Ab wann ohne Rentenabschläge in Rente gehen?

Поділитися
Вставка
  • Опубліковано 4 січ 2020
  • "Wann kann man eigentlich in #Rente gehen?" In diesem Video beantworte ich die Frage, ab welchem Zeitpunkt eine Rentenzahlung ohne Rentenabschläge möglich ist. Der Rentenbeginn hängt dabei insbesondere von der gewählten Altersrente ab. Im Video gehe ich auf folgende Rentenarten genauer ein:
    1:13 Die Regelaltersrente
    3:54 Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
    5:36 Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
    Weitere Informationen zum Thema Rente und zur #Altersvorsorge findet ihr auf: www.rentenfuchs.info/
    Folgt mir auch auf Facebook und Twitter:
    / rentenfuchs.info
    / renten_fuchs
    Für mehr Informationen zum Renteneintritt und zu den verschiedenen Rentenarten empfehle ich folgende Beiträge:
    Endlich in Rente…Aber wann genau? - Die Regelaltersrente: www.rentenfuchs.info/regelalt...
    Bis 67 arbeiten? Nicht mit mir… - Die Altersrente für langjährig Versicherte: www.rentenfuchs.info/altersre...
    Vorzeitige Rente aus gesundheitlichen Gründen - Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen: www.rentenfuchs.info/altersre...
    Früher in Rente ohne Abschlag - Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: www.rentenfuchs.info/altersre...

КОМЕНТАРІ • 218

  • @docbrown8035
    @docbrown8035 4 роки тому +11

    Perfekt verständlich erklärt. Vielen Dank.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 роки тому

      Vielen Dank für die Rückmeldung!

  • @martinminz3036
    @martinminz3036 4 роки тому +68

    Das System ist nicht gerecht und gehört reformiert!☹️

  • @henningreh2897
    @henningreh2897 4 роки тому +30

    Warum können Beamte ( einschließlich Bundesregierungsmitglieder) eigentlich schon viel früher ( schon nach wenigen Jahren und mit viel höheren Bezügen ) in den Ruhestand
    gehen als der kleine Mann, ohne
    jemals in die gesetzlichen Kassen
    auch nur einen Cent eingezahlt
    zu haben???
    Diese Frage stellen sich in diesem
    Land mittlerweile viele einfache
    Bürger, die bis kurz vors Umfallen
    arbeiten müssen und dann eine
    Rente bekommen, die kaum
    zum Leben reicht.

    • @AB-fp8xo
      @AB-fp8xo 4 роки тому +2

      beamtenprivileg

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 роки тому

      Dass Beamte viel früher in Rente gehen können, stimmt so nicht. Wirft man einen Blick auf § 51 Bundesbeamtengesetz (Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze; www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__51.html) wird klar: Für Beamte gelten die gleichen Altersgrenzen wie für Angestellte. Außerdem wird das Alter, ab dem man als Beamtin oder Beamter ohne Abzüge in den Ruhestand gehen kann, genauso wie in der gesetzlichen Rente Jahr für Jahr angehoben (auf 67 für alle, die 1964 oder später geboren wurden).

    • @Geli07
      @Geli07 2 роки тому

      Nur Vollzugsbeamte können früher gehen.

  • @womolife2607
    @womolife2607 4 роки тому +3

    Vielen Dank für das Video, es ist super verständlich erklärt 👍👍👍

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 роки тому +1

      Freut mich, dass ich dir weiterhelfen konnte!

    • @petrawagner9699
      @petrawagner9699 3 роки тому

      @@rentenfuchs kann ich mit 63 in Rente gehen habe aber nur 32Jahre eingezahlt arbeite seit 12Jahren auf 400€ Basis

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому +1

      ​@@petrawagner9699 Bei der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren zählen unter anderem auch Schul- und Studienzeiten sowie Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten mit. Daher ist es durchaus wahrscheinlich, dass du die erforderliche Wartezeit erfüllst und schon vorzeitig mit 63 (dann mit Rentenabzügen) in Rente gehen könntest. Nennt sich übrigens Altersrente für langjährig Versicherte. Ein Blick in die ausführliche Rentenauskunft könnte hier vermutlich Klarheit bringen.

  • @HCL1958
    @HCL1958 4 роки тому +1

    Sehr gut erklärt

  • @ObermaatiR
    @ObermaatiR Рік тому +1

    Perfekt erklärt

  • @Malindi65
    @Malindi65 4 роки тому +46

    Die Berechnung nach Geburtsjahr gehört dringend abgeschafft.
    Heute studieren manche bis 30 oder länger. Dennoch dürften sie mit spätestens 67 in Rente gehen - nach nur 37 Beitragsjahren.
    Andere widerum beginnen mit 17 Jahren und können als Jahrgang '64 dennoch erst mit 65 in Rente gehen - nach 48 Beitragsjahren ! Also bitte, das ist irre. Es gehört eine Berechnung rein nach Beitragsjahren her. Es kann nicht angehen, daß ich als Jahrgang 1964, nur weil ich womöglich ein Jahr früher mit 64 in Rente gehe, eien Abschlag bekommen -obwohl ich bis dahin dann 47 Jahre gearbeitet hätte.

