Was passiert, wenn die Mindestanforderungen (Punkt 6) nicht erfüllt sind? Beim Abrechnungsdatum z. B. nur 2020 steht und nicht Kalenderjahr 2020 oder 01.01.2020-31.12.2020; die Wohnungsnummer oder Etage in einem Mehrfamilienhaus nicht angegeben ist? Sind solche Abrechnungen allgemein unwirksam oder können sie vom Vermieter auch nach Ablauf der 12-Monatsfrist noch korrigiert werden?
Hallo! Mein Abrechnungszeitraum ist vom 01.01.19-31.12.19 und ich habe meine Betriebskostenabrechnung am 12.01.2021 erhalten. Laut eurem Video ist die Abrechnung dann nichtig oder? Wie muss ich jetzt weiter vorgehen?
Hallo. Sofern du zu viel verbraucht hast und du eine Nachzahlung hast, müsstest du diese nicht bezahlen. Ein Guthaben steht dir natürlich weiterhin zu. Am besten setzt du dich schriftlich mit deinem Vermieter in Verbindung. Dies soll natürlich keine Rechtsberatung sein 😶
Die sogenannten "Mieterschutzvereine" sind derzeit alle vom Vermieterverband gekauft. Man wird hingehalten, es wird beschwichtigt oder man wird schlichtweg im Regen stehen gelassen. Natürlich kassiert man die Mitgliedsbeiträge. Klagen bei Gericht ist eine Falle. Die Gegenseite stellt Forderungen und schon ist der Prozess geplatzt und man bezahlt die Anwälte des Vermieters plus Gerichtskosten.
Ich habe heute am 06.04.2022 meine betriebskostenabrechnung für den abrechnungszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 erhalten. Ich soll 1100€ nachzahlen. Muss ich das zahlen obwohl die Abrechnung zu spät bei mir ankam? Wenn nicht wie kann ich nachweisen das sie erst heute also mehr als 4 monate zu spät bei mir eintraf? Danke im vorraus
Sollte die Abrechnung wie oben beschrieben von 2020 sein, musst du die Nachzahlung nicht bezahlen. Die Abrechnung müsste aber datiert sein. Da müsste ein Datum von diesem Jahr stehen. Dies ist keine Rechtsberatung
@@fewokompakt9460 Lieben dank für die schnelle antwort. Es ist lediglich ein abrechnungsdatum eingetragen vom 22.12.2021. Ich habe ea aber tatsächlich erst heute bekommen. Was kann ich da tun ?
Hallo, aber wie wird der Posten "Service Warmwasserz." (Ich vermute mal damit ist der Wasserzähler gemeint) ohne Angaben von "Ihr Anteil" u. "Alle Anteile" errechnet....?!
Hallo, Super Video! Eine Frage habe ich aber trotzdem noch. Am Anfang wird gesagt, dass die Aufzugwartungskosten berechnet werden dürfen. Später wird jedoch gesagt, dass Instandhaltungskosten nicht berechnet werden dürfen. Das widerspricht sich doch, oder nicht?
Hallo, vielen Dank für dein Kommentar. Ein Aufzug muss regelmäßig gewartet werden. Unter anderem alle drei Jahre vom TÜV. Diese Kosten sind tatsächlich umlegbar auf die Mieter. Sollte der Aufzug defekt sein, muss der Eigentümer die Instandhaltungs- oder Instandsetzungskosten selber tragen.
Man muß sich den Wartungsvertrag ansehen. Enthält dieser die Bestimmung, daß Instandsetzungskosten (=Reparaturkosten) mit Ausnahme der Ersatzteile mit den Wartungskosten abgegolten sind, handelt es sich um einen sogenannten "Vollwartungsvertrag". Nach der Rechtsprechung können deshalb von den Aufzugskosten, je nach Gericht, zwischen 30% und 50% abgezogen werden.
Danke für das informative Video! Frage: Ist es zulässig, wenn in der Nebenkostenabrechnung plötzlich und vorher unangekündigt Positionen wie "Schneeräumung, Hauswart und Dachrinnenreinigung" auftauchen? Diese stehen zwar wohl aufgezählt unter den möglichen Nebenkosten, wurden aber in den vergangenen Jahren nie abgerechnet.
Leider ja! Andererseits: Wenn ein Mieter über viele Jahre hinweg nicht geschuldete Betriebskostenpositionen gezahlt hat, folgt nach der Rechtsprechung des BGH daraus nicht, daß der Mieter diese auch künftig zahlen muß. Also keine stillschweigende Zustimmung zu einer Vertragsänderung insoweit!
