Vielen Dank für dieses Video. Aktuell ein akutes Thema bei mir... mein Arbeitgeber hat sich vielfach strafrechtlich verhalten und macht immer noch weiter. Die gehen über Leichen 😔😥👎
Danke für das Video. Habe ich das richtig verstanden das ein chwerbehinderter Arbeitnehmer verlangen kann das das Integrationsamt beim bem beteiligt wird .Wenn ja sollte man dies auf jedenfall verlangen . Vielen Dank
Sehr geehrter Teilnehmer 7of9, vielen Dank für Ihre Frage. Im Falle eines schwerbehinderten bzw. einem Schwerbehinderten gleichgestellten Beschäftigten (§§ 2 Abs. 2 SGB IX, 151 Abs. 1 SGB IX) ist die Hinzuziehung des Integrationsamts durch den Arbeitgeber im BEM dann erforderlich, wenn für den Beschäftigten sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA, berufliche Rehabilitation, § 49 Abs. 1 SGB IX) oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht (§ 185 Abs. 3 SGB IX) kommen. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber auf Wunsch des schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt beteiligen (§ 167 Abs. 2 Satz 5 SGB IX). Unterlässt der Arbeitgeber dies, wie in der Praxis leider sehr häufig, werden bereits die Mindestanforderungen an ein ordnungsgemäßes BEM nicht erfüllt. In derartigen Fällen wird der Arbeitgeber im Nachgang große Probleme haben, eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Die o.g. begleitende Hilfen werden durch das Integrationsamt übrigens aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (§§ 14 Abs. 1 Nr. 2, 17ff. Schwerbehindertenausgleichsverordnung) geleistet. Einige Leistungen werden direkt an den Arbeitgeber gezahlt. Es lohnt, sich auf einem Seminar der WAF einen guten Überblick über diese wichtigen und in der Praxis wenig bekannten Leistungen zu verschaffen. Einige Informationen hierzu finden Sie auch auf den Websites des Integrationsämter (www.integrationsämter.de). Eines ist wichtig: Wenn Sie eine Beteiligung des Integrationsamts an Ihrem BEM wünschen, sollten Sie dies dem Arbeitgeber frühzeitig ausdrücklich mitteilen und diesen Vorgang auch dokumentieren. Mit Zustimmung des Betroffenen dürfen sich auch Betriebsrat bzw. Schwerbehindertenvertretung insoweit jederzeit beim Integrationsamt melden (vgl. § 182 Abs. 2 Satz 2 SGB IX). Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille Rechtsanwalt
Sehr gern und vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung! Das motiviert uns sehr. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Mein Arbeitgeber sagt, dass es eigentlich unüblich ist Langzeitkranke eine Einladung zum BEM Gespräch zu schicken. Ich habe jetzt mal eine bekommen, da der Betriebsrat da Druck gemacht hat. Natürlich werde ich daran teilnehmen und bin dankbar für jeden Tipp den ich hier sehen kann
Sehr geehrte Teilnehmerin Frau Winter, vielen Dank für Ihre Nachricht. Schön, dass Sie darauf bestanden haben, zum betrieblichen Eingliederungsmanagement eingeladen zu werden. Achten Sie im weiteren Verlauf darauf, dass der Arbeitgeber das Verfahren jetzt nicht nur einleitet, sondern bei Vorliegen Ihrer Zustimmung aktiv mit dem Betriebsrat und ggf. der Schwerbehindertenvertretung gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten klärt, "wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden und mit welchen Hilfen und Leistungen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann" (§ 167 Absatz 2 SGB IX). In vielen Fällen ist es sinnvoll, den zuständigen Rehabilitationsträger und bei schwerbehinderten Arbeitnehmern zusätzlich das Integrationsamt zu beteiligen. Auch in diesem Fall gilt: Jeder Schritt ist von Ihrer Zustimmung abhängig. Sie - und nur Sie - sind Herrin des Verfahrens. Entsprechend selbstbewusst dürfen Sie auftreten. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille Rechtsanwalt
Danke. Ein tolles Video. Das BEM ist ein Angebot um zu versuchen wieder in die Arbeit zu kommen. Ich beispielsweise? WOLLTE ein BEM. Insbesondere um selbst festzustellen - geht da noch etwas? Wie viel geht noch? Kann man wieder etwas aufbauen? Ging leider nicht gut. War aber aus medizinischer Sicht zu erwarten. Nicht umsonst war MIR nach dem BEM klar - da geht nichts mehr. Entsprechend habe ich innerhalb eines Monats die vollständige Erwerbsminderungsrente bekommen. Aber versuchen? Musste ich es. Und wenn es nur für meinen eigenen Seelenfrieden ist.
Die Videos sind alle toll. Mein AG möchte ärztlichen Bericht, was zur Eingliederung förderlich wäre. Außerdem meint der AG, dass das BEM von beiden Seiten Kompromisse fordert. Klar, aber es scheint, dass von Anfang an alles darauf abzielt, mich nicht bewusst und mit allen Möglichkeiten wieder an den Arbeitsplatz zu bringen.
Das ist ein Gutes Video, dennoch habe ich es nicht ganz verstanden. Also sind die Folgen vom BEM-Gespräch das man gegündigt wird oder nur eine "Warnung" für die Zukunft bzw. Ist die Gefahr da, das man gekündigt wird nach dem Gespräch ?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll die krankheitsbedingte Kündigung nach Möglichkeit vermeiden (!) helfen. Nicht immer gelingt das. Hat der Arbeitgeber, was in der Praxis indes selten der Fall ist, das komplexe Verfahren ordnungsgemäß angeboten und betrieben und bleibt der Beschäftigte in der Folge arbeitsunfähig, kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Einer vorherigen (weiteren) 'Warnung' bedarf es dabei nicht. Hat das betriebliche Eingliederungsmanagement demgegenüber nicht oder nicht ordnungsgemäß stattgefunden ist die krankheitsbedingte Kündigung nur höchst ausnahmsweise wirksam. Habe ich helfen können...? Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo, ich wurde zum 2.Mal zum BEM Gespräch eingeladen, einmal im letzten Jahr und einmal in diesem Jahr. Ich bin Kraftfahrer und kann im Moment meine Tätigkeit nicht ausüben, weil ich zwei Bandescheibenvorfälle und Rückenschmerzen habe. Zusätlich nehme ich im Moment noch Medikamente ein. Wenn ich nach meiner Krankheitsursache gefragt werde, sollte ich dann lieber schweigen oder es Preis geben?
In dem Video wird ja erklärt, dass es zu Ungunsten des AN gehen kann, wenn dieser das Gespräch ablehnt, weil der AG ja alles versucht habe. Wie ist es aber anders herum, wenn ein Gespräch angeboten wird, der AN aber nach z. B. mehr als 3 Monate wartet, weiterhin keinen Termin bekommt und sich der Gesundheitszustand auch noch verschlimmert hat? Welche Konsequenzen hat dies für den AG?
Bin seit 35 Jahren im Unternehmen, 63 Jahre alt und wurde nun, auf Grund mehrerer längerer Ausfallzeiten zu einem BEM Gespräch eingeladen. Dies habe ich akzeptiert. Ich habe nun eine Einladung zu einem Erstgespräch erhalten. Hier wurde mir für die Nennung der Beteiligten nur EINE Nennung ermöglicht: Arbeitsmedizin oder Betriebsrat, oder Führungskraft, Personalabteilung usw. Ist das korrekt? Wie sieht unter Berücksichtigung meines Alters und der Betriebszugehörigkeit die Gefahr einer Kündigung aus? Mitarbeiterzahl des Unternehmens bei ca 35 000.
Sehr geehrter Teilnehmer J.P,P, vielen Dank für Ihre Frage. Den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung vor Gericht zu verteidigen, ist kein Pappenstiel. Deswegen halte ich die Wahrscheinlichkeit einer solchen Kündigung in Ihrem Fall bereits angesichts der Länge Ihrer Betriebszugehörigkeitsdauer für nicht besonders hoch. Achten Sie darauf, dass Sie nicht allein ins BEM gehen und neben dem Betriebsrat auch, soweit vorhanden, die Schwerbehindertenvertretung mit am Tisch sitzt, wenn Sie schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt sein sollten. Ferner können und sollten Sie die Beteiligung der Rehabilitationsträger verlangen, wenn Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen (§ 167 Abs. 2 Satz 4 SGB IX). Der Ihnen vom Arbeitgeber genannte mögliche Teilnehmerkreis ist also nicht vollständig. Ich drücke Ihnen die Daumen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt
Wenn Sie schon 63 sind und schon so lange im Unternehmen, dann arbeiten Sie doch mit dem. Betriebsrat zusammen datan, einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung und sofortiger Freistellung zu bekommen. Was Besseres könnte Ihnen sonst passieren?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite in meiner Firma seit fast 32 Jahren, war immer loyal und hab auch gerne Überstunden gemacht. Mein Arbeitsplatz beträgt Hin- und Rückfahrt täglich 250 Km, bis Okotober 2020 habe ich diese mit einem Kollegen in einer Fahrgemeinschaft bestritten. Dieser Kollege hat im Oktober 2020 einen näheren Arbeitsplatz vom Chef angeboten bekommen. Mir wird dies verwehrt. Auch homeoffice ist für meinen Chef keine Option auch nicht tageweise. Im Moment bin ich noch im homeoffice, da es ja die Pflicht gibt. Ich möchte aber nach Beendigung die homeoffice Pflicht nicht täglich alleine die Strecke fahren, dies ist finanziell und gesundheitlich auch nicht auf Dauer stemmbar. Ich fühle mich auch mittlerweile in diesem Unternehmen nicht mehr wohl und habe das Gefühl bei denen auf der Abschussliste zu stehen. Ich möchte gehen, aber nicht ohne Abfindung. Was würden Sie mir raten, wie ich mich verhalten soll.
