Zum Ratgebervideo "BEM-Einladungen des Grauens" haben mich vier interessante Teilnehmerfragen erreicht, die ich mit Ihrem Einverständnis hier anonymisiert und in gekürzter Form aufführe - zusammen mit meinen Antworten. Danke für Ihr reges Interesse am wichtigen Thema "Betriebliches Eingliederungsmanagement". Es grüßt Sie aus Berlin, Rechtsanwalt Niklas Pastille ❓ Frage: Mein Arbeitgeber erwähnt das genaue Ausmaß meiner Fehlzeiten bereits in der BEM-Einladung. Es handelt sich hierbei um häufige Kurzerkrankungen, die aber allesamt ausgeheilt sind. Muss ich mir Sorgen machen? ❗ Antwort: Das kommt darauf an. Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit können nach der Rechtsprechung ein Indiz für künftige Fehlzeiten darstellen und daher äußerstenfalls eine negative Gesundheitsprognose begründen. Das aber gilt dann grundsätzlich nicht, wenn die Krankheiten als "ausgeheilt" gelten dürfen. ❓ Frage: Mein Arbeitsverhältnis ist bereits gekündigt worden, ein BEM-Gespräch hat stattgefunden und ist leider ergebnislos verlaufen. Ich möchte nun Kündigungsschutzklage erheben und vortragen, dass ich mich demnächst einer hilfreichen Operation unterziehen werde. Danach ist die Prognose dann wieder "gut". Ist das ein erfolgversprechendes Argument? ❗ Antwort: Natürlich dürfen Sie im Kündigungsschutzprozess alles vortragen, was Ihnen günstig erscheint (Achtung, sog. Dreiwochenfrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beachten, vgl. §§ 4 und 7 Kündigungsschutzgesetz - "KSchG"). Für das Bestehen einer negativen Gesundheitsprognose kommt es allerdings allein auf den Kündigungszeitpunkt an. Nachträgliche Gesundheitsentwicklungen bleiben demgegenüber außen vor, auch wenn diese positiv sein sollten. So will es die insoweit leider strenge Rechtsprechung. ❓ Frage: Mein Arbeitgeber klagt in meinem Fall über erhebliche "Unruhe", die meine Fehlzeiten angeblich im Kollegenkreis verursachten sowie über seine "knappe Kasse, auch wegen der vielen erkrankten Arbeitnehmer im Betrieb". Ist das überhaupt ein rechtlich relevantes Argument? ❗ Antwort: Ihr Arbeitgeber wird im Streitfall konkreter werden müssen. Macht er eine unzumutbare Beeinträchtigung betrieblicher Belange geltend muss er diese im Einzelnen darlegen. Das gleiche gilt für unzumutbare wirtschaftliche Beeinträchtigungen. Zu erwartende Entgeltfortzahlungskosten sind dabei übrigens nicht ohne weiteres kündigungsrelevant, sie müssen im Jahr für mehr als sechs Wochen anfallen, und das nicht nur einmalig. Es darf sich mit anderen Worten nicht um eine kostenmäßige "Eintagsfliege" handeln. ❓ Frage: Mein Betriebsarzt glaubt meinen "gelben Scheinen" nicht und kann mich nicht ausstehen - ich ihn allerdings auch nicht. Muss ich Sorge haben, dass er in einem späteren Kündigungsschutzprozess sozusagen als "Kronzeuge" gegen mich aussagen wird? Das wäre mein Ende. ❗ Antwort: Nein. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf ihre "Berechtigung" hin zu überprüfen ist nicht die Aufgabe des Betriebsarztes. Nicht jeder Arbeitgeber, aber jeder Arbeitsrichter wird das wissen. Außerdem müssen Sie als Arbeitnehmer den Betriebsarzt auch im Streitfall nicht von seiner Schweigepflicht entbinden - das würde ich in Ihrem Fall auch nicht tun (zum Nachlesen: "haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten", § 8 Absatz 1 Satz 3 Arbeitssicherheitsgesetz - "ASiG").
3:17 Was ich nicht so ganz verstehe: Wieso hat der BR das Recht, die Fehlzeiten "einzusehen" aber darf es nicht? Oder bezieht sich das "einsehen" nur auf die "Einladung(en)", in der die FZ nicht stehen dürfen?
Bildet die Aussage ab Minute 2:50 nicht einen Widerspruch zur Aussage im Video "4 Pflichten des Arbeitgebers beim BEM-Gespräch" ab Minute 0:39? In diesem Video wird ab Minute 2:50 ausgesagt, dass die konkreten Fehlzeiten nicht in der Einladung erscheinen dürfen, da dies für den Fall, dass der Betroffene eine Teilnahme des Betriebsrats am BEM-Gespräch nicht wünscht, einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht darstellen würde. Im Video "4 Pflichten..." heißt es ab Minute 0:39, dass die Fehlzeiten zu sammeln und dem Betriebsrat mitzuteilen seien; ein Datenschutzproblem gäbe es hier nicht. Was ist nun richtig? Handelt es sich im zweiten Fall nur um die allgemeinen Fehlzeiten, z. B. "mehr als sechs Wochen" oder um die konkreten Fehlzeiten mit genauem Datum? Habe ich etwas falsch verstanden?
