Ich hoffe euch hat unser neues Video gefallen. Schreibe uns doch in die Kommentare, welche "Wissen- Videos" du über Immobilien sehen möchtest. Bis zum nächsten Mal bei Vermieter Kompass!
Vielen Dank ihr Lieben! Das ist sehr anschaulich erklärt. Könntet ihr vielleicht noch ein Video mit folgendem Inhalt erstellen: Der WEG Eigentümer hat das Mietinkasso (SEV) bei der Verwaltung. Mit den Mieteinnahmen (Kaltmiete und Nebenkosten) werden die monatlichen Hausgelder verrechnet. Der Überschuss wird dem Eigentümer dann monatlich überwiesen. Fallbeispiel Monat Juli 2021: Mieteinnahmen 1000€ (Kaltmiete 800 € und NK 200), Verrechnung Hausgeld 300 €. Mietausschüttung 700 €. BKA Ergebnis 850 € Guthaben aus 2020. Der Eigentümer wird gebeten, das Guthaben an den Mieter selbst zu überweisen, weil die Mietausschüttung nicht reicht. Der Eigentümer versteht nicht, warum er das machen soll, denn er hat ja das ganze Jahr das Hausgeld an die Verwaltung überwiesen, die Nebenkosten waren doch Teil des Hausgeldes und liegen bei uns...🤯 Oftmals können manche Eigentümer die Verknüpfung nicht so leicht nachvollziehen. Könnt ihr da vielleicht noch einmal anschaulich darstellen, in welche "Töpfen" die Hausgelder und die Mieternebenkosten fließen und inwieweit die Kosten am Ende des Jahres abgerechnet und verteilt werden. Viele Eigentümer können nicht nachvollziehen, warum das Guthaben aus der Hausgeldabrechnung nicht genauso hoch ist, wie das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung an Ihre Mieter. Das man hierbei umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten betrachten muss, lässt sich vielleicht in einem Video schöner darstellen, als mit Worten. Vielen lieben Dank!!!
Hey, sehr einfach erklärt und wirklich super gemacht!! Ich frage mich jedoch und würde mich freuen wenn ich eine Antwort drauf bekommen könnte, und zwar sind nur die 3 aufgezählten *kosten Punkten* nicht Umlagefähig? Danke!!
Ganz toll - vielen Dank! Vielleicht könntet Ihr mal ein Video zum Thema Berliner Mietendeckel machen? Andere Städte liebäugeln ja mit diesem Thema auch und vielleicht kommt sowas ja mal auf Bundesebene?
Ok Beispiel. Angenommen ich kaufe mir eine Eigentumswohnung und vermiete diese dann. Kaltmiete 500,- € Nebenkosten 200 € / Hausgeld 200 € Warmmiete: 700,-€. Diese 700,-€ erhlalte ich dann als Eigentümer. In dem Hausgeld sind sozusagen die umlagefähige Nebenkosten von ca. 150 € entahlten sowie 50 € nicht umlagefähige Kosten (Instandhaltungsrücklage etc). Habe ich das so richtg erklärt, oder habe ich einen Denkfehler? Das bedeutet die 200,- € müssen jeden Monat vom Eigentümer an die Hausverwaltung überwiesen werden.
@@fewokompakt9460 vielen Dank für die schnelle Antwort. 👍👍. Hier noch ein Beispiel aus einer Anzeige: Anzahl Wohneinheiten im Gebäude: 24 Miteigentumsanteil der Wohnung: 30/1000 Aktuelle mtl. Kaltmiete: 240,00 € Hausgeld mtl.: ca. 174,00 € excl. Heizkosten Umlagefähige Kosten mtl.: ca. 125,00 € Nicht umlagefähige Kosten mtl.: ca. 33,00 € Rücklagenbildung mtl. (im Hausgeld enthalten).: ca. 16,00 € Heizkosten mtl.: ca. 62,00 € Sehe ich das so richtig: 33 € + 16 € = 49 € Meine monatlichen Kosten die ich immer selber zahlen muss, also nicht umlagefähig. 125 € (Umlagefähige Kosten)+ 62 € (Heizkosten)= 187 € Nebenkosten für den Mieter. Also würde mir der Mieter jeden Monat 476 € überweisen wovon ich 236 € montlich an die Hausverwaltung überweisen muss?
Ich glaube die wenigsten Eigentümer zahlen ihre Wohnung über 40 Jahre ab. Der Großteil des Hausgeldes besteht aus Betriebskosten die du bei einer vermieteten Wohnung auf den Mieter umlegen kannst. Als Selbstnutzer deiner Wohnung kannst du dir deine monatliche Rate, die du an die Bank bezahlst im Vorfeld ausrechnen. Dann kannst du abwägen, ob sich eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung für dich lohnt oder nicht. Pauschal lässt sich das nicht sagen. Das hängt natürlich auch von den Interessen der Person ab.
Ich hoffe euch hat unser neues Video gefallen. Schreibe uns doch in die Kommentare, welche "Wissen- Videos" du über Immobilien sehen möchtest. Bis zum nächsten Mal bei Vermieter Kompass!