Sehr geehrter Teilnehmer Einstein Zweistein, vielen Dank für Ihre interessante Frage. Da Sie trotz Ihrer langen Betriebszugehörigkeitsdauer keinen rechtlichen Anspruch darauf haben dürften, vom Arbeitgeber einen ortsnäheren Job angeboten zu bekommen, kommt es nun auf Ihr Verhandlungsgeschick an. Die anwaltliche Erfahrung zeigt, dass gerade Auseinandersetzungen um die vom Arbeitnehmer gewünschte, vom Arbeitgeber indes abgelehnte weitere Gewährung eines Home Office-Arbeitsplatzes oftmals in den Abschluss eines Aufhebungsvertrags münden, der dann mit einer Abfindung für den scheidenden Arbeitnehmer verbunden ist. Liegt in Ihrem Fall zudem etwa eine Schwerbehinderung vor, hätten Sie bereits angesichts Ihres besonderen Beschäftigungsanspruchs (§ 164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX) in Ihren Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gute Karten. Aber auch im Übrigen gesundheitlich herausgeforderte Arbeitnehmer können sich auf ihr Recht auf eine leidensgerechte Beschäftigung berufen - und halten im Fall der arbeitgeberseitigen Ablehnung eines Home Office-Arbeitsplatzes insoweit ein Druckmitteln in der Hand. Außergerichtliche Verhandlungen über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können glücken, aber auch misslingen. Nie dürfen sie auf die leichte Schulter genommen, sondern sollten sorgfältig vorbereitet werden. Ich rate Ihnen, bereits im Vorfeld etwaiger Verhandlungen einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin zu konsultieren. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Leider wenig. Rechtlich ist dagegen kein Kraut gewachsen. Kandidieren Sie das nächste Mal selbst! Das erfordert Mut, ist aber kein Hexenwerk und macht sogar Spaß. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
ich habe auch eine frage; muss man zu einem BEM schriftlich eingeladen werden? oder reicht ein Satz wie; Kommen Sie am .... um 12 Uhr... zu einem persönlichen Gespräch?? würde ich sowas hier nicht wissen... wäre ich aufgeschmissen und gibt es ein BEM auch ohne Betriebsrat? z.b Arztpraxen???
Hallo ThePokemon Master, grundsätzlich kann die Einladung auch mündlich erfolgen, allerdings wird der AG meistens die Einladung schriftlich erteilen, um diese im Streitfall auch nachweisen zu können. Die Vorschrift für das BEM-Verfahren nach SGB IX gilt auch, wenn es keinen Betriebsrat im Betrieb gibt. Viele Grüße dein W.A.F. UA-cam Team
Hallo Herr Pastille, sie sagen, der BR soll darauf achten, dass die beschlossenen Maßnahmen einem BEM-Gesprächs umgesetzt werden. Das würde aber voraussetzen, dass dem BR, welcher im Gespräch nur auf bitten des AN dabei sitzt, diese genannt werden. Hat der BR diese Recht?
Aber ja, der Betriebsrat erfährt als gesetzlich Beteiligter im betrieblichen Eingliederungsmanagement, auf welche konkreten Maßnahmen sich die Parteien geeinigt haben. Er kann auch eigene Vorschläge unterbreiten. Und er darf, wie Sie richtig sagen, darauf hinwirken, dass einvernehmlich gefundene Maßnahmen in der Folge vom Arbeitgeber auch umgesetzt werden. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo , ich arbeite in einem Werk das 2028 geschlossen wird. Interessenausgleich und Sozialplan gibt es. Warum werde ich vom Arbeitgeber zum BEM eingeladen. Es besteht kein Intresse meine Arbeitsplatz zu erhalten. Ist das BEM dann rein zur Krankheitsbedingten Kündigungsvorvereitung da ?
Nicht unbedingt. So lange das Arbeitsverhältnis besteht, muss auch ge-BEMt werden. So will es Paragraph 167 Abs. 2 SGB IX. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Sehr geehrter Teilnehmer Ambrosius, vielen Dank für Ihre Nachricht. Intervenieren darf der Betriebsrat in der Tat. Denn er ist „Wachhund“ im BEM-Verfahren. So (oder fast so) steht es im § 167 Absatz 2 Satz 7 BetrVG (sog. Wächteramt im BEM). Aber auch in Sachen „Rechtsberatung“ bin ich etwas weniger streng als Sie. Eine wirklich umfassende Rechtsberatung ist zwar weiterhin Rechtsanwälten vorbehalten (gut für die Rechtsanwälte). Aber auch Betriebsräte dürfen bereits seit Längerem relativ weitgehend Rechtsauskünfte erteilen (unbedingt nachlesen: § 2 Absatz 3 Nummer 2 und Nummer 3 Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG). Wenn Sie wollen dürfen Sie vor Ihren Kollegen also durchaus offensiv mit Ihren Rechtskenntnissen „glänzen“ und müssen diese keineswegs verstecken. Voraussetzung ist, dass ein Bezug zu Ihren Aufgaben als Betriebsratsmitglied erkennbar ist. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille Rechtsanwalt
Sehr geehrter Teilnehmer Marcel F., das Integrationsamt ist einzubeziehen, wenn der BEM-berechtigte schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist und Leistungen zu Teilhabe (vgl. § 5 Nr. 2, §§ 6 und 49 SGB IX) oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben (§ 185 Abs. 3 SGB IX) in Betracht kommen (§ 167 Abs. 2 S. 4 SGB IX). Als schwerbehinderter BEM-Betroffener würde ich deshalb den Arbeitgeber immer darum bitten, das Integrationsamt am BEM zu beteiligen (?denn es kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in meinem Fall in Betracht?). Unterbleibt eine Beteiligung des Integrationsamts sind bereits die sog. Mindestanforderungen an das BEM nicht erfüllt (BAG 10.12.2009 ? 2 AZR 400/08). Es hat dann kein ordnungsgemäßes BEM stattgefunden. Eine gleichwohl ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigung wäre deshalb in vielen (nicht: allen) Fällen unwirksam. Übrigens: Unabhängig von der Frage der Kündigungsprävention ist es sinnvoll, sich mit den o.g. Leistungen zur Teilhabe und den begleitenden Hilfen im Arbeitsleben einmal näher zu befassen. Diese oftmals sehr hilfreichen Maßnahmen sind vielen Betriebsräten unbekannt. Dabei kann auch mit ihrer Hilfe ein Arbeitsplatz ?gerettet? werden. Freundliche Grüße Niklas Pastille Rechtsanwalt
Leider hapert es hier sehr viel an den Betriebsräten. Schlecht vorbereitet, Fachwissen fehlt und vor allem der Mut, sich an die Seite des AN zu stellen
Solange man in den letzten 3 Jahren nicht jeweils mind. 30 Tage krank war kann man jedes BEM ohne nachzudenken ablehnen, denn dann kann einen der Arbeitgeber sowieso nicht kündigen. Gerade im Konzernumfeld in dem ich tätig bin, nimmt niemand am BEM teil, die Schreiben werden nur aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung vom Arbeitgeber versendet. Ich kenne keinen, der krankheitsbedingt gekündigt wurde.
Was ist mit AN, die keinen Betriebsrat in der Firma haben, weil die Anzahl der AN der Firma unter 50 Personen liegt! Dann sind die AN auf Gedeih und Verderb dem AG ausgesetzt? Liebe Grüße aus Castrop-Rauxel
Vielen Dank für Ihre Frage. Das betriebliche Eingliederungsmanagement muss von Ihrem Arbeitgeber unabhängig davon angeboten werden, ob es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat gibt oder nicht. Außerdem können Sie eine Vertrauensperson eigener Wahl mit ins Gespräch nehmen. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Wenn der Arbeitgeber mir mit einer Kündigung droht bei einem befristeten Arbeitsvertrag, der bis Ende des Jahres noch läuft oder mir eine Abfindung anbietet mit einem Aufhebungsvertrag muss ich das unterschreiben oder kann ich es ablehnen?
Sie sind nie (!) gezwungen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, egal ob Ihr Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet ist! Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und beratschlagen Sie jeden wichtigen Schritt zuvor mit Ihrem Betriebsrat oder einem Anwalt. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Grundsätzlich ist das (leider) möglich, es handelte sich dann um eine sogenannte personenbezogene Kündigung. Hierfür muss aber feststehen, dass Sie zukünftig weder auf dem zuletzt innegehabten noch einem anderen freien Arbeitsplatz eingesetzt werden können. Sollten Sie schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt sein, gelten zusätzliche Anforderungen. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Selbstverständlich, das betriebliche Eingliederungsmanagement ist für den Beschäftigten ein Recht und keine Pflicht! Ich empfehle das nicht, aber Sie dürfen es jederzeit ablehnen oder abbrechen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erst dann zuhm BEM einladen wenn der Arbeitnehmer mehr als 6 Wochen im Jahr krank war oder spielt es keine Rolle?
