Kündigung bei Schwerbehinderung: Tipps für Arbeitnehmer

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  • Опубліковано 29 вер 2024
  • CROSET - Fachanwälte für Arbeitsrecht
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    Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen sind aufgrund ihrer Erkrankung oftmals gegenüber gesunden Arbeitnehmern benachteiligt. Sie werden beispielsweise bei Auswahlgesprächen oft benachteiligt und sind stärker von Kündigung bedroht. Der Gesetzgeber stellt sie daher im Arbeitsrecht unter besonderen Schutz. Ziel ist es, ihnen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern und eine bestmögliche Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
    Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der arbeitgeberseitigen Rechte und Pflichten sowie einen Überblick der für Schwerbehinderte wichtigsten Schutzbestimmungen im Arbeitsrecht.
    Das Grundgesetz formuliert es in Artikel 3 GG glasklar:
    Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
    Im Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird dieses Benachteiligungsverbot in § 164 Absatz 2 SGB IX mit Blick auf schwerbehinderte Arbeitnehmer konkretisiert:
    Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen. Im Einzelnen gelten hierzu die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
    Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird in § 2 AGG definiert, in welchen Zusammenhängen der Gesetzgeber Schwerbehinderte vor Benachteiligung bewahren möchte. Durch das Arbeitsrecht wird ein umfassender Schutz gewährleistet, indem folgende Bereiche für Schwerbehinderte besonderen Regelungen unterliegen:
    Einstellungsbedingungen und Auswahlkriterien vor Beginn einer Erwerbstätigkeit,
    Arbeitsbedingungen, Durchführung und beruflicher Aufstieg innerhalb eines Anstellungsverhältnisses sowie die
    Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses.
    Eine genauere Ausgestaltung der Vorgaben für die Durchführung und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen mit Schwerbehinderten enthalten die §§ 151-175 SGB IX. Diese Vorschriften sollen Arbeitgeber dazu anhalten und dabei unterstützen, die Inklusion (Einbeziehung) Behinderter in ihren Betrieben zu fördern.

КОМЕНТАРІ • 34

  • @Croset
    @Croset  3 роки тому +4

    Hallo Serdar, leider darf dein Arbeitgeber dir in der Probezeit kündigen. Er muss das Integrationsamt in den ersten 6 Monaten nicht anhören. Der Kündigungsschutz greift erst nach 6 Monaten. Viel Erfolg bei der Jobsuche ! RA PASCAL CROSET

  • @vatergoriot7937
    @vatergoriot7937 2 роки тому +1

    Hallo, ich habe nochmal eine wichtige Frage. Ich habe festgestellt, das der Arbeitgeber im Falle eines Kündigungsverfahrens in einem Inklusionsbetrieb den LWL hinzuziehen muß. Spielt in dem Fall das Integrationsamt überhaupt eine Rolle? Verfährt der LWL genauso wie das Integrationsamt oder bin ich da weniger vor einer Kündigung geschützt?

    • @Croset
      @Croset  2 роки тому +1

      Entscheidend ist immer die Frage, ob Sie einen Grd der Behinderung über 50 haben. Dann sind Sie gegen Kündigung geschützt!

  • @m.f.8255
    @m.f.8255 2 роки тому +2

    Das Integrationsamt interessiert sich doch überhaupt nicht für die Probleme des AN.

    • @Croset
      @Croset  2 роки тому +1

      das Integrationsamt ist neutral. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist parteiisch!

    • @m.f.8255
      @m.f.8255 2 роки тому +4

      Und warum entscheidet es dann zu Gunsten des AG in der Regel ?

