Zivilverfahrensrecht 7: Beteiligung Dritter am Rechtsstreit

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  • Опубліковано 28 лис 2018
  • Einheit 7 des Podcasts Zivilverfahrensrecht

КОМЕНТАРІ • 7

  • @gastgast6081
    @gastgast6081 2 роки тому +7

    Richtig gut erklärt!

  • @janesa5097
    @janesa5097 11 місяців тому +1

    Minute 14:13 Schon wieder ErbR! Wie schön 😊😊

  • @jurapodcast
    @jurapodcast  5 років тому +3

    Die Folien und einige ergänzende Notizen zur Veranstaltung sind frei online abrufbar unter www.jura-podcast.de/zpo/.

  • @user-km3yh9tc6j
    @user-km3yh9tc6j 6 місяців тому +1

    Hallo Herr Fries,
    Vielen Dank erstmal für die super erklärten Kurse. Das macht richtig Spaß Ihnen zuzuhören!
    Ich habe eine Frage zum 265 Abs. 3 zpo:
    Prüft man den Einwand der doppelten Gutgläubigkeit im Rahmen der Zulässigkeit (das kommt mir iwie sehr kopflastig vor und widerspricht dem Thomas/putzo, wonach der berechtigte Einwand zur Unbegründetheit der Klage führt) oder in der Begründetheit (aber auch damit bin ich nicht ganz zufrieden, weil der Einwand eher wie ein prozessualer Einwand formuliert ist)?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  5 місяців тому

      Beides wird vertreten; ich würde das Thema sicherheitshalber schon in der Zulässigkeit erstmals ansprechen, damit der Korrektor es dort nicht vermisst. Es gibt auch durchaus namhafte Stimmen, die sich dafür aussprechen, das Thema in der Regel in der Zulässigkeit zu prüfen, z.B. Bacher in BeckOK ZPO, 12/2023, § 265 Rn. 26.1.

  • @chino0268
    @chino0268 4 роки тому +4

    34:33 Interventionen