Mein Vermieter hatte einen Zweitschlüssel. Die Frau des Vermieters betrat damit einfach mal die Wohnung. Habe dann einfach den Zylinder ausgetauscht. Gab dann jahrelang immer wieder die erboste Forderung, ich möge einen Zweitschlüssel aushändigen. Übrigens hilft es nichts, da als Mieter juristisch Recht zu haben. Streit hat man trotzdem, in seinem eigenen Zuhause. Es half nur der Auszug.
Wir hatten mit unserem vermieter glück, stets freundlich, hilfsbereit und verständnisvoll. Er war immer für uns da und das viele jahre lang. Ich denke, solche vermieter gibt es nicht sehr oft. Obwohl wir ein anderes zuhause gefunden haben stehen wir mit unserem ehem. Vermieter immer noch in kontakt. Ein korrekter mensch durch und durch und wir hoffen, dass seine nächsten mieter das zu schätzen wissen.
naja streng genommen ist der kanal die werbung :/ denke schon, dass das Aufträge einbringt und eine recht kostengünstige Werbeform ist auf UA-cam präsent zu sein. Geschäftlich top Strategie, die Kanzlei in der er arbeitet (Partner ist) bekommt Medienpräsenz und hat auch schon eine große follower Base, die potentiellen künftigen Kunden können sich schon einmal ein überblick über die Rechtslage verschaffen (mehr gewinnbringende Aufträge) und eher verwundernd dass das nicht mehr Kleinunternehmer machen, an sich eine win-win...win Situation.
Der Vermieter ist nicht der Verursacher einer verspäteten Abrechnung, sondern die Heizkostenableserfirma, die braucht teilweise 9 Monate bis die in die Gänge kommt und dann die Hausverwaltung, die braucht dann auch noch einen Monat. Das ist nicht der Vermieter, die Zulieferer sind das Problem.
Wolfgang Uhr niemand zwingt den Vermieter seine Verpflichtung in Hände Dritter zu legen. Aber deren Versäumnisse können nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Wäre ja noch schöner. Er will ja auch seine Miete pünktlich und nicht die Ausrede, dass der Chef das Gehalt später überweist.
@@yoldafz6439 Doch die Eigentümergemeinschaft, die zwingt dazu. Und wenn in der Gemeinschaft mehrheitlich selbstgenutzte Wohnungen sind, dann ist die entscheidende Mehrheit an der Lösung des Problems desinteressiert.
Wolfgang Uhr klar, aber das interessiert doch keinen Mieter. Den ob der Mieter seine Miete nicht zahlen kann, interessiert den Vermieter doch auch nicht. Verträge sind einzuhalten. Von beiden Seiten. Und wenn mich meine Eigentümergemeinschaft nötig, die Hausverwaltung nicht aus dem Quark kommt und die Ablesefirma offenbar der Meinung ist, Dienstleistungen nicht erbringen zu müssen und sich den Zeitpunkt auszusuchen, dann mache ich das sicher nicht zum Problem meiner Mieter sondern nehme den Kampf auf. Das Geld hole ich mir wieder. Auf einen der genannten Beteiligten greife ich durch. Und zwar richtig, dass es denen weh tut. Auch die anderen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft kann man aufwischen, wenn die meinen mein Geld verschenken zu können weil ihnen ihres nicht wichtig genug ist oder ausreichend davon vorhanden. Man sagt nicht umsonst, Eigentum verpflichtet. Aber zu viele Vermieter machen das, was Menschen eben sehr gerne machen, die Schuld bei anderen zu suchen und Umstände verantwortlich zu machen, um ihre eigene Unfähigkeit und Unwillen in der Sache zu verschleiern. Mieter sind nicht das Schlachtvieh. Die sind am Tisch gleichberechtigte Partner.
Meine Mieter sind sehr froh, dass ich einen Haustürschlüssel von Ihnen habe, weil ich schon oft unentgeltlich aus der Patsche helfen konnte. So ein Schlüsseldienst ist oft sehr, sehr teuer. Vermietung basiert auf wechselseitigem Vertrauen. Für mich ist eine gemietete Wohnung absolut tabu und ich würde Sie auch nicht alleine betreten, sondern immer im Beisein eines Zeugen, sollte man mir den Zutritt im Notfall genehmigen.
Die Wände nach Auszug neu zu streichen ist zudem auch sinnlos, der alte Mieter streicht alles neu, dem neuen mieter gefällt es nicht und er streicht wieder alles neu. Total sinnlos
@@der_cumsportler1022 also wir haben es so geregelt, der Mieter kann alles so streichen wie er will, und wen es ihm nicht gefällt soll er es ändern oder der Vormieter streicht alles weiß. Wen der Vormieter alles weiß macht und der neue dan rein kommt und sagt das gefällt mir nicht, fan fängt er schon wieder an zu streichen
Sinnvoller wäre es, einfach den Neumieter beim EInzug streichen zu lassen, dann het der die Farbe die er will und kann sich bei sich selbst beschweren, wenns schlecht gemacht ist.
normal bin ich ein stiller genießer aber ich muss das los werden .ich bin ihnen so dankbar über dieses viedeo .Ich bin früh ausgezogen und wusste immer nie was alles erlaubt ist und was nicht .Danach zu googeln ist auch schwer weil man eben nicht weis was man suchen soll. Vielen vielen dank
@@joachimklinkosch699 Also ich bin Vermieter und wenn ich hier so die Kommentare lese, dann möchte ich mit diesen Leuten niemals ein Mietverhältnis eingehen. Einfach nur unterste Schublade.
Danke Herr Solmecke, Ihre Ratschläge und Infos sind wirklich sehr hilfreich. Über Ihre Yutube-Beiträge habe ich mich sehr gefreut und folge/teile daher sehr gerne.
leider bei vielen Vermietern nicht. Bei uns mußten mal die Zähler abgelesen werden, ich hatte den Termin vergessen, war nicht zuhause un der Vermieter ist einfach in die Wohnung ohne Ankündigung ohne alles !!! seitdem tausche ich nach Einzug IMMER die Schlösser aus, kann das auch nur jedem empfehlen, die alten Schlößer gut aufbewahren oder am besten in einem Tütchen wohinkleben wo sie nicht stören, aber bei Auszug in jedem fall gefunden werden!
@@KRISHNAWARRIOR des ist ja der Hammer, darf dein Vermieter gar nicht dadurch hat er sich strafbar gemacht. Lt. Gesetz darf ich als Vermieter nixht mal einen Schlüssel haben wissen nur viele nicht
also der hat sich auf jeden fall starfbar gemacht! Ein Anwalt sagte mir ich solle doch einfach behaupten in einer Ecke hätten tausende von euro gelegen, die sind jetzt weg und er hätte dann zahlen müssen. Vermieter dürfen wohl eine Schlüssel behalten solange es die Original-Schlösser sind und keiner was sagt. aber sobald man neue Schlösser einbaut, hat der Vermieter KEIN Anrecht auf Übergabe des neuen Schlüssels!
@@KRISHNAWARRIOR Komisch , bei mir sind mal die Mieter in meine Privatwohnung eingebrochen. Ich bin auch Vermieter. Also was sagst du dazu ?!?!?! Ich denke jetzt mal nicht dass du das warst aber wer weiß? Die haben einfach den Code geknackt und behaupten dann sogar , ich bin bei denen eingebrochen!!!!
Ich bin im August 2015 in eine Wohnung ein gezogen da war schon Schimmel in der Wohnung einieges wurde schon vom Vermieter vom Schimmel überstrichen dich in der Speiss sah man den Schimmel noch am Fenster auch unten in der Wohnung durfte ich von der Mieterin den Schimmel Fotografieren habe dann dem Vermieter alles gegeben die Schimmel Bilder musste weiterhin die volle Miete bezahlen und habe auch beim Auszug nach 3 Jahren die Kaution nicht zurück bekommen bin echt verärgert das sowas gibt .
"Ja, ich muss dann irgendwann nochmal in Ihre Wohnung." Ich schaue doof und frage: "Wann ist irgendwann?" Er: "Nicht schlimm. Hab ja nen Schlüssel." Noch dazu möchte ich erwähnen, dass ich sozusagen weder Küche, noch Bad geschweige nen Flur habe. Alles im rohbau seit über 2 Monaten und absolut nichts passiert. Termine werden immer extrem kurzfristig gemacht. Teilweise Sonntag abend um 20:45 Uhr für Montag morgen um 8. Gibt es dafür keine fristen? Und wenn dem irgendwas entfällt, dann steht er prinzipiell nach 18 Uhr auf der matte. Hallo? Hab ich nicht auch irgendwann ein recht auf Freizeit bzw Feierabend?
Such Dir eine andere Wohnung! Wenn Deine Wohnung so unbewohnbar ist, solltest Du Dir bei einem Anwalt Hilfe suchen. Es gibt nämlich auch die Möglichkeit die Miete zu kürzen. Aber bloß nicht auf eigene Faust die Miete frei Schnauze kürzen, da fällst Du auf die selbe! Bei Ausfall der Heizung und vom Warmwasser kenne ich, daß die Miete um 100% gekürzt wurde. Aber wenn der Vermieter Dich so desolat wohnen lässt und die Handwerker zu unzumutbaren Zeiten und unangemessenen Fristen sich blicken lassen, dann such Dir eine andere Wohnung, oder einen Anwalt. Ich bin kein Anwalt und das ist meine persönliche Meinung.
Hi, Top Video, Schön wäre auch ein Video mit " 10 Dinge die ein Mieter nicht darf, aber trotzdem macht" Wenn beide Seiten betrachtet werden ist das nur fair !
Ich kenne inzwischen auch einige Leute, die nicht mehr vermieten. Ich selber habe nach ganzen Ärger meinen Ex-Mietern inzwischen eigentlich auch keine Lust mehr weiterhin zu vermieten. Das Mietrecht ist leider inzwischen sehr einseitig zugunsten der Mieter ausgelegt worden
@@auchmeiner Kenne ich zu gut selbst. Anfangs ein Renter absolut keine Probleme, er hat sein Lebensabend beendet. Danach haben wir uns erstmal Mietnomaden angelacht und jetzt ein altes Paar welches so tut als ob ihnen das gesamte Zweiparteienhaus gehört, den Garten alleinig nutzen, einen Hund der mich und einen Radfahrer gebissen hat halten, die Kellerräume der anderen Mieter sowie den Wartungsraum zustellen bzw sogar mit benutzen und das Vordach für Fahrräder nutzen um ihren Wäscheständer aufzustellen und deshalb die Fahrräder in den Regen gestellt werden. Akuteller Stand der Scheiß liegt jetzt 2 Jahre bei Gericht, die andere Mietpartei und ich sind am ende des Lateins wie sowas noch möglich ist. Ob ich noch einmal vermiete oder da nen schönen Leerstand bis meine Kinder alt genug sind habe, ist bei den Kosten die bei so nem Mist draufgehen genauso hoch nur die Nerven werden eben geschont. Die Wohnung liegt am Rand einer Großstadt in BW, also der Wohnungsmangel ist tatsächlich da aber durch sowas gibt es eben Leerstand. Als Vermieter ist man eben nicht geschützt vor Mietnomaden und anderen die sich nicht an Recht halten.
Ja klar, für gammlige Wohnungen Wuchermieten verlangen und dann sich beschweren, wenn Mieter nicht in Schimmel leben wollen, kauft eben keine Wohnungen... lächerlich
Wie ist das, wenn man keine Kaution sondern Genossenschaftsanteile gezahlt hat, da soll bzw. muss man ja in der Regel 2 Jahre warten. Ist das denn Korrekt oder verhält es sich dabei genauso wie bei der Kaution?
Alles kein Problem, 3 Monate vor Auszug keine Miete mehr zahlen, erlaube dem Vermieter schriftlich, die nicht gezahlte Miete mit der Kaution oder den Genossenschaftsanteilen zu verrechnen. Damit ist schon mal ein Druckmittel weg.Etwaige berechtigte Rechnungen oder Forderungen einfach bezahlen. Alles ist erlaubt, was nicht verboten ist. Grundlage ist das Mietgesetz, da steht alles drinn fuer jederman. Einzelne Gerichtsurteile kommen hier nicht zum tragen.