    • @locitac6561
      @locitac6561 4 роки тому +1

      Das geht nicht so einfach wie du dir das vorstellst. Wir leben länger (im Durchschnitt) es gibt immer weniger Zahler die für einen Rentner aufkommen. Deswegen wurde eine stufenweise Erhöhung des Rentenalters entschieden.
      Nur beitragsjahre? Dann soll jemand der studiert bis in ein höheres alter arbeiten wie jemand der einen Hauptschulabschluss gemacht hat und dann direkt zu arbeiten angefangen hat? Natürlich müssen Zeiten die zur Ausbildung (Studium) des Berufes zählen mit eingerechnet werden. Jahrgang 58 darf mit 64 in Rente egal ob studiert oder ob eineAusbildung gemacht wurde

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 роки тому

      Mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist dieser Punkt ja zumindest ansatzweise umgesetzt: Wer mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann - ab Jahrgang 1964 - mit 65 abschlagsfrei in Rente, während jemand, der nicht auf die 45 Jahre kommt, erst mit 67 Jahren ohne Abzüge gehen darf.
      Außerdem wirken sich eine längere Einzahlungsdauer ja auch auf die Rentenhöhe aus. Wer 10 Jahre länger eingezahlt hat, wird unter Umständen auch monatlich 350 € mehr an Rente bekommen als derjenige, der kürzer eingezahlt hat.

    • @Malindi65
      @Malindi65 4 роки тому +7

      @@locitac6561 Nein, sie sollten aber auch nicht überproportional früher in Rente gehen dürfen -bei zumesit weitaus weniger harter Arbeit als jmd, der -wie Sie sagen-einen Hauptschulabschluss hat; das sind nämlcih die wahren " Arbeiter", die früh beginnnen und spät in Rente gehen dürfen.

    • @Malindi65
      @Malindi65 4 роки тому +8

      @@rentenfuchs Das nenne Sie " ansatzweise umgesetzt"? Ich bitte Sie: Fair wäre es,wenn "mit 45 Jahre" für alle Gültigkeit hätte,, bzw die Obergrenze markiert. Ich hatte Ihnen vorgerechnet, daß jemand mit JG64, der mit 17 angefangen hat zu arbeiten , locker auf 48 ! Jahre kommt , ehe er ohne Abzüge gehen kann. das ist irrsinnig. Nein,d as ganze Konzept stinkt gewaltig. Die DEutschen dackeln sich ab für andere EU-Staaten, die wesentlich früher in Rente gehen dürfen. Allerhöchtse Eisenbahn für eine durchschlagende Reform -Merkel wird die aber nicht mehr hinkriegen...

    • @locitac6561
      @locitac6561 4 роки тому +1

      Malindi65 dürfen sie ja nicht... wer Baujahr 64 ist erreicht immer mit gleichem Rentenalter die Rente. Egal ob studiert oder nicht (dann gibt es noch den Bonus für besonders langjährige Versicherte) . Und das Beispiel mit dem Hauptschüler habe ich nur genannt, weil dieser, wenn er eine Stelle findet, am schnellsten ins Berufsleben einsteigt. Jeder leistet auf seine Art seinen Beitrag. Weder sind das die wahren Arbeiter noch die studierten.

  • @papaschlumpf2311
    @papaschlumpf2311 3 роки тому +4

    Mit 63 ist Schluss bei mir, auch wenn ich die vollen 14,4% Abschläge hinnehmen muss. Die vier zusätzlichen "freien" Lebensjahre sind mir das Wert.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому +1

      Das kann ich gut nachvollziehen!

  • @Paulchen7223
    @Paulchen7223 3 роки тому +2

    Ich bin Jahrgang 58 und arbeite mit Unterbrechung seit 1973. Seit 25 Jahren in der ambulanten Pflege, 3/4 Stelle. Man sagte mir, ohne Abschlag 30.6.22?! ENDLICH

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому

      Das müsste passen! Wer die 45-jährige Mindestversicherungszeit erfüllt und 1958 geboren wurde, kann im Alter von 64 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Endlich :-)

    • @johndoe432
      @johndoe432 3 роки тому

      Sehr cool ☺️ ich habe noch 19 Jahre nach. 😩

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому

      @@johndoe432 Mehr als die Hälfte ist zumindest schon geschafft!

  • @christofweber9238
    @christofweber9238 4 роки тому +14

    Bin schon mit 15 Jahren am arbeiten ! Jahrgang 63

  • @kallegossler1721
    @kallegossler1721 4 роки тому +3

    Einleuchtende Erklärung. Danke dafür. Bei mir sieht es ein wenig anders aus. Bin Baujahr '60. Beginn der Lehre mit 15. 25 volle Jahre als Bergmann unter Tage. 60% schwerbeschädigt und seid 2014 Hartz 4. Wann darf ich mich denn in die Rente verabschieden? Mit freundlichem Gruß Kalle

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 роки тому +2

      Hallo Kalle, ich bin zwar kein Experte im Bereich "Bergmannsrenten", habe mir den Gesetzestext jedoch vor dem Hintergrund der von dir genannten Punkte einmal angesehen. Dabei sind mir folgende Punkte aufgefallen:
      Für Personen, die mindestens 25 Jahre unter Tage gearbeitet und in dieser Zeit knappschaftliche Beiträge gezahlt haben, gibt es die sogenannte "Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute". Der Rentenbeginn hängt hier, wie auch bei den anderen Altersrenten, vom Geburtsjahr ab. Wer 1960 geboren wurde, kann die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute im Alter von 61 Jahren und 4 Monaten erhalten.
      Daneben gibt es auch noch die "Rente für Bergleute". Diese wird entweder an Personen gezahlt, die im Bergbau vermindert berufsunfähig sind und während der letzten fünf Jahre vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens drei Jahre knappschaftliche Beiträge gezahlt haben oder, und dies könnte in deinem Fall zutreffen, mindestens 50 Jahre alt sind, 25 Jahre mit Beitragszeiten unter Tage aufweisen und im Vergleich zu der von ihnen bisher ausgeübten knappschaftlichen Beschäftigung eine wirtschaftlich gleichwertige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht mehr ausüben. Sollte dies auf dich zutreffen, könnte die Rentenzahlung nämlich schon jetzt beginnen. Gegebenenfalls lohnt sich diesbezüglich eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Drücke dir auf jeden Fall die Daumen! Und melde dich gerne, wenn du noch Fragen hast!

