Die dritte Gewalt - Jura Lernvideos
Die dritte Gewalt - Jura Lernvideos
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Familienrecht (9) - Zusammenfassung
00:00 Einleitung
00:17 Das Verlöbnis
01:51 Eheschließung
03:45 Wirkungen der Ehe
08:41 eheliches Güterrecht
11:47 Zugewinngemeinschaft
16:10 Scheidung
19:12 Familie + Verwandtschaft
Wichtiger Hinweis: Dieses Video erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit! (Auch wenn ich davon ausgehe, dass alles stimmen müsste.)
Mit diesem Video möchte ich Jurastudenten und allen Interessierten einen Einblick in die juristische Welt geben.
Quelle für die Bilder:
pixabay.com/
Переглядів: 29

Відео

05.FamR 7 Kommentierungen BGB (§§ 1626-1921)
Переглядів 1621 день тому
Stand der Kommentierungen:: März 2024 Quellen für die Bilder: de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Flaggen_deutscher_Länder pixabay.com/
Familienrecht (8) - Familie und Verwandtschaft
Переглядів 45Місяць тому
00:00 Einleitung 00:52 Verwandtschaft und Schwägerschaft 02:40 Die Abstammung - 02:56 Mutterschaft - 03:22 Vaterschaft - 06:02 Anfechtung der Vaterschaft 07:59 Namensrecht 08:41 Sorgerecht - 09:03 Inhaber der elterlichen Sorge - 12:25 Inhalt des Sorgerechts 15:12 Haftung 15:49 Zusammenfassung Wichtiger Hinweis: Dieses Video erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit! (Auch wenn ...
05.FamR 6 Kommentierungen BGB (§§ 1589-1625)
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Stand der Kommentierungen:: Februar/März 2024 Quellen für die Bilder: de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Flaggen_deutscher_Länder pixabay.com/
Familienrecht (7) - Scheidung
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00:00 Einleitung 00:33 Verfügungsbeschränkungen - 00:56 § 1365 BGB - 05:30 § 1369 BGB 07:39 Der Zugewinnausgleich - 07:41 Ende der Zugewinngemeinschaft - 08:59 Berechnung des Zugewinnausgleichs - 14:13 § 1380 - 17:34 weitere Vorschriften 18:35 Zusammenfassung Wichtiger Hinweis: Dieses Video erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit! (Auch wenn ich davon ausgehe, dass alles stim...
05.FamR 5 Kommentierungen BGB (§§ 1564-1588)
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Stand der Kommentierungen:: Februar 2024 Quellen für die Bilder: de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Flaggen_deutscher_Länder pixabay.com/
Familienrecht (6) - Zugewinngemeinschaft
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00:00 Einleitung 00:33 Verfügungsbeschränkungen - 00:56 § 1365 BGB - 05:30 § 1369 BGB 07:39 Der Zugewinnausgleich - 07:41 Ende der Zugewinngemeinschaft - 08:59 Berechnung des Zugewinnausgleichs - 14:13 § 1380 - 17:34 weitere Vorschriften 18:35 Zusammenfassung Wichtiger Hinweis: Dieses Video erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit! (Auch wenn ich davon ausgehe, dass alles stim...
05.FamR 4 Kommentierungen BGB (§§ 1408-1563)
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Stand der Kommentierungen:: Januar 2024 Quellen für die Bilder: de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Flaggen_deutscher_Länder pixabay.com/
Familienrecht (5) - eheliches Güterrecht
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00:00 Einleitung 00:58 Der Ehevertrag 03:07 Die Kernbereichslehre 07:19 Die einzelnen Güterstände 10:48 Zusammenfassung Wichtiger Hinweis: Dieses Video erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit! (Auch wenn ich davon ausgehe, dass alles stimmen müsste.) Mit diesem Video möchte ich Jurastudenten und allen Interessierten einen Einblick in die juristische Welt geben. Quelle für die...
05.FamR 3 Kommentierungen BGB (§§ 1363-1407)
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Stand der Kommentierungen: Dezember 2023 Quellen für die Bilder: de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Flaggen_deutscher_Länder pixabay.com/
Familienrecht (4) - Wirkungen der Ehe (Teil 2)
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0:00 Schlüsselgewalt 5:53 Eigentum und Besitz 7:57 Haftungsprivilegierung 8:38 Zusammenfassung Wichtiger Hinweis: Dieses Video erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit! (Auch wenn ich davon ausgehe, dass alles stimmen müsste.) Mit diesem Video möchte ich Jurastudenten und allen Interessierten einen Einblick in die juristische Welt geben. Quelle für die Bilder: pixabay.com/
Familienrecht (3) - Wirkungen der Ehe (Teil 1)
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0:00 Einleitung 0:55 Die eheliche Lebensgemeinschaft - 0:55 Ansprüche - 3:46 Vollstreckung 5:55 Haushaltsführung und Unterhalt 9:39 Namensrecht Wichtiger Hinweis: Dieses Video erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit! (Auch wenn ich davon ausgehe, dass alles stimmen müsste.) Mit diesem Video möchte ich Jurastudenten und allen Interessierten einen Einblick in die juristische We...
05.FamR 2 Kommentierungen BGB (§§ 1297-1362)
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Stand der Kommentierungen: Dezember 2023 Quellen für die Bilder: de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Flaggen_deutscher_Länder pixabay.com/
Familienrecht (2) - Eheschließung
Переглядів 633 місяці тому
0:00 Einleitung 0:28 Voraussetzungen 4:09 Aufhebung der Ehe 7:23 Zusammenfassung Wichtiger Hinweis: Dieses Video erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit! (Auch wenn ich davon ausgehe, dass alles stimmen müsste.) Mit diesem Video möchte ich Jurastudenten und allen Interessierten einen Einblick in die juristische Welt geben. Quelle für die Bilder: pixabay.com/
05.FamR 1 Kommentierungen BGB (§§ 1297-1352)
Переглядів 443 місяці тому
Stand der Kommentierungen: Dezember 2023 Quellen für die Bilder: de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Flaggen_deutscher_Länder pixabay.com/
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КОМЕНТАРІ

