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Das E-Examen: Zweites juristisches Staatsexamen am PC - unfairer Vorteil oder alles beim Alten?

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  • Опубліковано 29 гру 2019
  • Hallo UA-cam! Herzlich willkommen auf dem Kanal "nachwuchsjurist". Hier wird sich alles um das Leben als Referendar und Berufseinsteiger im öffentlichen Dienst - mit Fokus auf die Justiz - drehen. Es handelt sich um einen rein privaten Kanal, ein kleines Hobby von mir.
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    Heute: Ein Einblick in das Examen 2.0 - Sachsen-Anhalt hat den Vorstoß gewagt und nun bereits zweimal das 2. Staatsexamen am PC geschrieben. Welche Chancen birgt das? Explodieren die Noten? Oder doch alles wie immer? Schauen wir mal genau hin.
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КОМЕНТАРІ • 23

  • @SalvatoreDiaries1
    @SalvatoreDiaries1 7 місяців тому

    Das E-Examen ist nun auch in NRW im ersten Examen zulässig. Ich schreibe nächste Woche im ersten Durchgang das E-Examen.. für mich definitiv ein Gewinn 🙂

  • @chrism.1722
    @chrism.1722 4 роки тому +3

    Ich habe mein 2. jur. Staatsexamen im Jahre 1989 abgelegt. Insbesondere im Strafrecht war die Klausur bereits so konzipiert, dass für das Denken kaum Zeit genommen werden konnte, weil einfach die Ausarbeitung 20 oder auch mehr Seiten umfasste. Hätte ich das alles tippen müssen, hätte ich keine Chance gehabt. Aber in analoger Weise konnte ich dann doch noch Klausuren schreiben, die es mir möglich machten, Richter zu werden.

    • @Nachwuchsjurist
      @Nachwuchsjurist  4 роки тому +1

      Das erlebe ich auch täglich. Es gibt die, die diktieren. Dann gibt es die, die schreiben von Hand. Dann gibt es die, die nutzen die zur Verfügung gestellte Software und/oder Word und schreiben selbst das eine oder andere. Und dann gibt es die, die mischen das (z.B. Dragon). Die Generation, die jedoch gerade Examina ablegen muss, die ist nicht selten recht flinkt mit der Tastatur. Entsprechend mag es tatsächlich sachgerecht sein, so vorzugehen, zumal man im LSA die Wahl hat und jederzeit auf Handschriftlich wechseln kann.

  • @maxs2687
    @maxs2687 4 роки тому +2

    Ich hätte sowohl erstes als auch zweites Examen sehr gern am PC geschrieben. In beiden Klausuren, die bei mir nicht so pralle waren, war's schlicht ein Zeitproblem beim runterschreiben (1x den Tatbestand unzureichend fertiggestellt). Am PC schreibe ich hingegen 100-120 Wörter die Minute. Mit der Hand sind's vll. 30, das spätestens nach der Hälfte der Klausur unter Schmerzen und mit Sauklaue :/
    Das handschriftliche Examen ist außerdem einfach nicht praxisgerecht. Dabei ist der Anspruch an den Klausurbearbeiter eine 'praktisch verwertbare Lösung' 💁🏼‍♂️
    Schade, dass ich für's E-Examen (in NRW) zu früh war. Ich kann mich jedenfalls deinen Ausführungen nur anschließen, man sollte das E-Examen bei der Wahl des Bundeslands berücksichtigen. Mit etwas Glück ist der Sprung auf's VB für mich durch die Mündliche aber noch möglich, ich drück mir die Daumen 😅 PS: Sehr informativer Kanal.

    • @Nachwuchsjurist
      @Nachwuchsjurist  4 роки тому

      Vielen Dank für deinen Kommentar, und die netten Worte.

  • @PK-pz3fq
    @PK-pz3fq 4 роки тому +4

    Situation Schweiz, konkret Kanton Bern. Anwaltsprüfungen (zweites Staatsexamen) sind auch schriftlich am PC. 8 Stunden Strafrecht, 6 Stunden Zivilrecht sowie 6 Stunden Öffentliches Recht. Persönlich finde ich die elektronische Prüfung auch angenehmer als eine handschriftliche Tortur.

    • @Nachwuchsjurist
      @Nachwuchsjurist  4 роки тому

      Vielen Dank für den Erfahrungsbericht. Ist es mit Sicherheit auch.

    • @PK-pz3fq
      @PK-pz3fq 4 роки тому

      Nachwuchsjurist Besten Dank für Ihre Antwort. Mich würde die Durchfallquote in Deutschland bzw. in den einzelnen Bundesländer interessieren. In der Schweiz macht es den Eindruck, als würde der Anwaltsmarkt über die Anwaltsprüfung geregelt werden. Hier noch einen Link bezüglich Durchfallquote in CH: www.google.ch/amp/s/amp.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/hohe-huerde-mehr-als-die-haelfte-faellt-durch-die-anwaltspruefung-129250189

    • @Nachwuchsjurist
      @Nachwuchsjurist  4 роки тому +1

      In Deutschland gibt es wohl ein Nord/Süd und West/Ost-Gefälle bei den Examensnoten (besser->schlechter). Im Kern kann man aber sagen, dass durch das zweite Staatsexamen nur noch etwa 15% durchfallen +/- 5%.
      Beim ersten Staatsexamen liegt die Quote bei uns im Bundesland bei 15-30%.
      Diese Quoten sind wesentlich besser als noch vor Jahren. Hintergrund ist, dass mittlerweile Gott sei Dank eine sogenannte Zwischenprüfung eingeführt wurde. Früher konnte man nämlich bis zum Staatsexamen unendlich studieren und die Klausuren beliebig oft schreiben, so dass irgendwann jeder sich irgendwie durchschlagen konnte. Damit hat man erst im Examen bescheinigt bekommen, dass das wohl nix für einen ist. Heute wird in der Zwischenprüfung binnen 4 Semestern über X-Klausuren mit nur jeweils einer Wiederholungschance ausgesiebt. Die Zeit spricht von 30-40%.
      Im Extremfall schafft also nur jeder dritte Studienanfänger das zweite Staatsexamen.