@@blabluhuhuhub5172 Bei einer Wartung steht das "Herauszögern des kaputtgehens" im Vordergrund. Es wird also nichts kaputtes repariert/ausgetauscht sondern eine Maßnahme vorgenommen, die dem kaputt gehen vorbeugt bzw. den Zeitpunkt hinauszögert. Wenn etwas kaputt ist wird es Instandgesetzt (nicht Umlagefähig). Wird etwas gewartet, damit es auch noch die nächsten Jahre sauber durchlaufen kann ohne kaputt zu gehen, dann ist es Umlagefähig. Fazit: Wartung = Möglichst lange Lebensdauer ermöglichen = Umlagefähig Instandsetzung = Etwas war kaputt und muss jetzt in Ordnung gebracht werden = Nicht Umlagefähig
Ich habe jetzt nach 8 Jahren zur Miete gelebt und die Wohnung gekündigt. Daraufhin sagte mir der Vermieter es würde noch eine Nebenkostenabrechnung anstehen, so um die 200€ wird es wohl werden sagte er. Nun rief er mich heute wieder an und sagte er hätte mal gerechnet und es würde nun eine Nachzahlung von über 1000€ auf mich zukommen 😱 Da ist mir alle aus dem Gesicht gefallen. Mein Vermieter hat mir nämlich seit 2016 keine einzige Betriebskostenabrechnung zukommen lassen. Das viel mir tatsächlich erst jetzt auf als das Thema zu Sprache kam. Ich bin 2014 eingezogen und habe für 2014 und auch 2015 eine Abrechnung bekommen. Seit dem jedoch nie wieder und verlangt nun so eine utopische Summe. Als ich ihm sagte das wäre nicht rechtens, hieß es seinerseits nur er hätte aber 3 Jahre Frist bis zur Verjährung. Ich habe mir aber die Paragrafen dazu angeschaut und gelesen, dass der Vermieter 12 Monate Zeit hat für das Abrechnungsjahr diese Nebenkostenabrechnung zu erstellen und an mich zu übermitteln. Wenn er das getan hat gelten auch 3 Jahre bis zu Verjährung. Jedoch hat mein Vermieter mir seit 2016 nie wieder eine Nebenkostenabrechnung übermittelt also kann er doch laut Gesetz nur das letzte Jahr geltend machen oder? Und das auch nur solange er mir bis zum Ende des Jahres eine Nebenkostenabrechnung zukommen lässt. Das verstehe ich doch richtig oder?
Ja das stimmt er kann nur das aus dem letzten Jahr verlangen, was auch eigentlich im Mietvertrag stehen müsste. Ist zwar schon ein Jahr her, aber ich hoffe du konntest es noch alles zu deinen Gunsten regeln.
Hello Liebe Leute ich habe eine Frage, darf meine Vermieter eine wohngebäudeversicherung, Grundsteuer, Kabel und Antennengebühren als Nebenkosten berechnen bin Anfänger noch unsicher mit den Sachen????
@@fewokompakt9460 was ist die Unterschiedlich weil ich zahle meine Betriebskosten mit Miete zusammen und hab heute eine nebenskostenabbrechnubg erhalten für die wohngebäudeversicherung, Grundsteuer, Kabel und Antennengebühren
Dein Vermieter hat ja für die ganzen Betriebskosten bereits die Rechnungen bezahlt. Dafür hast du ihm ja jeden Monat einen gewissen Betrag bezahlt. In der Nebenkostenabrechnung kannst du die einzelnen Kosten die dem Vermieter entstanden sind nachlesen.
@@fewokompakt9460 sie hat mir Anfang nicht richtig erklärt was ich alles zahlen muss für den Nebenkosten ich dachte nur Strom und Wasser wenn ich zu viel gebraucht hat bin aber überrascht das ich jetzt Gebäudeversicherung zahlen müssen obwohl das Haus gehört mir nicht
Min. 1:20: Betriebskosten sind nicht gleich Nebenkosten! Bei der privaten Vermietung wird, zwar eine Nebenkostenabrechnung erstellt , diese jedoch meist nur die gesetzlichen Betriebskosten enthält. Betriebskosten und Nebenkosten, der Unterschied liegt in der rechtlichen Relevanz der zwei Begriffe. Alle Betriebskosten, die umgelegt werden dürfen, werden in der Betriebskostenverordnung geregelt. Weitere Nebenkosten werden eher auf einer Basis nach Absprache zwischen Mieter und Vermieter verrechnet.
ich habe heute meine Jahresabrechnung für 2022 erhalten. ich muss 1200€ nachzahlen 😢 Meine Wohnung ist 55qm. Gesamtfläche ist 949qm. Heizungkosten war zu viel. Meine Heizkörper sind meistens ausgeschaltet. Ich weis nicht wie das passiert.
Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses in dem meine Freundin wohnt, hatte leer stehende Wohnungen saniert. Dafür wurden die Wohneinheiten entkernt, wofür Container benötigt wurden. Auf der Betriebskostenabrechnung wurde das Stellen und Abholen der Container unter Sonstige Nebenkosten "versteckt". Da meine Freundin aber Jura studiert, hat sie die Abrechnung sehr kritisch analysiert, und den Betrug entlarvt. Es waren alle Mieter betroffen. Selbst der Strom für die Baufirma, die mit der Sanierung beauftragt war, wurde zu gleichen Teilen auf die Mieter umgelegt. Dreister geht es kaum.