Ich benutze die Vorlage der Rentenversicherung für die Einladung zum BEM-Gespräch. Die beinhaltet auch ein Infoblatt, was das BEM ist, wofür es da ist und einen Rückantwortbogen, ob man es annehmen möchte oder nicht. Ich denke, mit dieser Vorlage sind wir auf der sicheren Seite.
Eine Frage: Wenn der AG Fehler macht zB bei der Einladung, dann ist das auch gut für den AN oder? Denn diese Fehler wirken sich bei einer Kündigung aus Krankheitsgründen aus, qürde ich behaupten
Absolut einverstanden, aber betrachten Sie das betriebliche Eingliederungsmanagement bitte nicht nur durch die kündigungsrechtliche Brille. Möglicherweise benötigt der Betroffene Hilfe? Die bekommt er am ehesten in einem ordnungsgemäß durchgeführten BEM, wozu dann auch eine 'gute' Einladung gehören sollte. Niklas Pastille, LL.M Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo Hallo Herr Pastille! Sind Sie jetzt - 5 Jahre nach dem Erstellen dieses Videos und nach dem Verlust weiterer Teile Ihrer Haarpracht - immer noch der Meinung, dass ein BEM NICHT durch die KÜNDIGUNGSRECHTLICHE Brille gesehen werden muss?? Wie sind da Ihre Erfahrungen in den letzten Jahren? Ich hoffe, Sie verzeihen mir die Anspielung auf den "fortschreitenden Verlust"? MfG
In der Einwilligung der Datenverarbeitung steht drinnen, dass man im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung eine Berufung auf eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte BEM nicht möglich ist. Ich halte das für einen Interessante Stelle um sowas zu platzieren, aber ist das auch rechtens? Und vielen Dank für eure hilfreichen Videos.
Vielen Dank für Ihre interessante Frage. Rechtlich haben Sie den richtigen Riecher: Es ist Ihnen als Kläger unbenommen sich weiterhin auf ein etwaig nicht ordnungsgemäß betriebenes betriebliches Eingliederungsmanagement zu berufen (das würde ich, wenn hierzu Anlass besteht, auch unbedingt tun)! Die von Ihnen zitierte Klausel ändert daran zunächst nichts. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Guten Tag erst mal herzlichen Dank Hier nun meine Persöhliche Frage : Ich habe am 04.02.2022 ein Bem Gespäch ?! Dies weis ich nur von einem Betriebsrats Mitglied ? Das heißt ich habe KEINE Einladung bis jezt erhalten ??? Wann muss ich meine Einladung spätestens erhalten ?? Leider habe ich die Vermutung mein Arbeitgeber ( Caritas ) zögert es extra lange hinaus :( Herzlichen Dank und Gottes Segen Vera Waas
Vielen Dank für Ihre Frage. Das Gesetz schreibt zwar keine starre Frist vor, Sie müssen vom Arbeitgeber jedoch, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für das Angebot eines betrieblichen Eingliederungsmanagements vorliegen, unverzüglich eingeladen werden. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo ich habe ein Frage: soll ich beim BEM geschpräch eim Mitarbeiter vom Integrationsamt mitnehmen, oder ein Anwalt mitnehmen. Ich bin vor BEM geschpräch zusätzlich eingeladen für vorgeschpräch.was soll ich machen.ich habe 80% schweerbehindert,aber ich möchte nicht zur Rente ich möchte noch Arbeiten.Wie soll ich mich verhalten gegenüber Arbeitgeber.Ziele.sätze.eigene Vorschläge....? Mit freundlichen grüßen Danke
Sehr geehrter Teilnehmer Nuri Ucar, haben Sie vielen Dank für Ihre interessante Frage. Sie haben leider keinen gesetzlichen Anspruch darauf, im betrieblichen Eingliederungsmanagement durch einen eigenen Anwalt begleitet zu werden. Oft aber duldet der Arbeitgeber die Anwesenheit einer vom Arbeitnehmer mitgebrachten Vertrauensperson. Die kann "zufällig" natürlich auch ein Anwalt sein. Und selbstverständlich dürfen Sie privat einen Anwalt aufsuchen, der Sie bereits im laufenden betrieblichen Eingliederungsmanagement berät. Ich finde es gut, dass Sie eigene Vorschläge im betrieblichen Eingliederungsmanagement unterbreiten und das Arbeitsverhältnis möglichst fortsetzen möchten. Genau das sollten Sie dem Arbeitgeber auch sagen. Immerhin haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine behinderungsgerechte Beschäftigung (§ 164 Absatz 4 SGB IX). Um zu prüfen, ob zur Erhaltung des Arbeitsplatzes ggf. externe? Leistungen und Hilfen wie die Arbeitsassistenz, ein Beschäftigungs- bzw. Eingliederungszuschuss, die stufenweise Wiedereingliederung oder Fördermittel in Frage kommen, sollte der Arbeitgeber in Ihrem Fall das Integrationsamt hinzuziehen. Das würde ich ihm an Ihrer Stelle schon vorab ausdrücklich vorschlagen und mich auch selbst beim Integrationsamt melden. Es drückt Ihnen die Daumen Rechtsanwalt Niklas Pastille
Guten Tag! Von der dritten Person habe ich erfahren, dass EIN BEM Gespräch statt fand. Man habe auf mich gewartet, wurde es mir mitgeteilt. Ich persönlich habe keine Einladung erhalten. Ist dieses Gespräch bzw. Treffen ohne meine Anwesenheit dann nichtig? Mir erscheint das höhst amateurhaft und umprofessionell. Ich möchte aber trotzdem vom Arbeitgeber verlangen, es mir zu beweisen, dass es eine Einladung gab. Wie kann ich es machen? Grundsätzlich will ich das BEM und signalisierte es dem Arbeitgeber. Ich möchte mich daher nur für den Notfall rechtlich schützen.
