich als Gutverdiener versteht und für die Erbschaftsteuer kämpft.
@@PhilIpp88 Meine Familie hat in den zwanzigern ein Haus auf Borkum gebaut. Es ist heute viele Millionen wert. So geht es unzähligen aus der Mittelschicht. Ob haus oder Wohnung in der Stadt. Aber manche wollen normale Leute gerne aus diesen Bereichen vertreiben wie es scheint…
@@PhilIpp88 Ich denke nicht, dass sich die untere Mittelschicht sich für Finanzen interessiert. Eher für Konsumkredite.
@@PhilIpp88 Aktuell erben viele unabhängig ihres Verdienstes teure Immobilien, die in vielen Fällen weit über dem Freibetrag liegen. Daher ist das eigentlich egal für welche Einkommensschicht ein interessantes Thema.
Klar, aber findest du es fair mehrere Millionen zu erben. Geht es deiner Familie mit 2 Millionen nicht genauso gut wie mit 200 Millionen?
Gutes Video.
Was jedoch noch fehlt ist, das auch Schulden verlebt werden können. Dies lässt sich jedoch abwenden wenn man innerhalb einer Frist das mit Schulden belastete Erbe beim Notar ausschlägt.
@@ultraranger Das ist leider ein Problem, da man nicht weiss ob es was zu Erben gibt oder dahinter vieleicht ein Schuldenberg steht und vollkommen untranzperent ist.
@@ultraranger Man kann vor Annahme des Erbes eine Aufstellung einsehen. Man muss nicht das Erbe blind annehmen. Aber man sollte halt genau prüfen und rechnen. Zur Not in der 6 Wochen Frist anfechten. Ist leider mit viel Arbeit verbunden.
Man kann auch nach Antritt des Erbes eine Erbschaftsinsolvenz anmelden. Haben wir im Falle meines Bruders gemacht und hat wunderbar geklappt
@@ultraranger es gibt selten eine Situation wo wirklich nicht ersichtlich ist, dass Schulden vorhanden sind, sofern sie nicht illegal erzeugt wurden. Im Zweifel kannst du dann die beiden genannten Verfahren anstreben.
Aber wer ist denn die „asoziale boomergeneration“?
@@ultraranger alternativ gibt es auch die Option einer Nachlass Verwaltung. Hier wird der Nachlass soweit angefertigt/aufbereitet. Somit ist dann ziemlich klar, was übrig bleibt. Ist natürlich verbunden mit Kosten für den Nachlassverwalter, die der Nachlass tragen muss
Ich hab durch euch wahrscheinlich mehr Wissen akkumulieren können, das mir später wirklich was bringt, als in meiner gesamten Oberstufe 😅
Keep it up🙏🙏
In meinem Job habe ich sehr viel mit dem Thema Erbschaftsteuer zu tun und es ist wirklich erschreckend, was da teils für Summen hin und her gehen und wie krass Erbfälle die Familie spalten können, weil es Stress ums Erbe gibt.
Es wäre cool, wenn Du über Erbschaft oder Schenkung von einer Aktie oder ETF Portfolio erzählst. Danke!
Zu Minute 2:09 möchte ich ergänzen, dass der Ehepartner nach § 1931 Abs. 1 BGB neben Verwandten der ersten Ordnung (Abkömmlinge in grader Linie) grundsätzlich (nur) zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen ist. Im Fall 1 kann der Ehepartner ein weiteres Viertel der Erbschaft und somit die Hälfte erhalten, wenn die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, vgl. § 1371 Abs. 1 BGB. Das weitere Viertel stellt dann den Zugewinnausgleich da.
Ansonsten - wie immer - ein sehr informatives Video!
Ich denke, er hat es nur vereinfacht dargestellt, weil es eben im Ergebnis auf die Hälfte hinausläuft. Das Video richtet sich ja nicht an Examenskandidaten ;)
Wie ist es denn, wenn es einen Ehepartner, 2 Kinder, einen Bruder und Eltern gibt?
Wer erbt dann wieviel?
Und wer ist der Haupterbe, oder gibt's den nur im Falle eines Testaments?
@@saschamayer4050Die höhere Ordnung geht der niedrigeren Ordnung vor. Demnach gehen die Kinder (1. Ordnung, § 1924 BGB) des Erblassers dem Bruder und den (Groß-)Eltern (beides 2. Ordnung, § 1925 BGB) vor. Damit sind lediglich die 2 Kinder und die Ehefrau (gesetzliche) Erben. Daher gilt das oben gesagt. Die Ehefrau erbt 1/2 (in der Zugewinngemeinschaft; ansonsten nur 1/4); Kind 1: 1/4 (oder 37,5 %) und Kind 2: 1/4 (oder 37,5 %). Den Begriff des Haupterben kennt das BGB nicht. Wenn damit der größte Erbteil gemeint ist, wären es entweder die Ehefrau (bei einer Zugewinngemeinschaft) ansonsten die Kinder zu gleichen Teilen. Wenn Sie mit Haupterbe einen Alleinerben meinen, kann dieser sowohl in der gesetzlichen als auch in der gewillkürten Erbfolge (bspw. durch Testament) vorhanden sein.
@@giuliokoch007
Danke für die ausführliche Antwort!
Kleiner Kritikpunkt: Freibeträge und Freigrenzen sind komplett unterschiedliche Dinge. Daher bitte auf die Wortwahl achten
Ansonsten ist es ein super Video!
Ich bin auch komplett verwirrt gewesen, was jetzt gemeint war.
bra ...
Wie wärs, wenn du es erklärst statt es nur anzuprangern? -.-
@@updatedotexe uuuuhhhh
@@updatedotexe du hast Recht, das habe ich versäumt.
Folgendes Beispiel: Person X bekommt 15.000€ und der Freibetrag/ die Freigrenze beträgt 10.000€ in diesem Beispiel. Handelt es sich dabei um einen Freibetrag, muss X 5.000€ versteuern. Wenn es aber eine Freigrenze ist, muss X 15.000€, da er die "Grenze überschritten hat".
Interessantes Thema. Was noch interessant gewesen wäre, wäre das Thema Schulden. Vllt. für das nächste Video? ;)
Die Inhaltsangabe am Anfang hat gar nichts mit dem Clickbaittitel zu tun. Dieser Kanal ist einer der sachlichsten und beliebtesten in der Finanzszene - was solle sollen dann solche Thumbs? Mich ärgert sowas.
Es mag letztendlich irrational sein, aber für mich ist mein potentielles Erbe zugunsten der mir nachfolgenden Generation ein bedeutsamer Bestandteil der Motivation für mein Schaffen zu Lebzeiten.
Du meinst wahrscheinlich das mögliche Erbe und nicht ein Vermächtnis.
