@@tsubimekdeinmansubimekdein3898 kann ich nicht beurteilen. Normal stellt dein Arzt dir ja auch nur ein Attest aus, wenn du Symptome hast die eine Kündigung rechtfertigen.
Für gewöhnlich trifft der Arbeitgeber eine unternehmerische Entscheidung, um sein Unternehmen „aus seiner Sicht“ wirtschaftlich tragfähig zu führen und zukunftssicher zu machen. Diese freie unternehmerische (Organisations-)Entscheidung unterliegt hinsichtlich ihrer Notwendig- oder Zweckmäßigkeit keiner Kontrolle durch die Gerichte für Arbeitssachen. Ein Gericht prüft im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses lediglich, ob die Unternehmerentscheidung offensichtlich unsachlich oder willkürlich ist. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Arbeitgeber eine unternehmerische Entscheidung trifft, die nur darauf abzielt, bestimmte Arbeitnehmer loszuwerden, weil er sie als störend empfindet. Das Gericht macht also eine „Missbrauchskontrolle“. Herzliche Grüße
Darf ich eine betriebsbedingte kündigung erbitten, ich möchte nämlich eine bekommen, um eine sperrzeit bei der agentur für arbeit zu umgehen ?
Dann bekommst du trotzdem eine sperrzeit, weil du deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hast.
Sprich mit deinem Arzt, lass ein Atest erstellen, dass du die Empfehlung hast zu kündigen, dann kannst du ohne sperre kündigen.
@@Gibson8704 würde das nicht illegal sein ?
@@tsubimekdeinmansubimekdein3898 kann ich nicht beurteilen. Normal stellt dein Arzt dir ja auch nur ein Attest aus, wenn du Symptome hast die eine Kündigung rechtfertigen.
@@Gibson8704 ah verstehe, danke man.
Er denkt sich also Umorganisationen aus, die nirgendwo stehen und das reicht dann?
Für gewöhnlich trifft der Arbeitgeber eine unternehmerische Entscheidung, um sein Unternehmen „aus seiner Sicht“ wirtschaftlich tragfähig zu führen und zukunftssicher zu machen. Diese freie unternehmerische (Organisations-)Entscheidung unterliegt hinsichtlich ihrer Notwendig- oder Zweckmäßigkeit keiner Kontrolle durch die Gerichte für Arbeitssachen. Ein Gericht prüft im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses lediglich, ob die Unternehmerentscheidung offensichtlich unsachlich oder willkürlich ist. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Arbeitgeber eine unternehmerische Entscheidung trifft, die nur darauf abzielt, bestimmte Arbeitnehmer loszuwerden, weil er sie als störend empfindet. Das Gericht macht also eine „Missbrauchskontrolle“. Herzliche Grüße