@@red10206 Absoluter Quatsch. Wer so wenig Ahnung hat, dass er denkt, es gäbe ein sogenanntes Mietgesetz, sollte hier keine Ratschläge erteilen (Die Grundlagen des Mietrechts ergeben sich aus dem BGB, sowie einigen Partikulargesetzen z.B. zu den Mietnebenkosten). Dein Rat ist falsch. Eine Aufrechnung erfordert nämlich, dass der Aufrechnende bereits Zahlung verlangen könnte, also einen fälligen und einredefreien Anspruch hat (§ 387 BGB). Einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution hast du frühestens ab dem Zeitpunkt deines Auszugs (wobei auch hier dem Vermieter noch eine angemessene Frist zusteht, ggf. Gegenforderungen zu prüfen und abzurechnen, wurde ja im Video erklärt). Wenn du also schon 3 Monate vor deinem Auszug die fällige Miete grundlos einbehältst (und kein Mietnomade bist, bei dem eh nix zu holen ist, sondern jemand, bei dem man noch was pfänden kann), dann kann der Vermieter, wenn er dir böse will, dir ganz erhebliche Kosten verursachen, indem er die Aufrechnung nicht akzeptiert und dich nach erfolgloser Mahnung gleich mal auf die ausstehende Miete verklagt (und selbstverständlich gewinnt). Wenn dann während des Prozesses (der typischerweise länger als 3 Monate dauert) tatsächlich der Kautionsrückzahlungsanspruch fällig wird und sonst nix aus der Kaution zu zahlen ist, kann er nachträglich aufrechnen und die Klage für erledigt erklären, was dann aber nichts daran ändert, dass die Klage berechtigt war und der Beklagte die Zeche zu zahlen hat. Viel Spaß beim Zahlen der Gerichtskosten, Anwaltskosten des Gegners und Verzugszinsen. Wenn der Vermieter noch richtig nachtreten will, kündigt er dir im letzten Monat noch fristlos, weil du mit zwei Monatsmieten im Verzug bist und erhebt für den letzten Monat Räumungsklage.
Der Vermieter ist doch das aller letzte, wenn der Mieter einmal drin ist. Sie sollten sich ihre Wohnung selber bauen, dann wissen Sie auch was es kostet und dranhängt.
#fragwbs Welche Vorraussetzungen müssen vorgegeben sein, dass die Regierung Privatgelände oder Privatgebäude nutzen darf, ohne richterlichen Beschluss?
Die Frage ist viel zu allgemein, um sie in einem Kommentar oder auch nur einen 10 min Video zu beantworten. Da gibt es zahlreiche Vorschriften mit höchst unterschiedlichen Voraussetzungen, von Enteignungsvorschriften z.B. im Straßenbau- und Bergbaurecht über die öffentliche Nutzung von Waldgrundstücken im Waldrecht, Auflagen im Denkmalschutzrecht, Notmaßnahmen im Gefahrenabwehrrecht wie etwa die vorübergehende Zwangsrequirierung von leerstehenden Wohnungen zur Unterbringung von Obdachlosen etc., etc. Einen "richterlichen Beschluss" benötigt die Verwaltung in den allerwenigsten dieser Fälle, die Verwaltung kann typischerweise ihre vollstreckbaren Titel (Verwaltungsakte) selbst erlassen und durchsetzen, der Bürger muss das Gericht anrufen, wenn er sich dagegen wehren will. Ein richterlicher Beschluss ist in diesem Zusammenhang nur für Maßnahmen erforderlich, die Art. 13 GG berühren, also für Durchsuchung, (Mit)nutzung oder gar (längerfristigen oder dauerhaften) Verweis aus einer vom Betroffenen selbst bewohnten Wohnung.
@@MegaMagoogooIst das nicht so, dass man auch Eigenbedarf für die Familie ankündigen kann. Falls man die Vermutung hat dass es sich um einen Schwindel handelt, wie soll man den rausbekommen , dass es nicht der Eigentümer ist ?
@@Zetoreh War erst gestern beim Mieterschutzbund mit eben dieser Fragestellung. Der Vermieter muß den Eigenbedarf begründen und nachweisen, d. h., die Beweislast liegt beim Vermieter, nicht beim Mieter!
Naja die Erstberatung kostet meistens bis immer nichts. Theoretisch könntest du immer irgendeinen Anwalt anrufen und um Rat fragen und dann sagen das du dich meldest. Theoretisch ^^
Ist eine Klausel im Mietvertrag wirksam, in der es heißt, dass eine in der Wohnung vorhandene Einbauküche nicht zur Mietsache gehöre, sondern dem Mieter nur zur Nutzung überlassen werde? Ich finde, man kann darin einen Versuch des Vermieters sehen, die Instandhaltungspflicht für die Einbauküche zu umgehen - besonders, wenn sich der Ausschluss der EBK nicht in der Miethöhe niederschlägt.
Natürlich schlägt sich die Nutzung der EBK mit Sicherheit im Mietzins nieder.Und das vieleicht auch noch wenn der Zeitwert der EBK so unerheblich ist das er kaum noch ermittelbar ist.Das Stichwort heißt hier "Mietbestand".Zum Mietbestand gehören alle in der Mietsache vorhandenen Räume , Anlagen und Objekte wenn diese ortsfest verbaut oder installiert sind.Kein Mensch könnte nachvollziehen das Steckdosen ,Lichtschalter Zimmertüren , und Fenster nicht zum Mietbestand gehören.Des weiteren erstreckt sich der Mietbestand auch auf gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Räumlichkeiten wie Gemeinschaftsantenne, Wäschekeller, Trockenboden u.s.w. Wichtig : Sind bei Vertragsabschluß die Räume und Anlagen verfügbar, gehören diese auch dann zum Mietbestand wenn selbige im Mietvertrag keine Erwähnung finden.Der Vermieter muss diese in einem nutzbaren Zustand halten und darf diese nicht einfach willkürlich entfernen.
Wenn etwas brennt oder eine riesige Wassermenge von der Decke tropft, könnte man auch mal an die Feuerwehr denken 😅 die öffnen die Tür dann auch ohne Schlüssel
1000 Dinge, die euer Mieter nicht darf, aber trotzdem nicht macht: 1. Küche klauen 2. Zimmertüren mit Katzenlöchern versehen (Freihand mit der Kettensäge) 3. Nachbarn verprügeln 4. Laminat klauen 5. usw...
In meiner Wohnung wurde seit Kriegsende von Mieter zu Mieter immer nur übergestrichen, dass exakt ein kg Tapete plus Farbschichten pro Quadratmeter drauf war. Dadurch war ein Ausgleich mit dem Mauerwerk unmöglich und das Wasser lief die Wände herunter. Nachdem ein Streit mit dem Vermieter unausweichlich schien, hab ich die Wände - wo ein neuer Schrank, oder ein Bett es möglich machte - selber neu tapeziert - und dabei bin ich bei alten Ofenblechen auf Schimmel gestoßen -, seither ist eine normale Luftfeuchtigkeit der Raumluft automatisch ohne Lüften - was immer als Grund hergenommen wurde - das hat ein Messgerät mit Maximum und Minimum Speicher ergeben.
Jetzt freuen sich alle Mieter hier. Klatschen sich auf die Schenkel über den bösen Vermieter Aber falsch gedacht. Denn ich vermiete eben nicht an Euch. Wenn ich da auch nur den geringsten Verdacht habe bekommt man die Wohnung nicht. So bekommt leider nicht Derjenige der sie am besten bräuchte sondern der der die meiste Sicherheit und geringsten Probleme bietet. Die Gesetze sind zwar gut gemeint aber sie schaden in letzter Konsequenz.
Wie wäre es einmal mit einem Video über die Rechte der Vermieter. Nicht immer sind Vermieter die "Bösen". Glaubt mir,auch als Vermieter kann man eine Menge erleben.
Wir haben einen Zweitschlüssel der Wohnung unseres Mieters. Aber das weiß er auch. Wenn er was dagegen hätte, könnte er ihn natürlich selbstverständlich haben. Bei uns ist es nur so, dass der Heizraum nur von der Mietwohnung aus erreichbar ist und wir da ab und zu rein müssen. Das würde z. B. zu Problemen führen, wenn er ein paar Wochen in Urlaub ist. Zumindest in dieser Zeit bräuchten wir dann schon den Schlüssel. Wir hatten neulich erst einen Stromausfall und da muss man dann die Zeitschaltuhr des Heizkessels wieder richtig stellen. Sonst habe ich nachts um 3 warmes Wasser und tagsüber nur kaltes Wasser. ^^ Auch war er neulich froh, dass ich den Schlüssel habe, weil er sich ausgesperrt hat. Wir haben es mit ihm so vereinbart, dass wir ihm Bescheid geben, wenn wir in die Wohnung müssen. Nur, wenn er im Urlaub ist und es ist irgendwas dringendes, ist es so vereinbart, dass wir dann auch ohne ihn zu fragen rein dürfen. Neulich war er drei Monate am Stück im Ausland. Da haben wir dann seine Miete fast auf 0 gesenkt, da er ja in der Zeit nicht die Wohnung genutzt hat (obwohl wir sie ja in der Zeit nicht weitervermieten konnten). Er hat dafür neulich den beschädigten Sockel vor unserer Haustüre repariert. Wir kommen uns also gegenseitig entgegen. Das mit der Räumungsklage finde ich bescheuert. Ich kenne Leute, die früher vermietet haben (weil z. B. die Kinder bereits ausgezogen sind und sie als Ehepaar nicht mehr das ganze Haus alleine brauchen). Die lassen das jetzt lieber leerstehen (trotz Wohnungsknappheit in Deutschland), da sie schlechte Erfahrungen mit Mietnomaden gemacht haben. Dass erst eine Klage notwendig ist, ist also auch nicht im Interesse von vernünftigen Mietern. Ohne diese Notwendigkeit einer Klage würden die Mieten wohl etwas günstiger sein und die Wartezeiten auf eine Wohnung wären auch geringer. Es sollte so sein, dass man bereits bei Rückstand von einer Monatsmiete kündigen darf (es sei denn die Mietkaution wäre höher - dann hat der Vermieter ja keinen finanziellen Nachteil) und wenn der Mieter meinetwegen innerhalb von 2 Wochen nicht ausgezogen ist (das ist genug Zeit, um alle Habseligkeit aus der Wohnung zu schaffen), dass man dann einfach die Polizei rufen kann und diese den Mieter rausschmeißen und fertig. Wieso sollte man ein Recht auf eine Sache haben für die man nicht bezahlt???
So einfach ist das nicht. Das Gericht muss schon prüfen können, ob die Kündigung rechtmäßig ist und der Mieter tatsächlich nicht gezahlt hat und räumen muss. Das zu prüfen ist genauso wenig Aufgabe der Polizei, wie eine Wohnung zu räumen. Mit Mieter rauswerfen ist es ja nicht getan. Zudem muss sichergestellt werden, dass der Mieter nicht obdachlos wird. Was bringt es einem Mieter, wenn er zwar schneller an eine Wohnung kommt, er aber genauso schnell nach Lust und Laune des Vermieters auf der Straße sitzt? Eine Monatsmiete Rückstand kann sicher immer mal schnell passieren. Gerade wer nicht viel hat, fehlen sicher auch finanzielle Rücklagen. Dann reicht es schon wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich zahlt, das Jobcenter aus irgendwelchen Gründen nicht überwiesen hat oder der Mieter gerade mit der Bank Probleme hat und schon ist er die Wohnung los. Und soll dann innerhalb zwei Wochen was neues finden und umgezogen sein, wenn er nicht rausgeworfen werden und komplettes Mobiliar, Hausrat etc. verlieren will? 🤔
das mit dem zweitschlüssel finde ich sehr vernünftig. machen wir auch so :) gerade falls mal ein notfall vorliegt (rohrbruch, brand etc.) sollte man nicht erst die tür aufbrechen müssen um schaden zu verhindern
@@giovannigiorgio2256 Solche wenig wahrscheinlichen Notfälle würde man ausserhalb doch eh erst bemerken, wenn der Schaden bereits da ist. Ich würde grundsätzlich bei Mietwohnungen direkt nach Einzug das Schloss wechseln und bei Auszug das alte wieder einsetzen. Liegt aber daran, dass es bei uns in der Familie bereits Vorfälle gab, in denen Vermieter meinten bei Abwesenheit auch ohne Erlaubnis oder Notfall wegen Nichtigkeiten die Wohnung betreten zu müssen.