  • @diedrittegewalt-juralernvi909
    @diedrittegewalt-juralernvi909 10 днів тому

    Vielen Dank für 25.000 Aufrufe! 😃

  • @Pacifista09
    @Pacifista09 2 місяці тому

    Tolle Aufbereitung! Nur leider studiere ich in S-H, sodass Kommentierungen mir beim 1. StEx verwehrt bleiben :/

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 2 місяці тому

      Vielen Dank! :) Und dafür werden es dann im 2. StEx umso mehr. Wobei die Regelung tatsächlich etwas ärgerlich ist: Da lernt man alles fürs 1. Examen auswendig, nur um dann alles im 2. Examen kommentieren zu dürfen. Aber ich hoffe, es hilft trotzdem bei der Vorbereitung. Viel Erfolg im Studium!

  • @steuerrecht-leichtgemacht3200
    @steuerrecht-leichtgemacht3200 2 місяці тому

    Klasse Kanal 👍

  • @thomschonfelder
    @thomschonfelder 3 місяці тому

    Als Mann sollte man nicht heiraten... Die exorbitanten Risiken monetärer Verluste hast Du anschaulich im Video erklärt. Zudem ist der Partner "nur verpflichtet" über Geschlechtskrankheiten aufzuklären. Bedeutet: Man kann Fremdgehen ohne Konsequenzen :) Und das lebt und die Welt auch vor.... Das BGB entstammt noch aus Zeiten, wo die Menschen ehrlicher waren.....

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 3 місяці тому

      Die Frage, ob man heiratet und dem Partner vertraut, muss wohl jeder für sich selbst entscheiden. Aber auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich vorher mit den rechtlichen Konsequenzen der Ehe (und tatsächlich auch von Getrenntleben und Scheidung) vertraut zu machen.

  • @scarlatti9130
    @scarlatti9130 3 місяці тому

    Ich habe mehrere Quellen benutzt und dieses Video war die allerbeste. Vielen Dank.

  • @sassimaus2
    @sassimaus2 3 місяці тому

    Danke für die Erklärung, hat mir wirklich sehr weitergeholfen!

  • @AlejandroCastillo9
    @AlejandroCastillo9 3 місяці тому

    Kommt zur richtigen Zeit. Herzlichen Dank

  • @PeterMüllerXV
    @PeterMüllerXV 6 місяців тому

    Gut erklärt, ich finde jedoch die Situation in 04:36 einen Obersatz 2 zu kreieren ohne die Ebene der Definition bzw. Voraussetzungen auf Ebene 1 nicht korrekt. Du vermischt hier auf der Ebene I Voraussetzungen mit Obersatz. Ich würde so nie ein Gutachten schreiben. vG

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 6 місяців тому

      Danke für das Lob und die konstruktive Kritik! Ich habe mir die Stelle nochmal angeschaut und sie ist tatsächlich unpräzise. So könnte/müsste man den Wortlaut des § 433 II BGB, den ich kurz vorher eingeblendet habe, als Definition stehen lassen. In der Klausur fehlte mir persönlich aber immer die Zeit für einen so genauen Aufbau, weshalb es sich zu einem "verkürzten Gutachtenstil" entwickelt hatte. Im Erklärvideo wäre es aber sinnvoll gewesen, möglichst genau zu arbeiten, um das Prinzip zu lernen. An welchen Stellen man dann in der Klausur kürzt, kann dann jeder für sich selbst entscheiden. Ich habe den Kommentar deswegen mal angepinnt, weil er eine gute Ergänzung/Korrektur zu dem Video ist :)

  • @lera_toni
    @lera_toni 6 місяців тому

    das Video ist soo gut gemacht und lehreich - vielen Dank!

