Vielen Dank für das äußert interessante Video. Eine Frage ist mir dennoch offengeblieben: Müssen Neubauten nicht auch mindestens den KfW 55 Standard erfüllen, um degressiv abgeschrieben werden zu können oder reicht ein Herstellungsdatum nach dem 30.09.23 ala Voraussetzung aus? Über eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Super Zusammenfassung. Wie verhält es sich, wenn ein halbfertiges Haus 2024 oder 2025 gekauft und 2025 fertiggestellt wird. Ursprünglicher Baubeginn und Bauantrag war 2013. Dem Eigentümer gingen die Mittel aus und daher ruhten die Bauarbeiten mehr als 8 Jahre. Ist die degressive Abschreibung möglich, wenn man nun das Haus kauft und die Arbeiten zu Ende bringt und anschließend vermietet?
Gute Frage...würde mich auch interessieren. So habe ich beispielsweise eine kleines Wohngeschäftshaus gekauft (aus dem Jahr 1890). Oben drei fertige Wohnungen, und unten ganz separat eine alte, ehemalige Bäckerei, wo bereits seit über 15 Jahren nichts mehr produziert wurde und welche seither lediglich als Müllhalde der Mieter diente (Verhältnis von fast 50:50%). Unten ist also nach der Entkernung aktuell nur ein Rohbau, sonst nichts (keine Leitungen, Strom, etc.). Könnte ich diese Neuregelungen nun auch für die Kernsanierung/Inwertsetzung dieses Rohbaus nutzen, wenn ich mich nun entscheiden würde, da auch nochmal 1-3 kleine Wohnungen draus zu machen?? Und gilt selbiges auch für weitere Anbauten und Umbauten (der Garagen, Carports, Nebengelasse)?
Vielen Dank für das äußert interessante Video. Eine Frage ist mir dennoch offengeblieben:
Müssen Neubauten nicht auch mindestens den KfW 55 Standard erfüllen, um degressiv abgeschrieben werden zu können oder reicht ein Herstellungsdatum nach dem 30.09.23 ala Voraussetzung aus?
Über eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
🙏
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Habe sie praxis Erfahrung gemacht mit der Sonderabschreibung in Bezug auf das Qualitätssiegel, ist das Siegel wirtschaftlich zu erhalten ?
Super Zusammenfassung.
Wie verhält es sich, wenn ein halbfertiges Haus 2024 oder 2025 gekauft und 2025 fertiggestellt wird. Ursprünglicher Baubeginn und Bauantrag war 2013. Dem Eigentümer gingen die Mittel aus und daher ruhten die Bauarbeiten mehr als 8 Jahre.
Ist die degressive Abschreibung möglich, wenn man nun das Haus kauft und die Arbeiten zu Ende bringt und anschließend vermietet?
Gute Frage...würde mich auch interessieren. So habe ich beispielsweise eine kleines Wohngeschäftshaus gekauft (aus dem Jahr 1890). Oben drei fertige Wohnungen, und unten ganz separat eine alte, ehemalige Bäckerei, wo bereits seit über 15 Jahren nichts mehr produziert wurde und welche seither lediglich als Müllhalde der Mieter diente (Verhältnis von fast 50:50%). Unten ist also nach der Entkernung aktuell nur ein Rohbau, sonst nichts (keine Leitungen, Strom, etc.). Könnte ich diese Neuregelungen nun auch für die Kernsanierung/Inwertsetzung dieses Rohbaus nutzen, wenn ich mich nun entscheiden würde, da auch nochmal 1-3 kleine Wohnungen draus zu machen?? Und gilt selbiges auch für weitere Anbauten und Umbauten (der Garagen, Carports, Nebengelasse)?
Wird doch ab 10:37 genau erklärt, ab wann die Bauanzeigen gebau erfolgen müssen