in der Prüfung sollten wir das Abstraktionsprinzip erklären und anhand Beispielen erklären. ich habe alles eins zu eins wie du erklärt. bist eine Rettung dankeeeeee
Super Video, jedoch hab ich aktuell ein komisches Problem damit. Das Video geht bei mir lediglich 7:12 und hört dann auf beziehungsweise lädt unendlich. Hat noch jemand dieses Problem und weiß, wie es zu beheben ist?
Ich habe damals (leider) nur eine Test-Version des Aufnahmeprogramms benutzt und deswegen sind einige Videos am Ende leider etwas abgehackt. Auch ein paar Schuldrecht AT Videos sind von diesem Fehler leider betroffen!
Danke für deine Hilfe! Ich bin Franzose und lerne deutsches Recht. Manchmal gibt es viele Unterschiede zwischen beiden französischen und deutschen Recht und es fällt mir schwer die Subtilität mancher Begriffe zu verstehen.
Habe ich das richtig verstanden, wenn ich zB in einem Möbelhaus ein Sofa bestelle verpflichte ich mich ja zur Zahlung, angenommen ich habe sofort in bar gezahlt, das Sofa soll mir aber 1 Woche später geliefert werden, zum Zeitpunkt der Zahlung bin ich noch nicht Eigentümerin des Sofas geworden, sondern erst, wenn es mir geliefert also tatsächlich übergeben wurde?
Bis zum Ende des Semesters wird die Schuldrechts-Reihe sicher nicht mehr fertig. Aber vielleicht könntest du so eine Art Zusammenfassung, Grundlagenstoff, Crashkurs für die Klausur zum Schuldrecht AT machen? Die fand ich bei dem BGB AT Stoff schon echt klasse! :) Lg
Super Reihe! Ich fühlte mich mit deiner bgb at Reihe bestens vorbereitet. Nun ist die frage wann es mit schuldrecht weitergeht. Das ist denke ich für viele schwerer als Staatsrecht 1 oder strafrecht! Wäre super wenn etwas dazu kommt! Mach weiter so!😊
Alexandra Becher Hey Alexandra, naja ich sag mal so: Schuld recht ist im Grunde genau so simpel zu erklären wie BGB AT! Allerdings ist es so, dass Schuldrecht einfach unglaublich viel Stoff beinhaltet und man kann dort echt leicht den Überblick verlieren. Bis ich die Schuldrecht I Reihe fertig haben werde, wird leider noch sehr viel Zeit vergehen, denn da wird noch einiges folgen ;) LG, § 31
Eine Frage.. Vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch, aber warum haben wir 3 RG in Form von einem Verpflichtungsgeschäft und zwei Verfügungsgeschäften? Warum nicht 4 RG (je zwei Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäfte)? Schon mal Danke im Voraus:)
Weil man ja schließlich nur einen Kaufvertrag abschließt ;) Der Kaufvertrag verpflichtet die Parteien nach § 433 BGB zu Leistung (Übereignung der Kaufsache) und zur Gegenleistung (Zahlung des Kaufpreises). Folglich haben wir einen Kaufvertrag und mithin nur ein Verpflichtungsgeschäft. Grüße, § 31
Kann es auch nur Verfuegungsgeschaefte geben, ohne Verpflichtungsgeschaft (und umgekehrt)? Oder treten beide IMMER nur zusammen auf, muessen aber getrennt betrachtet werden?