Danke für Ihre Frage. Im Streitfall muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er Sie ordnungsgemäß eingeladen hat. Mein Tipp: Der Betriebsrat kann den Arbeitgeber zum Angebot eines (neuerlichen) BEM veranlassen. Und: Ohne Sie kann dieses nicht stattfinden! Also: Ruhig Blut. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Sehr geehrter Herr Haale, vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben ein Recht auf Teilnahme am BEM, es besteht aber keine Pflicht hierzu. Für den Beschäftigten ist das Verfahren stets freiwillig (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Deshalb müssen Sie unabhängig von der Frage, ob in Ihren Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt oder nicht, zum einem Ihnen angebotenen BEM nicht erscheinen. Freilich hat die BEM-Teilnahme rechtlich einige Vorteile für Sie. Deshalb rate ich in den meisten Fällen zur Teilnahme. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt
Hallo, ich bin Karina , ich habe mal eine Frau wenn meine Chefin schon weiss, dass ich nicht wiederkomme. Wie ist das denn? Ladet sie mich dann trotzdem zum bemgespräch ein
Sehr geehrter Herr Boumliki, gut, dass Sie fragen! Durch das sog. Teilhabestärkungsgesetz vom 2.6.2021 (BGBl. I 2021, 1387) hat sich eine, wie ich finde, wichtige Änderung ergeben. Ab sofort dürfen Sie eine Vertrauensperson eigener Wahl ins BEM hinzuziehen (vgl. den neuen § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX). Das kann etwa eine betriebsinterne Person sein (z.B. Ihre Lieblingskollegin.) oder aber ein Externer (Ihr Lieblingsanwalt...). Bedeutsam ist das insbesondere in den leider zahlreichen Betrieben, in denen es keinen Betriebsrat gibt, der Ihnen helfen könnte. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt
Moin erstmal wie kann es sein das man bevor es mit dem BEM losgeht das man mir die Ärztliche Schweigepflicht Entbindung unter die Nase hält zur Unterschrift ?
Das soll nicht sein! Entscheiden Sie lieber während des laufenden BEM-Gesprächs in Ruhe, ob und welche Teile der datenschutzrechtlichen Einverständniserklärung Sie unterzeichnen möchten. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Selbst eins BEM fordern. Dem AG passiert erstmal nichts, wenn er kein BEM anbietet. Will er dich krankheitsbedingt kündigen, wird er beim Verfahren danach Probleme haben
Ich bin während meiner Reha zu dem Entschluss gekommen anstatt eine weniger als dreistündige diagnostizierte Arbeitsfähigkeit zu Arbeiten und dafür einen Arbeitsversuch mit der Wiedereingliederung Hamburger Modell zu machen, in der Hoffnung der Arbeitgeber würde meine vorschläge anhören aber das war Fehlanzeige stattdessen hat Der Arbeitgeber reagierte und sagte das könne ich machen wie ich wollte. Habe dann einen Stundenplan mit Hausarzt erstellt und dem Arbeitgeber vorgelegt der eröffnete mir dass meine Arbeitsstelle bereits mit einem neuen Mitarbeiter besetzt wäre und ich in meine Ursprüngliche Abteilung eines neuen Arbeitsfeldes das mit dem Was ich seit Einstellung in der Unterabteilung Leistete gar nichts zu tun hat außer das ich Elektriker bin und wie der Arbeitgeber meinte keinen Rechtsanspruch auf eine Wiedereingliederung in dem Job den ich bis dato inne hatte. Jetzt bin ich weiterhin Krank und habe Kein vertrauen in diese Firma mehr, die mich offensichtlich abgeschoben hat in eine andere Abtrilung zugleich ohne mich zu Informieren mich vor Vollendete Tatsachen stellte.