Kündigung wegen Zahlungsverzug geht aber auch wenn ich z.B. einen Monat garnicht zahle…und im darauffolgenden einen nicht unerheblichen Teil nicht bezahle… also z.B bei Miete 300€ Januar 0€ Februar 280€ Forderungen Vermieter: 320€ -> frilo wegen Zahlungsverzug
Jap. Ich kenne mehrere ehemalige Vermieter, die das jetzt so handhaben.... Die aktuelle gesetzliche Regelung ist zum Nachteil von Vermietern UND zahlungswilligen Mietern (höhrere Mietkosten und längere Wartezeit auf eine freie Wohnung durch Wohnungsknappheit).
Was ist, wenn einige dieser Dinge, die "der Vermieter nicht darf" im Mietrvertrag reglamentiert sind und der Mieter diesen selbst auch unterschrieben hat? Darf der Vermieter diese Dinge dann trotzdem nicht? Oder ist quasi in diesem Fall durch den Mieterunterschrift eine Sondervereinbarung quasi zustande gekommen, die dann durch Mieter auch einzuhalten ist?
Mich hätte es interessiert, wie es aussieht, wenn im Keller die Zentralheizung so verdammt laut ist, dass es bis nach draußen ins Freie und in die gesamte EG Wohnung reinpfeift und das Immissionsschutzgesetz von 35 dB (Tags) und 25 dB (Nachts) um weiten übersteigt - wenn sich die Vermietung (wie bei mir) quer stellt und lügt (die Werte seien UNTER den Vorgaben - am Arsch), ob man diese Vermietung anzeigen kann und/oder um Schadens-/Sachmangelbehebung zwingen kann? Durch eine Anklage würde bei einer Wohndauer von 2 Jahren sehr viel Geld zurück in meine Tasche fließen. :)
Kann man sicherlich, allerdings bräuchte man hierfür einen Anwalt. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat sollte das kein Problem sein. Der Vermieter hat euch dann falsche Angaben gemacht, müsst ihr dann wohl auch belegen können/müssen. Hierzu am besten einen Termin bei einem Anwalt ausmachen und diesem den Sachverhalt vorlegen. Alternativ kann man glaub ich auch eine Anfrage beim Verbraucherschutz oder Mieterschutzbund stellen, da weiss ich aber nicht, ob man dort Mitglied sein muss, um Auskünfte zuerhalten. Schaden tut es sicherlich nicht.
Frage : Ich bin Vermieter, habe keinen Zweit schlüssel gemäß dem Gesetz. Ich frage mich allerdings immer mal, wie ich in die Wohnung reinkommen soll, wie Sie ja sagten, ein Wasser Rohrbruch oä in Abwesenheit des Mieters passiert? Wie ist da die Logik? Soll man dann die eigene Wohnung aufbrechen müssen oder wie? LG
@@benrachel4176 Wohnungsgenossenschaften machen selbst das... und andere Vermieter mit Sicherheit auch, das ist gefährlicher als zu wenig zu überweisen
@@user-zv9no2my6j Es ist auch gut, wenn die Mieter Mitglied im Mieterbund sind. Ich bin seit März 2015 im Mieterbund und bin froh darüber. Sie haben mir schon sehr viel geholfen. Ich zahle im Jahr mit Mietrechtschutz € 90,00. Daher würde ich jeden Mieter empfehlen Mietglied im Mieterbund zu werden.
@@barbarawagner428 die Zocken die meisten Mieter auch nur ab, teure Mitgliedschaft für nichts und trotzdem kostet alles nochmal extra. sind inkompetent, genauso hinterhältig und wollen nur abrechnen. selbst wenn man mal eine halbwegs nette oder nicht komplett inkompetente Ausnahme da trifft - was sehr selten ist, die Vermieter können sich eh immer die besseren Anwälte leisten und sind am längeren Hebel.
Habe das Schloss eigenständig vom Laden getauscht weil ich ahnte das er einen Schlüssel hat. Jetzt fällt ihn auf das sein Schlüssel nicht passt. (Er brauch einen für Notfälle) …… er hat also doch versucht im Laden zu kommen wieso fällt ihn das dann auf … Bin ich im Recht ?
Darf ein Vermieter diese Regeln im Mietvertrag außer Kraft Sätzen? ZB: das er jederzeit unangemeldet, sogar wenn der Mieter nicht da ist, die wohnung betreten darf.
Das problem ist, dass die "Untere Schicht" (zu der ich gehöre) sich alles gefallen lassen muss, da man sonst auf der Straße lebt, weil man rausgeworfen wird.
Es gibt keine"untere Schicht" nur Leute die aus bestimmten Gründen nicht "ganz so viel Geld haben" ich hasse die Leute die Leute deshalb discreminieren Nein, ich bin nicht "untere Schicht" xD
Aus Erfahrung kann ich erzählen das es einfach auch nicht all zu selten Mieter gibt die die Wohnung zu müllen oder die Miete nicht zahlen und nichts sagen. Manchmal sogar beides und es ist total kostspielig diese dann auch noch umgehend raus zu werfen.
@@Uwep-hc7nc stimmt, diese faulen und asozialen Drecksmieter, die ihre Miete genau einen Monat aussetzen, weil seit 3 Jahren das Wasser abgestellt wird, mal Heizung im Winter, mal Warmwasser im Sommer, mal beides zu beiden Jahreszeiten. Man kann ja gefälligst mit elektrischen Verbrauchern heizen. Und weil vorne eine Firma ist, ist das Gelände Gewerbegebiet, wo der Mieter an Feiertagen die getunten Motoren des Vermieters an Feiertagen vor dem eigenen Wohnzimmerfenster anhören muss. Wobei das "Gewerbegebiet" doch so weitläufig ist, grade nach hinten, wo auch die Mieter- und Mitarbeiter- und Besucherparkplätze stehen und der Vermieter sich seinen eigenen Krach anhören müsste! Was macht man denn da? Wenn alles so strukturiert und aufgebaut ist, das nicht mal eine Mietminderung reicht, da es ja kein andauerndes Problem ist, welche eine Minderung rechtfertigt. Übrigens, bekomme ich seit 5 Wochen als einziger Mieter keine Post mehr zugestellt. Die anderen 3 Mieter, die schon seit Jahren nicht mehr hier wohnen, denen wird aber immer noch Post zugestellt... (Ein Schelm, wer böses denkt!) Übrigens, auch der Versuch seitens Vermietung, mich mit dem Freund ihres Exfreundes rauszuekeln, indem der von Mittwoch bis Sonntag Party gefeiert hat, hat auch nicht geklappt. Beschwerden hat Frau Vermieterin allesamt ignoriert. Und jedesmal wenn ich die Polizei gerufen habe, war die Musik just in dem Moment leise. Keine Ahnung, warum meine Vermieterin nie was gehört hat, die Nachbarfirmen (Weinhandel und Möbelladen) haben sich über die wahrscheinlich Drogenabhängige Person bei mir beschwert, das er VIEL zu laut war... :D Tja, jetzt wird die Wohnung unter mir zum zweiten mal innerhalb eines Jahres für mehrere Monate renoviert.
@@HanfredBongard das hat ja dann doch nichts mit normaler Vermietung zu tun. Da will die Vermieterin sanieren oder verkaufen. Dann lass Dir den Auszug gegen eine Ablöse und Übernahme der Umzugskosten versüssen. Ist die Vermieterin intelligent, einigt Ihr Euch. Aber bitte nicht gierig werden.
Die Informationen die hier teilweise verbreitet werden, durch das falsche Deuten von Paragraphen und BGH-Urteilen ist absolut grausam. So welche Aussagen hätte ich vom Mieterbund, aber nicht von einem Anwalt erwartet... Um einen Punkt zu nennen: Schönheitsreparaturen sollen unwirksam sein? Starre Fristen sind unwirksam... Ich würde jedem Mieter raten, im Zweifel zu einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt zu gehen und sich eine ordentliche Rechtsberatung einzuholen. Dieser Anwalt ist sicherlich in seiner Fachrichtung gut, Mietrecht scheint jedoch nicht sein Alltag zu sein.
Mieter dürfen ALLES !! Habe selbst Jahrelang probiert Mietnomaden loszuwerden, Wohnung war hinterher schrott. Kein Chance mit Kündigung etc.pp. Schaden von fast 40.000€ die ich selber zu tragen hatte. Jetzt bleibt das Ding leer stehen, A...schlecken !!! Auf YT gibt es viele Beispiele dafür.
Verbinden darfste dich, wie du lustig bist. Darfst auch an einer nicht abgeschlossenen Tür wie blöde klingeln. Wenn du aber Zugang hast (sei es weil keine Sicherheiten verbaut sind oder du dir unrechtmäßig Zugang besorgst), kannst du dort für diverse Straftaten belangt werden (Computersabotage, Spionage, etc pp.).
Was darf der Vermieter überhaupt? Am liebsten... niemand soll in Immobilien mehr investieren und Vermieter werden .. Die Mieter sollten sich selbst Eigentümer schaffen... Wer 30 Jahre Mitte zahlen kann, kann auch Kredit Rate bedinnen...
die dürfen so ziemlich alles es ist nämlich nahezu unmöglich einen Mieter aus der Wohnung heraus zu bekommen selbst wenn der z.b. nicht die Miete zahlt
Apropos Schimmel in der Wohnung: das Problem geht einher mit der Unkenntnis des Mieters in der Funktion von Thermostatventilen, zu oft will man Heizung sparen, wenn man sich nicht im Hause befindet. Hinzu kommt die automtische Absenkfunktion der Heizung zwischen 22.00 und 07.00 Uhr. Wenn man dann das Termostatventil auf 2 gestellt hat und um 18.00 Uhr nach Hause kommt, reicht die erzeugte Wärme bei Einstellung 5 nicht aus um in 4 Stunden kuschelige Wärme zu erzeugen, weil das Mauerwerk unterkühlt bleibt. Wärme ist der Träger von Feuchte, und Entfeuchtung der Wohnung ist nur durch Querlüften möglich. Ist die Wohnung zu kalt schimmelt es. Auch stehen teilweise Schränke viel zu dicht an der Wand, besonders Kritisch sind Möbel an Außenwänden.
@@Linckel : Nebelmaschine -> Rauch???? Datt iss Trockeneis, also gefrorenes trockenes Wasser (das Wasser für die die nicht gerne Nass werden) ;-) Na jut, heute gibbet ooch Maschinen die mit destriliertem Wasser und Glycol oder Glycerine (weis nicht mehr genau) arbeiten. Letzten Endes ist aber bei beide Verfahren: Es ist NEBEL und kein RAUCH.