Wenn es Bauarbeiten in einem bewohnten Gebäude gibt, muss der Bauherr einen eigen Strom- und Wasserzähler für die Bauleute installieren. Die Energiekosten dürfen auf keinen Fall auf die Mieter umgelegt werden. Bei eurem Fall wurde wohl der Hausstrom (Hauslicht) genutzt. Das müsste man aber auch Nachweisen können, um den Vermieter zu verklagen. Man kann sich auch außergerichtlich einigen. Fragt mal die anderen Mieter, ob die auch mehr Energie nachzahlen mussten. Wenn man eine Sammelklage startet, kann man mehr erreichen. Meist knicken die Vermieter ein, und einigen sich ohne Gericht mit den Mietern.@@Alexbmbbv
@@fewokompakt9460 Leider zu spät, er ist Flüchtling (2014 Ankunft, arbeitet auch Vollzeit) und versteht die Nebenkostenabrechnung leider nicht. Hat diese leider auch bezahlt, er wurde einfach reingelegt vom Vermieter. Kann man da nichts machen?
Ich soll lt. Nebebkostenabrechnung von 2022 über 560 Euro nachzahlen und gleichzeitig wird meine monatliche Miete um 60 Euro erhöht. Ich kann das niemals bezahlen und es kann auch nicht sein, dass ich so viel Wasser und Heizung verbraucht haben soll, das diese gigantisch hohe Forderung rechtfertigt. Ich heize so gut wie gar nicht, habe den ganzen Winter über nur 14 bis 15 Grad in meiner Wohnung. Auch was den Wasserverbrauch angeht, bin ich äußerst sparsam (1x pro Woche duschen, ansonsten nur waschen am Waschbecken), wegen den Wasseruhren der Fa. Techem. Ich bin sehr verzweifelt. Gibt es denn kein Recht, das die Mieter vor sowas schützt? Ich kann mir schon jetzt das Leben kaum noch leisten :(
Das tut uns wirklich leid zu hören. Die Preise für Nebenkosten sind letztes Jahr stark gestiegen. Solltest du dennoch Zweifel an der Abrechnung und an der Mieterhöhung haben, kannst du ggf. beim Mieterschutz um Hilfe fragen.
@@jor9463 Nein, das ist absolut unmöglich. Ich bin ganz fest davon überzeugt, dass das alles (absichtliche) Messfehler sind. Wasserzähler der Fa. Techem, ebenso die Messgeräte für die Heizung. Ich habe alle meine Heizungen komplett abgedreht. Heiß duschen nur noch 1x pro Woche. Sprich: Bei der nächsten Abrechnung dürften eigentlichz Null komma Null Heizkosten anfallen und nur geringfügiger Wasserverbrauch. Aber wahrscheinlich kommt im März wieder eine neue total überhöhte Forderung, trotz Null Verbrauch. Mal sehen. Ob man den Stromzählern noch vertrauen kann? Es ist ein Betrug ohne Ende und wir können uns nicht dagegen wehren :(
Hallo Sylvia und @@jor9463 , was ist bei euch heraus gekommen? Ich habe gerade das gleiche Problem... Schade, dass scheinbar viele Leute davon betroffen sind.
Ich bin aus meiner Wohnung in München am 31.03. 2020 ausgezogen 8 Jahre lang habe ich da gewohnt musste nie irgendetwas großartig nachzahlen. Jetzt am 27.07. 2021 kommt eine Heizkosten Rechnung von über 73€. Bezahlen soll ich auch schon bis zum 01.08.2021. Das klingt doch irgendwie verdächtig. Dürfen die das mit mir machen? Ich finde es ist doch merkwürdig, dass sie sich 1 einhalb Jahre Zeit lassen und jetzt wollen sie das Geld sofort haben und außerdem habe ich gerade nur 4 Monate im Jahr 2020 in der Wohnung verbracht wie kann es sein, dass die Rechnung so hoch ist? Das ganze erschliest sich mir nicht.
Die Kosten für Heizung werden ja auf das gesamte Jahr angesetzt, allerdings zahlst du ja nur monatlich deinen Anteil. Wenn du also im März ausgezogen bist, dann hast du zwar den Winter über Heizkosten verursacht, diese jedoch nicht anteilig auch über den Sommer (wie sonst üblich) ausgeglichen (da du im Sommer bereits nicht mehr dort gewohnt hast). Dementsprechend ergibt es sinn, dass hier eine Nachzahlung nötig ist. Das Datum ist vermutlich eher ein Verwaltungsfehler, da würde ich mir keine Gedanken machen. Vermutlich war es geplant, die Rechnung bis zum 1. rauszuschicken, wurde dann aber verzögert und man hat es vergessen, das Datum zu ändern.