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 6 місяців тому

      Vielen Dank für das Lob! :) Freut mich, dass das Video nach so langer Zeit immer noch gut ankommt.

  • @Lythable
    @Lythable 6 місяців тому

    Hallo, danke für das Video! Ich versuche derzeit meinen Insolvenzanspruch geltend zu machen für ein Fahrrad, das aufgrund eines Defekts zurückgerufen wurde. Nachdem ich es zurückgesandt habe, wurde mir das Geld nicht erstattet und der Fahrradhändler hat im Oktober letzten Jahres Insolvenz angemeldet. Ich bin mir unsicher, ob dies unter eine abgesonderte Befriedigung fällt, weil es sich um einen Produktrückruf des Herstellers handelt? Könnten Sie dies vielleicht beantworten? Vielen Dank und viele Grüße

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 6 місяців тому

      Hallo, vielen Dank für das Lob. Leider kann ich die Frage nicht beantworten. Ich selber habe nur die Grundzüge des Insolvenzrechts gelernt. Mit den Videos möchte ich diese doch recht komplexe Thematik vor allem Jurastudenten, aber auch Dritten, verständlicher machen. Eine Rechtsberatung kann ich hier aber nicht anbieten, zumal damit auch Haftungsfragen verbunden sein können. Ich empfehle deshalb, einen Anwalt zu dem Thema zu befragen.

  • @fersager7551
    @fersager7551 7 місяців тому

    Lehrstuhl Wirtschaftsstrafrecht auf UA-cam für Strafrecht AT, sehr gut!

  • @tf1145
    @tf1145 7 місяців тому

    Vielen dank auch von mir! Ich finde deine Videos einfach richtig klasse!! Danke dass du dir die Mühe machst

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 7 місяців тому

      Gerne :) Vielen Dank für das Lob! Das motiviert auf jeden Fall weiterzumachen, auch wenn nicht mehr so regelmäßig Videos kommen wie früher.

  • @Der_Jurastudent
    @Der_Jurastudent 8 місяців тому

    Super dargestellt, danke!

  • @diedrittegewalt-juralernvi909
    @diedrittegewalt-juralernvi909 8 місяців тому

    Bei der Videoreihe "kurz erklärt" möchte ich einzelne Spezialprobleme kompakt darstellen. Da es sich um einen BGH-Klassiker handelt, wollte ich aber nicht alle Probleme unerwähnt lassen. Hier noch ein paar Anmerkungen dazu: - § 1664 I BGB musste hier analog angewandt werden, da er von der "Ausübung der elterlichen Sorge" spricht, der Vater im Fall aber nicht sorgeberechtigt war. - 2:48: Wird § 278 BGB bzw. die Anrechnung des Mitverschuldens bejahr, kommt man gar nicht zum Problem der gestörten Gesamtschuld. Evtl. wäre diese Thematik aber dann im Hilfsgutachten anzusprechen.

  • @maximilian8609
    @maximilian8609 9 місяців тому

    Vielen Dank für das gut strukturierte Video. Ist zwar sehr schnell, aber man kann ja das Tempo runterstellen :)

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 8 місяців тому

      Vielen Dank für das Feedback. In anderen Videoreihen war das Tempo noch höher - im Nachhinein habe ich dann gemerkt, dass es sehr übertrieben war. Ich denke inzwischen einen ganz guten Mittelweg gefunden zu haben, warte aber noch weitere Rückmeldungen ab. Evtl. werde ich das Tempo dann in weiteren Videoreihen etwas runterschrauben.

  • @miladqaj
    @miladqaj 9 місяців тому

    Du bist der beste ♥️♥️. Ich hoffe bald auf Vollständigkeit der kommentierung des BGB. Lg und mach weiter so 🫶🏽

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 9 місяців тому

      Lieben Dank für das Lob! Vollständig wird die Kommentierungsreihe wohl nie werden, dafür sind es einfach zu viele Vorschriften. Es wird aber voraussichtlich irgendwann im nächsten Jahr mit einer Videoreihe zum Familienrecht (und entsprechenden Kommentierungen) weitergehen.

