Hey Melchior, ich wollte mich einfach mal bedanken für deinen Content und Einsatz. Ich habe neuerdings ein Gewerbe gestartet, nachdem ich so ziemlich alle Videos von dir gebinged-watched habe. Deine persönliche und rethorische Art ist total sympathisch und konstruktiv. Bitte sei dir dessen bewusst und mach weiter so! Du hast mir die Angst ins Selbstständigkeitstum genommen und diese mit Selbstbewusstsein und Spaß vertauscht. Vielen Dank dafür! Dein Buch ist selbstverständlich vorbestellt und ich freue mich jedes mal auf ein neues Video von dir. Begleitet von etwas trauriger Ungeduldigkeit, weil ich "nur" noch auf neuen Content warten kann
@@STEUERFIT.Selbststaendige Sorry, aber im Video sind einige Fehler. Für die Gewerbsmäßigkeit braucht es laut BGH Urteil keine Gewinnerzielungsabsicht! Auch die Grenzen wann man Gewerbsmäßig ist sind laut verschiedenen Urteilen sehr unterschiedlich. Jeder der eine private Sammlung hat und z. B. durch Belege oder andere Maßnahmen nicht nachweisen kann, dass er diesen Gegenstand schon 1 Jahr +1 Tag hat und somit als Privater steuerfrei wäre, könnte Probleme bekommen. Oder auch schon kann die Steuerfreiheit wegfallen, weil ihm das Gericht Gewerbsmäßigkeit unterstellt, wenn er z. B. seine private Sammlung auflöst. So klar ist das Thema nämlich nicht. Und nein Gegenstände des täglichen Bedarf sind nicht immer steuerfrei. Hier gilt meistens wie bei Gold eine Haltefrist von 1 Jahr + 1 Tag, damit es steuerfrei ist und es darf keine Gewerbsmäßigkeit unterstellt werden. Die wie gesagt keine Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt und neben nachhaltigkeit auch andere Kriterien noch hat.
Das bedeutet, jeder Privatmann der Ebay nutzt für private Käufe/Verkäufe, ist gezwungen, eine Buchhaltung zu machen. Andernfalls wird man Probleme kriegen, den Verlust bei einer Transaktion zu beweisen.
Es kommt darauf an, was du verkaufst. Kaufst du woanderst ein und verkaufst das auf E-Bay, dann hast du eine Gewinnabzielungsabsicht. Also Anmelden. Wenn du nur deinen keller leer räumst, dann normalerweise kein problem.
@@Bender_offiziell Mein Motorrad, welches ich vor 2 Jahren gekauft habe, will ich für die Hälfte meines Kaufpreises verkaufen für 2500 €. Im Keller habe ich noch Werkzeuge und Bastelkram im Straßenwert von 2000 €. Wenn ich das alles verEbaye, muss ich entweder Steuern zahlen oder beweisen, dass ich keinen Gewinn gemacht habe, also Buchhaltung. Oder?
@@ghlscitel6714 Buchhaltung ist nicht gleich Buchhaltung. Es reicht hier eine Excelaufstellung. Eine Spalte mit Ausgaben und eine mit Verkauf und dann die Diff. Dann hast du schon eine ausreichende Übersicht.
@@ghlscitel6714 Das ist Deutschland, aber wenn ein Systemrelevanter Uli Hönes Millionengewinne wegen Überforderung nicht versteuert hat, dann..... ach ja. Falsches Beispiel, er wurde ja sehr hart bestraft. 1 Jahr Gefängnis mit tagsüber Freigang. Nachversteuerung des Geldes zum normalen Satz und... ja er hat seine alte Arbeitsstelle wieder bekommen, hat er sicher nicht gerne gemacht ;-) Also nochmal.... aber, wenn ein Systemrelevanter Josef Ackermann, ehemaliger Chef der Deutschen Bank wegen Untreue, beim Mannesmann-Prozess verklagt, wird. Wird er frei gesprochen?... ne... ganz nicht.... eingestellt und den 10. teil als Strafe bezahlt... den 10. Teil von was? Aber.... der war ja wichtig! War Berater von Angela Merkel und hat gesagt die Hypo Real Estate ist Systemrelevant und muss gerettet werden...... Aufgrunddessen musste jeder Mitarbeiter da täglich Millionen von Euro verbrennen, die mussten körperlich Arbeiten und das Geld mit Schubkarren auf einen Haufen..... Nee, war ja nur Berater..... Hmm, ach zu komplitziert..... Ah jetzt, wenn man seine , ehemals "GEZ", Gebührenservice Gebühren. Nicht bezahlt, dann kommt schon kurze Zeit später Inkasso, bzw. der Gerichtsvollzieher. Finde ich voll gut das da klare Kante gezeigt wird. Wo kommen wir sonst hin? 😞 *Ironie off* Alleine schon der Neusprechname für dieses Gesetz: Plattformen Steuertransparenzgesetz (PStTG) Das liest sich so positiv, das kann einfach nicht schlecht sein, ähm.... das kann einfach nur gut sein!!!!! Am 1. November versuche ich mein Geschlecht in trans parent ändern zu lassen, da ich mich nicht nur als rein männliches Elternteil fühle. Denn Essen kochen und Wäsche waschen mache ich unter anderem auch und ich fühle mich gut dabei 🙂 Wer im Text Satire findet, da besteht noch Hoffnung, alle Anderen bitte weiter gehen.....
Es ist die Frage, wie lange das so bleibt, dass private Veräusserungen steuerfrei bleiben. Sobald die Infrastruktur erstmal geschaffen ist, wird man sukzessive die Daumenschrauben enger ziehen.
Die müssen aber auch erst mal das Personal haben, welches diese Fälle prüft. Und davon gibt es sicher sehr viele Fälle. Soweit ich weiß, sind alle Finanzämter hoffnungslos unterbesetzt und arbeiten am absolut Limit. Wie soll das alles bearbeiten werden? Die Länder und der Bund wollen sicher nicht mehr Personal einsetzen
Herzlichen Dank für Deine Infos. Habe gestern die Mitteilung bekommen, dass ich 30 Transaktionen bei Ebay hatte und nun meine Steuernummer angeben soll. Zu uns: 67 und 71 Jahre alt und Rentner. Wir haben nach Renovierungen alte Sachen aussortiert (Geschirr, Bücher, Spielzeug unserer Kinder) Dazu bekomme ich von den Kindern Kleidung, auch von den Enkeln und andere Dinge, da alle berufstätig sind und wir Zeit haben. Vieles bringe ich auch zur Tafel. Wir haben als Rentner wie erwähnt viel Zeit. Mein Mann macht Fotos, ich schreibe die Texte für die Anzeigen und gemeinsam wandern wir zu Hermes und zum Briefkasten. Das Geld überweisen wir dann voller Freude an die Familie. Seit nun gestern die Nachricht kam, ist mir schon die Motivation genommen und ich überlege, alles zu Entsorgen Die Erklärung mit den 2000 € und den 30 Anzeigen habe ich erst jetzt verstanden. Bin noch unschlüssig, was ich mache. Wir haben keine wertvollen Sachen. Einfach Dinge, die für wenig Geld noch nutzbar sind. Nochmals Danke für die Infos und einen schönen Tag😊
die Steuernummer muss in jedem Fall angegeben werden, ansonsten behält ebay die Beträge ein oder schliesst den Account. wenn es sich um keine wertvollen Sachen handelt, welche auch keine Neuware ist, ist - wie auch im Video besprochen - keine Gewerbetätigkeit zu erkennen.
Lol so ein pech muss man mal haben ich kenne leute die im monat 20 30 k umsatz machen auf nur cardmarket zb mit sammelkarten und haben weder gewerbe noch irgendwas jemals mit dem finanzamt zutun und das weiß ich zu 1000% sicherheit..
Ich kann Sie gut verstehen, da ich selber immer mal bei Kleinanzeigen verkaufe. Eigentlich können doch Ihre Schwierigkeiten nur entstanden sein, wenn Sie mehr als dreißig Transaktionen zu Ende gebracht haben und diese dann mit dem Bezahlsystem von Kleinanzeigen berechnet haben. Könnte es daran liegen ? Alles Gute für Sie. (Ich akzeptiere nur Überweisung oder Bar. Wenn wie der Moderator sagt, die Chats nicht ausgelesen werden kann ja eigentlich niemand nachkommen welche Umsätze erzielt wurden, geschweige denn ob dort ein Gewinn entstanden ist. Denn es ist ja angeblich nur der Gewinn der Steuerpflicht nach sich zieht.)
Vielen Dank für das informative Video. Jetzt verstehe ich auch, warum Ebay selbst für Abholungen die Zahlungsabwicklung über das Portal vorschreibt und zwingend eine Kontoverbindung angegeben werden muss.
Wie soll man bei Gebrauchten Gegenständen denn nachweisen können, wie lange man sie besessen hat ? Das ist doch gar nicht möglich, von allen Gegenständen Rechnungen/Nachweise zu besitzen !
Das ist das Problem. Da bist du in der Beweispflicht. Aber das Finanzamt ebenfalls. D.h. die müssen auch nachweisen, warum die glauben, dass du es nur eine kurze Zeit hattest. Bei hart auf hart ist das sogar Einzelentscheidung bzw. "Kuhhandel" 😀. Hatte bereits ein paar Betriebsprüfungen.
11:10 die Aufregung ist begründet, denn es verkompliziert die Steuererklärung und wenn man auf mehreren Plattformen aktiv ist, kann man im Gesamten steuerpflichtig werden, daher müsste man jede Transaktion über das ganze Jahr für sich tracken. Ein mega Aufwand UND den Staat geht es einen Teufel an was ich privat mache.
Es verkompliziert die Steuererklärung in keiner Weise. Das ist kein Steuergesetz. Alles, was jetzt steuerpflichtig ist, war die ganze Zeit schon steuerpflichtig. Wenn du regelmäßig Dinge verkaufst, musst du das tracken. Das war aber schon immer so.
@@STEUERFIT.SelbststaendigeTheorie und Praxis, der Staat biegt sich selbst Geld/Vermögen so hin wie er möchte, beim Bürger aber pingelig kontrollieren ob er was auf dem virtuellen Flohmarkt verkauft, ätzend !
😂 um Steuerhinterziehung zu vermeiden... na dann wird es mal Zeit bei denen zu beginnen, die diese Gesetze einführen. Gleichzeitig alle Gesetze zu überprüfen, die deren Vorteil bisher gesichert haben.
Ich hab irgendwo gelesen, dass zahlungsdienstleister wie Paypal zukünftig auch Daten übermitteln. Weißt du, ob da was dran ist? War bisher ja zumindest nicht so. Super content btw!
Das heißt es wird auch dem Finanzamt gemeldet was ich dort genau verkauft habe? Verstößt das nicht gegen die Dsgvo oder sonstige Gesetze? Was ich kaufe oder verkaufe geht ja niemanden etwas an.
Das hast du wirklich sehr gut erklärt an Stelle 8:45 so viele wissen immer noch nich wie der Hase läuft und egal was man verkauft man wird schnell als gewerblich beschimpft obwohl die selber alle fast keine Ahnung haben
Super Information Danke :) super sympathisch und perfekt erklärt :) das mit 30 Anzahl habe ich verstanden :) am besten immer wieder neuen Account erstellen 😂 und das ganze fängt mit null an 😀 selbstverständlich nicht mit gleicher İP Adresse 😊
Trotzdem ist das nur zum Nachteil der privaten Verkäufer. Egal wie einfach erklärt. Denn das Finanzamt hat die Daten und kann auch problemlos vom Verkäufer Belege anfordern für eine Versteuerung. Wie belegt man als Privater Verkäufer manche Einkäufe? Ich hebe doch nicht meine Belege auf. Für manches was man geschenkt bekommen hat, hat man auch keinen Beleg. Es ändert sich einfach ne Menge, denn du musst als Privater Angst haben, das dir das Finanzamt jederzeit eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt und Belege fordert die nicht existent sind. Allein diese Bürokratie die man nun als Privater beachten muss, ist unnormal. Und eine Unterstellung der gewerblichen Tätigkeit kann aus vielen Gründen erfolgen. Mir wurde es anhand einer, JA einer! Handlung unterstellt. Bei einer Handlung kann man nicht von einer nachhaltigen Tätigkeit reden, daher konnte ich das abwehren. Aber ab wann geht man einer Nachhaltigen Tätigkeit nach? Wer legt die Grenze? Diese Grenze existiert nicht. Und wie es ist z.b. bei Trading Cards? Sind das Gegenstände des täglichen Bedarfs? Oder Spekulationsgegenstand? Wir spielen aktiv mit Trading Cards, und verkaufen diese auch regelmäßig weil man aus den Boostern (Kartenpacks) immer unterschiedliche Karten zieht die man z.b. nicht braucht. Die werden dann verkauft und auf der selben Plattform die gewünschten Karten gekauft. Auch löst man mal sein Kartendeck auf und packt die zum Verkauf rein, das sind schnell 1000 Euro und viele kleine Transaktionen im Bereich von 2 Cent bis 100 Euro. Ist dies eine nachhaltige Tätigkeit? Man macht es ja dauerhaft, aber nicht um Geld zu verdienen, sondern um die umliebsamen Karten so gesehen gegen gewünschte zu tauschen. Auch hier kann man keinen Beleg abgeben, weil die Boosterpacks alle die gleichen Preise haben, aber unterschiedlich teure Karten drin sein können. Alles absolut undurchsichtig. Ich werde es erleben, hatte letztes Jahr um die 80 Verkäufe und 1900 Euro Umsatz. Wird sich ja dieses Jahr bei vielen zeigen wie harmlos dieses Gesetz ist. Ich denke, da werden noch viele heulen.