@@bitcoin4life stimmt! Wir wollen ja mal nicht übertreiben 😉
@@kannmansonichtsagen Ich wollte vor allem darauf hinaus, dass ein Erbe und ein Vermächtnis zwei sehr unterschiedliche Dinge sind.
So ist das wohl.
Und was ist mit all den Menschen (mit denen du nicht verwandt bist) und denen es schlechter geht, als dir oder deinen Nachkommen? Sollen die alle nichts bekommen? Du und deine Nachkommen habt wahrscheinlich viele Möglichkeiten, Geld zu verdienen. Vielen Menschen in anderen Teilen der Welt ist das nicht vergönnt. Die leiden nocht, ob sie wollen, oder nicht. Kann man das so sagen, oder eher nicht?
Extrem wichtiges Thema, das kaum behandelt wird. Bitte mehr davon!! 👍👍
gutes Video. Einen winzigen Punkt hätte man aber schon detaillierter machen können, da er praktisch immer auftritt: nämlich dass es mehrere Erben gibt. Nun wird das Haus vererbt und muss doch schließlich verkauft werden, damit die Anteile aufgeteilt werden können. Ist der Verkauf zu diesem Zwecke steuerfrei?
Kann der Erbe festlegen, dass das Haus nicht verkauft werden darf, damit der Ehepartner darin noch leben kann? Muss der Ehepartner dann die Kinder auszahlen, mit der Hälfte des Hauswertes? Und was, wenn er das finanziell nicht kann?
Ganz klare Antwort: Ein Fall für den Steuerberater!
Entweder müssen die Erben auf den Pflichtteil verzichten oder man vererbt das gemeinsame Haus nur dem Partner.
Ansonsten hat man da Partner und sonstige Erben im Grundbuch stehen.
Es kommt aber auch drauf an, ob sonstige Vermögen vorhanden sind. Eventuell kann man den Pflichtteil der anderen Erben bereits mit Geld oder sonstigem Vermögen abdecken.
Schätzung vom Haus nicht vergessen.
Der Einzelfall kann vielfältig sein.
Ja, Verkauf ist steuerfrei, wenn er beim Erblasser steuerfrei gewesen wäre.
Der Erbe kann alles festlegen, er ist ja Erbe. Du meinst wahrscheinlich den Erblasser. Der kann auch Auflagen machen, Rechte und Vermächtnisse anderweitig verteilen.
Der Erbe muss Pflichtteilsberechtigte auszahlen, wenn diese das fordern. Er kann es, weil der Pflichtteil ja immer nur ein Bruchteil des Erbes sein kann. Dass er eventuell aus finanziellen Gründen gezwungen ist Teile aus der Erbmasse zu verkaufen, ist eine andere Frage.
Danke für das gute Video. Ich möchte aber noch eine Anmerkung zur Erstellung des Testaments machen, weil hier ein kleiner Fehler im Video ist. Ihr sagt, dass das Testament nur dann gültig sei, wenn es handschriftlich geschrieben ist und dass es ein Datum und einen Ort enthalten muss. Nach § 2247 BGB ist es aber so, dass das eigenhändige Testament nach Abs. 1 von Hand geschrieben und UNTERSCHRIEBEN sein muss. Was den Ort und das Datum betrifft, ist es so, dass es sich hierbei nach § 2247 Abs. 2 BGB nur um eine Soll-Vorschrift handelt. Demnach ist es zwar schön, wenn dem Testament ein Ort und ein Datum beigefügt werden, fehlen diese Angaben jedoch, ist das Testament dennoch wirksam und gültig, solange es keine Zweifel an der Gültigkeit nach § 2247 Abs. 5 BGB gibt, da es nur handgeschrieben und unterschrieben sein muss. Zweifel, wie sie Abs. 5 andeutet, könnten sich z.B. daraus ergeben, dass es zwei Testamente gibt, da dann nur das zuletzt errichtete Testament gültig ist. Insofern schaffen die Orts- und Datumsangabe vor allem Klarheit.
Studierst du Jura haha?
@@planic8128 Warum „studieren“? Vielleicht ist er ja fertig? Und warum haha? Ich fand das sehr hilfreich…
Sehr gut dargelegt und vor allem richtig!
Tolles und informatives Video.
Jetzt fehlt noch, ob es steuerlich sinnvoller ist, zu Lebzeiten Schenkungen durchzuführen oder den Erbfall auf sich zukommen zu lassen.
Gib aus was Du hast.
Gut zusammengefasstes Video, aber der Teil für Schenkung ist zu kurz gekommen.
@@xxJJBOSSxx dahinter steht aber auch noch "Pflichtteil, Schenkung, Vererben & mehr verstehen!"
Tolles Video! Ihr habt das Thema sehr anschaulich und komprimiert dargestellt.
Einen kleinen Hinweis würde ich aber gerne noch da lassen. Bei der Nutzung der Worte „Freigrenze“ und „Freibetrag“ müsst ihr ein wenig mehr acht geben. Beim Abschnitt 6, gegen Minute 3:35 steht das Wort „Freibetrag“ das ist auch richtig. Gesagt wird dagegen aber das Wort „Freigrenze“. Die Bezeichnung Freigrenze ist in diesem Fall Fachlich falsch. Bei der Freigrenze wird nach übersteigen dieser, der ganze Betrag versteuert, also auch der unter dieser Grenze. Der Freibetrag stellt den Betrag unter dieser Grenze Steuerfrei, so wie auch im Video beschrieben.
Das soll keine Kritik an dem Video darstellen. Ich habe bei euch das Gefühl, dass ihr solche Hinweise gerne annehmt. Deswegen dieser Kommentar.
Ansonsten kann ich nur wiederholen, dass ich das Video sehr gut fand!
Allein schon der Fakt, dass wir etwas an den Staat abgeben müssen wenn wir etwas *GESCHENKT BEKOMMEN* ist absolut bescheuert!
Wieso MUSS der Staat sich in ALLEN Sachen sich einmischen ??? Zieht vorm Einkommen schon Steuern ab und dann, egal was man macht muss man hier und da auch noch ne andere Steuer bezahlen. Das ist RAUB !!!
Steuern dienen der Umverteilung und Gerechtigkeit. Was wäre daran fair ohne eigene Arbeit in eine vermögende Familie geboren zu werden? Wir hätten sonst Zustände wie die Franzosen vor 1791, die sich im Zuge der Revolution eine Erbschaftsregelung erdachten. Die Erbschaftssteuer ist eine alte Lösung auf ein noch älteres Problem.
Natürlich lässt es sich darum streiten wie hoch die Besteuerung zu sein hat. Ich tendiere auch eher zu einer Besteuerung der Reichen. Aber es ist sinnvoll zu fragen, wieviel Geld wirklich für ein glückliches Leben gebraucht wird. Eine geschenkte Villa in Starnberg gehört für mich nicht dazu.