Lieber Teilnehmer DB, zum betrieblichen Eingliederungsmanagement wird vom Arbeitgeber stets erst nach Überschreiten des Sechswochen-Frist eingeladen, nicht vorher (vgl. § 167 Abs. 2 SGB IX). Manche BEM-Betriebsvereinbarungen sehen indes vor, dass der Beschäftigte selbst bereits zu einem früheren Zeitpunkt um Durchführung eines BEM bitten kann (sog. freiwilliges oder fakultatives BEM). Eine solche Option kann sinnvoll sein, wenn etwa eine größere Operation bevorsteht und deshalb im Anschluss eine längere Phase der Arbeitsunfähigkeit abzusehen ist. In einem solchen Fall könnte der Beschäftigte daran interessiert sein, ggf. schon vorab konkrete Vorschläge für seine Weiterbeschäftigung unterbreiten. Lädt der Arbeitgeber Sie zu einem sonstigen gesundheitsbezogenen Gespräch ein, obwohl Sie noch nicht länger als sechs Wochen arbeitsunfähig gewesen sind, wird es sich hierbei um ein sog. Krankenrückkehrgespräch handeln, dessen Durchführung, wenn solche Gespräche im Betrieb generell betrieben werden, jedoch mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist. Besteht in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat, wird dieser überlegen wollen, ob er eine solche aus anwaltlicher Sicht durchaus problematische Praxis unterstützt oder aber ggf. unterbinden lassen will. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt
Mein BEM Gespräch war für mich eine furchtbare Angelegenheit. Meine Abteilungsleiterin und gleichzeitig von mir gewünschten Vertrauensperson, war leider gesundheitlich verhindert. Es wurde dann kurzfristig die Vertretung meiner Abteilungsleiterin herbeigerufen. Ich wurde zwar gefragt ob es okay für mich sei, aber ich war so überrumpelt von dieser Änderung, dass ich dem zugestimmt habe. Diese Person ist aber leider ein Teil der für mich belastenden Situation am Arbeitsplatz. Dadurch war ich eingeschüchtert, weinte und konnte nicht mehr frei sprechen. Es wurde dann ein Fragenkatalog abgefragt. Es wurde aber immer in die Richtung gelenkt, dass ich doch sagen soll, um was für eine Erkrankung es sich handelt, sonst könne man mir ja nicht helfen. Es wurden mir dann die Krankentage der letzten 3 Jahre vorgehalten und eine Beurteilung meiner Vorgesetzten verlesen ohne das ich die Chance hatte, die Vertreterin meiner Abteilungsleiterin rauszuschicken, da es mir nicht Recht war, dass sie alles mit anhört. Nachdem ich dann mehrmals gesagt habe, dass ich nicht sagen möchte, welche Erkrankung ich habe, kippte es. Ich wäre nicht kooperativ und mauere. Ich schlug dann vor das mir das Hamburger Modell helfen würde. Welches auch akzeptiert und umgesetzt werden wird. Ich habe beim Gespräch sagen müssen, wann ich wieder komme, ich habe dann gesagt in KW 8. Nun habe ich aber gemerkt, dass dieser Termin mich in der Genesung doch wieder ganz schön runtergezogen hat. Zu allem Übel habe ich erfahren, dass die Dame die meine Abteilungsleiterin vertreten hat, erst mal fröhlich den Inhalt des BEM Gesprächs in der Mittagspause mit den Kollegen am Tisch besprochen hat. Bin ich nun an meine Aussage gebunden und muss am Montag wieder den Dienst antreten?
Hallo Michaela, wenn Du arbeitsunfähig bist, gelten die regulären Regelungen (§§ 3 ff, 5 EntgeltfortzahlungsG). Dann kann Dich auch keine Absprache aus dem BEM-Gespräch in die Arbeit zwingen. Schade, dass Dein BEM-Gespräch so unglücklich verlaufen ist. Eigentlich ist das BEM-Gespräch ja eine sehr schöne Gelegenheit um gemeinsam nach individuellen Möglichkeiten für eine erfolgreiche und langfristige Wiedereingliederung zu suchen. Da das BEM-Verfahren nicht in Stein gemeisselt und durchaus flexibel ist, könntest Du auch nochmal um ein Gespräch bitten - diesmal mit Deiner gewünschten Abteilungsleitung. Mit dem Hambuger Modell hast Du ja auch schon eine Idee geliefert, wie Deine Wiedereingliederung funktionieren könnte. Wir wünschen Dir schnelle und gute Genesung und eine erfolgreiche Wiedereingliederung! Viele Grüße dein W.A.F. UA-cam Team
@@BetriebsratVideo Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. 😊 ich werde nochmal um ein neues Gespräch bitten, dann hoffentlich in der gewünschter Konstellation.
Bei uns in der Firma gibt es seit Jahren keine richtige SBV und der Betriebsrat setzt sich beim Gespräch auf die falsche Seite vom Tisch. Nämlich auf die AG-Seite.
Es schmerzt mich, das zu hören. Da hilft wohl nur: Das nächste Mal selbst kandidieren! Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Fünf interessante Teilnehmerfragen haben mich zum Video "Erst BEM, dann BUMM!" erreicht, die ich hier mit Ihrem Einverständnis anonymisiert und gekürzt mit Ihnen teile - meine Antworten natürlich auch. Haben Sie vielen Dank für Ihr reges Interesse. Niklas Pastille Rechtsanwalt Frage: Wann genau hat der Arbeitgeber, sobald die BEM-Voraussetzungen vorliegen, das Verfahren einzuleiten, d.h. den betroffenen Beschäftigten einzuladen? Antwort: Die Einladung hat grundsätzlich unverzüglich - ohne schuldhaftes Zögern - zu erfolgen. Eine starre Frist gibt es nicht. Frage: Wenn das BEM "zu spät" durchgeführt worden und am Ende ohne Erfolg geblieben ist - hat der Arbeitgeber dann Nachteile? Antwort: Möglicherweise ja. Im Streitfall wird der Arbeitgeber wohl darlegen müssen, warum auch die vom Gesetz verlangte unverzügliche Durchführung des BEM zu keinem anderen Ergebnis geführt hätte. Dieser Punkt ist zwar umstritten. "Rügen" würde ich eine "zu späte" und deshalb nicht mehr erfolgversprechende Durchführung des BEM im Streitfall aber immer. Frage: Gibt es Fehler, die der Arbeitgeber im Rahmen seiner BEM-Einladung vermeiden sollte? Antwort: Viele sogar. Schauen Sie gern einmal in diesen Beitrag: ua-cam.com/video/JcmbpMCWxAw/v-deo.html Frage: Muss der Arbeitgeber den Betriebsrat im Anhörungsverfahren (§ 102 BetrVG) auf ein pflichtwidrig unterbliebenes BEM hinweisen, also sich selbst "anschwärzen"? Antwort: Eher nein (auch dieser Punkt ist umstritten). Ganz sicher aber darf und sollte der Betriebsrat ermitteln, ob ein BEM angeboten worden ist oder nicht. Ist das BEM pflichtwidrig nicht durchgeführt worden sollte dieser Umstand Teil der vom Betriebsrat zu äußernden Bedenken gegen die beabsichtigte Kündigung sein. Frage: Ich bin schwerbehindert. Das Integrationsamt hat meiner Kündigung zugestimmt. Ein BEM hat aber nie stattgefunden. Spielt dieser Umstand jetzt noch eine Rolle? Antwort: Selbstverständlich. Auch und gerade in Ihrem Fall wird der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht umfassend darlegen müssen, warum die ordnungsgemäße Durchführung des BEM keinen Erfolg versprochen hätte. Oft lohnt es, daneben zusätzlich gegen die erteilte Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung durch das Integrationsamt vorzugehen (nämlich im Wege des Widerspruchsverfahrens sowie der verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage). Besprechen Sie diesen Punkt unbedingt mit Ihrem Rechtsanwalt.
Hä? Was wenn ich selbst schon gekündigt habe und krank gemacht habe und plötzlich eine BEM Einladung bekommen habe (Kündigungsfrist 3 Monate) kann Kündigungsfrist bei ablehnen von BEM verschnellert werden?
Nein, wenn Sie eine Eigenkündigung ausgesprochen haben können Sie das betriebliche Eingliederungsmanagement gefahrlos ablehnen. 'Krank machen' geht aber nicht, wie Sie wissen! Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo hallo, lieben dank für die antwort. Ja hat andere Umstände mitgebracht deswegen krankmachen, komm da mit den leuten nicht mehr zurecht. Also ich kann es sicher einfach ablehnen und kann dann nicht vorzeitig entlassen werden? Bzw fristlos gekündigt werden durch krankheitsbedingt o.Ä?
@@BetriebsratVideo 30.06 zum 30.09 gekündigt jetzt BEM Einladung, wird die frist bis 30.09 noch ohne probleme sein oder wird man früher entlassen ,,dürfen‘‘ wenn der arbeitgeber will?
Richtig, die Ablehnung des BEM kann eine Kündigung nicht (!) rechtfertigen; ob der Arbeitgeber wegen der Fehlzeiten kündigen kann, ist dagegen eine Frage des Einzelfalls. Auch kann gekündigt werden, wenn etwa berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo was wären berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit und wie will der Arbeitgeber das beweisen? Nicht umsonst ist man ja krankgeschrieben
War über 6 monate krank. Ganze 6 Monate kein bem obwohl über 30 Tage krank. Nun gebärt der Betrieb und schickt bem Einladung ohne Termin schon fett gedruckt die Daten Abfrage und Datenschutz. Ein Kündigungsschutz schon hinter mir. Arbeitgeber nicht das wahre komme aber nicht weg wegen der Situation seit 2020. Bitte um Einschätzung was es zu bedeuten hat. Ein weiterer Versuch zu kündigen?