Sehr geehrter Teilnehmer Ferryman Sunnyday, vielen Dank, dass Sie diese (allerdings bedrückende) persönliche Erfahrung mit uns teilen. Es tut mir sehr leid, dass Ihr Arbeitgeber sich dermaßen desinteressiert an Ihrer Wiedereingliederung gezeigt hat. Mein Vorschlag wäre, dennoch eine (weitere) Wiedereingliederung zu versuchen. Sollten Sie schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt sein, haben Sie hierauf einen einklagbaren Rechtsanspruch (vgl. § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB IX). Nicht ganz falsch aber auch nicht vollkommen richtig liegt Ihr Arbeitgeber, wenn er behauptet, dass für Sie kein Anspruch auf Wiedererlangung der konkreten, ehemals innegehabten beruflichen Position bestünde. Unterwertig darf der Arbeitgeber Sie jedenfalls nicht beschäftigen, auch nicht während der stufenweisen Wiedereingliederung. Wenn in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat besteht oder eine Schwerbehindertenvertretung gewählt wurde, würde ich mir hier rechtzeitig Hilfe holen. Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung können viel dafür tun, dass die stufenweise Wiedereingliederung am Ende auch gelingt. Insbesondere sollte ein Betriebsratsmitglied Sie während der Wiedereingliederungsphase in die Gespräche mit dem Arbeitgeber bzw. Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten begleiten. Kommt es in Ihrem Fall zu einer krankheitsbedingten Kündigung, so wird im Rahmen der anzustellenden Interessenabwägung vor Gericht auch eine Rolle spielen müssen, ob die stufenweise Wiedereingliederung vom Arbeitgeber unterstützt worden ist oder nicht. Nicht jedem Arbeitgeber ist bewusst, dass er Schadensersatz schulden kann, wenn eine erfolgversprechende Wiedereingliederung torpediert. Jedenfalls wird ein solcher Arbeitgeber Mühe haben, seine Kündigung zu verteidigen. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille Rechtsanwalt
Eine schriftliche Einladung habe ich nie bekommen. .. ich selbst habe angefragt ob ein Bem möglich ist bei der Betriebsführung und mir wurde ein Termin angeboten 🤔
Sehr geehrter Teilnehmer Mali Mali, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 167 Abs. 2 SGB IX ist es der Arbeitgeber, der mit der zuständigen Interessenvertretung, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten klären soll, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber darf nicht etwa erst auf eine Meldung seines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers warten, bevor er selbst aktiv wird. Die Juristen sagen: Er (nicht Sie als Arbeitnehmer) trägt im betrieblichen Eingliederungsmanagement die Initiativlast, ihn (nicht Sie) trifft die Durchführungslast. Das ist auch richtig so: Denn woher soll der Arbeitnehmer das BEM-Verfahren, seine Voraussetzungen und Ziele selbst im Einzelnen kennen? Der Arbeitgeber muss ihm dieses komplexe Verfahren deshalb erklären und natürlich ihn hierzu einladen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille Rechtsanwalt
Darf mir der Arbeitgeber BEM geben, wenn ich weniger als 6 Wochen krank war? Ich fühle mich extrem gemobbt auf der Arbeit und habe das Gefühl man will mich rausekeln, ich war nur 4 Wochen und ein paar einzelne Tage krank. Bin komplett verwirrt..
Danke für Ihre Frage. Behalten Sie in dieser schwierigen Situation unbedingt die Nerven. Eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung auszusprechen ist nicht einfach. Hier liegen die Hürden für den Arbeitgeber zum Glück sehr hoch. Auch das betriebliche Eingliederungsmanagement (Paragraph 167 Abs. 2 SGB IX) wird Ihnen erst angeboten, wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig gewesen sind. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo Vielen Dank für die Antwort. Also verstehe ich es richtig, dass ich rechtlich gesehen kein BEM kriegen sollte, wenn ich weniger als 6 Wochen im Kalenderjahr krank war?
So ist es, wobei es bei der Fristberechnung nicht um das Kalenderjahr, sondern die jeweils zurückliegenden 12 Monate geht. Und natürlich müssten Sie eine etwaige Einladung Ihres Arbeitgebers zum betrieblichen Eingliederungsmanagement auch nicht annehmen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ich hatte Mal eine BAM , Ende vom Lied zwei Wochen fast für Umsonst gearbeitet 😤, AG hat mir nicht gesagt das ich ein AU brauche. Zum Glück hat der OCE mir wenigstens ein paar Euro gewährt. Mein jetziger Abteilungsleiter hatte bloß ein Grinsen im Gesicht weil er mir wieder Mal einen Finanziellen Schaden zugefügt hat 😤👎🤮.
Ia Arbeitgeber kann nicht alle was wollte, aber einige hat ubetriben ,in vielen Firmen habe ich gearbeitet aber einige ich finden keine Worte in schreiben wie soll ich sagen wie ümverschemnt sind, ich bin nicht behindert, von gesund hat mir das gemacht, und hat andere Probleme belästige Frauen,
Hat dein Arbeitgeber schon mal was von Datenschutz gehört? Krankendaten dürfen ohne Einwilligung des AN doch nicht einfach an BR Mitglieder rausgegeben werden! Wie kommt man denn auf sowas?
Zum Ratgebervideo "BEM-Einladungen des Grauens" haben mich vier interessante Teilnehmerfragen erreicht, die ich mit
Ihrem Einverständnis hier anonymisiert und in gekürzter Form aufführe - zusammen mit meinen Antworten. Danke für Ihr reges Interesse am wichtigen Thema "Betriebliches Eingliederungsmanagement".
Es grüßt Sie aus Berlin,
Rechtsanwalt Niklas Pastille
❓ Frage: Mein Arbeitgeber erwähnt das genaue Ausmaß meiner Fehlzeiten bereits in der BEM-Einladung. Es handelt sich
hierbei um häufige Kurzerkrankungen, die aber allesamt ausgeheilt sind. Muss ich mir Sorgen machen?
❗ Antwort: Das kommt darauf an. Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit können nach der Rechtsprechung ein Indiz für künftige Fehlzeiten darstellen und daher äußerstenfalls eine negative Gesundheitsprognose begründen. Das aber gilt dann grundsätzlich nicht, wenn die Krankheiten als "ausgeheilt" gelten dürfen.