@@ligeliacable Genau - wieviel Vermögen jemanden glücklich macht ist individuell verschieden. Das kann ja jeder für sich entscheiden.
Es geht ja mehr und die vererbende Generation, die einen Antrieb für Leistung(mit Einkommensteuer) hat. Du siehst es meiner Meinung nach genau falsch herum. Wenn der Anreiz zum Vermögensaufbau komplett fehlt wird die Arbeitsleistung ja erst gar nicht erbracht. Von daher ganz klar ja: Ohne Arbeit in eine reiche Familie geboren zu werden ist fair!
Für den ein oder anderen Leser: Vermietete Immobilien sind unter gewissen Voraussetzungen (Vermietung zu Wohnzwecken, Standort DEU, etc.) in Höhe von 10 Prozent steuerfrei.
Hallo wie kann ich das genau verstehen? Also kann mein Vater mir ein Mehrfamilienhaus welches vermietet ist, fast steuerfrei (also bis auf die 10%) schenken bzw vererben? MfG
@@Jhnwyn1337
10 Prozent sind steuerfrei, d.h. 90 Prozent müssen versteuert werden. Unter Abzug des persönlichen Freibetrags (der auch nochmal sehr hoch ist). Bitte aber unbedingt beachten, dass hier unter Umständen neben der Erbschaftsteuer auch noch die Einkommensteuer zu beachten ist.
Doppelt versteuern, Hammer.
Danke dafür! Das ist ein sehr hilfreicher Überblick.
Aus juristischer Hinsicht einige Fehler:
1. Durch einen reinen Schenkungsvertrag gemäß §§ 516 ff. BGB wird man NIEMALS Eigentümer. Hier ist das Trennungs- und Abstraktionsprinzip zu beachten.
2. Grundsätzlich erben zuerst die Erben der jeweiligen Erbfolge, z.B. Kinder als 1. Ordnung. Der Eherpartner erhält dann qua Gesetz einen entsprechenden Anteil von ½.
3. Es gibt nicht nur 4 Parentelordnungen sondern gemäß § 1929 BGB auch noch weitere. Inwieweit das realistisch ist, sei dahin gestellt.
4. Gemäß § 2247 Abs. 2 BGB sind Ort und Datum ein "soll" und kein "muss".
Ein Glück bin ich kein Jurist geworden.
Tolles Video Thomas 👍. Bitte mehr zu dem Thema. Was ist zu beachten im erbfall bei Immobilien? Was bei einem Aktiendepot. Welcher Wert wird z. B. angesetzt bei Aktien, wenn die Kinder erben und ein Kind kann Aktien gebrauchen, das andere Kind eher Geld. Welcher Wert/kurs wird dann für die Aktien berücksichtigt für einen geldwerten Ausgleich. Wie wird das gerecht und rechtlich sauber aufgeteilt? Gleiche Fall bei einer Immobilie. Ist es sinnvoll Vollmachten einzurichten für den Todesfall?
Frage mich welche Geister hier Daumen nach unten liken...verstehe es nicht! Danke Thomas für guten Content💕💕💕👍
Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen:
Das Testament so genau machen, dass nirgends etwas rein Interpretiert werden kann! Man muss 100% akkurat und präzise formulieren.
Der Freibetrag von 500.000€ für Ehepartner gilt auch bei Gütertrennung. Was entfällt ist der zusätzliche Freibetrag in Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches von 307.000€. Andererseits ist der gesetzliche Erbteil des Ehepartners bei Gütertrennung nicht wie im Video angegeben 1/2 sondern 1/4
Erbschaftsteuer ist einer der größten Abzocken die es gibt. Imagine man muss auf bereits voll versteuertes Vermögen nochmal 7%-50% versteuern. Wo sollen wir noch hin kommen in Deutschland ?
Solange du unter den Freibeträgen bleibst, musst du gar nichts zahlen.
@@Funaru wo hab ich geschrieben das dass immer der fall ist????????????
Ok, dann zahlst du auch nicht Umsatzsteuer oder Verbrauchssteuern?
SPD und Linke wählen, dann wird alles besser !! 👍😁😂
so weit ich weiß, muss das geerbte Vermögen aber 400000 Euro übersteigen. Da ist kaum jemand betroffen. für Kinder ist der Freibetrag 400000 Euro. Für Enkel 200000. Das sollte praktisch niemanden betreffen. Da müsste man schon der einzige Enkel und Universalerbe sein, bevor man sich da um Steuern Gedanken machen müsste.
Hey Thomas, kleine Korrektur: es heißt Erbschaftsteuer und wird also mit einem S geschrieben. Das wird von vielen oft falsch verwendet. Gleiches gilt für Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer.
Ist bei der Tracking Difference von ETFs die TER inklusive?
Beispiel:
ETF 1:
TER: 0,19%
TD: -0,11%
ETF 2:
TER: 0,12%
TD: 0,07%
Liegen die "realen Kosten" dann bei ETF 1 bei 0,08% (0,19%-0,11%) und bei ETF 2 bei 0,19% (0,12%+0,07%) oder sind die realen Kosten bei ETF 1 -0,11% und bei ETF 2 0,07%?
Sehr informatives & interessantes Video! 👍
Ich beschäftige mich auch gerade intensiv mit dem Thema. Den gesetzlichen Erbteil bei erbberechtigten Nachkommen kann man aber doch (weitestgehend) entgehen. Das funktioniert durch ein sogenanntes Vorvermächtnis im Testament. So kann ich Gegenstände an Erben vermachen, die vorab von der gesamtzuverteilenden Erbmasse abgezogen werden. Natürlich zählt das Vorvermächtnis bei der Steuer dann mit, aber ich habe als Erblasser die Möglichkeit, bestimmte Vermögengegenstände in die richtigen Hände zu überführen und damit den gesetzlichen Pflichtanteil eines anderen zu senken. Fazit: Es gibt mindestens ein Instrument, mit dem ich den Pflichtanteil doch umgehen kann...
Achtung, das ist ein Irrtum. Vorausvermächtnisse greifen lediglich in die Verteilung des Nachlasses unter den Erben ein. Für den pflichtteilsrelevanten Nachlass und die Pflichtteilsquoten enterbter Angehöriger sind sie ohne Bedeutung.
Moin zusammen, in welcher Ordnung liegen denn Stiefgeschwister?
Danke euch! In der kürze der Zeit sehr gut erklärt. Ergänzend zwei wichtige Informationen die miteinander in Beziehung stehen. 1. Man kann nicht nur Geld, sondern auch Schulden erben. Daher 2. Die Frist um das Erbe auszuschlagen, oder jegliche andere Änderungen zur gesetzlichen Erbregelung, ist sechs Wochen ab dem Todestag. Auch wenn man evtl. von Trauer überwältig ist, ist es insbesondere bei verschuldeten Erblassern wichtig schnell mit dem Notar Kontakt aufzunehmen.