Super erklärt, nur was ich komisch finde ist, dass nur ein Verpflichtungsgeschäft zu stande kommt. A und B verpflichten sich beide zu etwas. A verpflichtet sich den Kaufpreis zu entrichten und B verpflichtet sich dem A das Mohnbrötchen zu übereignen. Sind es vielleicht zwei Verfügungsgeschäfte und zwei Verpflichtungsgeschäfte, oder zwei Verpflichtungsgeschäfte und nur ein Verfügungsgeschäft? Da nur B das Eigentum des Brötchens auf A überträgt? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
B überträgt das Eigentum des Brötchens an den A = 1 Verfügungsgeschäft A überträgt das Eigentum an dem Geld an den B = 1 Verfügungsgeschäft A und B verpflichten sich dazu ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen (Hier per Kaufvertrag) = 1 Verpflichtungsgeschäft Hoffe es ist so etwas Klarer geworden, Beste Grüße § 31
Das heisst, so oder so bleibt das Geschäft immer bestehen, da man es nicht zurückmachen kann (die Menschen sind noch nicht fähig Zeitreisen zu machen!). Nur die Rechtsfolge kann variieren!
Weiß jemand wieso das Verfügungsgeschäft, bei Unwirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts, nicht unwirksam ist? Im Beispiel (Minute 7:08) wird ja über §812 BGB die Möglichkeit eingeräumt die Leistung zurückzufordern. In dem Zuge bewirkt man doch nach meiner bisherigen Auffassung, dass das Verfügungsgeschäft somit rückgängig gemacht wird- also eben unwirksam gemacht wird oder nicht?
Ich denke mal, das Verfügungsgeschäft wirkt durch die Ungültigkeit des Verpflichtungsgesetzes nur so lange, bis einer der Beiden sein Recht nutzt, es unwirksam/rückgängig zu machen. Machz das Sinn? So habe ich mir das zumindest gedacht...
Sehr gut erklärt, danke! Frage: Wäre dann der Kaufvertrag im Verpflichtungsgeschäft nicht auch ein Synallagma gewesen? Weil das ja auf einem Austauschverhältnis beruht, bedeutet A verpflichtet sich Geld zu zahlen und B verpflichtet sich dazu, das Brötchen zu übergeben? Freue mich, wenn jemand antwortet!
Also angenommen, man mietet sich ein auto.. dann geht man ein Verpflichtungsgeschäft ein, jedoch kein Verfügungsgeschäft weil das auto dennoch der firma gehört? Habe ich das richtig verstanden
Ich denke mal, das Verfügungsgeschäft besteht in dem Fall darin, dass das Auto übergeben wird. Und die zweite Handlung, nämlich die des Kunden, das Auto zurückzugeben (ggf vollgetankt etc), bezieht sich dann auf ein zweites Verfügungsgeschäft.
Du sagst, dass dem schuldrechtlichen Kaufgeschäft/dem schuldrechtlichen Vertrag im letzten Beispiel kein rechtlicher Grund/keine Zuwendung obliegt. Begründet wird das dadurch, dass der Bäcker sittenwidrig oder gegen die Rechtsordnung sprechend seinen Laden spät in der Nacht öffnet und somit kein wirksamer Kaufvertrag entstanden ist (causa?). Nun sind aber die Verfügungsgeschäfte dennoch wirksam, was bis hierhin noch recht verständlich ist. Meine Frage ist: KÖNNEN oder MÜSSEN sogar beide Vertragsparteien ihre Leistungen von der jeweils anderen Vertragspartei zurückfordern? Schließlich berührt ja die Unwirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts nicht die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts.