❓ Frage: Mein Arbeitsverhältnis ist bereits gekündigt worden, ein BEM-Gespräch hat stattgefunden und ist leider ergebnislos
verlaufen. Ich möchte nun Kündigungsschutzklage erheben und vortragen, dass ich mich demnächst einer hilfreichen Operation unterziehen werde. Danach ist die Prognose dann wieder "gut". Ist das ein erfolgversprechendes Argument?
❗ Antwort: Natürlich dürfen Sie im Kündigungsschutzprozess alles vortragen, was Ihnen günstig erscheint (Achtung, sog. Dreiwochenfrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beachten, vgl. §§ 4 und 7 Kündigungsschutzgesetz - "KSchG"). Für das Bestehen einer negativen Gesundheitsprognose kommt es allerdings allein auf den Kündigungszeitpunkt an. Nachträgliche Gesundheitsentwicklungen bleiben demgegenüber außen vor, auch wenn diese positiv sein sollten. So will es die insoweit leider strenge Rechtsprechung.
❓ Frage: Mein Arbeitgeber klagt in meinem Fall über erhebliche "Unruhe", die meine Fehlzeiten angeblich im Kollegenkreis
verursachten sowie über seine "knappe Kasse, auch wegen der vielen erkrankten Arbeitnehmer im Betrieb". Ist das überhaupt ein rechtlich relevantes Argument?
❗ Antwort: Ihr Arbeitgeber wird im Streitfall konkreter werden müssen. Macht er eine unzumutbare Beeinträchtigung betrieblicher Belange geltend muss er diese im Einzelnen darlegen. Das gleiche gilt für unzumutbare wirtschaftliche Beeinträchtigungen. Zu erwartende Entgeltfortzahlungskosten sind dabei übrigens nicht ohne weiteres kündigungsrelevant, sie müssen im Jahr für mehr als sechs Wochen anfallen, und das nicht nur einmalig. Es darf sich mit anderen Worten nicht um eine kostenmäßige "Eintagsfliege" handeln.
❓ Frage: Mein Betriebsarzt glaubt meinen "gelben Scheinen" nicht und kann mich nicht ausstehen - ich ihn allerdings auch
nicht. Muss ich Sorge haben, dass er in einem späteren Kündigungsschutzprozess sozusagen als "Kronzeuge" gegen mich aussagen wird? Das wäre mein Ende.
❗ Antwort: Nein. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf ihre "Berechtigung" hin zu überprüfen ist nicht die Aufgabe des Betriebsarztes. Nicht jeder Arbeitgeber, aber jeder Arbeitsrichter wird das wissen. Außerdem müssen Sie als Arbeitnehmer den Betriebsarzt auch im Streitfall nicht von seiner Schweigepflicht entbinden - das würde ich in Ihrem Fall auch nicht tun (zum Nachlesen: "haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten", § 8 Absatz 1 Satz 3 Arbeitssicherheitsgesetz - "ASiG").
Ich kann gar nicht sagen, wie dankbar ich für die Informationen bin. ❤️
Haben Sie vielen Dank für Ihr freundliches Feedback. Es grüßt aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
3:17 Was ich nicht so ganz verstehe:
Wieso hat der BR das Recht, die Fehlzeiten "einzusehen" aber darf es nicht?
Oder bezieht sich das "einsehen" nur auf die "Einladung(en)", in der die FZ nicht stehen dürfen?
Bildet die Aussage ab Minute 2:50 nicht einen Widerspruch zur Aussage im Video "4 Pflichten des Arbeitgebers beim BEM-Gespräch" ab Minute 0:39?
In diesem Video wird ab Minute 2:50 ausgesagt, dass die konkreten Fehlzeiten nicht in der Einladung erscheinen dürfen, da dies für den Fall, dass der Betroffene eine Teilnahme des Betriebsrats am BEM-Gespräch nicht wünscht, einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht darstellen würde.
Im Video "4 Pflichten..." heißt es ab Minute 0:39, dass die Fehlzeiten zu sammeln und dem Betriebsrat mitzuteilen seien; ein Datenschutzproblem gäbe es hier nicht. Was ist nun richtig? Handelt es sich im zweiten Fall nur um die allgemeinen Fehlzeiten, z. B. "mehr als sechs Wochen" oder um die konkreten Fehlzeiten mit genauem Datum? Habe ich etwas falsch verstanden?
Ich benutze die Vorlage der Rentenversicherung für die Einladung zum BEM-Gespräch. Die beinhaltet auch ein Infoblatt, was das BEM ist, wofür es da ist und einen Rückantwortbogen, ob man es annehmen möchte oder nicht. Ich denke, mit dieser Vorlage sind wir auf der sicheren Seite.
Herr Pastille, wieder in Höchstform. :-D
Eine Frage: Wenn der AG Fehler macht zB bei der Einladung, dann ist das auch gut für den AN oder? Denn diese Fehler wirken sich bei einer Kündigung aus Krankheitsgründen aus, qürde ich behaupten
Absolut einverstanden, aber betrachten Sie das betriebliche Eingliederungsmanagement bitte nicht nur durch die kündigungsrechtliche Brille. Möglicherweise benötigt der Betroffene Hilfe? Die bekommt er am ehesten in einem ordnungsgemäß durchgeführten BEM, wozu dann auch eine 'gute' Einladung gehören sollte. Niklas Pastille, LL.M Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo
Hallo Herr Pastille!
