Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen einfach erklärt | Betriebsrat Video
Вставка
- Опубліковано 18 тра 2020
- Welchen Kündigungsschutz haben schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen? Wie darf das Integrationsamt über eine Kündigung entscheiden?
🔴 Abonniere BetriebsratVideo für noch mehr BR-Wissen: www.betriebsrat.com/youtube
🎓 Fundierte Weiterbildung zum Thema
Seminar Kündigung (schwer-)behinderter Mitarbeiter → www.waf-seminar.de/br421
ℹ️ Weitere Informationen zum Thema ℹ️
Allgemeine Informationen zum Thema Kündigung → www.betriebsrat.com/kuendigung
❓ Hast du FRAGEN ❓
Dann hinterlasse einen Kommentar! Wir werden dir so schnell wie möglich antworten!
------------------------ APP BETRIEBSRAT WISSEN ------------------------
KOSTENLOS downloaden 👇
▶️ Playstore → waf-seminar.de/betriebsratwis...
🍏 Appstore → waf-seminar.de/betriebsratwis...
----------------------------- SOCIAL MEDIA -----------------------------
🎬 UA-cam KanalAbo → waf-seminar.de/youtube
👥 Facebook → waf-seminar.de/facebook
📸 Instagram → waf-seminar.de/instagram
------------------------- WISSEN & AUSTAUSCH --------------------------
🎓 Seminare für Betriebsräte → waf-seminar.de
✉️ Newsletter für Betriebsräte → waf-seminar.de/newsletter
💬 Forum für Betriebsräte → betriebsrat.com/br-forum
ℹ️ Wissensplattform für Betriebsräte → betriebsrat.com
------------------------------ KONTAKT --------------------------------
🙂 Wir sind für dich da
Montag - Donnerstag: 8 Uhr - 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr - 17 Uhr
📞 08158 9972420
📧 mail@waf-seminar.de
🌐 waf-seminar.de
Ich finde diesen Anwalt total toll. Sehr kompetent und sehr gut für den normalen Menschen zu verstehen. Ich höre ihm gerne zu. Sehr angenehm. Danke
Ein absolut kompetenter Anwalt.
Vielen Dank für dein Feedback! Wir freuen uns sehr dich auch weiterhin mit hilfreichen Videos rund um die Betriebsratsarbeit zu unterstützen.
Herzliche Grüße
Dein W.A.F. UA-cam-Team
Super Hilfe für mein Assignment zum Thema Arbeitsrecht, danke Ihnen!!!
Gern und stellen Sie hierzu gern noch die eine oder andere Frage, wenn Sie wünschen. Viel Erfolg! Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ja, ich habe einen GdB von 50%.
Dann klagen Sie im Kündigungsfall unbedingt! Bitte beachten Sie dabei die Drei-Wochen-Frist (Paragraphen 4, 7 Kündigungsschutzgesetz). Es drückt Ihnen die Daumen Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
sehr gut erklärt,es ist sehr schwierig für den AN wenn BR oder SB vertretung nix tun! die personalabteilung genau so wenig dann füllte man sich allein und hilflos!!! selbst da muss man durchhalten und kämpfen mit einen guten Ra die sache verfolgen...
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ja, steht kein gut geschulter Betriebsrat bzw. eine Schwerbehindertenvertretung an seiner Seite ist es für den schwerbehinderten Beschäftigten im Konfliktfall oft nicht leicht. Deshalb rate ich jedem schwerbehinderten Beschäftigten dazu, möglichst eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Dann wird auch bereits außergerichtlich ein spezialisierter Rechtsanwalt bei Rechtsfragen helfen können. So werden unnötige Konflikte oftmals vermieden. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Sie sind ein sehr guter sympathischer Anwalt
Vielen Dank für dein Feedback! Wir freuen uns sehr dich auch weiterhin mit hilfreichen Videos rund um die Betriebsratsarbeit zu unterstützen.
Herzliche Grüße
Dein W.A.F. UA-cam-Team
Bei mir war es damals die Fürsorgestelle für Schwerbehinderte. Und die war grandios.
Sehr gut erklärt, leider unmöglich alles durchzusetzen. Mich hat es genauso erwischt, zuerst versetzt dann gekündigt ohne Grund. Das KVJS war auf Seite des AG. Arbeitsgericht hat die Kündigung für unwirksam erklärt, das LAG hat die Kündigung wirksam gesehen, Der Richter meinte, es spielt keine Rolle wer Schuld ist, das Leben ist so und ich soll nach vorne schauen. Jetzt kann ich nur hoffen, dass das BAG alles richtig macht. Das zum Thema Gerechtigkeit.