Bedeutet das, wenn ich einen Gegenstand des täglichen Bedarfs für mehr als 600€ verkaufe, dann bleibt dies weiterhin steuerfrei, weil eben ein Gegenstand des täglichen Bedarfs?
Hallo Danke für das Video und die Erklärung was das alles jetzt bedeutet. Dazu habe ich noch eine Frage. Ich habe im Jahr 2023 einen Teil meiner Modelleisenbahn auf eBay verkauft und bin über dieser Freigrenze. Muss ich dann bei der Steuererklärung für das Jahr 2023, dann diesen Betrag angeben oder nur das was ich plus gemacht habe? Das Jahr 2022 müsste ja schon abgeschlossen sein und da kann dann nicht's mehr kommen?
Du brauchst die Verkäufe nur angeben, wenn sie steuerpflichtig sind. Wenn du die Modelleisenbahn also länger als ein Jahr besessen hast oder einen Verlust gemacht hast, brauchst du sie nicht angeben.
Das ist wahrscheinlich je Plattform anders. Die werden ihr System haben. Ich glaube, da hast du als User kaum einen Einblick bzw. frag doch beim Anbieter nach 😀
Ich habe eine kurze Frage, du sagst ja das man die Privatverkäufe auch in der Steuererklärung angeben muss, bedeutet das also das man wirklich alle Sachen die man Privat verkauft hat eintragen muss also zb auch Sammlungsauflösungen?
Tolles Video, wirklich gut erklärt. Eine Frage zu diesem Thema: Wenn man seine Steuererklärung macht, mit Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer kann man die Einkommensteuer über Anbieter X verschicken und die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer selbst über Elster oder muss alles zusammen gleichzeitig verschickt werden?
Hallo, ich habe im Kalenderjahr 2023 durch Verkäufe von Lego mehr als die 2000€ erwirtschaftet. Auktionen waren es ungefähr 60 - 70. Auch im Jahr 2024 wird es mehr sein als 30 Verkäufe und 2000€ Umsatz. Weil ich Schulden bezahlen muss und ich mein Hobby Lego nicht mehr ausführen kann, hab mir 2 Finger gebrochen und nun fehlt die Motorik, daher wird die Sammlung nach und nach verkauft. Fällt Lego auch unter Alltagsgegenstände? LG
Hi Melchior, vielen Dank für das super Video. Kannst du das ganze auch kurz anhand von z. B. rebuy und ZOXS Ankauf erklären ? Betrifft das diese Betreiber ebenso ? Danke und Grüße
Hi, danke wieder für das Klasse Video. Ich hab Mal ne aktuelle Frage bezüglich UstVA, bin Kleinunternehmer, habe eine Reverse Charge Rechnung bekommen. Und muss daher jetzt vierteljährlich die UstVA abgeben. Für 2023 4. Quartal habe ich Sie am 3.1 eingereicht. Fällig sind ca 0,38 € . Habe ganz zum Start der Tätigkeit nein Lastschriftmandat für alle Steuerarten dem Finanzamt erteilt. Bislang wurde immernoch nix eingezogen l, sollte ich mir Gedanken machen, vllt Mal anrufen oder brauchen die immer so lange. Möchte am Ende bloß net als Steuerhinterziehung dastehen. Danke schon mal.
Das Finanzamt sammelt diese kleinen Beträge. Unter einem EUR wird normal nix eingezogen. Sobald du die Jahreserklärung machst, darfst du eben nicht angeben, dass du unterjährig die Vorauszahlung getätigt hast. Und dann erscheint die Endsumme in der Jahreserklärung. Hinweis: Mache eine Einzugsermächtigung, falls du keine hast. In deinem Kommentar konnte ich es nicht raus lesen. Dann verpasst du keine Zahl-Termine!
@@Bender_offiziell danke für die Antwort. Habe das inzwischen auch mit meinem Finanzamt geklärt. Hab schon zum Beginn, wie in meiner Frage steht, vllt etwas versteckt, ein Lastschriftmandat für das Amt erteilt.
@@Bone-Breaker Eigentlich ist dem nicht so, denn als Privatperson (und demnach auch als privater Verkäufer) bist du nicht verpflichtet Belege aufzubewahren. Das ist das perfide an der Sache, denn nun wird das FA natürlich wieder versuchen, Privatverkäufe als Gewerbe zu bewerten und die Leute stehen dumm dar, da sie keine Belege für den Erwerb haben.
Mag ja sein, dass man nicht Steuern nachzahlen muss, aber man muss sich rechtfertigen....ergo man wird immer gläsener. Diese Wegelagerei geht mir massiv auf den Sack.
Würde mal gerne ein umfassendes Video über Steuern bei Amazon FBA sehen. Auf was man eben so achten muss und welche Erklärungen ich eigentlich machen muss. Super videos!!
Ich habe eine Frage. Kann man die Steuererklärung auch selbst über Datev machen? Ohne Steuerberater? Wenn ja bekomme ich die Daten von den Vorjahren die mein Steuerberater gebucht hat?
via Datev eher nicht, ich glaube, die Accounts bekommen nur Steuerberater (eine fürchterliche, vom Staat geschützte Lobby) ausserdem ist die Software teuer. Du kannst dir aber eine Buchaltungssoftware mit Elser Schnittstelle kaufen und damit alle relevanten Steuermeldungen online machen - mit gewissen Einschränkungen: wenn du als UG oder GmbH auch eine KöschSt Erklärung abgeben musst - vergiss es. Geht schlicht und ergreifend nicht via Elster (hab ich mal versucht, es hagelt Fehlermeldungen und weder das FA noch die Elster Hotlien können helfen) und Programme, die das können, sind Arschteuer. Als Einzelunternehmer tut‘s auch preiswerte Software.
Du bekommst normalerweise bei DATEV keine Software. Das bekommen nur Steuerberater. Ist nicht so wie Lexware. Aber es gibt Software, die können DATEV-Daten importieren. Aber damit habe ich eher nur schlechte Erfahrung. Du kannst aber die Daten vom Steuerberater auf PFD-Drucken lassen (wenn er nett ist) und dann abschreiben.
Datev gibt die Software (seit der Gründung) nur an "Fachpersonal". Das sind die Steuerberater und seit einigen Jahren auch Anwälte. Inzwischen bieten sie auch Software, die Unternehmen selbst nutzen können, aber auch dies in Kooperation mit einem Steuerberater/Anwalt. Mit einem Datev - Programm wirst du also keine Einkommensteuer machen können (und vielleicht auch nicht wollen, die sind nicht grade als "billig" bekannt 😇 und haben für ihre Programme auch hohe Systemvoraussetzungen (und zwingende Office - Installation). Da wird sich auch in Zukunft nichts dran ändern, die Datev will an ihrer Bindung an die Steuerberater festhalten.
Die Aufregung ist unbegründet? Sorry, aber genauso wie man Steuerhinterziehung schlecht finden kann, so kann man auch den ungerechtfertigten Bruch des Datenschutzes schlecht finden. Wie du selbst gesagt hast: Ich muss lediglich meinen Gebrauchtwagen (was wohl in aller Regel über 2k€ sein wird) über eine Plattform verkaufen und das Finanzamt bekommt SÄMTLICHE Daten. Und wenn ich meine alten Sachen verticke, dann geht das Finanzamt rein garnichts an. Davon abgesehen sind 30 Transaktionen pro Jahr (also 2,5 im Monat) oder 2.000€ (also 167€ im Monat) bei weitem keine Werte, bei denen man pauschal eine gewerbliche Tätigkeit vermuten kann.
Ich glaube das mit dem Gebrauchtwagen passt so nicht, denn der eigentliche Verkaufsvorgang findet ja nicht über die Platform statt, sprich der Käufer überweist ja nicht an die Platform und diese an dich. Du schaltest dort deine Anzeige, du bekommst Anrufe oder Emails und am Ende wenn dein Auto verkauft ist oder nicht "löschst" du deine Anzeige auf der Plattform ohne hinweis ob das Auto verkauft wurde oder nicht.
Huhu, muss der Gegenstand der verkauft wird klar deklariert werden? z.b kaufe ich privat von Oldtimern Ersatzteile und verkaufe diese an meine Kunden, muss ich dann aufführen was es für ein Ersatzteil war oder reicht „Ersatzteil“ LG
Wie ist es bei einmaligen Verkauf eines Autos? Wie ist es da mit dem täglichen Bedarf? Also wenn man es einmalig verkaufen möchte um sich ein neues Auto zu kaufen. Kann man dass auch so zählen?
Wer hat den bitte für den ganzen alten Ramsch im Haushalt noch die Quittungen? Wie soll ich nachweisen, dass ich etwas kürzer oder länger als ein Jahr besessen habe, wenn keine Quittungen mehr vorhanden sind?
Hi, mal so eine Frage da hin geworfen. Gibt es bei euch in der Kontist Steuerberatung auch Berater die spezialisiert für E-commerce bzw. Dropshipping sind ??
Hallo Melchior, danke für das informative Video. Wie ist es mit Hundesitting über eine Online Plattform wenn man über 2000€ in 2023 und 14 Buchungen über die Plattform hatte? Gilt das dann schon als Gewerbe und wenn ja, muss man das dann rückwirkend ein Gewerbe anmelden? Und was ist mit den Jahren davor? Werden die Daten auch übermittelt? Oder ist das irrelevant weil das Gesetz erst ab 2023 gilt?
Stimmt, aber war das schon jemals in der Menschheitsgeschichte der Fall? Ich mein, früher durfte der König nicht nur über dein Vermögen bestimmen, sondern auch entscheiden, welchen Beruf du ausübst und wen du heiratest 😅
Die übermittelten Daten müssen von den Behörden ja auch ausgewertet werden. Was ist mit "relevante Transaktionen" gemeint? Ist es sinnvoll, bei relevanten Dingen in die Artikelbeschreibung den Einkaufspreis schreiben, oder wie lange man den Gegenstand im Besitz hatte? Um den Prüfern den Wind aus den Segeln zu nehmen, oder bekommen die die Artikelbeschreibung nicht zu Gesicht?
Meine Vermutung ist, dass die erst mal die Zahlen bekommen. Dann merken die "hoppla" da ist einer, der macht sehr viel Umsatz und dann kommen die auf dich zu. Und du musste eben beweisen, dass es a) nur deinen eigenen Sachen waren und b) dass du sozusagen nur deinen Keller leer geräumt hast. Also das du nicht auf einem Flohmarkt warst und dort gekauft und dann wieder verkauft hast => Gewinnerzielungsabsicht.
Danke für das interessante Video. Wie ist das denn eigentlich, wenn ich einen Gegenstand verkaufe, über den ich gar keinen Kaufbeleg habe, etwa ein vor x Jahren von der Oma geerbtes Schmuckstück oder einen Dachbodenfund? Wie soll denn da nachgewiesen werden, wie lange man das Teil schon hatte oder was es in der Anschaffung mal gekostet hat, also ob ich überhaupt einen Gewinn gemacht habe ?
Ich gib nicht oft ein like aber dir mußte ich eins geben, sauber erklärt Von dir würde ich gerne auchmal sehn wie man eine eine Steuer erklärung macht , oder buchführt im reselling danke für dein Video
Danke für das Lob! 🤩 Zumindest für die Steuererklärung haben wir tatsächlich Videos. Hier eine kleine Auswahl: Let's Steuererklärung Teil 2: ua-cam.com/video/IJ-8Ri_bWcU/v-deo.htmlsi=TkosI6U7fsH44ADb EÜR mit ELSTER online: ua-cam.com/video/LwjXUf7O3uI/v-deo.htmlsi=GtY7g7LwGMovHa0L Anlage G mit ELSTER online: ua-cam.com/video/MOpU_-3H_co/v-deo.htmlsi=CS70lhNvbEKnKN6r Umsatzsteuererklärung mit WISO: ua-cam.com/video/MT0sdONsOzM/v-deo.htmlsi=Wz7kVJLrvtcVdVkG
Sehr gutes Video. Danke dafür. Kannst du mal grob aufschlüsseln, was denn alles Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind? Oder ist das oft Ermessenssache?