    • @miladqaj
      @miladqaj 8 місяців тому

      Wenn es jemand schafft, dann wohl du :D. Ich freue mich schon auf weitere videos und hoffe, dass die Reihe auch fertig gestellt wird. Da man sonst keinen wirklichen Zugriff hat auf diese und man sie im Rep erst lernt. Dennoch lass dir Zeit und mach bitte weiter so. GaLieGrü @@diedrittegewalt-juralernvi909

  • @johnanderson71
    @johnanderson71 9 місяців тому

    Top Video, besser als Uni. Eine Frage zum Fallbearbeitung. Kann ich die Reihenfolge der Beteiligten frei auswählen. Zum Beispiel dein Fall. Erst möchte ich mit dem Angebot von b anfangen, dann B. Für meine erste Einsendearbeit benötige ich erst die 2te Partei zu schreiben. Kann ich das machen? danke

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 9 місяців тому

      Vielen Dank für das Lob! Zur Frage: Die Reihenfolge kann man nur in bestimmten Fällen frei wählen. Die Gliederung ist stark vom Sachverhalt abhängig und davon, ob es einen Zusammenhang gibt. Es empfiehlt sich chronologisch vorzugehen. Im Video kann man nicht mit dem Angebot des B anfangen, weil es sein könnte, dass schon ein Angebot des A vorliegt (dass das nicht so ist, haben wir erst herausgefunden, nachdem wir es geprüft hatten). Ähnlich wie beim Matheunterricht in der Schule kommt es am Ende weniger auf die Lösung als auf die Zwischenschritte an. Anders wäre es, wenn z. B. C und D noch einen Kaufvertrag schließen. Dann könnte man (theoretisch) frei wählen, ob man mit der Sachverhalt "A und B" oder "C und D" beginnt. Aber auch hier empfiehlt es sich, mit dem Fall zu beginnen, der in der Prüfung zuerst genannt wird.

  • @josefbepo5076
    @josefbepo5076 9 місяців тому

    Das bedeutet ja - Wenn ein Beschluss getroffen wird und die Bürger der Gemeinde dagegen sind. Diese als Betroffene keinen Einfluss nehmen können? -Angenommen ein Beschluss würde von der Gemeinde abgelehnt werden. Dann würde die Rechtsaufsicht den Beschluss schließen?

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 9 місяців тому

      Hallo, inzwischen sind mehr als 4 Jahre her, seit ich das Video erstellt habe, deswegen bin ich nicht mehr so tief in der Thematik. Trotzdem versuche ich mal die Fragen zu beantworten: - Die Bürger der Gemeinde haben keinen (direkten) Einfluss auf den Gemeinderatsbeschluss. Sie haben vorher indirekt Einfluss genommen, indem sie den Gemeinderat gewählt haben. Eine Einflussnahme auf kommunaler Ebene wären aber z. B. Bürgerbegehren. - Die zeite Frage würde ich verneinen. Kommt ein Beschluss nicht zustande, gibt es auch nichts, was die Rechtsaufsicht beanstanden kann. Stattdessen setzt Art. 112 GO gerade einen vorhandenen (rechtswidrigen) Beschluss/Verfügung voraus.

  • @Husqvarna05
    @Husqvarna05 9 місяців тому

    Super Video, nur leider viel zu schnell

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 9 місяців тому

      Vielen Dank für das Feedback, die Kritik mit der Geschwindigkeit wurde inzwischen schon öfter gebracht. Leider gab es eine Phase, in der ich zu viele Sprechpausen rausgeschnitten habe, weil mir das zu langsam vorgekommen ist. Als ich die Videos nach längerer Zeit selber mal angeschaut habe, habe ich selber gemerkt, wie schnell es dadurch wird. Ich habe versucht, das Tempo in den neueren Videos zu reduzieren und die Sprechpausen länger zu lassen.

  • @lucykarnadi5563
    @lucykarnadi5563 10 місяців тому

    Wir haben 12 prozessvoraussetzungen gelernt

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 10 місяців тому

      Danke für die Rückmeldung, welche Voraussetzungen fehlen denn in diesem Video?

    • @lucykarnadi5563
      @lucykarnadi5563 10 місяців тому

      @@diedrittegewalt-juralernvi909 wir haben gelernt : 1. Deutsche Gerichtsbarkeit 2. Zulässigkeit des Rechtsweges 3. Zuständigkeit : funktionell, sachlich, örtlich 4. Parteifähigkeit 5. Prozessfähigkeit 6. Postulationsfähigkeit 7. Prozessvollmacht 8. Prozessbefugnis 9. Keine anderweitige Rechtshängigkeit in derselben Sache 10. Keine rechtskräftige Entscheidung über denselben Streitgegenstand 11. Rechtsschutzbedürfnis Und 12. Die Durchführung eines außergerichtlichen Streitschlichtung Verfahren

  • @diedrittegewalt-juralernvi909
    @diedrittegewalt-juralernvi909 10 місяців тому