Nicht den Mut sinken lassen! Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Unser BR hat zwar die Kündigung widersprochen, aber mehr auch nicht und die IGM/DGB war auch auf Seite der AG. Jetzt wo ich das Ganze aufgedeckt habe und ans Licht brachte, ist mein Verhalten inakzeptabel, obwohl ich der Geschädigte bin. Das ist echt eine Sauerei. 🤬 Danke trotzdem für die Antwort. Gruß aus Heidenheim an der Brenz.
Vielen Dank für den hervorragenden Vortrag!
Eine Frage hätte. Ich bin betriebsbedingt als Folge eines Betriebsübergangs, dem ich widersprochen hatte gekündigt worden. Das Integrationsamt hatte der Kündigung zugestimmt und meinen Widerspruch abgelehnt. Würden Sie empfehlen vor das Sozialgericht zu ziehen, um gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zu klagen? Als ich nach längerer Krankenzeit wieder arbeiten wollte, hatte man mir die betriebliche Wiedereingliederung verweigert...
Sehr geehrter Teilnehmer Julius Cäsar,
vielen Dank für Ihre interessante Frage.
Auch in Fällen der betriebsbedingten Kündigung eines Schwerbehinderten rate
ich regelmäßig zur Klage vor dem Arbeitsgericht (Kündigungsschutzklage) und
dem Verwaltungsgericht (Anfechtungsklage gegen die Zustimmung des
Integrationsamts zur Arbeitgeberkündigung nach zuvor erfolglos
durchlaufenem Widerspruchsverfahren).
Indes muss jeder Einzelfall sorgfältig geprüft werden: Das Integrationsamt
entscheidet über den Antrag des Arbeitgebers nach pflichtgemäßem Ermessen
und mehr oder weniger intensiver vorheriger Sachverhaltsaufklärung.
In dem von Ihnen beschriebenen Fall eines sog. Betriebsübergangs sind
einige Besonderheiten zu beachten. Wichtig ist: Berücksichtigung finden vor
dem Integrationsamt und später dem Verwaltungsgericht stets nur solche
Faktoren, die sich speziell aus der Fürsorge für den schwerbehinderten
Menschen ergeben. Allgemeine arbeitsrechtliche Fragen werden dort nicht
verhandelt. Dafür gibt es das Arbeitsgericht. Sie sollten als Betroffener
also ggf. zwei Verfahren parallel betreiben.
Hierbei sind wichtige Fristen zu beachten; die wichtigste ist die Frist zur
Erhebung des Kündigungsschutzklage (Dreiwochenfrist, §§ 4, 7 KSchG). Diese
dürfen Sie auf keinen Fall verpassen.
Freundliche Grüße aus Berlin
Niklas Pastille
Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo Sehr geehrter Herr Pastille,
herzlichen Dank für Antwort!
Die Kündigungsschutzklage läuft in meinem Fall. Ich habe vom Inklusionsamt die Information erhalten, dass mein Widerspruch zur Zustimmung quasi zum zweiten mal abgelehnt wurde. Eine Begründung vom Inklusionsamt habe ich noch nicht erhalten. Dagegen will ich auf jeden Fall vorgehen, d.h. dann laufen 2 Prozesse: einer beim Arbeitsgericht und einer beim Verwaltungs-bzw. Sozialgericht.
Alles Gute!
Hallo Herr Pastille, Hallo W.A.F. Team,
Ich verfolge aus eigenem Interesse - aber auch in der Aussicht als Vertrauensperson in der Einrichtung in der ich beschäftigt bin vielleicht gewählt zu werden. Thematisch geht es ja "leider" meist um das Betriebsverfassungsgesetz etc.
Ich wünschte mir jedoch auch Tips und Hinweise für die ca. 2 Millionen Dienstnehmer welche in den Bereich der Kirchengerichtsbarkeit fallen. Das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen beschneidet ja vielfach die Regelungen um die sich ein Betriebsrat nicht kümmern muss, ebenso die SBV.
Besteht einmal die Möglichkeit in diesen Bereich zu stechen?
Danke Schön
Gute Idee, vielen Dank...! Ich werde sehen, was ich tun kann... Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Guten Tag!
Arbeigeber will unbedingt Auskunft über Krankheit von Schwerbehinderten wissen. Kann das Nachteile in Zukunft bringen und eventuell die Kündigung erleichtern?
Vielen Dank im Voraus
Lieber Teilnehmer TM,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Arbeitgeber darf die Ursache etwaiger krankheitsbedingter Fehlzeiten nicht erfragen, gleichviel ob es um einen
schwerbehinderten Beschäftigten oder einen Arbeitnehmer ohne Behinderung geht.