Das ist leider nirgendwo so 100% klar geregelt und es gibt einige Urteile dazu. Man findet aber immer die Formulierung "Gegenstände mit fehlendem Wertsteigerungspotenzial". Also alles, was man kauft, um es zu verbrauchen oder abzunutzen. Das wären dann Autos, Kleidung, Spielzeug, Möbel, Küchengeräte etc. Steuerpflichtig sind also Dinge, die ein Wertsteigerungspotential haben: Kunst, Schmuck, Münzen, Bitcoin, Sammlungen generell.
@@STEUERFIT.Selbststaendigewenn z.B. Artikel aus meiner Sammlung länger als ein Jahr bei mir sind, ist es ja so wie ich verstanden habe steuerfrei bei Verkauf, das Problem ist nur, wie beweist man das man es wirklich länger als ein Jahr besessen hat. Wenn man noch Belege hat OK aber es gibt ja Leute die alles auf Flohmärkten für ihre Sammlungen zusammentragen, da hat man dann in der Regel nichts als Beweis, wie ist es in so einem Fall?
Ich würde es einfach so genau wie möglich dokumentieren. Das ganze Gesetz ist auch absolut nicht dafür da, irgendwelchen Hobbysammlern das Leben schwer zu machen. Auf solchen Plattformen tummeln sich große Unternehmen, die 100 Tausende bis Millionen umsetzen. Die werden verfolgt.
@@STEUERFIT.Selbststaendige das ist wieder etwas schwammig, man kann ja das meiste sammeln und in jedem Produktbereich gibt es dabei viele Exemplare mit Wertsteigerungspotential (ob sie dieses Potential auch erfüllen, lässt sich vorher kaum abschätzen). demnach wäre jede Bücher- , Überraschungsei- oder Schallplattensammlung, egal wie man sie wieder veräussert, "generell steuerpflichtig". Weil sie nicht abnutzen und möglicherweise im Wert steigen könnten. die meisten Exemplare verlieren jedoch drastisch an Wert.
Was ich noch nicht verstanden habe: es ist klar, wenn ich über Flohmärkte ziehe und dort nach Schallplatten (zum Beispiel) suche, die ich wiederverkaufen kann und das regelmäßig mache, dann ist das mit Gewinnerzielungsabsicht und somit gewerblich (wobei da aber die Frage wäre, wie kann ich denn die Einkaufpreise nachweisen? Die quitiert mir doch keiner auf dem Flohmarkt) Wenn ich jetzt aber meine eigene, über Jahre aufgebaute Sammlung aus irgendwelchen Gründen auflösen möchte und regelmäßig jeden Monat 5 Stück einstelle und damit *vielleicht* Gewinn mache (weil ich die Einkaufspreise gar nicht mehr weiß), was ist dann mit der Steuerpflicht? Müsste dem Finanzamt ein altes Foto von mir inmitten meiner Sammlung reichen, oder Aussagen von Freunden, dass ich "schon immer" Platten gesammelt habe etc..., dass es eben keine gewerliche Tätigkeit ist. Oder zählt schon die Absicht, damit die Rente kontinuierlich etwas aufzubessern als "Gewinnerzielungsabsicht"?
Meine Meinung: ich denke, dass die Schallplattten damals mehr gekostet haben, las du sie nun verkaufen kannst. Du musst eben nur darlegen, dass du deinen Keller leer räumst und ausmistest. Da besteht normal keine Gewinnerzielungsabsicht. Andere werfen das zeug auf den Müll 🙂. Aber es ist richtig: Wenn du regelmäßig was bei Flohmärkten kaufst und wieder verkaufst, dann musst du das anmelden wegen Gewinnerzielungsabsicht.
Hallo eine Frage kann ich 29 verkäufe für 1900 euro auf ebay tätigen und dann noch 29 auf rebuy und noch 29 auf momox und die Plattformen würden es nicht melden ? Danke
Finde ich witzig, denn eBay Kleinanzeigen hat keine dieser Informationen, die gesendet werden sollen, über die User. ^^ Zumal ja auch gar nicht sicher festgestellt werden kann, ob etwas verkauft wurde oder es einfach nur wieder von der Plattform gelöscht wurde.
Habe habe Eindruck, wenn man schonmal unbedarft dieses bekloppte Zahlsystem genutzt oder damit in Kontakt gekommen ist, dann haben sie anscheinend einige deiner Daten... Vervollständigt sich manchmal in den Formularen, worüber ich mich wunderte, da nur mit Pseudonym angemeldet...
Ein sehr gutes Video, es wurde immer behauptet das Kleinanzeigen die Chats mitliest und auch übersendet. Bei einer Abholung, kann ja immer wieder sein, das es doch zu keinem Kauf kommt. Außerdem ist es doch schwierig, wenn man nicht das Verkaufssystem von Kleinanzeigen nutzt, wie soll man jede Transaktion mit PayPal, Überweisung etc. kontrollieren?
@@neostarfromearth107 Wie nein, wenn die petzen, dann sollen die das mitteilen. Mit diesem Gesetz ist Ebay & Co zu tode verurteilt, deswegen auch jetzt ohne Gebühren, da die sich zu retten versuchen.
Ein klasse und verständlicher Beitrag. Ich hoffe ich habe es verstanden, d.h. Ich habe vor 10 Star Wars Figuren gekauf/gesammelt zu meinem Privatvergnügen, also Spielzeug. Verkauf ich es heute über ebay, dann hätte ich keine Probleme. Hätte ich vor 10 Jahren schon teure Sammlerfiguren als Sammlr gekauft, wäre es, weil länger als 10 jahre her, auch kein Problem mit dem Transparenzgesetzt, Oder?
Hi. Ich spiele sehr gerne Videospiele. Habe natürlich eine entsprechende große Sammlung. Was ist wenn ich diese dann auflöse? Meine Sammlung umfasst ca 180 DS und auch über 100 3DS Spiele. Also schon eine hohe Menge. Aber nichts doppelt. Das ist im Grunde genommen doch Spielzeug oder? Also demnach Dinge des alltäglichen Gebrauchs. Wenn ich die Sammlung nun auflösen würde, und ich habe die Spiele nun schon lange mehr als ein Jahr, wäre dies dann steuerpflichtig? Lg Marco
Hallo, wie verhält sich das bei Auktionen mit Startgebot 1 Euro. Es kann ja sein, dass ich hier Gewinn mache, den ich aber nicht beeinflussen kann (z.B. bei Sammlerwert). Gibt es hier einen Unterschied zum Sofort-Kauf, wo ich den Verkaufspreis festlege? Danke für deine Videos😉
Hallo, Sehr nützliche Informationen, aber wo muss ich dieses Einkommen in meiner Steuererklärung angeben? Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften: 1. Haben Sie Grundstücke, Wohnungen, Häuser oder grundstücksgleiche Rechte in 2023 veräußert? 2. Haben Sie Einkünfte aus der Veräußerung virtueller Währungen und / oder sonstiger Token erzielt 3. Haben Sie andere Wirtschaftsgüter (z.B. Gold, Antiquitäten, Gemälde etc.) verkauft. 4. Haben Sie Gesellschaftsanteile 2023 verkauft? Ich verstehe gar nichts...jeder redet darüber, aber nicht genau, wo soll angeben? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihr Mit freundlichen Grüßen GC.
Bei mir ist's bissl komplizierter. Im gesamten Jahr 2023 habe ich über EBay mehr als 10.000€ Umsatz gemacht. Und ja, ich habe diese Dinge, die ich verkauft habe, weniger als ein Jahr besessen. Wichtig dabei ist, dass meine Ausgaben deutlich höher gewesen sind. Nur bei wenigen Sachen bin ich mit einem plus rausgegangen. Und in diesem habe ich mit ca 10 Verkäufen auf EBay schon über 2000€ Umsatz gemacht. Schnellst möglich ein Kleingewerbe anmelden? Rückwirkend?
Naja hier wirkt es eher, dass es Hobby ist. Weil du dann auch mit "Absicht" mit Verlust verkauft hast. Gebrauchtgegenstände hatten ja einen Anschafffungswert und normalerweise wird imemr mit Verlust verkauft. Hier musst du dir gedanken machen, ob du das weiter so machen willst. Also als Händler, dann auf jeden Fall anmelden. Du kannst natürlich auch bei Finanzamt anfragen und deinen Fall schildern. Aber das ist immer Risiko, weil wenn die Entscheiden, dass es ein Gewerbe gewesen wäre, dann is tes etwas doof. Du musst dich halt richtig ausdrücken, dass du keine Gewinne machen willst. War halt zufall... Und sonst lieber zu einem Steuerberater gehen. UA-cam ist keine rechtsichere Beratung.
Einfach nicht mehr über Ebay verkaufen, sprich keine Platform wo der Bezaldienst integriert ist, denn nur dann werden deine Daten weitergegeben. Sprich Kleinanzeigen ohne Bezahlservice oder ähnlich.
Da hätte ich jetzt auch Schiss ehrlich gesagt. Wie hast du dich entschieden? Das ist ja schon viel Geld. Bei mir sind es auch über 2000 € aber hauptsächlich für ältere Bücher, hab meine private Bibliothek eingestellt (einzelne Bücher oder Bundles).
Darf man denn z.B. 30 Verkäufe (oder eben die 2000 €) auf eBay und dann nochmal 30 Verkäufe auf Kleinanzeigen haben und trotzdem noch freigestellt sein? Oder gilt das plattformübergreifend für alle in einem Jahr insgesamt getätigten Online-Verkäufe?
Wie sieht es bei Produkttestern aus. Ich verkaufe nichts und die Sachen werden mir kostenlos zur Verfügung gestellt. 1/2 Jahr bleiben sie im Eigentum des Herstellers. Wenn es sie nicht zurück fordert. Soll ich sie entsorgen?? Klar nutze ich sie für die Testung im Haushalt und prüfe sie. Bekomme aber kein Gehalt. Eben ein tolles Hobby für Neugierige 😅
achso, ich habe Pflichten gegenüber dem Finanzamt weil ich für die ein Gewerblicher Verkäufer bin ... damit habe ich doch auch Rechte ! Ich kaufe die Dinge und bringe sie zur Post mit dem PKW.. ich brauche ein Internet .. ein Mobil Telefon ... ein Raum in dem die Dinge die verkaufe (lagern) ich habe einen neuen PC mit Monitor gekauft .... ???? das ist gewerbliche Arbeit ! die mir vorgeworfen wird obwohl ich eigentlich Sammler bin der auch verkauft und seine Sammlung zu erweitern
Herrlich das die Namen der Gesetze immer mehr aus diesem positivem Neusprech kommen. Alleine bei der Aussprache der Namen wird mir immer ganz warm uns Herz, denn sowas Gutklingendes kann ja nie "Schlecht" sein 🙂 Scherz beiseite, das Problem ist das man streng genommen für jede Sache die man verkauft für mindestens 2 Jahre den Nachweis (Rechnungskopie, etc.) behalten muss um zu beweisen das man ein Gerät mit Verlust verkauft hat. In meinem Fall habe ich die 20 Jährige Kellersammlung an Rechnern und Notebooks bei Kleinanzeigen und Ebay vertickt. Da könnte ja schon ein Gericht bei der Anzahl der Aktionen ein Gewerbe mit Gewinnabsicht interpretieren. Sollen sie das mal machen. Wenn ich nachweisen kann das alles zusammen überwigend mit Verlust verkauft wurde, darf man dann den Verlust bei der Lohnsteuererkläung angeben und man bekommt vom Staat dann Gels zurück?
Wenn die sagen würden, du musst es anmelden und du nachweist, dass du Verluste damit gemacht hast, dann bekommst auch was zurück vom Staat 😀. Aber werden die normal nicht machen. Außer du hat vor noch mehr zu verkaufen von anderen Personen/Flohmärkten.
@@Bender_offiziell Ja, aber pass auf. Die kommen bestimmt noch auf so eine Idee wie bei den Aktien und Fonds. Vertikale Abschreibung heisst das? Wenn Verlust von Aktien nur mit Gewinn von Aktien gegengerechnet werden darf.