Was ist, wenn man nicht weiß, dass der Erblasser verschuldet ist? Oder wenn man nicht sicher ist?
@@tinat6520 Diese Frage stelle ich mir auch. Ich bin in 3. Ordnung Erb berechtigt und habe leider keinen Überblick über Vermögen und Verbindlichkeiten
Die Frage im Titel, ob "erben fair" ist oder nicht, habt ihr überhaupt nicht behandelt. Warum?
@@Matthias_Fischer Das beantwortet leider nicht meine Frage, warum sie das Video so betitelt haben, aber die Frage dann mit keinem Wort erwähnen oder wenigstens versuchen zu behandeln...
@@Matthias_Fischer Lol, bist du ein arroganter Typ. Ich weiss was Clickbaiting ist. Du hast aber nicht verstanden, dass ich genau das kritisiere. Das war ein schwaches Video, weil es sich genau um die Diskussion drückt, ob und was fair ist.
Die sachlichen Fakten kannte ich alle schon und kann ich im Wikipedia Artikel in 3 min nachlesen...ja ich weiss, viele Menschen sind dazu zu faul.
So, jetzt hast vielleicht sogar du Genie verstanden, dass man auch mit einer Frage Kritik ausdrücken kann. Gerne geschehen.
@@Matthias_Fischer Selbstverständlich irrst du dich...man kann und sollte clickbait kritisieren, genau, wie man alles kritisieren kann.
Lies doch Mal ein Buch über "critical thinking", vielleicht lernst du da sogar etwas.
Ich habe nur eine Frage gestellt, das hat nichts damit zu tun, dass ich angeblich irrational gewesen wäre.
Und das hat auch gar nichts damit zu tun, dass ich "inhaltlich" mir mehr Mühe geben müsste...du redest ziemlichen Unsinn und machst einen Strohmann nach dem nächsten auf, bzw. versucht nur abzulenken.
Im übrigen warst du es, der von oben herab geschrieben hat, und sich offenbar für allwissend und cool hält.
Also, ich wiederhole mich: schlechtes Video, zu feige die eigentlich interessante Frage, ob "erben fair" ist, zu beantworten und eben nur clickbait. Schwach.
@@StephanEngine7878 Feinste Strohmanargumente macht dir nix draus, war trotzdem die richtige Frage.
@@StephanEngine7878 Weshalb sollte Thomas sich anmaßen beurteilen zu können, ob Erben fair ist oder nicht?
Da könnte man ein zehn Stunden Video draus machen und wäre immer noch nicht fertig. Am Ende endet so etwas immer nur im Streit.
Persönliche Meinung? Erben ist fair! Nichts Erben ebenfalls!
Weshalb? Weil es mein Eigentum ist und ich darüber verfügen kann wie es mir beliebt. Möchte ich alles vor meinem ableben verprassen, ist es meine Entscheidung, da mein Eigentum. Möchte ich es meinen Kindern vererben, ist es ebenfalls meine Entscheidung. Möchte ich es spenden, oder einfach dem Staat schenken, kann ich dies genauso verfügen.
Was gar nicht geht, ist der Gedanke man dürfte über mein Eigentum nach Belieben verfügen, weil es ja andere evtl. schlechter trifft. Dies ist nur Neid und keine gute Grundlage!
Wie könnte es also fair sein, mein Eigentum/Vermögen, welches ich durch harte Arbeit und Verzicht geschaffen habe, einfach so wieder wegzunehmen? Mit welcher Begründung? Weil ein anderer dies nicht gemacht/geschafft hat?
Mein Testament:
Das Lieblingskind bekommt den A1JX52.
Das Andere bekommt den A111ZF.
Ich wusste es 😂😂 ohne, dass ich die WKN kannte
Wie sieht das ganze bei Fonds aus? Wird die Kapitalertragssteuer zusätzlich zur Erbschaftssteuer fällig?
Mein Dozent (Immobilienwirtschaft) sagte sehr treffend, dass eine Erbschaft nichts anderes ist als eine erzwungene Schenkung. Die wenigsten von uns sterben freiwillig.
Ich verstehe die Erbschaftssteuer nicht. Beispiel:
Ich spare über 10 Jahre mit meinem Versteuerten Gehalt eine Summe an und kaufe mir nun ein Haus + Grundstück. Hier zahl ich von meinem Versteuertem Gehalt Grunderwerbssteuer. Nun Versterbe ich 5 Jahre später und mein Ehegatte muss Erbsteuer auf das Haus zahlen (wenn es den Freibetrag überschreitet) und auf ein mit versteuertem Gehalt bezahltes Haus, nochmehr Steuern zahlen.
Übersehe ich etwas? Meine Frau und ich wollen in den nächsten Jahren nämlich genau diesen Schritt gehen. Gefühlt zahlt man auf eine Sache mehrmals Steuern, wie ist das fair?
Das sehen Sie zwar richtig, aber der Falls ist relativ unrealistisch da die meisten ein Haus nicht in unter 10 Jahren abbezahlen können. Wenn Sie also einen Kreditaufnehmen wird dies ja gegengerechnet. Zudem gehört in vielen Fällen ja beiden Ehepartner die Hälfte des Hauses. Damit der Fall eintritt müssten sie also ein Haus mit einem Wert deutlich größer 1Mio. kaufen können ohne einen Kredit aufnehmen zu müssen ansonsten ist die Erbschaftssteuer sowieso 0€ oder sehr gering in absoluten Zahlen.
Also zu deinem/eurem konkreten Fall, nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG ist das verschaffen von Mit-/Eigentum an einem zu eigen Wohnzwecken bebauten GrSt. für den einen Ehegatten an den Ehegatten zu Lebenszeiten Steuerfrei und nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG gilt gleiches auch beim Erwerb von Todes wegen wobei hier noch mal ein paar feinheite bezüglich Nachlass Verpflichtungen und einer 10 Jährigen Nachbehaltspflicht zu beachten sind. Aber ja Potenziell kann es durch die ErbSt zu einer Doppelbesteuerung kommen
@@eragonshurtugal4239 @Alexander Kosch Vielen Dank für die Erklärung :)
Das ist Deutschland. Schrecklich, dass ich Geld dreifach versteuern muss. Wenn es rein kommt, beim Vererben und dann beim Ausgeben nochmal.
Kann man als Verheirateter auch den Pflichtanteil eines Elternteils ausschließen?
Einfach ein Kommentar für den Algo.
Danke für die tollen Videos!
Wie immer ein super Video Finanzfluss! Sehr informativ.