Auch im betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX) müssen Diagnosen oder Krankheitsursachen nicht
genannt werden. Für einen Erfolg dieses wichtigen Verfahrens ist das auch in der Sache nicht erforderlich.
Als Arbeitnehmer wäre ich sehr sparsam mit entsprechenden Mitteilungen gegenüber dem Arbeitgeber, auch wenn dieser
wohlwollend zu sein scheint.
Mein Tipp: Schauen Sie ggf. einmal selbst in Ihre Personalakte, ob darin unnötigerweise gesundheitsbezogene Daten -
z.B. im Zuge eines BEM-Verfahrens - festgehalten wurden.
Der Arbeitgeber hat Ihnen auf Ihren Antrag hin überdies alle personenbezogenen Daten- innerhalb und außerhalb der
Personalakte-, die er in Ihrem Fall erhoben und verwendet hat, mitzuteilen und Ihnen in diesem Zusammenhang auch eine
Kopie dieser Daten anzufertigen (vgl. Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 EU-DSGVO).
Freundliche Grüße
Niklas Pastille, LL.M.
Rechtsanwalt
Hallo, vielen Dank für dieses Video,
ich arbeite nur noch im Minijob aus gesundheitlichen Gründen. Mein AG will sparen und es fehlt an Personal. Ich muss regelmäßig Vertretungen machen, teilweise in manchen Wochen das doppelte meiner vertraglichen Arbeitszeit. Ich bin völlig überstresst und nun krank geworden. Was kann ich denn tun, um meine Situation zu verbessern. Vielen Dank und liebe Grüße
Sind Sie zu diesen Einsätzen arbeitsvertraglich überhaupt verpflichtet? Lassen Sie das unbedingt ihren Gewerkschaftssekretär oder Rechtsanwalt prüfen. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Mir wurde gesagt, dass auf Grund der der geringen AN (5 Beschäftigte) für mich keine Kündigungsschutzklage greift. Ist das so?
Nein, auch im sogenannten Kleinbetrieb können (und sollten) Sie im Falle einer Kündigung gegebenenfalls Kündigungsschutzklage erheben. Allerdings benötigt der Arbeitgeber in einer solchen Konstellation keinen Kündigungsgrund nach dem Kündigungsschutzgesetz, um sich von Ihnen zu trennen. Dennoch kann seine Kündigung aus anderen Gründen rechtsunwirksam sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie schwerbehindert sein sollten. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Es ist wirklich traurig wie in der Arbeitswelt mit schwerbehinderten Menschen umgegangen wird! Ich selbst habe es erleben müssen. Sarkasmus, Gleichgültigkeit, Vorschläge und Sprüche von Vorgesetzten die so grenzdibil sind, dass man es nicht fassen kann.
Zum Glück ist das (nach meiner Erfahrung) inzwischen nicht mehr die Regel, es kommt aber in der Tat leider immer noch vor. Es tut mir sehr leid, dass Sie so schlechte Erfahrungen machen mussten. In einem solchen Fall riete dazu, das Integrationsamt hinzuzuziehen bzw. sich beim Betriebsrat oder der Schwerbehindertenvertretung zu beschweren. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
🤗🤗👍👍💪💪💪
Ich bräuchte eine Anwaltsempfehlung für München, vor allem auch einen, der sich nicht vor Caritas als AG scheut.
München ist voller exzellenter Anwälte. Da werden Sie bestimmt fündig. Alles Gute wünscht Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Habe meinem Einsatzleiter gesagt, das ich nicht mehr so viel laufen kann und ob er mich nicht an einem leichteren Arbeitsplatz versetzen kann, er antwortete mit Nein, er hätte keinen anderen Arbeitsplatz wo er mich einsetzen könnte.
Mein Hausarzt hat mir ein ärztliches Attest erstellt , indem empfohlen wird mich in einer vorzugsweise sitzenden Tätigkeit einzusetzen, wo ich nicht so viel laufen müsste. Andere Mitarbeiter tun das auch schon, haben Arbeitsplätze wo sie vorwiegend im Sitzen tätig sind. Werde ich hier diskriminiert ? Bin SB 50 und nimmt keine Rücksicht auf meine Behinderung obwohl er weiss das ich Behinderung habe. Was soll ich tun ?
Hallo, danke für deinen Kommentar. Da wir in diesem Rahmen keine konkrete Rechtsberatung durchführen können, hilft dir in diesem Punkt gerne unsere Community im Forum weiter. Schau mal hier:
www.betriebsrat.com/br-forum
Wir wünschen Dir viel Erfolg Dein W.A.F.-Team
drosche können manche nehmen aber für das gerade stehn wo was schlimmes passierte nicht Hauptsache nein die andern wie immer...ohne Worte was hier so abging inte...