Danke für die gute Erläuterung. Leider habe ich aber auch einen Kritikpunkt: Es ist nicht richtig, dass der Kläger grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast trägt. Wie das Video zutreffend aufzeigt, ist die Beweislast eine Frage des materiellen Rechts. Aus diesem Grund hängt die Beweislast nicht von der Prozessrolle ab. Im Grundsatz gilt vielmehr: Wer sich eines Anspruchs berühmt, muss die anspruchsbegründenen Umstände darlegen und erforderlichenfalls beweisen; wer sich gegen einen Anspruch zur Wehr setzt, trägt die Darlegungs- und Beweislast für seine Einwendungen. Zwar tritt der Anspruchssteller im Prozess meist als Kläger in Erscheinung. Er kann sich aber auch auf Beklagtenseite wiederfinden (Widerklage, negative Feststellungsklage), ohne dass dies eine Änderung der Beweislast nach sich zöge.
Ich liebe Bucerius Studenten. Sie sind so schlau.
Find euch richtig gut.Weiter so 👍🏽
Danke für die gute Erläuterung. Leider habe ich aber auch einen Kritikpunkt: Es ist nicht richtig, dass der Kläger grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast trägt. Wie das Video zutreffend aufzeigt, ist die Beweislast eine Frage des materiellen Rechts. Aus diesem Grund hängt die Beweislast nicht von der Prozessrolle ab. Im Grundsatz gilt vielmehr: Wer sich eines Anspruchs berühmt, muss die anspruchsbegründenen Umstände darlegen und erforderlichenfalls beweisen; wer sich gegen einen Anspruch zur Wehr setzt, trägt die Darlegungs- und Beweislast für seine Einwendungen.
Zwar tritt der Anspruchssteller im Prozess meist als Kläger in Erscheinung. Er kann sich aber auch auf Beklagtenseite wiederfinden (Widerklage, negative Feststellungsklage), ohne dass dies eine Änderung der Beweislast nach sich zöge.
Vielen Dank für die Präzisierung! Unser Video ist hier sehr knapp; Einwendungen haben wir insoweit (leider) nicht angesprochen.