Hallo hab ein paar Frage. Ich Verkaufe selbst auf ebay (Privat) ich habe jetzt die Aufforderung bekommen meine Steueridentifikatonsnummer anzugeben und bin dies nun auch nachgegangen was passiert nun genau? Bekomme ich einen Brief vom Finanzamt? Werde ich sogar als Gewerblich eingestuft? Ich verkaufe jedoch nur altes Spielzeug spricht z.B siku Traktoren, autos usw. Lego, Brettspiele und alles was zu Spielzeug gehört. Zudem hatte ich im letzten Jahr 175 Verkäufe an Spielzeug
Hallo, geht mir ähnlich. Ich löse meine private Bibliothek auf, die hauptsächlich Bücher, die älter als 2 Jahre sind, beinhaltet. Ich komme auch leicht über die angegebenen Limits und habe jetzt die Infos erhalten, dass ich die Steuer ID angeben soll. Ich bin noch am Überlegen pb ich einfach nix angeben, alle Angebote lösche und für immer und ewig auf Ebay scheiße ... aber natürlich war es schon ganz ohne großen Aufwand nebenbei etwas zu verdienen
Ist es eine Tätigkeit mit der "nachhaltig Gewinn erzielen" willst? Nein es ist nicht. Du bist ja nicht nachhaltig also dauerhaft Gewinn erzielen. Du willst nur einmal alle deine Bücher aus privatem Besitz loswerden die du länger als ein Jahr bereits besitzt. Also schon allein aufgrund der Spekulationsfrist steuerfrei. Außerdem machst du keinen Gewinn weil die Bücher mit Sicherheit mal mehr gekostet haben als Du jetzt dafür kriegst. Ist alles in diesem Video enthalten. Wundert mich also dass die Frage kommt ;-)
@@marinafishspakoln8488 da hast du natürlich absolut recht. Rein theoretisch könnte einem aber immer noch vorgeworfen werden, dass man damit eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Aber dann hätte man ja o.g. Argumente.
@@BlackNight603 richtig, die Argumentation ist wichtig. Am besten ist, wenn du diese dokumentierst und in deinen Ordner von der Steuererklärung deiner Einkommensteuer abheftest. Wenn irgendwann Nachfragen sind, hast du alle Unterlagen zur Hand. Denn Nachfragen können bis zu 10 Jahre später kommen.
Sehr gutes Video. Ich frag mich noch wie ich das in der Steuererklärung angeben muss. Ich hab bei Ebay für ca. 3500 Euro Sachen verkauft, aber 90% waren gebrauchte Alltagsgegenstände. Mit Kindern fällt halt viel an. Wirklicher Gewinn war nur bei einer Sache mit rund 500 Euro. Gebe ich jetzt nur die eine Sache an, oder den kompletten Ebay Umsatz mit insgesamt 500 Euro Gewinn?
Wie die Plattformen das Gesetz interpretieren, ist sehr verschieden. Aber fast alle großen Plattformen haben Infoseiten dazu veröffentlicht. Die von Upwork findest du hier: support.upwork.com/hc/en-us/articles/23852018972819-Report-income-in-the-EU-DAC7
Hallo, ich wollte dem Link zur Hilfeseite von Vinted folgen, aber diese führt nur allgemein ins Hilfe Center. Ich habe auch über die Suche nix gefunden ... Haben Sie evtl. nochmal einen aktuellen Link zur Hand ? Herzliche Grüße
EIne Frage habe ich noch. Ich würde gerne meine Spielzeugsammlung verkaufen,, dazu comics und Figuren. Alles was sich inn den letzten 40 Jahren angesammelt hat. Muss ich dieses ganze ZEugs dann versteuern? Leider kann ich den Ek natürlich nicht belegen
Was ist wenn ich für einen Zeitraum von ca. 2 Monaten im Mai/Juni als großer Hobbygärtner selbst gezogene Pflanzen (wie seltene Chili - als Testobjekt gestartet in 2023 und jetzt etwas ausgebaut) verkaufe und damit die Grenze 30/2000 überschritten habe (mind doppelt...) - ich aber um dieses Hobby auch auszuüben (seit 2 Jahren in Rente...) viele (auch kostpieligere Dinge) anschaffen musste (2 kl. Gewächshäuser, Samen, teuren Dünger, Erde, Werkzeuge, teures Wasserfass, Pflanzgefäße und sehr viel mehr - wie natürlich auch die Verpackung und das Porto für die angebotenen Pflänzchen) die den Umsatz - nein den Gewinn sozusagen erheblich schmälern. MUSS ich mich hier Gedanken machen hierfür eine Steuererklärung für 2024 abzugeben. Ich habe zwar (immer noch) einen Steuerberater - ABER Sie sind in diesem Thema versiert und können diese Frage sicher prompt beantworten. ... Natürlich verkaufe ich auch Dinge des täglichen Bedarfs (Kleidung, Bücher etc etc etc, da ich (eben weil ich nicht mehr arbeite) meinen fast für 25 Jahren bestehenden Zweitwohnsitz aufgegeben habe. Da hat sich soviel angesammelt (eine Garage voll mit 'Krempel' den ich doppelt habe ...im Laufe der Jahre von der Brotmaschine bis zu Schuhen etc. alles halt was man sich so vorstellen kann) ICH DANKE FÜR EIN FEEDBACK
Wenn ich seit 2019 auf einer Plattform tätig bin, aber mich erst 2021 offiziell selbstständig gemacht habe, werden diese Einnahmen dann auch gemeldet? Oder erst ab 1.1.2023? Bzw. können auch ältere Umsätze vor 2023 bei den Plattform angefragt werden?
Ersteinmal Danke für die Aufklärung. Ich habe aber noch eine Frage auf deren Aspekt bisher gar nicht eingegangen wurde. Seit diesem Jahr muss auch der Wert von Produkten die kostenlos zum Testen überlassen wurden an das Finanzamt gemeldet werden. Jedenfalls macht Amazon das jetzt und wollte dafür auch die Steuernummer etc. haben. Wie ist das denn da? Man bekommt von Amazon den Wert der Produkte zwar jetzt genannt (Vorher stand da immer nur 0 Euro) Aber ab wann muss man das denn Versteuern? Das sind ja oft Produkte die man nicht bestellt hätte wenn man sie nicht hätte testen wollen und verkaufen darf man sie nicht, daher kann es doch nicht sein das die mit dem vollen Wert angerechnet werden oder wie sieht das da aus?
Video bitte komplett anhören und Frage selbst beantworten. Das kommt drauf an ob du die Sachen die du auf dem flohmarkt verkauft aus deinen privaten Besitz nimmst und länger als ein Jahr besessen hast. Oder du sie extra für den flohmarkt eingekauft hast.
Erstmal danke für das Video, ich weiß nicht so ganz was ich jetzt machen soll. Ich habe kein gewerbe angemeldet und bin über diese grenze leicht drübet. Kann ich jetzt noch ein Gewerbe anmelden und das dann in die Steuererklärung mitnehmen?
@@STEUERFIT.Selbststaendige leider war es glaube ich eher eine gewerbliche tätigkeit die Frage ist ob ich jetzt noch ein Gewerbe anmelden kann und das dort mit einzubeziehen?
Habe ein paar Handys (neu) aus Vertragsverlängerung verkauft. 2k€ sind überschritten. Was wird passieren? Kann ich das einfach als privates Veräußerungsgeschäft in der Steuererklärung angeben und ich habe meine Ruhe? edit: Ok, Video nochmal in Ruhe angeguckt. Im Prinzip ist es ja "Gegenstand des täglichen Bedarfs", also steuerfrei. Gewinn? Ja, wenn ich den 1€ von der Rechnung gegenrechte, Nein, wenn ich die Vertragskosten gegenrechne.
Naja, als Privatperson kann man gar nichts gegenrechnen, da gilt Einnahme=Gewinn. Für das andere müsste ich wohl ein Gewerbe anmelden. Aber auch dann dürfte ich wohl eher den einen € gegenrechnen. Aber ich hoffe einfach erstmal, dass nichts kommt.
Meldet der Facebook-Marktplatz auch die Umsätze ans Finanzamt? Was ist denn, wenn ich meinen angebotenen Artikel zwar verkauft habe aber die Anzeige einfach lösche, ohne anzuklicken, ob ich den Artikel verkauft habe? Klar, das FA könnte meine Bankverbindung auf Geldeingänge in diesem Zusammenhang prüfen. Aber bei Barzahlung gibt es doch keinen Beweis
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Guten Tag. Wie kann ich meine Bewertung bei Kleinanzeigen ändern? -
Wie wäre es, wenn Politiker auch per Gesetz transparent gemacht werden?
🤔Abgeordneten watch gibt es doch schon
Dann würde endlich raus kommen weshalb die immer in kürzester Zeit Multimillionäre werden^^
@@KmonkiNur wenn Sie es nicht wieder vergessen haben 😊
@@mabus33 was soll ich vergessen haben? Versteh ich nicht 😅
@@Kmonki War auf unserer Politiker und deren Gedächtnislücken bezogen.
Wie oft will man noch steuern für ein und das selbe teil erheben?
Hey Melchior,
ich wollte mich einfach mal bedanken für deinen Content und Einsatz. Ich habe neuerdings ein Gewerbe gestartet, nachdem ich so ziemlich alle Videos von dir gebinged-watched habe. Deine persönliche und rethorische Art ist total sympathisch und konstruktiv. Bitte sei dir dessen bewusst und mach weiter so! Du hast mir die Angst ins Selbstständigkeitstum genommen und diese mit Selbstbewusstsein und Spaß vertauscht. Vielen Dank dafür! Dein Buch ist selbstverständlich vorbestellt und ich freue mich jedes mal auf ein neues Video von dir. Begleitet von etwas trauriger Ungeduldigkeit, weil ich "nur" noch auf neuen Content warten kann
Oh 😍 Vielen lieben Dank für das fantastische Feedback!
@@STEUERFIT.Selbststaendige Sorry, aber im Video sind einige Fehler.
Für die Gewerbsmäßigkeit braucht es laut BGH Urteil keine Gewinnerzielungsabsicht!
Auch die Grenzen wann man Gewerbsmäßig ist sind laut verschiedenen Urteilen sehr unterschiedlich.
Jeder der eine private Sammlung hat und z. B. durch Belege oder andere Maßnahmen nicht nachweisen kann, dass er diesen Gegenstand schon 1 Jahr +1 Tag hat und somit als Privater steuerfrei wäre, könnte Probleme bekommen.
Oder auch schon kann die Steuerfreiheit wegfallen, weil ihm das Gericht Gewerbsmäßigkeit unterstellt, wenn er z. B. seine private Sammlung auflöst.
So klar ist das Thema nämlich nicht.
Und nein Gegenstände des täglichen Bedarf sind nicht immer steuerfrei. Hier gilt meistens wie bei Gold eine Haltefrist von 1 Jahr + 1 Tag, damit es steuerfrei ist und es darf keine Gewerbsmäßigkeit unterstellt werden. Die wie gesagt keine Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt und neben nachhaltigkeit auch andere Kriterien noch hat.
Das bedeutet, jeder Privatmann der Ebay nutzt für private Käufe/Verkäufe, ist gezwungen, eine Buchhaltung zu machen. Andernfalls wird man Probleme kriegen, den Verlust bei einer Transaktion zu beweisen.
Es kommt darauf an, was du verkaufst. Kaufst du woanderst ein und verkaufst das auf E-Bay, dann hast du eine Gewinnabzielungsabsicht. Also Anmelden. Wenn du nur deinen keller leer räumst, dann normalerweise kein problem.
@@Bender_offiziell Mein Motorrad, welches ich vor 2 Jahren gekauft habe, will ich für die Hälfte meines Kaufpreises verkaufen für 2500 €. Im Keller habe ich noch Werkzeuge und Bastelkram im Straßenwert von 2000 €. Wenn ich das alles verEbaye, muss ich entweder Steuern zahlen oder beweisen, dass ich keinen Gewinn gemacht habe, also Buchhaltung. Oder?
@@ghlscitel6714 Buchhaltung ist nicht gleich Buchhaltung. Es reicht hier eine Excelaufstellung. Eine Spalte mit Ausgaben und eine mit Verkauf und dann die Diff. Dann hast du schon eine ausreichende Übersicht.
@@Bender_offiziell Was ich sage. Buchhaltung eben. Danke für die Bestätigung
@@ghlscitel6714
Das ist Deutschland, aber wenn ein Systemrelevanter Uli Hönes Millionengewinne wegen Überforderung nicht versteuert hat, dann..... ach ja. Falsches Beispiel, er wurde ja sehr hart bestraft. 1 Jahr Gefängnis mit tagsüber Freigang. Nachversteuerung des Geldes zum normalen Satz und... ja er hat seine alte Arbeitsstelle wieder bekommen, hat er sicher nicht gerne gemacht ;-)
Also nochmal.... aber, wenn ein Systemrelevanter Josef Ackermann, ehemaliger Chef der Deutschen Bank wegen Untreue, beim Mannesmann-Prozess verklagt, wird. Wird er frei gesprochen?... ne... ganz nicht.... eingestellt und den 10. teil als Strafe bezahlt... den 10. Teil von was?
Aber.... der war ja wichtig! War Berater von Angela Merkel und hat gesagt die Hypo Real Estate ist Systemrelevant und muss gerettet werden...... Aufgrunddessen musste jeder Mitarbeiter da täglich Millionen von Euro verbrennen, die mussten körperlich Arbeiten und das Geld mit Schubkarren auf einen Haufen..... Nee, war ja nur Berater..... Hmm, ach zu komplitziert.....