Da hast du Recht, Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft wirken natürlich unabhängig voneinander! Aus diesem Grund können die Parteien dann über die §§ 812 ff. BGB das "Erlangte" von der jeweils anderen Partei zurückverlangen :)
Ich habe tatsächlich eine Frage: Sagst du nicht in einem anderen Video zu §134 BGB, dass das Verfügungsgeschäft nur dann unwirksam ist, wenn das gesetzliche Vebot sich an beide Parteien richtet? Da hattest du einen ähnlichen Fall zum Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz und sagtest, dass der Inhaber zwar ein Bußgeld zu erwarten hätte, sich das Vebot allerdings nur gegen den Ladeninhaber richte? Tut mir leid, falls ich falsch liege aber ich bin gerade etwas verwirrt. LG
Janina Kaufmann Hi, du liegst da auch richtig. Beim §134 wird immer nach der Ratio des Gesetzes gefragt. Beim Fall des Ladenschlusses erschiene es ja eben widersinnig auch den schutzwürdigen Käufer zu belangen. In den besonderen Fällen, in welchen nicht der Inhalt des Geschäfts, sondern die Art und Weise dessen verboten sind (eben der Fall des Kaufs nach Ladenschluss), ist das kausale Verpflichtungsgeschäft weiter wirksam. Nachlesen kannst du das z.B.: Leipold, Einführung und Allgemeiner Teil, 7.Auflg., Rn:6; Schmidt, BGB Allgemeiner Teil, 5.Auflg., Rn:1173
nach §929 wird das Eigentum einer beweglichen Sache dem Erwerber übertragen. Falls der Käufer beim Bäcker mit der Karte bezahlen würde, ist dann das elektronische Geld eine Sache? das wäre ja dann die vorraussetzung für die Übereignung des Geldes! oder habe ich einen Gedankenfehler?
In dem Fall bildet der Kaufvertrag ein Verpflichtungsgeschäft: Bäcker verflichtet sich, das Brötchen zu geben, Kunde verpflichtet sich, das Geld zu geben
Laut unserem Prof ist die Aussage, dass hier 3 RGs vorliegen falsch, da man nicht weiß mit wie vielen Münzen bezahlt wurde. Man muss hier den Grundsatz der Spezialität beachten welcher besagt, dass jede Sache (auch Münzen) einzeln übergeben werden müssen.
Du hast ja geschrieben dass das abstraktionsprinzip bedeutet das wenn das verpflichtungsgeschäft unwirksam wird das verfügungsgeschäft nicht unwirksam wird. Gibt es auch fälle wo dies umgedreht ist??? Also quasi das verfügungsgeschäft unwirksam wird und das verpflichtungsgeschäft wirksam bleibt? Bitte um schnelle Antwort auf diese frage. Danke...und super video!!!
Super erklärt! Allerdings schrecke ich jedes Mal zusammen, wenn du plötzlich in das Mikrofon schreist. Das kann ich mir fast nicht anhören. Wäre super, wenn du weniger schreien oder einfach nicht so nah am Mikrofon sprechen könntest. Danke:)
Wenn der Bäcker jetzt das Brötchen, welches ich bereits gegessen habe, zurückfordert, wie läuft das mit dem Schadensersatz? Ich habe das Brötchen ja eigentlich bereits bezahlt...
Guten Tag, was ich nicht verstehe ist , durch das Abstaktionsprinzip wird ja das Rechtsgeschäft unwirksam , aber dad Verfügungsgeschäft bleibt bestehen . Ja was bringt das denn überhaupt ? :/ Ansonsten ist alles top erklärt
Das bewirkt ganz einfach wie du schon festgestellt hast, dass Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft unabhängig voneinander wirken. Dient unter anderem der Rechtssicherheit!
Warum haben wir 1x Verpflichtungsgeschäft und 2x Verfügungsgeschäfte? Verpflichtungsgeschäft: A verpflichtet sich den Kaufpreis zu entrichten und B verpflichtet sich dem A das Brötchen zu übergeben Sind doch 2x ???? Müssten es somit nicht 2x Verpflichtungsgeschäfte und 2x Verfügungsgeschäfte sein
Es ist echt so dumm. Dann kommt ja noch dazu, dass es mehrere Verfügungsgeschäfte sein können, wenn der Preis mit mehreren Münzen/Scheinen bezahlt wird. Bei Verpflichtungsgeschäften ist es wohl nur eins, da es auch nur einen Vertrag gibt.