Leider kann ich nicht ausschließen, dass Ihr Arbeitgeber eine Kündigung plant und deshalb jetzt noch ein BEM anbietet. Mein Tipp: Nehmen Sie die Einladung in jedem Fall an, unterbreiten Sie im Gespräch geeignete Vorschläge und nehmen Sie möglichst eine Vertrauensperson oder, soweit vorhanden, Ihren Betriebsrat mit in diesen wichtigen Termin. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Unser Arbeitgeber sieht keine Pflicht darin, ein BEM Gespräch zu führen. Der BR muss jetzt begründen, wo denn die Notwendigkeit und der Nutzen des BEM liegt. Nach Recherchen des BR sind in den letzten Jahren einige Mitarbeiter ohne BEM Gespräch an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt.
Lieber Teilnehmer Herr Funk, haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag. Die gesetzliche Pflicht, nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses ein BEM-Gespräch anzubieten, ergibt sich für den Arbeitgeber aus der insoweit klaren und eindeutigen Regelung des § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Es gibt hier keine Ausnahmen (auch im Kleinbetrieb, auch ohne Bestehen einer BEM-Betriebsvereinbarung, auch ohne Betriebsrat muss das BEM ordnungsgemäß angeboten und ggf. durchgeführt werden). Initiativ werden muss der Arbeitgeber (nicht der Beschäftigte, nicht der Betriebsrat). Dass Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung das Recht haben, das Angebot eines BEM-Gesprächs notfalls sogar zu erzwingen, ergibt sich aus der gleichen Vorschrift (§ 167 Absatz 2 Satz 6 SGB IX - "die Klärung verlangen"). Dafür müssen Sie dem Arbeitgeber im Vorfeld nicht etwa ein "Rechtsgutachten" erstellen - und sollten das als Betriebsrat auch nicht tun. Recht und Gesetz müssen vom Arbeitgeber ganz selbstverständlich beachtet werden (anderenfalls macht sich der Arbeitgeber dem Beschäftigten gegenüber ggf. sogar schadensersatzpflichtig, die Rechtsprechung ist auch insoweit längst unmissverständlich). Diese inzwischen seit vielen Jahren bestehende Regelung ist überdies in der Sache sinnvoll (ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM hilft Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft gleichermaßen) - sie müsste aber auch anderenfalls unbedingt beachtet werden (oder darf morgen etwa der Arbeitnehmer zwei Stunde später zur Arbeit erscheinen - weil er die vertragliche Regelung insoweit als "nicht sinnvoll" erachtet)? In diesem Sinne: Bestehen Sie weiterhin auf Einhaltung des BEM-Paragraphen. Genau dafür gibt es Sie als Betriebsrat. Es drückt Ihnen die Daumen Niklas Pastille Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo ich bedanke mich für die ausführliche Erläuterung. Hat mir sehr geholfen. Wir haben keinen Anwalt, was ich als Sprecher des Wirtschaftsausschusses schon oft bemängelt habe. Die Paragraphen im BetrVG sind oft sehr schwammig formuliert und heben sich teilweise gegenseitig auf.
Guten Tag, ...es kommt darauf an! Wie immer im Leben! Es kommt auf die Intention des Arbeitgebers an! Ist es darauf ausgerichtet, den Arbeitsplatz zu erhalten oder die Vorbereitung einer Kündigung?? Da gehört viel "Zwischen-den-Zeilen-Lesen" im Vorfeld dazu und eine realistische Einschätzung der eigenen Situation, ein "Gefühl" dafür zu bekommen, wohin der Zug fährt... Wichtig ist genau das, was Sie hier anmerken: Den Integrationsmitarbeiter z.B. mitnehmen und / oder eine "Person des Vertrauens"... Hat der MA das Recht, das Protokoll später anzufassen und an die TN weiterzuleiten?
Erst einmal danke für die tollen Tipps...Aber was mache ich wenn es keinen Betriebsrat gibt? Mein BEM Gespräch soll nur zwischen mir und der Bezirksleiterin stattfinden.
Du kannst aber eine Vertrauensperson dazu einbeziehen. Diese Person muss aber vom Arbeitgeber nicht akzeptiert werden und dann wäre es kein BEM-Gespräch
Anmerkung: Auch der Betriebsrat kann ein Interesse daran haben, dass keine Weiterbeschäftigung möglich ist. Nicht beim BEM, aber bei einem Personalabbau mit Aufhebungsvertrag und Abfindung selbst erlebt.
Hallo Herr Pastille, mir ist vor kurzem die BAM Einladung in Haus geflattert..bin seit etwas einem halben Jahr AU. Werde da auch Teilnehmen. Sie sagten, dr Arbeitnehmer kann ohne Angaben von Gründen das BAM abbrechen.....gilt dieses BAM dann als nicht durchgeführt? Ganz großes Lob und weiterhin viel Erfolg. LG
Sehr geehrter Teilnehmer Michael L, haben Sie vielen Dank. Wenn Sie vom Arbeitgeber zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ordnungsgemäß eingeladen worden sind und ? was Sie jederzeit dürfen ? das BEM in der Folge selbst abgebrochen haben, ist der Arbeitgeber seinen Pflichten aus § 167 Absatz 2 SGB IX nachgekommen. Das ist günstig für ihn und ungünstig für Sie. Genauer: Ein Abbruch des BEM bedeutet für Sie, dass Sie im Fall einer etwaigen krankheitsbedingten Kündigung nicht mehr mit Erfolg geltend machen können, dass das BEM nicht oder nicht ordnungsgemäß stattgefunden habe. Deswegen rate ich von einem Abbruch des BEM durch den Beschäftigten regelmäßig ab. Auch im Falle des BEM-Abbruchs aber muss der Arbeitgeber im Streitfall die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung vor Gericht darlegen und nachweisen. Vereinfacht gesprochen hat er es dabei dann aber ?leichter?. Überlegen Sie sich daher gut, ob Sie dem Arbeitgeber diesen Gefallen tun wollen. Es drückt Ihnen die Daumen RA Niklas Pastille
@@BetriebsratVideo Das hätten sie aber in dem Video auch sagen müssen, dass es für den Arbeitnehmer nicht von Vorteil ist das BEM abzubrechen ! So wie sie das dargelegt haben klingt das so als ob das für den Arbeitnehmer ein Vorteil wäre. Von daher finde ich ihre Aussagen im Video irreführend.
Das gibt's! Nicht verzweifeln! Innerbetriebliche Mitbestimmung ist immer anstrengend. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
ich arbeite seit 3 jahren und 3 monaten im mcdonald ich habe jetzt bandscheiben und reha orthopädie arzt einen kanankschein geschrieben 4 wochen und mein chef 2. tag bei mir kündigungsfrist bei mir post ich habe 3 jahre erster karank
Danke für Ihre Frage. Auch in Betrieben ohne Betriebsrat muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Nicht schön, doch die Abmahnungen dürften, wenn es darin einen Bezug zum betrieblichen Eingliederungsmanagement geben sollte, unwirksam sein. Möglicherweise möchten Sie dies gemeinsam mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt überprüfen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ohne Herz ich verlange Geld, ich als Menschen habe ich Recht für Arbeit, auch behindert wenn hasdu Recht zum arbeiten, ist ümverschemnt soll andere gesund verdiene sein Geld, ein Menschen normal unterstützen Menschen soll leben, aber hier ist große interese Menschen in Band kaputt zu machen, wenn Kranke gibt's keine sind eingefangen zum schlagen, oder absichtlich Unfälle baut soll kaputt zu machen, in disse Land gibt's kein Schmerzen Geld unverständlich
Vielen Dank für dieses Video. Aktuell ein akutes Thema bei mir... mein Arbeitgeber hat sich vielfach strafrechtlich verhalten und macht immer noch weiter. Die gehen über Leichen 😔😥👎
Vielen Dank für Ihre tollen Tips. Diese sind sehr hilfreich🤗🤗👍👍
Danke für das Video. Habe ich das richtig verstanden das ein chwerbehinderter Arbeitnehmer verlangen kann das das Integrationsamt beim bem beteiligt wird .Wenn ja sollte man dies auf jedenfall verlangen . Vielen Dank
Sehr geehrter Teilnehmer 7of9,
vielen Dank für Ihre Frage.
Im Falle eines schwerbehinderten bzw. einem Schwerbehinderten gleichgestellten Beschäftigten (§§ 2 Abs. 2 SGB IX, 151
Abs. 1 SGB IX) ist die Hinzuziehung des Integrationsamts durch den Arbeitgeber im BEM dann erforderlich, wenn für den
Beschäftigten sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA, berufliche Rehabilitation, § 49 Abs. 1 SGB IX)
oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht (§ 185 Abs. 3 SGB IX) kommen.
In diesen Fällen muss der Arbeitgeber auf Wunsch des schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt beteiligen (§
167 Abs. 2 Satz 5 SGB IX).
Unterlässt der Arbeitgeber dies, wie in der Praxis leider sehr häufig, werden bereits die Mindestanforderungen an
ein ordnungsgemäßes BEM nicht erfüllt. In derartigen Fällen wird der Arbeitgeber im Nachgang große Probleme haben, eine
krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen.
Die o.g. begleitende Hilfen werden durch das Integrationsamt übrigens aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (§§ 14 Abs. 1
Nr. 2, 17ff. Schwerbehindertenausgleichsverordnung) geleistet. Einige Leistungen werden direkt an den Arbeitgeber gezahlt.