Sind Sie jetzt - 5 Jahre nach dem Erstellen dieses Videos und nach dem Verlust weiterer Teile Ihrer Haarpracht - immer noch der Meinung, dass ein BEM NICHT durch die KÜNDIGUNGSRECHTLICHE Brille gesehen werden muss??
Wie sind da Ihre Erfahrungen in den letzten Jahren?
Ich hoffe, Sie verzeihen mir die Anspielung auf den "fortschreitenden Verlust"?
MfG
In der Einwilligung der Datenverarbeitung steht drinnen, dass man im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung eine Berufung auf eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte BEM nicht möglich ist.
Ich halte das für einen Interessante Stelle um sowas zu platzieren, aber ist das auch rechtens?
Und vielen Dank für eure hilfreichen Videos.
Vielen Dank für Ihre interessante Frage. Rechtlich haben Sie den richtigen Riecher: Es ist Ihnen als Kläger unbenommen sich weiterhin auf ein etwaig nicht ordnungsgemäß betriebenes betriebliches Eingliederungsmanagement zu berufen (das würde ich, wenn hierzu Anlass besteht, auch unbedingt tun)! Die von Ihnen zitierte Klausel ändert daran zunächst nichts. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Guten Tag
erst mal herzlichen Dank
Hier nun meine Persöhliche Frage :
Ich habe am 04.02.2022
ein Bem Gespäch ?!
Dies weis ich nur von einem Betriebsrats Mitglied ?
Das heißt ich habe KEINE Einladung bis jezt erhalten ???
Wann muss ich meine Einladung spätestens erhalten ??
Leider habe ich die Vermutung mein Arbeitgeber ( Caritas )
zögert es extra lange hinaus :(
Herzlichen Dank und Gottes Segen Vera Waas
Vielen Dank für Ihre Frage. Das Gesetz schreibt zwar keine starre Frist vor, Sie müssen vom Arbeitgeber jedoch, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für das Angebot eines betrieblichen Eingliederungsmanagements vorliegen, unverzüglich eingeladen werden. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo ich habe ein Frage: soll ich beim BEM geschpräch eim Mitarbeiter vom Integrationsamt mitnehmen, oder ein Anwalt mitnehmen.
Ich bin vor BEM geschpräch zusätzlich eingeladen für vorgeschpräch.was soll ich machen.ich habe 80% schweerbehindert,aber ich möchte nicht zur Rente ich möchte noch Arbeiten.Wie soll ich mich verhalten gegenüber Arbeitgeber.Ziele.sätze.eigene Vorschläge....?
Mit freundlichen grüßen
Danke
Sehr geehrter Teilnehmer Nuri Ucar,
haben Sie vielen Dank für Ihre interessante Frage.
Sie haben leider keinen gesetzlichen Anspruch darauf, im betrieblichen Eingliederungsmanagement durch einen eigenen
Anwalt begleitet zu werden. Oft aber duldet der Arbeitgeber die Anwesenheit einer vom Arbeitnehmer mitgebrachten Vertrauensperson. Die kann "zufällig" natürlich auch ein Anwalt sein. Und selbstverständlich dürfen Sie privat einen Anwalt aufsuchen, der Sie bereits im laufenden betrieblichen Eingliederungsmanagement berät.
Ich finde es gut, dass Sie eigene Vorschläge im betrieblichen Eingliederungsmanagement unterbreiten und das Arbeitsverhältnis
möglichst fortsetzen möchten. Genau das sollten Sie dem Arbeitgeber auch sagen. Immerhin haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine behinderungsgerechte Beschäftigung (§ 164 Absatz 4 SGB IX). Um zu prüfen, ob zur Erhaltung des Arbeitsplatzes ggf. externe? Leistungen und Hilfen wie die Arbeitsassistenz, ein Beschäftigungs- bzw. Eingliederungszuschuss, die stufenweise Wiedereingliederung oder Fördermittel in Frage kommen, sollte der Arbeitgeber in Ihrem Fall das Integrationsamt hinzuziehen. Das würde ich ihm an Ihrer Stelle schon vorab ausdrücklich vorschlagen und mich auch selbst beim Integrationsamt melden.
Es drückt Ihnen die Daumen
Rechtsanwalt Niklas Pastille
Guten Tag! Von der dritten Person habe ich erfahren, dass EIN BEM Gespräch statt fand. Man habe auf mich gewartet, wurde es mir mitgeteilt. Ich persönlich habe keine Einladung erhalten. Ist dieses Gespräch bzw. Treffen ohne meine Anwesenheit dann nichtig? Mir erscheint das höhst amateurhaft und umprofessionell. Ich möchte aber trotzdem vom Arbeitgeber verlangen, es mir zu beweisen, dass es eine Einladung gab. Wie kann ich es machen? Grundsätzlich will ich das BEM und signalisierte es dem Arbeitgeber. Ich möchte mich daher nur für den Notfall rechtlich schützen.
Danke für Ihre Frage. Im Streitfall muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er Sie ordnungsgemäß eingeladen hat. Mein Tipp: Der Betriebsrat kann den Arbeitgeber zum Angebot eines (neuerlichen) BEM veranlassen. Und: Ohne Sie kann dieses nicht stattfinden! Also: Ruhig Blut. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Was ist wenn man eine Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung hat , muss man dann zum BEM -Gespräch ?was ist wenn man dieses ablehnt ?
