Du willst endlich ein Nebengewerbe gründen? In unserem Bestseller Online-Kurs zeige ich dir, wie du von Anfang an steueroptimiert durchstartest: www.steuernmitkopf.de/gruenderkurs/
Das Video ist jetzt schon etwas älter, aber es ist mir doch noch wichtig, darauf hinzuweisen, dass im Video überhaupt nicht klar wird, warum man denn ein Nebengewerbe anmelden sollte, um Steuern zu sparen. Worum es in dem Video geht, ist, WENN man ein Nebengewerbe anmeldet, weil man mit seinem Hobby Geld verdienen will oder was auch immer, kann man diverse Sachen steuerlich geltend machen. Aber es ist irreführend, zu behaupten, als normaler Arbeitnehmer bekäme man Steuervorteile allein dadurch, ein Nebengewerbe anzumelden. Das Video könnte so verstanden werden, über das Risiko der Liebhaberei Anschaffungen, die eigentlich privat sind, im Rahmen des Nebengewerbes abzusetzen. Das ist aber sicher nicht die Absicht...
Thema Liebhaberei nochmal, stimmt es, dass das Finanzamt noch 7 Jahre nach Begründung des Nebengewerbes zu der Auffassung kommen kann, dass das ganze Nebengewerbe Liebhaberei sei (steht glaube ich im aktuellen Konz so drinnen) und rückwirkend für sämtliche 7 abgelaufene Jahre sämtliche Steuervergünstigungen streichen kann?!
Wenn ich privat eine Steuererstattung bekomme, wie wirkt dann der Verlust aus meinem Nebengewerbe? Sprich, was heißt „Mindert die Steuerlast“ dann genau?
Hallo, ich habe eine Frage und zwar, ich bin Angestellter und habe Kleinegewerbe als Nebenberuf , wenn ich 0 Umsatz am Ende des Jahres gemacht habe, soll ich trotzdem Steuer bezahlen weil ich Angestellter bin ?
Interessant. Was wenn man Umsatz generiert, aber trotzdem Verluste macht. Zählt das dann als Liebhaberei? Darf man dann irgendwann keine Rechnungen mehr schreiben? Waren die ganzen Tech-Firmen mit den hohen Schulden/Verlusten dann eig. auch Liebhaberei? Wäre interessant zu wissen wie das genau geregelt ist.
Mir ist leider nicht ganz klar durch Beispiele aufgezeigt worden, wo das Nebengewerbe einen Sinn machen soll. Die Steuerlast darf es langfristig nicht senken, weil das ja bedeuten würde dass ich nur Verlust über das Gewerbe machen/angeben würde bzw. Stichwort Liebhabereigefahr, dass ich sogar evtl. noch nachzahlen muss. Auf der anderen Seite muss ich langfristig Gewinne machen und das heisst meine Steuerlast wird in jedem Fall größer. Wo macht das Nebengewerbe dann dabei noch sinn? Außer ich mache das, wofür es gedacht ist also neben dem Hauptberuf ein Zusatzverdienst erarbeiten.
Genau das ist das Ziel. Der Vorteil ist, dass man eben hierdurch nicht voll auf den Kosten sitzen bleibt. Viele Unternehmer starten sofort ohne Backup und dadurch ergeben sich vor allem am Anfang viele Nachteile. Man muss von seinem Gewinn leben können, zahlt dann ab überschreiten des Grundfreibetrags Steuern und muss sich auch noch versichern. Das Nebengewerbe dient am Anfang dazu, dass man ein festes Einkommen hat über einen Hauptberuf und baut nebenbei das zweite, dritte oder vierte Standbein auf. Die meisten Gewerbebetriebe erwirtschaften am Anfang Verluste, diese kann man steuerlich geltend machen und damit mindert man die Steuern. Zudem muss man sich nicht extra versichern und hat ein festes Einkommen. Das kann man dann später entweder kündigen oder man hat ein passives Einkommen je nachdem was man macht. Wie bereits auch im Video gesagt, es verbindet das Thema Unternehmer und Steuern, aber auch ein Unternehmer muss irgendwann Steuern zahlen ;)
@@SteuernmitKopfsuper Danke für die schnelle Antwort. Muss ich dann eigentlich auch Paybackauszahlungen oder Cashbackvergütungen bei Einkäufen über das Nebengewerbe als Einkünfte angeben? Darüber schreibe ich ja eigentlich keine Rechnung, da es ja eine Gutschrift ist
@@SteuernmitKopf Deine Antwort macht zwar sinn, passt aber dann nicht mehr zum Titel des Videos, jeder geht nämlich davon aus das durch ein Nebengewerbe tatsächtlich Steuern gespart werden kann. Dein Titel ist leider einwenig irreführend.
@@RandomFF1 Das stimmt so nicht. Im Video spreche ich an, dass es keine langfristige Möglichkeit ist. Dass man irgendwann Steuern darauf zahlen muss, das stehe außer Frage. Der richtige Umgang mit den Anlaufkosten bringt den Vorteil.
Was heißt langfristig Verlust in Bezug auf Liebhaberei? Ich habe ein Nebengewerbe und bin jetzt im 3. Kalenderjahr... Ich muss ja erstmal investieren, bevor sich das "alles" rentiert. Ab wann müsste man da was befürchten?
Die Antwort ist "Ja" wie genau darf ich Dir auf Grund des Verbots des Steuerberatungsgesetz nicht sagen. Nur soviel "schau mal unter Vorgründungskosten".....
Halloo ich melde eine Nebengewerbe als Makeup Artist noch dieses Jahr. Möchte erstmal schauen ob es mein Business Rentable ist daher arbeite ich noch ganz normal. Ich bin etwa überfordert da ich mit meinem Mann zusammen eine Steuererklärung abgebe und weiss nicht ob es so bleibt. Außerdem hab ich noch eine Frage bezüglich der Kleinunternehmerregelung. Da ich am Anfang auch in der Vorbereitungsphase Auagaben habe wie Laptop, Licht, Produkte usw... kann man den Umsatzsteuer zurückbekommen? Wie funktioniert das genau? Danke im Voraus. MfG :)
@@RauberRacing das stimmt leider nicht... ich kämpfe schon Jahre mit der Rentenversicherung. Die wollen immer Beiträge von mir haben - mit immer neuen Argumenten..
Also den Titel des Videos finde ich wirklich Quatsch, eben genau aus den Gründen welche du am Ende aufzählst: die Pflichten die damit einhergehen samt dem Thema Liebhaberei, wo man Jahre zurück die Steuervorteile zurück zahlen müsste, dass tatsächlich auch noch mit 6% Zinsen pro Jahr, durch Zinseszins kann da auch nochmal ordentlich etwas zusammen kommen. Und den Aufwand hatte man ja trotzdem... Also bitte nicht irreführen (lassen) 😅 der Staat verschenkt nix so leicht
@@pankerunner7287 erstens beträgt der Prüfungszeitraum hier fünf Jahre. Zweitens, wenn man versucht Gewinne zu erzielen, dann sagt das FA auch nichts und drittens sobald man Gewinne erzielt ist man fein raus.
@@dannybeyse-derbeziehungsve310 falsch!Man "muss" vorher quasi die Freigabe einholen, und der AG kann diese jederzeit widerrufen, z.b wenn der Arbeitnehmer öfters krank ist .
@@michaelmayer5323 "Per Gesetz gibt es keine Pflicht für den Arbeitnehmer, seinen Arbeitgeber über sein Nebengewerbe zu informieren. Eine solche Pflicht kann sich allerdings aus Ihrem Arbeitsvertrag oder aus einem anzuwendenden Tarifvertrag ergeben. Prüfen Sie also zuerst alle relevanten Verträge auf entsprechende Vereinbarungen. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, dürfen Sie Ihr Nebengewerbe für sich behalten. "
Wie reagieren eigentlich Finanzämter auf wechselnde Gewerbe, wenn man z.b. nach 2 Jahren nicht in die Ertragszone kommt und daher das bisherige Nebengewerbe einstampft und man sich mit dem nächsten Businessplan versucht? Betrachten die das kummuliert?
Du meldest das erste Gewerbe an und meldest es später ab. Für dieses Gewerbe vergibt das FA eine Steuernummer. Du reichst Erklärungen für die relevanten Jahre ein und die Akte wird beim FA geschlossen. Ein neues Gewerbe ist wieder bei der zuständigen Meldestelle anzuzeigen. Weicht der Gegenstand des Gewerbes nicht allzuviel ab, wird die alte Steuernummer aktiviert oder, sofern du etwas gänzlich anderes ausübst, wird eine neue Steuernummer erteilt. Weitere Erklärungen sind dann für jeden Erhebungszeitraum beim FA einzureichen. Nichts dolles. Tipp: Telefoniere mit deinem SB beim FA. Dies ist keine Beratung. Hau rein !
Wann gilt ein Kleingewerbe noch als Nebengewerbe. Wann muss ein "richtiges Gewerbe" angemeldet werde. Oder ist Nebengewerbe kein definierter Begriff? Ich meinte solche Dinge wie Maximum Umsatz ...
@@mickmack6226 Dem SB in der Gewerbemeldestelle ist es egal ob Nebengewerbe, Kleingewerbe oder Hauptgewerbe etc.. Es wird eine Gewerbe-Anmeldung aufgenommen ( Vordruck für die gesamte BRD gültig). Es kann im Text zum Gegenstand des Gewerbes der Hinweis aufgenommen werden: "Nebenberuflich"). Durch die Anmeldung hast du einen Teil deiner steuerlichen Mitwirkungspflicht erfüllt. Alles weitere wie im Video, d..h., dass FA kommt auf dich zu (Vordruck zur steuerlichen Erfassung beim zust. FA). Du kannt mit dem SB fernmündliche Abstimmungen vornehmen, dir reisst keiner den Kopf ab. Dies ist keine Beratung. Hau rein.
Nach meiner Info kann man keine Verluste aus dem Nebengewerbe gegen andere positive Einkünfte steuerlich gegenrechnen. Weiterhin muss das Nebengewerbe irgendwann Gewinn erzielen. Gewinn macht der Steuerberater - der hat jetzt mehr zu tun
Das ist völlig falsch. Eine Verrechnung der Einkünfte erfolgt schon bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte. Zum anderen wird der Rest ab 06:10 erklärt. Einen Steuerberater braucht man auch nicht.
Gibt es ein gutes Buch zum Thema "Steuergrundlagen" für Neulinge? Bin nach 10 Jahren im Ausland wieder in Deutschland angekommen & hier ist das System völlig kompliziert -- und es keinen systematischen Einführungskurs für Steueranfänger.
Warte mal.. wenn ich Arbeitnehmer bin sind das dann nicht Einkünfte aus § 19 estg? Und wäre dann mein nebengewerbe nicht mein haupt gewerbe also §15 estg? Ist ein nebengewerbe nicht ein Gewerbebetrieb welches ich nebenbei zu meinem hauptgewerbe betreibe?
Wie sieht das mit der Liebhaberei und den Steuernachforderungen eigentlich im Falle der Kleinunternehmerregelung aus? Ich habe ein Gewerbe angemeldet, nur um legaler Weise Musikproduktionen an Sänger verkaufen zu können - im Bedarfsfall. Ich rechne schon damit, dass nur 'n Appel und 'n Ei dabei rüberkommt. Muss ich mir da Gedanken machen, oder würdest du sagen, innerhalb der Kleinunternehmerregelung werde ich da keinen Ärger haben?
Das Nebengewerbe darf aber in dem Fall keine Kleinunternehmenregelung beanspruchen, oder? Ich meine die Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen Kleinunternehmer. Deshalb darf man die Sachen, die man für das Gewerbe bezahlt auch nicht von der Steuer absetzen - ist mein Gedanke richtig?
Wenn ich jetzt schon längere zeit versucht habe online geld zu verdient und sehr viele ausgaben hatte es aber nie als nebengewerbe angemeldet habe kann ich es dan trozdem steuerlich geltend machen
Hallo, wie im Video besprochen, sind die Kosten als Betriebsausgaben abziehbar. Es besteht jedoch die Gefahr der Liebhaberei. Hierzu wende dich bitte an einen Steuerberater.
Wenn ich nur teilzeit arbeite (130h pro Monat) und nebenbei ein klein Gewerbe führe. Darf ich dann trotzdem die 2200€ oder sowas im Jahr haben? Da ich brutto in meiner Hauptarbeit im Jahr nur ca. 1700 verdiene?
man bekommt Geld WENN man bei UA-cam bestimmte Voraussetzungen erfüllt, 1000 Abonnenten, 4000 Stunden Wiedergabezeit in einem Jahr (also das deine Videos angeschaut werden) , Bestätigung in zwei Schritten und 0 aktive Verwarnungen wegen eines Verstoßes gegen die Community-Richtlinien, dann hast du die Möglichkeit das du Werbung in deinen Videos schaltest und verdienst dadurch paar Cent du musst aber NUR dann ein Gewerbe anmelden wenn du REGELMÄßIGE Einnahmen hast also z.B. wenn du 3 Monate in Folge durch Selbstständige Arbeit Geld verdienst, informier dich bitte vorher bevor du den selben Fehler machst wie ich, ich hatte ein Kleingewerbe weil ich bei twitch Affiliate wurde und hab in einem Jahr streamen insgesamt 200€ verdient aber 3000€ ausgaben gehabt und war bei einer Steuerberaterin damit ich keine Probleme mit dem Finanzamt bekomme weil ich keine Ahnung von Steuern hatte und hab keinen Cent zurück bekommen und musste der Steuerberaterin 900€ zahlen...