    • @kallegossler1721
      @kallegossler1721 4 роки тому +3

      @@rentenfuchs ich danke herzlichst.
      Das deckt sich mit den Aussagen einer Anwältin des VDK. Ich freue mich das es jemanden gibt der einen im Paragraphen - und Regeldschungel hilft.
      Mit freundlichstem Gruß
      Kalle

  • @tonyzimmer9022
    @tonyzimmer9022 4 роки тому +7

    Die sollen abziehen was sie wollen!!
    Wenn ich 40 Jahre durchgehend und ohne unterbrechung gearbeitet habe gehe ich in Rente!!
    Basta!!!

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 роки тому +1

      Klare Einstellung! Würde dann an Ihrer Stelle frühzeitig durchkalkulieren, damit es auch im Alter finanziell passt!

    • @malindidacupido5627
      @malindidacupido5627 4 роки тому +6

      Die Menschheit hat Jahrtausende ohne Rente überlebt. Wir haben uns versklaven lassen, schufften für eine nimmersatte Elite. Wer genügsam lebt, braucht nicht viel. Übrigens: seit März wurde dee mögliche Hinzuverdienst für Rentner auf über 40 Tausend€ erhöht. Also, dann geh ich beizeiten und such mir was, was ich mir selber einteilen kann. Ich glauub ich geh gleich morgen in Rente 🤣

    • @Haan-o_o
      @Haan-o_o 4 роки тому +1

      Ab Mai 2020 bin ich Rentner. In jungen Jahren dachte ich, wie damals die wenigsten an "Rente" und habe oft den Job gewechselt. Mittlerweile bin ich Rentner, musste aber aufgrund der Krankenversicherung AOK Sozialhilfe beantragen! Ich habe genau 40Jahre und 2Monate in die Rentenkasse eingezahlt, ebenso lange wurden mir die monatlichen Krankenversicherungs Beiträge vom Verdienst abgezogen. Und jetzt kommt die AOK mit einer "Lebensarbeitszeit" und was noch abartiger klingt einer "zweiten Hälfte der Lebensarbeitszeit" daher! Mit anderen Worten: Die AOK versichert mich nicht als Rentner, sondern als freiwillig Versicherten, sprich privat versicherten. Bei ca. €800.- Rente? Wer kann sich da eine private Krankenversicherung leisten? Ziel ist, den Großteil der Bevölkerung auf diese Weise in die Armut zu zwingen.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 роки тому +1

      @@Haan-o_o Wie kommt es, dass du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens die 9/10-Voraussetzung nicht erfüllst? Warst du eine Zeit lang privat versichert oder hast im Ausland gelebt? Wenn du Kinder hast: Sind diese der AOK bekannt? Denn pro Kind werden bei der 9/10-Voraussetzung 3 zusätzliche Jahre berücksichtigt.

    • @tonyzimmer9022
      @tonyzimmer9022 4 роки тому +1

      @@Haan-o_o
      Ist sehr bedauerlich!aber ich denke,es wird auch bei Ihnen irgenwie weitergehen!
      Es gibt keinen stillstand im Leben.
      Ja, jeder hat da so seine eigene Job Einstellung.
      Mein bestreben war,weitgehenst den Job nicht so oft zu wecheln.
      Die Quittung für das allzu flexible Arbeitsleben bekommt man dann im Alter.
      Entweder Gesundheitlich oder Finanziell .
      Das mit dem ständigen wechseln haben auch viele Junge Leute immer noch nicht begriffen dass das nicht immer gut ist.
      Aber genau das will der STAAT doch.Lieber zum Lebensunterhalt noch was dazu geben,als jemandem Rente zu zahlen der 40 Jahre und mehr eingezahlt hat.
      Das ist dem STAAT zu teuer!!!
      Die meißten sagen:Ach, wunderbar,wir leben in einer suuuper flexiblen Arbeitswelt,springe von einer Job Erfahrung zur nächten.
      Aber ob man später damit auskommt?
      Ich habe das Glück für die verursacher zu arbeiten,den STAAT.
      Nichts desto trotz finde ich es nicht do toll die Leute in teilzeit Jobs zu pressen.
      Früher ging es doch auch!Ein Job hat eine Familie ernährt.

  • @Seewolf-ne7us
    @Seewolf-ne7us 4 роки тому +3

    Wird die Lehrzeit mit berechnet ? Ich bin 1960 geboren, und habe mit 17 Jahren meine Lehre begonnen. Bin die ganzen Jahre bis heute am arbeiten, kann ich mit 64Jahren und 4 Monate in Rente gehen??

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 роки тому +1

      Während der Lehrzeit wurden vermutlich auch schon Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. In dem Fall zählt auch die Lehrzeit bei der 45-jährigen Mindestversicherungszeit mit, sodass das mit der abschlagsfreien Rente mit 64 Jahren und 4 Monaten klappen sollte. Will man auf Nummer sicher gehen, lohnt sich ein Blick in die aktuelle Rentenauskunft oder eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 роки тому

      Leider nicht. Rentenabschläge, die bei der Berechnung einer früheren Rente bereits berücksichtigt wurden, bleiben auch beim Wechsel in eine andere Rente bestehen. Dies hat zur Folge, dass sich die Rentenhöhe in den meisten Fällen nicht groß verändert, wen man von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechselt. Ein Absinken der Rente ist gesetzlich ausgeschlossen, aber auch ein Anstieg eher selten.

  • @tatmehmet9834
    @tatmehmet9834 4 роки тому

    Zählt auch wenn Kranken Kasse 4 Monate. die Renten Beiträge einbezahlt Und beim Ausbildung vergűtung Beiträge in die Renten Kasse entrichtet wird

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 роки тому

      Hallo, auch wenn die Krankenkasse die Beiträge an die Rentenversicherung zahlt, zum Beispiel beim Bezug von Krankengeld, handelt es sich um Pflichtbeiträge, die bei der 45-jährigen Mindestversicherungszeit berücksichtigt werden. Und auch die vom Arbeitgeber während einer Ausbildung gezahlten Beiträge zählen mit.