Sehr geehrter Herr Haale,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie haben ein Recht auf Teilnahme am BEM, es besteht aber keine Pflicht hierzu. Für den Beschäftigten ist das Verfahren
stets freiwillig (§ 167 Abs. 2 SGB IX).
Deshalb müssen Sie unabhängig von der Frage, ob in Ihren Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt oder
nicht, zum einem Ihnen angebotenen BEM nicht erscheinen.
Freilich hat die BEM-Teilnahme rechtlich einige Vorteile für Sie. Deshalb rate ich in den meisten Fällen zur Teilnahme.
Freundliche Grüße aus Berlin
Niklas Pastille, LL.M.
Rechtsanwalt
Hallo, ich bin Karina , ich habe mal eine Frau wenn meine Chefin schon weiss, dass ich nicht wiederkomme. Wie ist das denn? Ladet sie mich dann trotzdem zum bemgespräch ein
Ja, solange Ihr Beschäftigungsverhältnis noch besteht! Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hat sich etwas geändert bei bem Verfahren in 2021 bezüglich person hinzuziehen beim Gespräch,? Rechtsanwalt oder Verwandten..?
Sehr geehrter Herr Boumliki,
gut, dass Sie fragen!
Durch das sog. Teilhabestärkungsgesetz vom 2.6.2021 (BGBl. I 2021, 1387) hat sich eine, wie ich finde, wichtige
Änderung ergeben.
Ab sofort dürfen Sie eine Vertrauensperson eigener Wahl ins BEM hinzuziehen (vgl. den neuen § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX).
Das kann etwa eine betriebsinterne Person sein (z.B. Ihre Lieblingskollegin.) oder aber ein Externer (Ihr Lieblingsanwalt...).
Bedeutsam ist das insbesondere in den leider zahlreichen Betrieben, in denen es keinen Betriebsrat gibt, der Ihnen
helfen könnte.
Freundliche Grüße aus Berlin
Niklas Pastille, LL.M.
Rechtsanwalt
Moin erstmal wie kann es sein das man bevor es mit dem BEM losgeht das man mir die Ärztliche Schweigepflicht Entbindung unter die Nase hält zur Unterschrift ?
Das soll nicht sein! Entscheiden Sie lieber während des laufenden BEM-Gesprächs in Ruhe, ob und welche Teile der datenschutzrechtlichen Einverständniserklärung Sie unterzeichnen möchten. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Was kann man machen, wenn der Arbeitgeber das BEM Gespräch den Arbeitnehmer nicht mal anbietet?
Hallo kruemel1965, vielen Dank für deine Frage!
Wie gehen gerne im Video am Sonntag auf deine Frage ein :-)
Viele Grüße
dein W.A.F. UA-cam Team
Selbst eins BEM fordern.
Dem AG passiert erstmal nichts, wenn er kein BEM anbietet. Will er dich krankheitsbedingt kündigen, wird er beim Verfahren danach Probleme haben
Ich bin während meiner Reha zu dem Entschluss gekommen anstatt eine weniger als dreistündige diagnostizierte Arbeitsfähigkeit zu Arbeiten und dafür einen Arbeitsversuch mit der Wiedereingliederung Hamburger Modell zu machen, in der Hoffnung der Arbeitgeber würde meine vorschläge anhören aber das war Fehlanzeige stattdessen hat Der Arbeitgeber reagierte und sagte das könne ich machen wie ich wollte. Habe dann einen Stundenplan mit Hausarzt erstellt und dem Arbeitgeber vorgelegt der eröffnete mir dass meine Arbeitsstelle bereits mit einem neuen Mitarbeiter besetzt wäre und ich in meine Ursprüngliche Abteilung eines neuen Arbeitsfeldes das mit dem Was ich seit Einstellung in der Unterabteilung Leistete gar nichts zu tun hat außer das ich Elektriker bin und wie der Arbeitgeber meinte keinen Rechtsanspruch auf eine Wiedereingliederung in dem Job den ich bis dato inne hatte. Jetzt bin ich weiterhin Krank und habe Kein vertrauen in diese Firma mehr, die mich offensichtlich abgeschoben hat in eine andere Abtrilung zugleich ohne mich zu Informieren mich vor Vollendete Tatsachen stellte.
Sehr geehrter Teilnehmer Ferryman Sunnyday,
vielen Dank, dass Sie diese (allerdings bedrückende) persönliche Erfahrung mit uns teilen. Es tut mir sehr leid, dass
Ihr Arbeitgeber sich dermaßen desinteressiert an Ihrer Wiedereingliederung gezeigt hat.
Mein Vorschlag wäre, dennoch eine (weitere) Wiedereingliederung zu versuchen.
Sollten Sie schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt sein, haben Sie hierauf einen einklagbaren
Rechtsanspruch (vgl. § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB IX).
Nicht ganz falsch aber auch nicht vollkommen richtig liegt Ihr Arbeitgeber, wenn er behauptet, dass für Sie kein
Anspruch auf Wiedererlangung der konkreten, ehemals innegehabten beruflichen Position bestünde. Unterwertig darf der
Arbeitgeber Sie jedenfalls nicht beschäftigen, auch nicht während der stufenweisen Wiedereingliederung.