Hallo Roland, eine Frage: Mein Hobby sind meine eigenen Finanzen. Mit einem Kapital von ca. 35.000€ probiere ich sehr viel aus, z.B.: p2p-Kredite, cryptowärungen, aktien, fonds usw. Dabei teste ich viele Plattformen, Methoden etc. und mache unter dem Strich auch jährlich Gewinne. Zählt das noch unter Liebhaberei, oder kann ich das Managen meiner Finanzen auch als Nebengewerbe durchführen? (Übrigens ist künftig geplant, dass ich das mit dem Kapital meiner Freundin ebenfalls mache)
Falsche Einkunftsart. Nebengewerbe ist §15 oder manchmal §18. Alles was mit Kapital zu tun hat ist immer §20. Diese darfst du nicht mit den anderen Einkunftsarten verrechnen... Noch im Positiven wie Negativen Bereich. Ausnahme wäre, wenn du eine GmbH gründen würdest, hättest du damit die Möglichkeit die Kapitaleinkünfte in gewerbliche Einkünfte umzuwandeln. Aber zu dir "privat in die Tasche" kommt es dann auch nur als Arbeitslohn §19 oder eben wieder als Kapitaleinkünfte. Alle erwähnten § sind dem Einkommensteuergesetz zu zurechnen.
Bassinus nicht ganz richtig. Man hat die Wahl es über die Kapitalertragssteuer abzugelten oder es mit in den persönlichen Steuersatz zu nehmen. Dass heißt du kannst negativ Einkünfte in deiner Finanztätigkeit auch mit deinen anderen Einkünften verrechnen. Allerdings gilt das nicht für Cryptowährungen, da diese per Gesetz kein Geld, sondern ein immaterielles Wirtschaftsgut darstellen. Somit wäre die sparte Cryptohandel im gewerblichen Bereich (Paragraph 15 EstG).
Wie ist das bei einem Vollzeitberuf also hauptgewerbe und noch einnahmen durch Landwirtschaft ca. 6000 euro im jahr und photovoltaikanlage ca. 400 euro im monat? ist das ein nebengewerbe?
ich frag da für meinen vater, ich versuch mich grad in das Steuern Thema reinzubringen, weil mein Vater so viele Steuern zahlen muss und 900 euro im Jahr für den Steuerberater...jedes Jahr zahlt er mehr steuern und es bleibt jedes Jahr immer weniger liegen bzw. nie was sondern immer minus...
Landwirtschaft und Photovoltaikanlage sind relevant und zählen als Nebengewerbe. Für Landwirtschaft und die Anlage gibt es sogar spezielle Erfassungen.
Wenn ich jetzt aber wie ich öfters als Fotograf für diverse Aufträge angefragt werde. Allerdings schon seit 3 Jahren nicht über die 17.500€ hinaus komme. Das Finanzamt "Liebhaberei" unterstellt, wie soll man dann das handeln !? Abmelden und schwarz machen... oder wie ist da der richtige Weg
Mit Liebhaberei ist nicht gemeint, dass man die 17.500 Euro Umsatz nicht erreicht. Damit ist gemeint, dass man über mehrere Jahre Verluste erleidet und diese steuerlich geltend macht. Beispielsweise erhält man in einem Jahr eine hohe Prämie, auf die man Steuern zahlt. Wenn man dieser Steuerforderung einmalig einen Verlust gegenrechnet - und damit einen Gewinn erzielt, weil man von dem Geld Ausrüstung bzw. Material, Waren oder Geräte für den Nebenerwerb kauft, ist das akzeptiert. Aber ist nicht möglich, über Jahre ein Minus zu erzielen, um damit Steuern zurück zu erhalten. Dann wird das Gewerbe als Liebhaberei bezeichnet - mit den entsprechenden Folgen.
Ich grüße Sie! Meine Freundin arbeitet in einem Pflegeheim als Angestellte. Nebenbei gibt sie Nachhilfe-Unterricht, welches nach Paragraph 4 Nr.21 UStG umsatzsteuer-befreit ist. Lohnt es sich für sie, dies als Nebengewerbe anzumelden? Auch fängt sie nun an, sich nebenher ein Business aufzubauen als Tätowiererin. Haben Sie einen Tip? Wie sollte sie vorgehen. Mit sonnigen Grüßen und Danke für alle Infos!
Die Freundin hätte schon längst diese Tätigkeit anmelden und ihre Einnahmen in der Jahressteuererklärung angeben müssen. Zu beachten ist auch, was der Arbeitsvertrag für die Haupttätigkeit erlaubt oder verbietet. Beamte im aktiven Dienst beispielsweise dürfen im Monat nur etwa 130 Euro und bei Pensionierung nur bis zum Deckelungssatz von 71,25 des Endgrundbezuges dazuverdienen. Der Arbeitgeber kann solche Tätigkeiten ablehnen bzw. abmahnen und kündigen, wenn Arbeitszeiten offensichtlich überschritten bzw. Ruhezeiten unterschritten werden könnten. Er muss dies rechtlich sogar. Bei der Anmeldung wird zwischen Gewerbe und Freiem Beruf entschieden. Was Freie Berufe sind, ist definiert und kann in den einschlägigen Listen nachgelesen werden. Noch bevor man nach der Anmeldung wieder zu Hause oder im Büro ist, liegen schon einige Schreiben im Briefkasten (OK, ist etwas überspitzt): Finanzamt, Berufsgenossenschaft, IHK, evt. spezielle Verbände und Vereine, wie Handwerkskammer). Sie muss eine Buchführung besitzen, die bestimmten Grundsätzen entspricht, den GdoB. Eine Excel-Tabelle reicht dazu nicht aus. Es muss sich um "gebundene Bücher" oder ein elektronisches GdoB-konformes Programm handeln. D. h. die Belege müssen unverlierbar und authentisch gespeichert und vor nachträglichen Veränderungen geschützt sein. Daten sollten zeitnah erfasst sein. Der Grundsatz ist, dass es keine Buchung ohne Beleg geben darf, wobei unter Umständen auch Eigenbelege ausgestellt werden können. Zudem muss eine Umsatzsteuererklärung erstellt werden. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen, ob diese monatlich oder quartalsweise bereits als Vorausmeldung oder als abschließende Jahresmeldung erfolgen muss. Letzteres ist bei Kleinunternehmen die Regel, da diese keine Umsatzsteuer zahlen und folglich nicht ausweisen dürfen. Natürlich sollte man im Vorfeld ein Kleinunternehmen beantragt und genehmigt haben, d. h. von der Zahlung einer Umsatzsteuer befreit zu sein. Der Umsatz darf im ersten Jahr 60.000 Euro und in den Folgejahren 17.500 Euro nicht übersteigen, da ansonsten die Umsatzsteuerpflicht eintritt. An diese ist man mindestens fünf Jahre gebunden, bevor man wieder davon befreit ist. Gleichzeitig muss eine Gewerbesteuererklärung eingereicht werden. Da bezahlt man ab etwa 24.500 Euro Gewerbesteuer, die sich je nach Gemeinde richtet. Der Gewinn der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), also Überschuss oder Verlust wird schließlich in der Einkommensteuererklärung angegeben. So kann er die Steuerlast erhöhen oder mindern. Nun zu einigen Fallstricken: Im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt kann und wird bei festgestellten Verstößen gegen die GdoB eine Schätzung erfolgen. Diese orientiert sich an gerichtlich bestätigen Tabellen, d. h. was hat der Herr X in der Stadt Y für das Gewerbe Z für Einnahmen, Ausgaben und Gewinne. Nur mal so: Diese Werte sind enorm und sind nicht "auf dem Dorf" zu erzielen! Anhand dieser Schätzwerte wird anschließend der Umsatz und somit in der Regel ein saftiger Gewinn geschätzt. Und dann drehen sich die Mühlen nahezu unaufhaltsam, weil Fristen in Gang gesetzt werden. Es folgen für die geprüften Jahre umgehend Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Einkommensteuer- und Soli-Forderungen in mitunter astronomischer Höhe. Der Schnitt dürfte bei etwa 120.000 Euro Umsatz pro Jahr liegen. Auf diesen Umsatz muss man für die Jahre dann innerhalb der angegebenen Frist 19 Prozent Umsatzsteuer, natürlich auch Gewerbesteuer, IHK-Beitrag, BG-Beitrag sowie Einkommensteuer zahlen! Wenn die Freundin jetzt etwa 30.000 Euro pro Jahr brutto verdient, sind es dann ca. 120.000 Euro Einkommen (je nach Schätzung und Ausgabenanerkennung). Auf diese muss sie Einkommensteuer und Soli zahlen, ca. 41.000 Euro! Zusammen mit der Umsatzsteuer (22.800 Euro) und der Gewerbesteuer (ca. 6.500 Euro) kommt also für jedes Jahr eine ordentliche Zahlungsforderung alleine für das Finanzamt bzw. die Gemeinde-/Stadtkasse zustande. Kann man die geforderden Beträge nicht fristgerecht zahlen, geht es richtig los: Es wird umgehend eine Kontopfändung eingeleitet, die zunächst - sofern man kein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) besitzt - sämtliche Konten leerräumt und blockiert, bevor man davon Kenntnis erlangt! Um überhaupt noch an Geld zu kommen, muss ein P-Konto eingerichtet werden. Auf diesem bliebt dann ein Betrag von ca. 1.100 Euro bei einer Person jeden Monat für alles verfügbar. Bei weiteren Personen gibt es Freibeträge von etwa 500 Euro (die Freibeträge werden regelmäßig angepasst). Sollten die Forderungen mit einer Kontopfändung nicht einzutreiben sein, wird beim Arbeitgeber eine Lohnpfändung eingeleitet. Damit darf nur der über dieser Pfändungsgrenze gezahlte Lohn vom Finanzamt einbehalten werden. Während man bei jedem anderen Gläubiger Zeit hat, auf eine Kontopfändung zu reagieren, ist die des Finanzamtes sofort wirksam. Natürlich lernt man auch seinen örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher - in der Regel innerhalb von drei Monaten nach der verstrichenen Frist kennen... Hier kann man aber gelassen sein, sofern man keine Immobilien oder Anlagen (Versicherungen etc.) besitzt. Denn Sachen wird er nur mitnehmen, wenn der Gesamtwert insgesamt den doppelten Wert der Forderungen hat (hier im Beispiel also ca. 100.000 Euro für ein Jahr). Dies liegt daran, dass bei der anschließenden Versteigerung im Regelfall nur die Hälfte des Wertes erzielt wird. Wichtig zu wissen: In diesem Verfahren kann ein Steuerberater nicht viel machen, weil er nur beraten darf. Man benötigt einen Anwalt für Steuerrecht. Und ob man da einen bekommt, wenn man eine Pfändung laufen hat, würde ich bezweifeln. Denn im Fall der Fälle würde der Anwalt seine Vergütung nämlich nicht bekommen, da nichts zu pfänden ist! Gleichzeitig kommen Forderungen der BG und der IHK, die auch beträchtlich sind. Wenn alles schief geht, erfährt die Krankenkasse - im schlimmsten Fall ist man gesetzlich versichert - von den geschätzten Einnahmen/Gewinnen. Mit diesen liegt man über der Bemessungsgrenze und fliegt rückwirkend aus der Krankenkasse raus (z. B. kostenlose Familienversicherung) und muss sich privat krankenversichern. Geschieht das ganze um das 55. Lebensjahr, kommt man nicht wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück und bleibt für den Rest seines Lebens in der privaten Krankenversicherung. Ohne eine Große Anwartschaftsversicherung zahlt man da enorme Beiträge! Ach ja: Es wird noch ein Steuerverfahren (meist aber nur wegen leichtfertiger Steuerverkürzung eingeleitet. Dies ist nur eine Ordnungswidrigkeit, welche im Hinblick auf die bestehenden Steuerforderungen meistens eingestellt wird. Bei Fragen - einfach melden...
Hey Leute, ich hab da mal so ein blödes Ding bzgl Steuern. Ist u. U. auf internationaler Basis. Ich hab die türkische S. Angehörigkeit. Somit muss ich zum Militär, oder mein Sold ablegen. Alternative, deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Frage: würde ich die Ausgabe für mein Sold bei der Steuer geltend machen können (übrigens sechs tsd Euro) Danke vor ab
Alime Alime 255€ kostet die Einbürgerung nach der Einbürgerung kannst du die mavi kart beantragen somit ist dein TC Nummer noch aktiv also verlierst du deine Rechte in der Türkei nicht
Mehrere Kleingewerbe ja, wenn man die Kleinunternehmer-Regelung (kein Stress mit der Mwst) nutzen will, muss man die 17.500€, bzw 50.000€ in Summe aller Gewerbe als Grenzwert beachten... (bin kein Steuerberater, das ist keine Beratung)
Kann mir vielleicht jemand Hilfestellung leisten? Ich habe einen 40h Job und jetzt ganz neu ein Kleingewerbe. Dort darf man ja bis zu 17.500 Euro Umsatz haben. Mir hat jetzt so ein Laie versucht zu erklären, dass das Geld aus dem Hauptjob mit den maximalen 17.500 nicht höher als 50.000 Euro sein dürfen. Wie kann das denn sein? Ich liege minimal über dieser Grenze aber wüsste halt gerne mal, wie es denn jetzt richtig ist.
bis 520 € und max 32h/Monat zahlst du keine zusätzlichen Steuern ALS MINIJOBBER. Das zählt als zweite Arbeitnehmertätigkeit, nicht als Kleinunternehmer.
