ZPO I - Erledigungserklärung

Поділитися
Вставка
  • Опубліковано 2 лют 2025

КОМЕНТАРІ • 9

  • @buckfiden619
    @buckfiden619 2 роки тому +1

    Richtig gute Videos ✌️

  • @diedrittegewalt-juralernvi909
    @diedrittegewalt-juralernvi909  6 років тому +1

    Falls euch das Vorlesen der Norm ab 0:41 zu lange dauert, könnt ihr direkt zur Stelle bei 1:15 springen.

  • @arndtapper5468
    @arndtapper5468 3 роки тому

    Super Videos, vielen Dank

  • @DiegoWhite
    @DiegoWhite 2 роки тому

    Ich habe eine Frage zur Beidseitigen Erledigungserklärung.
    Wie muss dieser vom Kläger an den Beklagten zugestellt werden und der Kläger muss auf die Folgen der Entscheidungen und der Notfrist dem Kläger Aufmerksam machen Richtig ? Ansonsten ist dieser ungultig ?

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909  2 роки тому

      Hallo, also zum ersten Teil: Nicht der Kläger, sondern das Gericht würde Dokumente zustellen (vgl. §§ 154 ff. GVG).
      Zum zweiten Teil: In § 91a II 1 ZPO steht: "Dasselbe gilt, wenn der Beklagte der Erledigungserklärung des Klägers nicht innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen seit der Zustellung des Schriftsatzes widerspricht, wenn der Beklagte zuvor auf diese Folge hingewiesen worden ist."
      Wurde auf die Folgen hingewiesen, liegt eine beiderseitige Erledigungserklärung vor, wenn die (Not-)Frist versäumt wurde. Wurde nicht auf die Folgen hingewiesen (was in der Praxis wohl eher unüblich ist), liegt m. E. eine einseitige Erledigungserklärung vor.

  • @ichbineintraummann
    @ichbineintraummann 6 років тому +2

    Gutes Video hat mir sehr geholfen, MfG