Es lohnt, sich auf einem Seminar der WAF einen guten Überblick über diese wichtigen und in der Praxis wenig bekannten
Leistungen zu verschaffen. Einige Informationen hierzu finden Sie auch auf den Websites des Integrationsämter (www.integrationsämter.de).
Eines ist wichtig: Wenn Sie eine Beteiligung des Integrationsamts an Ihrem BEM wünschen, sollten Sie dies dem Arbeitgeber
frühzeitig ausdrücklich mitteilen und diesen Vorgang auch dokumentieren. Mit Zustimmung des Betroffenen dürfen sich
auch Betriebsrat bzw. Schwerbehindertenvertretung insoweit jederzeit beim Integrationsamt melden (vgl. § 182 Abs. 2
Satz 2 SGB IX).
Freundliche Grüße aus Berlin
Niklas Pastille
Rechtsanwalt
Vielen Dank, für die klaren Worte
Sehr gern und vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung! Das motiviert uns sehr. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Mein Arbeitgeber sagt, dass es eigentlich unüblich ist Langzeitkranke eine Einladung zum BEM Gespräch zu schicken. Ich habe jetzt mal eine bekommen, da der Betriebsrat da Druck gemacht hat. Natürlich werde ich daran teilnehmen und bin dankbar für jeden Tipp den ich hier sehen kann
Sehr geehrte Teilnehmerin Frau Winter, vielen Dank für Ihre Nachricht. Schön, dass Sie darauf bestanden haben, zum
betrieblichen Eingliederungsmanagement eingeladen zu werden.
Achten Sie im weiteren Verlauf darauf, dass der Arbeitgeber das Verfahren jetzt nicht nur einleitet, sondern bei Vorliegen Ihrer Zustimmung aktiv mit dem Betriebsrat und ggf. der Schwerbehindertenvertretung gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten klärt, "wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden und mit welchen Hilfen und Leistungen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann" (§ 167 Absatz 2 SGB IX).
In vielen Fällen ist es sinnvoll, den zuständigen Rehabilitationsträger und bei schwerbehinderten Arbeitnehmern zusätzlich das Integrationsamt zu beteiligen.
Auch in diesem Fall gilt: Jeder Schritt ist von Ihrer Zustimmung abhängig. Sie - und nur Sie - sind Herrin des Verfahrens. Entsprechend selbstbewusst dürfen Sie auftreten.
Freundliche Grüße aus Berlin
Niklas Pastille
Rechtsanwalt
Sehr Guter Betrag. Vielen Dank für die Info
Sehr gute Info !!!
Danke für das Lob!
Danke, sehr hilfreich ❤
Gern geschehen 😊
Danke.
Ein tolles Video.
Das BEM ist ein Angebot um zu versuchen wieder in die Arbeit zu kommen.
Ich beispielsweise? WOLLTE ein BEM. Insbesondere um selbst festzustellen - geht da noch etwas? Wie viel geht noch? Kann man wieder etwas aufbauen?
Ging leider nicht gut. War aber aus medizinischer Sicht zu erwarten.
Nicht umsonst war MIR nach dem BEM klar - da geht nichts mehr.
Entsprechend habe ich innerhalb eines Monats die vollständige Erwerbsminderungsrente bekommen.
Aber versuchen? Musste ich es. Und wenn es nur für meinen eigenen Seelenfrieden ist.
Haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Die Videos sind alle toll. Mein AG möchte ärztlichen Bericht, was zur Eingliederung förderlich wäre. Außerdem meint der AG, dass das BEM von beiden Seiten Kompromisse fordert. Klar, aber es scheint, dass von Anfang an alles darauf abzielt, mich nicht bewusst und mit allen Möglichkeiten wieder an den Arbeitsplatz zu bringen.
Das ist ein Gutes Video, dennoch habe ich es nicht ganz verstanden.
Also sind die Folgen vom BEM-Gespräch das man gegündigt wird oder nur eine "Warnung" für die Zukunft bzw. Ist die Gefahr da, das man gekündigt wird nach dem Gespräch ?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll die krankheitsbedingte Kündigung nach Möglichkeit vermeiden (!) helfen. Nicht immer gelingt das. Hat der Arbeitgeber, was in der Praxis indes selten der Fall ist, das komplexe Verfahren ordnungsgemäß angeboten und betrieben und bleibt der Beschäftigte in der Folge arbeitsunfähig, kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Einer vorherigen (weiteren) 'Warnung' bedarf es dabei nicht. Hat das betriebliche Eingliederungsmanagement demgegenüber nicht oder nicht ordnungsgemäß stattgefunden ist die krankheitsbedingte Kündigung nur höchst ausnahmsweise wirksam. Habe ich helfen können...? Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo, ich wurde zum 2.Mal zum BEM Gespräch eingeladen, einmal im letzten Jahr und einmal in diesem Jahr. Ich bin Kraftfahrer und kann im Moment meine Tätigkeit nicht ausüben, weil ich zwei Bandescheibenvorfälle und Rückenschmerzen habe. Zusätlich nehme ich im Moment noch Medikamente ein. Wenn ich nach meiner Krankheitsursache gefragt werde, sollte ich dann lieber schweigen oder es Preis geben?
In dem Video wird ja erklärt, dass es zu Ungunsten des AN gehen kann, wenn dieser das Gespräch ablehnt, weil der AG ja alles versucht habe.
Wie ist es aber anders herum, wenn ein Gespräch angeboten wird, der AN aber nach z. B. mehr als 3 Monate wartet, weiterhin keinen Termin bekommt und sich der Gesundheitszustand auch noch verschlimmert hat?
Welche Konsequenzen hat dies für den AG?
Bin seit 35 Jahren im Unternehmen, 63 Jahre alt und wurde nun, auf Grund mehrerer längerer Ausfallzeiten zu einem BEM Gespräch eingeladen. Dies habe ich akzeptiert. Ich habe nun eine Einladung zu einem Erstgespräch erhalten. Hier wurde mir für die Nennung der Beteiligten nur EINE Nennung ermöglicht: Arbeitsmedizin oder Betriebsrat, oder Führungskraft, Personalabteilung usw. Ist das korrekt? Wie sieht unter Berücksichtigung meines Alters und der Betriebszugehörigkeit die Gefahr einer Kündigung aus? Mitarbeiterzahl des Unternehmens bei ca 35 000.
Sehr geehrter Teilnehmer J.P,P,
vielen Dank für Ihre Frage.
Den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung vor Gericht zu
verteidigen, ist kein Pappenstiel.
Deswegen halte ich die Wahrscheinlichkeit einer solchen Kündigung in Ihrem
Fall bereits angesichts der Länge Ihrer Betriebszugehörigkeitsdauer für
nicht besonders hoch.
Achten Sie darauf, dass Sie nicht allein ins BEM gehen und neben dem
Betriebsrat auch, soweit vorhanden, die Schwerbehindertenvertretung mit am
Tisch sitzt, wenn Sie schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten
gleichgestellt sein sollten.
Ferner können und sollten Sie die Beteiligung der Rehabilitationsträger
verlangen, wenn Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im
Arbeitsleben in Betracht kommen (§ 167 Abs. 2 Satz 4 SGB IX).
Der Ihnen vom Arbeitgeber genannte mögliche Teilnehmerkreis ist also nicht
vollständig.
Ich drücke Ihnen die Daumen.
Freundliche Grüße aus Berlin
Niklas Pastille, LL.M.
Rechtsanwalt
Wenn Sie schon 63 sind und schon so lange im Unternehmen, dann arbeiten Sie doch mit dem. Betriebsrat zusammen datan, einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung und sofortiger Freistellung zu bekommen. Was Besseres könnte Ihnen sonst passieren?
P. S. Herr Pastille, vielen Dank für für Video
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite in meiner Firma seit fast 32 Jahren, war immer loyal und hab auch gerne Überstunden gemacht. Mein Arbeitsplatz beträgt Hin- und Rückfahrt täglich 250 Km, bis Okotober 2020 habe ich diese mit einem Kollegen in einer Fahrgemeinschaft bestritten. Dieser Kollege hat im Oktober 2020 einen näheren Arbeitsplatz vom Chef angeboten bekommen. Mir wird dies verwehrt. Auch homeoffice ist für meinen Chef keine Option auch nicht tageweise. Im Moment bin ich noch im homeoffice, da es ja die Pflicht gibt. Ich möchte aber nach Beendigung die homeoffice Pflicht nicht täglich alleine die Strecke fahren, dies ist finanziell und gesundheitlich auch nicht auf Dauer stemmbar. Ich fühle mich auch mittlerweile in diesem Unternehmen nicht mehr wohl und habe das Gefühl bei denen auf der Abschussliste zu stehen. Ich möchte gehen, aber nicht ohne Abfindung. Was würden Sie mir raten, wie ich mich verhalten soll.
Sehr geehrter Teilnehmer Einstein Zweistein,
vielen Dank für Ihre interessante Frage.
Da Sie trotz Ihrer langen Betriebszugehörigkeitsdauer keinen rechtlichen Anspruch darauf haben dürften, vom Arbeitgeber
einen ortsnäheren Job angeboten zu bekommen, kommt es nun auf Ihr Verhandlungsgeschick an.
Die anwaltliche Erfahrung zeigt, dass gerade Auseinandersetzungen um die vom Arbeitnehmer gewünschte, vom Arbeitgeber
indes abgelehnte weitere Gewährung eines Home Office-Arbeitsplatzes oftmals in den Abschluss eines Aufhebungsvertrags
münden, der dann mit einer Abfindung für den scheidenden Arbeitnehmer verbunden ist.