    • @tatmehmet9834
      @tatmehmet9834 4 роки тому

      @@rentenfuchs Ich bedanke mich fűr den Antwort

  • @m.j.3977
    @m.j.3977 3 роки тому

    Ich bin 1979 geboren, habe einen Schwerbehindertenausweis von 50%, Arbeite seit 2007 in der Schweiz, bin aber nicht als Behindert gelistet. Mit wieviel Jahren kann ich ohne Abzüge in Rente gehen, und muss ich wieder nach Deutschland ziehen, oder genügt eine 6Mon Aufenthalt, ist dies überhaupt nötig. Einen 2Wohnsitz habe ich in Deutschland.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому

      Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann abschlagsfrei an Ihren Geburtsjahrgang im Alter von 65 Jahren gezahlt werden; mit Abschlägen ab 62 (10,8 % Abschlag). Voraussetzung ist, dass die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt wird. Da hierbei aber auch Beitragszeiten in der Schweiz mitgezählt werden, dürfte dies bei Ihnen vermutlich weniger ein Problem darstellen. Mehr zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfahren Sie in diesem Video: ua-cam.com/video/EqzJJP64N2c/v-deo.html
      Die Rente kann problemlos auch ins Ausland gezahlt werden; es ist nicht erforderlich, dass Sie für die Rentenantragsstellung wieder nach Deutschland ziehen.

  • @sonnescheint5265
    @sonnescheint5265 3 роки тому +1

    Ich bin jahrgang 58, habe die rentenabschläge gekauft. Am 1 mai 2021 ist schluss.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому +1

      Das freut mich! Bis Mai 2021 ist es jetzt ja auch echt schon absehbar!

  • @Likedeeler
    @Likedeeler 4 роки тому

    Werden berufliche Weiterbildungen wie Meisterschule und Technikerschule in den 45 Jahren mit angerechnet?

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 роки тому

      Bei der 45-jährigen Mindestversicherungszeit werden nur Beitragszeiten berücksichtigt. Wer neben der Meister- oder Technikerschule nicht gearbeitet hat, hat auch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Die Folge: Diese Zeit ist zwar Anrechnungszeit, wird bei der 45-jährigen Mindestversicherungszeit jedoch nicht berücksichtigt (bei der 35-jährigen allerdings schon).

  • @dirkkon2193
    @dirkkon2193 3 роки тому +2

    Bin 1968 gebohren und mit 16 in die Lehre und seit dem in Vollzeit am Arbeiten gegangen. 2029 hätte ich damit 45 Jahre voll. Somit könnte ich also eigentlich mit 63 in Rente gehen ohne Abzüge wenn diese bescheuerte Altersgrenze von 65 nicht wäre. Um wieviel Prozent steigert sich denn meine Rente wenn ich also 47 Jahre Arbeite anstelle von 45 ? Denn wenn man mir etwas abzieht wenn ich früher in Rente gehe will ich auch mehr haben wenn ich länger Arbeite.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому

      Einen prozentualen Zuschlag vergleichbar zum Rentenabschlag, wenn man bereits mit 63 in Rente geht, gibt es erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer 1964 oder später geboren wurde, erhält für jedes Jahr, das er über das 67. Lebensjahr hinaus arbeitet, einen Zuschlag in Höhe von 5 %.
      Das heißt jedoch nicht, dass du mit 65 die gleiche Rente wie mit 63 ohne Abzüge erhälst. Denn zwischen 63 und 65 zahlst du ja weiterhin in Rentenversicherung ein und erwirbst hierdurch auch zusätzliche Rentenpunkte. Wie viele Rentenpunkte in diesen zwei Jahren zusätzlich gesammelt werden, hängt vom individuellen Verdienst ab. Ein Durchschnittsverdiener würde beispielsweise in zwei Jahren zwei zusätzliche Rentenpunkte erhalten und damit seine monatliche Brutto-Rente - Stand heute - um knapp 70 € steigern.

    • @dirkkon2193
      @dirkkon2193 3 роки тому

      @@rentenfuchs Müsste also im Umkehrschluss heißen, das wenn ich mit 63 bei 45 Jahren Arbeiten auch nur 70 Euro weniger Rente bekomme als wenn ich mit 65 in Rente gehe und auf die 2 Punkte verzichte. Warum sollte jemand der früh angefangen hat zu Arbeiten und seine 45 Jahre eingezahlt hat damit bestraft werden das er länger Arbeiten muss als all diejenigen, die mit 65 oder 67 in Rente gehen nur weil sie früher Geboren wurden und auch nur 45 Jahre eingezahlt haben.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому

      ​@@dirkkon2193 Es ist ja so, dass jemand, der früher in Rente geht, statistisch gesehen für einen längeren Zeitraum Rente erhält als derjenige, der sich für einen späteren Rentenbeginn entscheidet. Durch die Rentenabschläge soll - mehr oder weniger - erreicht werden, dass die über die gesamte Rentenlaufzeit gezahlte Rente ungefähr gleich hoch ausfällt. Ob man bereits mit 63 oder erst mit 64 oder 65 die 45-jährige Mindestversicherungszeit erfüllt, beeinflusst die voraussichtliche Rentenbezugsdauer hingegen nicht, weshalb rein rechnerisch zwei Personen, die bis 63 gleich viel Geld in die Rentenkasse eingezahlt haben, auch (im Regelfall) eine Rente in gleicher Höhe erhalten sollen. Dabei ist es dann weniger relevant, ob der ein vielleicht ein paar länger eingezahlt hat, der andere aber etwas höhere Beiträge. Kann den von Ihnen geäußerten Unmut aber trotzdem verstehen. Mit dem Argument sind Sie auch nicht der Einzige.