@@freddychampagne4467 Fast richtig! Sollte es sich um eine Nebelmaschine handeln arbeitet sie mit PG->Propylenglycol in mischung mit VG-> Vegetable Glycerol(Glycerin), allerdings gibt es da noch weitere zusätze. Und das ist dann Nebel Jap! Im Normalfall kommt da keine Feuerwehr, gerade wenn es der andere Mieter ist wird zu 99% gefragt am Telefon ob es Weißer oder Grau/Dunkler rauch ist und ob es auch nach Rauch stinkt! Sollten sie doch kommen wird wohl außer eine Standpauke von der Feuerwehr nichts kommen. Hinweis: So eine Party Sollte man seinen Mietern doch zumindest mit einem Zettel an der Tür ankündigen vorher ;-)
Wenn geklärt wird, weshalb du den zusätzlichen Schlüssel willst, evtl durch Ergänzung der Anzahl der vorhanden Schlüssel im Mietvertrag, dann definitiv nicht, weil zB ein neuer Partner oder Sichheitshinterlegung bei der Ommma. Sollte es aber sein, dass der verloren gegangen ist, dann kann es durchaus sein, dass der Vermieter ein KOMPLETTE NEUE Schließanlage auf deine Kosten veranlasst, statt einfach einen Nachschlüssel erlaubt.
Bezüglich Punkt 8 mit dem Renovieren: Darf der Vermieter stattdessen fordern die Wohnung zu entrenovieren? D.h. alle Tapeten etc. runter. Und falls der Mieter dem nicht nachgekommen ist dann stattdessen eine Firma dafür beauftragen und dies dem Mieter in Rechnung stellen?
Nicht wirklich, nein. Es basiert auf folgendem Gedankengang: Theoretisch ist alles verboten, was laut Gesetzestext verboten ist. Theoretisch. Jetzt gehen manche hin, und sagen, dass in der Praxis aber nur das verboten ist, wofür man bestraft wird. Und bestraft wird man eben in der Praxis nur dann, wenn man auch erwischt wird. ;)
Ich frag mich folgendes: Darf ich den Mietvertrag mit solchen ungültigen Klauseln unterschreiben wenn ich weiß das sie ungültig sind und später wenns dazu kommt dem Vermieter sagen "tja war von Anfang an ungültig"?
Es wäre für den Vermieter wohl ziemlich schwer dir nachzuweisen, dass du bereits bei Vertragsbeginn wusstest das diese Klausel unwirksam ist - Worauf es ja hinaus laufen würde, wenn das Wissen um ungültige Klauseln diese plötzlich doch irgendwie wirksam/bemerkenswert machen würde. Also nein, es macht keinen Unterschied (imho).
@@markusvath2092 Das ist etwas zu vereinfacht. Ich denke mal du spielst hier auf Meinungsfreiheit an, aber die besagt nicht, dass man alles sagen kann was man will. Ich würde zum Beispiel meinen letzten Vermieter gerne ein bißchen beleidigen für das was er tat, aber dazu habe ich nicht das Recht. Holocaust leugnen wird sogar mit Gefängnis bestraft. Meinungsfreiheit ist nicht ich darf sagen was ich will. Meine rechte hören da auf, wo die eines anderen verletzt werden. Und das zum Glück und zurecht.
Ich weiß, dass man das Recht hat seine Kaution in drei Raten zu zahlen. Und sollte man einen Vertrag haben, wo es eine Einmalzahlung sein muss, kann man den seelenruhig unterschreiben. Die Klausel ist unwirksam ohne das es den Vertrag unwirksam macht. Im Gesetz steht es leicht anders, aber das Landesgericht Lüneburg hat das so entschieden und Richterrecht steht bekanntlich über dem Gesetz. Quelle: www.urteile-mietrecht.net/Kaution.html
@@markusvath2092 das Problem ist, dass man zu oft von Leuten hört, man dürfe alles sagen, weil Meinungsfreiheit und dann sich gerne beleidigend werden. Das ist aber einfach falsch. Help me to spread the word! ;D zu viele müssen in diesem Punkt aufgeklärt werden.
Lars-Fabian Toora , ein geschickter VM der seine Kaution komplett vor Mietbeginn haben möchte unterschreibt den Vertrag eben erst wenn das Geld auf dem Tisch liegt .. Bekommt halt der Mieter der vorher komplett zahlt
#fragwbs Darf der Vermieter einfach ohne mein Einverständnis eine wöchentliche Hausflurreinigung veranlassen? 25 Euro im Monat pro Wohnung. 12 Wohnungen im Haus. Treppenhausreinugung 3600€ im Jahr!!! Es gab einen Eigentümerwechsel. Beim alten Vermieter musste jeder selbst putzen. Eine Antwort wäre klasse. Besser noch ein Video LG
Soweit ja, wenn da keine genaue Regelung im Mitvertrag steht, bzgl Mieterreinigung. Gerade weil eine Reinigung von Firmen oder Hausmeister da die gängige Praxis ist
@@sdv7841 Na, wenn da explizit was von Mieterverpflichtung drinsteht, schreibe deinen neuen Vermieter an. Notfalls als gemeinsames Schreiben aller Mieter.
@@sdv7841 Mit dem Mitmietern absprechen, wenn das einstimmig ist, ein Schreiben aufsetzen und auf Gewohnheitsrecht "pochen". Gewohnheitsrecht sozusagen.
Hallo! Ich habe früher in einer Wohnung gewohnt, die ich, wie im Mietvertrag vereinbart, nach 1 Jahr verlassen hatte. Ich fragte beim Vermieter nach 3 Monaten nach, ob ich die Kaution und Nebenkostenrückzahlung erhalten könnte. (Ich wusste, dass ich pro Monat ca. 20€ weniger verbrauchte, als die Nebenkostenpauschale, die ich zahlte). Der Vermieter war sehr ungehalten, meinte er habe bis zu einem Jahr Zeit und gab mir nur die Kaution der Wohnung wieder. Die Nebenkostenzückzahlung wollte er später nachreichen, was nie passiert ist. Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte ich gehabt?
Wenn es eine Pauschale ist, ist der VM nicht verpflichtet eine Abrechnung zu erstellen. Das bedeutet aber auch wenn man mehr verbraucht das man nichts nachzahlen muss, ebensowenig bekommt man was zurück..
@@danzigring1193 ich habe immer direkt ein neues Schloss eingebaut. Wenn der Vermieter sich dann beschwert, einfach fragen warum er denn in die Wohnung wollte.
Kann der Vermieter denn einfach in den Mietvertrag schreiben dass er solche Sachen darf? Ich hab zum Beispiel mal gesehen dass im Vertrag stand, der Vermieter darf die Wohnung betreten um "die Sauberkeit zu überprüfen".
Mein Vermieter hatte einen Zweitschlüssel. Die Frau des Vermieters betrat damit einfach mal die Wohnung. Habe dann einfach den Zylinder ausgetauscht. Gab dann jahrelang immer wieder die erboste Forderung, ich möge einen Zweitschlüssel aushändigen.
Übrigens hilft es nichts, da als Mieter juristisch Recht zu haben. Streit hat man trotzdem, in seinem eigenen Zuhause.
Es half nur der Auszug.
"Vielleicht kennt ihr ja auch noch Leute die in einer Mitwohnung wohnen". Also ne sorry in SOLCHEN Kreisen verkehre ich nicht.
Randalizer 9:29
😂
😂
der Name sagt doch alles... der lebt auf der Strasse...deswegen kennt er SOLCHE Menschen nicht 🤣🤣🤣🤣
Man bist du ein Schwachkopf! Wie kann einer alleine nur so blöde sein!
Danke für den sympathischen Vortrag vor angenehmer Kulisse.
Wir hatten mit unserem vermieter glück, stets freundlich, hilfsbereit und verständnisvoll. Er war immer für uns da und das viele jahre lang. Ich denke, solche vermieter gibt es nicht sehr oft. Obwohl wir ein anderes zuhause gefunden haben stehen wir mit unserem ehem. Vermieter immer noch in kontakt. Ein korrekter mensch durch und durch und wir hoffen, dass seine nächsten mieter das zu schätzen wissen.
Na wenigstens streckt man hier die Videos nicht auf 10 Minuten
Fredinator81 krass ja 2 sec. noch bis 10 min
Fredinator81 würde auch nix bringen...
selbst wenn leute/youtuber/vollidioten etc. das machen, explodiert dann dein monitor ?
naja streng genommen ist der kanal die werbung :/
denke schon, dass das Aufträge einbringt und eine recht kostengünstige Werbeform ist auf UA-cam präsent zu sein.
Geschäftlich top Strategie, die Kanzlei in der er arbeitet (Partner ist) bekommt Medienpräsenz und hat auch schon eine große follower Base, die potentiellen künftigen Kunden können sich schon einmal ein überblick über die Rechtslage verschaffen (mehr gewinnbringende Aufträge) und eher verwundernd dass das nicht mehr Kleinunternehmer machen, an sich eine win-win...win Situation.
Stimmt xD
Es wäre schön zu wissen, was man tun und lassen soll wenn der Vermieter sich so verhält :)
wbs beauftragen^^
Vielen Dank für diese Klarstellungen. Ich habe zwar keinerlei Probleme mit meinem Vermieter, aber es ist gut zu wissen, was erlaubt ist und was nicht.
Der Vermieter ist nicht der Verursacher einer verspäteten Abrechnung, sondern die Heizkostenableserfirma, die braucht teilweise 9 Monate bis die in die Gänge kommt und dann die Hausverwaltung, die braucht dann auch noch einen Monat.
Das ist nicht der Vermieter, die Zulieferer sind das Problem.
Wolfgang Uhr niemand zwingt den Vermieter seine Verpflichtung in Hände Dritter zu legen. Aber deren Versäumnisse können nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Wäre ja noch schöner. Er will ja auch seine Miete pünktlich und nicht die Ausrede, dass der Chef das Gehalt später überweist.
@@yoldafz6439 Doch die Eigentümergemeinschaft, die zwingt dazu. Und wenn in der Gemeinschaft mehrheitlich selbstgenutzte Wohnungen sind, dann ist die entscheidende Mehrheit an der Lösung des Problems desinteressiert.
Wolfgang Uhr aber was hat das mit dem Mieter zu tun. Verstehe ich nicht?
@@yoldafz6439 Gar nichts. Es geht darum, warum ein Vermieter mal was macht, was er eigentlich nicht darf. Nun weißt du warum.
Wolfgang Uhr klar, aber das interessiert doch keinen Mieter. Den ob der Mieter seine Miete nicht zahlen kann, interessiert den Vermieter doch auch nicht.
Verträge sind einzuhalten. Von beiden Seiten. Und wenn mich meine Eigentümergemeinschaft nötig, die Hausverwaltung nicht aus dem Quark kommt und die Ablesefirma offenbar der Meinung ist, Dienstleistungen nicht erbringen zu müssen und sich den Zeitpunkt auszusuchen, dann mache ich das sicher nicht zum Problem meiner Mieter sondern nehme den Kampf auf. Das Geld hole ich mir wieder. Auf einen der genannten Beteiligten greife ich durch. Und zwar richtig, dass es denen weh tut. Auch die anderen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft kann man aufwischen, wenn die meinen mein Geld verschenken zu können weil ihnen ihres nicht wichtig genug ist oder ausreichend davon vorhanden.
Man sagt nicht umsonst, Eigentum verpflichtet. Aber zu viele Vermieter machen das, was Menschen eben sehr gerne machen, die Schuld bei anderen zu suchen und Umstände verantwortlich zu machen, um ihre eigene Unfähigkeit und Unwillen in der Sache zu verschleiern. Mieter sind nicht das Schlachtvieh. Die sind am Tisch gleichberechtigte Partner.
Meine Mieter sind sehr froh, dass ich einen Haustürschlüssel von Ihnen habe, weil ich schon oft unentgeltlich aus der Patsche helfen konnte. So ein Schlüsseldienst ist oft sehr, sehr teuer. Vermietung basiert auf wechselseitigem Vertrauen. Für mich ist eine gemietete Wohnung absolut tabu und ich würde Sie auch nicht alleine betreten, sondern immer im Beisein eines Zeugen, sollte man mir den Zutritt im Notfall genehmigen.
den Schlüssel vom Mieter würde ich nie nehmen. Passiert was, oder wird was gestohlen, hast du ein Problem. Weil du ja den Schlüssel hast
Herr @Christian Solmecke hat alle Punkte hier sehr gut und präzize aufgeführt
DANKE Dafür 👍
Die Wände nach Auszug neu zu streichen ist zudem auch sinnlos, der alte Mieter streicht alles neu, dem neuen mieter gefällt es nicht und er streicht wieder alles neu. Total sinnlos
Neu
Wieso? Alles muss weiß oder hell sein, warum sollte ein neuer Mieter es neu streichen wenn es gut gemacht ist?