Meine Frage wäre ... Ich bin Hauptberuflich Angestellt und habe ca. 65k Brutto möchte mit einem Nebengewerbe ca. 8000 Brutto dazu verdienen. Angeblich kann man bis 17,5k bei einem Nebengewerbe Steuerfrei verdienen. Ist das so richtig ? Brauche ich dann wirklich auf die 8000 Euro keine Steuern zu zahlen ??
Auf die 8.000 Euro müssen keine Umsatzsteuer und keine Gewerbesteuer gezahlt werden, das ist soweit richtig. Allerdings wird der Gewinn als Einnahme in der Einkommensteuer verbucht und schlägt sich dort nieder. Hier sollte man mit dem Programm mal durchrechnen, ob es sich wirklich lohnt. Und bitte vorher mit dem Arbeitgeber klären, ob und in welchem Umfang eine Nebentätigkeit erlaubt ist. Und die Buchführungspflicht nicht vergessen...
Und der Lohnsteuerhilfeverein darf auch keine Steuererklärung mehr erstellen, sobald gewerbliche Steuern erzielt werden (Vermietung ausgneommen)! Also bleibt nur Selbermachen oder teurer Steuerberater.
Der Aspekt der Liebhaberei ist jener, der die ganze Sache wesentlich erschwert. Steuervorteile hat man ja nur, solange Verlust erwirtschaftet wird. Klar, das ist meist anfangs der Fall. Aber etwa jemand wie ich - mit einem extremen Nischenkanal - kann kaum realistisch einschätzen, ob irgendwann wirklich mal ein Gewinn erwirtschaftet wird.
"Steuerlich sinnvoll" ist ein sehr schönes Oxymoron. Der Sinn von Steuern existiert nur aus staatlicher Perspektive. Das wäre an sich auch gar kein Problem, wenn Volk=Staat gelten würde.
Klassisches Clickbaiting! Der Autor macht eben nicht deutlich das jeder ein Nebengewerbe besitzen sollte. Das Video ist inhaltlich auch nicht überzeugend. Auf Kritik anderer Viewer weicht er dann aus, dass es sinnvoll ist derart in die Selbstständigkeit zu starten. Das ist aber eine ganz andere Aussage. Neues, Besonderes oder Interessantes enthält das Video leider nicht. Da möchte wohl selbst je,and mit seinem Nebengewerbe Geld verdienen. Plaudert ein bisschen aus seinem Job, stellt sich vor eine schlaue Bücherwand und überlegt sich einen reißerischen Titel der nur halbherzig zum Thema passt. unseriös!
Klassischer Fake Kommentar ;) aber danke dafür :) Ich bin auf die Fragen eingegangen, soweit es zulässig ist. Zum anderen habe ich einige Punkte der "Kritik" sogar im Video angesprochen ;)
Steuern mit Kopf leugnen und ignorieren ist auch eine Möglichkeit. Nochmal: Ihre Überschrift ist falsch! Das erklären Sie auch im Video. Wer aber auf Ihr Video klickt und feststellt, dass es für ihn eben keinen Sinn ergibt ein Nebengewerbe zu gründen fühlt sich getäuscht und hinterlässt negative Kommentare. Das ließe sich bei geeigneter Wahl der Überschrift verhindern. Ansonsten erkennt man lediglich, dass es hier nur darum geht ihr eigenes Gewerbe zu stützen. Inhaltlich ist Ihr Video zum Thema Nebengewerbe doch ansonsten ein guter und informativer Beitrag, der einen tollen Einstieg in das Thema bietet. Deshalb finde ich es schade und auch ärgerlich nicht das zu finden was der Titel suggeriert.
Es wird dabei weder etwas ignoriert noch geleugnet. Die Titelauswahl ist so korrekt. Aber gehen wir doch einmal darauf ein. Vor allem bei Ihnen wird dieser Widerspruch schön deutlich, aber von Anfang an. Lesen Sie Ihre eigene "Kritik" und die der anderen nochmals durch, dann werden Sie feststellen, dass das keine "Kritik" ist, sondern teilweise aus der Luft gegriffen und mehr nicht. 1. Der Titel wurde so gewählt, weil es steuerlich sinnvoll ist ein Nebengewerbe zu haben. Zum einen natürlich aus dem steuerlichen Gesichtspunkt, dass man Anlaufkosten geltend machen kann. Dadurch hat man den Liquiditätsvorteil gegenüber dem Gründer im Hauptgewerbe und kann vor allem hier Ideen riskieren und probieren die man sonst nicht machen würde. Nichtsteuerliche Punkte - Gewerberabatte, Absetzbarkeit bestimmter Kosten, Zusatzeinkommen. 2. "Oh mein Gott, wenn ich Geld verdiene, dann muss ich Steuern zahlen". Ja wer Geld verdient, der muss Steuern zahlen. Das ist kein "Kritik", sondern naja jammern. Ich sage auch, dass es kein Sparmodell für die Ewigkeit ist, aber dazu Punkt 3. 3. "Liebhaberei", man kann im Grunde jede "Kritik", die hier steht bezogen auf die Liebhaberei streichen. Das wurde bei 06:10 erwähnt und erläutert. Diese "Kritiker" haben das Video nicht gesehen, so viel zu dieser "Kritik" ;) Gehen wir jetzt aber zu Ihrer Kritik. 4. Widerspruch "inhaltlich auch nicht überzeugend" passt nicht zu "Inhaltlich ist Ihr Video zum Thema Nebengewerbe doch ansonsten ein guter und informativer Beitrag, der einen tollen Einstieg in das Thema bietet." 5. "Auf Kritik anderer Viewer weicht er dann aus, dass es sinnvoll ist derart in die Selbstständigkeit zu starten." tue ich nicht, die Fragen die ich beantworten konnte und noch nicht im Video beantwortet habe, beantworte ich gerne, sofern dies zulässig ist. (Wollen und können, Stichwort Berufsrecht) 6. "Neues, Besonderes oder Interessantes enthält das Video leider nicht." Woher soll ich wissen, was Sie wissen? Es gibt genügend Leute die das nicht wissen. Jetzt wissen diese Personen das aber, die es vorher nicht wussten. Nur weil ein anderer UA-camr das Thema behandelt hat, sollte man das Thema nicht mehr ansprechen? Wie eintönig. 7. "möchte wohl selbst jemand mit seinem Nebengewerbe Geld verdienen" Ernsthaft? 8. "Plaudert ein bisschen aus seinem Job, stellt sich vor eine schlaue Bücherwand und überlegt sich einen reißerischen Titel der nur halbherzig zum Thema passt. unseriös!" - Bla Bla bla Ich nehme Kritik gerne an, wenn sie sachlich, klar, haltbar und freundlich formuliert wurde. Deswegen jetzt bitte nochmal feststellen, wo ist die viel beschworene "Kritik"?
Ich bin Student und habe ein Nebengewerbe. Ich werde mir einige Sachgegenstände die notwendig für mein Nebengewerbe sind Kaufen und meine Frage ist ob ich dann die Merhwertsteuer erstattet bekomme und was muss ich dafür tun ?
*Keypoints*, danke Roland! Nebengewerbe: ein Gewerbe gründen neben deinem Hauptjob. Kosten wie Kamera, Papier und Co kannst du steuerlich geltend machen -> nur der Gewinn wird versteuert. Im Haupt Job zahlst du automatisch steuern, diese werden mit deinem Verlust deines Gewerbes gegengerechnet. Alle Einkünfte werden zusammengerechnet. Wie beginnt man: Gewerbe anmelden Steuererklärungspflicht wahrnehmen (Anlage N, Anlage G + Einnahmenüberschussrechnung) Knackpunkt ist hier die Liebhaberei. Wir nutzen unser Hobby um Kosten in unserer Steuererklärung geltend zu machen, die wir ohne Nebengewerbe nicht geltend machen könnten. Wir sollten aber irgendwo eine Gewinnerzielungsabsicht haben, sonst werden die steuerlichen Vorteile mit der Liebhaberei rückwirkend ungültig.
Wenn die Absicht nicht da wäre, würde ich das Nebengewerbe ja nicht gründen. Wie soll denn erwiesen werden, dass die Absicht nicht gegeben war bzw. ist? Gibt es zB. eine Frist oder Ähnliches? Und geht das nur bei fest angestellten oder auch anderen?
@@jtech592 Totalüberschuss-Prognose, oder wenn du siehst du fährst es gegen die Wand, überführe am Ende alles mit einem Veräußerungsgewinn ins Privatvermögen, Freunde, Familie etc. Der daraus entstandene Gewinn muss dann eben höher sein als deine angehäuften Verluste der vergangenen Veranlagungsjahre.
Muss ich unbedingt berufstätig sein um meine Steuerlast zu mindern ? Weil ich ja dann keine Steuerlast habe oder ? Kann man dann trotzdem gewerbe relevante produkte "steuerfrei" erwerben ?
Ein Nebengewerbe sollte man zuerst ohne grosse Erwartungshaltung und ohne Dollarzeichen in den Augen betrachten, also Liebhaberei. Alleine die MwSt vorraus Zahlung alle 3 Monate. Bei der ersten Frage des Finanzamtes, wieviel Gewinn werden Sie machen für die Vorrauszahlung? Merke welch bescheuerte Fragen kommen, der nette Steuerassistent kann da wohl einen Tipp geben, oder 😬🙄😅
Wie einfach ist das Prozedere zum Abmelden des Gewerbes, wenn man einfach keine Lust mehr hat? Muss dabei auf irgendetwas geachtet werden? Tipps? Vielen Dank!
ach erzähl nix... ich hatte ein Kleingewerbe mit Twitch und war sogar bei einer Steuerberaterin damit ich nichts falsch mache beim Finanzamt und ich hab KEINEN Cent vom Finanzamt zurück bekommen und musste der Steuerberaterin 900€ zahlen und denk nicht ich hätte fette Einnahmen gehabt ne ne ich hatte Minusausgaben im vierstelligen Bereich...! und ich hatte das Gewerbe nur für ein Jahr!
Von Liebhaberei haben Sie aber auch schon einmal etwas gehört? Wenn Sie ein Gewerbe haben, dauernd jedoch nur Verluste erziehlen, erkennt es die Finanzverwaltung nicht mehr an. Und Du musst ein Gewerbe anmelden, GewStErkl. etc einreichen, auch dann, wenn alleine durch den Freibetrag die Steuer 0 EUR beträgt. Aber danke für den Tipp.
Kleine Info nebenbei, die mir ein paar tausend Euro erspart hat.wenn du als z.b. Ingenieur ein Ingenieurbüro eröffnest und im Hauptjob arbeitslos wirst bekommst du 0 Arbeitslosengeld. Ob und wie man das absichern kann dass man dennoch ALGeld erhält weiß ich nicht, kostet aber sicher wieder Kohle. ... also aufpassen
Lieber Roland, ich spreche auch davon, dass man Steuer planen muss und stelle danach meine Fragen, welche keiner versteht. Meine Fragen:Wieviel darf ich als Musiklehrerin verdienen? Ab wann bin ich Steuerpflichtig? Beantwortet mir keine. Werden alle Einkünfte zusammen gerechnet? Mann kann doch im letzten Viertel weniger oder eben mehr Schüler suchen oder haben. Mann kann es ja steuern. Und etwas darüber, dass ich auch zu den Steuerzahler gehöre macht auch ein gutes Gewissen. Grüße
Das Thema Steuern in Deutschland ist viel zu komplex, als dass man auf deine Fragen pauschale Antworten geben kann. Beispiel: Steuerpflichtig wirst, sobald dein Einkommen den Grundfreibetrag von 9.744,- € Jahreseinkommen überschreitet. Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit werden zusammengerechnet. Allein für diese beiden Sätze kann man schon zig Konstellationen kreieren, die die Regelungen/Bemessungsgrenzen ändern. Deswegen bleibt dir nur der Gang zum Steuerberater, der deine individuelle Situation beleuchtet und dich umfassend berät. P.S.: Verdienen darf man in Deutschland unendlich viel. Je mehr, desto mehr freut sich das Finanzamt ;-)
Lohnt sich ein Nebengewerbe auch, wenn man gar nichts mehr macht. Sprich Einnahmen = 0 Würde es sich für mich mehr lohnen meine gesamten Werbungskosten in Anlage G anzugeben? Wäre ja komplett Verlust aus Gewerbebetrieb. Würde ich separat trotzdem noch die pauschalen Werbungskosten von 1000 ZSAÄTZLICH abgezogen kriegen in meiner privaten Einkommenssteuererklärung?
wie ist das...hat man nun nebenbei zum Hauptjob(40-50K/Jahr) einen UA-camkanal im kleinen Hobbybereich der 500-1000€ im Jahresdurchschnitt abgibt, man aber fast in selber Höhe oder mehr Ausgaben für den Kanal hat(Technikausstattung, Fahrtgeld zu Drehorten, Internetkosten usw.) und man so immer bei plus minus 0 landet.. ist das dann Liebhaberei? Wie sollte man hier richtig handeln um weiterhin sein Hobby mit etwas Werbeeinnahmen finanzieren zu können?