Kannst du genauer was dazu sagen ? Bei uns ist das selbe Problem Abrechnungszeitraum 01.01 bis Ende des Jahres. Leistungszeitraum 01.11 bis Ende des Jahre = sprich also nur 2 Monate und wir sollen auch über 500€ Nachzahlung zahlen. Würde mich interessieren, was du dagegen getan hast
Du kannst Einsicht bei deinem Vermieter in die Rechnungen verlangen. Sollten die Kosten dann immer noch nicht nachvollziehbar sein kannst du rechtlichen Beistand anfordern.
@@SA-co2kb ich würde dir raten deine Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen von einem Profi dafür gibt's genug seiten im internet kostet auch ca 69 euro ich finde das lohnt sich und du hast danach auch Gewissheit
Ich noch mehr. Der hat auf einen Schlag die Miete erhöht von 930 auf 1189.wegen Nachzahlungen, die ja geleistet werden. 40 Jahre alter DDR Bau. Wasser macht krank, ect
Hallo. Du kannst dich auch bei deinen Nachbarn umhören und die Abrechnungen vergleichen. Natürlich kannst du auch bei deinem Vermieter Einsicht in die Rechnungen anfordern.
@@fewokompakt9460 bin bei Anwalt 2 monat Dauert schon. Meine Vermiter suchen 0,30 cent pro Beleg fur Abreschnung.. Anwaltin war schokiret,hat nischt Geglaubt das ist sö.. Vicig
@@fewokompakt9460 Bei Nachbarn umhören und vergleichen?? Das hilft nicht weiter. Die Abrechnung wird dadurch nicht transparenter, zumal diese ebenfalls eine falsche Abrechnung haben können. Einsicht in die Rechnungen: Diese dürfen fotografiert werden, damit man sie zuhause in Ruhe prüfen oder einem Berater vorlegen kann. Wichtig: Nach der Rechtsprechung des BGH muß der Vermieter nachweisen, daß er die Rechnungen auch gezahlt hat (Kontoauszüge, Überweisungsbelege).
Ich bezahle Miete an mein Vater und er hat auch die stromkosten in der Nebenkosten Abrechnung weil er für mich die Kosten bezahlt, und ab und zu entstehen auch 20-50 Euro Nachzahlung, aber mein Vater übernimmt diese Kosten und verlangt von mir nichts mehr. Ich habe Quasi eine feste Miete, meine Frage darf mein Vater das gesetzlich, das er für mich den Stromkosten bezahlt, ich könnte auch die stromkosten auf mein Namen überschreiben lassen aber so finde ich es und mein Vater besser, dürfen wir das. Mein Vater hat auch nicht alles auf der Nebenkosten Rechnung, er hat nur Gas, Wasser, Abwasser, mein Strom, Abfall, Straßenreinigung, Beleuchtung Treppenhaus, Schornsteinfegerkosten, Andere Sachen lässt er weg,
super erklärt. Vielen Dank für Eure Arbeit
Vielen Dank 😊
Hallo, als "erste Hilfe" suuperrrr. Vielen Dank.
Super dass wir helfen konnten🙂
Sehr gut geklärt. Vielen Dank.
Das freut uns zu hören😊
DANKE!
Was passiert, wenn die Mindestanforderungen (Punkt 6) nicht erfüllt sind? Beim Abrechnungsdatum z. B. nur 2020 steht und nicht Kalenderjahr 2020 oder 01.01.2020-31.12.2020; die Wohnungsnummer oder Etage in einem Mehrfamilienhaus nicht angegeben ist? Sind solche Abrechnungen allgemein unwirksam oder können sie vom Vermieter auch nach Ablauf der 12-Monatsfrist noch korrigiert werden?
Hallo Leute! Bitte lasst uns ein LIKE da, wenn euch das Video gefallen hat und abonniert unseren Kanal für weitere Videos 😊
Hallo! Mein Abrechnungszeitraum ist vom 01.01.19-31.12.19 und ich habe meine Betriebskostenabrechnung am 12.01.2021 erhalten. Laut eurem Video ist die Abrechnung dann nichtig oder? Wie muss ich jetzt weiter vorgehen?
+ es handelt sich um eine Nachzahlung
Hallo. Sofern du zu viel verbraucht hast und du eine Nachzahlung hast, müsstest du diese nicht bezahlen. Ein Guthaben steht dir natürlich weiterhin zu.
Am besten setzt du dich schriftlich mit deinem Vermieter in Verbindung. Dies soll natürlich keine Rechtsberatung sein 😶
Vielen Dank für eure Antwort :) Ich habe ihm jetzt nochmal geschrieben.
@@jannesschumann6522 Hallo, was kam nun raus? Musstest du zahlen?