Das mit dem Werkvertrag war nur ein Beispiel für ein Verpflichtungsgeschäft ;) Beim Kauf von den Brötchen nehmen wir natürlich den Kaufvertrag nach § 433 BGB ;)
Also, ich habe es im Studium wesentlich einfacher gelehrt bekommen: 1: Ich möchte ein Produkt kaufen und teile dieses dem Verkäufer mit. 2: Ich einige mich mit dem Verkäufer auf den zu entrichtenden Preis .Der Verkäufer erklärt, dass das Produkt frei von Rechten Dritter so wie mängelfrei ist. 3: Dem stimme ich dann zur Bereitschaft, das Produkt zum angegebenen Preis zu erwerben, zu. Der Verkäufer übergibt mir das Produkt und ich zahle. Der Kauf ist damit abgeschlossen für beide Seiten.
Also er ist immer noch sympathischer als 95% aller Dozenten usw. Die erklären das nämlich trockener als ein Knäckebrot. Paragraph 31 spricht wenigstens zu normalen, einfachen Menschen.
Abstraktions-und Trennungsprinzip für Doofies - da fühle ich mich direkt angesprochen! Danke für das Video!
das einzige video, was wirklich übersichtlich erklärt, wie das Abstraktionsprinzip abläuft, danke!
in der Prüfung sollten wir das Abstraktionsprinzip erklären und anhand Beispielen erklären. ich habe alles eins zu eins wie du erklärt. bist eine Rettung dankeeeeee
Dachte man löst nur Fälle in den Klausuren :o
@@son1c520 Nicht in Wirtschaftsrecht :D
Plot Twist: Durchgefallen :D
Das war GEIL!!! Ich bin bereit für die erste Stunde morgen!
Danke :)
Boa danke hab heute schon geheult, weil ich es nicht verstanden habe. Aber jetzt hab ich wieder Hoffnung :)
Sehr anschaulich erklärt.
ich würde allerdings ein wenig mehr Distanz zum Mikrofon waren ;)
Medusa hahahaha
Das Video geht bei mir einfach nur bis min 7:12 und dann hackt es ab :(
Hat mir super geholfen für IT-Recht! Ich studiere Wirtschaftsinformatik :). Deine Videos sind also nicht nur für Jura Studis sinnvoll :D!
Das freut mich sehr zu hören Soraya :)
same. Vielen Dank!
Super Video, jedoch hab ich aktuell ein komisches Problem damit. Das Video geht bei mir lediglich 7:12 und hört dann auf beziehungsweise lädt unendlich. Hat noch jemand dieses Problem und weiß, wie es zu beheben ist?
Ich habe damals (leider) nur eine Test-Version des Aufnahmeprogramms benutzt und deswegen sind einige Videos am Ende leider etwas abgehackt. Auch ein paar Schuldrecht AT Videos sind von diesem Fehler leider betroffen!
Danke für deine Hilfe!
Ich bin Franzose und lerne deutsches Recht. Manchmal gibt es viele Unterschiede zwischen beiden französischen und deutschen Recht und es fällt mir schwer die Subtilität mancher Begriffe zu verstehen.
boah ich dachte schon dass bgb at das östereichische bgb is
gg
Alter 😂😂😂
Vielen Dank für das Video! Schreibe in 2 Wochen den Drittversuch in Zivilrecht 😔 Deine Videos sind super
Na drücke ich mal ganz fest die Daumen :)
und bestanden?
Ich auch bald. Kann mir jemand bitte helfen
Habe ich das richtig verstanden, wenn ich zB in einem Möbelhaus ein Sofa bestelle verpflichte ich mich ja zur Zahlung, angenommen ich habe sofort in bar gezahlt, das Sofa soll mir aber 1 Woche später geliefert werden, zum Zeitpunkt der Zahlung bin ich noch nicht Eigentümerin des Sofas geworden, sondern erst, wenn es mir geliefert also tatsächlich übergeben wurde?