    • @dirkkon2193
      @dirkkon2193 3 роки тому +1

      @@rentenfuchs Dann müsste mir der Staat garantieren, das ich so alt werde wie der von denen errechnete Durchschnitt. Ansonsten müsste es eine Regelung geben in der ich im vorzeitigem Todesfall die verbleibende Rente Vererben kann. Das wäre dann ok und fair. Und nicht das Vater Staat sich die Kohle dann Einsackt für die ich gearbeitet habe.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому

      ​@@dirkkon2193 Genauso wie bei Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung handelt es sich auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung um eine Sozialversicherung - der Versicherungsgedanke spielt also eine maßgebliche Rolle. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung käme man ja auch nicht auf die Idee, seine eingezahlten Beiträge zurückzufordern, wenn man - zum Glück - keine hohen Krankheitskosten hatte. So wie durch die Krankenkasse das Risiko von Krankheit und Behinderung abgesichert wird, sichert die gesetzliche Rentenversicherung das "Langlebigkeitsrisiko" ab. Nach Ihrer Logik müsste man die gesetzliche Rente ja auch einstellen, wenn jemand älter als der Durchschnitt würde...

  • @brigittekerling6487
    @brigittekerling6487 3 роки тому

    Habe immer Vollzeit gearbeitet .

  • @sabineasmu4198
    @sabineasmu4198 3 роки тому

    Ich bin im Januar 1956 geboren. Nach dieser Tabelle hätte ich den Oktober noch arbeiten müssen. Also mit 63+10 Montag. Bei mir war es aber 63 + 9 Mochte.
    Auch die dazukommenden Monate stimmen nicht.Es soll nach dem Video ab 1958 zwei Monate dazu kommen. Meine Kollegin ist im Dezember 1955 geboren. Ich bin einen Monat jünger. Aber es geht über das Jahr. Sie 1955, ich 1956.
    Sie durfte mit 63+7 Monate gehen. Also sind auch 1955/1956 geborene 2 Monat unterschied Unterschied. Nicht ein Monat.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому

      Hallo Sabine, nach deinem Kommentar habe ich alle Tabellen nochmal korrigiert; denn Fehler können ja tatsächlich mal vorkommen. Stimmt aber soweit alles: Hier auch nochmal die Links zu den jeweiligen Gesetzestexten, aus denen die Tabellen entstammen:
      Regelaltersrente: www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html
      Altersrente für besonders langjährig Versicherte: www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236b.html
      Altersrente für schwerbehinderte Menschen: www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236a.html
      Bei Minute 4:35 kannst du zudem sehen, dass der Jahrgang 1956 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 Jahren und 8 Monaten erhalten kann. Das passt dann auch mit deiner Aussage, dass du zum 1. Oktober 2019 in Rente gehen konntest. Denn die Rente beginnt zu dem Monat, zu dessen Beginn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wer also beispielsweise am 15. Januar 1956 geboren wurde, erfüllt die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zum 14. September 2019 und kann die abschlagsfreie Rente somit zum 1. Oktober 2019 erhalten.
      Was deine Kollegin betrifft: Auch hier stimmen die Angaben im Video bei Minute 4:35. Sie erfüllt die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 Jahren und 6 Monaten - also im Juni 2019. Rentenbeginn ist dann, wie oben erläutert, der 1. Juli 2019 (es sei denn, die Kollegin ist am 1. Dezember 1955 geboren, dann könnte sie die Rente bereits ab dem 1. Juni 2019 erhalten).
      Hoffe, dass ich damit alle Unklarheiten aufklären konnte. Bei weiteren Fragen melde dich gerne bei mir!

  • @brigittekerling6487
    @brigittekerling6487 3 роки тому

    Hallo ich bin1959 geb. Habe die volle Erwerbsrente ,habe 50 Prozent .Ab wann kann ich die Altesrende ohne Abzug bekommen ?

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому

      Wer 1959 geboren wurde, kann im Alter von 64 Jahren und 2 Monaten ohne Abzüge in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln. Wechselt man von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente ist es jedoch häufig so, dass die Rentenhöhe unverändert bleibt. Ob dies auch bei Ihnen der Fall ist, wird Ihnen die Deutsche Rentenversicherung mitteilen können. Auf Antrag berechnet diese nämlich, ob und wie sich die Rentenhöhe beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente verändern würde.

  • @BrandonLee-zc7kc
    @BrandonLee-zc7kc 3 роки тому +1

    Na klasse ich darf mir einen Schuften , die andren kommen da rüber bekommen alles hier um sonst 🙈

  • @stefanhuttemeister9955
    @stefanhuttemeister9955 3 роки тому

    Ich habe in 5 Jahren meine 45 Jahre voll zudem habe ich 70% Schwerbehinderung . Mein Eintrittsalter ohne Beh. wäre 67. wann kann ich ohne Abschlag gehen. Führen beide Faktoren zu einem noch früheren ausscheiden.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому +1

      Hallo Stefan, 45 Jahre mit Beitragszeiten + anerkannte Schwerbehinderung stellen dich in Bezug auf den abschlagfreien Renteneintritt nicht besser, als wenn nur eine der beiden Voraussetzungen erfüllt wäre. Sowohl bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen als auch bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist ein abschlagsfreier Renteneintritt für den Jahrgang 1964 und jünger erst mit 65 Jahren möglich.
      Durch die anerkannte Schwerbehinderung hast du jedoch den Vorteil, auch bereits früher - dann jedoch mit Abzügen - in Rente zu gehen. Frühestmöglicher Rentenbeginn wäre dann bei dir mit 62 Jahren. Der dauerhafte Rentenabschlag läge dann bei 10,8 %.