Beamte müssen für jede Tätigkeit, wo sie Geld erhalten, vor Beginn eine Genehmigung vom Dienstherrn einholen. Zudem dürfen sie im Monat nur ca. 130 Euro dazuverdienen und nur eine bestimmte Stundenanzahl im Nebengewerbe arbeiten. Im Falle eine Pension darf das Gesamteinkommen aus Pension und Nebenverdienst 71,XX Prozent des Endgehaltes nicht übersteigen, weil sonst die Pension um diesen Betrag gekürzt wird. Und der Beamte darf nicht mehr vom Lohnsteuerhilfeverein betreut werden.
@@tinov2497Die ersten beiden Punkte sind falsch. Nicht jede Tätigkeit ist anzeigepflichtig. Mehr als 130 Euro ist ebenfalls möglich. Lohnsteuerhilfeverein hat der Beamte aufgrund seines guten Gehalts nicht nötig.
@@schwedenretter Also in unserem Bundesland ist dies so. Wenn der Beamte neben seinem Hauptamt eine Tätigkeit aufnehmen möchte (hier im Video wird das Gewerbe im Nebenerwerb als Kleinunternehmer betrachtet - also etwas gegen Entgelt), so muss er dies seinem Dienstherrn anzeigen. Es gibt einige Ausnahmen, wie z. B. Ehrenamt, schriftstellerische Tätigkeiten, Gewerkschaftsarbeit, Pflege, Betreuung, Gutachtertätigkeit an Hochschulen, etc.. Der Dienstherr prüft, ob es dabei zu Pflichtverletzungen mit dem Hauptamt kommen kann und erteilt schließlich bei Verneinung von dieser Gefahr eine Genehmigung. Bei uns ist eine Grenze von ca. 130 Euro gesetzt, wo man nur eine jährliche Erklärung abgeben braucht. Darüber geht natürlich auch, dann gelten aber besondere Vorschriften, die bedeutende Auswirkungen haben, vor allem bei Pensionierten, wo im schlimmsten Fall die Pension bei Überschreitung der Grenze XXX um den überschreitenden Betrag gekürzt wird. Allerdings muss bei einem aktiven Beamten die Zweitberufsklausel beachtet werden. Zudem gilt die 40-Prozent-Vermutung als Versagungsgrund. Die Inanspruchnahme eines Lohnsteuerhilfevereines hat nichts mit dem angeblich "gutem Gehalt" eines Beamten zu tun. Es gibt durchaus Ämter, die nach A6 oder weniger besoldet sind. Das sind für mich keine erstrebenswerten Bezüge, wie es im Übrigen richtig heißt. Ein Lohnsteuerhilfeverein ist ein Verein, der Arbeitern, Angestellten, Beamten und Rentnern/Pensionären sowie Personen, die Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalanlagen erzielen, bei der Erstellung der Steuererklärungen hilft. Dabei nimmt er Rechte und Pflichten ähnlich eines Steuerberates war. Die Kosten betragen etwa ein Viertel von denen eines Steuerberaters, schon weil die Vergütung des Vereins sich nach dem Einkommen richtet und nicht der verrichteten Arbeit. Sofern der Beamte also kein Nebengewerbe ausübt, kann er sich sehr wohl eines Lohnsteuerhilfevereins bedienen. Er kann sich aber auch eine entsprechende Software kaufen oder kostenlos herunterladen bzw. auch Online-Dienste in Anspruch nehmen und die Erklärungen selber erstellen - oder einen Steuerberater beauftragen. Die Höhe der Bezüge hat damit überhaupt nichts zu tun. Es kommt allenfalls auf die Zweckmäßigkeit an. Wenn der Beamte nun ein Gewerbe betreibt, darf der Lohnsteuerhilfeverein aufgrund des regelmäßig vorhandenen e. V. dies nicht bearbeiten. Folglich muss der Beamte dies selbstübernehmen oder beispielsweise einen Steuerberater beauftragen. Ich kenne einen Beamten, der auf einem Gebäude eine Solaranlage (PV) betreibt und dafür vom Stromanbieter eine Vergütung für die Einspeisung erhält. Er ist zum Steuerberater gegangen und musste einen stattlichen Betrag zahlen, weil dieser eine EÜR, eine Gewerbesteueranmeldung, eine Umsatzsteueranmeldung sowie die Einkommensteuererklärung erstellt hat.
Seltsames Video, etwas unseriös - hier fühlt sich sicher der ein oder andere ermuntert, ein Kleingewerbe zur Erwirtschaftung von Verlusten aufzumachen. Viele Finanzämter stellen eine Erstattung aufgrund von Verlusten aus Gewerbebetrieb aber unter Vorläufigkeit, bis das Unternehmen in der Gewinnzone angekommen ist. Zudem ist nach einigen Jahren der Ofen aus, wenn das nicht der Fall ist. Ich hatte bereits nach einem Jahr den entsprechenden Fragebogen auf dem Tisch! Daumen runter.
@@SteuernmitKopf hast recht, aber das hättest du nicht als kleinen disclaimer ganz am schluss bringen sollen, sondern DAS hätte die essenzielle aussage sein müssen, daumen bleibt somit unten.
Ich bin zeit 2 Jahre neben gewerbe Minen fragen ist ob ich sadtt vollzeit arbeite Teilzeitkraft arbeiten gehen und neben gewerbe weiter laufen oder Haupt gewerbe melden mach ein veideo über diesem tema
Wie sieht es aus, wenn man in einem Jahr mit einem Kleingewerbe angefangen hat, auch Gewinn gemacht hat, dann aber keine Aufträge mehr annimmt (IT-Bereich) und somit im nächsten Jahr gar keine Einkünfte daher hat. Wie gebe ich das bei der Steuererklärung an? Muss ich dann das Kleingewerbe wieder abmelden?
Ich habe derzeit einen Teilzeit Hauptjob und einen Minijob. Darf ich dann auch zusätzlich ein Nebengewerbe anmelden? Es wären wahrscheinlich nicht mehr als 100 Euro erstmal nebengewerblich, die ich dafür bekommen würde (Naildesign).
Mache ich seit 10 Jahren so, klappt super, finanziere damit mein Hobby und hole mir natürlich auch immer die 19% von allem wieder was nur irgendwie mit dem Nebenjob in Verbindung gebracht werden kann
Hallo! Ich hätte mal eine kurze Frage. Kann es sein das man durch bezahlten Umfragen nur als Privatperson Einnahmen erzielen darf? Die Portale stellen ja keine richtige Rechnung aus um das verbuchen zu können.Und was wäre die Lösung um diese Einnahmen trotzdem in der Firma verwenden zu können ?
Kurz gesagt, ist man dann am Arsch! Man ist zu einer ordnungsgemäßen Buchführung nach den GdoB verpflichtet. D. h. man muss "gebundene Bücher" oder GdoB-konforme Software nutzen und regelmäßig und zeitnah seine eigenen Einnahmen und Ausgaben erfassen - und auch die entsprechenden Belege einscannen bzw. aufgewahren. Man sollte unbedingt nachweisbar die Portale auffordern, eine Rechnung zu übersenden! Bei den Portalen kann man es auch als Scheinselbstständigkeit sehen, was wiederum für diese teure Folgen hat.
hallo, vor kurzem auf dich gestoßen durch aktienimkopf natürlich. wenn ich nun ein nebengewerbe anmelde und damit aber keine einkünfte (0€) generiere was für sonstige kosten kommen auf mich im jahr zu und kann ich dann trotzdem alles absetzen, wie neuer pc, handy, spiele etc?
Hallo zusammen, ich bin freiberufliche Klavierlehrerin und im Februar 2020 ein Kleingewerbe angefangen habe. Gelegentlich habe ich auch eine Einstellung an der Schule, Vertretung. Wird der Gewinn von 11 Monaten als Jahresgewinn gerechnet, oder wird die Summe durch 11 und Mal 12 gerechnet?
Du willst endlich ein Nebengewerbe gründen? In unserem Bestseller Online-Kurs zeige ich dir, wie du von Anfang an steueroptimiert durchstartest: www.steuernmitkopf.de/gruenderkurs/
Das Video ist jetzt schon etwas älter, aber es ist mir doch noch wichtig, darauf hinzuweisen, dass im Video überhaupt nicht klar wird, warum man denn ein Nebengewerbe anmelden sollte, um Steuern zu sparen.
Worum es in dem Video geht, ist, WENN man ein Nebengewerbe anmeldet, weil man mit seinem Hobby Geld verdienen will oder was auch immer, kann man diverse Sachen steuerlich geltend machen. Aber es ist irreführend, zu behaupten, als normaler Arbeitnehmer bekäme man Steuervorteile allein dadurch, ein Nebengewerbe anzumelden.
Das Video könnte so verstanden werden, über das Risiko der Liebhaberei Anschaffungen, die eigentlich privat sind, im Rahmen des Nebengewerbes abzusetzen. Das ist aber sicher nicht die Absicht...
Thema Liebhaberei nochmal, stimmt es, dass das Finanzamt noch 7 Jahre nach Begründung des Nebengewerbes zu der Auffassung kommen kann, dass das ganze Nebengewerbe Liebhaberei sei (steht glaube ich im aktuellen Konz so drinnen) und rückwirkend für sämtliche 7 abgelaufene Jahre sämtliche Steuervergünstigungen streichen kann?!
Dankeschön, super erklärt
Wenn ich privat eine Steuererstattung bekomme, wie wirkt dann der Verlust aus meinem Nebengewerbe? Sprich, was heißt „Mindert die Steuerlast“ dann genau?
Huhu! Bei Minute 5:50 sagst du es gibt eine Programmempfehlung in der Infobox. Habe leider keine gefunden. Kannst du mir die info, hier geben?
Lg
Würdest du das heute in 2024 noch so unterschreiben oder einschränken ? LG
Gründungskosten und was gehört alles dazu neben Betriebsstättenausstattung und Büro 🤔🖐️
nö :))) Online-Shop^^ (Dropshipping, Affiliates & Instagram)^^
Also verstehe ich es richtig, dass Verluste aus dem Nebengewerbe die Einkommenssteuer aus dem Hauptberuf senkt?
Kann man das Gewerbe auch rückwirkend anmelden, wenn ja wie ist da so die Frist und was sollte man dabei beachten?
Hallo, ich habe eine Frage und zwar, ich bin Angestellter und habe Kleinegewerbe als Nebenberuf , wenn ich 0 Umsatz am Ende des Jahres gemacht habe, soll ich trotzdem Steuer bezahlen weil ich Angestellter bin ?
Das würde ich auch gerne Mal wissen
Ist das auch für Österreich gültig?
Das weiß ich nicht.
Das heißt es werden die Einnahmen und Ausgaben von Haupt- und Nebentätigkeit zusammengerechnet? Habe ich das richtig verstanden?
Ja richtig in der Einkommensteuererklärung wird alles zusammengefasst und wenn du über 57k bist , hast du ein Steuersatz von 42%
Interessant. Was wenn man Umsatz generiert, aber trotzdem Verluste macht. Zählt das dann als Liebhaberei? Darf man dann irgendwann keine Rechnungen mehr schreiben? Waren die ganzen Tech-Firmen mit den hohen Schulden/Verlusten dann eig. auch Liebhaberei? Wäre interessant zu wissen wie das genau geregelt ist.
Habe ein Nebengewerbe und durch Corona weniger Ausgaben. Somit darf ich den Staat noch etwas mehr unterstützen
Wie ist das mit Pke leasing gilt das gleiche wie für vollselbstandige
Mir ist leider nicht ganz klar durch Beispiele aufgezeigt worden, wo das Nebengewerbe einen Sinn machen soll. Die Steuerlast darf es langfristig nicht senken, weil das ja bedeuten würde dass ich nur Verlust über das Gewerbe machen/angeben würde bzw. Stichwort Liebhabereigefahr, dass ich sogar evtl. noch nachzahlen muss. Auf der anderen Seite muss ich langfristig Gewinne machen und das heisst meine Steuerlast wird in jedem Fall größer. Wo macht das Nebengewerbe dann dabei noch sinn? Außer ich mache das, wofür es gedacht ist also neben dem Hauptberuf ein Zusatzverdienst erarbeiten.
Genau das ist das Ziel. Der Vorteil ist, dass man eben hierdurch nicht voll auf den Kosten sitzen bleibt. Viele Unternehmer starten sofort ohne Backup und dadurch ergeben sich vor allem am Anfang viele Nachteile. Man muss von seinem Gewinn leben können, zahlt dann ab überschreiten des Grundfreibetrags Steuern und muss sich auch noch versichern.