Ah jetzt, wenn man seine , ehemals "GEZ", Gebührenservice Gebühren. Nicht bezahlt, dann kommt schon kurze Zeit später Inkasso, bzw. der Gerichtsvollzieher. Finde ich voll gut das da klare Kante gezeigt wird. Wo kommen wir sonst hin? 😞
*Ironie off*
Alleine schon der Neusprechname für dieses Gesetz: Plattformen Steuertransparenzgesetz (PStTG)
Das liest sich so positiv, das kann einfach nicht schlecht sein, ähm.... das kann einfach nur gut sein!!!!!
Am 1. November versuche ich mein Geschlecht in trans parent ändern zu lassen, da ich mich nicht nur als rein männliches Elternteil fühle. Denn Essen kochen und Wäsche waschen mache ich unter anderem auch und ich fühle mich gut dabei 🙂
Wer im Text Satire findet, da besteht noch Hoffnung, alle Anderen bitte weiter gehen.....
Es ist die Frage, wie lange das so bleibt, dass private Veräusserungen steuerfrei bleiben. Sobald die Infrastruktur erstmal geschaffen ist, wird man sukzessive die Daumenschrauben enger ziehen.
Die müssen aber auch erst mal das Personal haben, welches diese Fälle prüft. Und davon gibt es sicher sehr viele Fälle. Soweit ich weiß, sind alle Finanzämter hoffnungslos unterbesetzt und arbeiten am absolut Limit. Wie soll das alles bearbeiten werden? Die Länder und der Bund wollen sicher nicht mehr Personal einsetzen
@@BlackNight603 Das meiste passiert doch durch Software-Algorithmen. Und irgendwann durch KI.
Der Einfallsreichtum in Sachen Steuererhebung nimmt kein Ende bei unserem Politikern. Wird Zeit, dass sie von ihren Diäten selbst Steuern zahlen
Machen sie doch?!
@@STEUERFIT.Selbststaendige Bekommen aber viel zu viel! Aktuell gerade mal wieder 6 % Erhöhung! 🤮
Herzlichen Dank für Deine Infos. Habe gestern die Mitteilung bekommen, dass ich 30 Transaktionen bei Ebay hatte und nun meine Steuernummer angeben soll.
Zu uns:
67 und 71 Jahre alt und Rentner. Wir haben nach Renovierungen alte Sachen aussortiert (Geschirr, Bücher, Spielzeug unserer Kinder)
Dazu bekomme ich von den Kindern Kleidung, auch von den Enkeln und andere Dinge, da alle berufstätig sind und wir Zeit haben.
Vieles bringe ich auch zur Tafel.
Wir haben als Rentner wie erwähnt viel Zeit. Mein Mann macht Fotos, ich schreibe die Texte für die Anzeigen und gemeinsam wandern wir zu Hermes und zum Briefkasten.
Das Geld überweisen wir dann voller Freude an die Familie.
Seit nun gestern die Nachricht kam, ist mir schon die Motivation genommen und ich überlege, alles zu Entsorgen
Die Erklärung mit den 2000 € und den 30 Anzeigen habe ich erst jetzt verstanden.
Bin noch unschlüssig, was ich mache. Wir haben keine wertvollen Sachen. Einfach Dinge, die für wenig Geld noch nutzbar sind.
Nochmals Danke für die Infos und einen schönen Tag😊
die Steuernummer muss in jedem Fall angegeben werden, ansonsten behält ebay die Beträge ein oder schliesst den Account. wenn es sich um keine wertvollen Sachen handelt, welche auch keine Neuware ist, ist - wie auch im Video besprochen - keine Gewerbetätigkeit zu erkennen.
Lol so ein pech muss man mal haben ich kenne leute die im monat 20 30 k umsatz machen auf nur cardmarket zb mit sammelkarten und haben weder gewerbe noch irgendwas jemals mit dem finanzamt zutun und das weiß ich zu 1000% sicherheit..
Ich kann Sie gut verstehen, da ich selber immer mal bei Kleinanzeigen verkaufe. Eigentlich können doch Ihre Schwierigkeiten nur entstanden sein, wenn Sie mehr als dreißig
Transaktionen zu Ende gebracht haben und diese dann mit dem Bezahlsystem von Kleinanzeigen berechnet haben. Könnte es daran liegen ? Alles Gute für Sie.
(Ich akzeptiere nur Überweisung oder Bar.
Wenn wie der Moderator sagt, die Chats nicht ausgelesen werden kann ja eigentlich niemand nachkommen welche Umsätze erzielt wurden, geschweige denn ob dort ein Gewinn entstanden ist. Denn es ist ja angeblich nur der Gewinn der Steuerpflicht nach sich zieht.)
Vielen Dank für das informative Video.
Jetzt verstehe ich auch, warum Ebay selbst für Abholungen die Zahlungsabwicklung über das Portal vorschreibt und zwingend eine Kontoverbindung angegeben werden muss.
Wie soll man bei Gebrauchten Gegenständen denn nachweisen können, wie lange man sie besessen hat ? Das ist doch gar nicht möglich, von allen Gegenständen Rechnungen/Nachweise zu besitzen !
Das ist das Problem. Da bist du in der Beweispflicht. Aber das Finanzamt ebenfalls. D.h. die müssen auch nachweisen, warum die glauben, dass du es nur eine kurze Zeit hattest. Bei hart auf hart ist das sogar Einzelentscheidung bzw. "Kuhhandel" 😀. Hatte bereits ein paar Betriebsprüfungen.
@@Bender_offiziell Was ein Irrsinn..
Immer bar☝️😕
@@lucyflower798 ja solange es noch geht, die CBDC werden kommen
11:10 die Aufregung ist begründet, denn es verkompliziert die Steuererklärung und wenn man auf mehreren Plattformen aktiv ist, kann man im Gesamten steuerpflichtig werden, daher müsste man jede Transaktion über das ganze Jahr für sich tracken. Ein mega Aufwand UND den Staat geht es einen Teufel an was ich privat mache.
Es verkompliziert die Steuererklärung in keiner Weise. Das ist kein Steuergesetz. Alles, was jetzt steuerpflichtig ist, war die ganze Zeit schon steuerpflichtig. Wenn du regelmäßig Dinge verkaufst, musst du das tracken. Das war aber schon immer so.
@@STEUERFIT.SelbststaendigeTheorie und Praxis, der Staat biegt sich selbst Geld/Vermögen so hin wie er möchte, beim Bürger aber pingelig kontrollieren ob er was auf dem virtuellen Flohmarkt verkauft, ätzend !
Vielen Dank für dieses informative und in "einfacher Sprache" gehaltene Video! Jetzt blicke ich dank Dir einigermaßen durch!
😂 um Steuerhinterziehung zu vermeiden... na dann wird es mal Zeit bei denen zu beginnen, die diese Gesetze einführen. Gleichzeitig alle Gesetze zu überprüfen, die deren Vorteil bisher gesichert haben.
Ich hab irgendwo gelesen, dass zahlungsdienstleister wie Paypal zukünftig auch Daten übermitteln. Weißt du, ob da was dran ist?
War bisher ja zumindest nicht so.
Super content btw!
Wie wäre es denn mit einer Beamtensteuer
Das heißt es wird auch dem Finanzamt gemeldet was ich dort genau verkauft habe? Verstößt das nicht gegen die Dsgvo oder sonstige Gesetze? Was ich kaufe oder verkaufe geht ja niemanden etwas an.
Das hast du wirklich sehr gut erklärt an Stelle 8:45 so viele wissen immer noch nich wie der Hase läuft und egal was man verkauft man wird schnell als gewerblich beschimpft obwohl die selber alle fast keine Ahnung haben
Super Information Danke :) super sympathisch und perfekt erklärt :)
das mit 30 Anzahl habe ich verstanden :) am besten immer wieder neuen Account erstellen 😂 und das ganze fängt mit null an 😀 selbstverständlich nicht mit gleicher İP Adresse 😊
Trotzdem ist das nur zum Nachteil der privaten Verkäufer. Egal wie einfach erklärt. Denn das Finanzamt hat die Daten und kann auch problemlos vom Verkäufer Belege anfordern für eine Versteuerung. Wie belegt man als Privater Verkäufer manche Einkäufe? Ich hebe doch nicht meine Belege auf. Für manches was man geschenkt bekommen hat, hat man auch keinen Beleg.
Es ändert sich einfach ne Menge, denn du musst als Privater Angst haben, das dir das Finanzamt jederzeit eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt und Belege fordert die nicht existent sind.
Allein diese Bürokratie die man nun als Privater beachten muss, ist unnormal. Und eine Unterstellung der gewerblichen Tätigkeit kann aus vielen Gründen erfolgen.
Mir wurde es anhand einer, JA einer! Handlung unterstellt. Bei einer Handlung kann man nicht von einer nachhaltigen Tätigkeit reden, daher konnte ich das abwehren. Aber ab wann geht man einer Nachhaltigen Tätigkeit nach? Wer legt die Grenze? Diese Grenze existiert nicht.
Und wie es ist z.b. bei Trading Cards? Sind das Gegenstände des täglichen Bedarfs? Oder Spekulationsgegenstand? Wir spielen aktiv mit Trading Cards, und verkaufen diese auch regelmäßig weil man aus den Boostern (Kartenpacks) immer unterschiedliche Karten zieht die man z.b. nicht braucht. Die werden dann verkauft und auf der selben Plattform die gewünschten Karten gekauft. Auch löst man mal sein Kartendeck auf und packt die zum Verkauf rein, das sind schnell 1000 Euro und viele kleine Transaktionen im Bereich von 2 Cent bis 100 Euro. Ist dies eine nachhaltige Tätigkeit? Man macht es ja dauerhaft, aber nicht um Geld zu verdienen, sondern um die umliebsamen Karten so gesehen gegen gewünschte zu tauschen.
Auch hier kann man keinen Beleg abgeben, weil die Boosterpacks alle die gleichen Preise haben, aber unterschiedlich teure Karten drin sein können. Alles absolut undurchsichtig.
Ich werde es erleben, hatte letztes Jahr um die 80 Verkäufe und 1900 Euro Umsatz. Wird sich ja dieses Jahr bei vielen zeigen wie harmlos dieses Gesetz ist. Ich denke, da werden noch viele heulen.
Ist der tägliche Tätigkeit auch auf Fahrzeugen bezogen, ist das dann auch steuerfrei
Bedeutet das, wenn ich einen Gegenstand des täglichen Bedarfs für mehr als 600€ verkaufe, dann bleibt dies weiterhin steuerfrei, weil eben ein Gegenstand des täglichen Bedarfs?
Ja, genau 🙂
Hallo
Danke für das Video und die Erklärung was das alles jetzt bedeutet.
Dazu habe ich noch eine Frage. Ich habe im Jahr 2023 einen Teil meiner Modelleisenbahn auf eBay verkauft und bin über dieser Freigrenze. Muss ich dann bei der Steuererklärung für das Jahr 2023, dann diesen Betrag angeben oder nur das was ich plus gemacht habe?
Das Jahr 2022 müsste ja schon abgeschlossen sein und da kann dann nicht's mehr kommen?
Du brauchst die Verkäufe nur angeben, wenn sie steuerpflichtig sind. Wenn du die Modelleisenbahn also länger als ein Jahr besessen hast oder einen Verlust gemacht hast, brauchst du sie nicht angeben.
2000€ ist so unfassbar lächerlich.
Wie genau wird es übermittelt? Einfach der gesamte Umsatz aus einem Jahr. Oder spielt das eine Rolle wieviel man in welchem Monat erziehlt hat?
Das ist wahrscheinlich je Plattform anders. Die werden ihr System haben. Ich glaube, da hast du als User kaum einen Einblick bzw. frag doch beim Anbieter nach 😀
Ich habe eine kurze Frage, du sagst ja das man die Privatverkäufe auch in der Steuererklärung angeben muss, bedeutet das also das man wirklich alle Sachen die man Privat verkauft hat eintragen muss also zb auch Sammlungsauflösungen?
Hallo!
Ist ein Körperspray, Eau de Toilette oder Parfüm ein Gegenstand des täglichen Bedarfs ? VG
Tolles Video, wirklich gut erklärt. Eine Frage zu diesem Thema: Wenn man seine Steuererklärung macht, mit Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer kann man die Einkommensteuer über Anbieter X verschicken und die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer selbst über Elster oder muss alles zusammen gleichzeitig verschickt werden?
Ja, du kannst verschiedene Tools nutzen. Überhaupt gar kein Problem
Hallo, ich habe im Kalenderjahr 2023 durch Verkäufe von Lego mehr als die 2000€ erwirtschaftet. Auktionen waren es ungefähr 60 - 70.
Auch im Jahr 2024 wird es mehr sein als 30 Verkäufe und 2000€ Umsatz.