  • @michaelr5375
    @michaelr5375 3 роки тому

    Hallo ich wurde 1967 geboren Verstehe ich es richtig das wenn ich 45 Arbeitsjahre voll habe dann mit 65 in Rente ohne Abzüge gehen kann ? Gruß Michael

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому

      Genau richtig!
      Wenn du mehr zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfahren möchtest, empfehle ich dir dieses Video: ua-cam.com/video/6Zg9nAXJvDY/v-deo.html

  • @Bloodrayne63
    @Bloodrayne63 10 місяців тому

    Wenn es GT beliebt, bleibt die abschlagfreie Rente was sie ist, ein frommer Wunsch. Jeder Zahltag mit Abschlägen wiegt das vielfach auf. Das letzte Hemd hat keine Taschen.

  • @wolfganglutz2763
    @wolfganglutz2763 3 роки тому

    Wenn ich45 Jahre eingezahlt habe kann ich dann meine Rente natürlich mit viel Abzügen mit 60 Jahren bekommen?

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому

      Frühestmöglicher Rentenbeginn mit Abzügen wäre mit 63 - es sei denn, Sie haben eine anerkannte Schwerbehinderung, dann gegebenenfalls etwas früher; aber auch dann nicht mit 60.

  • @jorgangermann4954
    @jorgangermann4954 4 роки тому +2

    Was passiert wenn der Chef einen in den letzten Jahren kündigt auch wenn man seine 45 Jahre arbeit voll hat ?

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 роки тому +1

      Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob die Kündigung überhaupt zu Recht erfolgt ist. Denn Arbeitgeber, die regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, müssen sich an die Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes halten. Die Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters ist hiernach gar nicht so einfach.
      Sollte die Kündigung rechtmäßig erfolgt sein, ist es so, dass zunächst Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Ist die 45-jährige Mindestversicherungszeit bereits erfüllt, spielt es keine Rolle mehr, ob die Zeit der Arbeitslosigkeit mitzählt oder nicht. Nach maximal zwei Jahren Arbeitslosengeld I-Bezug würde man dann, sofern man keinen neuen Job gefunden hat und auch das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat, ins Arbeitslosengeld II fallen - sofern kein Vermögen mehr vorhanden ist, welches vorrangig zu verbrauchen ist.
      Hoffe, dass ich deine Frage soweit beantworten konnte. Andernfalls melde dich gerne nochmal!

    • @jorgangermann4954
      @jorgangermann4954 4 роки тому +1

      @@rentenfuchs Vielen dank für die Antwort !

  • @rimskirimski
    @rimskirimski 4 роки тому +3

    Das Grundproblem ist der Generationenvertrag...besser jeder sollte für seine eigene Rente sorgen und nicht für die anderer Leute

  • @georgk4207
    @georgk4207 4 роки тому +3

    Leider haben wir ein Generationen Vertrag und jetzt frage ich mich als Baby Boomer wo sind die Überschüsse der Renten Einzahler aus diesen Jahren mit Zinses Zins ? Denn es wurde mehr eingezahlt als ausgezahlt wurde .Würde mich freuen eine Antwort zu erhalten um eine bessere Rente zu erhalten

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 роки тому +1

      Das Besondere an der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass diese nach dem Umlageverfahren funktioniert. Das heißt: Die Beiträge, die Monat für Monat in die Rentenkasse fließen, werden im gleichen Zug auch wieder als Renten ausgezahlt. Eine Rücklagenbildung sieht dieses System nur in begrenztem Maße vor, um Liquiditätsschwankungen aufzufangen, nicht jedoch um Kapital für den einzelnen Rentner anzusammeln. Die Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung ist daher rein rechtlich auf 1,5 Monatsausgaben gedeckelt. Wird dieser Wert überschritten, sinken die Beiträge bzw. steigen die Renten.

    • @Malindi65
      @Malindi65 4 роки тому +4

      @@rentenfuchs 'Rücklagen' fließen in die EU, sprich überall hin, nur nicht zu den eigenen Bürgern. Man kann gar nicht glauben daß ein vernatwortungsvoller Staat nicht Vorsorge trifft für seine künftigen Rentner.

    • @georgk4207
      @georgk4207 4 роки тому +1

      @@rentenfuchs dieser Schuh passt leider finnanz mäßing nicht! weder in der Rentenkasse mit 1,5 Monatsausgaben noch im Bundeshaushalt ab 2023 denn das muß der Bund dann schultern

    • @tonyzimmer9022
      @tonyzimmer9022 4 роки тому +1

      Ganz einfach, das gesparte Renten Geld wurde später von KOHL für die Wiedervereiningung verwendet!

  • @haki2462
    @haki2462 4 роки тому +11

    Was Passiert mit der Rente wenn Man, Frau bei Renten start ablebt,das steckt sich wohl jemand anders ein .PFUI.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 роки тому +1

      Das ist halt das Prinzip einer Versicherung. Auch bei einer privaten Rentenversicherung ist das eingezahlte Geld "weg", wenn man vorzeitig versterben sollte. Oder auch bei der Krankenversicherung: Wer sein Leben lang annähernd gesund ist, wird die hier eingezahlten Beiträge auch nicht wieder"raus" bekommen.
      Dafür hat man aber auch den Vorteil, dass man, auch wenn man 100 oder 110 Jahre alt werden sollte, jeden Monat seine Rentenzahlung erhält.

    • @misankemisanke.
      @misankemisanke. 4 роки тому +6

      @@haki2462 genau so ist es... wenn man immer körperlich schwer arbeitet kann man froh sein überhaupt das Rentenalter zu erreichen ... ich bin 57 Jahre und fühle mich wie 100 ( bin Zimmermaedchen )

    • @haki2462
      @haki2462 4 роки тому +2

      @@misankemisanke. Mein Vati is mit 65 in Rente gegangen, der hatte allerdings einen Schlaganfall und ist jetzt halb seitig Gehlemt. Der kann mit seiner Rente auch nix mehr anfangen.Wahr Gas Wasser Monteur.Echt Traurig das ganze.