    Hier geht´s zu den einzelnen Kanälen: Legalexo | Deine digitale Lernplattform www.youtube.com/@legalexo-jura Prof. Dr. Thomas Riehm www.youtube.com/@prof.dr.thomasriehm2135 Ö-Recht-nett www.youtube.com/@oerechtnett Der Jurastudent www.youtube.com/@Der_Jurastudent JuraCast - Der Examenspodcast www.youtube.com/@JuraCast Juraschemata www.youtube.com/@Juraschemata Prof. Ruth Janal - Recht mit Ruth www.youtube.com/@prof.ruthjanal-rechtmitruth Juradelight www.youtube.com/@juradelight IUREOde www.youtube.com/@IUREOde JuS www.youtube.com/@JuS-Videocast Jura intensiv www.youtube.com/@JuraIntensivKanal Der Jurist www.youtube.com/@DerJurist 6 Minuten Jura www.youtube.com/@6MinutenJura Matthias Fervers www.youtube.com/@matthiasfervers2426 Martin Fries www.youtube.com/@jurapodcast Bucerius Law School - Lecture digital www.youtube.com/@buceriuslaw

  • @joemcguyver8085
    @joemcguyver8085 11 місяців тому

    5 AGVwGO ist jetzt 4 AGVwGO, Viel Erfolg allen Examenskandidaten und vielen lieben Dank für die Videos!

  • @peter5127
    @peter5127 Рік тому

    Jeder Gesetzbuch braucht einen räumlichen Geltungsbereich, wenn der nicht vorhanden ist fallen diese Gesetzbücher weg. Grundsätzlich braucht dadurch jeder Richter eine Lizenz von den Alliierten Kriegsgerichten. Da der Richter weisungsgebunden ist ,ist er abzuwählen da es eine Befangenheit gibt. Bitte, auf welchen Staat beruft ihr euch? DEUTSCH? Gibt es nicht.

  • @peter5127
    @peter5127 Рік тому

    VwGO kein räumlicher Geltungsbereich vorhanden

  • @peter5127
    @peter5127 Рік тому

    Alles falsch, da der § 15GVG weggefallen kein räumlichen Geltungsbereich zu finden. Bitte noch mal kontrollieren

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 Рік тому

      Hallo, das wäre nur der Fall, wenn dem § 15 GVG nicht nur deklaratorische Wirkung zugekommen ist. Bei der Auslegung der Gesetze sind immer alle Gesamtumstände heranzuziehen. Sollte mit der Abschaffung des § 15 GVG ein System geschaffen werden, das das bisherige System komplett auf den Kopf stellt oder war das Ziel, die Gesetze zu vereinfachen, da zu diesem Zeitpunkt ohnehin keine Privatgerichtsbarkeit existiert hat und deshalb der Regelungsbedarf weggefallen ist? Mir sind keine Gesetzesbegründungen, -entwürfe o.ä. bekannt, die für ersteres sprechen.

  • @NikolaiWeingardt
    @NikolaiWeingardt Рік тому

    Aber eine Partei darf doch neben dem Anwalt von sich selbst vertreten werden. Ist sie doch mündig rechtsfähig. Ist nicht minderjährig oder geistesgestört. Hat das Recht auf Rechtsgehör.

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 Рік тому

      Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher, auf was sich der Kommentar bezieht, ich gehe aber mal von der Postulationsfähigkeit aus. Hierzu der Hinweis, dass die Postulationsfähigkeit eine Prozesshandlungsvoraussetzung ist, aber keine Prozessvoraussetzung. Insgesamt sind die Begrifflichkeiten zu differenzieren. Die Rechtsfähigkeit und die Prozessfähigkeit ergeben sich aus den §§ 50, 51 ZPO. Mit dem Recht auf Rechtsgehör hat das auch nichts zu tun. Die Parteien dürfen weiterhin den Sachverhalt vorbringen. Aus dem ZPO-Kommentar (Thomas/Putzo 40. Auflage, § 78 Rn. 1a) ergibt sich außerdem, dass der Anwaltszwang keinen Verstoß gegen Art. 2 I GG darstellt. Dazu auch ein Auszug aus einem BGH-Urteil: "Er [der Anwaltszwang] dient der Qualität und dem Funktionieren des Rechtsschutzes und damit der verfassungsmäßigen Ordnung. Die Mitwirkung von Rechtsanwälten am Verfahren trägt wesentlich zur Ausschöpfung des tatsächlichen und rechtlichen Prozessstoffes bei. Sie führt außerdem zu einer Versachlichung des Rechtsstreits, die dem raschen und reibungslosen Prozessverlauf zugutekommt. Durch diese Zwecke ist die mit dem Anwaltszwang einhergehende Beschränkung der Parteirechte hinreichend sachlich gerechtfertigt und wegen der Möglichkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie der Beiordnung eines Anwalts gemäß den §§ 78b, 78c ZPO auch zumutbar." (BGH, Beschluss vom 28.02.2013, Az. IX ZR 220/12)