Ausgefuchste Grüße
Pfennigfuchser
@finanzfluss wie ist denn das wenn ich von meiner Großtante eine Immobilie erbe? Zählt dann auch die 30% oder kann ich 10 Jahre drin wohnen und bekomme das Haus dann steuerfrei?
Da gibt es keine Befreiung.
Schön dass ihr das Thema behandelt :)
Ich habe mehrere Aktiendepots. Wie sieht es denn aus mit dem Vererben dieser Depots oder einzelner Aktienwerte? Muss der Erbe alleine für die Übernahme der Depots schon Steuern zahlen? Denn immerhin werden die Aktien bei Verkauf ja eh über die Abgeltungssteuer versteuert.
Sehr gutes Video. Also nochmal zum Verständnis. Der Freibetrag zählt nur bei einer Schenkung oder allgemein?
Kann es auch vorkommen das man nicht benachrichtigt wird?
Nach §1 (2) ErbStG gelten die Vorschriften zu Erbschaften auch für Schenkungen. Was die Freibeträge/Steuerbegünstigungen angeht ist alles identisch
Danke für ihren Beitrag, der war ganz gut👍Dennoch habe ich eine Frage:
Oma&Opa mit 3 Kindern,
Oma&Opa + 1 Kind sind verstorben.
Bekommen 2 Kinder nun das Erbe oder bekommen die Enkel des verstorbenen Kind auch zu 1/3 was vom Erbe?
Bei der gesetzlichen Erbfolge sind sie Nacherben nach ihren verstorbenen Eltern, wenn beide Eltern verstorben sind. Es kommt also drauf an wer die Erben von K1 waren und oder ob K1 ein Testament hatte und wie das dort geregelt war
Danke für das Video!
Moin,
ich finde die Gesetzlich Erbreihenfolge insoweit fair, das man das regelt, was mit Gesetzen geregelt werden kann. Ansonsten bin ich extrem gegen ein Handschriftliches Testament, weil ich das gekrakelte Testament des Notars meiner verstorbenen Mutter bis heute nicht vollständig lesen kann! Einen Computer halte ich für 2021 als ein angemessenes Schreibgerät!
Grüße
Kleine Ergänzung von mir aus einer Privaten Erfahrung, dass das Testament Handschriftlich verfasst werden sollte und auf jeder Seite der Ort, Datum und Unterschrift beschriftet wird. Jede Seite wird als einzelnes Dokument betrachten weshalb man auf jeder Seite das schreiben sollte.
4:16 hier muss ich was anmerken. Die Spekulationsfrist von 10 Jahren bei Immobilien gilt nur bei Vermietung. Wenn man die Immobilie eigengenutzt hat dann gilt folgendes: „Sollte eine solche Immobilie jedoch zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden sein, gelten andere, zeitlich weniger strikte Regeln. Dabei ist lediglich zu beachten, dass die Bedingung - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren erfüllt ist. Dies ist selbst dann gegeben, wenn die Gesamtdauer der Eigennutzung weniger als 36 Monaten entspricht. Allerdings muss die Nutzung innerhalb dieses Zeitraums durchgängig gewesen sein.“
Was würde denn passieren, wenn ein Testament erst auftaucht / gefunden wird, nachdem gemäß der gesetzlichen Regeln vererbt wurde? Ist es dann schon zu spät oder wird dann umverteilt?
Mal ne blöde Frage dazu: wenn meine Eltern beide als Eigentümer unseres Hauses im Grundbuch stehen und ein Elternteil verstirbt - kommt es dann überhaupt schon zu einem Erbfall? Und wenn ja, erben dann der Ehepartner und die Kinder ein halbes Haus zu je 50%?
Ich dass es eine bodenlose Frechheit ist, dass man Gelderben versteuern muss :)!
Ab Minute 4:15 Immobilien die nur selbst genutzt wurden können sofort wieder steuerfrei verkauft werden.
Immobilien die vermietet waren.
Müssen 3 Jahre selbst bewohnt worden sein, also mindestens ein ganzes Jahr Plus zwei Tage.
Was gilt bei einer Zahlung aus einer (Risiko-)Lebensversicherung? Hier wird für den Todesfall eine dritte Person zum bezugsberechtigten. Ist diese Leistung steuerfrei oder steuerpflichtig?
Kann ich mein Erbe an eine GmbH übertragen und wie sieht es dann steuerlich aus?
Ich finde das Erben Steuerfrei sein sollte, da es ja eh schonmal versteuert wurde.. man kann nicht alles 5x versteuern.. nur um Steuern einzutreiben..
Alles Geld, welches von einer Hand zur anderen geht wurde idr schonmal versteuert 🤷♂️ nach der Logik dürfte es keine Steuern mehr geben
@@eule691 die vererber haben das geld gegen leistung bekommen und dabei steuern bezahlt. warum sollte es jetzt noch mal versteuert werden weil es weiter gegeben wird da er/sie gestorben ist? warum sollte die mittelschicht welche das geld nicht einfach ins ausland bringen kann keinen wohlstand aufbauen dürfen?
Die Diskussion über die “richtige/gerechter“ Höhe der Erbschaftsteuer ist ein weites Feld. Die Extrempositionen:1. Steuerfreiheit, denn die Erbmasse wurde ja vorher schon besteuert. 2. Erbschaftsteuer von 100%, denn was hat der Erbe zum Vermögen des Erblassers beigetragen? Gegen diese Extrempositionen ist das dt. Modell doch relativ moderat mit Freibeträgen von immerhin 500.000€ für den Ehepartner und 400.000 für die direkten Nachkommen. Außerdem bleibt das 10 Jahre von den Erben weiter bewohnte Elternhaus steuerfrei.- Recht komfortabel wenn man bedenkt, daß viele Menschen in unserem Land nichts oder sogar Schulden erben.
@@michaelberhorst7003 aber daran sind die eltern von denen. warum sollten eltern die nur auf kosten des staates gelebt haben das gute gefühl haben ihren nachfolgen etwas zu hinterlassen und etwas geschaffen zu haben wenn dem nicht so ist.
wie wird der erbwert eines hauses beziffert? wird anschaffpreis + alter berücksichtigt oder je aktueller marktwert?
Genau, und wer legt das fest und wer muss das praktisch tun? Dies sind so fragen, da findet man immer nirgends etwas zu, immer nur die Theorie.
Das Finanzamt legt den Wert deiner Immobilie fest, da sie es nicht selbst begutachten, ist es nur eine Schätzung.
Solltest du mit der Schätzung unzufrieden sein, kannst du Wiederspruch einlegen.