Weil ich Schulden bezahlen muss und ich mein Hobby Lego nicht mehr ausführen kann, hab mir 2 Finger gebrochen und nun fehlt die Motorik, daher wird die Sammlung nach und nach verkauft.
Fällt Lego auch unter Alltagsgegenstände?
LG
Hi Melchior,
vielen Dank für das super Video.
Kannst du das ganze auch kurz anhand von z. B. rebuy und ZOXS Ankauf erklären ?
Betrifft das diese Betreiber ebenso ?
Danke und Grüße
Hätte es das vor 15 Jahren gegeben, wäre unser AirBnB Hustler aus dem Video schnell... aufgewacht 🤣
In der Tat 😂😂😂
Hi, danke wieder für das Klasse Video.
Ich hab Mal ne aktuelle Frage bezüglich UstVA, bin Kleinunternehmer, habe eine Reverse Charge Rechnung bekommen.
Und muss daher jetzt vierteljährlich die UstVA abgeben.
Für 2023 4. Quartal habe ich Sie am 3.1 eingereicht. Fällig sind ca 0,38 € .
Habe ganz zum Start der Tätigkeit nein Lastschriftmandat für alle Steuerarten dem Finanzamt erteilt.
Bislang wurde immernoch nix eingezogen l, sollte ich mir Gedanken machen, vllt Mal anrufen oder brauchen die immer so lange.
Möchte am Ende bloß net als Steuerhinterziehung dastehen.
Danke schon mal.
Das Finanzamt sammelt diese kleinen Beträge. Unter einem EUR wird normal nix eingezogen. Sobald du die Jahreserklärung machst, darfst du eben nicht angeben, dass du unterjährig die Vorauszahlung getätigt hast. Und dann erscheint die Endsumme in der Jahreserklärung. Hinweis: Mache eine Einzugsermächtigung, falls du keine hast. In deinem Kommentar konnte ich es nicht raus lesen. Dann verpasst du keine Zahl-Termine!
@@Bender_offiziell danke für die Antwort.
Habe das inzwischen auch mit meinem Finanzamt geklärt.
Hab schon zum Beginn, wie in meiner Frage steht, vllt etwas versteckt, ein Lastschriftmandat für das Amt erteilt.
wie sieht es mit privaten Sammlungen ( z.B. Modellbahnen) aus, sind diese Gegenstände des täglichen Bedarfs? Vielen Dank für die Antwort
Du stehst dem FA gegenüber immer in der Beweispflicht.
@@Bone-Breaker Eigentlich ist dem nicht so, denn als Privatperson (und demnach auch als privater Verkäufer) bist du nicht verpflichtet Belege aufzubewahren.
Das ist das perfide an der Sache, denn nun wird das FA natürlich wieder versuchen, Privatverkäufe als Gewerbe zu bewerten und die Leute stehen dumm dar, da sie keine Belege für den Erwerb haben.
wohl kaum, ich habe keine und denke mal 90% hier haben auch keine....
Danke das du dich diesem Thema verständlich angenommen hast👍
Mag ja sein, dass man nicht Steuern nachzahlen muss, aber man muss sich rechtfertigen....ergo man wird immer gläsener.
Diese Wegelagerei geht mir massiv auf den Sack.
Würde mal gerne ein umfassendes Video über Steuern bei Amazon FBA sehen. Auf was man eben so achten muss und welche Erklärungen ich eigentlich machen muss. Super videos!!
Dazu gibt’s doch schon Content ohne Ende
aber gerade bei z.B. EBay Kleinanzeigen weiß doch Kleinanzeigen nicht für wieviel der Artikel - bei z.B. Bar per Abholung - verkauft wurde.
Deswegen habe ich das Beispiel ja auch im Video gezeigt und erklärt, wie sie das Gesetz interpretieren 🙂 Ab 11:28
Ich habe eine Frage. Kann man die Steuererklärung auch selbst über Datev machen? Ohne Steuerberater? Wenn ja bekomme ich die Daten von den Vorjahren die mein Steuerberater gebucht hat?
via Datev eher nicht, ich glaube, die Accounts bekommen nur Steuerberater (eine fürchterliche, vom Staat geschützte Lobby) ausserdem ist die Software teuer.
Du kannst dir aber eine Buchaltungssoftware mit Elser Schnittstelle kaufen und damit alle relevanten Steuermeldungen online machen - mit gewissen Einschränkungen: wenn du als UG oder GmbH auch eine KöschSt Erklärung abgeben musst - vergiss es. Geht schlicht und ergreifend nicht via Elster (hab ich mal versucht, es hagelt Fehlermeldungen und weder das FA noch die Elster Hotlien können helfen) und Programme, die das können, sind Arschteuer.
Als Einzelunternehmer tut‘s auch preiswerte Software.
Du bekommst normalerweise bei DATEV keine Software. Das bekommen nur Steuerberater. Ist nicht so wie Lexware. Aber es gibt Software, die können DATEV-Daten importieren. Aber damit habe ich eher nur schlechte Erfahrung. Du kannst aber die Daten vom Steuerberater auf PFD-Drucken lassen (wenn er nett ist) und dann abschreiben.
Datev gibt die Software (seit der Gründung) nur an "Fachpersonal". Das sind die Steuerberater und seit einigen Jahren auch Anwälte. Inzwischen bieten sie auch Software, die Unternehmen selbst nutzen können, aber auch dies in Kooperation mit einem Steuerberater/Anwalt.
Mit einem Datev - Programm wirst du also keine Einkommensteuer machen können (und vielleicht auch nicht wollen, die sind nicht grade als "billig" bekannt 😇 und haben für ihre Programme auch hohe Systemvoraussetzungen (und zwingende Office - Installation).
Da wird sich auch in Zukunft nichts dran ändern, die Datev will an ihrer Bindung an die Steuerberater festhalten.
Habe mal irgendwo gelesen, Steuern sind organisierter Raub
Die Aufregung ist unbegründet?
Sorry, aber genauso wie man Steuerhinterziehung schlecht finden kann, so kann man auch den ungerechtfertigten Bruch des Datenschutzes schlecht finden.
Wie du selbst gesagt hast: Ich muss lediglich meinen Gebrauchtwagen (was wohl in aller Regel über 2k€ sein wird) über eine Plattform verkaufen und das Finanzamt bekommt SÄMTLICHE Daten. Und wenn ich meine alten Sachen verticke, dann geht das Finanzamt rein garnichts an.
Davon abgesehen sind 30 Transaktionen pro Jahr (also 2,5 im Monat) oder 2.000€ (also 167€ im Monat) bei weitem keine Werte, bei denen man pauschal eine gewerbliche Tätigkeit vermuten kann.
Ich glaube das mit dem Gebrauchtwagen passt so nicht, denn der eigentliche Verkaufsvorgang findet ja nicht über die Platform statt, sprich der Käufer überweist ja nicht an die Platform und diese an dich. Du schaltest dort deine Anzeige, du bekommst Anrufe oder Emails und am Ende wenn dein Auto verkauft ist oder nicht "löschst" du deine Anzeige auf der Plattform ohne hinweis ob das Auto verkauft wurde oder nicht.
Huhu, muss der Gegenstand der verkauft wird klar deklariert werden?
z.b kaufe ich privat von Oldtimern Ersatzteile und verkaufe diese an meine Kunden, muss ich dann aufführen was es für ein Ersatzteil war oder reicht „Ersatzteil“
LG
Wie ist es bei einmaligen Verkauf eines Autos? Wie ist es da mit dem täglichen Bedarf? Also wenn man es einmalig verkaufen möchte um sich ein neues Auto zu kaufen. Kann man dass auch so zählen?
Wer hat den bitte für den ganzen alten Ramsch im Haushalt noch die Quittungen? Wie soll ich nachweisen, dass ich etwas kürzer oder länger als ein Jahr besessen habe, wenn keine Quittungen mehr vorhanden sind?
Tipp: Wenn du ein Gerät neu gekauft hast, wo es erschienen ist, dann hast ja das Herstellungsjahr. So kann man damit auch mit dem Finanzamt sprechen.
Hi, mal so eine Frage da hin geworfen. Gibt es bei euch in der Kontist Steuerberatung auch Berater die spezialisiert für E-commerce bzw. Dropshipping sind ??
Hey 👋 Ich bin seit etwa einem halben Jahr nicht mehr bei Kontist. Und Kontist schließt leider eCommerce bei den Mandanten aus 😕
Das heißt man muss auch über die Plattform verkaufen/kaufen, was ist mit Banküberweisungen?
Davon weiß die Plattform normalerweise dann ja nichts und kann es entsprechend auch nicht melden.
Hallo Melchior, danke für das informative Video. Wie ist es mit Hundesitting über eine Online Plattform wenn man über 2000€ in 2023 und 14 Buchungen über die Plattform hatte? Gilt das dann schon als Gewerbe und wenn ja, muss man das dann rückwirkend ein Gewerbe anmelden? Und was ist mit den Jahren davor? Werden die Daten auch übermittelt? Oder ist das irrelevant weil das Gesetz erst ab 2023 gilt?
Zählen gebrauchte Musikinstrumente als Gegenstände zum täglichen Gebrauch?
Dann kann ich meine Sachen ja besser im Müll schmeißen.....
Video anscheinend nicht geguckt 😅
Privatsphäre und Datenschutz gilt nicht für Finanzbehörden!
Stimmt, aber war das schon jemals in der Menschheitsgeschichte der Fall?
Ich mein, früher durfte der König nicht nur über dein Vermögen bestimmen, sondern auch entscheiden, welchen Beruf du ausübst und wen du heiratest 😅
Die übermittelten Daten müssen von den Behörden ja auch ausgewertet werden. Was ist mit "relevante Transaktionen" gemeint? Ist es sinnvoll, bei relevanten Dingen in die Artikelbeschreibung den Einkaufspreis schreiben, oder wie lange man den Gegenstand im Besitz hatte? Um den Prüfern den Wind aus den Segeln zu nehmen, oder bekommen die die Artikelbeschreibung nicht zu Gesicht?
Meine Vermutung ist, dass die erst mal die Zahlen bekommen. Dann merken die "hoppla" da ist einer, der macht sehr viel Umsatz und dann kommen die auf dich zu. Und du musste eben beweisen, dass es a) nur deinen eigenen Sachen waren und b) dass du sozusagen nur deinen Keller leer geräumt hast. Also das du nicht auf einem Flohmarkt warst und dort gekauft und dann wieder verkauft hast => Gewinnerzielungsabsicht.
ne, ist ihre nachweispflicht wenn der wert überschritten und gemeldet wurde, die melden sich ...keine angst :-)
Danke für das interessante Video.
Wie ist das denn eigentlich, wenn ich einen Gegenstand verkaufe, über den ich gar keinen Kaufbeleg habe, etwa ein vor x Jahren von der Oma geerbtes Schmuckstück oder einen Dachbodenfund? Wie soll denn da nachgewiesen werden, wie lange man das Teil schon hatte oder was es in der Anschaffung mal gekostet hat, also ob ich überhaupt einen Gewinn gemacht habe ?
Ich gib nicht oft ein like aber dir mußte ich eins geben, sauber erklärt
Von dir würde ich gerne auchmal sehn wie man eine eine Steuer erklärung macht , oder buchführt im reselling danke für dein Video
Danke für das Lob! 🤩
Zumindest für die Steuererklärung haben wir tatsächlich Videos. Hier eine kleine Auswahl:
Let's Steuererklärung Teil 2: ua-cam.com/video/IJ-8Ri_bWcU/v-deo.htmlsi=TkosI6U7fsH44ADb
EÜR mit ELSTER online: ua-cam.com/video/LwjXUf7O3uI/v-deo.htmlsi=GtY7g7LwGMovHa0L
Anlage G mit ELSTER online: ua-cam.com/video/MOpU_-3H_co/v-deo.htmlsi=CS70lhNvbEKnKN6r
Umsatzsteuererklärung mit WISO: ua-cam.com/video/MT0sdONsOzM/v-deo.htmlsi=Wz7kVJLrvtcVdVkG
Danke für das aufklärende und interessante Video.
Sehr gutes Video. Danke dafür.
Kannst du mal grob aufschlüsseln, was denn alles Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind? Oder ist das oft Ermessenssache?
Das ist leider nirgendwo so 100% klar geregelt und es gibt einige Urteile dazu. Man findet aber immer die Formulierung "Gegenstände mit fehlendem Wertsteigerungspotenzial".
Also alles, was man kauft, um es zu verbrauchen oder abzunutzen. Das wären dann Autos, Kleidung, Spielzeug, Möbel, Küchengeräte etc.
Steuerpflichtig sind also Dinge, die ein Wertsteigerungspotential haben: Kunst, Schmuck, Münzen, Bitcoin, Sammlungen generell.