Die sogenannten "Mieterschutzvereine" sind derzeit alle vom Vermieterverband gekauft. Man wird hingehalten, es wird beschwichtigt oder man wird schlichtweg im Regen stehen gelassen. Natürlich kassiert man die Mitgliedsbeiträge. Klagen bei Gericht ist eine Falle. Die Gegenseite stellt Forderungen und schon ist der Prozess geplatzt und man bezahlt die Anwälte des Vermieters plus Gerichtskosten.
Ich habe heute am 06.04.2022 meine betriebskostenabrechnung für den abrechnungszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 erhalten. Ich soll 1100€ nachzahlen. Muss ich das zahlen obwohl die Abrechnung zu spät bei mir ankam? Wenn nicht wie kann ich nachweisen das sie erst heute also mehr als 4 monate zu spät bei mir eintraf? Danke im vorraus
Sollte die Abrechnung wie oben beschrieben von 2020 sein, musst du die Nachzahlung nicht bezahlen.
Die Abrechnung müsste aber datiert sein. Da müsste ein Datum von diesem Jahr stehen.
Dies ist keine Rechtsberatung
@@fewokompakt9460 Lieben dank für die schnelle antwort. Es ist lediglich ein abrechnungsdatum eingetragen vom 22.12.2021. Ich habe ea aber tatsächlich erst heute bekommen. Was kann ich da tun ?
Entweder beim Vermieter anrufen oder sich direkt eine Rechtsberatung holen
Dies ist keine Rechtsberatung
Super Video und verständlich erklärt.
Kurze Frage. Ist es nicht so das Betriebskosten und Nebenkosten zwei Unterschiedliche dinge sind?
Vielen Dank für dein positives Feedback 😊
Bei Mietwohnungen sind Betriebskosten und Nebenkosten prinzipiell das gleiche.
Ich bin der 1000ste Abonnent :) wuhu
Yeahhh🤩
@@fewokompakt9460 Ach ja?? Und was hast du davon?
Hallo, aber wie wird der Posten "Service Warmwasserz." (Ich vermute mal damit ist der Wasserzähler gemeint) ohne Angaben von "Ihr Anteil" u. "Alle Anteile" errechnet....?!
Hallo ich alles Mieter bin ich auch verpflichtet feuerversicherung zu zahlen?
Hallo,
Super Video!
Eine Frage habe ich aber trotzdem noch. Am Anfang wird gesagt, dass die Aufzugwartungskosten berechnet werden dürfen. Später wird jedoch gesagt, dass Instandhaltungskosten nicht berechnet werden dürfen.
Das widerspricht sich doch, oder nicht?
Hallo, vielen Dank für dein Kommentar.
Ein Aufzug muss regelmäßig gewartet werden. Unter anderem alle drei Jahre vom TÜV. Diese Kosten sind tatsächlich umlegbar auf die Mieter. Sollte der Aufzug defekt sein, muss der Eigentümer die Instandhaltungs- oder Instandsetzungskosten selber tragen.
Man muß sich den Wartungsvertrag ansehen. Enthält dieser die Bestimmung, daß Instandsetzungskosten (=Reparaturkosten) mit Ausnahme der Ersatzteile mit den Wartungskosten abgegolten sind, handelt es sich um einen sogenannten "Vollwartungsvertrag". Nach der Rechtsprechung können deshalb von den Aufzugskosten, je nach Gericht, zwischen 30% und 50% abgezogen werden.
Hallo, was ist mit Bundesknappschaft und Berufsgenossenschaft, wenn diese beiden auch in der Nebenkostenabrechnung mit aufgelistet wurden? Vielen Dank
Danke für das informative Video!
Frage:
Ist es zulässig, wenn in der Nebenkostenabrechnung plötzlich und vorher unangekündigt Positionen wie "Schneeräumung, Hauswart und Dachrinnenreinigung" auftauchen? Diese stehen zwar wohl aufgezählt unter den möglichen Nebenkosten, wurden aber in den vergangenen Jahren nie abgerechnet.
Leider ja! Andererseits: Wenn ein Mieter über viele Jahre hinweg nicht geschuldete Betriebskostenpositionen gezahlt hat, folgt nach der Rechtsprechung des BGH daraus nicht, daß der Mieter diese auch künftig zahlen muß. Also keine stillschweigende Zustimmung zu einer Vertragsänderung insoweit!
Wieso darf die Aufzugswartung vom mieter verlangt werden, wenn Instandhaltungskosten nicht berechnet werden dürfen?
Hallo 🙂
Weil unterschieden wird zwischen Wartung- und Instandhaltungskosten
@@fewokompakt9460 und wo liegt der Unterschied? Eine Wartung dient ja wohl völlig logisch der Instandhaltung?!?