Zeitpunkt des Todes
Sehr gutes Video! Nur der Teil mit der Schenkung zu Lebzeiten ist mir noch nicht ganz klar. Außerdem würde mich interessieren,
- ob sich die Erbschaftsreihenfolge, sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern umgehen lassen, wenn man den Sach-Nachlass zu Lebzeiten beispielsweise an eines seiner Kinder verkauft. ⁉
- wie es sich mit dem Erben von Schulden verhält ⁉
Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze:
Freibetrag: bis z.B 400.000 EUR ist steuerfrei, nur der darüber hinaus gehende Betrag ist steuerpflichtig.
Freigrenze: bis 400.000 EUR ist steuerfrei, ab 400.001 EUR ist der GESAMTE Betrag steuerpflichtig, also 400.001 EUR.
Sehr schönes Video :)
Allerdings sind eure Ausführungen zu Spekulationsfrist bei Immobilien von 10 Jahren nicht komplett falsch, aber auch nicht richtig. Eine Immobilie, die man 10 Jahre lang sein wirtschaftliches Eigentum nennt ist ohne Berücksichtigung der Verwendung (Eigennutzung/Vermietung) beim Verkauf nicht steuerbelastet.
Es ging da glaube ich eher um die Begünstigung nach §13 (1) Nr 4a-c ErbStG. Demnach wird der Familienwohnsitz aus dem steuerlichen Erwerb bei Erbschaft/Schenkung rausgerechnet wenn man dort selber einzieht und lebt. Hat hier nix mit §23(1) Nr 1 S. 3 EStG zu tun :)
@@dertypda4385 Thomas hat explizit die 10 Jahre des Schenkungsfreibetrag in Vergleich gesetzt zu dem privaten Veräußerungsgeschäft nach §23 und in dem Zusammenhang eine falsche Aussage getätigt, die ich richtig stellen wollte.
Erben sollte keine Fairnessfrage sein; Weil das rein von der Intention des verstorbenen Abhängig sein sollte.
Tolles Video, danke. Aber ist es nun fair?
"Mit warmen Händen gibt man" 😁😁👍👍👌👌🙈🙈
ich finde deine videos super und bin schon ein langer abonnent. meine meinung: diese clickbait bilder in der thumbnail sind unter dem niveau der videos. überlass das doch lieber den utubern mit
Was mir an dem Beitrag fehlt, ist das Thema Vermächtnis. Ich habe kürzlich geerbt und wurde mit der Thematik konfrontiert. Ehrlich gesagt blicke ich da immer noch nicht durch.
Ist es immer ratsam einen Anwalt zu nehmen bezüglich Erbschaft sobald ein Elternteil stirbt , oder kann man sich darauf verlassen das alles seine Richtigkeit hat wenn man etwas erbt ? Kann man auch 2 mal erben Z.B erst wenn der Vater stirbt und später nochmal von seiner Ehefrau ?
Was ist den ein Eingetragener Lebenspartner? Wenn ich mit meinem Freund 10 Jahre oder mehr zusammen bin oder wie muss man das verstehn. Wie ist das mit Halbbruder und Halbschwester, wie verhält es sich dabei?
Vor Einführung der "Ehe für alle" konnten gleichgeschlechtliche Paare mit der Heirat eine "eingetragene Lebenspartnerschaft" begründen, auf die im Wesentlichen die Regelungen der Ehe anwendbar sind. Bloße langjährige Lebensgefährten werden steuerlich und rechtlich wie Fremde behandelt.
@@Bernfried Ich finde das eine Veraltete Sichtweise. Es fehlt eine zwischenlösung.
The Secret ingredient to Erben ist: Bankschließfach und Bargeld.
Gelten für die Schenkung dann alle 10 Jahre die gleichen Freibeträge?
Ja
Ja wie im Video erklärt
Es ist toll, dass es in der BRD eine Erbschaftssteuer gibt. Leider wurde die in Österreich ersatzlos abgeschafft. Dadurch werden immer weniger Leute immer reicher und die anderen im Verhältnis immer ärmer. Da der Finanzmarkt Vermögende begünstigt, ist das fatal. Aber dieser tolle Channel hier beschäftigt sich exakt damit: Wie komme ich durch Anlage und Sparen in die finanzielle Unabhängigkeit? (=Vermögen).
Aktuell muss man in eigenen Wohnungen nicht 10 Jahre wohnen, um sie steuerfrei zu verkaufen, sondern sie lediglich 10 Jahre im Eigentum haben. Bei Eigennutzern ist die Frist kürzer, was einen zusätzlichen Unterschied zur Erbschaftssteuer-Regelung darstellt.
Ich finde man sollte das Testament auch mit den Erben besprechen. Leider verstreiten sich Familien oft nach einem Erbe.
Bei einem Testament könnte der Erblasser als eine Art Streitschlichter wirken, was den ein oder anderen Familienstreit verhindern könnte.
Außerdem sollte man bei einem Testament auch emotionale Werte bzw. Vorlieben der Erben berücksichtigen. Z.b. mit dem Strebergarten verbindet Erbe X viele Erinnerungen, Erbe Y aber nicht oder Erbe X gärtnert gerne also sollte er den Strebergarten erben und nicht Erbe Y der sich nicht für gärtnern interessiert.
Wie ist es wenn die Eltern in einem Land ohne Erbschaftssteuer wie Österreich leben, wäre interessant muss man dann auch einfach die deutschen Steuersätze zahlen ?
Ausland ist immer kompliziert, auch in der EU. Am besten beraten lassen.
Nach §2 (1) Nr 1 ErbStG hast du in Deutschland einen steuerpflichtigen Erwerb soweit der Erwerber ODER der Erblasser in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat/hatte. Hinzu kommt wenn der Erblasser und Erbe nicht in Deutschland wohnt, jedoch die deutsche Staatbürgerschaft hat und vor weniger als 5 Jahren (10 Jahre für USA) in ein anderes Land verzogen ist. Wenn man im Umkehrschluss nur einen beschränkt steuerpflichtigen Erwerb hat (Erblasser UND Erwerber haben nix mit Deustchland am Hut, jedoch Vermögen im Inland) ist das was der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt nur das Inlandsvermögen nach §121 BewG wie inländisches Grundvermögen, inländisches Betriebsvermögen oder Anteile an inländischen KapGs
Ums kurz zu machen: Du lebst in Deutschland und das andere Land erhebt keine ErbSt? Dann ist alles in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig
@@dertypda4385 diplom finanzwirt?
@@KarlFrommer Ne aber in 2 Wochen ist StB-Examen
Versteh ich das richtig? Mein Großvater ist gestorben und hatte kein Testament hinterlegt. Hat dann jeder in der ersten Erbfolge Anrecht oder einer nach dem anderen? Also nur, wenn die Kinder meines Opas auch schon tot wären, ich und meine Kinder nur wenn auch ich nicht mehr wäre.
Alle Erben 1. Ordnung erben zunächst zu gleichen Teilen. Lebende Abkömmlinge schließen die darunter aus.
