Spezialfälle des Heizungsgesetzes - Besonderheit: Sie müssen Ihre Heizung nicht erneuern! | Tutorial
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- Опубліковано 13 чер 2024
- Spezialfälle des Heizungsgesetzes -Besonderheit: Sie müssen Ihre Heizung nicht erneuern! So springen Sie dem Heizungsgesetz von der Schippe.
Das Heizungsgesetz sieht eng begrenzte Spezialfälle vor, in denen man die Heizung nicht erneuern muss. Diese Besonderheiten des Heizungsgesetzes werden in diesem Video vorgestellt.
Haben Sie Fragen rund um Ihr Immobilieneigentum? Dann sind Sie hier richtig. Weitere interessante Themen finden Sie unter #immobilienrechttopaktuell
▬ Inhalt ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
00:00 - Einleitung
00:22 - § 102 GEG - Grundverständnis
01:05 - 1. Fall: Ziele des Heizungsgesetzes anders sicherstellen?
02:01 - 2. Fall: „Unbillige Härte“ für Immobilieneigentümer
06:05 - 3. Fall: Einkommensschwache- und Rentnerhaushalte
07:03 - Heizungsgesetz und die Förderung
09:26 - Keine Förderung? Was nun?
11:37 - Ausblick auf das nächste Video
12:15 - Verabschiedung der Zuschauer
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Alles super erklärt. Vielen herzlichen Dank dafür, Herr Rechtsanwalt. Aber ein Thema treibt mich besonders um: Wie kann es sein, dass andere EU-Staaten andere Maßstäbe an die Bewertung legen, ob eine Immobilie nachgerüstet werden soll oder nicht. Wie kann es sein, dass unter dem Dach der EU keine einheitlichen Regelungen zur Klassifizierung der Immos möglich sind und die Immo-Eigentümer in D ganz klar benachteiligt werden. Gibt es nicht ein Gebot der Gleichbehandlung unter dem Dach der EU? Wenn nicht, sollte die zukünftige deutsche Regierung über einen DEXIT nachdenken. Verarschen können wir uns selbst.
Danke
Vielen Dank für die wertvollen Informationen. 👌🌹
Sehr gerne 😊
Ihr Hans Reinold Horst
Danke,ihre Ausführungen geben Klarheit,vorerst.
Meine Gasheizung ist jung und die bleibt Punkt😂😂😂😂😂
Super erklärt. Ich bin Rentner und schiebe nur noch Panik, weil ich als Hauseigentümer nicht weiß wie ich das schaffen kann.
Herzlichen Dank für Ihr Lob.
Ihr Hans Reinold Horst
Super erklärt. Danke
Danke für das Lob!
Ihr Hans Reinold Horst
Und nun sollen die Immobesitzer auch noch die Anwälte füttern? Nein, einfach aus dem Vermieten aussteigen...