    • @NikolaiWeingardt
      @NikolaiWeingardt Рік тому

      @@diedrittegewalt-juralernvi909 Rechte die das GG gewährt werden dürfen von niemandem beschränkt werden. Um so mehr von einem Kommentar. Und BGH auch. Selbst vom Gesetzgeber. Helfen indem man die Rechte beschränkt !!! Das Verfassungsgericht sieht das anders. In einem Urteil von 1996 erklärte er das Artikel 78 Absatz 1 und 2 mit dem Artikel 12 des GG unvereinbar und nichtig. Ohne Postulation vor Gericht hat man kein Rechtegehör. Rechtsgehör ist nicht nur zuhören. Wenn Die Partei nicht darf was ihr Anwalt darf wie hilft das der Wahrheitsfindung? Die Folge wird sein dass die Partei den Anwalt beauftragt und er macht . Außer Hindernisse kommt nicht heraus. In der Tat kommt der Anwaltszwang nur den Anwaltshonoraren zugute.

  • @einmars3954
    @einmars3954 Рік тому

    gilt der teil für Anlagengenehmigungen auch für beispielsweise eine Wasserkraftanlage?

    • @einmars3954
      @einmars3954 Рік тому

      Im Rahmen unseres Studiums wollen wir als Übung einen Antrag für die Errichtung einer Wasserkraftanlage stellen, es handelt sich hierbei um ein Gewässer erster Ordnung.

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 Рік тому

      @@einmars3954 Hallo, erstmal der kurze Hinweis, dass ich mich zuletzt vor 4 Jahren mit dem Wasserrecht beschäftigt habe und deshalb kein vertieftes Wissen mehr habe. Außerdem biete ich keine Rechtsberatung an. Spontan würde ich sagen, dass der Abschnitt für die Wasserkraftanlage nicht gilt. Ein kleiner Tipp dazu: Wenn es um ein bestimmtes Thema geht, schaue ich in PDF-Dokumenten der einzelnen Gesetze, ob es etwas dazu gibt. So steht in § 11 Abs. 1 Satz 1 WHG: "Die Absätze 2 bis 5 gelten für die Erteilung einer Erlaubnis oder Bewilligung ergänzend bei folgenden Vorhaben: 1. Errichtung und Betrieb sowie Modernisierung von Anlagen zur Nutzung von Wasserkraft, ausgenommen Pumpspeicherkraftwerke, [...]". Daraus ergibt sich m. E., dass es sich bei Wasserkraftanlagen um ein "Benutzen" handeln muss, sonst wäre die systematische Stellung fragwürdig. Und Art. 20 BayWG setzt voraus, dass es sich um eine Anlage handeln muss, die nicht der Benutzung dient. Das wäre dann ja eben nicht der Fall. Wie gesagt ist das aber nur meine spontane Einschätzung. Am sinnvollsten ist es, sich hier kurz mit den entsprechenden Behörden in Verbindung zu setzen, die sich täglich mit solchen Fragestellungen befassen. Ich hoffe, damit weitergeholfen zu haben und wünsche viel Spaß und Erfolg im Studium :)

  • @DerPorsche356
    @DerPorsche356 Рік тому

    Ist ja nett gemeint, aber diese Tabelleund die gesamte grafische Darstellung ist viel zu unübersichtlich.

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 Рік тому

      Danke für die Kritik. Ich hätte wahrscheinlich darauf hinweisen sollen, dass die Tabelle die Perspektive des Klägers darstellt, das kommt im Video leider nicht ganz so gut rüber. Mit einer ähnlichen Tabelle wurde uns die Baumbachsche Formel im Refendariat erklärt. Eine einfachere bzw. übersichtlichere Möglichkeit kenne ich nicht. Ich persönlich finde die Tabelle sinnvoll, weil durch die Aufteilung in Spalten und Zeilen die einzelnen Teile besser betrachtet werden können. Außerdem habe ich versucht, durch die identischen Farben die Zusammenhänge zu beleuchten. Falls du eine konkrete Idee zur besseren Übersichtlichkeit hast, wäre es super, wenn du sie mir schreiben könntest :)

  • @buckfiden619
    @buckfiden619 Рік тому

    Hi Meister. Danke für deinen geilen Content. Denkst du, es wäre möglich, das Jugendgerichtsgesetz mit aufzunehmen? Habe im Oktober mündliche und deine Videos sind einfach enorm informativ!

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 Рік тому

      Hallo, vielen Dank für das Lob! Zum JGG habe ich leider nur sehr oberflächliche Unterlagen. Ich nehme das Thema aber mal in die Vorschlagsliste auf. Selbst wenn ich es umsetzen sollte, kann ich aber nicht garantieren, dass es bis Oktober klappt.

