Ich mache auf UA-cam sehr selten Werbung. Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mein Buch vorbestellt, oder es einem jungen Menschen der an der Schwelle zum Erwachsensein ist vielleicht zeigt
Einfach das System dribbeln wenn du angehalten wirst einfach den Motor abstellen Schlüssel ziehen polizisten bitten kurz dein Autoschlüssel in die handzunehmen und dann ein guten schluck aus der Wodka nehmen vorihm so kann er nicht mehr beweisen ob man betrunken auto gefahren ist 😂😂😂😂
Als Polizist in Hessen kann ich nur sagen: wahnsinnig gutes Video mit allen wichtigen Informationen genau so erklärt wie es rechtlich aussieht. Anders als andere “Anwälte” auf anderen Plattformen. Ich kann jedem nur empfehlen, dass wenn man in eine Polizeikontrolle kommt, immer respektvoll und ruhig zu bleiben und am besten alles mitzumachen. Man macht sich das Leben damit nur leichter und die Maßnahme (wenn man denn Nix verbrochen hat) ist schnell zu Ende und man kann wieder nach Hause oder wohin auch immer. Sinnloses aufspielen und nicht kooperieren sorgt nur für viel Arbeit und Zeit und am Ende vllt sogar für Probleme. Selbst wenn man was verbrochen hat, bringt kooperieren viel mehr und spart Zeit. Alkohol Konsum kommt IMMER raus, abhauen endet meistens schmerzhaft auf dem Boden und mit Handfesseln auf dem Rücken, angreifen ist sowieso immer schlecht und wenn man lügt bekommt man danach sowieso das rechtlich mögliche volle Programm an Maßnahmen. Auch die Staatsanwaltschaften sehen es GGF. Positiv, wenn man einfach mitmacht. Grundsätzlich kann man sagen dass alles außerhalb des Verkehrs immer Anlassbezogen sein muss. Im Verkehr ist es Hälfte/Hälfte. Ich kann auch versichern, dass es nur wenige Polizisten gibt, die Anlass unabhängig vollkommen rechtswidrig kontrollieren, einfach weil das nichts bringt außer unnötige Arbeit. Warum soll ich eine Person kontrollieren gegen die gar nichts vorliegt und die nichts falsch gemacht hat? Bringt einem persönlich nichts, außer schreibkram und ggf. rechtliche und dienstliche Konsequenzen. Also immer freundlich bleiben, mitmachen, dann sind alle schneller aus der Situation raus, jeder kommt heil nach Hause und alle sind glücklich.
Dir sind die Fehler im Video nicht aufgefallen, was ziemlich klar zeigt, was das Problem bei der rechtskundlichen Ausbildung in der polizeilichen Ausbildung bzw. inzwischen Studium ist. Auch die Aussage "Auch die Staatsanwaltschaften sehen es GGF. Positiv, wenn man einfach mitmacht." ist nicht glücklich. Das ist zwar manchmal richtig. Gerade im Rahmen von Diversionsverfahren nach dem JGG (was aber keine polizeiliche Aufgabe ist). Aber es verkennt den Vorbehalt des Gesetzes in der Eingriffsverwaltung schon ziemlich. Schau doch gerade noch einmal in § 1 HSOG. Dass die Gefahrenabwehr in Absatz 1 und damit vor den "durch andere Rechtsvorschriften zugewiesenen weiteren Aufgaben" in Absatz 2 steht, hat einen Grund. Hauptaufgabe der Polizei ist nach wie vor die Gefahrenabwehr, nicht die Strafverfolgung als Ermittlungspersonen der Sta. Warum ist Dir trotzdem der "was würde die Sta wollen"-Gedanke so wichtig? Der Wille der Sta ist übrigens auch nicht Maßstab der Grundordnung, die Art. 2 der Hessischen Landesverfassung zeichnet ;).
@@FirstnameBunchofnumbers438 aus eben diesem Grund habe ich ggf. geschrieben. Ich kenne durchaus verfahren in denen zumindest weniger harsch verhandelt wurde weil sich der Beschuldigte vorher kooperativ gezeigt hat. Das liegt natürlich unter anderem auch daran dass man bei manchen unkooperativem Verhalten in weitere strafbare Handlungen hineinrutscht, das unterstreicht meine Aussage aber einmal mehr. Natürlich liegt die Hauptaufgabe in der Gefahrenabwehr. Das Video hier richtet sich aber an den Normalbürger, in dessen Kopf bei dem Wort Polizei und Kontrolle eher repressive Maßnahmen in den Sinn kommen. Als Beispiel nehmen wir die Freiheitsentziehung. wenn du den Normalbürger fragst welches Wort ihm zu Handschellen anlegen in den Kopf kommt werden dir die meisten Festnahme und nicht Ingewahrsamnahme antworten. Einfach weil der Bürger eher „repressiv“ denkt. Ich hoffe du verstehst worauf ich hinaus will. Aus diesem Grund habe ich meinen Kommentar hauptsächlich auf eine repressive Sichtweise bezogen, da diese für jene die meinen Kommentar lesen greifbarer ist als eine präventive.