Eeeendlich verstanden! Hab heute meine mündliche Ergänzungsprüfung in meinem WiFW👍
Ich liebe es wie man den hass in seiner stimme raushört und er einfach nur will es uns so simpel wie nur möglich in die birne zu pressen 😂
Bis zum Ende des Semesters wird die Schuldrechts-Reihe sicher nicht mehr fertig. Aber vielleicht könntest du so eine Art Zusammenfassung, Grundlagenstoff, Crashkurs für die Klausur zum Schuldrecht AT machen? Die fand ich bei dem BGB AT Stoff schon echt klasse! :) Lg
Wieso kannst du so gut erklären, Dankee
Super Reihe! Ich fühlte mich mit deiner bgb at Reihe bestens vorbereitet. Nun ist die frage wann es mit schuldrecht weitergeht. Das ist denke ich für viele schwerer als Staatsrecht 1 oder strafrecht! Wäre super wenn etwas dazu kommt! Mach weiter so!😊
Alexandra Becher Hey Alexandra,
naja ich sag mal so: Schuld recht ist im Grunde genau so simpel zu erklären wie BGB AT! Allerdings ist es so, dass Schuldrecht einfach unglaublich viel Stoff beinhaltet und man kann dort echt leicht den Überblick verlieren. Bis ich die Schuldrecht I Reihe fertig haben werde, wird leider noch sehr viel Zeit vergehen, denn da wird noch einiges folgen ;)
LG, § 31
hast du dich nur mit seiner bgb at reihe für die klausur vorbereitet bzw. reicht es aus?
Eine Frage.. Vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch, aber warum haben wir 3 RG in Form von einem Verpflichtungsgeschäft und zwei Verfügungsgeschäften? Warum nicht 4 RG (je zwei Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäfte)? Schon mal Danke im Voraus:)
Weil man ja schließlich nur einen Kaufvertrag abschließt ;) Der Kaufvertrag verpflichtet die Parteien nach § 433 BGB zu Leistung (Übereignung der Kaufsache) und zur Gegenleistung (Zahlung des Kaufpreises). Folglich haben wir einen Kaufvertrag und mithin nur ein Verpflichtungsgeschäft.
Grüße, § 31
sewagii vielen Dank das klingt einleuchtend!👍👍
ich hab endlich das Abstraktionsprinzip verstanden! Danke
Sehr sehr gutes Video, perfekt erklärt
Was ein ehrenmann, ich schwör arsch gerettet
Bei 7:09 hängt sich das Video einfach auf (ja, habe Seite refreshed, Browser gewechselt, Ad-Blocker deaktiviert, aber hilft nicht)
Übel gut erklärt! Top
sehr verständlich erklärt, hat mir echt geholfen ^^
Kann es auch nur Verfuegungsgeschaefte geben, ohne Verpflichtungsgeschaft (und umgekehrt)? Oder treten beide IMMER nur zusammen auf, muessen aber getrennt betrachtet werden?
Wieso wird das video nach 7:09 gecuttet?
Also sind es 3 Geschäfte und somit 1 Vertrag (Kaufvertrag) oder ist das falsch
Super erklärt, nur was ich komisch finde ist, dass nur ein Verpflichtungsgeschäft zu stande kommt. A und B verpflichten sich beide zu etwas. A verpflichtet sich den Kaufpreis zu entrichten und B verpflichtet sich dem A das Mohnbrötchen zu übereignen. Sind es vielleicht zwei Verfügungsgeschäfte und zwei Verpflichtungsgeschäfte, oder zwei Verpflichtungsgeschäfte und nur ein Verfügungsgeschäft? Da nur B das Eigentum des Brötchens auf A überträgt?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
B überträgt das Eigentum des Brötchens an den A = 1 Verfügungsgeschäft
A überträgt das Eigentum an dem Geld an den B = 1 Verfügungsgeschäft
A und B verpflichten sich dazu ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen (Hier per Kaufvertrag) = 1 Verpflichtungsgeschäft
Hoffe es ist so etwas Klarer geworden,
Beste Grüße § 31
Danke für die schnelle und sehr verständliche Antwort.
Das heisst, so oder so bleibt das Geschäft immer bestehen, da man es nicht zurückmachen kann (die Menschen sind noch nicht fähig Zeitreisen zu machen!). Nur die Rechtsfolge kann variieren!