    • @hamude83
      @hamude83 2 роки тому

      M. F. In der Regel entscheidet es oftmals für den Arbeitnehmer.

  • @hamude83
    @hamude83 3 роки тому +4

    Schönen guten Tag Herr Rechtsanwalt,
    Ich bin von Beruf Maler und Lackierer.
    In der Firma schon über 3 Jahre tätig.
    Ich habe GdB 30. und wurde gleichgestellt!
    Laut Rahmentarifvertrag kann der Arbeitgeber vom 30.11. bis zum 30.04. eine Winterkündigung aussprechen. Das hat er mal ganz am Anfang getan, als ich dort in der Firma neu angefangen hatte.
    Damals war ich über ein Monat zu Hause wegen der Winterkündigung. Damals hatte ich noch kein GdB! Kann der Arbeitgeber mich heute mit der „Gleichstellung“ für paar Monate Winterkündigen? Oder habe ich auch dort ein besonderen Kündigungsschutz? Unsere Firma hat über 100 Mitarbeitern. Oder muss er erst mal andere Mitarbeiter Winter kündigen, die kein GdB haben oder gleichgestellt sind ? Lg

    • @Croset
      @Croset  3 роки тому +2

      Hallo Hamude, bei Gleichstellung hast du vollen Kündigungsschutz. Das gilt auch für die Winterkündigung. Ohne Zustimmung des Integrationsamtes ist sie unwirksam. Falls du eine Kündigung bekommst, ruf uns direkt an. Du musst fristgerecht klagen (3 Wochen). Viele Grüße PC

  • @MichaelWislsperger
    @MichaelWislsperger 5 місяців тому

    Klar muss ich meinem Arbeitgeber ab 50% Behinderung mitteilen!😳🙄 Man bekommt 5 Tage mehr Urlaub!👍👍

  • @hamude83
    @hamude83 2 роки тому +3

    Hallo Herr Anwalt, was ich jedoch nicht verstehe ist, ich habe doch sowieso einen Kündigungsschutz, wenn ich länger als sechs Monate in einem Betrieb bin, der über 10 Mitarbeiter hat? 🤷‍♂️ in meinem Fall über 60 Mitarbeiter. Auch jetzt habe ich doch ein Kündigungsschutz. Zwar keinen „besonderen“ wo man die Zustimmung des Integrationsamt einholen muss, aber ich habe doch einen oder liege ich falsch?

    • @Croset
      @Croset  2 роки тому +2

      Stimmt. Das ist der allgemeine Kündigungsschutz. Aber der besondere Kündigungsschutz ist eben nochmal besonders stark 💪:-)

    • @hamude83
      @hamude83 2 роки тому

      Croset - Anwalt für Arbeitsrecht
      Ich habe vom Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von 30 festgestellt bekommen. Was wäre die beste und sicherste Begründung für einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit?? Meine Sorge ist, dass das abgelehnt wird. Ich habe des Öfteren 5,6,7 Wochen im Jahr Krankmeldungen zu verzeichnen. Ist das ein guter Grund zu argumentieren, da mich mein Arbeitgeber schon gewarnt hat, dass wir uns trennen müssen wenn es so weiter geht…?? Oder soll ich noch etwas hinzufügen?

  • @serdarpasa674
    @serdarpasa674 3 роки тому +3

    Guten Tag, ich arbeite seid dem 1.1 bei einer Einrichtung und habe am Dienstag meine Kündigung bekommen zum 16.6. Ich habe 100% schwerbehinderten Ausweis. Die haben mich in der probezeit einfach so gekündigt. Ohne intergrationsrat oder sonstiges. Ist es möglich das die mich einfach so kündigen können oder müssen die die Zustimmung von der intergrationsrat haben?

    • @frauleinschmidt5371
      @frauleinschmidt5371 3 роки тому +2

      In der Probezeit geht das

    • @hamude83
      @hamude83 3 роки тому +5

      Leider bist du noch in der Probezeit. Und in der Probezeit können die leider ohne Zustimmung des Integrations Rates kündigen! Tut mir leid für dich. Such dir eine neue Stelle und halte aus, bis die Probezeit um ist ;)