Wenn in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat besteht oder eine Schwerbehindertenvertretung gewählt wurde, würde ich mir hier
rechtzeitig Hilfe holen. Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung können viel dafür tun, dass die stufenweise
Wiedereingliederung am Ende auch gelingt. Insbesondere sollte ein Betriebsratsmitglied Sie während der Wiedereingliederungsphase in
die Gespräche mit dem Arbeitgeber bzw. Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten begleiten.
Kommt es in Ihrem Fall zu einer krankheitsbedingten Kündigung, so wird im Rahmen der anzustellenden Interessenabwägung vor
Gericht auch eine Rolle spielen müssen, ob die stufenweise Wiedereingliederung vom Arbeitgeber unterstützt worden ist
oder nicht.
Nicht jedem Arbeitgeber ist bewusst, dass er Schadensersatz schulden kann, wenn eine erfolgversprechende Wiedereingliederung
torpediert. Jedenfalls wird ein solcher Arbeitgeber Mühe haben, seine Kündigung zu verteidigen. Ich wünsche Ihnen
alles Gute.
Freundliche Grüße aus Berlin
Niklas Pastille
Rechtsanwalt
Eine schriftliche Einladung habe ich nie bekommen. .. ich selbst habe angefragt ob ein Bem möglich ist bei der Betriebsführung und mir wurde ein Termin angeboten 🤔
Sehr geehrter Teilnehmer Mali Mali,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 167 Abs. 2 SGB IX ist
es der Arbeitgeber, der mit der zuständigen Interessenvertretung, bei
schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung,
mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten
klären soll, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit
welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und
der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber darf nicht etwa erst auf eine Meldung
seines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers warten, bevor er selbst aktiv wird.
Die Juristen sagen: Er (nicht Sie als Arbeitnehmer) trägt im betrieblichen
Eingliederungsmanagement die Initiativlast, ihn (nicht Sie) trifft die
Durchführungslast.
Das ist auch richtig so: Denn woher soll der Arbeitnehmer das
BEM-Verfahren, seine Voraussetzungen und Ziele selbst im Einzelnen kennen?
Der Arbeitgeber muss ihm dieses komplexe Verfahren deshalb erklären und
natürlich ihn hierzu einladen.
Freundliche Grüße aus Berlin
Niklas Pastille
Rechtsanwalt
Darf mir der Arbeitgeber BEM geben, wenn ich weniger als 6 Wochen krank war? Ich fühle mich extrem gemobbt auf der Arbeit und habe das Gefühl man will mich rausekeln, ich war nur 4 Wochen und ein paar einzelne Tage krank. Bin komplett verwirrt..
Danke für Ihre Frage. Behalten Sie in dieser schwierigen Situation unbedingt die Nerven. Eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung auszusprechen ist nicht einfach. Hier liegen die Hürden für den Arbeitgeber zum Glück sehr hoch. Auch das betriebliche Eingliederungsmanagement (Paragraph 167 Abs. 2 SGB IX) wird Ihnen erst angeboten, wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig gewesen sind. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo Vielen Dank für die Antwort. Also verstehe ich es richtig, dass ich rechtlich gesehen kein BEM kriegen sollte, wenn ich weniger als 6 Wochen im Kalenderjahr krank war?
So ist es, wobei es bei der Fristberechnung nicht um das Kalenderjahr, sondern die jeweils zurückliegenden 12 Monate geht. Und natürlich müssten Sie eine etwaige Einladung Ihres Arbeitgebers zum betrieblichen Eingliederungsmanagement auch nicht annehmen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
"Archiv für die schlechteste Einladung aller Zeiten" - ich mag Ihren Schwarzen Humor!!
😀 Haben Sie vielen Dank!
Ich hatte Mal eine BAM , Ende vom Lied zwei Wochen fast für Umsonst gearbeitet 😤, AG hat mir nicht gesagt das ich ein AU brauche. Zum Glück hat der OCE mir wenigstens ein paar Euro gewährt. Mein jetziger Abteilungsleiter hatte bloß ein Grinsen im Gesicht weil er mir wieder Mal einen Finanziellen Schaden zugefügt hat 😤👎🤮.
Ia Arbeitgeber kann nicht alle was wollte, aber einige hat ubetriben ,in vielen Firmen habe ich gearbeitet aber einige ich finden keine Worte in schreiben wie soll ich sagen wie ümverschemnt sind, ich bin nicht behindert, von gesund hat mir das gemacht, und hat andere Probleme belästige Frauen,
Also bei uns ist das so, dass der Betriebsrat sich einfach einloggen kann, und sieht wann welcher Arbeitnehmer krank war …
Hat dein Arbeitgeber schon mal was von Datenschutz gehört? Krankendaten dürfen ohne Einwilligung des AN doch nicht einfach an BR Mitglieder rausgegeben werden! Wie kommt man denn auf sowas?
@@rekr3316 die sehen alles im Atoss Programm die haben Zugriff drauf
Ich habe got sei damk mit disse arbeit kein Problem, aber andere arbeit Geber war nicht in Ordnung hat nicht respektiert recht Menschen,
Als Anwalt mit dem Herrn keine guten Erfahrungen gemacht!