Weiß jemand wieso das Verfügungsgeschäft, bei Unwirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts, nicht unwirksam ist? Im Beispiel (Minute 7:08) wird ja über §812 BGB die Möglichkeit eingeräumt die Leistung zurückzufordern. In dem Zuge bewirkt man doch nach meiner bisherigen Auffassung, dass das Verfügungsgeschäft somit rückgängig gemacht wird- also eben unwirksam gemacht wird oder nicht?
Ich denke mal, das Verfügungsgeschäft wirkt durch die Ungültigkeit des Verpflichtungsgesetzes nur so lange, bis einer der Beiden sein Recht nutzt, es unwirksam/rückgängig zu machen. Machz das Sinn? So habe ich mir das zumindest gedacht...
Also wird man immer nur dann Eigentümer einer Sache wenn Einigung und Übergabe vorliegt? Und nicht vom Kaufvertrag alleine? Richtig
Gilt das Abstraktionsprinzip auch wenn der Vertragspartner geschäftsunfähig war?
4:24 "fortfolgende"? :P
Sehr gut erklärt, danke! Frage: Wäre dann der Kaufvertrag im Verpflichtungsgeschäft nicht auch ein Synallagma gewesen? Weil das ja auf einem Austauschverhältnis beruht, bedeutet A verpflichtet sich Geld zu zahlen und B verpflichtet sich dazu, das Brötchen zu übergeben?
Freue mich, wenn jemand antwortet!
Also angenommen, man mietet sich ein auto.. dann geht man ein Verpflichtungsgeschäft ein, jedoch kein Verfügungsgeschäft weil das auto dennoch der firma gehört? Habe ich das richtig verstanden
Ich denke mal, das Verfügungsgeschäft besteht in dem Fall darin, dass das Auto übergeben wird. Und die zweite Handlung, nämlich die des Kunden, das Auto zurückzugeben (ggf vollgetankt etc), bezieht sich dann auf ein zweites Verfügungsgeschäft.
bist der besteeeeee youtuber
richtig geil erklärt! Danke man! 🤣🤣😂
Könnte man nicht auch sagen, dass das verpflichtungsgeschäft verpflichtet die verfügungsgeschäfte durchzuführen?
was ist mit §932 I BGB (gutgläubiger Erwerb)? Wäre dann nicht §812 unmöglich?
Kann man §932 I BGB hier anwenden?
Du sagst, dass dem schuldrechtlichen Kaufgeschäft/dem schuldrechtlichen Vertrag im letzten Beispiel kein rechtlicher Grund/keine Zuwendung obliegt. Begründet wird das dadurch, dass der Bäcker sittenwidrig oder gegen die Rechtsordnung sprechend seinen Laden spät in der Nacht öffnet und somit kein wirksamer Kaufvertrag entstanden ist (causa?). Nun sind aber die Verfügungsgeschäfte dennoch wirksam, was bis hierhin noch recht verständlich ist.
Meine Frage ist: KÖNNEN oder MÜSSEN sogar beide Vertragsparteien ihre Leistungen von der jeweils anderen Vertragspartei zurückfordern? Schließlich berührt ja die Unwirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts nicht die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts.
Da hast du Recht, Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft wirken natürlich unabhängig voneinander!
Aus diesem Grund können die Parteien dann über die §§ 812 ff. BGB das "Erlangte" von der jeweils anderen Partei zurückverlangen :)
aber ich hätte noch eine Frage:
warum bei Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) habe ich keine Eigentumsübertragung?
Weil man sich zunächst nur zur Eigentumsübertragung verpflichtet, sie aber noch nicht durchgeführt wird.
Vielen Dank für dieses Video. Jetzt hab selbst ich das verstanden ;)
Ich habe tatsächlich eine Frage:
Sagst du nicht in einem anderen Video zu §134 BGB, dass das Verfügungsgeschäft nur dann unwirksam ist, wenn das gesetzliche Vebot sich an beide Parteien richtet? Da hattest du einen ähnlichen Fall zum Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz und sagtest, dass der Inhaber zwar ein Bußgeld zu erwarten hätte, sich das Vebot allerdings nur gegen den Ladeninhaber richte? Tut mir leid, falls ich falsch liege aber ich bin gerade etwas verwirrt.