    • @PK-pz3fq
      @PK-pz3fq 4 роки тому +1

      Nachwuchsjurist Ihre Antwort ist grandios und sehr interessant. Letztlich zeigt sich betreffend Durchfallquote das gleiche Bild wie bei uns. Für das einzelne Schicksal ist es mit Sicherheit unvorstellbar hart am Ende ,,ausgesiebelt,, zu werden. Aber irgendwo und -wie ist halt eine Selektion nötig.

    • @xXJoshua202Xx
      @xXJoshua202Xx 3 роки тому

      Beides eine Tortur. Handkrämpfe bekommt man wohl weniger am PC dafür aber Sehnenscheidenentzündungen 😂

  • @renepreiler416
    @renepreiler416 4 роки тому +5

    Was noch anzumerken sei: Eine Rechtschreibüberprüfung hatte das Programm nicht. Also auch diesbezüglich kein “unfairer“ Vorteil gegenüber der althergebrachten “Handarbeit“!

    • @Nachwuchsjurist
      @Nachwuchsjurist  4 роки тому +2

      Vielen Dank für Deinen Kommentar!
      Völlig richtige Anmerkung. So sind natürlich hier und da Buchstabendreher unvermeidlich. Daraus resultiert die Befürchtung, dies könne zur Abwertung führen.
      Derartige Fehler setzen sich indes deutlich von Schwächen bei der Groß- und Kleinschreibung sowie Interpunktion ab, so dass sich dies hoffentlich nicht negativ bei der Bewertung widerspiegelt.

  • @baris.jura98
    @baris.jura98 Рік тому

    Super Video. Lieben Dank!😊

  • @BenGun1962
    @BenGun1962 4 роки тому

    Sehr interessant und ehrlich. Danke !

  • @AECH_CH
    @AECH_CH 2 роки тому

    Ganz ehrlich, das ist doch einfach ein alter Zopf. Schon nur, dass man nicht Word verwenden kann, dass einem die Rechtschreibung etc. korrigiert... Oder auch google (man kann ja einfach den Bildschirm aufnehmen, um z. B. Chats untereinander zu verhindern.)
    Die Infrastruktur sollte so einfach wie es geht sein, denn es geht ums Prüfen des Fachwissens, nicht der Rechtschreibung, die einem später Word abnimmt, nicht der Schönheit der Handschrift und schon gar nicht ob und inwiefern man jetzt Gesetzesbürcher oder Google benutzt.
    In der Praxis googled man einfach, wieso verhindert man sowas an der Prüfung? Es ist ja nicht so, als dass man Zeit hätte, eine Lösung oder so zu suchen etc. Naja, In der Schweiz klappt sowas relativ easy, keine Ahnung warum man sich in DE viele Prüfer des Konservatismus bedienen... Ja war vorher halt richtig kacke alles von Hand zu schreiben, jetzt aber nicht mehr...

    • @Nachwuchsjurist
      @Nachwuchsjurist  Рік тому +1

      Danke für den Kommentar. Ich versuche mal eine Antwort: Ziel der Prüfung ist es nicht Wissen abzufragen. Das kann Computer besser als der Mensch. Ziel ist es herauszufinden, ob der zukünftige Kollege juristisch denken kann. Die Auslegungsmethoden anwenden kann und die Verknüpfungen zwischen den Rechtsgebieten verstanden hat. Ob er unbekannte Probleme lösen kann mit dem Vorgenannten und dabei Wertungswidersprüche aus dem Weg räumen kann. Dabei ist es teils sogar wünschenswert, wenn der Kandidat die Lösung nicht kennt, da er sie dann nur abspulen würde anstatt selbst zu denken. Letzteres wird aber bewertet. Daher kein Google.

  • @herkblerk3195
    @herkblerk3195 4 роки тому +1

    Handy am Steuer, top!

    • @Nachwuchsjurist
      @Nachwuchsjurist  4 роки тому +14

      Danke für Deinen Kommentar. Welches Handy? Die linke Hand ist am Steuer. Die rechte gestikuliert wild - abwechselnd ist sie auch am Steuer. Insofern - selbst wenn es ein Handy wäre (was es nicht ist, man beachte das dezente Mikrofon am Gurt), so wäre so nicht gegen § 23 Abs. 1a StVO verstoßen worden.

    • @herkblerk3195
      @herkblerk3195 4 роки тому +4

      Von mir aus filmst du das mit deiner Mikrowelle. Nächstes mal lieber das heimische Wohnzimmer für den Dreh aufräumen statt im Auto rumzufuchteln ✌

    • @Nachwuchsjurist
      @Nachwuchsjurist  4 роки тому +9

      Vielen Dank für Deine Meinung.