@@STEUERFIT.Selbststaendigewenn z.B. Artikel aus meiner Sammlung länger als ein Jahr bei mir sind, ist es ja so wie ich verstanden habe steuerfrei bei Verkauf, das Problem ist nur, wie beweist man das man es wirklich länger als ein Jahr besessen hat. Wenn man noch Belege hat OK aber es gibt ja Leute die alles auf Flohmärkten für ihre Sammlungen zusammentragen, da hat man dann in der Regel nichts als Beweis, wie ist es in so einem Fall?
Ich würde es einfach so genau wie möglich dokumentieren. Das ganze Gesetz ist auch absolut nicht dafür da, irgendwelchen Hobbysammlern das Leben schwer zu machen.
Auf solchen Plattformen tummeln sich große Unternehmen, die 100 Tausende bis Millionen umsetzen. Die werden verfolgt.
der Staat braucht Geld überall klaffen Steuerlöcher....Kleinvieh macht auch Mist, nicht zu vergessen!
@@STEUERFIT.Selbststaendige das ist wieder etwas schwammig, man kann ja das meiste sammeln und in jedem Produktbereich gibt es dabei viele Exemplare mit Wertsteigerungspotential (ob sie dieses Potential auch erfüllen, lässt sich vorher kaum abschätzen). demnach wäre jede Bücher- , Überraschungsei- oder Schallplattensammlung, egal wie man sie wieder veräussert, "generell steuerpflichtig". Weil sie nicht abnutzen und möglicherweise im Wert steigen könnten. die meisten Exemplare verlieren jedoch drastisch an Wert.
Werden auch die Daten für vergangene Jahre gemeldet?
Was ich noch nicht verstanden habe: es ist klar, wenn ich über Flohmärkte ziehe und dort nach Schallplatten (zum Beispiel) suche, die ich wiederverkaufen kann und das regelmäßig mache, dann ist das mit Gewinnerzielungsabsicht und somit gewerblich (wobei da aber die Frage wäre, wie kann ich denn die Einkaufpreise nachweisen? Die quitiert mir doch keiner auf dem Flohmarkt)
Wenn ich jetzt aber meine eigene, über Jahre aufgebaute Sammlung aus irgendwelchen Gründen auflösen möchte und regelmäßig jeden Monat 5 Stück einstelle und damit *vielleicht* Gewinn mache (weil ich die Einkaufspreise gar nicht mehr weiß), was ist dann mit der Steuerpflicht? Müsste dem Finanzamt ein altes Foto von mir inmitten meiner Sammlung reichen, oder Aussagen von Freunden, dass ich "schon immer" Platten gesammelt habe etc..., dass es eben keine gewerliche Tätigkeit ist. Oder zählt schon die Absicht, damit die Rente kontinuierlich etwas aufzubessern als "Gewinnerzielungsabsicht"?
Meine Meinung: ich denke, dass die Schallplattten damals mehr gekostet haben, las du sie nun verkaufen kannst. Du musst eben nur darlegen, dass du deinen Keller leer räumst und ausmistest. Da besteht normal keine Gewinnerzielungsabsicht. Andere werfen das zeug auf den Müll 🙂.
Aber es ist richtig: Wenn du regelmäßig was bei Flohmärkten kaufst und wieder verkaufst, dann musst du das anmelden wegen Gewinnerzielungsabsicht.
Hallo eine Frage kann ich 29 verkäufe für 1900 euro auf ebay tätigen und dann noch 29 auf rebuy und noch 29 auf momox und die Plattformen würden es nicht melden ?
Danke
Ja 👍
Finde ich witzig, denn eBay Kleinanzeigen hat keine dieser Informationen, die gesendet werden sollen, über die User. ^^ Zumal ja auch gar nicht sicher festgestellt werden kann, ob etwas verkauft wurde oder es einfach nur wieder von der Plattform gelöscht wurde.
Hab ich mir auch gedacht, Kleinanzeigen hat das aber auch irgendwo mal geschrieben das sie das nicht kontrollieren können!
Habe habe Eindruck, wenn man schonmal unbedarft dieses bekloppte Zahlsystem genutzt oder damit in Kontakt gekommen ist, dann haben sie anscheinend einige deiner Daten... Vervollständigt sich manchmal in den Formularen, worüber ich mich wunderte, da nur mit Pseudonym angemeldet...
Ein sehr gutes Video, es wurde immer behauptet das Kleinanzeigen die Chats mitliest und auch übersendet.
Bei einer Abholung, kann ja immer wieder sein, das es doch zu keinem Kauf kommt. Außerdem ist es doch schwierig, wenn man nicht das Verkaufssystem von Kleinanzeigen nutzt, wie soll man jede Transaktion mit PayPal, Überweisung etc. kontrollieren?
Die Chats werden nicht gelesen und übermittelt. Das war schon immer absoluter Quatsch.
hallo Erhalte ich von EBAY eine Mail Information mit den weitergeleiteten Daten?
Anzahl der Transaktionen und Gesamtumsatz
nein, warum auch, ist bestandteil der geschäftsbedingungen die du aktzeptierst wenn du dort registriert bist
@@neostarfromearth107
Wie nein, wenn die petzen, dann sollen die das mitteilen.
Mit diesem Gesetz ist Ebay & Co zu tode verurteilt, deswegen auch jetzt ohne Gebühren, da die sich zu retten versuchen.
Ein klasse und verständlicher Beitrag. Ich hoffe ich habe es verstanden, d.h. Ich habe vor 10 Star Wars Figuren gekauf/gesammelt zu meinem Privatvergnügen, also Spielzeug. Verkauf ich es heute über ebay, dann hätte ich keine Probleme. Hätte ich vor 10 Jahren schon teure Sammlerfiguren als Sammlr gekauft, wäre es, weil länger als 10 jahre her, auch kein Problem mit dem Transparenzgesetzt, Oder?
Super Video, muss ich jetzt alle Belege aufheben? Man hat ja manchmal manches altes Zeug rumliegen.
Ich würde Belege ein Jahr aufbewahren. Danach sind Verkäufe ja sowieso steuerfrei.
Der Traum vom gläsernen Bürger wird wahr!
Der ist leider schon Realität.
zahlst du bar oder digital ?
@@neostarfromearth107 wo es möglich ist bar.
Sind Pc-Komponenten auch Gegenstände des täglichen Alltags?
Ja 👍
enthält
„Tägliche Bedarf“ auch Laptops?
Ja 👍
Danke für das video und für das aufschlüsseln der informationen!
Hi.
Ich spiele sehr gerne Videospiele. Habe natürlich eine entsprechende große Sammlung.
Was ist wenn ich diese dann auflöse?
Meine Sammlung umfasst ca 180 DS und auch über 100 3DS Spiele. Also schon eine hohe Menge. Aber nichts doppelt. Das ist im Grunde genommen doch Spielzeug oder? Also demnach Dinge des alltäglichen Gebrauchs.
Wenn ich die Sammlung nun auflösen würde, und ich habe die Spiele nun schon lange mehr als ein Jahr, wäre dies dann steuerpflichtig?
Lg Marco
Hallo, wie verhält sich das bei Auktionen mit Startgebot 1 Euro. Es kann ja sein, dass ich hier Gewinn mache, den ich aber nicht beeinflussen kann (z.B. bei Sammlerwert). Gibt es hier einen Unterschied zum Sofort-Kauf, wo ich den Verkaufspreis festlege? Danke für deine Videos😉
Geht um die umsatzgrenze, da ist dein Gewinn erstmal zweitrangig
Hallo,
Sehr nützliche Informationen, aber wo muss ich dieses Einkommen in meiner Steuererklärung angeben?
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften:
1. Haben Sie Grundstücke, Wohnungen, Häuser oder grundstücksgleiche Rechte in 2023 veräußert?
2. Haben Sie Einkünfte aus der Veräußerung virtueller Währungen und / oder sonstiger
Token erzielt
3. Haben Sie andere Wirtschaftsgüter (z.B. Gold, Antiquitäten, Gemälde etc.) verkauft.
4. Haben Sie Gesellschaftsanteile 2023 verkauft?
Ich verstehe gar nichts...jeder redet darüber, aber nicht genau, wo soll angeben?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihr
Mit freundlichen Grüßen
GC.
Was hast du denn verkauft und musst du die Sachen überhaupt angeben?
Kannst du bitte ein Tutorial machen, wie das alles in Elster einzutragen ist?
Bei mir ist's bissl komplizierter. Im gesamten Jahr 2023 habe ich über EBay mehr als 10.000€ Umsatz gemacht. Und ja, ich habe diese Dinge, die ich verkauft habe, weniger als ein Jahr besessen. Wichtig dabei ist, dass meine Ausgaben deutlich höher gewesen sind. Nur bei wenigen Sachen bin ich mit einem plus rausgegangen.
Und in diesem habe ich mit ca 10 Verkäufen auf EBay schon über 2000€ Umsatz gemacht.
Schnellst möglich ein Kleingewerbe anmelden? Rückwirkend?
Naja hier wirkt es eher, dass es Hobby ist. Weil du dann auch mit "Absicht" mit Verlust verkauft hast. Gebrauchtgegenstände hatten ja einen Anschafffungswert und normalerweise wird imemr mit Verlust verkauft. Hier musst du dir gedanken machen, ob du das weiter so machen willst. Also als Händler, dann auf jeden Fall anmelden. Du kannst natürlich auch bei Finanzamt anfragen und deinen Fall schildern. Aber das ist immer Risiko, weil wenn die Entscheiden, dass es ein Gewerbe gewesen wäre, dann is tes etwas doof. Du musst dich halt richtig ausdrücken, dass du keine Gewinne machen willst. War halt zufall... Und sonst lieber zu einem Steuerberater gehen. UA-cam ist keine rechtsichere Beratung.
Einfach nicht mehr über Ebay verkaufen, sprich keine Platform wo der Bezaldienst integriert ist, denn nur dann werden deine Daten weitergegeben. Sprich Kleinanzeigen ohne Bezahlservice oder ähnlich.
Da hätte ich jetzt auch Schiss ehrlich gesagt. Wie hast du dich entschieden? Das ist ja schon viel Geld. Bei mir sind es auch über 2000 € aber hauptsächlich für ältere Bücher, hab meine private Bibliothek eingestellt (einzelne Bücher oder Bundles).
Kann ich die Daten beim FA einsehen? UStVA?
Leider nicht! Das wäre so ein riesiger Vorteil gewesen.
Was ist wenn ich gelegentlich alte Münzen verkaufe und über 2000e komme? Lg
Darf man denn z.B. 30 Verkäufe (oder eben die 2000 €) auf eBay und dann nochmal 30 Verkäufe auf Kleinanzeigen haben und trotzdem noch freigestellt sein? Oder gilt das plattformübergreifend für alle in einem Jahr insgesamt getätigten Online-Verkäufe?
Wovon freigestellt? Die Steuerpflicht hat ja nichts mit den beiden Grenzen zu tun.
Wie sieht es bei Produkttestern aus. Ich verkaufe nichts und die Sachen werden mir kostenlos zur Verfügung gestellt. 1/2 Jahr bleiben sie im Eigentum des Herstellers. Wenn es sie nicht zurück fordert. Soll ich sie entsorgen?? Klar nutze ich sie für die Testung im Haushalt und prüfe sie. Bekomme aber kein Gehalt. Eben ein tolles Hobby für Neugierige 😅
Wie sieht das beim Thema PayPal aus, wenn darüber Zahlungen eingehen. Z.b. PayPal Freunde
PayPal gilt zumindest nach dem Gesetz nicht als Onlineplattform
Also könnte ich 29 artikel für 1999€ auf ebay verkaufen dann auf kleinanzeigen etc. Und keine plattform würde etwas melden?
Ja 👍
Auf kleinanzeigen kannst du auch für 5000€ verkaufen, nur nicht das interne bezahlsystem nutzen und schon ist die transaktion nicht getrackt !
achso, ich habe Pflichten gegenüber dem Finanzamt weil ich für die ein Gewerblicher Verkäufer bin ... damit habe ich doch auch Rechte ! Ich kaufe die Dinge und bringe sie zur Post mit dem PKW.. ich brauche ein Internet .. ein Mobil Telefon ... ein Raum in dem die Dinge die verkaufe (lagern) ich habe einen neuen PC mit Monitor gekauft .... ???? das ist gewerbliche Arbeit ! die mir vorgeworfen wird obwohl ich eigentlich Sammler bin der auch verkauft und seine Sammlung zu erweitern
Herrlich das die Namen der Gesetze immer mehr aus diesem positivem Neusprech kommen. Alleine bei der Aussprache der Namen wird mir immer ganz warm uns Herz, denn sowas Gutklingendes kann ja nie "Schlecht" sein 🙂
Scherz beiseite, das Problem ist das man streng genommen für jede Sache die man verkauft für mindestens 2 Jahre den Nachweis (Rechnungskopie, etc.) behalten muss um zu beweisen das man ein Gerät mit Verlust verkauft hat. In meinem Fall habe ich die 20 Jährige Kellersammlung an Rechnern und Notebooks bei Kleinanzeigen und Ebay vertickt. Da könnte ja schon ein Gericht bei der Anzahl der Aktionen ein Gewerbe mit Gewinnabsicht interpretieren. Sollen sie das mal machen. Wenn ich nachweisen kann das alles zusammen überwigend mit Verlust verkauft wurde, darf man dann den Verlust bei der Lohnsteuererkläung angeben und man bekommt vom Staat dann Gels zurück?