Das Nebengewerbe dient am Anfang dazu, dass man ein festes Einkommen hat über einen Hauptberuf und baut nebenbei das zweite, dritte oder vierte Standbein auf. Die meisten Gewerbebetriebe erwirtschaften am Anfang Verluste, diese kann man steuerlich geltend machen und damit mindert man die Steuern. Zudem muss man sich nicht extra versichern und hat ein festes Einkommen. Das kann man dann später entweder kündigen oder man hat ein passives Einkommen je nachdem was man macht.
Wie bereits auch im Video gesagt, es verbindet das Thema Unternehmer und Steuern, aber auch ein Unternehmer muss irgendwann Steuern zahlen ;)
@@SteuernmitKopfsuper Danke für die schnelle Antwort. Muss ich dann eigentlich auch Paybackauszahlungen oder Cashbackvergütungen bei Einkäufen über das Nebengewerbe als Einkünfte angeben? Darüber schreibe ich ja eigentlich keine Rechnung, da es ja eine Gutschrift ist
@@SteuernmitKopf Deine Antwort macht zwar sinn, passt aber dann nicht mehr zum Titel des Videos, jeder geht nämlich davon aus das durch ein Nebengewerbe tatsächtlich Steuern gespart werden kann. Dein Titel ist leider einwenig irreführend.
@@RandomFF1 Das stimmt so nicht. Im Video spreche ich an, dass es keine langfristige Möglichkeit ist. Dass man irgendwann Steuern darauf zahlen muss, das stehe außer Frage. Der richtige Umgang mit den Anlaufkosten bringt den Vorteil.
Das Video haben sie nicht gesehen ab 06:10 wird alles erklärt.
Das Ganze funktioniert als Freiberufler genauso oder gibt es damit noch Unterschiede?
Bis auf die Gewerbeanmeldung und die Gewerbesteuer ist alles gleich.
@@SteuernmitKopf perfekt danke :)
Was heißt langfristig Verlust in Bezug auf Liebhaberei? Ich habe ein Nebengewerbe und bin jetzt im 3. Kalenderjahr...
Ich muss ja erstmal investieren, bevor sich das "alles" rentiert. Ab wann müsste man da was befürchten?
Ich bleibe bei Schwarzarbeit 😎🤙
😄 😄
Schwarze Kohle brennt länger :D
Steuerfreie Facharbeit ☆
Nur schwarz schützt vor harz
Die ehrlichste Arbeit überhaupt denn Steuern sind Raub.
Niemand hat das Recht, an durch Schweiß verdientes Geld, einfach Geld abzugreifen.
Danke für das Video. Bitte mehr zum Thema nebengewerbe. Und Glückwunsch zur bestanden Prüfung
Kann man auch Anschaffungen die im selben Jahr, aber schon VOR der Gründung gekauft bzw. bezahlt wurden, bei der Steuer mit angeben?
Die Antwort ist "Ja" wie genau darf ich Dir auf Grund des Verbots des Steuerberatungsgesetz nicht sagen. Nur soviel "schau mal unter Vorgründungskosten".....
Kein Gewerbe, keine Steuern, das ist das Beste. Independence.
Also Arbeitnehmer? Oder Privatier?
Hartz IV oder was
Schwarzarbeiter🤔
Wie ist das bei einer OG? Werden da die Steuern durch die Personen geteilt?
Halloo ich melde eine Nebengewerbe als Makeup Artist noch dieses Jahr.
Möchte erstmal schauen ob es mein Business Rentable ist daher arbeite ich noch ganz normal.
Ich bin etwa überfordert da ich mit meinem Mann zusammen eine Steuererklärung abgebe und weiss nicht ob es so bleibt.
Außerdem hab ich noch eine Frage bezüglich der Kleinunternehmerregelung.
Da ich am Anfang auch in der Vorbereitungsphase Auagaben habe wie Laptop, Licht, Produkte usw... kann man den Umsatzsteuer zurückbekommen? Wie funktioniert das genau?
Danke im Voraus.
MfG
:)
und was ist mit der Rentenversicherung? Wollen die nicht auch ihren Teil haben?
Selbständige zahlen nicht in die Rente ein...
@@RauberRacing das stimmt leider nicht... ich kämpfe schon Jahre mit der Rentenversicherung. Die wollen immer Beiträge von mir haben - mit immer neuen Argumenten..
Nebengewerbe ist auch sinnvoll wenn ich privat gerne bastel und Maschinen, Werkstatt etc brauche.... ???
Kann man praktisch nach 3 Jahren das Nebengewerbe schließen weil man keinen Gewinn macht ?
Grüße Ronald, könntest du Paragraf 2b UStG und BgA erklären Danke😊
wenn ich für mein nebengewerbe keine infrtastruktur brauch, wie soll ich dann minus machen?
Dann macht man nur Gewinn ❤️
Ware kaufen
Wenn ich grad arbeitslos arbeitssuchend angemeldet bin kann ich nicht Kleingewerbe als nebenjob haben? Ich würde gern meine Bilder bei Etsy verkaufen
Also den Titel des Videos finde ich wirklich Quatsch, eben genau aus den Gründen welche du am Ende aufzählst: die Pflichten die damit einhergehen samt dem Thema Liebhaberei, wo man Jahre zurück die Steuervorteile zurück zahlen müsste, dass tatsächlich auch noch mit 6% Zinsen pro Jahr, durch Zinseszins kann da auch nochmal ordentlich etwas zusammen kommen. Und den Aufwand hatte man ja trotzdem... Also bitte nicht irreführen (lassen) 😅 der Staat verschenkt nix so leicht
Wie sieht es den mit Freiberuflicher tätigkeit aus? Da muss man ja auch kein Gewerbe anmelden. Wie weit kann ich den da absetzen?
Ob Freiberufler oder Gewerbe ist den Fall egal. Jedoch sind die meisten Gewerbetreibende, daher habe ich das nicht angesprochen.
Selbständig im Nebenerwerb ist ein sehr gutes Prinzip.
Ich starte nebenberuflich als Fotograf. Was bekomme ich vom Finanzamt zurück wenn ich mein Equipment kaufe.?
Ein Nebengewerbe sollte jeder haben. Das macht auch steuerlich Sinn. Warum das so ist, das erfährst du in diesem Video.
......und es kann passieren, dass das Finanzamt sagt: "Nee - is nich, erkennen wir nicht an, ist nur ein Hobby"
@@pankerunner7287 Das stimmt nicht. Man muss den AG nur informieren.
@@pankerunner7287 erstens beträgt der Prüfungszeitraum hier fünf Jahre. Zweitens, wenn man versucht Gewinne zu erzielen, dann sagt das FA auch nichts und drittens sobald man Gewinne erzielt ist man fein raus.
@@dannybeyse-derbeziehungsve310 falsch!Man "muss" vorher quasi die Freigabe einholen, und der AG kann diese jederzeit widerrufen, z.b wenn der Arbeitnehmer öfters krank ist .
@@michaelmayer5323 "Per Gesetz gibt es keine Pflicht für den Arbeitnehmer, seinen Arbeitgeber über sein Nebengewerbe zu informieren. Eine solche Pflicht kann sich allerdings aus Ihrem Arbeitsvertrag oder aus einem anzuwendenden Tarifvertrag ergeben. Prüfen Sie also zuerst alle relevanten Verträge auf entsprechende Vereinbarungen. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, dürfen Sie Ihr Nebengewerbe für sich behalten. "
Wie weise ich nach, das ich weniger als 20 Stunden arbeite im Nebengewerbe? Wer kontrolliert das?
Wie reagieren eigentlich Finanzämter auf wechselnde Gewerbe, wenn man z.b. nach 2 Jahren nicht in die Ertragszone kommt und daher das bisherige Nebengewerbe einstampft und man sich mit dem nächsten Businessplan versucht?
Betrachten die das kummuliert?
Liebhaberei wird vorgeworfen - wenn keine Gewinne entstehen....
Du meldest das erste Gewerbe an und meldest es später ab. Für dieses Gewerbe vergibt das FA eine Steuernummer. Du reichst Erklärungen für die relevanten Jahre ein und die Akte wird beim FA geschlossen. Ein neues Gewerbe ist wieder bei der zuständigen Meldestelle anzuzeigen. Weicht der Gegenstand des Gewerbes nicht allzuviel ab, wird die alte Steuernummer aktiviert oder, sofern du etwas gänzlich anderes ausübst, wird eine neue Steuernummer erteilt. Weitere Erklärungen sind dann für jeden Erhebungszeitraum beim FA einzureichen. Nichts dolles. Tipp: Telefoniere mit deinem SB beim FA.
Dies ist keine Beratung. Hau rein !
Wie sind die Grenzen und Rahmenbedingungen für das Nebengewerbe.
Welche Grenzen meinst du?
Wann gilt ein Kleingewerbe noch als Nebengewerbe. Wann muss ein "richtiges Gewerbe" angemeldet werde. Oder ist Nebengewerbe kein definierter Begriff? Ich meinte solche Dinge wie Maximum Umsatz ...
@@mickmack6226 Dem SB in der Gewerbemeldestelle ist es egal ob Nebengewerbe, Kleingewerbe oder Hauptgewerbe etc.. Es wird eine Gewerbe-Anmeldung aufgenommen ( Vordruck für die gesamte BRD gültig). Es kann im Text zum Gegenstand des Gewerbes der Hinweis aufgenommen werden: "Nebenberuflich").
Durch die Anmeldung hast du einen Teil deiner steuerlichen Mitwirkungspflicht erfüllt. Alles weitere wie im Video, d..h., dass FA kommt auf dich zu (Vordruck zur steuerlichen Erfassung beim zust. FA). Du kannt mit dem SB fernmündliche Abstimmungen vornehmen, dir reisst keiner den Kopf ab. Dies ist keine Beratung.
Hau rein.
Nach meiner Info kann man keine Verluste aus dem Nebengewerbe gegen andere positive Einkünfte steuerlich gegenrechnen. Weiterhin muss das Nebengewerbe irgendwann Gewinn erzielen. Gewinn macht der Steuerberater - der hat jetzt mehr zu tun
Das ist völlig falsch. Eine Verrechnung der Einkünfte erfolgt schon bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte. Zum anderen wird der Rest ab 06:10 erklärt. Einen Steuerberater braucht man auch nicht.
Gibt es ein gutes Buch zum Thema "Steuergrundlagen" für Neulinge? Bin nach 10 Jahren im Ausland wieder in Deutschland angekommen & hier ist das System völlig kompliziert -- und es keinen systematischen Einführungskurs für Steueranfänger.
Warte mal.. wenn ich Arbeitnehmer bin sind das dann nicht Einkünfte aus § 19 estg? Und wäre dann mein nebengewerbe nicht mein haupt gewerbe also §15 estg? Ist ein nebengewerbe nicht ein Gewerbebetrieb welches ich nebenbei zu meinem hauptgewerbe betreibe?
was ist nebengewerbe und kleingewerbe ? sind ja nicht gleich
Was ist denn der Unterschied?
Wie sieht das mit der Liebhaberei und den Steuernachforderungen eigentlich im Falle der Kleinunternehmerregelung aus? Ich habe ein Gewerbe angemeldet, nur um legaler Weise Musikproduktionen an Sänger verkaufen zu können - im Bedarfsfall. Ich rechne schon damit, dass nur 'n Appel und 'n Ei dabei rüberkommt. Muss ich mir da Gedanken machen, oder würdest du sagen, innerhalb der Kleinunternehmerregelung werde ich da keinen Ärger haben?
Das Nebengewerbe darf aber in dem Fall keine Kleinunternehmenregelung beanspruchen, oder? Ich meine die Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen Kleinunternehmer. Deshalb darf man die Sachen, die man für das Gewerbe bezahlt auch nicht von der Steuer absetzen - ist mein Gedanke richtig?
Nein, ist falsch.
Kann man also alles absetzten, was mit dem Gewerbe zu tun hat ?
Wenn ich jetzt schon längere zeit versucht habe online geld zu verdient und sehr viele ausgaben hatte es aber nie als nebengewerbe angemeldet habe kann ich es dan trozdem steuerlich geltend machen
Hallo, wie im Video besprochen, sind die Kosten als Betriebsausgaben abziehbar. Es besteht jedoch die Gefahr der Liebhaberei. Hierzu wende dich bitte an einen Steuerberater.
Wenn ich nur teilzeit arbeite (130h pro Monat) und nebenbei ein klein Gewerbe führe. Darf ich dann trotzdem die 2200€ oder sowas im Jahr haben? Da ich brutto in meiner Hauptarbeit im Jahr nur ca. 1700 verdiene?
Wie generierst du mit den Kanal denn Einnahmen?