LG
Janina Kaufmann Hi, du liegst da auch richtig. Beim §134 wird immer nach der Ratio des Gesetzes gefragt. Beim Fall des Ladenschlusses erschiene es ja eben widersinnig auch den schutzwürdigen Käufer zu belangen. In den besonderen Fällen, in welchen nicht der Inhalt des Geschäfts, sondern die Art und Weise dessen verboten sind (eben der Fall des Kaufs nach Ladenschluss), ist das kausale Verpflichtungsgeschäft weiter wirksam.
Nachlesen kannst du das z.B.: Leipold, Einführung und Allgemeiner Teil, 7.Auflg., Rn:6; Schmidt, BGB Allgemeiner Teil, 5.Auflg., Rn:1173
Howatorain, "Ratio des Gesetzes": Der Jurist nennt es auch die Ratio Legis.
Natürlich kann man durch einen Kaufvertrag Eigentümer werden? (Nach Paragraph 929 BGB)
Der Paragraph beschreibt ja nur die Übergabe, aber der Kaufvertrag musste vorher schon geschlossen werden.
Das hast du gut gemacht .
Ehrenmann
Ich Versrehe nicht weshalb nun 3 Verträge vorliegen. Weshalb 2 Verfügungsgeschäfte und 1 Verpflichtungsgeschäft?
Genau. Es liegen 3 Verträge vor da es 2 Verfügungsgeschäfte und 1 Verpflichtungsgeschäft gab.
nach §929 wird das Eigentum einer beweglichen Sache dem Erwerber übertragen. Falls der Käufer beim Bäcker mit der Karte bezahlen würde, ist dann das elektronische Geld eine Sache? das wäre ja dann die vorraussetzung für die Übereignung des Geldes! oder habe ich einen Gedankenfehler?
Wieso kommen nur 3 Geschäfte zustande und nicht 4?
Was wäre denn dein viertes Geschäft?
Paragraph Einunddreißig 2 Verpflichtungsgeschäft und 2 Verfügungsgeschäft
In dem Fall bildet der Kaufvertrag ein Verpflichtungsgeschäft: Bäcker verflichtet sich, das Brötchen zu geben, Kunde verpflichtet sich, das Geld zu geben
Kurz und prägnant. Sehr gut!
Gut erklärt! Danke
Laut unserem Prof ist die Aussage, dass hier 3 RGs vorliegen falsch, da man nicht weiß mit wie vielen Münzen bezahlt wurde. Man muss hier den Grundsatz der Spezialität beachten welcher besagt, dass jede Sache (auch Münzen) einzeln übergeben werden müssen.
Das ist halt ne Auslegungssache. Natürlich sind es mehr Rechtsgeschäfte wenn zum Beispiel mit drei Münzen gezahlt wird,
Beste Grüße, § 31
sehr gut erklärt. danke
hättest eventuell ein video über verwaltungsakt
Leider Video Abspiel Probleme ab 8 Minuten
Du hast ja geschrieben dass das abstraktionsprinzip bedeutet das wenn das verpflichtungsgeschäft unwirksam wird das verfügungsgeschäft nicht unwirksam wird. Gibt es auch fälle wo dies umgedreht ist??? Also quasi das verfügungsgeschäft unwirksam wird und das verpflichtungsgeschäft wirksam bleibt?
Bitte um schnelle Antwort auf diese frage. Danke...und super video!!!
sehr gute Erklärung!
Vielen Dank 🙏
Und was genau ist jetzt das Trennungsprinzip
hammer ehh dankee!!!!!
Sehr gerne!
Super Channel ;)
Warum schreist du so ?