  • @arndtapper5468
    @arndtapper5468 Рік тому

    Das nahe Arbeiten mit dem Gesetz gibt einen super Einblick in die Themen

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 Рік тому

      Danke! Die InsO bietet sich tatsächlich ziemlich gut dafür an. Bei anderen Rechtsgebieten geht es deutlich mehr um Definitionen und Meinungsstreite.

  • @jacobmetyas6264
    @jacobmetyas6264 Рік тому

    Hinweis: inzwischen ist das Schriftformerfordernis in Art. 68 Abs. 3(!) BayBO geregelt nicht in Abs. 2

  • @diedrittegewalt-juralernvi909

    Hallo, nach längerer Abwesenheit kommt jetzt wöchentlich ein Video zum Insolvenzrecht. Dieses Rechtsgebiet zählt inzwischen nicht mehr zum Prüfungsfeld "Justiz" im 2. Examen in Beyern. Vielleicht ist es aber trotzdem für den ein oder anderen interessant. Bei der Erstellung habe ich diesmal versucht, die einzelnen Videos inhaltlich besser aufeinander abzustimmen. Ich hoffe, es gefällt euch.

  • @marcel9472
    @marcel9472 Рік тому

    Das Video hilft sehr. Vielen Dank!

  • @diedrittegewalt-juralernvi909

    Update (19.03.2023): Ich habe die Links in der Videobeschreibung aktualisiert. An der Zahl der Kommentierungen hat sich nichts geändert. Eine Neuerung ist aber, dass in Schleswig-Holstein die Gesetzestexte im ersten Examen nicht mehr zur Verfügung gestellt werden (Änderung zu 7:02). Wie immer gilt: Jeder ist für die Zulässigkeit der Hilfsmittel selbst verantwortlich. Dieses Video wird nicht regelmäßig aktualisiert. Am sinnvollsten ist es, selbst vor der Prüfungsphase nochmal in die Hilfsmittelbekanntmachung zu schauen.

  • @thomashase2079
    @thomashase2079 Рік тому

    Vielen Dank! Werden die Kommentierungen für das BGB noch fortgesetzt?

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 Рік тому

      Gerne! Aktuell habe ich es nicht geplant, weil sich vor allem das Kaufrecht inzwischen stark geändert hat und ich bei den neuen Vorschriften leider kein vertieftes Wissen habe. Außerdem arbeite ich gerade an einer anderen Videoreihe. Komplett ausschließen würde ich es aber auch nicht, es wird aber leider auf jeden Fall noch sehr lange dauern.

    • @jonaswanner9794
      @jonaswanner9794 Рік тому

      ​@@diedrittegewalt-juralernvi909 Ich finde die Kommentierungen extrem hilfreich und würde mich auch sehr freuen, wenn diese fortgesetzt werden würden, was das BGB betrifft.

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 Рік тому

      @@jonaswanner9794 Danke für das Feedback. Nachdem es inzwischen mehrfach gewünscht wurde, werde ich mal schauen, ob ich es in den nächsten Monaten umsetzen kann. Spontan würde ich aber sagen, dass ich die Vorschriften zum Erbrecht behandeln würde, und nicht zum Kaufrecht, aber versprechen kann ich leider nichts.

  • @katharinasvenja7876
    @katharinasvenja7876 Рік тому

    Mach bitte mehr zum 2. Examen, deine Videos sind einfach perfekt

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 Рік тому

      Vielen Dank für das Lob! :) Falls du konkrete Ideen hast, kann ich sie gerne auf meine Liste setzen. Wobei ich leider nicht garantieren kann, dass ich sie auch umsetzen werde.

  • @girlofJesus-333
    @girlofJesus-333 Рік тому

    Ich bedanke mich für das tolle Video!! 😊

  • @Prussiaboo
    @Prussiaboo Рік тому

    Das Ausstellungsdatum des EStG jagt mir Schauer über den Rücken...

  • @MarkusSiegl
    @MarkusSiegl Рік тому

    Fortgeschrittene können noch die Abspielgeschwindigkeit des Videos erhöhen. Ich war schon mit der Geschwindigkeit des Anfängermodus überfordert. Trotzdem Anerkennung und vielen Dank an den Ersteller!

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 Рік тому

      Vielen Dank für das konstruktive und vor allem so differenzierte Feedback. Das hilft mir extrem, zu entscheiden, wie ich die Videos zukünftig gestalten will. Ich werde künftig versuchen, das Tempo etwas zu reduzieren und vor allem, längere Pausen zwischen einzelnen Sätzen zu lassen. Zum einen kann ich so mehr auf Betonungen achten, zum klingt es angenehmer, wenn man die Geschwindigkeit über die Optionen erhöht als umgekehrt.

    • @d.d.1418
      @d.d.1418 Рік тому

      Mit 0,75 Geschwindigkeit völlig i.O.