Wenn die sagen würden, du musst es anmelden und du nachweist, dass du Verluste damit gemacht hast, dann bekommst auch was zurück vom Staat 😀. Aber werden die normal nicht machen. Außer du hat vor noch mehr zu verkaufen von anderen Personen/Flohmärkten.
@@Bender_offiziell
Ja, aber pass auf. Die kommen bestimmt noch auf so eine Idee wie bei den Aktien und Fonds. Vertikale Abschreibung heisst das? Wenn Verlust von Aktien nur mit Gewinn von Aktien gegengerechnet werden darf.
Hallo hab ein paar Frage. Ich Verkaufe selbst auf ebay (Privat) ich habe jetzt die Aufforderung bekommen meine Steueridentifikatonsnummer anzugeben und bin dies nun auch nachgegangen was passiert nun genau? Bekomme ich einen Brief vom Finanzamt? Werde ich sogar als Gewerblich eingestuft? Ich verkaufe jedoch nur altes Spielzeug spricht z.B siku Traktoren, autos usw. Lego, Brettspiele und alles was zu Spielzeug gehört. Zudem hatte ich im letzten Jahr 175 Verkäufe an Spielzeug
Hallo, geht mir ähnlich. Ich löse meine private Bibliothek auf, die hauptsächlich Bücher, die älter als 2 Jahre sind, beinhaltet. Ich komme auch leicht über die angegebenen Limits und habe jetzt die Infos erhalten, dass ich die Steuer ID angeben soll. Ich bin noch am Überlegen pb ich einfach nix angeben, alle Angebote lösche und für immer und ewig auf Ebay scheiße ... aber natürlich war es schon ganz ohne großen Aufwand nebenbei etwas zu verdienen
Ist es eine Tätigkeit mit der "nachhaltig Gewinn erzielen" willst?
Nein es ist nicht. Du bist ja nicht nachhaltig also dauerhaft Gewinn erzielen. Du willst nur einmal alle deine Bücher aus privatem Besitz loswerden
die du länger als ein Jahr bereits besitzt. Also schon allein aufgrund der Spekulationsfrist steuerfrei. Außerdem machst du keinen Gewinn weil die Bücher mit Sicherheit mal mehr gekostet haben als Du jetzt dafür kriegst.
Ist alles in diesem Video enthalten. Wundert mich also dass die Frage kommt ;-)
@@marinafishspakoln8488 da hast du natürlich absolut recht. Rein theoretisch könnte einem aber immer noch vorgeworfen werden, dass man damit eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Aber dann hätte man ja o.g. Argumente.
@@BlackNight603 richtig, die Argumentation ist wichtig.
Am besten ist, wenn du diese dokumentierst und in deinen Ordner von der Steuererklärung deiner Einkommensteuer abheftest. Wenn irgendwann Nachfragen sind, hast du alle Unterlagen zur Hand.
Denn Nachfragen können bis zu 10 Jahre später kommen.
Sehr gutes Video. Ich frag mich noch wie ich das in der Steuererklärung angeben muss. Ich hab bei Ebay für ca. 3500 Euro Sachen verkauft, aber 90% waren gebrauchte Alltagsgegenstände. Mit Kindern fällt halt viel an. Wirklicher Gewinn war nur bei einer Sache mit rund 500 Euro. Gebe ich jetzt nur die eine Sache an, oder den kompletten Ebay Umsatz mit insgesamt 500 Euro Gewinn?
Du gibst nur die eine Sache an in der Anlage SO.
@@STEUERFIT.Selbststaendigebis 600€ ist doch steuerfrei also muss gar nichts angegeben werden eigentlich oder?
@@Assitony3434 ab 2024 sind wohl 1000 Euro steuerfrei, bei Eheleuten 2 x € 1000,-
Hallo, und was bedeutet „Transaktion getätigt“? Bei einem Auftrag auf Upwork laufen dann mindestens 2 Transaktionen - Umsatz und 20% für Upwork.
Wie die Plattformen das Gesetz interpretieren, ist sehr verschieden. Aber fast alle großen Plattformen haben Infoseiten dazu veröffentlicht.
Die von Upwork findest du hier: support.upwork.com/hc/en-us/articles/23852018972819-Report-income-in-the-EU-DAC7
Hallo,
ich wollte dem Link zur Hilfeseite von Vinted folgen, aber diese führt nur allgemein ins Hilfe Center.
Ich habe auch über die Suche nix gefunden ...
Haben Sie evtl. nochmal einen aktuellen Link zur Hand ?
Herzliche Grüße
Hallo Christian! :)
Dieser Link sollte die Infos beinhalten, die du suchst: www.vinted.de/dac7
EIne Frage habe ich noch. Ich würde gerne meine Spielzeugsammlung verkaufen,, dazu comics und Figuren. Alles was sich inn den letzten 40 Jahren angesammelt hat. Muss ich dieses ganze ZEugs dann versteuern? Leider kann ich den Ek natürlich nicht belegen
Nein, das sind Dinge des täglichen Bedarfs.
Was ist wenn ich für einen Zeitraum von ca. 2 Monaten im Mai/Juni als großer Hobbygärtner selbst gezogene Pflanzen (wie seltene Chili - als Testobjekt gestartet in 2023 und jetzt etwas ausgebaut) verkaufe und damit die Grenze 30/2000 überschritten habe (mind doppelt...) - ich aber um dieses Hobby auch auszuüben (seit 2 Jahren in Rente...) viele (auch kostpieligere Dinge) anschaffen musste (2 kl. Gewächshäuser, Samen, teuren Dünger, Erde, Werkzeuge, teures Wasserfass, Pflanzgefäße und sehr viel mehr - wie natürlich auch die Verpackung und das Porto für die angebotenen Pflänzchen) die den Umsatz - nein den Gewinn sozusagen erheblich schmälern. MUSS ich mich hier Gedanken machen hierfür eine Steuererklärung für 2024 abzugeben. Ich habe zwar (immer noch) einen Steuerberater - ABER Sie sind in diesem Thema versiert und können diese Frage sicher prompt beantworten. ... Natürlich verkaufe ich auch Dinge des täglichen Bedarfs (Kleidung, Bücher etc etc etc, da ich (eben weil ich nicht mehr arbeite) meinen fast für 25 Jahren bestehenden Zweitwohnsitz aufgegeben habe. Da hat sich soviel angesammelt (eine Garage voll mit 'Krempel' den ich doppelt habe ...im Laufe der Jahre von der Brotmaschine bis zu Schuhen etc. alles halt was man sich so vorstellen kann)
ICH DANKE FÜR EIN FEEDBACK
Wenn ich seit 2019 auf einer Plattform tätig bin, aber mich erst 2021 offiziell selbstständig gemacht habe, werden diese Einnahmen dann auch gemeldet? Oder erst ab 1.1.2023? Bzw. können auch ältere Umsätze vor 2023 bei den Plattform angefragt werden?
Umsätze, die vor dem 1. Januar 2023 erzielt wurden, sind von dieser Meldepflicht nicht betroffen.
Ersteinmal Danke für die Aufklärung. Ich habe aber noch eine Frage auf deren Aspekt bisher gar nicht eingegangen wurde. Seit diesem Jahr muss auch der Wert von Produkten die kostenlos zum Testen überlassen wurden an das Finanzamt gemeldet werden. Jedenfalls macht Amazon das jetzt und wollte dafür auch die Steuernummer etc. haben. Wie ist das denn da? Man bekommt von Amazon den Wert der Produkte zwar jetzt genannt (Vorher stand da immer nur 0 Euro) Aber ab wann muss man das denn Versteuern? Das sind ja oft Produkte die man nicht bestellt hätte wenn man sie nicht hätte testen wollen und verkaufen darf man sie nicht, daher kann es doch nicht sein das die mit dem vollen Wert angerechnet werden oder wie sieht das da aus?
@STEUERFIT.Selbststaendige Wäre cool wenn du dazu was sagen könntest. Das Thema ist gerade recht aktuell
Also muss ich, wenn ich auf dem Flohmarkt was verkaufe, alles aufschreiben, weil ich das in der Steuererklärung angeben muss?
Video bitte komplett anhören und Frage selbst beantworten. Das kommt drauf an ob du die Sachen die du auf dem flohmarkt verkauft aus deinen privaten Besitz nimmst und länger als ein Jahr besessen hast. Oder du sie extra für den flohmarkt eingekauft hast.
Erstmal danke für das Video, ich weiß nicht so ganz was ich jetzt machen soll. Ich habe kein gewerbe angemeldet und bin über diese grenze leicht drübet. Kann ich jetzt noch ein Gewerbe anmelden und das dann in die Steuererklärung mitnehmen?
Achso und glaubst du, dass das Finanzamt auch wirklich bei jedem das nachprüft und was kriegt man für eine Strafe (habe auf ebay verkauft)
Über welche Grenze? Über 2000 Euro?
Das führt ja gerade NICHT automatisch zu einer Steuerpflicht.
@@STEUERFIT.Selbststaendige ja über 2000 euro habe halt ganz normale altägliche Produkte auf ebay verkauft aber halt als Privatverkauf
Auf Privatverkäufe bin ich im Video ja eingegangen. Und hier findest du auch mehr Infos: ua-cam.com/video/VLXI4-QYYbg/v-deo.htmlsi=kckzM7Tw-gRjVb7V
@@STEUERFIT.Selbststaendige leider war es glaube ich eher eine gewerbliche tätigkeit die Frage ist ob ich jetzt noch ein Gewerbe anmelden kann und das dort mit einzubeziehen?
Habe ein paar Handys (neu) aus Vertragsverlängerung verkauft. 2k€ sind überschritten. Was wird passieren? Kann ich das einfach als privates Veräußerungsgeschäft in der Steuererklärung angeben und ich habe meine Ruhe?
edit: Ok, Video nochmal in Ruhe angeguckt. Im Prinzip ist es ja "Gegenstand des täglichen Bedarfs", also steuerfrei. Gewinn? Ja, wenn ich den 1€ von der Rechnung gegenrechte, Nein, wenn ich die Vertragskosten gegenrechne.
Ich würde auch die Vertragskosten gegenrechnen. Weil ohne das Handy hättest ja beim Vertrag weniger zahlen müssen, oder?
Naja, als Privatperson kann man gar nichts gegenrechnen, da gilt Einnahme=Gewinn.
Für das andere müsste ich wohl ein Gewerbe anmelden. Aber auch dann dürfte ich wohl eher den einen € gegenrechnen.
Aber ich hoffe einfach erstmal, dass nichts kommt.
Krank
Habe iPad und eine Kamara verkauft und jetzt will xxx meine steuernummer haben. Was passiert wenn nicht ?
Wenn wie bei Unternehmen die bei Einkäufen bezahlte Mehrwertsteuer gegengerechnet wird, ist das ja kein Problem.
Es geht dabei ausschließlich um die Einkommensteuer
Sind Sammelkarten Kinderspielzeug ?
Meldet der Facebook-Marktplatz auch die Umsätze ans Finanzamt?
Was ist denn, wenn ich meinen angebotenen Artikel zwar verkauft habe aber die Anzeige einfach lösche, ohne anzuklicken, ob ich den Artikel verkauft habe? Klar, das FA könnte meine Bankverbindung auf Geldeingänge in diesem Zusammenhang prüfen. Aber bei Barzahlung gibt es doch keinen Beweis
Pokemonkarten, alte Konsolen und Games (VGA)... Vll nicht 5 Mio. aber ein umfangreicher Kellerfund kann schon in 5-6 Stellige Beträge gehen.
Die Frist wurde auf den 1.4. verschoben
mach mal ein Video über die GPRS die am 13.12.2024 in Kraft tritt. Die bedroht wohl Läden als auch Klein-Händler.
bei ebay habe ich schon Feld für Steuernummer gesehen.
Ich dachte das Wachstumschancengesetz ist vom Tisch?
Nein. Es wird angepasst, aber das heißt ja nicht, dass es gar nicht mehr kommt.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Ah ok, aber aktuelles Gesetz ist es zum 1.1. derzeit nicht?
Richtig 👍 Es geht noch wild hin und her zwischen Bundestag und Bundesrat. Bis Ende März wird ein finales Gesetz erwartet, aber wer weiß.
Was ist wenn man ausschließlich "Flohmarkt käufe" tätigt und das finanzamt nicht nachvollziehen kann wo die Klamotten herkommen?
Klamotten sind sowieso steuerfrei, weil sie Gegenstände des täglichen Bedarfs sind.