Liegt in Ihrem Fall zudem etwa eine Schwerbehinderung vor, hätten Sie bereits angesichts Ihres besonderen Beschäftigungsanspruchs (§
164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX) in Ihren Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gute Karten.
Aber auch im Übrigen gesundheitlich herausgeforderte Arbeitnehmer können sich auf ihr Recht auf eine leidensgerechte
Beschäftigung berufen - und halten im Fall der arbeitgeberseitigen Ablehnung eines Home Office-Arbeitsplatzes insoweit ein
Druckmitteln in der Hand.
Außergerichtliche Verhandlungen über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können glücken, aber auch misslingen. Nie
dürfen sie auf die leichte Schulter genommen, sondern sollten sorgfältig vorbereitet werden.
Ich rate Ihnen, bereits im Vorfeld etwaiger Verhandlungen einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin zu konsultieren.
Freundliche Grüße
Niklas Pastille, LL.M.
Rechtsanwalt und Mediator
Was kann ich tun wenn der Betriebsrat fast nur aus dem Leitungskräften besteht, und auch meine direkte vorgesetzt...
Leider wenig. Rechtlich ist dagegen kein Kraut gewachsen. Kandidieren Sie das nächste Mal selbst! Das erfordert Mut, ist aber kein Hexenwerk und macht sogar Spaß. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
ich habe auch eine frage; muss man zu einem BEM schriftlich eingeladen werden? oder reicht ein Satz wie; Kommen Sie am .... um 12 Uhr... zu einem persönlichen Gespräch?? würde ich sowas hier nicht wissen... wäre ich aufgeschmissen
und gibt es ein BEM auch ohne Betriebsrat? z.b Arztpraxen???
Hallo ThePokemon Master, grundsätzlich kann die Einladung auch mündlich erfolgen, allerdings wird der AG meistens die Einladung schriftlich erteilen, um diese im Streitfall auch nachweisen zu können. Die Vorschrift für das BEM-Verfahren nach SGB IX gilt auch, wenn es keinen Betriebsrat im Betrieb gibt.
Viele Grüße
dein W.A.F. UA-cam Team
Hallo Herr Pastille,
sie sagen, der BR soll darauf achten, dass die beschlossenen Maßnahmen einem BEM-Gesprächs umgesetzt werden.
Das würde aber voraussetzen, dass dem BR, welcher im Gespräch nur auf bitten des AN dabei sitzt, diese genannt werden.
Hat der BR diese Recht?
Aber ja, der Betriebsrat erfährt als gesetzlich Beteiligter im betrieblichen Eingliederungsmanagement, auf welche konkreten Maßnahmen sich die Parteien geeinigt haben. Er kann auch eigene Vorschläge unterbreiten. Und er darf, wie Sie richtig sagen, darauf hinwirken, dass einvernehmlich gefundene Maßnahmen in der Folge vom Arbeitgeber auch umgesetzt werden. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo , ich arbeite in einem Werk das 2028 geschlossen wird. Interessenausgleich und Sozialplan gibt es. Warum werde ich vom Arbeitgeber zum BEM eingeladen. Es besteht kein Intresse meine Arbeitsplatz zu erhalten. Ist das BEM dann rein zur Krankheitsbedingten Kündigungsvorvereitung da ?
Nicht unbedingt. So lange das Arbeitsverhältnis besteht, muss auch ge-BEMt werden. So will es Paragraph 167 Abs. 2 SGB IX. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Darf ein BR beraten? Das ist die Aufgabe eines RA. Der BR kann informieren und im BEM intervenieren, falls unzulässiges gefragt wird.
Sehr geehrter Teilnehmer Ambrosius, vielen Dank für Ihre Nachricht. Intervenieren darf der Betriebsrat in der Tat. Denn er ist „Wachhund“ im BEM-Verfahren. So (oder fast so) steht es im § 167 Absatz 2 Satz 7 BetrVG (sog. Wächteramt im BEM).
Aber auch in Sachen „Rechtsberatung“ bin ich etwas weniger streng als Sie. Eine wirklich umfassende Rechtsberatung ist zwar weiterhin Rechtsanwälten vorbehalten (gut für die Rechtsanwälte). Aber auch Betriebsräte dürfen bereits seit Längerem relativ weitgehend Rechtsauskünfte erteilen (unbedingt nachlesen: § 2 Absatz 3 Nummer 2 und Nummer 3 Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG).
Wenn Sie wollen dürfen Sie vor Ihren Kollegen also durchaus offensiv mit Ihren Rechtskenntnissen „glänzen“ und müssen diese keineswegs verstecken. Voraussetzung ist, dass ein Bezug zu Ihren Aufgaben als Betriebsratsmitglied erkennbar ist.
Freundliche Grüße aus Berlin
Niklas Pastille
Rechtsanwalt
Was aber wenn der Arbeitgeber sich weigert den Arbeitnehmer innerbetrieblich zu versetzen?
Also „müssen“ die Integrationsämter beim BEM dabei sein andernfalls ist das BEM nichtig?
Sehr geehrter Teilnehmer Marcel F.,
das Integrationsamt ist einzubeziehen, wenn der BEM-berechtigte schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist
und Leistungen zu Teilhabe (vgl. § 5 Nr. 2, §§ 6 und 49 SGB IX) oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben (§ 185 Abs.
3 SGB IX) in Betracht kommen (§ 167 Abs. 2 S. 4 SGB IX).
Als schwerbehinderter BEM-Betroffener würde ich deshalb den Arbeitgeber immer darum bitten, das Integrationsamt am
BEM zu beteiligen (?denn es kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in meinem Fall in
Betracht?).
Unterbleibt eine Beteiligung des Integrationsamts sind bereits die sog. Mindestanforderungen an das BEM nicht erfüllt (BAG
10.12.2009 ? 2 AZR 400/08). Es hat dann kein ordnungsgemäßes BEM stattgefunden. Eine gleichwohl ausgesprochene
krankheitsbedingte Kündigung wäre deshalb in vielen (nicht: allen) Fällen unwirksam.
Übrigens: Unabhängig von der Frage der Kündigungsprävention ist es sinnvoll, sich mit den o.g. Leistungen zur Teilhabe und
den begleitenden Hilfen im Arbeitsleben einmal näher zu befassen. Diese oftmals sehr hilfreichen Maßnahmen sind
vielen Betriebsräten unbekannt. Dabei kann auch mit ihrer Hilfe ein Arbeitsplatz ?gerettet? werden.
Freundliche Grüße
Niklas Pastille
Rechtsanwalt
Leider hapert es hier sehr viel an den Betriebsräten. Schlecht vorbereitet, Fachwissen fehlt und vor allem der Mut, sich an die Seite des AN zu stellen
@@marlenekrist5523 genau das ist das Hauptproblem 🤷🏻♂️
Nicht alle Menschen sind schwer behindert, viele wollte mit Bosheit ruinieren Menschen, traurig sehr traurig
Solange man in den letzten 3 Jahren nicht jeweils mind. 30 Tage krank war kann man jedes BEM ohne nachzudenken ablehnen, denn dann kann einen der Arbeitgeber sowieso nicht kündigen. Gerade im Konzernumfeld in dem ich tätig bin, nimmt niemand am BEM teil, die Schreiben werden nur aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung vom Arbeitgeber versendet. Ich kenne keinen, der krankheitsbedingt gekündigt wurde.
Was wenn man wie ich seit einem Jahr krankgeschrieben ist?
@@davezwieback4208 Ja dann kann man so gut wie jederzeit gekündigt werden. Dann muss man natürlich am BEM teilnehmen.
@@av8039 Das spielt keine Rolle. Sobald Sie länger als 6 Wochen krankgeschriegen wurden, werden sie im Regelfalll zum BEM eingeladen.
Was ist mit AN, die keinen Betriebsrat in der Firma haben, weil die Anzahl der AN der Firma unter 50 Personen liegt! Dann sind die AN auf Gedeih und Verderb dem AG ausgesetzt?
Liebe Grüße aus Castrop-Rauxel
Vielen Dank für Ihre Frage. Das betriebliche Eingliederungsmanagement muss von Ihrem Arbeitgeber unabhängig davon angeboten werden, ob es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat gibt oder nicht. Außerdem können Sie eine Vertrauensperson eigener Wahl mit ins Gespräch nehmen. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Wenn der Arbeitgeber mir mit einer Kündigung droht bei einem befristeten Arbeitsvertrag, der bis
Ende des Jahres noch läuft oder mir eine Abfindung
anbietet mit einem Aufhebungsvertrag muss ich das unterschreiben oder kann ich es ablehnen?
Sie sind nie (!) gezwungen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, egal ob Ihr Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet ist! Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und beratschlagen Sie jeden wichtigen Schritt zuvor mit Ihrem Betriebsrat oder einem Anwalt. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Können die mich aber kündigen aufgrund meines Bandscheibenvorfall, weil ich dort nicht mehr einsetzbar bin? @@BetriebsratVideo
Grundsätzlich ist das (leider) möglich, es handelte sich dann um eine sogenannte personenbezogene Kündigung. Hierfür muss aber feststehen, dass Sie zukünftig weder auf dem zuletzt innegehabten noch einem anderen freien Arbeitsplatz eingesetzt werden können. Sollten Sie schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt sein, gelten zusätzliche Anforderungen. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Also man kann während dessen aufstehen und gehen?