@@blabluhuhuhub5172 Bei einer Wartung steht das "Herauszögern des kaputtgehens" im Vordergrund. Es wird also nichts kaputtes repariert/ausgetauscht sondern eine Maßnahme vorgenommen, die dem kaputt gehen vorbeugt bzw. den Zeitpunkt hinauszögert.
Wenn etwas kaputt ist wird es Instandgesetzt (nicht Umlagefähig).
Wird etwas gewartet, damit es auch noch die nächsten Jahre sauber durchlaufen kann ohne kaputt zu gehen, dann ist es Umlagefähig.
Fazit:
Wartung = Möglichst lange Lebensdauer ermöglichen = Umlagefähig
Instandsetzung = Etwas war kaputt und muss jetzt in Ordnung gebracht werden = Nicht Umlagefähig
Werden Wasserkosten und heizungskosten ach über m2 berechnet?
Wasseverbrauch in m2
Heizungsverbrauch in kWh
Ich habe jetzt nach 8 Jahren zur Miete gelebt und die Wohnung gekündigt. Daraufhin sagte mir der Vermieter es würde noch eine Nebenkostenabrechnung anstehen, so um die 200€ wird es wohl werden sagte er. Nun rief er mich heute wieder an und sagte er hätte mal gerechnet und es würde nun eine Nachzahlung von über 1000€ auf mich zukommen 😱 Da ist mir alle aus dem Gesicht gefallen. Mein Vermieter hat mir nämlich seit 2016 keine einzige Betriebskostenabrechnung zukommen lassen. Das viel mir tatsächlich erst jetzt auf als das Thema zu Sprache kam. Ich bin 2014 eingezogen und habe für 2014 und auch 2015 eine Abrechnung bekommen. Seit dem jedoch nie wieder und verlangt nun so eine utopische Summe. Als ich ihm sagte das wäre nicht rechtens, hieß es seinerseits nur er hätte aber 3 Jahre Frist bis zur Verjährung. Ich habe mir aber die Paragrafen dazu angeschaut und gelesen, dass der Vermieter 12 Monate Zeit hat für das Abrechnungsjahr diese Nebenkostenabrechnung zu erstellen und an mich zu übermitteln. Wenn er das getan hat gelten auch 3 Jahre bis zu Verjährung. Jedoch hat mein Vermieter mir seit 2016 nie wieder eine Nebenkostenabrechnung übermittelt also kann er doch laut Gesetz nur das letzte Jahr geltend machen oder? Und das auch nur solange er mir bis zum Ende des Jahres eine Nebenkostenabrechnung zukommen lässt. Das verstehe ich doch richtig oder?
Ja das stimmt er kann nur das aus dem letzten Jahr verlangen, was auch eigentlich im Mietvertrag stehen müsste. Ist zwar schon ein Jahr her, aber ich hoffe du konntest es noch alles zu deinen Gunsten regeln.
Hello Liebe Leute ich habe eine Frage, darf meine Vermieter eine wohngebäudeversicherung, Grundsteuer, Kabel und Antennengebühren als Nebenkosten berechnen bin Anfänger noch unsicher mit den Sachen????
Hallo, ja das sind umlagefähige Betriebskosten 🙂
Schaue am besten in deinem Mietvertrag nach 🙂
@@fewokompakt9460 was ist die Unterschiedlich weil ich zahle meine Betriebskosten mit Miete zusammen und hab heute eine nebenskostenabbrechnubg erhalten für die wohngebäudeversicherung, Grundsteuer, Kabel und Antennengebühren
Dein Vermieter hat ja für die ganzen Betriebskosten bereits die Rechnungen bezahlt. Dafür hast du ihm ja jeden Monat einen gewissen Betrag bezahlt. In der Nebenkostenabrechnung kannst du die einzelnen Kosten die dem Vermieter entstanden sind nachlesen.
@@fewokompakt9460 sie hat mir Anfang nicht richtig erklärt was ich alles zahlen muss für den Nebenkosten ich dachte nur Strom und Wasser wenn ich zu viel gebraucht hat bin aber überrascht das ich jetzt Gebäudeversicherung zahlen müssen obwohl das Haus gehört mir nicht
Min. 1:20: Betriebskosten sind nicht gleich Nebenkosten! Bei der privaten Vermietung wird, zwar eine Nebenkostenabrechnung erstellt , diese jedoch meist nur die gesetzlichen Betriebskosten enthält. Betriebskosten und Nebenkosten, der Unterschied liegt in der rechtlichen Relevanz der zwei Begriffe. Alle Betriebskosten, die umgelegt werden dürfen, werden in der Betriebskostenverordnung geregelt. Weitere Nebenkosten werden eher auf einer Basis nach Absprache zwischen Mieter und Vermieter verrechnet.
ich habe heute meine Jahresabrechnung für 2022 erhalten. ich muss 1200€ nachzahlen 😢
Meine Wohnung ist 55qm. Gesamtfläche ist 949qm.