@@FirstnameBunchofnumbers438danke für deinen Kommentar und damit hast du voll ins Schwarze getroffen. Natürlich wird ein Polizist auch die Fehler in dem Video immer als richtig erachten und dies nicht als falsch darstellen da es in die Arbeit ungemein vereinfacht. Grundsätzlich bin ich der Meinung dass viele Polizisten nicht auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sind oder versuchen durch Unwissenheit der Bürger Maßnahmen durchzusetzen zu denen sie überhaupt nicht verpflichtet sind, was somit eine strafbare Handlung darstellt welche nach deutschem Gesetz auch verfolgt und geahndet werden muss, dies trifft oft leider nicht zu was in vielen öffentlichen Fällen bereits bemängelt wurde, sogar durch die eigenen Kollegen die dann als nestbeschmutzer beschimpft und denunziert werden.
"Alles, was im Leben wichtig ist, aber in der Schule nicht gelehrt wird" Wenn man darüber ein ganzes Buch schreiben kann, sagt das viel über das Schulsystem aus...
in der schule lernst du die grundlegenden dinge von jedem bereich, und da du wohl lesen lernst und problemlösung und informationsbeschaffung, liegt es an dir selbst dich zusätzlich zu lehren….was bringt es wenn dir in der schule alles vorgekaut wird? dann wird man unselbstständig bestes bsp steuererklärung wirso sollte man sowas lehren? dafür gibt es leute die das können oder man beschäftigt sich selbst mit dem thema, dank deutsch, mathe etc ist man ja dazu in der lage.
@@Passiberchen Also ich hatte in der Schule ein bisschen mehr als nur lesen und rechnen. Da waren so illustre Sachen wie das Nervensystem eines Regenwurms, die punischen Kriege oder Zwölftonmusik dabei. Rate mal, wie oft ich das im weiteren Leben gebraucht habe. Und rate noch einmal, wie oft ich schon eine Steuererklärung abgeben musste und froh gewesen wäre, wenn ich zumindest ansatzweise darauf vorbereitet gewesen wäre. Für lesen und schreiben allein brauchen wir keine 13 Jahre Schulbildung. Da reichen 4. Ob wir aber wirklich eine mündige und selbständige Gesellschaft bekommen, wenn wir alle jungen Menschen nach der Grundschule ins Leben entlassen mit dem Hinweis "den Rest bringt ihr Euch selbst bei"? Ich wage es zu bezweifeln.
Ich hab damals in der Schule jeden $che*ß gelernt, aber nichts, was mich irgendwie weitergebracht hat. Wie man Kommas richtig setzt, habe ich nie in der Schule gelernt. Stattdessen muss man auf Krampf irgendwelche griechische Märchenwesen auswendig lernen, damit ich eine gute Note bekomme, um später für ein A Loch von 7-16 Uhr zu arbeiten
Bei der Kontrolle von Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste geht es der Polizei nicht um das Mitführen dieser Gegenstände, sondern darum, einen Gratis-Blick in Kofferraum zu erhaschen. Das Öffnen des Kofferraums ist nur bei Anfangsverdacht auf eine Straftat verpflichtend. Also: Diese Gegenstände IMMER in den Fahrgastraum. Dies hat auch noch den Vorteil, dass man sie immer griffbereit hat.
Nein, nicht nur bei dem Anfangsverdacht einer Straftat. Es gibt tausend andere Gründe, so z.B der grenznahe Raum (bis zu 50km von der Grenzlinie), das der Grenzaufsicht unterworfene Gebiet (z.B die südlichen Stadtteile der Hansestadt Hamburg), die Fahndung auf Bundesautobahnen/Europastraßen zur Bekämpfung von Grenzkriminalität, die strategische Fahndung (Anhalte- und Sichtkontrollen zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität), Orte die von der Polizei als "gefährlich" eingestuft werden. Überall dort kann ein Fahrzeug OHNE Anfangsverdacht einer Straftat durchsucht werden. Es gibt aber auch noch andere Sachen.