Selbstverständlich, das betriebliche Eingliederungsmanagement ist für den Beschäftigten ein Recht und keine Pflicht! Ich empfehle das nicht, aber Sie dürfen es jederzeit ablehnen oder abbrechen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erst dann zuhm BEM einladen wenn der Arbeitnehmer mehr als 6 Wochen im Jahr krank war oder spielt es keine Rolle?
Lieber Teilnehmer DB,
zum betrieblichen Eingliederungsmanagement wird vom Arbeitgeber stets erst nach Überschreiten des Sechswochen-Frist
eingeladen, nicht vorher (vgl. § 167 Abs. 2 SGB IX).
Manche BEM-Betriebsvereinbarungen sehen indes vor, dass der Beschäftigte selbst bereits zu einem früheren Zeitpunkt um
Durchführung eines BEM bitten kann (sog. freiwilliges oder fakultatives BEM). Eine solche Option kann sinnvoll
sein, wenn etwa eine größere Operation bevorsteht und deshalb im Anschluss eine längere Phase der Arbeitsunfähigkeit
abzusehen ist. In einem solchen Fall könnte der Beschäftigte daran interessiert sein, ggf. schon vorab konkrete
Vorschläge für seine Weiterbeschäftigung unterbreiten.
Lädt der Arbeitgeber Sie zu einem sonstigen gesundheitsbezogenen Gespräch ein, obwohl Sie noch nicht länger als
sechs Wochen arbeitsunfähig gewesen sind, wird es sich hierbei um ein sog. Krankenrückkehrgespräch handeln, dessen
Durchführung, wenn solche Gespräche im Betrieb generell betrieben werden, jedoch mitbestimmungspflichtig nach § 87
Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist.
Besteht in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat, wird dieser überlegen wollen, ob er eine solche aus anwaltlicher Sicht
durchaus problematische Praxis unterstützt oder aber ggf. unterbinden lassen will.
Freundliche Grüße aus Berlin
Niklas Pastille, LL.M.
Rechtsanwalt
Mein BEM Gespräch war für mich eine furchtbare Angelegenheit. Meine Abteilungsleiterin und gleichzeitig von mir gewünschten Vertrauensperson, war leider gesundheitlich verhindert. Es wurde dann kurzfristig die Vertretung meiner Abteilungsleiterin herbeigerufen. Ich wurde zwar gefragt ob es okay für mich sei, aber ich war so überrumpelt von dieser Änderung, dass ich dem zugestimmt habe. Diese Person ist aber leider ein Teil der für mich belastenden Situation am Arbeitsplatz. Dadurch war ich eingeschüchtert, weinte und konnte nicht mehr frei sprechen. Es wurde dann ein Fragenkatalog abgefragt. Es wurde aber immer in die Richtung gelenkt, dass ich doch sagen soll, um was für eine Erkrankung es sich handelt, sonst könne man mir ja nicht helfen. Es wurden mir dann die Krankentage der letzten 3 Jahre vorgehalten und eine Beurteilung meiner Vorgesetzten verlesen ohne das ich die Chance hatte, die Vertreterin meiner Abteilungsleiterin rauszuschicken, da es mir nicht Recht war, dass sie alles mit anhört.
Nachdem ich dann mehrmals gesagt habe, dass ich nicht sagen möchte, welche Erkrankung ich habe, kippte es. Ich wäre nicht kooperativ und mauere. Ich schlug dann vor das mir das Hamburger Modell helfen würde. Welches auch akzeptiert und umgesetzt werden wird. Ich habe beim Gespräch sagen müssen, wann ich wieder komme, ich habe dann gesagt in KW 8. Nun habe ich aber gemerkt, dass dieser Termin mich in der Genesung doch wieder ganz schön runtergezogen hat. Zu allem Übel habe ich erfahren, dass die Dame die meine Abteilungsleiterin vertreten hat, erst mal fröhlich den Inhalt des BEM Gesprächs in der Mittagspause mit den Kollegen am Tisch besprochen hat.
Bin ich nun an meine Aussage gebunden und muss am Montag wieder den Dienst antreten?
Hallo Michaela, wenn Du arbeitsunfähig bist, gelten die regulären Regelungen (§§ 3 ff, 5 EntgeltfortzahlungsG). Dann kann Dich auch keine Absprache aus dem BEM-Gespräch in die Arbeit zwingen.
Schade, dass Dein BEM-Gespräch so unglücklich verlaufen ist. Eigentlich ist das BEM-Gespräch ja eine sehr schöne Gelegenheit um gemeinsam nach individuellen Möglichkeiten für eine erfolgreiche und langfristige Wiedereingliederung zu suchen. Da das BEM-Verfahren nicht in Stein gemeisselt und durchaus flexibel ist, könntest Du auch nochmal um ein Gespräch bitten - diesmal mit Deiner gewünschten Abteilungsleitung. Mit dem Hambuger Modell hast Du ja auch schon eine Idee geliefert, wie Deine Wiedereingliederung funktionieren könnte.
Wir wünschen Dir schnelle und gute Genesung und eine erfolgreiche Wiedereingliederung!
Viele Grüße
dein W.A.F. UA-cam Team
@@BetriebsratVideo Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. 😊 ich werde nochmal um ein neues Gespräch bitten, dann hoffentlich in der gewünschter Konstellation.
Bei uns in der Firma gibt es seit Jahren keine richtige SBV und der Betriebsrat setzt sich beim Gespräch auf die falsche Seite vom Tisch. Nämlich auf die AG-Seite.
Es schmerzt mich, das zu hören. Da hilft wohl nur: Das nächste Mal selbst kandidieren! Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Fünf interessante Teilnehmerfragen haben mich zum Video "Erst BEM, dann BUMM!" erreicht, die ich hier mit Ihrem
Einverständnis anonymisiert und gekürzt mit Ihnen teile - meine Antworten natürlich auch. Haben Sie vielen Dank für
Ihr reges Interesse.
Niklas Pastille
Rechtsanwalt
Frage: Wann genau hat der Arbeitgeber, sobald die BEM-Voraussetzungen vorliegen, das Verfahren einzuleiten, d.h. den
betroffenen Beschäftigten einzuladen?
Antwort: Die Einladung hat grundsätzlich unverzüglich - ohne schuldhaftes Zögern - zu erfolgen. Eine starre Frist gibt
es nicht.
Frage: Wenn das BEM "zu spät" durchgeführt worden und am Ende ohne Erfolg geblieben ist - hat der Arbeitgeber dann Nachteile?
Antwort: Möglicherweise ja. Im Streitfall wird der Arbeitgeber wohl darlegen müssen, warum auch die vom Gesetz
verlangte unverzügliche Durchführung des BEM zu keinem anderen Ergebnis geführt hätte. Dieser Punkt ist zwar umstritten.
"Rügen" würde ich eine "zu späte" und deshalb nicht mehr erfolgversprechende Durchführung des BEM im Streitfall aber
immer.
Frage: Gibt es Fehler, die der Arbeitgeber im Rahmen seiner BEM-Einladung vermeiden sollte?
Antwort: Viele sogar. Schauen Sie gern einmal in diesen Beitrag: ua-cam.com/video/JcmbpMCWxAw/v-deo.html
Frage: Muss der Arbeitgeber den Betriebsrat im Anhörungsverfahren (§ 102 BetrVG) auf ein pflichtwidrig unterbliebenes BEM
hinweisen, also sich selbst "anschwärzen"?
Antwort: Eher nein (auch dieser Punkt ist umstritten). Ganz sicher aber darf und sollte der Betriebsrat ermitteln, ob
ein BEM angeboten worden ist oder nicht. Ist das BEM pflichtwidrig nicht durchgeführt worden sollte dieser Umstand Teil
der vom Betriebsrat zu äußernden Bedenken gegen die beabsichtigte Kündigung sein.
Frage: Ich bin schwerbehindert. Das Integrationsamt hat meiner Kündigung zugestimmt. Ein BEM hat aber nie stattgefunden.
Spielt dieser Umstand jetzt noch eine Rolle?
Antwort: Selbstverständlich. Auch und gerade in Ihrem Fall wird der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht umfassend
darlegen müssen, warum die ordnungsgemäße Durchführung des BEM keinen Erfolg versprochen hätte. Oft lohnt es, daneben
zusätzlich gegen die erteilte Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung durch das Integrationsamt vorzugehen (nämlich im
Wege des Widerspruchsverfahrens sowie der verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage). Besprechen Sie diesen Punkt
unbedingt mit Ihrem Rechtsanwalt.
Hä? Was wenn ich selbst schon gekündigt habe und krank gemacht habe und plötzlich eine BEM Einladung bekommen habe (Kündigungsfrist 3 Monate) kann Kündigungsfrist bei ablehnen von BEM verschnellert werden?
Nein, wenn Sie eine Eigenkündigung ausgesprochen haben können Sie das betriebliche Eingliederungsmanagement gefahrlos ablehnen. 'Krank machen' geht aber nicht, wie Sie wissen! Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo hallo, lieben dank für die antwort. Ja hat andere Umstände mitgebracht deswegen krankmachen, komm da mit den leuten nicht mehr zurecht. Also ich kann es sicher einfach ablehnen und kann dann nicht vorzeitig entlassen werden? Bzw fristlos gekündigt werden durch krankheitsbedingt o.Ä?
@@BetriebsratVideo 30.06 zum 30.09 gekündigt jetzt BEM Einladung, wird die frist bis 30.09 noch ohne probleme sein oder wird man früher entlassen ,,dürfen‘‘ wenn der arbeitgeber will?