Heizungkosten war zu viel. Meine Heizkörper sind meistens ausgeschaltet. Ich weis nicht wie das passiert.
Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses in dem meine Freundin wohnt, hatte leer stehende Wohnungen saniert. Dafür wurden die Wohneinheiten entkernt, wofür Container benötigt wurden. Auf der Betriebskostenabrechnung wurde das Stellen und Abholen der Container unter Sonstige Nebenkosten "versteckt". Da meine Freundin aber Jura studiert, hat sie die Abrechnung sehr kritisch analysiert, und den Betrug entlarvt. Es waren alle Mieter betroffen. Selbst der Strom für die Baufirma, die mit der Sanierung beauftragt war, wurde zu gleichen Teilen auf die Mieter umgelegt. Dreister geht es kaum.
Wenn es Bauarbeiten in einem bewohnten Gebäude gibt, muss der Bauherr einen eigen Strom- und Wasserzähler für die Bauleute installieren. Die Energiekosten dürfen auf keinen Fall auf die Mieter umgelegt werden. Bei eurem Fall wurde wohl der Hausstrom (Hauslicht) genutzt. Das müsste man aber auch Nachweisen können, um den Vermieter zu verklagen. Man kann sich auch außergerichtlich einigen. Fragt mal die anderen Mieter, ob die auch mehr Energie nachzahlen mussten. Wenn man eine Sammelklage startet, kann man mehr erreichen. Meist knicken die Vermieter ein, und einigen sich ohne Gericht mit den Mietern.@@Alexbmbbv
Ganz einfach..habe die Gasheizung abgestellt.
Mein ehemaliger Vermieter sendet mir jetzt zum 11.1.24 die abrechnung von 2022 muss ich diese begleichen?
Nein ich denke nicht. Müsste auch im Vertrag stehen, dass er es innerhalb von 12 Monaten zustellen muss nach dem Abrechnungsjahr.
Kenne jemanden, der eine Nebenkostenabrechnung von 2020 erhalten hat, in Höhe von 1800€. Geht das einfach so?
Wenn er diese Abrechnung dieses Jahr bekommen hat, muss er keine Nachzahlung tätigen!
@@fewokompakt9460 Leider zu spät, er ist Flüchtling (2014 Ankunft, arbeitet auch Vollzeit) und versteht die Nebenkostenabrechnung leider nicht. Hat diese leider auch bezahlt, er wurde einfach reingelegt vom Vermieter. Kann man da nichts machen?
Ich soll lt. Nebebkostenabrechnung von 2022 über 560 Euro nachzahlen und gleichzeitig wird meine monatliche Miete um 60 Euro erhöht. Ich kann das niemals bezahlen und es kann auch nicht sein, dass ich so viel Wasser und Heizung verbraucht haben soll, das diese gigantisch hohe Forderung rechtfertigt. Ich heize so gut wie gar nicht, habe den ganzen Winter über nur 14 bis 15 Grad in meiner Wohnung. Auch was den Wasserverbrauch angeht, bin ich äußerst sparsam (1x pro Woche duschen, ansonsten nur waschen am Waschbecken), wegen den Wasseruhren der Fa. Techem. Ich bin sehr verzweifelt. Gibt es denn kein Recht, das die Mieter vor sowas schützt? Ich kann mir schon jetzt das Leben kaum noch leisten :(
Das tut uns wirklich leid zu hören.
Die Preise für Nebenkosten sind letztes Jahr stark gestiegen.
Solltest du dennoch Zweifel an der Abrechnung und an der Mieterhöhung haben, kannst du ggf. beim Mieterschutz um Hilfe fragen.
Hier das gleiche. Laut dieser Abrechnung hat meine Frau 475l Kaltwasser am Tag verbraucht. Das kann doch im Leben nicht möglich sein.
@@jor9463 Nein, das ist absolut unmöglich. Ich bin ganz fest davon überzeugt, dass das alles (absichtliche) Messfehler sind. Wasserzähler der Fa. Techem, ebenso die Messgeräte für die Heizung. Ich habe alle meine Heizungen komplett abgedreht. Heiß duschen nur noch 1x pro Woche. Sprich: Bei der nächsten Abrechnung dürften eigentlichz Null komma Null Heizkosten anfallen und nur geringfügiger Wasserverbrauch. Aber wahrscheinlich kommt im März wieder eine neue total überhöhte Forderung, trotz Null Verbrauch. Mal sehen. Ob man den Stromzählern noch vertrauen kann? Es ist ein Betrug ohne Ende und wir können uns nicht dagegen wehren :(
@@Sylvia-Abele-Vogler Was für eine verrückte Welt.
Hallo Sylvia und @@jor9463 , was ist bei euch heraus gekommen? Ich habe gerade das gleiche Problem... Schade, dass scheinbar viele Leute davon betroffen sind.