@@der_cumsportler1022 also wir haben es so geregelt, der Mieter kann alles so streichen wie er will, und wen es ihm nicht gefällt soll er es ändern oder der Vormieter streicht alles weiß. Wen der Vormieter alles weiß macht und der neue dan rein kommt und sagt das gefällt mir nicht, fan fängt er schon wieder an zu streichen
Sinnvoller wäre es, einfach den Neumieter beim EInzug streichen zu lassen, dann het der die Farbe die er will und kann sich bei sich selbst beschweren, wenns schlecht gemacht ist.
Bei mir streichen die Mieter immer beim Einzug macht doch mehr Sinn
Schade, dass ich Einiges nicht wusste beim letzten Umzug!! Danke für die Infos!
Diese Video ist sehr informativ und absolut empfehlenswert........
sehr informativ, danke.
normal bin ich ein stiller genießer aber ich muss das los werden .ich bin ihnen so dankbar über dieses viedeo .Ich bin früh ausgezogen und wusste immer nie was alles erlaubt ist und was nicht .Danach zu googeln ist auch schwer weil man eben nicht weis was man suchen soll. Vielen vielen dank
Kleiner Hinweis: Erst Punkt, dann ein Leerzeichen, nicht umgekehrt. Nichts für ungut :-)
Super, vielen, vielen Dank. Das habe ich alles durchgemacht und mache es aktuell noch durch.
Je mehr ich recherchiere, desto mehr wird mir bewusst, was für ein Astloch unser Vermieter ist.
Danke für das Video! :)
Die meisten, aber nicht alle!
Also ich empfehle unzufriedenen Mietern sich Wohneigentum anzuschaffen, somit können sie sich den Ärger mit dem blöden Vermieter ersparen.
@@Rowi2010 Das kann sich halt nicht jeder Leisten!
@@joachimklinkosch699 Also ich bin Vermieter und wenn ich hier so die Kommentare lese, dann möchte ich mit diesen Leuten niemals ein Mietverhältnis eingehen. Einfach nur unterste Schublade.
@@Rowi2010 Es gibt gute Mieter,und Schlechte! Mit den Vermietern ist es nicht anders!
Danke Herr Solmecke, Ihre Ratschläge und Infos sind wirklich sehr hilfreich. Über Ihre Yutube-Beiträge habe ich mich sehr gefreut und folge/teile daher sehr gerne.
Danke für die großartigen Rechtstipps. Macht richtig Spass die Videos zu schauen!
Super Video! Weiter so und vielen Dank dafür!
Super informativ, kurz und knackig und auf den Punkt gebracht. Vielen lieben Dank, oftmals kennt man seine Rechte nicht
Vielen Dank für Info👍🍀
Würde mich freuen über so ein Video bezüglich Untermietung. Sowas findet man sehr selten.
Mfg
Danke für den Vortrag sehr Interesant
Informatives Video. Danke dafür!
Vielen Dank für die Infos
Also ganz ehrlich bin auch Vermieter ich würde niemals in die Wohnung ohne Erlebnis meiner Mieter das ist doch selbstverständlich oder?
Leider nicht 😢.
leider bei vielen Vermietern nicht. Bei uns mußten mal die Zähler abgelesen werden, ich hatte den Termin vergessen, war nicht zuhause un der Vermieter ist einfach in die Wohnung ohne Ankündigung ohne alles !!! seitdem tausche ich nach Einzug IMMER die Schlösser aus, kann das auch nur jedem empfehlen, die alten Schlößer gut aufbewahren oder am besten in einem Tütchen wohinkleben wo sie nicht stören, aber bei Auszug in jedem fall gefunden werden!
@@KRISHNAWARRIOR des ist ja der Hammer, darf dein Vermieter gar nicht dadurch hat er sich strafbar gemacht. Lt. Gesetz darf ich als Vermieter nixht mal einen Schlüssel haben wissen nur viele nicht
also der hat sich auf jeden fall starfbar gemacht! Ein Anwalt sagte mir ich solle doch einfach behaupten in einer Ecke hätten tausende von euro gelegen, die sind jetzt weg und er hätte dann zahlen müssen. Vermieter dürfen wohl eine Schlüssel behalten solange es die Original-Schlösser sind und keiner was sagt. aber sobald man neue Schlösser einbaut, hat der Vermieter KEIN Anrecht auf Übergabe des neuen Schlüssels!
@@KRISHNAWARRIOR Komisch , bei mir sind mal die Mieter in meine Privatwohnung eingebrochen. Ich bin auch Vermieter. Also was sagst du dazu ?!?!?! Ich denke jetzt mal nicht dass du das warst aber wer weiß?
Die haben einfach den Code geknackt und behaupten dann sogar , ich bin bei denen eingebrochen!!!!
Ich bin im August 2015 in eine Wohnung ein gezogen da war schon Schimmel in der Wohnung einieges wurde schon vom Vermieter vom Schimmel überstrichen dich in der Speiss sah man den Schimmel noch am Fenster auch unten in der Wohnung durfte ich von der Mieterin den Schimmel Fotografieren habe dann dem Vermieter alles gegeben die Schimmel Bilder musste weiterhin die volle Miete bezahlen und habe auch beim Auszug nach 3 Jahren die Kaution nicht zurück bekommen bin echt verärgert das sowas gibt .
"Ja, ich muss dann irgendwann nochmal in Ihre Wohnung." Ich schaue doof und frage: "Wann ist irgendwann?" Er: "Nicht schlimm. Hab ja nen Schlüssel."
Noch dazu möchte ich erwähnen, dass ich sozusagen weder Küche, noch Bad geschweige nen Flur habe. Alles im rohbau seit über 2 Monaten und absolut nichts passiert. Termine werden immer extrem kurzfristig gemacht. Teilweise Sonntag abend um 20:45 Uhr für Montag morgen um 8. Gibt es dafür keine fristen? Und wenn dem irgendwas entfällt, dann steht er prinzipiell nach 18 Uhr auf der matte. Hallo? Hab ich nicht auch irgendwann ein recht auf Freizeit bzw Feierabend?
Such Dir eine andere Wohnung! Wenn Deine Wohnung so unbewohnbar ist, solltest Du Dir bei einem Anwalt Hilfe suchen. Es gibt nämlich auch die Möglichkeit die Miete zu kürzen. Aber bloß nicht auf eigene Faust die Miete frei Schnauze kürzen, da fällst Du auf die selbe!
Bei Ausfall der Heizung und vom Warmwasser kenne ich, daß die Miete um 100% gekürzt wurde. Aber wenn der Vermieter Dich so desolat wohnen lässt und die Handwerker zu unzumutbaren Zeiten und unangemessenen Fristen sich blicken lassen, dann such Dir eine andere Wohnung, oder einen Anwalt. Ich bin kein Anwalt und das ist meine persönliche Meinung.
am besten, nicht vermieten. Aber einige Interessenten sind sowas von frech und unverschämt, dass sich das Vermieten bei denen erübrigt hat,
Hi, Top Video, Schön wäre auch ein Video mit " 10 Dinge die ein Mieter nicht darf, aber trotzdem macht" Wenn beide Seiten betrachtet werden ist das nur fair !
Wäre echt gut zu wissen! #fragwbs
Sehr gut, nicht so viel geredet und auf den Punkt gebracht 💪👍
10 Gründe, warum viele Wohnungen leer stehen
wohnst Du im Osten ?
Ich kenne inzwischen auch einige Leute, die nicht mehr vermieten. Ich selber habe nach ganzen Ärger meinen Ex-Mietern inzwischen eigentlich auch keine Lust mehr weiterhin zu vermieten. Das Mietrecht ist leider inzwischen sehr einseitig zugunsten der Mieter ausgelegt worden
@@auchmeiner Kenne ich zu gut selbst. Anfangs ein Renter absolut keine Probleme, er hat sein Lebensabend beendet. Danach haben wir uns erstmal Mietnomaden angelacht und jetzt ein altes Paar welches so tut als ob ihnen das gesamte Zweiparteienhaus gehört, den Garten alleinig nutzen, einen Hund der mich und einen Radfahrer gebissen hat halten, die Kellerräume der anderen Mieter sowie den Wartungsraum zustellen bzw sogar mit benutzen und das Vordach für Fahrräder nutzen um ihren Wäscheständer aufzustellen und deshalb die Fahrräder in den Regen gestellt werden. Akuteller Stand der Scheiß liegt jetzt 2 Jahre bei Gericht, die andere Mietpartei und ich sind am ende des Lateins wie sowas noch möglich ist.
Ob ich noch einmal vermiete oder da nen schönen Leerstand bis meine Kinder alt genug sind habe, ist bei den Kosten die bei so nem Mist draufgehen genauso hoch nur die Nerven werden eben geschont. Die Wohnung liegt am Rand einer Großstadt in BW, also der Wohnungsmangel ist tatsächlich da aber durch sowas gibt es eben Leerstand. Als Vermieter ist man eben nicht geschützt vor Mietnomaden und anderen die sich nicht an Recht halten.
Earthi Cooperations doch
Du bist da geschützt
Rechtsschutz?
Die kannst du rausschmeißen lassen
Mit Polizeigewalt
Ja klar, für gammlige Wohnungen Wuchermieten verlangen und dann sich beschweren, wenn Mieter nicht in Schimmel leben wollen, kauft eben keine Wohnungen... lächerlich
Danke für das tolle videos, alle meine Vermieter hatten immer eine Schlüssel behalten und sind ab und zu in die Wohnung gegangen.
Große Frechheit!.
Das mit den Wand streichen und bei Auszug mit Kautionszurückzahlung. Danke :D
Ich bin auch Vermieter, wäre ich Mieter würde ich immer das Schloss wechseln, denn auch Vormieter könnten noch nachgemachte Schlüssel haben.
Guter hinweis
Wie ist das, wenn man keine Kaution sondern Genossenschaftsanteile gezahlt hat, da soll bzw. muss man ja in der Regel 2 Jahre warten. Ist das denn Korrekt oder verhält es sich dabei genauso wie bei der Kaution?
diese Genossenschaften sind das LETZTE, machen was sie wollen. grauenvoll. würde das auch gerne wissen!
Alles kein Problem, 3 Monate vor Auszug keine Miete mehr zahlen, erlaube dem Vermieter schriftlich, die nicht gezahlte Miete mit der Kaution oder den Genossenschaftsanteilen zu verrechnen. Damit ist schon mal ein Druckmittel weg.Etwaige berechtigte Rechnungen oder Forderungen einfach bezahlen. Alles ist erlaubt, was nicht verboten ist. Grundlage ist das Mietgesetz, da steht alles drinn fuer jederman. Einzelne Gerichtsurteile kommen hier nicht zum tragen.