Werbeeinblendungen zw. den Videos.
man bekommt Geld WENN man bei UA-cam bestimmte Voraussetzungen erfüllt, 1000 Abonnenten, 4000 Stunden Wiedergabezeit in einem Jahr (also das deine Videos angeschaut werden) , Bestätigung in zwei Schritten und 0 aktive Verwarnungen wegen eines Verstoßes gegen die Community-Richtlinien, dann hast du die Möglichkeit das du Werbung in deinen Videos schaltest und verdienst dadurch paar Cent du musst aber NUR dann ein Gewerbe anmelden wenn du REGELMÄßIGE Einnahmen hast also z.B. wenn du 3 Monate in Folge durch Selbstständige Arbeit Geld verdienst, informier dich bitte vorher bevor du den selben Fehler machst wie ich, ich hatte ein Kleingewerbe weil ich bei twitch Affiliate wurde und hab in einem Jahr streamen insgesamt 200€ verdient aber 3000€ ausgaben gehabt und war bei einer Steuerberaterin damit ich keine Probleme mit dem Finanzamt bekomme weil ich keine Ahnung von Steuern hatte und hab keinen Cent zurück bekommen und musste der Steuerberaterin 900€ zahlen...
Wie sieht es aber aus als Alterszeitler oder Rentner aus ❓❓
Wie soll das aussehen?
Genauso, da Angestellter!
Hallo Roland, eine Frage:
Mein Hobby sind meine eigenen Finanzen. Mit einem Kapital von ca. 35.000€ probiere ich sehr viel aus, z.B.: p2p-Kredite, cryptowärungen, aktien, fonds usw. Dabei teste ich viele Plattformen, Methoden etc. und mache unter dem Strich auch jährlich Gewinne.
Zählt das noch unter Liebhaberei, oder kann ich das Managen meiner Finanzen auch als Nebengewerbe durchführen?
(Übrigens ist künftig geplant, dass ich das mit dem Kapital meiner Freundin ebenfalls mache)
Falsche Einkunftsart. Nebengewerbe ist §15 oder manchmal §18. Alles was mit Kapital zu tun hat ist immer §20. Diese darfst du nicht mit den anderen Einkunftsarten verrechnen... Noch im Positiven wie Negativen Bereich. Ausnahme wäre, wenn du eine GmbH gründen würdest, hättest du damit die Möglichkeit die Kapitaleinkünfte in gewerbliche Einkünfte umzuwandeln. Aber zu dir "privat in die Tasche" kommt es dann auch nur als Arbeitslohn §19 oder eben wieder als Kapitaleinkünfte. Alle erwähnten § sind dem Einkommensteuergesetz zu zurechnen.
@@goerkestudalles klar, vielen Dank für deine Antwort
Bassinus nicht ganz richtig.
Man hat die Wahl es über die Kapitalertragssteuer abzugelten oder es mit in den persönlichen Steuersatz zu nehmen.
Dass heißt du kannst negativ Einkünfte in deiner Finanztätigkeit auch mit deinen anderen Einkünften verrechnen.
Allerdings gilt das nicht für Cryptowährungen, da diese per Gesetz kein Geld, sondern ein immaterielles Wirtschaftsgut darstellen. Somit wäre die sparte Cryptohandel im gewerblichen Bereich (Paragraph 15 EstG).
@@Sheldor-zp4dz ändert nichts an meiner Auskunft über Einkunftsarten.
Bassinus deswegen sagte ich: nicht "ganz" richtig.
Wie ist das bei einem Vollzeitberuf also hauptgewerbe und noch einnahmen durch Landwirtschaft ca. 6000 euro im jahr und photovoltaikanlage ca. 400 euro im monat? ist das ein nebengewerbe?
ich frag da für meinen vater, ich versuch mich grad in das Steuern Thema reinzubringen, weil mein Vater so viele Steuern zahlen muss und 900 euro im Jahr für den Steuerberater...jedes Jahr zahlt er mehr steuern und es bleibt jedes Jahr immer weniger liegen bzw. nie was sondern immer minus...
Landwirtschaft und Photovoltaikanlage sind relevant und zählen als Nebengewerbe. Für Landwirtschaft und die Anlage gibt es sogar spezielle Erfassungen.
Wenn ich jetzt aber wie ich öfters als Fotograf für diverse Aufträge angefragt werde. Allerdings schon seit 3 Jahren nicht über die 17.500€ hinaus komme. Das Finanzamt "Liebhaberei" unterstellt, wie soll man dann das handeln !?
Abmelden und schwarz machen... oder wie ist da der richtige Weg
Mit Liebhaberei ist nicht gemeint, dass man die 17.500 Euro Umsatz nicht erreicht. Damit ist gemeint, dass man über mehrere Jahre Verluste erleidet und diese steuerlich geltend macht. Beispielsweise erhält man in einem Jahr eine hohe Prämie, auf die man Steuern zahlt. Wenn man dieser Steuerforderung einmalig einen Verlust gegenrechnet - und damit einen Gewinn erzielt, weil man von dem Geld Ausrüstung bzw. Material, Waren oder Geräte für den Nebenerwerb kauft, ist das akzeptiert. Aber ist nicht möglich, über Jahre ein Minus zu erzielen, um damit Steuern zurück zu erhalten. Dann wird das Gewerbe als Liebhaberei bezeichnet - mit den entsprechenden Folgen.
Ich grüße Sie! Meine Freundin arbeitet in einem Pflegeheim als Angestellte. Nebenbei gibt sie Nachhilfe-Unterricht, welches nach Paragraph 4 Nr.21 UStG umsatzsteuer-befreit ist. Lohnt es sich für sie, dies als Nebengewerbe anzumelden? Auch fängt sie nun an, sich nebenher ein Business aufzubauen als Tätowiererin. Haben Sie einen Tip? Wie sollte sie vorgehen. Mit sonnigen Grüßen und Danke für alle Infos!
Die Freundin hätte schon längst diese Tätigkeit anmelden und ihre Einnahmen in der Jahressteuererklärung angeben müssen. Zu beachten ist auch, was der Arbeitsvertrag für die Haupttätigkeit erlaubt oder verbietet. Beamte im aktiven Dienst beispielsweise dürfen im Monat nur etwa 130 Euro und bei Pensionierung nur bis zum Deckelungssatz von 71,25 des Endgrundbezuges dazuverdienen. Der Arbeitgeber kann solche Tätigkeiten ablehnen bzw. abmahnen und kündigen, wenn Arbeitszeiten offensichtlich überschritten bzw. Ruhezeiten unterschritten werden könnten. Er muss dies rechtlich sogar.
Bei der Anmeldung wird zwischen Gewerbe und Freiem Beruf entschieden. Was Freie Berufe sind, ist definiert und kann in den einschlägigen Listen nachgelesen werden. Noch bevor man nach der Anmeldung wieder zu Hause oder im Büro ist, liegen schon einige Schreiben im Briefkasten (OK, ist etwas überspitzt): Finanzamt, Berufsgenossenschaft, IHK, evt. spezielle Verbände und Vereine, wie Handwerkskammer).
Sie muss eine Buchführung besitzen, die bestimmten Grundsätzen entspricht, den GdoB. Eine Excel-Tabelle reicht dazu nicht aus. Es muss sich um "gebundene Bücher" oder ein elektronisches GdoB-konformes Programm handeln. D. h. die Belege müssen unverlierbar und authentisch gespeichert und vor nachträglichen Veränderungen geschützt sein. Daten sollten zeitnah erfasst sein. Der Grundsatz ist, dass es keine Buchung ohne Beleg geben darf, wobei unter Umständen auch Eigenbelege ausgestellt werden können.
Zudem muss eine Umsatzsteuererklärung erstellt werden. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen, ob diese monatlich oder quartalsweise bereits als Vorausmeldung oder als abschließende Jahresmeldung erfolgen muss. Letzteres ist bei Kleinunternehmen die Regel, da diese keine Umsatzsteuer zahlen und folglich nicht ausweisen dürfen. Natürlich sollte man im Vorfeld ein Kleinunternehmen beantragt und genehmigt haben, d. h. von der Zahlung einer Umsatzsteuer befreit zu sein. Der Umsatz darf im ersten Jahr 60.000 Euro und in den Folgejahren 17.500 Euro nicht übersteigen, da ansonsten die Umsatzsteuerpflicht eintritt. An diese ist man mindestens fünf Jahre gebunden, bevor man wieder davon befreit ist.
Gleichzeitig muss eine Gewerbesteuererklärung eingereicht werden. Da bezahlt man ab etwa 24.500 Euro Gewerbesteuer, die sich je nach Gemeinde richtet.
Der Gewinn der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), also Überschuss oder Verlust wird schließlich in der Einkommensteuererklärung angegeben. So kann er die Steuerlast erhöhen oder mindern.
Nun zu einigen Fallstricken:
Im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt kann und wird bei festgestellten Verstößen gegen die GdoB eine Schätzung erfolgen. Diese orientiert sich an gerichtlich bestätigen Tabellen, d. h. was hat der Herr X in der Stadt Y für das Gewerbe Z für Einnahmen, Ausgaben und Gewinne. Nur mal so: Diese Werte sind enorm und sind nicht "auf dem Dorf" zu erzielen! Anhand dieser Schätzwerte wird anschließend der Umsatz und somit in der Regel ein saftiger Gewinn geschätzt. Und dann drehen sich die Mühlen nahezu unaufhaltsam, weil Fristen in Gang gesetzt werden. Es folgen für die geprüften Jahre umgehend Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Einkommensteuer- und Soli-Forderungen in mitunter astronomischer Höhe. Der Schnitt dürfte bei etwa 120.000 Euro Umsatz pro Jahr liegen. Auf diesen Umsatz muss man für die Jahre dann innerhalb der angegebenen Frist 19 Prozent Umsatzsteuer, natürlich auch Gewerbesteuer, IHK-Beitrag, BG-Beitrag sowie Einkommensteuer zahlen! Wenn die Freundin jetzt etwa 30.000 Euro pro Jahr brutto verdient, sind es dann ca. 120.000 Euro Einkommen (je nach Schätzung und Ausgabenanerkennung). Auf diese muss sie Einkommensteuer und Soli zahlen, ca. 41.000 Euro! Zusammen mit der Umsatzsteuer (22.800 Euro) und der Gewerbesteuer (ca. 6.500 Euro) kommt also für jedes Jahr eine ordentliche Zahlungsforderung alleine für das Finanzamt bzw. die Gemeinde-/Stadtkasse zustande. Kann man die geforderden Beträge nicht fristgerecht zahlen, geht es richtig los: Es wird umgehend eine Kontopfändung eingeleitet, die zunächst - sofern man kein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) besitzt - sämtliche Konten leerräumt und blockiert, bevor man davon Kenntnis erlangt! Um überhaupt noch an Geld zu kommen, muss ein P-Konto eingerichtet werden. Auf diesem bliebt dann ein Betrag von ca. 1.100 Euro bei einer Person jeden Monat für alles verfügbar. Bei weiteren Personen gibt es Freibeträge von etwa 500 Euro (die Freibeträge werden regelmäßig angepasst). Sollten die Forderungen mit einer Kontopfändung nicht einzutreiben sein, wird beim Arbeitgeber eine Lohnpfändung eingeleitet. Damit darf nur der über dieser Pfändungsgrenze gezahlte Lohn vom Finanzamt einbehalten werden. Während man bei jedem anderen Gläubiger Zeit hat, auf eine Kontopfändung zu reagieren, ist die des Finanzamtes sofort wirksam.
Natürlich lernt man auch seinen örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher - in der Regel innerhalb von drei Monaten nach der verstrichenen Frist kennen... Hier kann man aber gelassen sein, sofern man keine Immobilien oder Anlagen (Versicherungen etc.) besitzt. Denn Sachen wird er nur mitnehmen, wenn der Gesamtwert insgesamt den doppelten Wert der Forderungen hat (hier im Beispiel also ca. 100.000 Euro für ein Jahr). Dies liegt daran, dass bei der anschließenden Versteigerung im Regelfall nur die Hälfte des Wertes erzielt wird.
Wichtig zu wissen: In diesem Verfahren kann ein Steuerberater nicht viel machen, weil er nur beraten darf. Man benötigt einen Anwalt für Steuerrecht. Und ob man da einen bekommt, wenn man eine Pfändung laufen hat, würde ich bezweifeln. Denn im Fall der Fälle würde der Anwalt seine Vergütung nämlich nicht bekommen, da nichts zu pfänden ist!
Gleichzeitig kommen Forderungen der BG und der IHK, die auch beträchtlich sind. Wenn alles schief geht, erfährt die Krankenkasse - im schlimmsten Fall ist man gesetzlich versichert - von den geschätzten Einnahmen/Gewinnen. Mit diesen liegt man über der Bemessungsgrenze und fliegt rückwirkend aus der Krankenkasse raus (z. B. kostenlose Familienversicherung) und muss sich privat krankenversichern. Geschieht das ganze um das 55. Lebensjahr, kommt man nicht wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück und bleibt für den Rest seines Lebens in der privaten Krankenversicherung. Ohne eine Große Anwartschaftsversicherung zahlt man da enorme Beiträge!
Ach ja: Es wird noch ein Steuerverfahren (meist aber nur wegen leichtfertiger Steuerverkürzung eingeleitet. Dies ist nur eine Ordnungswidrigkeit, welche im Hinblick auf die bestehenden Steuerforderungen meistens eingestellt wird.
Bei Fragen - einfach melden...
Kann ich als Hausfrau ein Nebengewerbe starten?Z.b. ei en UA-cam Kanal der mit Adsense verknüpft ist?
Das ist richtig gut....
Kann ich auch ein Nebengewerbe anmelden, wenn ich mich im Mutterschutz befinde?