  • @Schnuffel-dz6fs
    @Schnuffel-dz6fs 3 роки тому +3

    Guten Tag, zuerst einmal das Video ist super!!! Ich hätte eine Frage an Sie. Seit Januar 2020 habe ich eine neue Arbeitsstelle angetreten. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis und meine Chefs wissen über diesen und meine Erkrankung bescheid. Letztes Jahr wurde ich wegen meiner Epilepsie am Gehirn operiert. Ich habe extra den Termin in die Kurzarbeit gelegt, damit ich nicht fehlen werde. 2020 habe ich daher aufgrund dieser Sache ca. 30 Tage gefehlt. Leider kam heraus damit ich austherapiert bin. Das wissen meine Chefs auch. Nun bekam ich einen Anruf von der Klinik damit es was ganz neues gibt was man bei mir versuchen könnte um die Epilepsie wieder in den Griff zu bekommen. Habe mich daher vor kurzem nochmal operieren lassen. Insgesamt mit Nachkontrollen werde ich vermutlich dieses Jahr zusamengerechnet 4-5 Wochen fehlen. Das mit den Op`s ist eine einmalige Sache. Also meine Chefs müssen nicht Angst haben damit ich nun ständig im Krankenhaus bin. Können mich meine Chefs mit meiner Situation kündigen? Habe große Angst eine Kündigung zu erhalten. Wäre Ihnen für ne Antwort sehr dankbar. Liebe Grüße

    • @Croset
      @Croset  3 роки тому +3

      Hallo Schnüffeln, vor einer Kündigung musst du keine Angst haben. Denn der Arbeitgeber kann nur mit Zustimmung des Integrationsamtes kündigen. Wenn deine Ausfälle aber mit der Behinderung zusammenhängen wird das Integrationsamt nicht zustimmen. Gerade dann nicht !! SCHÖNES WOCHENENDE PC

    • @Schnuffel-dz6fs
      @Schnuffel-dz6fs 3 роки тому +3

      @@Croset sie sind ein Engel!!!!! Fühlen Sie sich gedrückt von mir!! Ja, ich habe den Schwerbehindertenausweis wegen der Epilepsie. Die Ausfälle finden wegen der Epilepsie statt. Dann kann ich also getrost kontrolltermine wahrnehmen ohne schlechtes Gewissen. Ich bin sowieso "nur" eine Halbtagskraft. Also heißt es auch wenn mein Chef sagen würde für ihn sind die Ausfälle nicht tragbar kann ich nicht gekündigt werden da es mit der Behinderung zusammen hängt?
      Vielen lieben Dank Ihnen! LG Schnuffel87

    • @Croset
      @Croset  3 роки тому +4

      @@Schnuffel-dz6fs das freut mich! Eine Bewertung auf meinem Google Account wäre super 😄

    • @Schnuffel-dz6fs
      @Schnuffel-dz6fs 3 роки тому +3

      @@Croset versprochen!! Die Tage können Sie in Ihren Account schauen 😊😉Ich habe mir wirkliche schon überlegt keine OP machen zu lassen.... Oder für Termine Urlaub zu nehmen. Sie haben mir wirklich viel Angst genommen und wenn in Zukunft Ausfälle sind brauch ich kein schlechtes Gewissen mehr haben. Nochmal vielen lieben Dank Ihnen.

    • @hamude83
      @hamude83 2 роки тому +1

      Schnuffel 1987
      ich kann es dir auch noch mal bestätigen, dass das Integrationsamt definitiv nicht zustimmen wird! Du bist krank bezüglich deiner Behinderung. Und deine Ausfälle bezüglich der Behinderung sind keine konkreten Gründe dich zu kündigen! Ich hatte genau den selben Fall und das Integrationsamt hat nicht zugestimmt!! Lass dich behandeln, mach deine OP‘s, nimm die Termine wahr ohne schlechtes Gewissen. Alles Gute dir und gute Besserung

  • @vatergoriot7937
    @vatergoriot7937 2 роки тому +2

    Vielen Dank für den guten Beitrag. Die Angst vor einer Kündigung hatte ich auch. Ich habe einen Schwerbehinderungsgrad von 60 % und bin seit 2019 in einem Inklusionsunternehmen tätig. Ich muß aber demnächst wegen der Behinderungen in eine Spezialklienik. Mein Ausfall wird wahrscheinlich mehrere Wochen dauern und hatte große Angst vor einer Entlassung. Der Beitrag hat mir die Angst etwas genommen. L.G!