    • @misankemisanke.
      @misankemisanke. 4 роки тому +1

      @@haki2462 das tut mir sehr leid... wie ungerecht das Leben ist, da kann man gar nicht länger darüber nachdenken...

    • @smokey1234
      @smokey1234 4 роки тому +1

      Die Rentenversicherungen rechnen damit, dass man über 100 Jahre alt wird, ansonsten machen die kein gutes Geschäft. Sprich 20 Jahre über dem Durchschnittssterbealter.

  • @andreacross3938
    @andreacross3938 4 роки тому +1

    Ich lebe in Florida und habe meinen Rentenantrag nach Hamburg geschickt das ich in Rente mit Abzug gehen will. Es rührt sich nichts keine Nachricht nichts. Wenn ich bei der Renten Versicherung anrufe sind die Menschen sehr frech oder kurz angebunden. Ich weiß nicht mehr wo ich mich hinwenden kann.

    • @francitomerchhustler6202
      @francitomerchhustler6202 4 роки тому +1

      www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Rente-im-Ausland/rente-im-ausland-umzug-detailseite.html

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 роки тому

      Das hört sich ja nicht so gut an. Auf die Schnelle kann ich dir da leider auch nicht helfen. Hast du schon versucht, dich per E-Mail nach dem Stand deines Verfahrens zu erkundigen? Alternativ kann man den Rentenantrag über die Online-Dienste der gesetzlichen Rentenversicherung auch vollständig online stellen: www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam
      Nutzt man diesen Weg, kann man sich zumindest sicher sein, dass der Antrag angekommen ist.

    • @francitomerchhustler6202
      @francitomerchhustler6202 4 роки тому

      @@JP-et8iq oder ganz einfach alles auf ein deutsches Konto überweisen lassen und mittels Kreditkarte nutzen. Immer dieser Aufriss.

    • @tonyzimmer9022
      @tonyzimmer9022 4 роки тому +1

      Landesversicherungs Anstalt.In diesen Fall war Hamburg als Stadtstaat richtig wenn das Ihr letzter Arbeitsort in Deutschland war.
      Ansonsten die BFA, Bundesanstallt für Angestellte in Berlin.
      Da laufen alle Renten Zahlungen hin.

  • @gunterbraun5652
    @gunterbraun5652 4 роки тому +2

    mit 45 Beitragsjahren bin ich mit 63 Jahre in Rente ohne Abschläge

    • @Malindi65
      @Malindi65 4 роки тому +12

      Ja, aber für Sie galt die Regelung noch; für uns hat man sie schnell 'vergessen'. Die 60er Jahrgänge haben in vielem die A-Karte gezogen.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 роки тому +1

      Genau richtig! Nur für vor 1953 geborene Versicherte war es möglich, nach 45 Beitragsjahren mit 63 in Rente zu gehen. Seitdem steigt dieses Alter Jahr für Jahr bis es für den Jahrgang 1964 (und spätere Jahrgänge) dann das 65. Lebensjahr erreicht.

  • @michaelmaler6807
    @michaelmaler6807 4 роки тому

    ich bin 1962 geboren und möchte mit 63 jahren in rente gehen.habe in der gesamten zeit voll gearbeitet .wie hoch wehre der renten abzug bei mir?

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 роки тому

      Der Rentenabschlag läge bei 13,2 %. Denn: Sie erreichen die Regelaltersgrenze im Alter von 66 Jahren und 8 Monaten. Wollen Sie mit 63 in Rente gehen, würden Sie 3 Jahre und 8 Monate früher gehen. Pro Monat früher wird ein Abzug von 0,3 % berechnet. Dabei ist es unerheblich, dass Sie mir 64 Jahren und 8 Monaten - sofern Sie die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erfüllen - abschlagsfrei in Rente gehen könnten. Wenn Sie nämlich vor diesem Termin in Rente gehen, wird der Abschlag immer bis zur Regelaltersgrenze berechnet.

    • @Nelly848
      @Nelly848 3 роки тому

      @@rentenfuchs dann hab ich schon die Antwort auf meine Frage. Alles klar, mit 63 und 13,2 Prozent Abschlag, Chao Arbeit!!!

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому

      @@Nelly848 Zumindest dann, wenn Sie auch im Jahr 1962 geboren wurden! Andernfalls fällt der Rentenabschlag etwas höher oder niedriger aus.

    • @Nelly848
      @Nelly848 3 роки тому

      @@rentenfuchs bin ich👍

  • @SteveOhBrain
    @SteveOhBrain 3 роки тому

    Schon der Hammer das man Trotz 45 Jahre voll nicht in Rente gehen kann wenn man Jünger ist und Früher angefangen hat zu Arbeiten......Wenn ich 67 bin habe ich 50 Jahre Malocht.....
    Das Schreiben ist Geil 2300€ Rente, dafür muss man mehr als das Doppelte Netto und über 45 Jahre verdienen ^^

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому

      Stimmt: Der in der Muster-Renteninformation angegebene Wert übersteigt die durchschnittliche Rentenhöhe deutlich. Ein Dokument mit einer "realistischeren" Rentenhöhe lag mir aber leider nicht vor...

    • @wolfgangemmerich7552
      @wolfgangemmerich7552 3 роки тому

      Rechne mal ganz vorsichtig mit 50% deines letzten Nettoverdienstes ........ und freu dich dann erst wenn es mehr ist!