@@red10206 Absoluter Quatsch. Wer so wenig Ahnung hat, dass er denkt, es gäbe ein sogenanntes Mietgesetz, sollte hier keine Ratschläge erteilen (Die Grundlagen des Mietrechts ergeben sich aus dem BGB, sowie einigen Partikulargesetzen z.B. zu den Mietnebenkosten). Dein Rat ist falsch. Eine Aufrechnung erfordert nämlich, dass der Aufrechnende bereits Zahlung verlangen könnte, also einen fälligen und einredefreien Anspruch hat (§ 387 BGB). Einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution hast du frühestens ab dem Zeitpunkt deines Auszugs (wobei auch hier dem Vermieter noch eine angemessene Frist zusteht, ggf. Gegenforderungen zu prüfen und abzurechnen, wurde ja im Video erklärt). Wenn du also schon 3 Monate vor deinem Auszug die fällige Miete grundlos einbehältst (und kein Mietnomade bist, bei dem eh nix zu holen ist, sondern jemand, bei dem man noch was pfänden kann), dann kann der Vermieter, wenn er dir böse will, dir ganz erhebliche Kosten verursachen, indem er die Aufrechnung nicht akzeptiert und dich nach erfolgloser Mahnung gleich mal auf die ausstehende Miete verklagt (und selbstverständlich gewinnt). Wenn dann während des Prozesses (der typischerweise länger als 3 Monate dauert) tatsächlich der Kautionsrückzahlungsanspruch fällig wird und sonst nix aus der Kaution zu zahlen ist, kann er nachträglich aufrechnen und die Klage für erledigt erklären, was dann aber nichts daran ändert, dass die Klage berechtigt war und der Beklagte die Zeche zu zahlen hat. Viel Spaß beim Zahlen der Gerichtskosten, Anwaltskosten des Gegners und Verzugszinsen. Wenn der Vermieter noch richtig nachtreten will, kündigt er dir im letzten Monat noch fristlos, weil du mit zwei Monatsmieten im Verzug bist und erhebt für den letzten Monat Räumungsklage.
@@chrisrudolf9839 Dann kauf dir das Buch, Nichtswissender
@@red10206 Selten so einen schlechten Troll auf diesem Kanal gesehen.
Der Vermieter ist doch das aller letzte, wenn der Mieter einmal drin ist. Sie sollten sich ihre Wohnung selber bauen, dann wissen Sie auch was es kostet und dranhängt.
#fragwbs Welche Vorraussetzungen müssen vorgegeben sein, dass die Regierung Privatgelände oder Privatgebäude nutzen darf, ohne richterlichen Beschluss?
Die Frage ist viel zu allgemein, um sie in einem Kommentar oder auch nur einen 10 min Video zu beantworten. Da gibt es zahlreiche Vorschriften mit höchst unterschiedlichen Voraussetzungen, von Enteignungsvorschriften z.B. im Straßenbau- und Bergbaurecht über die öffentliche Nutzung von Waldgrundstücken im Waldrecht, Auflagen im Denkmalschutzrecht, Notmaßnahmen im Gefahrenabwehrrecht wie etwa die vorübergehende Zwangsrequirierung von leerstehenden Wohnungen zur Unterbringung von Obdachlosen etc., etc. Einen "richterlichen Beschluss" benötigt die Verwaltung in den allerwenigsten dieser Fälle, die Verwaltung kann typischerweise ihre vollstreckbaren Titel (Verwaltungsakte) selbst erlassen und durchsetzen, der Bürger muss das Gericht anrufen, wenn er sich dagegen wehren will. Ein richterlicher Beschluss ist in diesem Zusammenhang nur für Maßnahmen erforderlich, die Art. 13 GG berühren, also für Durchsuchung, (Mit)nutzung oder gar (längerfristigen oder dauerhaften) Verweis aus einer vom Betroffenen selbst bewohnten Wohnung.
Bei einer angemeldeten Wohnung begehung zwecks Überprüfung der daten darf ich das schlafzimmer verweigern das es betreten werden darf ?
sehr interessant, wie immer!
Mərz 16, 3,2020 ab arbeite firma Best mainzer straben 8 Boppard kunder noch mərz 16 3,2020 Boppard
Mega interessant.
Könnte man nicht mal ein Video erstellen, wo es um Eigenbedarfskündigung geht, ich hab die kranke Situation durch.
kannst schadensersatzansprüche fordern wenn du nachweisen kannst das der eigenbedarf schwindel ist was ja heutzutage die regel ist
@@MegaMagoogooIst das nicht so, dass man auch Eigenbedarf für die Familie ankündigen kann. Falls man die Vermutung hat dass es sich um einen Schwindel handelt, wie soll man den rausbekommen , dass es nicht der Eigentümer ist ?
@@Zetoreh War erst gestern beim Mieterschutzbund mit eben dieser Fragestellung. Der Vermieter muß den Eigenbedarf begründen und nachweisen, d. h., die Beweislast liegt beim Vermieter, nicht beim Mieter!
Danke, gut zu wissen :)
Schon wieder ein sehr gutes und informatives Video.
Endlich kann ich mich an einen Anwalt wenden ohne Geld bezahlen zu müssen.😂
Naja die Erstberatung kostet meistens bis immer nichts. Theoretisch könntest du immer irgendeinen Anwalt anrufen und um Rat fragen und dann sagen das du dich meldest. Theoretisch ^^
Ist eine Klausel im Mietvertrag wirksam, in der es heißt, dass eine in der Wohnung vorhandene Einbauküche nicht zur Mietsache gehöre, sondern
dem Mieter nur zur Nutzung überlassen werde? Ich finde, man kann darin einen Versuch des Vermieters sehen, die Instandhaltungspflicht für die Einbauküche zu umgehen - besonders, wenn sich der Ausschluss der EBK nicht in der Miethöhe niederschlägt.
Natürlich schlägt sich die Nutzung der EBK mit Sicherheit im Mietzins nieder.Und das vieleicht auch noch wenn der Zeitwert der EBK so unerheblich ist das er kaum noch ermittelbar ist.Das Stichwort heißt hier "Mietbestand".Zum Mietbestand gehören alle in der Mietsache vorhandenen Räume , Anlagen und Objekte wenn diese ortsfest verbaut oder installiert sind.Kein Mensch könnte nachvollziehen das Steckdosen ,Lichtschalter Zimmertüren , und Fenster nicht zum Mietbestand gehören.Des weiteren erstreckt sich der Mietbestand auch auf gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Räumlichkeiten wie Gemeinschaftsantenne, Wäschekeller, Trockenboden u.s.w. Wichtig : Sind bei Vertragsabschluß die Räume und Anlagen verfügbar, gehören diese auch dann zum Mietbestand wenn selbige im Mietvertrag keine Erwähnung finden.Der Vermieter muss diese in einem nutzbaren Zustand halten und darf diese nicht einfach willkürlich entfernen.
Wenn etwas brennt oder eine riesige Wassermenge von der Decke tropft, könnte man auch mal an die Feuerwehr denken 😅 die öffnen die Tür dann auch ohne Schlüssel
Trotzdem super guuut gesagt
Danke
1000 Dinge, die euer Mieter nicht darf, aber trotzdem nicht macht:
1. Küche klauen
2. Zimmertüren mit Katzenlöchern versehen (Freihand mit der Kettensäge)
3. Nachbarn verprügeln
4. Laminat klauen
5. usw...
Mein Beileid, wahrscheinlich hast Du so einen an der Backe.
Das mit Nachbarn verprügeln kann ich nachvollziehen, Küche und Laminat klauen?😹😹😹
Man darf vieles nicht.
Endlich mal ein klärungsvideo, gut für alle Mieter, super 👍👍👍👍👍
Ganz schön durch den Wind, der Herr Solmecke. :D
In meiner Wohnung wurde seit Kriegsende von Mieter zu Mieter immer nur übergestrichen, dass exakt ein kg Tapete plus Farbschichten pro Quadratmeter drauf war. Dadurch war ein Ausgleich mit dem Mauerwerk unmöglich und das Wasser lief die Wände herunter. Nachdem ein Streit mit dem Vermieter unausweichlich schien, hab ich die Wände - wo ein neuer Schrank, oder ein Bett es möglich machte - selber neu tapeziert - und dabei bin ich bei alten Ofenblechen auf Schimmel gestoßen -, seither ist eine normale Luftfeuchtigkeit der Raumluft automatisch ohne Lüften - was immer als Grund hergenommen wurde - das hat ein Messgerät mit Maximum und Minimum Speicher ergeben.
Als Eigentümer wird man nur noch enteignet. Niemals würde ich zur heutigen Zeit meine Wohnung oder mein Haus vermieten
Enteignet?! Hab noch nie so einen Bullshit gehört 😂
Jetzt freuen sich alle Mieter hier. Klatschen sich auf die Schenkel über den bösen Vermieter Aber falsch gedacht. Denn ich vermiete eben nicht an Euch. Wenn ich da auch nur den geringsten Verdacht habe bekommt man die Wohnung nicht. So bekommt leider nicht Derjenige der sie am besten bräuchte sondern der der die meiste Sicherheit und geringsten Probleme bietet. Die Gesetze sind zwar gut gemeint aber sie schaden in letzter Konsequenz.
Wie wäre es einmal mit einem Video über die Rechte der Vermieter. Nicht immer sind Vermieter die "Bösen". Glaubt mir,auch als Vermieter kann man eine Menge erleben.
Danke für die kostenlosen guten Ratschläge
Wir haben einen Zweitschlüssel der Wohnung unseres Mieters. Aber das weiß er auch. Wenn er was dagegen hätte, könnte er ihn natürlich selbstverständlich haben. Bei uns ist es nur so, dass der Heizraum nur von der Mietwohnung aus erreichbar ist und wir da ab und zu rein müssen. Das würde z. B. zu Problemen führen, wenn er ein paar Wochen in Urlaub ist. Zumindest in dieser Zeit bräuchten wir dann schon den Schlüssel. Wir hatten neulich erst einen Stromausfall und da muss man dann die Zeitschaltuhr des Heizkessels wieder richtig stellen. Sonst habe ich nachts um 3 warmes Wasser und tagsüber nur kaltes Wasser. ^^ Auch war er neulich froh, dass ich den Schlüssel habe, weil er sich ausgesperrt hat. Wir haben es mit ihm so vereinbart, dass wir ihm Bescheid geben, wenn wir in die Wohnung müssen. Nur, wenn er im Urlaub ist und es ist irgendwas dringendes, ist es so vereinbart, dass wir dann auch ohne ihn zu fragen rein dürfen. Neulich war er drei Monate am Stück im Ausland. Da haben wir dann seine Miete fast auf 0 gesenkt, da er ja in der Zeit nicht die Wohnung genutzt hat (obwohl wir sie ja in der Zeit nicht weitervermieten konnten). Er hat dafür neulich den beschädigten Sockel vor unserer Haustüre repariert. Wir kommen uns also gegenseitig entgegen. Das mit der Räumungsklage finde ich bescheuert. Ich kenne Leute, die früher vermietet haben (weil z. B. die Kinder bereits ausgezogen sind und sie als Ehepaar nicht mehr das ganze Haus alleine brauchen). Die lassen das jetzt lieber leerstehen (trotz Wohnungsknappheit in Deutschland), da sie schlechte Erfahrungen mit Mietnomaden gemacht haben. Dass erst eine Klage notwendig ist, ist also auch nicht im Interesse von vernünftigen Mietern. Ohne diese Notwendigkeit einer Klage würden die Mieten wohl etwas günstiger sein und die Wartezeiten auf eine Wohnung wären auch geringer. Es sollte so sein, dass man bereits bei Rückstand von einer Monatsmiete kündigen darf (es sei denn die Mietkaution wäre höher - dann hat der Vermieter ja keinen finanziellen Nachteil) und wenn der Mieter meinetwegen innerhalb von 2 Wochen nicht ausgezogen ist (das ist genug Zeit, um alle Habseligkeit aus der Wohnung zu schaffen), dass man dann einfach die Polizei rufen kann und diese den Mieter rausschmeißen und fertig. Wieso sollte man ein Recht auf eine Sache haben für die man nicht bezahlt???
So einfach ist das nicht. Das Gericht muss schon prüfen können, ob die Kündigung rechtmäßig ist und der Mieter tatsächlich nicht gezahlt hat und räumen muss. Das zu prüfen ist genauso wenig Aufgabe der Polizei, wie eine Wohnung zu räumen. Mit Mieter rauswerfen ist es ja nicht getan. Zudem muss sichergestellt werden, dass der Mieter nicht obdachlos wird.
