ZPO I - Beteiligung Dritter (Nebenintervention + Streitverkündung)

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  • Опубліковано 2 жов 2024

КОМЕНТАРІ • 21

  • @surairmgard130
    @surairmgard130 4 роки тому +4

    Ehrenmann. Ehrenvideo.

  • @fulvius134
    @fulvius134 4 роки тому +6

    Ich würde noch schneller sprechen...

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909  4 роки тому +1

      Vielen Dank für die Kritik.
      In den neueren Videos habe ich die Geschwindigkeit wieder etwas heruntergefahren.
      Die Geschwindigkeit wurde schon öfter kritisiert. Im Video "Feedback und Änderungen" gehe ich ca. ab 4:47 auf diesen Punkt ein.
      ua-cam.com/video/TZH4fztGofs/v-deo.html

    • @ゼキ-e3f
      @ゼキ-e3f 4 роки тому

      Fulvius du kannst die Wiedergabegeschwindigkeit erhöhen, glaub mir das geht

  • @ゼキ-e3f
    @ゼキ-e3f 4 роки тому +4

    Danke für den Beitrag. Man merkt, dass hier sehr viel Arbeit drinsteckt. Das Format gefällt mir, vor allem weil der Wortlaut der Normen gezeigt wird. Das erspart den Blick in den Schönfelder. Super Arbeit, weiter so!

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909  4 роки тому

      Vielen Dank für das Lob. Ja, das war genau der Gedanke dahinter. Ich finde es immer sinnvoll, mit dem Gesetz zu arbeiten, v. a., weil man es ja auch in der Klausur benutzt.
      Manchmal ist der Blick in´s eigene Gesetz aber ganz nützlich, v. a. wenn im Bundesland Kommentierungen oder Unterstreichungen erlaubt sind.

  • @esra.-.1342
    @esra.-.1342 4 роки тому

    Danke! Super erklärt. Hab zpo als selbststudium aufbekommen, nur leider mit einem skript wo nichts wirklich steht . Danke dir!

  • @diedrittegewalt-juralernvi909
    @diedrittegewalt-juralernvi909  5 років тому

    Wieder einmal ist mir leider ein kleiner Fehler unterlaufen: Bei 9:41 muss es natürlich "die Voraussetzungen der Streitverkündung" und nicht die "Voraussetzungen der Streitgenossenschaft" heißen.

  • @nelsade1285
    @nelsade1285 2 роки тому

    Gut erklärt, aber das Design ist schlimm. Kaum anzuschauen

  • @dermedicus2459
    @dermedicus2459 3 роки тому

    Super Video, danke. Hast Du evtl Beispiele wo ich die NI und die SV im TB und in den EG anspreche/verbaue? Danke vorab!

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909  3 роки тому +1

      Leider nicht. Ich habe gerade mal in meine alten Unterlagen geschaut. Dort steht, dass der Vortrag des Streithelfers nur erwähnt wird, wenn er im Widerspruch zu den Aussagen der unterstützten Partei steht (→ „Der [Streithelfer] behauptet dagegen...“). Im Schema wäre das vermutlich der Punkt "streitiger Sachverhalt".

    • @dermedicus2459
      @dermedicus2459 3 роки тому

      @@diedrittegewalt-juralernvi909 Danke für die Antwort! Ja, also hatte jetzt die Konstellation im Rahmen einer Einziehungsklage wo der Streithelfer auf der Seite des Klägers steht und der Beklagte eine Reihe Aufrechnungsansprüche gegen Kläger und Streithelfer geltend macht. Da wirkt es irgendwie unlogisch die streitige Erwiderung schon im streitigen Klägervortrag zu bringen, weil ich bis dahin ja noch nicht mal den Beitritt des Streithelfers erwähnt habe.

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909  3 роки тому +1

      @@dermedicus2459 Das kann ich verstehen. Allerdings wird die Beteiligung Dritter zumindest schonmal aus dem Rubrum ersichtlich. In meinem Skript habe ich noch etwas zur Streitverkündung gefunden: Im Vorprozess gilt das bisher geschriebene (i. d. R. keine Erwähnung, nur bei widersprüchlichen Aussagen zur unterstützten Partei im streitigen Sachverhalt).
      Im Folgeprozess (bei dem sich die Streitverkündung ja gerade auswirkt) sind die Fakten der Streitverkündung im unstreitigen Sachverhalt zu erwähnen (wird etwas bestritten, dann ggf. erst im streitigen Sachverhalt).

    • @dermedicus2459
      @dermedicus2459 3 роки тому

      @@diedrittegewalt-juralernvi909 super, danke für die Ergänzung! Stimmt, aus dem Rubrum geht das schon hervor. Zu den Entscheidungsgründen im Vorprozess, wenn es das jetzt nicht überspannt: Materiell muss ich im Vorprozess die Hilfsaufrechnungen des Beklagten gg den Streithelfer trotzdem prüfen oder? (in meinem Fall ist der Streithelfer auf Seiten des Klägers beigetreten). Deswegen war ich ja so stutzig ob der Erwiderungen des Streihelfers auf die Hilfsaufrechnungen im TB. Wenn ich die im Vorprozess weglassen würde, fehlt doch etwas im TB.

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909  3 роки тому +1

      @@dermedicus2459 Das Examen ist bei mir inzwischen schon ein bisschen her, deswegen bin ich aus dem Thema etwas raus. Aber ich habe eine Verständnisfrage (auf die Gefahr hin, dass ich mich jetzt erstmal blamiere): Wie kann der Beklagte im Vorprozess gegen den Streithelfer aufrechnen bzw. was hat der Beklagte davon? Der Streithelfer ist ja gerade keine Partei in diesem Prozess.
      Und ist der Fall Teil einer Klausur? Dann gibt es ja ggf. eine Musterlösung dazu.