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому

      ​@@wolfgangemmerich7552 Kann ein erster Ansatz sein - die Rentenhöhe hängt jedoch davon ab, was man über sein gesamtes Erwerbsleben verdient hat. Wer zum Beispiel in den letzten Jahren vor Rentenbeginn sehr gut verdient hat, die Jahrzehnte davor jedoch deutlich weniger, wird deutlich unter den 50 % landen.

  • @Nelly848
    @Nelly848 3 роки тому +1

    Was ich noch blöd finde, wenn nur einer Rentner ist und der andere noch arbeitet, dann wird das Einkommen zusammen gezählt und abgesteuert... Egal ob die Rente nur 700 beträgt... Wären wir geschieden, hm, hätt mein Mann die Grundsicherung gekriegt. Blöd oder?

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому

      Ich kann verstehen, dass sich das ungerecht anfühlt...ich kann mir aber auch vorstellen, dass es gar nicht so leicht ist, eine Regelung zu finden, die möglichst alle als "gerecht" empfinden. So würde ich persönlich es auch nicht fair finden, wenn jemand Grundsicherungsleistungen bekäme und dessen Ehegatte gleichzeitig gut oder sogar sehr gut verdient. Denn durch die Eheschließung hat man sich ja gerade dazu entschlossen, gemeinsam zu wirtschaften - also bei Bedarf Einkommen auch mit dem Partner zu teilen.

    • @Nelly848
      @Nelly848 3 роки тому

      @@rentenfuchs ich finde gerechter, wenn die Rente steuerfrei wäre oder zumindest ab einem bestimmten Betrag. Aber klar ist ganz schön schwierig und es wird immer jemand unzufrieden sein. Wir motzen halt sehr gerne. Ich habs einfach nicht gewusst und die Steuerklasse gewechselt, war ein Fehler.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому

      @@Nelly848 Das letzte Wort scheint hier ja auch wohl noch nicht gesprochen zu sein. So ist der Bundesfinanzhof beispielsweise mit der Frage befasst, ob durch die nachgelagerte Besteuerung der Rente eine unzulässige Doppelbesteuerung vorliegt: www.handelsblatt.com/politik/deutschland/renten-steuer-bundesfinanzhof-will-noch-2020-ueber-rentenbesteuerung-entscheiden/25992900.html

    • @Nelly848
      @Nelly848 3 роки тому

      @@rentenfuchs darüber diskutieren wir schon lange...

  • @zekayicomlekciogullari8890
    @zekayicomlekciogullari8890 3 роки тому +1

    Unsere Renten gehen auch Später für die Fluchtlinger

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому

      Die gesetzliche Rente ist beitrags- und umlagefinanziert. Das heißt: Nur wer eingezahlt hat, erhält auch später Leistungen. Und diese Leistungen werden durch die gezahlten Beiträge finanziert. Da es sich um Beiträge und nicht um Steuern handelt, ist es nicht gestattet, die Rentenbeiträge für andere Zwecke zu verwenden (zum Beispiel für Asylleistungen). Und natürlich werden auch Flüchtlinge Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Nämlich dann, wenn sie gearbeitet und - so wie du und ich - Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Wer hingegen nicht eingezahlt hat, hat damit auch keinen Anspruch auf Rentenleistungen.

  • @hottew5726
    @hottew5726 4 роки тому +1

    Führe in Rente gehen bringt auf jeden Fall einen abschlag, den die Jahre die man nicht bis zum regulären Renteneintrittessalter arbeitet, werden auf jeden fall abgezogen.
    Beispiel; ist der Rente Punkt 100,- € werd und gehe ich 3 Fahre früher in Rente Bekomme ich 300,- € weniger Rente.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 роки тому

      Was stimmt: Wer früher in Rente geht, zahlt auch kürzer in die Rentenversicherung ein und sammelt somit in den letzen Jahren keine Rentenpunkte mehr.
      Wer ein Jahr lang zum Durchschnittsverdienst arbeitet, erwirbt hierdurch ca. 34 Euro an Brutto-Rente extra. Diese fehlen dem Durchschnittsverdiener, wenn er ein Jahr früher in Rente geht.

  • @Nelly848
    @Nelly848 3 роки тому

    Ich kann aber mit Abschlag mit 63 in die Rente gehen oder? Hab schon 35 Jahren.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому

      Korrekt! Wer die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt kann mit 63 mit Rentenabschlägen in Rente gehen. Die Höhe der Rentenabzüge hängt dann vom Geburtsjahr ab.

    • @Nelly848
      @Nelly848 3 роки тому

      @@rentenfuchs Noch 5 Jahre💃💃

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому

      @@Nelly848 Das ist doch absehbar! Halte durch :D

    • @Nelly848
      @Nelly848 3 роки тому

      @@rentenfuchs Ich versuch's😊

  • @christianschlotter22
    @christianschlotter22 3 роки тому

    Wozu noch Rente?Man kann doch bis zum Alter von 80 Jahren noch Arbeiten?!

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 роки тому

      Haben Sie auf jeden Fall Recht: Ein Weiterarbeiten bis 71 (oder sogar darüber hinaus) wird für die Wenigsten eine realistische Option sein. Auslöser für das Video war aber die Frage: Wenn man mit 60 feststellt, dass man zwar mit 63 Jahren in Rente gehen kann, die Rente dann jedoch nur bei ca. 1.000 € brutto liegen wird, kann man dann noch etwas tun, um die eigene Rente zu steigern, wenn man bisher nicht anderweitig vorgesorgt hat. Also eher ein fiktives Beispiel, mit dem ich zeigen wollte, was eine zusätzliche Einzahlung oder das Aufschieben des Rentenbeginns finanziell bringen oder auch nicht bringen kann.
      Was das für einen persönlich heißt, muss man dann individuell entscheiden.

  • @armeswilli01
    @armeswilli01 4 роки тому

    Hauptsache mal rumjammern .