Richtig, die Ablehnung des BEM kann eine Kündigung nicht (!) rechtfertigen; ob der Arbeitgeber wegen der Fehlzeiten kündigen kann, ist dagegen eine Frage des Einzelfalls. Auch kann gekündigt werden, wenn etwa berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo was wären berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit und wie will der Arbeitgeber das beweisen? Nicht umsonst ist man ja krankgeschrieben
War über 6 monate krank. Ganze 6 Monate kein bem obwohl über 30 Tage krank. Nun gebärt der Betrieb und schickt bem Einladung ohne Termin schon fett gedruckt die Daten Abfrage und Datenschutz. Ein Kündigungsschutz schon hinter mir. Arbeitgeber nicht das wahre komme aber nicht weg wegen der Situation seit 2020. Bitte um Einschätzung was es zu bedeuten hat. Ein weiterer Versuch zu kündigen?
Leider kann ich nicht ausschließen, dass Ihr Arbeitgeber eine Kündigung plant und deshalb jetzt noch ein BEM anbietet. Mein Tipp: Nehmen Sie die Einladung in jedem Fall an, unterbreiten Sie im Gespräch geeignete Vorschläge und nehmen Sie möglichst eine Vertrauensperson oder, soweit vorhanden, Ihren Betriebsrat mit in diesen wichtigen Termin. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Unser Arbeitgeber sieht keine Pflicht darin, ein BEM Gespräch zu führen. Der BR muss jetzt begründen, wo denn die Notwendigkeit und der Nutzen des BEM liegt. Nach Recherchen des BR sind in den letzten Jahren einige Mitarbeiter ohne BEM Gespräch an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt.
Lieber Teilnehmer Herr Funk,
haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag.
Die gesetzliche Pflicht, nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses ein BEM-Gespräch anzubieten,
ergibt sich für den Arbeitgeber aus der insoweit klaren und eindeutigen Regelung des § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Es gibt hier keine Ausnahmen (auch im Kleinbetrieb, auch ohne Bestehen einer BEM-Betriebsvereinbarung, auch ohne Betriebsrat muss das BEM ordnungsgemäß angeboten und ggf. durchgeführt werden). Initiativ werden muss der Arbeitgeber (nicht der Beschäftigte, nicht der Betriebsrat).
Dass Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung das Recht haben, das Angebot eines BEM-Gesprächs notfalls sogar zu
erzwingen, ergibt sich aus der gleichen Vorschrift (§ 167 Absatz 2 Satz 6 SGB IX - "die Klärung verlangen"). Dafür müssen Sie dem Arbeitgeber im Vorfeld nicht etwa ein "Rechtsgutachten" erstellen - und sollten das als Betriebsrat auch nicht tun.
Recht und Gesetz müssen vom Arbeitgeber ganz selbstverständlich beachtet werden (anderenfalls macht sich der Arbeitgeber dem
Beschäftigten gegenüber ggf. sogar schadensersatzpflichtig, die Rechtsprechung ist auch insoweit längst unmissverständlich).
Diese inzwischen seit vielen Jahren bestehende Regelung ist überdies in der Sache sinnvoll (ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM
hilft Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft gleichermaßen) - sie müsste aber auch anderenfalls unbedingt beachtet werden (oder darf morgen etwa der Arbeitnehmer zwei Stunde später zur Arbeit erscheinen - weil er die vertragliche Regelung insoweit als "nicht sinnvoll" erachtet)?
In diesem Sinne: Bestehen Sie weiterhin auf Einhaltung des BEM-Paragraphen. Genau dafür gibt es Sie als Betriebsrat.
Es drückt Ihnen die Daumen
Niklas Pastille
Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo ich bedanke mich für die ausführliche Erläuterung. Hat mir sehr geholfen. Wir haben keinen Anwalt, was ich als Sprecher des Wirtschaftsausschusses schon oft bemängelt habe. Die Paragraphen im BetrVG sind oft sehr schwammig formuliert und heben sich teilweise gegenseitig auf.
Guten Tag,
...es kommt darauf an! Wie immer im Leben!
Es kommt auf die Intention des Arbeitgebers an!
Ist es darauf ausgerichtet, den Arbeitsplatz zu erhalten oder die Vorbereitung einer Kündigung??
Da gehört viel "Zwischen-den-Zeilen-Lesen" im Vorfeld dazu und eine realistische Einschätzung der eigenen Situation, ein "Gefühl" dafür zu bekommen, wohin der Zug fährt...
Wichtig ist genau das, was Sie hier anmerken:
Den Integrationsmitarbeiter z.B. mitnehmen und / oder eine "Person des Vertrauens"...
Hat der MA das Recht, das Protokoll später anzufassen und an die TN weiterzuleiten?
Arbeitshilfen werden ja in der Regel vom Integrationsfachdienst gleistet oder?
Erst einmal danke für die tollen Tipps...Aber was mache ich wenn es keinen Betriebsrat gibt?
Mein BEM Gespräch soll nur zwischen mir und der Bezirksleiterin stattfinden.
Das ist dann kein BEM. Allenfalls ein Rueckkehrergespraech. Fragen nach Krankheitsursache müssen Sie nicht beantworten.
Du kannst aber eine Vertrauensperson dazu einbeziehen. Diese Person muss aber vom Arbeitgeber nicht akzeptiert werden und dann wäre es kein BEM-Gespräch
Anmerkung: Auch der Betriebsrat kann ein Interesse daran haben, dass keine Weiterbeschäftigung möglich ist. Nicht beim BEM, aber bei einem Personalabbau mit Aufhebungsvertrag und Abfindung selbst erlebt.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo Herr Pastille, mir ist vor kurzem die BAM Einladung in Haus geflattert..bin seit etwas einem halben Jahr AU. Werde da auch Teilnehmen. Sie sagten, dr Arbeitnehmer kann ohne Angaben von Gründen das BAM abbrechen.....gilt dieses BAM dann als nicht durchgeführt? Ganz großes Lob und weiterhin viel Erfolg. LG
Sehr geehrter Teilnehmer Michael L,
haben Sie vielen Dank. Wenn Sie vom Arbeitgeber zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ordnungsgemäß
eingeladen worden sind und ? was Sie jederzeit dürfen ? das BEM in der Folge selbst abgebrochen haben, ist der
Arbeitgeber seinen Pflichten aus § 167 Absatz 2 SGB IX nachgekommen. Das ist günstig für ihn und ungünstig für Sie.
Genauer: Ein Abbruch des BEM bedeutet für Sie, dass Sie im Fall einer etwaigen krankheitsbedingten Kündigung nicht mehr
mit Erfolg geltend machen können, dass das BEM nicht oder nicht ordnungsgemäß stattgefunden habe. Deswegen rate ich
von einem Abbruch des BEM durch den Beschäftigten regelmäßig ab.
Auch im Falle des BEM-Abbruchs aber muss der Arbeitgeber im Streitfall die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer krankheitsbedingten
Kündigung vor Gericht darlegen und nachweisen.
Vereinfacht gesprochen hat er es dabei dann aber ?leichter?. Überlegen Sie sich daher gut, ob Sie dem Arbeitgeber
diesen Gefallen tun wollen.
Es drückt Ihnen die Daumen
RA Niklas Pastille
@@BetriebsratVideo Das hätten sie aber in dem Video auch sagen müssen, dass es für den Arbeitnehmer nicht von Vorteil ist das BEM abzubrechen !
So wie sie das dargelegt haben klingt das so als ob das für den Arbeitnehmer ein Vorteil wäre.
Von daher finde ich ihre Aussagen im Video irreführend.
Ich war mal in so einem Personalrat, da dachten fast alle, sie wären ein betriebliches Arbeitsgericht. Die haben mich zum Wahnsinn getrieben.
Das gibt's! Nicht verzweifeln! Innerbetriebliche Mitbestimmung ist immer anstrengend. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
ich arbeite seit 3 jahren und 3 monaten im mcdonald ich habe jetzt bandscheiben und reha orthopädie arzt einen kanankschein geschrieben 4 wochen und mein chef 2. tag bei mir kündigungsfrist bei mir post ich habe 3 jahre erster karank
Was ist wenn kein Betriebsrat da ist
Danke für Ihre Frage. Auch in Betrieben ohne Betriebsrat muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Solche geseze muss sehr viel Geld haben die kranke Menschen nicht die faulen, und Kriminelle Menschen
Oh ja Bem Gespräch geführt mit BR 2 Tage später 2x Abmahnung im Briefkasten
Nicht schön, doch die Abmahnungen dürften, wenn es darin einen Bezug zum betrieblichen Eingliederungsmanagement geben sollte, unwirksam sein. Möglicherweise möchten Sie dies gemeinsam mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt überprüfen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ohne Herz ich verlange Geld, ich als Menschen habe ich Recht für Arbeit, auch behindert wenn hasdu Recht zum arbeiten, ist ümverschemnt soll andere gesund verdiene sein Geld, ein Menschen normal unterstützen Menschen soll leben, aber hier ist große interese Menschen in Band kaputt zu machen, wenn Kranke gibt's keine sind eingefangen zum schlagen, oder absichtlich Unfälle baut soll kaputt zu machen, in disse Land gibt's kein Schmerzen Geld unverständlich
Ich persönlich ich möchte Geld nicht mit Betrüger haben,
Ist nicht notwendig bei alle Menschen
Es heisst Arbeitnehmer_Innen! ☝️
halt doch dein schnauze xD
Gesundheit!