Hey Leute, ich hab da mal so ein blödes Ding bzgl Steuern. Ist u. U. auf internationaler Basis.
Ich hab die türkische S. Angehörigkeit. Somit muss ich zum Militär, oder mein Sold ablegen. Alternative, deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Frage: würde ich die Ausgabe für mein Sold bei der Steuer geltend machen können (übrigens sechs tsd Euro)
Danke vor ab
Alime Alime 255€ kostet die Einbürgerung nach der Einbürgerung kannst du die mavi kart beantragen somit ist dein TC Nummer noch aktiv also verlierst du deine Rechte in der Türkei nicht
@@gs0311 aber das beantwortet ja meine Frage nicht ganz, kann ich die Kosten für diese oder ähnliche Angelegenheiten steuerlich absetzen
Kann man auch mehrere Kleingewerbe betreiben?
Wie auch jedes andere Gewerbe kann man da so viele Gewerbe machen wie man will, ob es Sinn macht ist etwas anderes.
Mehrere Kleingewerbe ja, wenn man die Kleinunternehmer-Regelung (kein Stress mit der Mwst) nutzen will, muss man die 17.500€, bzw 50.000€ in Summe aller Gewerbe als Grenzwert beachten...
(bin kein Steuerberater, das ist keine Beratung)
Servus. Ist deine Kanzlei in München ?
Nein in Regensburg. Sind aber bundesweit unterwegs 👍🏻
Kann mir vielleicht jemand Hilfestellung leisten? Ich habe einen 40h Job und jetzt ganz neu ein Kleingewerbe. Dort darf man ja bis zu 17.500 Euro Umsatz haben. Mir hat jetzt so ein Laie versucht zu erklären, dass das Geld aus dem Hauptjob mit den maximalen 17.500 nicht höher als 50.000 Euro sein dürfen. Wie kann das denn sein? Ich liege minimal über dieser Grenze aber wüsste halt gerne mal, wie es denn jetzt richtig ist.
wenn ich 5.000€ gewinn mache muss ich Steuern nachzahlen ? Ich habe durch meinen Job eigentlich immer 4-500€ wiederbekommen -.-
müsste ich als kleinunternehmer neben einem hauptjob (mit max. 530€ einnahmen) steuern zahlen?
bis 520 € und max 32h/Monat zahlst du keine zusätzlichen Steuern ALS MINIJOBBER. Das zählt als zweite Arbeitnehmertätigkeit, nicht als Kleinunternehmer.
@@smokey1234 ok danke
Thank you
Wir ist das als Rentner/Pensionär mit Nebengewerbe.
Genauso
Meine Frage wäre ... Ich bin Hauptberuflich Angestellt und habe ca. 65k Brutto möchte mit einem Nebengewerbe ca. 8000 Brutto dazu verdienen. Angeblich kann man bis 17,5k bei einem Nebengewerbe Steuerfrei verdienen. Ist das so richtig ? Brauche ich dann wirklich auf die 8000 Euro keine Steuern zu zahlen ??
Gründen - Hauptberuf und Nebengewerbe - Kleinunternehmerregelung 2020 ua-cam.com/video/v8vkLdtcmqI/v-deo.html
Auf die 8.000 Euro müssen keine Umsatzsteuer und keine Gewerbesteuer gezahlt werden, das ist soweit richtig. Allerdings wird der Gewinn als Einnahme in der Einkommensteuer verbucht und schlägt sich dort nieder. Hier sollte man mit dem Programm mal durchrechnen, ob es sich wirklich lohnt.
Und bitte vorher mit dem Arbeitgeber klären, ob und in welchem Umfang eine Nebentätigkeit erlaubt ist.
Und die Buchführungspflicht nicht vergessen...
Und der Lohnsteuerhilfeverein darf auch keine Steuererklärung mehr erstellen, sobald gewerbliche Steuern erzielt werden (Vermietung ausgneommen)! Also bleibt nur Selbermachen oder teurer Steuerberater.
Spart euch die 8min
Habe ich mir auch gedacht. Lauter blabla...
Der Aspekt der Liebhaberei ist jener, der die ganze Sache wesentlich erschwert. Steuervorteile hat man ja nur, solange Verlust erwirtschaftet wird. Klar, das ist meist anfangs der Fall. Aber etwa jemand wie ich - mit einem extremen Nischenkanal - kann kaum realistisch einschätzen, ob irgendwann wirklich mal ein Gewinn erwirtschaftet wird.
So geht es mir auch.
"Steuerlich sinnvoll" ist ein sehr schönes Oxymoron.
Der Sinn von Steuern existiert nur aus staatlicher Perspektive.
Das wäre an sich auch gar kein Problem, wenn Volk=Staat gelten würde.
Video geht bei 2:00 los
Klassisches Clickbaiting! Der Autor macht eben nicht deutlich das jeder ein Nebengewerbe besitzen sollte. Das Video ist inhaltlich auch nicht überzeugend. Auf Kritik anderer Viewer weicht er dann aus, dass es sinnvoll ist derart in die Selbstständigkeit zu starten. Das ist aber eine ganz andere Aussage. Neues, Besonderes oder Interessantes enthält das Video leider nicht. Da möchte wohl selbst je,and mit seinem Nebengewerbe Geld verdienen. Plaudert ein bisschen aus seinem Job, stellt sich vor eine schlaue Bücherwand und überlegt sich einen reißerischen Titel der nur halbherzig zum Thema passt. unseriös!
Klassischer Fake Kommentar ;) aber danke dafür :)
Ich bin auf die Fragen eingegangen, soweit es zulässig ist. Zum anderen habe ich einige Punkte der "Kritik" sogar im Video angesprochen ;)
Steuern mit Kopf Fake Kommentar? Gibt es dazu eine Begründung oder Schwierigkeiten mit Kritik umzugehen?
@@beckmaniac ich kann mit Kritik gut umgehen, nur ist hier eben keine Kritik vorhanden.
Keine der getroffenen Aussagen ist annähernd korrekt ;)
Steuern mit Kopf leugnen und ignorieren ist auch eine Möglichkeit. Nochmal: Ihre Überschrift ist falsch! Das erklären Sie auch im Video. Wer aber auf Ihr Video klickt und feststellt, dass es für ihn eben keinen Sinn ergibt ein Nebengewerbe zu gründen fühlt sich getäuscht und hinterlässt negative Kommentare. Das ließe sich bei geeigneter Wahl der Überschrift verhindern. Ansonsten erkennt man lediglich, dass es hier nur darum geht ihr eigenes Gewerbe zu stützen. Inhaltlich ist Ihr Video zum Thema Nebengewerbe doch ansonsten ein guter und informativer Beitrag, der einen tollen Einstieg in das Thema bietet. Deshalb finde ich es schade und auch ärgerlich nicht das zu finden was der Titel suggeriert.
Es wird dabei weder etwas ignoriert noch geleugnet. Die Titelauswahl ist so korrekt. Aber gehen wir doch einmal darauf ein. Vor allem bei Ihnen wird dieser Widerspruch schön deutlich, aber von Anfang an.
Lesen Sie Ihre eigene "Kritik" und die der anderen nochmals durch, dann werden Sie feststellen, dass das keine "Kritik" ist, sondern teilweise aus der Luft gegriffen und mehr nicht.
1. Der Titel wurde so gewählt, weil es steuerlich sinnvoll ist ein Nebengewerbe zu haben. Zum einen natürlich aus dem steuerlichen Gesichtspunkt, dass man Anlaufkosten geltend machen kann. Dadurch hat man den Liquiditätsvorteil gegenüber dem Gründer im Hauptgewerbe und kann vor allem hier Ideen riskieren und probieren die man sonst nicht machen würde. Nichtsteuerliche Punkte - Gewerberabatte, Absetzbarkeit bestimmter Kosten, Zusatzeinkommen.
2. "Oh mein Gott, wenn ich Geld verdiene, dann muss ich Steuern zahlen". Ja wer Geld verdient, der muss Steuern zahlen. Das ist kein "Kritik", sondern naja jammern. Ich sage auch, dass es kein Sparmodell für die Ewigkeit ist, aber dazu Punkt 3.
3. "Liebhaberei", man kann im Grunde jede "Kritik", die hier steht bezogen auf die Liebhaberei streichen. Das wurde bei 06:10 erwähnt und erläutert. Diese "Kritiker" haben das Video nicht gesehen, so viel zu dieser "Kritik" ;)
Gehen wir jetzt aber zu Ihrer Kritik.
4. Widerspruch "inhaltlich auch nicht überzeugend" passt nicht zu "Inhaltlich ist Ihr Video zum Thema Nebengewerbe doch ansonsten ein guter und informativer Beitrag, der einen tollen Einstieg in das Thema bietet."
5. "Auf Kritik anderer Viewer weicht er dann aus, dass es sinnvoll ist derart in die Selbstständigkeit zu starten." tue ich nicht, die Fragen die ich beantworten konnte und noch nicht im Video beantwortet habe, beantworte ich gerne, sofern dies zulässig ist. (Wollen und können, Stichwort Berufsrecht)
6. "Neues, Besonderes oder Interessantes enthält das Video leider nicht." Woher soll ich wissen, was Sie wissen? Es gibt genügend Leute die das nicht wissen. Jetzt wissen diese Personen das aber, die es vorher nicht wussten. Nur weil ein anderer UA-camr das Thema behandelt hat, sollte man das Thema nicht mehr ansprechen? Wie eintönig.
7. "möchte wohl selbst jemand mit seinem Nebengewerbe Geld verdienen" Ernsthaft?
8. "Plaudert ein bisschen aus seinem Job, stellt sich vor eine schlaue Bücherwand und überlegt sich einen reißerischen Titel der nur halbherzig zum Thema passt. unseriös!" - Bla Bla bla
Ich nehme Kritik gerne an, wenn sie sachlich, klar, haltbar und freundlich formuliert wurde. Deswegen jetzt bitte nochmal feststellen, wo ist die viel beschworene "Kritik"?
Liebhaberei killt das Ganze für fast jeden.
Kann passieren.
Ich bin Student und habe ein Nebengewerbe. Ich werde mir einige Sachgegenstände die notwendig für mein Nebengewerbe sind Kaufen und meine Frage ist ob ich dann die Merhwertsteuer erstattet bekomme und was muss ich dafür tun ?
*Keypoints*, danke Roland!
Nebengewerbe: ein Gewerbe gründen neben deinem Hauptjob.
Kosten wie Kamera, Papier und Co kannst du steuerlich geltend machen -> nur der Gewinn wird versteuert.
Im Haupt Job zahlst du automatisch steuern, diese werden mit deinem Verlust deines Gewerbes gegengerechnet. Alle Einkünfte werden zusammengerechnet.
Wie beginnt man:
Gewerbe anmelden
Steuererklärungspflicht wahrnehmen (Anlage N, Anlage G + Einnahmenüberschussrechnung)
Knackpunkt ist hier die Liebhaberei. Wir nutzen unser Hobby um Kosten in unserer Steuererklärung geltend zu machen, die wir ohne Nebengewerbe nicht geltend machen könnten. Wir sollten aber irgendwo eine Gewinnerzielungsabsicht haben, sonst werden die steuerlichen Vorteile mit der Liebhaberei rückwirkend ungültig.
Wenn die Absicht nicht da wäre, würde ich das Nebengewerbe ja nicht gründen. Wie soll denn erwiesen werden, dass die Absicht nicht gegeben war bzw. ist?
Gibt es zB. eine Frist oder Ähnliches?
Und geht das nur bei fest angestellten oder auch anderen?
@@Anatolia07 wenn du innerhalb 5 jahre keine gewinne erziehlt hast schlägt das schwert zu :D
@@jtech592 Totalüberschuss-Prognose, oder wenn du siehst du fährst es gegen die Wand, überführe am Ende alles mit einem Veräußerungsgewinn ins Privatvermögen, Freunde, Familie etc. Der daraus entstandene Gewinn muss dann eben höher sein als deine angehäuften Verluste der vergangenen Veranlagungsjahre.
Muss ich unbedingt berufstätig sein um meine Steuerlast zu mindern ? Weil ich ja dann keine Steuerlast habe oder ? Kann man dann trotzdem gewerbe relevante produkte "steuerfrei" erwerben ?
Dann ist das Hauptgewerbe, ja.
Ein Nebengewerbe sollte man zuerst ohne grosse Erwartungshaltung und ohne Dollarzeichen in den Augen betrachten, also Liebhaberei. Alleine die MwSt vorraus Zahlung alle 3 Monate. Bei der ersten Frage des Finanzamtes, wieviel Gewinn werden Sie machen für die Vorrauszahlung? Merke welch bescheuerte Fragen kommen, der nette Steuerassistent kann da wohl einen Tipp geben, oder 😬🙄😅
Kleinunternehmer haben keine Umsatzsteuer. Auch keine Vorauszahlung
Eine Gewerbe sollte man nur gründen, wenn man Geld verdienen will. Alles andere halte für langfristig Sinnfrei.
Wird auch erwähnt ab 06:10.