Wie immer Top erklärt👍🏻 Daumen Hoch 👍🏻
Vielen Dank für deine Unterstützung!😊
Vielen Dank ihr Lieben! Das ist sehr anschaulich erklärt. Könntet ihr vielleicht noch ein Video mit folgendem Inhalt erstellen: Der WEG Eigentümer hat das Mietinkasso (SEV) bei der Verwaltung. Mit den Mieteinnahmen (Kaltmiete und Nebenkosten) werden die monatlichen Hausgelder verrechnet. Der Überschuss wird dem Eigentümer dann monatlich überwiesen.
Fallbeispiel Monat Juli 2021: Mieteinnahmen 1000€ (Kaltmiete 800 € und NK 200), Verrechnung Hausgeld 300 €. Mietausschüttung 700 €. BKA Ergebnis 850 € Guthaben aus 2020. Der Eigentümer wird gebeten, das Guthaben an den Mieter selbst zu überweisen, weil die Mietausschüttung nicht reicht. Der Eigentümer versteht nicht, warum er das machen soll, denn er hat ja das ganze Jahr das Hausgeld an die Verwaltung überwiesen, die Nebenkosten waren doch Teil des Hausgeldes und liegen bei uns...🤯
Oftmals können manche Eigentümer die Verknüpfung nicht so leicht nachvollziehen. Könnt ihr da vielleicht noch einmal anschaulich darstellen, in welche "Töpfen" die Hausgelder und die Mieternebenkosten fließen und inwieweit die Kosten am Ende des Jahres abgerechnet und verteilt werden. Viele Eigentümer können nicht nachvollziehen, warum das Guthaben aus der Hausgeldabrechnung nicht genauso hoch ist, wie das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung an Ihre Mieter. Das man hierbei umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten betrachten muss, lässt sich vielleicht in einem Video schöner darstellen, als mit Worten. Vielen lieben Dank!!!
Wie viel Prozent der Miete nimmt üblicherweise das Hausgeld ein?
Hey, sehr einfach erklärt und wirklich super gemacht!!
Ich frage mich jedoch und würde mich freuen wenn ich eine Antwort drauf bekommen könnte, und zwar sind nur die 3 aufgezählten *kosten Punkten* nicht Umlagefähig?
Danke!!
Ganz toll - vielen Dank! Vielleicht könntet Ihr mal ein Video zum Thema Berliner Mietendeckel machen? Andere Städte liebäugeln ja mit diesem Thema auch und vielleicht kommt sowas ja mal auf Bundesebene?
Kommt auf die Liste!
Mieterhöhung Videos.spezifisch wie berechnet man die 2. & 4. Mieterhöhung unter Berücksichtigung des ortsüblichen Mietspiegel und kappungsgrenze.
Ok Beispiel. Angenommen ich kaufe mir eine Eigentumswohnung und vermiete diese dann. Kaltmiete 500,- € Nebenkosten 200 € / Hausgeld 200 € Warmmiete: 700,-€. Diese 700,-€ erhlalte ich dann als Eigentümer. In dem Hausgeld sind sozusagen die umlagefähige Nebenkosten von ca. 150 € entahlten sowie 50 € nicht umlagefähige Kosten (Instandhaltungsrücklage etc). Habe ich das so richtg erklärt, oder habe ich einen Denkfehler? Das bedeutet die 200,- € müssen jeden Monat vom Eigentümer an die Hausverwaltung überwiesen werden.
Genau. Die NK müssten falls eine Vorauszahlung vereinbart wurde jährlich abgerechnet werden.
@@fewokompakt9460 vielen Dank für die schnelle Antwort. 👍👍.
Hier noch ein Beispiel aus einer Anzeige:
Anzahl Wohneinheiten im Gebäude: 24
Miteigentumsanteil der Wohnung: 30/1000
Aktuelle mtl. Kaltmiete: 240,00 €
Hausgeld mtl.: ca. 174,00 € excl. Heizkosten
Umlagefähige Kosten mtl.: ca. 125,00 €
Nicht umlagefähige Kosten mtl.: ca. 33,00 €
Rücklagenbildung mtl. (im Hausgeld enthalten).: ca. 16,00 €
Heizkosten mtl.: ca. 62,00 €
Sehe ich das so richtig:
33 € + 16 € = 49 € Meine monatlichen Kosten die ich immer selber zahlen muss, also nicht umlagefähig.
125 € (Umlagefähige Kosten)+ 62 € (Heizkosten)= 187 € Nebenkosten für den Mieter.
Also würde mir der Mieter jeden Monat 476 € überweisen wovon ich 236 € montlich an die Hausverwaltung überweisen muss?
Heißt also basically, man zahlt 40 Jahre für eine Eigentumswohnung und darf trotzdem noch "Miete" zahlen.... hat sich ja gelohnt
Ich glaube die wenigsten Eigentümer zahlen ihre Wohnung über 40 Jahre ab. Der Großteil des Hausgeldes besteht aus Betriebskosten die du bei einer vermieteten Wohnung auf den Mieter umlegen kannst.
Als Selbstnutzer deiner Wohnung kannst du dir deine monatliche Rate, die du an die Bank bezahlst im Vorfeld ausrechnen. Dann kannst du abwägen, ob sich eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung für dich lohnt oder nicht.
Pauschal lässt sich das nicht sagen.
Das hängt natürlich auch von den Interessen der Person ab.