Hi ihr lieben. Ist das video auch noch heute aktuell? Ich halte bald in der uni ein referat. Wär cool wenn ihr euch meldet:)
Ich bin aus meiner Wohnung in München am 31.03. 2020 ausgezogen 8 Jahre lang habe ich da gewohnt musste nie irgendetwas großartig nachzahlen. Jetzt am 27.07. 2021 kommt eine Heizkosten Rechnung von über 73€. Bezahlen soll ich auch schon bis zum 01.08.2021. Das klingt doch irgendwie verdächtig. Dürfen die das mit mir machen?
Ich finde es ist doch merkwürdig, dass sie sich 1 einhalb Jahre Zeit lassen und jetzt wollen sie das Geld sofort haben und außerdem habe ich gerade nur 4 Monate im Jahr 2020 in der Wohnung verbracht wie kann es sein, dass die Rechnung so hoch ist? Das ganze erschliest sich mir nicht.
Die Kosten für Heizung werden ja auf das gesamte Jahr angesetzt, allerdings zahlst du ja nur monatlich deinen Anteil. Wenn du also im März ausgezogen bist, dann hast du zwar den Winter über Heizkosten verursacht, diese jedoch nicht anteilig auch über den Sommer (wie sonst üblich) ausgeglichen (da du im Sommer bereits nicht mehr dort gewohnt hast). Dementsprechend ergibt es sinn, dass hier eine Nachzahlung nötig ist. Das Datum ist vermutlich eher ein Verwaltungsfehler, da würde ich mir keine Gedanken machen. Vermutlich war es geplant, die Rechnung bis zum 1. rauszuschicken, wurde dann aber verzögert und man hat es vergessen, das Datum zu ändern.
Werde jedes jahr veräppelt und muss immer fast 500 euro nachbezahlen
Kannst du genauer was dazu sagen ? Bei uns ist das selbe Problem Abrechnungszeitraum 01.01 bis Ende des Jahres. Leistungszeitraum 01.11 bis Ende des Jahre = sprich also nur 2 Monate und wir sollen auch über 500€ Nachzahlung zahlen. Würde mich interessieren, was du dagegen getan hast
Du kannst Einsicht bei deinem Vermieter in die Rechnungen verlangen.
Sollten die Kosten dann immer noch nicht nachvollziehbar sein kannst du rechtlichen Beistand anfordern.
@@SA-co2kb ich würde dir raten deine Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen von einem Profi dafür gibt's genug seiten im internet kostet auch ca 69 euro ich finde das lohnt sich und du hast danach auch Gewissheit
Ich noch mehr. Der hat auf einen Schlag die Miete erhöht von 930 auf 1189.wegen Nachzahlungen, die ja geleistet werden. 40 Jahre alter DDR Bau. Wasser macht krank, ect
Ich habe heute Nachzahlung 2.500€ dass ist dch zu Viele ich muss Anwalt finddn schnel.Mitherschutz shind sche...!!
Hallo. Du kannst dich auch bei deinen Nachbarn umhören und die Abrechnungen vergleichen.
Natürlich kannst du auch bei deinem Vermieter Einsicht in die Rechnungen anfordern.
@@fewokompakt9460 bin bei Anwalt 2 monat Dauert schon.
Meine Vermiter suchen 0,30 cent pro Beleg fur Abreschnung..
Anwaltin war schokiret,hat nischt Geglaubt das ist sö..
Vicig
@@fewokompakt9460 Bei Nachbarn umhören und vergleichen?? Das hilft nicht weiter. Die Abrechnung wird dadurch nicht transparenter, zumal diese ebenfalls eine falsche Abrechnung haben können. Einsicht in die Rechnungen: Diese dürfen fotografiert werden, damit man sie zuhause in Ruhe prüfen oder einem Berater vorlegen kann. Wichtig: Nach der Rechtsprechung des BGH muß der Vermieter nachweisen, daß er die Rechnungen auch gezahlt hat (Kontoauszüge, Überweisungsbelege).
Ich bezahle Miete an mein Vater und er hat auch die stromkosten in der Nebenkosten Abrechnung weil er für mich die Kosten bezahlt, und ab und zu entstehen auch 20-50 Euro Nachzahlung, aber mein Vater übernimmt diese Kosten und verlangt von mir nichts mehr. Ich habe Quasi eine feste Miete, meine Frage darf mein Vater das gesetzlich, das er für mich den Stromkosten bezahlt, ich könnte auch die stromkosten auf mein Namen überschreiben lassen aber so finde ich es und mein Vater besser, dürfen wir das. Mein Vater hat auch nicht alles auf der Nebenkosten Rechnung, er hat nur Gas, Wasser, Abwasser, mein Strom,
Abfall, Straßenreinigung, Beleuchtung Treppenhaus, Schornsteinfegerkosten,
Andere Sachen lässt er weg,