    • @Croset
      @Croset  2 роки тому +2

      Das freut mich! Abonnieren Sie gerne den Kanal. Ich mache demnächst ein neues Video. LG

    • @vatergoriot7937
      @vatergoriot7937 2 роки тому +1

      @@Croset Habe Sie heute erst entdeckt und jetzt aboniert!

  • @waltsteinchen
    @waltsteinchen 8 місяців тому

    Hallo, Was bedeutet eigentlich der Passus: "Außerdem darf Ihnen Ihr Arbeitgeber auch ohne Beachtung des besonderen Kündigungsschutzes kündigen, wenn Sie mindestens 58 Jahre alt sind. Dann müssen Sie aber zumindest einen Anspruch auf eine Abfindung oder eine Entschädigung haben." der imho im Gesetz verankert ist in der Praxis ? ...

  • @nomse121
    @nomse121 Рік тому

    Guten Tag ich soll nach 8 jahren im betrieb wegen krankheit gekündigt werden . Gbr 30 mit Gleichstellung. Nun prüft das Amt ob sie zustimmen es gsb bereits schon eine Einigungsverhandlung mit allen betelligten . Jetzt wird auf meine zukunftsprognose geprüft . Wie sehen meine chancen bei einer kündigungsschutzklage aus im BEM Gespräch wurde schon eine abfindung 0,5 pro jahr angeboten

  • @sahkoc9540
    @sahkoc9540 Рік тому

    Hallo, ich beziehe seit 2017 eine EM Rente. Dieses Jahr wurde sie bis 2026 verlängert. Ich habe einen GdB von 30. Ist es ratsam eine Gleichstellung zu beantragen bevor ich den Verlängerungsbescheid sende? Lg

  • @easydeasy
    @easydeasy Рік тому

    Hallo habe eine Frage . Der Betriebsrat hat eine Kündigung bekommen für mich und da steht keine Schwebehinderung bekannt. Dieses Jahr im Februar beim BEM Gespräch haben der Arbeitgeber mich gefragt was es mit der Gleichstellung Antrag zu tuen hat , was sie vom Integrationsamt bekommen haben. Da haben wir gesagt das ich eine GDB von 30 habe. Mein Arbeitgeber wusste es sofern und hatte ja eine Gleichstellungs Antrag bekommen , was ich auch zugestimmt habe. Jetzt meine Frage sollen wir den Arbeitgeber bescheid sagen das ich Gleichgestellt bin oder sind die einfach ihren Pflichten nicht nachgegangen?! Übermorgen Montag wird der Betriebsrat Widerspruch an den Arbeitgeber weiterleiten natürlich ohne zu sagen das ich Gleichgestellt bin. Wir wollen es bis zum Gericht bringen und dann die Gleichstellung vorzeigen. So wäre die Kündigung nichtig . Ist das der bessere und richtige Weg . Bitte um Info.

  • @Ausdauersportler2
    @Ausdauersportler2 Рік тому

    Wenn ich Schwerbehindert bin GDB 50, wie bekomme ich dann den erweiterten Kündigungsschutz? Muss ich vorher meinen Arbeitgeber informieren? Wie ist der Ablauf für mich, um den erweiterten Kündigungsschutz zu bekommen? Wenn der Arbeitgeber das Integrationsamt um Zustimmung fragen muss, braucht er ja Kenntnis davon.

  • @misposyoutube141
    @misposyoutube141 2 роки тому +1

    Sie wirken Angsteinflößend, sehr unsymphatisch !!

    • @Croset
      @Croset  2 роки тому +6

      Ja, das sagen meine Gegner häufiger. Im Ernst: Wollen Sie dass jemand Ihre Rechte gegenüber der Gegenseite erfolgreich vertritt? Ihre Ansprüche durchsetzt? Eine Kündigung ist eine ernsthafte Angelegenheit. Und ich nehme die Rechte meiner Mandanten sehr ernst. Ich bin Anwalt. Und gut ist nur, wenn am Ende MEIN Mandant lacht 😁

    • @misposyoutube141
      @misposyoutube141 2 роки тому +1

      @@Croset absolut korrekt 👍