Wie einfach ist das Prozedere zum Abmelden des Gewerbes, wenn man einfach keine Lust mehr hat? Muss dabei auf irgendetwas geachtet werden? Tipps? Vielen Dank!
ach erzähl nix... ich hatte ein Kleingewerbe mit Twitch und war sogar bei einer Steuerberaterin damit ich nichts falsch mache beim Finanzamt und ich hab KEINEN Cent vom Finanzamt zurück bekommen und musste der Steuerberaterin 900€ zahlen und denk nicht ich hätte fette Einnahmen gehabt ne ne ich hatte Minusausgaben im vierstelligen Bereich...! und ich hatte das Gewerbe nur für ein Jahr!
Von Liebhaberei haben Sie aber auch schon einmal etwas gehört? Wenn Sie ein Gewerbe haben, dauernd jedoch nur Verluste erziehlen, erkennt es die Finanzverwaltung nicht mehr an. Und Du musst ein Gewerbe anmelden, GewStErkl. etc einreichen, auch dann, wenn alleine durch den Freibetrag die Steuer 0 EUR beträgt. Aber danke für den Tipp.
Das Video haben sie nicht gesehen ab 06:10 wird alles erklärt.
Kleine Info nebenbei, die mir ein paar tausend Euro erspart hat.wenn du als z.b. Ingenieur ein Ingenieurbüro eröffnest und im Hauptjob arbeitslos wirst bekommst du 0 Arbeitslosengeld. Ob und wie man das absichern kann dass man dennoch ALGeld erhält weiß ich nicht, kostet aber sicher wieder Kohle. ... also aufpassen
Lieber Roland, ich spreche auch
davon, dass man Steuer planen muss und stelle danach meine Fragen, welche keiner versteht.
Meine Fragen:Wieviel darf ich als Musiklehrerin verdienen? Ab wann bin ich Steuerpflichtig?
Beantwortet mir keine.
Werden alle Einkünfte zusammen gerechnet?
Mann kann doch im letzten Viertel weniger oder eben mehr Schüler suchen oder haben.
Mann kann es ja steuern. Und etwas darüber, dass ich auch zu den Steuerzahler gehöre macht auch ein gutes Gewissen.
Grüße
Das Thema Steuern in Deutschland ist viel zu komplex, als dass man auf deine Fragen pauschale Antworten geben kann.
Beispiel:
Steuerpflichtig wirst, sobald dein Einkommen den Grundfreibetrag von 9.744,- € Jahreseinkommen überschreitet.
Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit werden zusammengerechnet.
Allein für diese beiden Sätze kann man schon zig Konstellationen kreieren, die die Regelungen/Bemessungsgrenzen ändern.
Deswegen bleibt dir nur der Gang zum Steuerberater, der deine individuelle Situation beleuchtet und dich umfassend berät.
P.S.: Verdienen darf man in Deutschland unendlich viel. Je mehr, desto mehr freut sich das Finanzamt ;-)
mich triggert das leere regal
Lohnt sich ein Nebengewerbe auch, wenn man gar nichts mehr macht.
Sprich Einnahmen = 0
Würde es sich für mich mehr lohnen meine gesamten Werbungskosten in Anlage G anzugeben?
Wäre ja komplett Verlust aus Gewerbebetrieb.
Würde ich separat trotzdem noch die pauschalen Werbungskosten von 1000 ZSAÄTZLICH abgezogen kriegen in meiner privaten Einkommenssteuererklärung?
wie ist das...hat man nun nebenbei zum Hauptjob(40-50K/Jahr) einen UA-camkanal im kleinen Hobbybereich der 500-1000€ im Jahresdurchschnitt abgibt, man aber fast in selber Höhe oder mehr Ausgaben für den Kanal hat(Technikausstattung, Fahrtgeld zu Drehorten, Internetkosten usw.) und man so immer bei plus minus 0 landet.. ist das dann Liebhaberei? Wie sollte man hier richtig handeln um weiterhin sein Hobby mit etwas Werbeeinnahmen finanzieren zu können?
Viele Tipps, etwas strukturiertere Aufbereitung wäre hilfreich für Leute, die nicht vom Fach sind...
Dafür gibt es hunderte von anderen Videos in denen die anderen Informatioonen gebracht werden.
???
Brid Get !!!
@@SteuernmitKopf lass gut sein...
@@xyzxyz0815 hast kein plan, was?!?
Hab ein Gewerbe angemeldet, verkaufe Brennholz
Auch Beamte?
Wie meinst du das?
@@SteuernmitKopf Sollten auch Beamte ein Nebengewerbe haben?
Beamte müssen für jede Tätigkeit, wo sie Geld erhalten, vor Beginn eine Genehmigung vom Dienstherrn einholen. Zudem dürfen sie im Monat nur ca. 130 Euro dazuverdienen und nur eine bestimmte Stundenanzahl im Nebengewerbe arbeiten. Im Falle eine Pension darf das Gesamteinkommen aus Pension und Nebenverdienst 71,XX Prozent des Endgehaltes nicht übersteigen, weil sonst die Pension um diesen Betrag gekürzt wird.
Und der Beamte darf nicht mehr vom Lohnsteuerhilfeverein betreut werden.
@@tinov2497Die ersten beiden Punkte sind falsch. Nicht jede Tätigkeit ist anzeigepflichtig. Mehr als 130 Euro ist ebenfalls möglich.
Lohnsteuerhilfeverein hat der Beamte aufgrund seines guten Gehalts nicht nötig.
@@schwedenretter Also in unserem Bundesland ist dies so. Wenn der Beamte neben seinem Hauptamt eine Tätigkeit aufnehmen möchte (hier im Video wird das Gewerbe im Nebenerwerb als Kleinunternehmer betrachtet - also etwas gegen Entgelt), so muss er dies seinem Dienstherrn anzeigen. Es gibt einige Ausnahmen, wie z. B. Ehrenamt, schriftstellerische Tätigkeiten, Gewerkschaftsarbeit, Pflege, Betreuung, Gutachtertätigkeit an Hochschulen, etc.. Der Dienstherr prüft, ob es dabei zu Pflichtverletzungen mit dem Hauptamt kommen kann und erteilt schließlich bei Verneinung von dieser Gefahr eine Genehmigung. Bei uns ist eine Grenze von ca. 130 Euro gesetzt, wo man nur eine jährliche Erklärung abgeben braucht. Darüber geht natürlich auch, dann gelten aber besondere Vorschriften, die bedeutende Auswirkungen haben, vor allem bei Pensionierten, wo im schlimmsten Fall die Pension bei Überschreitung der Grenze XXX um den überschreitenden Betrag gekürzt wird. Allerdings muss bei einem aktiven Beamten die Zweitberufsklausel beachtet werden. Zudem gilt die 40-Prozent-Vermutung als Versagungsgrund.
Die Inanspruchnahme eines Lohnsteuerhilfevereines hat nichts mit dem angeblich "gutem Gehalt" eines Beamten zu tun. Es gibt durchaus Ämter, die nach A6 oder weniger besoldet sind. Das sind für mich keine erstrebenswerten Bezüge, wie es im Übrigen richtig heißt. Ein Lohnsteuerhilfeverein ist ein Verein, der Arbeitern, Angestellten, Beamten und Rentnern/Pensionären sowie Personen, die Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalanlagen erzielen, bei der Erstellung der Steuererklärungen hilft. Dabei nimmt er Rechte und Pflichten ähnlich eines Steuerberates war. Die Kosten betragen etwa ein Viertel von denen eines Steuerberaters, schon weil die Vergütung des Vereins sich nach dem Einkommen richtet und nicht der verrichteten Arbeit.
Sofern der Beamte also kein Nebengewerbe ausübt, kann er sich sehr wohl eines Lohnsteuerhilfevereins bedienen. Er kann sich aber auch eine entsprechende Software kaufen oder kostenlos herunterladen bzw. auch Online-Dienste in Anspruch nehmen und die Erklärungen selber erstellen - oder einen Steuerberater beauftragen. Die Höhe der Bezüge hat damit überhaupt nichts zu tun. Es kommt allenfalls auf die Zweckmäßigkeit an. Wenn der Beamte nun ein Gewerbe betreibt, darf der Lohnsteuerhilfeverein aufgrund des regelmäßig vorhandenen e. V. dies nicht bearbeiten. Folglich muss der Beamte dies selbstübernehmen oder beispielsweise einen Steuerberater beauftragen. Ich kenne einen Beamten, der auf einem Gebäude eine Solaranlage (PV) betreibt und dafür vom Stromanbieter eine Vergütung für die Einspeisung erhält. Er ist zum Steuerberater gegangen und musste einen stattlichen Betrag zahlen, weil dieser eine EÜR, eine Gewerbesteueranmeldung, eine Umsatzsteueranmeldung sowie die Einkommensteuererklärung erstellt hat.
Ich finde das das eine gute Lösung ist.
Seltsames Video, etwas unseriös - hier fühlt sich sicher der ein oder andere ermuntert, ein Kleingewerbe zur Erwirtschaftung von Verlusten aufzumachen. Viele Finanzämter stellen eine Erstattung aufgrund von Verlusten aus Gewerbebetrieb aber unter Vorläufigkeit, bis das Unternehmen in der Gewinnzone angekommen ist. Zudem ist nach einigen Jahren der Ofen aus, wenn das nicht der Fall ist. Ich hatte bereits nach einem Jahr den entsprechenden Fragebogen auf dem Tisch!
Daumen runter.
Dafür gibts ein Herzchen, weil du das Video nicht ganz gesehen hast
@@SteuernmitKopf hast recht, aber das hättest du nicht als kleinen disclaimer ganz am schluss bringen sollen, sondern DAS hätte die essenzielle aussage sein müssen, daumen bleibt somit unten.
@@caprimann87 hab ich aber :P
Kriegst trotzdem noch ein Herzchen :)
Nach 3 Minuten NICHTS gesagt... naja
Ich bin zeit 2 Jahre neben gewerbe Minen fragen ist ob ich sadtt vollzeit arbeite Teilzeitkraft arbeiten gehen und neben gewerbe weiter laufen oder Haupt gewerbe melden mach ein veideo über diesem tema
Wie sieht es aus, wenn man in einem Jahr mit einem Kleingewerbe angefangen hat, auch Gewinn gemacht hat, dann aber keine Aufträge mehr annimmt (IT-Bereich) und somit im nächsten Jahr gar keine Einkünfte daher hat. Wie gebe ich das bei der Steuererklärung an? Muss ich dann das Kleingewerbe wieder abmelden?
Ich habe derzeit einen Teilzeit Hauptjob und einen Minijob. Darf ich dann auch zusätzlich ein Nebengewerbe anmelden? Es wären wahrscheinlich nicht mehr als 100 Euro erstmal nebengewerblich, die ich dafür bekommen würde (Naildesign).
Mache ich seit 10 Jahren so, klappt super, finanziere damit mein Hobby und hole mir natürlich auch immer die 19% von allem wieder was nur irgendwie mit dem Nebenjob in Verbindung gebracht werden kann
Es gibt nichts besseres, als mit dem Hobby Geld zu verdienen :)
beim kleingewerbe gibt es keine 19% MwSt!!
@@valond5118 kommt drauf an
@@ErinMT2 genau, ab 17500 ist es steuerpflichtig
@@valond5118 natürlich - wenn darauf optiert wurde. Dann kann man für 5 Jahre die Umsatzsteuer wieder zurück holen, muss sie aber auch berechnen.
Eine Partei gründen und Steuern sparen?
Interessanter Gedanke. Wird aber schwierig.
Wie lange kann man ein angemeldetes Nebengewerbe auf Eis legen, ohne Umsätze?
Hallo! Ich hätte mal eine kurze Frage. Kann es sein das man durch bezahlten Umfragen nur als Privatperson Einnahmen erzielen darf? Die Portale stellen ja keine richtige Rechnung aus um das verbuchen zu können.Und was wäre die Lösung um diese Einnahmen trotzdem in der Firma verwenden zu können ?
Kurz gesagt, ist man dann am Arsch!
Man ist zu einer ordnungsgemäßen Buchführung nach den GdoB verpflichtet. D. h. man muss "gebundene Bücher" oder GdoB-konforme Software nutzen und regelmäßig und zeitnah seine eigenen Einnahmen und Ausgaben erfassen - und auch die entsprechenden Belege einscannen bzw. aufgewahren.
Man sollte unbedingt nachweisbar die Portale auffordern, eine Rechnung zu übersenden! Bei den Portalen kann man es auch als Scheinselbstständigkeit sehen, was wiederum für diese teure Folgen hat.
hallo, vor kurzem auf dich gestoßen durch aktienimkopf natürlich.
wenn ich nun ein nebengewerbe anmelde und damit aber keine einkünfte (0€) generiere was für sonstige kosten kommen auf mich im jahr zu und kann ich dann trotzdem alles absetzen, wie neuer pc, handy, spiele etc?
Haha ist leider keine Option für mich, da ich kein Hobby habe womit ich Geld verdienen könnte...
Hallo zusammen, ich bin freiberufliche Klavierlehrerin und im Februar 2020 ein Kleingewerbe angefangen habe.
Gelegentlich habe ich auch eine Einstellung an der Schule, Vertretung. Wird der Gewinn von 11 Monaten als Jahresgewinn gerechnet, oder wird die Summe durch 11 und Mal 12 gerechnet?