#fussnote

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  • Опубліковано 25 чер 2024
  • 00:00 Herzlich willkommen!
    02:24 Aktuelle Gesetzgebung:
    -- KapMuG-Novelle, www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzg...
    09:54 Aktuelle Literatur:
    -- Daniel Wolff: Lernen im Jurastudium, JuS 2023, 1089-1098
    -- Karsten Schmidt: Neues Personengesellschaftsrecht, JuS 2024, 1-8
    -- Franziska Herrmann: Going Digital - A European Copyright Perspective on E-Lending, ZGE 15 (2023), 295-332
    23:43 Aktuelle Rechtsprechung:
    -- Teures Abschleppen: BGH v. 17. November 2023, V ZR 192/22, openjur.de/u/2478887.html
    -- Teure Grabpflege: AG München v. 27. Oktober 2023, 158 C 16069/22, www.gesetze-bayern.de/Content...

КОМЕНТАРІ • 18

  • @CHaosMG
    @CHaosMG 4 місяці тому

    Daniel Wolff war mein Prof im ersten Semester, ist ein wirklich sehr angenehmer Redner und verfasst tolle Literatur.
    Sie finde ich trotzdem sympathischer :)
    Dankeschön an der Stelle für tolle Arbeit! (Die Vorlesungen Sachenrecht und Erbrecht sowie die Fußnote sind einfach top!)

  • @gargoyle7863
    @gargoyle7863 5 місяців тому +2

    Zur Not soll die Justiz halt die Urteile durch ChatGPT jagen mit dem Auftrag "Markiere alle Klarnamen und gib mir einen anonymisierten Text." Aber das dürfen die wahrscheinlich nicht, weil die Server in den USA stehen könnten. 🙄

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  5 місяців тому +1

      Das versucht die Justiz schon teilweise, aber es funktioniert offenbar nicht zufriedenstellend. Bei diesem Urteil bin ich mir allerdings sicher, dass es noch nicht einmal versucht wurde... 🙃

  • @timmschobert3907
    @timmschobert3907 5 місяців тому +2

    "Stichting Leenrecht" war ziemlich gut ausgesprochen ;-)
    Vielen Dank für die Fussnote, immer wieder interessant!

  • @Jona363
    @Jona363 5 місяців тому +2

    Erstmal vorab: Sehr gutes Video, vielen Dank dafür.
    Bezüglich der Abschlepp-Fälle habe ich eine Rückfrage:
    Der Ersatz der Abschleppkosten wird neben dem Aufwendungsersatz im Rahmen der GoA auf § 823 II iVm § 858 bzw. § 823 I BGB gestützt. Der GoA-Anspruch ist primär auf Aufwendungsersatz und die Ansprüche aus § 823 auf Schadensersatz gerichtet. Wie können die Kosten einerseits als Aufwendungen (freiwillige Vermögensopfer) und andererseits als Schaden (unfreiwillige Vermögensopfer) qualifiziert werden? Zwar kann man nach überwiegender Auffassung im Rahmen der GoA im Wege einer Analogie auch Schäden ersetzt bekommen, allerdings finde ich das in keinem Beitrag zu den Abschlepp-Fällen thematisiert.

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  5 місяців тому +1

      Gute Frage! Wenn man Schaden und Aufwendungen anhand des Freiwilligkeits-Kriteriums scharf voneinander trennt (gut vertretbar), muss man sich in der Tat für eines von beiden entscheiden. Man kann das aber auch etwas entspannter sehen: Die Parkplatzeigentümerin wendet das Geld für den Abschleppdienst insofern freiwillig auf, als sie das Fahrzeug theoretisch auch auf ihrem Eigentum stehen lassen könnte. Zugleich ist das Bezahlen des Abschleppdienst insofern unfreiwillig, als sie sich den ungebetenen Gast auf ihrem Parkplatz nicht herbeigewünscht hat und sich die ganzen Querelen einschließlich der Bestellung des Abschleppdienstes lieber gespart hätte.

  • @Pauline-2023
    @Pauline-2023 5 місяців тому +3

    Schrobenhausen ist kein "Weiler" oder "Dorf". Schrobenhausen ist eine Stadt in Bayern!!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  5 місяців тому +5

      Ich musste etwas provozieren, damit die Schrobenhausener aus der Reserve kommen... 🤣

    • @susannepauline9142
      @susannepauline9142 5 місяців тому +1

      Ach, echt jetzt.... 😂😂

  • @TobiasChK
    @TobiasChK 5 місяців тому +1

    Zwei interessante Urteile! Das Grabpflege-Urteil empfinde ich im Grundsatz als richtig, aber halte es für unbillig, dass der Erbe von den zweckgebundenen 8.000€ nichts mehr wieder sieht (wenn nach der üppigen Grabpflege überhaupt noch etwas übrig ist…) Jedenfalls Danke für die gute Aufbereitung!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  5 місяців тому

      Gerne geschehen!

    • @Anna-rb6rg
      @Anna-rb6rg 5 місяців тому +2

      es entspricht aber dem Willen der Erblasserin: Sie wusste doch, dass die Nichte auch nicht jung ist und jederzeit sterben kann. Trotzdem hat sie sich für eine feste Summe entschieden - die meines Erachtens eher als ein Geschenk anzusehen ist, als ein entgeltlicher Vertrag.

    • @gargoyle7863
      @gargoyle7863 5 місяців тому +1

      Hätte den Erben der Nichte alles gegeben. Ich deute das so, dass das Vermächtnis nicht komplett für die Grabpflege verwendet werden muss, sondern auch ein "Gewinn" übrig bleibt für die Nichte (oder eben ihre Erben.) Will die Erblasserin ihr Grab garantiert gepflegt haben, muss sie halt mit irgendwem nen Vertrag zu Lebzeiten abschließen.

  • @danielz1428
    @danielz1428 5 місяців тому +1

    Hallo Herr Fries,
    Ich möchte mich erkundigen, welche Uploads wir in nächster Zeit erwarten können. Ich meine mich zu erinnern, dass Sie eine Neuauflage der ZPO-Vorlesung geplant haben, stimmt das? Die Reihe "Übung im Bürgerlichen Recht" hat mir auch sehr gefallen, können Sie sowas nicht noch einmal machen?
    Danke für Ihre äußerst hilfreiche Arbeit!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  5 місяців тому +1

      Vermutlich kommt als Nächstes die Neuauflage von BGB AT, wenn alles gut geht, ab März 24. Die Übung und die ZPO habe ich im Blick, aber eins nach dem anderen, sorry!

    • @MH-pw2tv
      @MH-pw2tv 4 місяці тому +1

      Hallo Herr Dr. Fries, Ist es demzufolge weniger ratsam sich auf die alte Vorlesung zu verlassen? Oder anders gefragt: Haben sich im Allgemeinen Teil derart viele Änderungen ergeben, dass man lieber auf die neue Fassung warten sollte?@@jurapodcast

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  4 місяці тому

      @@MH-pw2tv Die Vorlesung ist weiter aktuell, können Sie bedenkenlos hören.