In deinem Beispiel also: Zunächst sind alle Kinder deines Großvaters, darunter auch dein Vater anteilig zu gleichen Teilen berechtigt. Wenn dein Vater nicht mehr lebt trittst du an seine Stelle neben den anderen Kindern deines Großvaters. Deine Kinder können nie GESETZLICHE Erben werden wenn du noch lebst. (§1924 (2) BGB)
Testamentarisch kann man die Erbreiehnfolge bestimmen wie man will (Pflitteil beachten). Die Freibeträge und Steuersätze bestimmen sich dabei aber nicht nach der Erbfolge aus dem BGB sondern nach §15 (1) ErbStG
@@dertypda4385 danke für die präzise Antwort. 👍🏼💪🏻
Ist eigentlich aber auch logisch 😎
Erben ist fast noch das fairste in Deutschland. Ist es fair dass die gut bezahlten Jobs nur Studierten vorbehalten sind? Aber nicht jeder die Möglichkeit auf ein Studium hat?
So richtig reich wird man meistens durch Erben und anderes leistungsloses Einkommen. Wenn niemand Erbschaftssteuer zahlt und man das auf viele Jahre hochrechnet, hat irgendwann eine Person alles auf der Welt. Man kann das ja auch so regeln, dass die Erbschaftssteuer exponentiel steigt, je mehr man vererbt. Je weniger man erbt, desto weniger Erbschaftssteuern zahlt man. Das wäre eine faire Lösung. Diese Steuern fliesen wieder in Infrastruktur, Medizin, Forschung, Bildung usw. und es profitieren die Nachfolgegenerationen. Unter Präsident Roosevelt lag die Erbschaftssteuer bei 80%.
Ich finde die Freibeträge sehr ungerecht. Warum hat ein Enkelkind einen 10fach höheren Freibetrag als Bruder oder Schwester des Verstorbenen? Die haben nämlich nur denselben Freibetrag wie irgendein Fremder, also 20.000€.
Ich find das ganze Erbschaft / Schenkungssteuerding ungerecht. Erstens geht das den Staat nichts an, zweitens sind die Vermögen ja schon besteuert worden, sei es Lohnsteuer oder sonst was. Das der Staat sich da noch bereichert finde ich nicht richtig.
Weil ein Enkel ein Abkömmling ist.
Enkel nur unter gewissen Voraussetzungen, also im Ausnahmefall, wenn z. B. die eigenen Eltern verstorben sind.
Das habe ich mir auch gedacht. Da ich selbst keine Kinder habe, aber mein Bruder hat zwei. Wenn ich mal über den Jordan gehe, bekommt jeder von ihnen ca. 10 Wohnungen. Jede Wohnung á 100.000 € (sind mehr wert, aber so ists leichter zu rechnen) ergibt 1.000.000 €. 980.000 € müssen sie dann versteuern zu 30 %. Also 294.000 €. Heißt 3 Wohnungen verkaufen, damit die Erbschaftssteuer bedient werden kann.
Blöd nur, dass man ab der dritten verkauften Wohnung vom Finanzamt als Gewerbetreibender eingestuft wird. Das heißt, die 300.000 € sind brutto, also bleiben nur 252.100 € übrig. Also müssen tatsächlich 4 Wohnungen verkauft werden, was 336.134 € entspricht. Damit bleiben 42.134 € übrig, die zu dem dann gültigen Einkommensteuersatz zählen. Gehen wir grob von 25 % aus, sind nochmal 10.534 € abzuziehen und effektiv hat man nur noch 31.600 €, obwohl man 4 Wohnungen verkauft hat.
Also muss mein Bruder schon jetzt 294.000 € pro Kind ansparen, damit später die Erbschaftssteuer bedient werden kann. Er darf ja bis zu 400.000 € verschenken.
Mindblowing...
@@IMFLordVader Ja, das Leben ist hart....vor allem für Millionenerben. Wenn es Ihnen so extrem wichtig ist, dass die Allgemeinheit nichts von dem zurückbekommt, was Sie erwirtschaftet haben, dann sollten Sie vielleicht mal 3,50€ in die Hand nehmen und sich steuerrechtlich beraten lassen.
Meine Kids werden ganz sicher deutlich mehr von mir erben als ihre Neffen/Nichten. Aber dass auch ein großer Teil an die Allgemeinheit gehen soll, halte ich für absolut richtig.
Was ich auf jeden fall nicht fair finde bei schenkung: Dass eltern oder geschwister wie fremde behandelt werden und man nur einen 20.000€ freibetrag hat. Da muss der gesetzgeber auf jeden fall was ändern 🤔
Wie ist das den bei Kinder bei einer Schenkung gelten da auch die 400k steuerfrei also pro Kind, bzw bei einem Haus was aktuel ein vk wert hat von ca 600k und man es an 2 Kinder verschenkt das währen dich dan je 300k pro Kind und müssten doch dan steuerfrei sein oder habe ich das falsch verstanden?
Sehr gutes Thema!
Ich finde, dass Erbschaften absolut in Ordnung sind. Bis zu einer gewissen Höhe finde ich das auch wichtig für den Erhalt des Vermögens der Menschen, die sich das erarbeitet haben. Aber ab einem hohen Betrag, sollten wir überlegen ob wir die Erbschaft nicht stark versteuern um mehr Vermögensaufbau ärmerer Menschen zu ermöglichen: durch Bildung, Infrastruktur, Digitalisierung, Gerechtigkeit. Mehr Wohlstand für Alle führt auch zu mehr Erbschaften
Genau Affenfrauträumer,
weil das Geld, welches aus Erbschaftssteuer stammt, auch 1:1 in Bildung, Infrastruktur, Digitalisierung und "Gerechtigkeit" fließt.
Gott sind Menschen behindert im Kopf!
@dr. rw
"Grundlos".
Leg dich wieder hin und träumt weiter von deinem sozialistischen Kommunismus
@@danbutter47 leider kann ich ihrem Kommentar nur einen Daumen nach oben geben. Würden die in diesem Land erarbeiteten Steuern Verantwortungsvoll und richtig eingesetzt werden, so gäbe es keinen Mangel. Leider werden Milliarden für Unintegrierbare ausgegeben und in alle Welt verschenkt.
@@frankrichter915
Welch wahre Worte!!!
@@danbutter47 tolle Art politisch zu diskutieren. Einfach mal beleidigen, überzeugt bestimmt viele.
Ja ist es !!
Habibi dein Hemd ist beste
Solch ein Video zur Rente wäre auch mal nett.
Natürlich ist Erben fair, weil das vererbte Geld ja schon versteuert wurde und deswegen nicht noch mal versteuert werden sollte!