Super erklärt! Allerdings schrecke ich jedes Mal zusammen, wenn du plötzlich in das Mikrofon schreist. Das kann ich mir fast nicht anhören. Wäre super, wenn du weniger schreien oder einfach nicht so nah am Mikrofon sprechen könntest. Danke:)
habs gecheckt, thanks
Wenn der Bäcker jetzt das Brötchen, welches ich bereits gegessen habe, zurückfordert, wie läuft das mit dem Schadensersatz? Ich habe das Brötchen ja eigentlich bereits bezahlt...
Soweit ich weiß wird der Aufwand für das Brötchen gezahlt-So bleibt dem Bäcker Profit aus-Aber er macht auch keinen Verlust
Guten Tag, was ich nicht verstehe ist , durch das Abstaktionsprinzip wird ja das Rechtsgeschäft unwirksam , aber dad Verfügungsgeschäft bleibt bestehen .
Ja was bringt das denn überhaupt ? :/
Ansonsten ist alles top erklärt
Das bewirkt ganz einfach wie du schon festgestellt hast, dass Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft unabhängig voneinander wirken. Dient unter anderem der Rechtssicherheit!
Danke bro
schade dass ich dich erst ein tag vor der klausur entdecke, sonst hätte ich das ding wohl gerockt :D
Hätte hätte Fahrradkette
Danke
danke
Schön erklärt, aber bitte brüll doch mal nicht so in das Mikro - danke :D ("BeHEEEEERRRRRRRRRRRRrbergungsvertrag)
Haha alles klar :D
ehrenmann!
Gleich Wirtschafts Kolloquium, es kracht
du musst doch nicht so schreien xD
Danke für die Erklärung. Das wird mir bei deim Verständnis helfen.
Bitte das nachste mal nicht so in das Mikrofon brüllen. Danke
Habs nicht verstanden 🤣 bleibe wohl doof
31
Warum haben wir 1x Verpflichtungsgeschäft und 2x Verfügungsgeschäfte?
Verpflichtungsgeschäft:
A verpflichtet sich den Kaufpreis zu entrichten
und B verpflichtet sich dem A das Brötchen zu übergeben
Sind doch 2x ????
Müssten es somit nicht 2x Verpflichtungsgeschäfte und 2x Verfügungsgeschäfte sein
Es ist echt so dumm. Dann kommt ja noch dazu, dass es mehrere Verfügungsgeschäfte sein können, wenn der Preis mit mehreren Münzen/Scheinen bezahlt wird. Bei Verpflichtungsgeschäften ist es wohl nur eins, da es auch nur einen Vertrag gibt.
Gleich Kolloquium beste Leben
Warum wird beim Brötchen §631 genommen , bezieht sich der nicht nur auf Werkverträge? Das ist ja hier ein Kaufvertrag.
Das mit dem Werkvertrag war nur ein Beispiel für ein Verpflichtungsgeschäft ;) Beim Kauf von den Brötchen nehmen wir natürlich den Kaufvertrag nach § 433 BGB ;)
Also, ich habe es im Studium wesentlich einfacher gelehrt bekommen: 1: Ich möchte ein Produkt kaufen und teile dieses dem Verkäufer mit. 2: Ich einige mich mit dem Verkäufer auf den zu entrichtenden Preis .Der Verkäufer erklärt, dass das Produkt frei von Rechten Dritter so wie mängelfrei ist. 3: Dem stimme ich dann zur Bereitschaft, das Produkt zum angegebenen Preis zu erwerben, zu. Der Verkäufer übergibt mir das Produkt und ich zahle. Der Kauf ist damit abgeschlossen für beide Seiten.
Ich hoffe du wirst niemals Lehrer oder Dozent! Für mich wirkst du einfach mega unsympathisch so wie du redest. Trotzdem vielen dank.
Also er ist immer noch sympathischer als 95% aller Dozenten usw.
Die erklären das nämlich trockener als ein Knäckebrot. Paragraph 31 spricht wenigstens zu normalen, einfachen Menschen.