@@simoms2545 mann muss nichts verbotenes im kofferraum haben es reicht das wenn er unordentlich ist und man sich für die unordnung nicht rechtfertigen will weil man faul ist XD oder einfach aus prinzip weil man die ausage wie die pest hast hast ja nix zu verbergen doch hab ich dinge die privat sind oder man introvetiert ist und das bereits als belästigung erachtet XD
Andersdenken heißt in deinem Fall wohl nicht denken. Wenn ich in deinen Kofferraum schauen will, dann habe ich einen guten und fundierten Grund dazu. Dort wird Ladung aufbewahrt und auch die hat bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle geprüft zu werden. Die meisten Aufgriffe habe ich auch nicht in dem heiligen Kofferraum gefunden, sondern direkt am Mann oder griffbereit im Fahrzeug. Ich sollte auf solche dummen Kommentare nicht reagieren, aber manchmal fällt es mir schwer, diese vorurteilsbehaftete Dummheit zu ignorieren
bei einer allg. Verkehrskontrolle oder einer Verkehrsordnungswidrigkeit darf der Beifahrer nicht kontrolliert werden, da der Adressat der Maßnahme der Fahrzeugführer ist. Anders sieht es natürlich beim Straftatverdacht aus.
@@philipp9155und dieser Straftat Verdacht muss ich erstmal konkret gegen den Beifahrer erhärten. Sprich wenn der fahrzeugführer zum Beispiel ein stoppzeichen übersieht ist es keine rechtfertigende Grundlage dafür den Beifahrer bei der anschließenden Kontrolle direkt nach dem Ausweis zu fragen.
Wenn die Polizei mich kontrolliert und Warndreieck etc verlangt. Darf ich dann verlangen dass sie sich umdrehen wenn ich das Zeug aus dem Kofferraum hole oder dürfen die da mit reinschauen, auch wenn ich das nicht möchte?
Allein die Frage 🤦🏻♂️ Klar, am nächsten Tag steht in der Zeitung „zwei Polizisten bei Kontrolle erstochen… Also bitte?! Gegenfrage, was zur Hölle hast du denn in deinem Kofferraum?
@@Stephan1895 Was geht dich oder irgendjemanden was an, was er im Kofferraum hat? Nur weil er private Gegenstände drin haben könne heisst es nicht, dass er verbotenes da drin hat.
@@r_mclovin Es geht darum, dass Warndreieck und das Erstehilfeset zu kontrollieren. Natürlich dreht sich die Polizei dabei nicht um. Das man überhaupt so eine Frage stellt...
Hals ich noch in Hannover gewohnt habe war gegenüber eine Polizei Station und einige von ihnen haben wenn bei der Kreuzung wenn die ampel rot war kurz Blaulicht und martinshorn an gemacht um über die rote ampel fahren zu können Und haben danach beides wider ausgemacht als über die ampel gefahren sind
Hatte sowas ähnliches in Dortmund mal. Stand an der Ampel an der B1. Polizei vor mir macht auf einmal Blaulich an, fährt über die Kreuzung Richtung Mecces. Dachte mir noch so: Wow da hat jemand aber dann fix reagiert... Ja.. ich hab die Kollegen am McDrive beim bestellen wiedergetroffen.
@@DaNNiiieL021 Das muss auch nichts heißen. Es gibt ziemlich viele Notrufe, bei denen sich schnell herausstellt, dass dann doch nix wahr oder man jetzt doch eine Streife weniger braucht. Sieht vielleicht komisch aus, kann vielleicht auch sein, dass da jemand das Blaulicht ausnutzt, muss aber nicht sein.
Das stimmt so pauschal nicht. Die verschiedenen Polizeien der Länder, der Bundespolizei und der Polizei des Bundestages haben hierzu verschiedene Dienstanweisungen. Teilweise reicht ein einfacher Tresor, in dem Waffe und Munition zusammen gelagert werden dürfen aus, bei anderen hingegen muss beides voneinander getrennt gelagert werden. Wichtig ist in diesem Kontext: Bezüglich der Dienstwaffe (und nur bezüglich dieser) gelten für waffenführende Polizeibeamte außerhalb des Dienstes die Regelungen des WaffG NICHT! (vgl. § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 i.V.m. S. 2 WaffG) Hier sind ausschließlich die Dienstanweisungen und ggf. die Rechtsprechung zu beachten.