Es geht nicht um die Versteuerung von Geld oder Einkommen. Es geht um einen nicht leistungsgebundenen Übergang von sehr viel Geld, was wie kaum ein anderes Instrument zur sozialen Ungleichheit beiträgt. Sicher hättest du auch was dagegen, wenn Müllmänner plötzlich nach Tarif 500k steuerfrei pro Jahr verdienten.
@@l.1244 Schwachsinn... Wir leben nicht im Kommunissmus.
Leute die sagen Erben ist unfair sind nur neidisch.
Die Welt ist unfair und jeder sollte das beste aus seiner Situation machen.
Ist es fair, schwach oder krank, oder hässlich geboren zu werden, während andere von Geburt an einen starken Körper haben? Nein.
Ist es fair in eine arme Familie geboren zu sein oder schlechte/keine Eltern zu haben , wären andere eine glückliche Familie haben? Nein.
Die Welt ist unfair und damit muss man klarkommen, sonst ist man naiv.
Und dein Argument mit den Müllmännern macht keinen Sinn... Was hat das mit Erben zu tun? Da würde jeder Müllmann werden wollen oder das Geld ist nichts mehr wert.
@@l.1244 superreiche flüchten vor der erbschaftsteuer und die mittelsschicht sollte diese bezahlen.... kompletter bullshit! ich bin froh das wir so etwas in österreich nicht haben
@@zwush ganz genau, kommunisten können sich nach nordkorea verpissen, sowas brauchen wir hier nicht
@@christian9125abd es gibt genug Möglichkeiten solche Flüchtlinge weiterhin der deutschen Erbschaftsteuer zu unterziehen, nur eben nicht nach geltendem Recht. Deshalb muss die Politik tätig werden.
Stimmt es das man wenn man bei der Bundeswehr arbeitet sein Testament schreiben muss?
Ich liebe dein Gesicht auf dem thumbnail
Auch wenn der Sinn von Steuern mittlerweile total verfehlt wurden und ich es als größtes Verbrechen der Staaten ansehe, kannst du doch bei solchen Sachen ein Collab mit Herrn Juhn wieder machen.
Klugscheißerkommentar: eine Schenkung muss nicht zu Lebzeiten stattfinden, es gibt z.B. auch die "Schenkung auf den Todesfall".
OK
Ich hätte gerne noch die Pflichtanteile gehört aber sonst sehr gutes Video!
Hatte er gesagt: wenn du 2 Kinder hast, erben beide zu 50 %. Wenn die eines der Kinder im Testament ausschließt (da gibt es mehrere Möglichkeiten), erbt das "enterbte" Kind nur noch 25 %. Das enterbte Kind muss den Anspruch dann wiederum gegenüber dem Erben, also Kind Nummer 1, binnen 3 Jahren nach Erhalt der Information über den Tod des Erblassers geltend machen. Über ein Vorvermächtnis kann man aber den Pflichtteil erheblich nach unten drücken.
@@Halfpipesoldier Also hat er es nicht gesagt, aber danke für die Aufklärung!
Es gibt die Möglichkeit einer Pflichtteilergänzungsklage. Dann werden sämtliche Transaktionen der letzten 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers nochmal gründlich durchleuchtet. Wer sich um seinen Pflichtteil betrogen sieht, kann diese Option ziehen.
Muss man auch Steuern zahlen, wenn man nur Wertpapiere vererbt?
Wertpapiere unterliegen der Erbschaftsteuer, hier gibt es keine Befreiungen.
was passiert denn mit eventuellen Schulden werden die auch vererbt und muss man diese dann annehmen ?
Der Erbe ist Gesamtrechsnachfolger. Es werden also Vermögen und Verbindlichkeiten vererbt.
Wie ist es denn geregelt wenn der Mieter verschuldet verstirbt ,die Erben ausschlagen .. Darf der Vermieter einfach räumen und zb. die Gegenstände unteranderem ein Auto behalten / Verkaufen / verschenken?????? Hab hier so einen Fall. Erbt da nicht der Staat oder die Stadt????
Das das zur Frage steht ist lächerlich! Natürlich ist es Fair! deine Vorfahren haben dafür was geleistet. Und wenn das bald als unfair dargestellt wird möchte ich nicht mehr hiersein und Save ganz viele andere auch nicht mehr :)
Absolute Zustimmung.
Finde schon, dass man die Frage stellen kann. Es haben eben deine Vorfahren etwas geleistet und nicht du selbst. Das widerspricht dem Leistungsprinzip und wird in letzter Konsequenz immer zu extrem ungleichen Vermögensverhältnissen führen. Chancengleichheit ade. Es kommt nur darauf an, ob du Glück hattest in eine reiche Familie geboren zu sein oder nicht.
@@tilschulz94 Die Chancengleichheit wird durch hohe Erbschaftsteuer auch nicht gefördert. Der Staat nimmt sich nur Geld aus längst versteuertem Kapital das ihm nicht gehört.
@@tilschulz94 eben falsch dadurch erreicht man das sich niemand ein vermögen aufbaut wenn dann die erben sowieso wieder darauf steuern zahlen müssen.... warum will immer jeder das der mittelstand welcher für die wirtschaft in deutschland so wichtig ist zu grunde geht? die superreichen welche davon sowieso nicht betroffen sind da sie die tricks kennen keine steuer zu zahlen kommen nicht dran aber einfache leute die erben sollten blechen bis zum kotzen.... wir sind doch nicht im kommunismus, besitz sollte nichts schlechtes sein
@Fihlippe Luhis die eltern haben es für einen erarbeitet....... aber wenn das bereits unfair ist warum bekommen dann arbeitsverweigerer geld vom staat
Enterbt werden kann in DE so gut wie keiner. Eine bekannte meiner Großeltern hat über Jahre versucht ihre Tochter vom Erbe auszuschließen. Die hat unter anderem die Katze ihrer Mutter ausgesetzt.
Kann man nicht zu Lebzeiten Eigentum auf beispielsweise die Kinder übertragen und so die Erbschaftssteuer umgehen?
klar geht das aber da muss man auch die Freibeträge im Blick haben.. und wenn man noch zu Lebzeiten alles verschenkt hat und dann doch noch 10 Jahre länger lebt, ist ja auch blöd
Wenn ich meiner Nichte im meinem Todesfall als Begünstigte einer Rentenversicherung 25.000 € hinterlasse, gilt das dann als Erbe und sie müsste die 5.000, die über den Freibetrag hinausgehen mit 15% versteuern? Dann wäre es vielleicht klug meine Schwester zusätzlich zu begünstigen. Die könnte den Rest ja ihrer Tochter (meiner Nichte) geben.
Ich finde es verwirrend, dass hier ständig zwischen den Begriffen „Freigrenze“ und „Freibetrag“ geswitcht wird. Das ist nicht synonym!
Was ist mit Schulden erben?