Was bringt es einem Mieter, wenn er zwar schneller an eine Wohnung kommt, er aber genauso schnell nach Lust und Laune des Vermieters auf der Straße sitzt? Eine Monatsmiete Rückstand kann sicher immer mal schnell passieren. Gerade wer nicht viel hat, fehlen sicher auch finanzielle Rücklagen. Dann reicht es schon wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich zahlt, das Jobcenter aus irgendwelchen Gründen nicht überwiesen hat oder der Mieter gerade mit der Bank Probleme hat und schon ist er die Wohnung los. Und soll dann innerhalb zwei Wochen was neues finden und umgezogen sein, wenn er nicht rausgeworfen werden und komplettes Mobiliar, Hausrat etc. verlieren will? 🤔
das mit dem zweitschlüssel finde ich sehr vernünftig. machen wir auch so :) gerade falls mal ein notfall vorliegt (rohrbruch, brand etc.) sollte man nicht erst die tür aufbrechen müssen um schaden zu verhindern
@@giovannigiorgio2256 Solche wenig wahrscheinlichen Notfälle würde man ausserhalb doch eh erst bemerken, wenn der Schaden bereits da ist.
Ich würde grundsätzlich bei Mietwohnungen direkt nach Einzug das Schloss wechseln und bei Auszug das alte wieder einsetzen. Liegt aber daran, dass es bei uns in der Familie bereits Vorfälle gab, in denen Vermieter meinten bei Abwesenheit auch ohne Erlaubnis oder Notfall wegen Nichtigkeiten die Wohnung betreten zu müssen.
Kündigung wegen Zahlungsverzug geht aber auch wenn ich z.B. einen Monat garnicht zahle…und im darauffolgenden einen nicht unerheblichen Teil nicht bezahle… also z.B bei Miete 300€
Januar 0€
Februar 280€
Forderungen Vermieter: 320€
-> frilo wegen Zahlungsverzug
Also wäre es rechtlich gesehen für den Eigentümer günstiger, die Wohnung leer stehen zu lassen und nicht zu vermieten.
Jap. Ich kenne mehrere ehemalige Vermieter, die das jetzt so handhaben.... Die aktuelle gesetzliche Regelung ist zum Nachteil von Vermietern UND zahlungswilligen Mietern (höhrere Mietkosten und längere Wartezeit auf eine freie Wohnung durch Wohnungsknappheit).
Die Räumungsklage sollte nochmal überarbeitet werden. Mittlerweile schon die dritten Mieter unter denen ich leiden muss.
Was ist, wenn einige dieser Dinge, die "der Vermieter nicht darf" im Mietrvertrag reglamentiert sind und der Mieter diesen selbst auch unterschrieben hat? Darf der Vermieter diese Dinge dann trotzdem nicht? Oder ist quasi in diesem Fall durch den Mieterunterschrift eine Sondervereinbarung quasi zustande gekommen, die dann durch Mieter auch einzuhalten ist?
Diese verpflichtenden Klauseln sind nicht wirksam,egal ob der Mietvertag unterschrieben wurde
Danke für die Info ⚓
343 VERMIETER haben das Video disliked!!!!
Vielen dank für die Information ,lg
Mich hätte es interessiert, wie es aussieht, wenn im Keller die Zentralheizung so verdammt laut ist, dass es bis nach draußen ins Freie und in die gesamte EG Wohnung reinpfeift und das Immissionsschutzgesetz von 35 dB (Tags) und 25 dB (Nachts) um weiten übersteigt - wenn sich die Vermietung (wie bei mir) quer stellt und lügt (die Werte seien UNTER den Vorgaben - am Arsch), ob man diese Vermietung anzeigen kann und/oder um Schadens-/Sachmangelbehebung zwingen kann?
Durch eine Anklage würde bei einer Wohndauer von 2 Jahren sehr viel Geld zurück in meine Tasche fließen. :)
Kann man sicherlich, allerdings bräuchte man hierfür einen Anwalt. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat sollte das kein Problem sein. Der Vermieter hat euch dann falsche Angaben gemacht, müsst ihr dann wohl auch belegen können/müssen. Hierzu am besten einen Termin bei einem Anwalt ausmachen und diesem den Sachverhalt vorlegen. Alternativ kann man glaub ich auch eine Anfrage beim Verbraucherschutz oder Mieterschutzbund stellen, da weiss ich aber nicht, ob man dort Mitglied sein muss, um Auskünfte zuerhalten. Schaden tut es sicherlich nicht.
Frage : Ich bin Vermieter, habe keinen Zweit schlüssel gemäß dem Gesetz.
Ich frage mich allerdings immer mal, wie ich in die Wohnung reinkommen soll, wie Sie ja sagten, ein Wasser Rohrbruch oä in Abwesenheit des Mieters passiert? Wie ist da die Logik? Soll man dann die eigene Wohnung aufbrechen müssen oder wie? LG
Feuerwehr und/oder Polizei benachrichtigen. Die machen dann die Türe auf und Sie sind rechtlich raus.
Wenn der Mieter mehrfach unpünktlich zahlt, kann ihm ebenfalls gekündigt werden.
Aber nicht fristlos.
@@benrachel4176 Wohnungsgenossenschaften machen selbst das... und andere Vermieter mit Sicherheit auch, das ist gefährlicher als zu wenig zu überweisen
@@user-zv9no2my6j Es ist auch gut, wenn die Mieter Mitglied im Mieterbund sind. Ich bin seit März 2015 im Mieterbund und bin froh darüber. Sie haben mir schon sehr viel geholfen. Ich zahle im Jahr mit Mietrechtschutz € 90,00. Daher würde ich jeden Mieter empfehlen Mietglied im Mieterbund zu werden.
@@barbarawagner428 die Zocken die meisten Mieter auch nur ab, teure Mitgliedschaft für nichts und trotzdem kostet alles nochmal extra. sind inkompetent, genauso hinterhältig und wollen nur abrechnen. selbst wenn man mal eine halbwegs nette oder nicht komplett inkompetente Ausnahme da trifft - was sehr selten ist, die Vermieter können sich eh immer die besseren Anwälte leisten und sind am längeren Hebel.
Habe das Schloss eigenständig vom Laden getauscht weil ich ahnte das er einen Schlüssel hat. Jetzt fällt ihn auf das sein Schlüssel nicht passt. (Er brauch einen für Notfälle) …… er hat also doch versucht im Laden zu kommen wieso fällt ihn das dann auf … Bin ich im Recht ?
Darf ein Vermieter diese Regeln im Mietvertrag außer Kraft Sätzen?
ZB: das er jederzeit unangemeldet, sogar wenn der Mieter nicht da ist, die wohnung betreten darf.
Kann er zwar reinschreiben, aber die Klauseln sind dann halt nichtig und er hat die Chance vertan, sich legale Vorteile reinzuschreiben.
wenn Gefahr in Verzug ist,
Top Beitrag! 👍😀
Das problem ist, dass die "Untere Schicht" (zu der ich gehöre) sich alles gefallen lassen muss, da man sonst auf der Straße lebt, weil man rausgeworfen wird.
Es gibt keine"untere Schicht" nur Leute die aus bestimmten Gründen nicht "ganz so viel Geld haben" ich hasse die Leute die Leute deshalb discreminieren
Nein, ich bin nicht "untere Schicht" xD
Es gibt nur Mieter die sich benehmen können oder nicht. Das hat nix mit der unteren oder gehobenen Schicht zu tun
Aus Erfahrung kann ich erzählen das es einfach auch nicht all zu selten Mieter gibt die die Wohnung zu müllen oder die Miete nicht zahlen und nichts sagen. Manchmal sogar beides und es ist total kostspielig diese dann auch noch umgehend raus zu werfen.
@@Uwep-hc7nc stimmt, diese faulen und asozialen Drecksmieter, die ihre Miete genau einen Monat aussetzen, weil seit 3 Jahren das Wasser abgestellt wird, mal Heizung im Winter, mal Warmwasser im Sommer, mal beides zu beiden Jahreszeiten. Man kann ja gefälligst mit elektrischen Verbrauchern heizen. Und weil vorne eine Firma ist, ist das Gelände Gewerbegebiet, wo der Mieter an Feiertagen die getunten Motoren des Vermieters an Feiertagen vor dem eigenen Wohnzimmerfenster anhören muss. Wobei das "Gewerbegebiet" doch so weitläufig ist, grade nach hinten, wo auch die Mieter- und Mitarbeiter- und Besucherparkplätze stehen und der Vermieter sich seinen eigenen Krach anhören müsste!
Was macht man denn da? Wenn alles so strukturiert und aufgebaut ist, das nicht mal eine Mietminderung reicht, da es ja kein andauerndes Problem ist, welche eine Minderung rechtfertigt.
Übrigens, bekomme ich seit 5 Wochen als einziger Mieter keine Post mehr zugestellt. Die anderen 3 Mieter, die schon seit Jahren nicht mehr hier wohnen, denen wird aber immer noch Post zugestellt... (Ein Schelm, wer böses denkt!)
Übrigens, auch der Versuch seitens Vermietung, mich mit dem Freund ihres Exfreundes rauszuekeln, indem der von Mittwoch bis Sonntag Party gefeiert hat, hat auch nicht geklappt. Beschwerden hat Frau Vermieterin allesamt ignoriert. Und jedesmal wenn ich die Polizei gerufen habe, war die Musik just in dem Moment leise.
Keine Ahnung, warum meine Vermieterin nie was gehört hat, die Nachbarfirmen (Weinhandel und Möbelladen) haben sich über die wahrscheinlich Drogenabhängige Person bei mir beschwert, das er VIEL zu laut war... :D
Tja, jetzt wird die Wohnung unter mir zum zweiten mal innerhalb eines Jahres für mehrere Monate renoviert.
@@HanfredBongard das hat ja dann doch nichts mit normaler Vermietung zu tun. Da will die Vermieterin sanieren oder verkaufen. Dann lass Dir den Auszug gegen eine Ablöse und Übernahme der Umzugskosten versüssen. Ist die Vermieterin intelligent, einigt Ihr Euch. Aber bitte nicht gierig werden.
ich könnte die videos den ganzen tag schaun. mal echt gut so viele infos zu bekommen.
Die Informationen die hier teilweise verbreitet werden, durch das falsche Deuten von Paragraphen und BGH-Urteilen ist absolut grausam.
So welche Aussagen hätte ich vom Mieterbund, aber nicht von einem Anwalt erwartet...
Um einen Punkt zu nennen:
Schönheitsreparaturen sollen unwirksam sein? Starre Fristen sind unwirksam...
Ich würde jedem Mieter raten, im Zweifel zu einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt zu gehen und sich eine ordentliche Rechtsberatung einzuholen. Dieser Anwalt ist sicherlich in seiner Fachrichtung gut, Mietrecht scheint jedoch nicht sein Alltag zu sein.
*so solche Aussagen
Und dann sag uns doch mal was genau falsch ist, wenn du es angeblich besser weisst?
Wie viel Mieten muss ein Mieter im Rückstand sein für eine fristlose Kündigung und Räumungsklage?
Unsere Vermieter hat 6 monats Kaution verlangt. Sind es nicht normalerweise nur 3 Monatsmieten ?
Jetzt nicht mehr.
Mieter dürfen ALLES !! Habe selbst Jahrelang probiert Mietnomaden loszuwerden, Wohnung war hinterher schrott. Kein Chance mit Kündigung etc.pp. Schaden von fast 40.000€ die ich selber zu tragen hatte. Jetzt bleibt das Ding leer stehen, A...schlecken !!! Auf YT gibt es viele Beispiele dafür.
mieter nehmen sich oftmals Rechte raus, die sie nicht haben. Was dürfen mieter und wo liegen die Grenzen?
#fragwbs darf ich mich ohne Erlaubnis mit fremden Bluetooth gräten (z.B. Lautsprecher) verbinden
Verbinden darfste dich, wie du lustig bist. Darfst auch an einer nicht abgeschlossenen Tür wie blöde klingeln. Wenn du aber Zugang hast (sei es weil keine Sicherheiten verbaut sind oder du dir unrechtmäßig Zugang besorgst), kannst du dort für diverse Straftaten belangt werden (Computersabotage, Spionage, etc pp.).