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 Рік тому

      @@d.d.1418 Danke für das Feedback. Der Nachteil mit 0,75facher Geschwindigkeit ist, dass es sich teilweise verzerrt anhört. Aber gut zu wissen, dass es bei den bisherigen Videos eine Option ist :)

  • @DiegoWhite
    @DiegoWhite Рік тому

    Ich habe eine Frage zur Beidseitigen Erledigungserklärung. Wie muss dieser vom Kläger an den Beklagten zugestellt werden und der Kläger muss auf die Folgen der Entscheidungen und der Notfrist dem Kläger Aufmerksam machen Richtig ? Ansonsten ist dieser ungultig ?

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 Рік тому

      Hallo, also zum ersten Teil: Nicht der Kläger, sondern das Gericht würde Dokumente zustellen (vgl. §§ 154 ff. GVG). Zum zweiten Teil: In § 91a II 1 ZPO steht: "Dasselbe gilt, wenn der Beklagte der Erledigungserklärung des Klägers nicht innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen seit der Zustellung des Schriftsatzes widerspricht, wenn der Beklagte zuvor auf diese Folge hingewiesen worden ist." Wurde auf die Folgen hingewiesen, liegt eine beiderseitige Erledigungserklärung vor, wenn die (Not-)Frist versäumt wurde. Wurde nicht auf die Folgen hingewiesen (was in der Praxis wohl eher unüblich ist), liegt m. E. eine einseitige Erledigungserklärung vor.

  • @mohrb5927
    @mohrb5927 Рік тому

    Müsste es nicht anders herum sein, also B1 trägt 3/10 und B2 2/10 ?

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 Рік тому

      Hallo, ich habe mir das Video nochmal angeschaut (es ist inzwischen eine Weile her, seit ich es erstellt habe). Im ersten Moment dachte ich auch, dass es anders herum sein müsste. Allerdings ist die Tabelle glaube ich verwirrend: Im Beispiel links oben steht, dass B1 i. H. v. 2.000,-€ unterliegt, in der Tabelle steht aber bei unterliegt 3.000,-€. Das liegt daran, dass in der Tabelle nur auf die Perspektive des Klägers abgestellt wird. Der Kläger verlangt von B1 5.000,-€ und unterliegt IHM GEGENÜBER i. H. v. 3.000,-€. Er erhält von ihm 2.000,-€, in umgekehrter Perspektive unterliegt B1 i. H. v. 2.000,-€ (wie auch im Beispiel erwähnt). Da B1 i. H. v. 2.000,-€ von insgesamt 10.000,-€ unterliegt, muss er 2/10 der Kosten tragen. Die Farben sollen das ganze nochmal verdeutlichen. Ich hoffe, dass ich damit weiterhelfen konnte.

  • @-Skywalker01-
    @-Skywalker01- Рік тому

    Sehr hilfreich, vielen Dank!

  • @yassmine6473
    @yassmine6473 Рік тому

    Super Video!!!

  • @paulusmartin464
    @paulusmartin464 2 роки тому

    danke für Vorlesung.

  • @lemontree3309
    @lemontree3309 2 роки тому

    Erstmal danke, dass Du dir die Mühe machst! Trotzdem: Ich empfinde die ganze Reihe zum Lernen leider völlig unbrauchbar. Es geht alles viel zu schnell und wird zu monoton gesprochen. Vielleicht lohnt sich ja eine "Neuauflage"

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 Рік тому

      Vielen Dank für den Kommentar. Diese (berechtigte) Kritik kam zu Videos aus dieser Zeit schon öfter. Ich dachte damals, dass meine Videos zu langsam sind und hatte deswegen die Audiospur schneller gestellt und Pausen herauseschnitten. Rückblickend war das nicht so gut. Das mit der Neuauflage ist eine gute Idee. Ich weiß allerdings nicht, ob ich sie auch umsetzen werde, weil ich schon eine Weile aus der Thematik draußen bin und eigentlich auch neue Themen behandeln möchte. Ich behalte es aber mal im Hinterkopf.

  • @tf1145
    @tf1145 2 роки тому

    Tolles Video! Danke!!

  • @ottopreubitz9353
    @ottopreubitz9353 2 роки тому

    optisch schön aufbereitet, akustisch war ich leider überfordert

    • @diedrittegewalt-juralernvi909
      @diedrittegewalt-juralernvi909 2 роки тому

      Vielen Dank für die konstruktive Kritik. Die Geschwindigkeit wurde in verschiedenen Videos schon öfter angesprochen. Leider hatte ich eine Phase, in der ich den Text zu schnell eingesprochen und zusätzlich zu viele Pausen weggeschnitten habe.

  • @RauschZwerg
    @RauschZwerg 2 роки тому

    dieses video werde ich mir wahrscheinlich noch 3 mal angucken, war echt hilfreich für die Schuldrecht AT Klausur