Was darf der Vermieter überhaupt? Am liebsten... niemand soll in Immobilien mehr investieren und Vermieter werden .. Die Mieter sollten sich selbst Eigentümer schaffen... Wer 30 Jahre Mitte zahlen kann, kann auch Kredit Rate bedinnen...
Es wäre toll wenn sie auch ein Viedeo "was mieter mache aber nicht dürfen" machen könntest
MFG Daniel Kirner
Daniel Kirner finde ich eine gute Idee👌
#fragwbs
die dürfen so ziemlich alles es ist nämlich nahezu unmöglich einen Mieter aus der Wohnung heraus zu bekommen selbst wenn der z.b. nicht die Miete zahlt
Wie die "armen" Vermieter hier gemeinschaftlich jammern, herllich^^
lol wo ist das jammern der Mietvertrag ist einfach auf 2 Jahre befristet und dann wird der Mietvertrag nicht verlängert ganz einfach
Apropos Schimmel in der Wohnung: das Problem geht einher mit der Unkenntnis des Mieters in der Funktion von Thermostatventilen, zu oft will man Heizung sparen, wenn man sich nicht im Hause befindet. Hinzu kommt die automtische Absenkfunktion der Heizung zwischen 22.00 und 07.00 Uhr. Wenn man dann das Termostatventil auf 2 gestellt hat und um 18.00 Uhr nach Hause kommt, reicht die erzeugte Wärme bei Einstellung 5 nicht aus um in 4 Stunden kuschelige Wärme zu erzeugen, weil das Mauerwerk unterkühlt bleibt. Wärme ist der Träger von Feuchte, und Entfeuchtung der Wohnung ist nur durch Querlüften möglich. Ist die Wohnung zu kalt schimmelt es. Auch stehen teilweise Schränke viel zu dicht an der Wand, besonders Kritisch sind Möbel an Außenwänden.
#fragwbs Wenn ich im Keller eine Nebelmaschine laufen lasse und ein Mieter die Feuerwehr ruft, muss ich dann für die entstehenden Kosten aufkommen?
Yavuz Özis ..das ist ja lustig..war es wenigstens eine gute Party?
Yvz was bist du denn für ein affe 😁
@@Linckel : Nebelmaschine -> Rauch????
Datt iss Trockeneis, also gefrorenes trockenes Wasser (das Wasser für die die nicht gerne Nass werden) ;-)
Na jut, heute gibbet ooch Maschinen die mit destriliertem Wasser und Glycol oder Glycerine (weis nicht mehr genau) arbeiten.
Letzten Endes ist aber bei beide Verfahren: Es ist NEBEL und kein RAUCH.
@@freddychampagne4467 Fast richtig! Sollte es sich um eine Nebelmaschine handeln arbeitet sie mit PG->Propylenglycol in mischung mit VG-> Vegetable Glycerol(Glycerin), allerdings gibt es da noch weitere zusätze. Und das ist dann Nebel Jap!
Im Normalfall kommt da keine Feuerwehr, gerade wenn es der andere Mieter ist wird zu 99% gefragt am Telefon ob es Weißer oder Grau/Dunkler rauch ist und ob es auch nach Rauch stinkt! Sollten sie doch kommen wird wohl außer eine Standpauke von der Feuerwehr nichts kommen. Hinweis: So eine Party Sollte man seinen Mietern doch zumindest mit einem Zettel an der Tür ankündigen vorher ;-)
@@freddychampagne4467 Trockeneis ist CO2, da ist kein H2O dabei. Was in einer Nebelmaschine "nebelt", dat weiß ich aber nicht ^^
Danke
Darf ein Vermieter eine duplikation des Generalschlüssels (für die Tür ganz außen) verweigern?
Ich denke da müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit er es verbieten darf.
Me Just me Nein, aber er kann verlangen, dass du ihn vor seinen Augen oder halt nachweislich vernichtest.
Wenn geklärt wird, weshalb du den zusätzlichen Schlüssel willst, evtl durch Ergänzung der Anzahl der vorhanden Schlüssel im Mietvertrag, dann definitiv nicht, weil zB ein neuer Partner oder Sichheitshinterlegung bei der Ommma. Sollte es aber sein, dass der verloren gegangen ist, dann kann es durchaus sein, dass der Vermieter ein KOMPLETTE NEUE Schließanlage auf deine Kosten veranlasst, statt einfach einen Nachschlüssel erlaubt.
Ganz klasse....hab einen Topp-Vermieter....doch die 6 vorher waren unverschämt....Danke für dieses gute Vidro
Bezüglich Punkt 8 mit dem Renovieren:
Darf der Vermieter stattdessen fordern die Wohnung zu entrenovieren? D.h. alle Tapeten etc. runter. Und falls der Mieter dem nicht nachgekommen ist dann stattdessen eine Firma dafür beauftragen und dies dem Mieter in Rechnung stellen?
Superrrr Video 👍Danke 😊👏
#fragwbs #challengewbs
Was sagen Sie zu dem Sprichwort "Alles ist erlaubt, nur erwischen lassen nicht"?
das ist wenn dann wohl eher auf bagatelldelikte bezogen ^^
Nicht wirklich, nein.
Es basiert auf folgendem Gedankengang:
Theoretisch ist alles verboten, was laut Gesetzestext verboten ist. Theoretisch. Jetzt gehen manche hin, und sagen, dass in der Praxis aber nur das verboten ist, wofür man bestraft wird. Und bestraft wird man eben in der Praxis nur dann, wenn man auch erwischt wird. ;)
Dieses Sprichwort scheint in der Politik sehr beliebt zu sein.
Isle, nicht wirklich, Politiker machen sich ja nicht mal strafbar, wenn sie z. B. gegen das Grundgesetz verstoßen.
junge du bist gold wert
Ich frag mich folgendes:
Darf ich den Mietvertrag mit solchen ungültigen Klauseln unterschreiben wenn ich weiß das sie ungültig sind und später wenns dazu kommt dem Vermieter sagen "tja war von Anfang an ungültig"?
Es wäre für den Vermieter wohl ziemlich schwer dir nachzuweisen, dass du bereits bei Vertragsbeginn wusstest das diese Klausel unwirksam ist - Worauf es ja hinaus laufen würde, wenn das Wissen um ungültige Klauseln diese plötzlich doch irgendwie wirksam/bemerkenswert machen würde. Also nein, es macht keinen Unterschied (imho).
@@markusvath2092 Das ist etwas zu vereinfacht. Ich denke mal du spielst hier auf Meinungsfreiheit an, aber die besagt nicht, dass man alles sagen kann was man will. Ich würde zum Beispiel meinen letzten Vermieter gerne ein bißchen beleidigen für das was er tat, aber dazu habe ich nicht das Recht. Holocaust leugnen wird sogar mit Gefängnis bestraft. Meinungsfreiheit ist nicht ich darf sagen was ich will. Meine rechte hören da auf, wo die eines anderen verletzt werden. Und das zum Glück und zurecht.
Ich weiß, dass man das Recht hat seine Kaution in drei Raten zu zahlen. Und sollte man einen Vertrag haben, wo es eine Einmalzahlung sein muss, kann man den seelenruhig unterschreiben. Die Klausel ist unwirksam ohne das es den Vertrag unwirksam macht. Im Gesetz steht es leicht anders, aber das Landesgericht Lüneburg hat das so entschieden und Richterrecht steht bekanntlich über dem Gesetz.
Quelle: www.urteile-mietrecht.net/Kaution.html
@@markusvath2092 das Problem ist, dass man zu oft von Leuten hört, man dürfe alles sagen, weil Meinungsfreiheit und dann sich gerne beleidigend werden. Das ist aber einfach falsch. Help me to spread the word! ;D zu viele müssen in diesem Punkt aufgeklärt werden.
Lars-Fabian Toora , ein geschickter VM der seine Kaution komplett vor Mietbeginn haben möchte unterschreibt den Vertrag eben erst wenn das Geld auf dem Tisch liegt .. Bekommt halt der Mieter der vorher komplett zahlt
Mal ein wichtiges und gutes Thema
#fragwbs Darf der Vermieter einfach ohne mein Einverständnis eine wöchentliche Hausflurreinigung veranlassen? 25 Euro im Monat pro Wohnung. 12 Wohnungen im Haus. Treppenhausreinugung 3600€ im Jahr!!! Es gab einen Eigentümerwechsel. Beim alten Vermieter musste jeder selbst putzen.
Eine Antwort wäre klasse. Besser noch ein Video
LG
Soweit ja, wenn da keine genaue Regelung im Mitvertrag steht, bzgl Mieterreinigung. Gerade weil eine Reinigung von Firmen oder Hausmeister da die gängige Praxis ist
@@fotoartxxl in mietvertrag gibt es einen Paragraphen mit sonstige Regelungen.... darunter ....Siehe Putzplan.
@@sdv7841 Na, wenn da explizit was von Mieterverpflichtung drinsteht, schreibe deinen neuen Vermieter an. Notfalls als gemeinsames Schreiben aller Mieter.
@@fotoartxxl explizit nicht. Einfach nur "siehe putzplan". Mehr steht da nicht. Ist sicher Auslegungssache.
@@sdv7841 Mit dem Mitmietern absprechen, wenn das einstimmig ist, ein Schreiben aufsetzen und auf Gewohnheitsrecht "pochen". Gewohnheitsrecht sozusagen.
Hallo!
Ich habe früher in einer Wohnung gewohnt, die ich, wie im Mietvertrag vereinbart, nach 1 Jahr verlassen hatte. Ich fragte beim Vermieter nach 3 Monaten nach, ob ich die Kaution und Nebenkostenrückzahlung erhalten könnte. (Ich wusste, dass ich pro Monat ca. 20€ weniger verbrauchte, als die Nebenkostenpauschale, die ich zahlte).
Der Vermieter war sehr ungehalten, meinte er habe bis zu einem Jahr Zeit und gab mir nur die Kaution der Wohnung wieder. Die Nebenkostenzückzahlung wollte er später nachreichen, was nie passiert ist.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte ich gehabt?
Hallo ,
Die Nebenkostenabrechnung muss bis zum Ende des folgenden Jahres erledigt sein, zb von 2019, bis zum 31.12.2020
Wenn es eine Pauschale ist, ist der VM nicht verpflichtet eine Abrechnung zu erstellen. Das bedeutet aber auch wenn man mehr verbraucht das man nichts nachzahlen muss, ebensowenig bekommt man was zurück..
Dankeschön
Sehr informatives Video.
Gruß
C.Trinkel
Hallo
Gruß
Danke sehr hilfreich
Sehr gut 👍👍👍❤
Danke tolle videos
wenn der vermieter den schlüssel behalten will, einfach fragen ob du dann auch nen schlüssel zu ihrer wohnung haben kannst. ^^
Genau das Problem habe ich jetzt beim Ladenlokal …
@@danzigring1193 ich habe immer direkt ein neues Schloss eingebaut. Wenn der Vermieter sich dann beschwert, einfach fragen warum er denn in die Wohnung wollte.
Kann der Vermieter denn einfach in den Mietvertrag schreiben dass er solche Sachen darf? Ich hab zum Beispiel mal gesehen dass im Vertrag stand, der Vermieter darf die Wohnung betreten um "die Sauberkeit zu überprüfen".
Geht gar nicht.Massiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.Was sauber oder unsauber angeht ist das ohnehin nur eine subjektive Frage.
Darum werden die Mieten immer höher.
Kein Vermieter will draufzahlen
Was faktisch Schwachsinn ist. Kaum ein Vermieter zahlt drauf.
@@Etherion195 Das ist wieder Blödsinn. Die Mietrendite ist minimal. Die meisten zahlen drauf.
@@BadboyMax1986 Nichtmal im Ansatz
@@BadboyMax1986 Wow. Im Internet liest man ja viel Blödsinn, aber das toppt doch fast alles...
@@Etherion195 Doch dazu gibt es Studien.