Und natürlich muss dieser waffenschrank bzw Tresor auch den entsprechenden Vorschriften zum verschließen geeignet sein.... So als kleine Ergänzung am Rande 😁
Mein "Chef" und kuriose Begegnungen mit der Polizei. Da gibt es eine Reihe von amüsanten Geschichten. Glaub ich muss auch mal ein Buch schreiben...Aber erstmal zieht Sohnemann aus & kriegt deins geschenkt. ❤
Tja, allein... stimmt halt nicht. Bei 1:00 "Sie darf dafür (Verkehrskontrolle) auch Deinen Ausweis kontrollieren". § 36 V StVO gibt das nicht her. § 4 II FeV betrifft nur den Führerschein (klar, damit kann ich auch eine ID durchführen). § 111 I OWiG sanktioniert nur die Nichtangabe bei rechtmäßigen amtlichen Handlungen. § 163b StPO setzt einen Anfangsverdacht voraus (auch in Verbindung mit § 46 OWiG). Und die Polizeigesetze der Länder sehen halt eine anlasslose Identitätsfeststellung auch nicht vor. Das hätte auffallen können, weil die anlasslose IDF ja später behandelt wird. 4:30: Die Durchsuchung von Personen sei "in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ... in der Regel, wenn Du beschuldigt wirst, eine Straftat begangen zu werden". Ja hoppala, gilt die StPO (repressive Durchsuchung) jetzt in den Ländern unterschiedlich? Da gehen Polizeirecht und Strafprozessrecht aber ziemlich durcheinander. Schade, das hätte man handwerklich besser aufbereiten können.
6:49 Finde ich lustig bei uns in der Hiorg ist durch unser Satzung festgelegt das das Blaulicht im Ermessen des Fahrzeugführers lieg und nur das Martinshorn eingeschaltet werden darf, wenn es von der Leitstelle freigegeben wurde
Eine Beschlagnahmung persönlicher Gegenstände oder eine Durchsuchung zur beweissicherung ist aber erst dann zulässig wenn einem zuvor ein straftatbestand vorgehalten wird! Im übrigen ist jeder Bürger dazu berechtigt diese sogenannte amtshandlung wie man es nennt sich schriftlich oder elektronisch bestätigen zu lassen.
@HerrAnwalt Gutes Video :-)! Du hast vergessen, zu erwaehnen, dass die Polizei (manchmal) auch Dinge tut, die sie nicht darf... Also am besten nicht in eine Kontrolle geraten... :-D
Korrektur: Die Polizei darf bei einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" keinen Ausweis verlangen. Nur Führerschein und Fahrzeugschein. Ausweis erst, wenn eine OWi oder eine Straftar vorliegt. Oder im grenznahen Bereich, Autobahnen, etc.
@@merglsvadder5468 Der FS ist ein Identitätspapier, da er ein Lichtbild vorweisen kann und aufgrund der persönlichen Daten eindeutig die Identität einer Person nachweisen kann. Die Adresse ist nicht zwingend nötig, die kann darauffolgend auch im EWO abgefragt werden.
@@merglsvadder5468 weitere Korrektur, die Polizei darf an gefährlichen Orten auch ohne Verdacht auf eine Straftat oder ohne ein Straftat zu verhindern, dich kontrollieren samt Durchsuchung von dir und deinen mitgeführten Gegenständen (Taschen, Jacken, etc)
Super Erklärung, und ganz tolles Video, eines hab ich nur aber vermisst. Folgende Situation: mein Handy liegt in der Mittelkonsole und der von Berufswegen Freund und Helfer möchte schauen ob ich Blitzer Punkt DE auf dem Handy hab. Große Frage - darf er Gucken, muß ich mein Handy entsperren??? Ach so falls ja, reicht es das ich es installiert habe für den großen Ärger oder muß ER beweisen das ich es jetzt gerade benutzt hab. Komm trau dich und gib eine Antwort :-) liebe Grüße und ich bleib dem Kanal sowiso gewogen - ganz großes Ehrenwort 🙂
Gutes Video! Ich bin Polizeibeamtin und habe nur eine kleine Korrektur. Die Voraussetzungen, die du für den Einsatz des Blaulichts genannt hast, gelten nur für Blaulicht und Horn in Kombination. Blaulicht alleine kann auch einfach zur besseren Sichtbarkeit genutzt werden, daraus folgen aber noch keine Pflichten für den Bürger iSd Wegerechts Liebe Grüße.
Gutes Video. Ich hätte eine kurze Abgrenzung von Sonderrechten und Wegerechten gut gefunden, da in dem Video der Anschein entsteht, dass Blaulicht nur in den §38 StVO genannten Fällen verwendet werden darf, es geht in diesem Paragraphen allerdings um die Verwendung von Blaulicht zusammen mit dem Einsatzhorn. Nach §35 StVO gibt es aber auch die Befreiung von der StVO zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, wenn diese dringlich geboten sind. LG
Ein Video was Zollbeamte dürfen und nicht dürfen wäre interessant. Also am Flughafen, im grenznahen Raum, im Inland und im Grenzaufsicht unterworfenen Gebiet wie in Hamburg.
Neulich nach einem Elektro Festival wurden stichpunktartig ausserhalb des Geländes mehrere Fahrzeuge rausgewunken und man konnte beobachten, wie die Polizei Kofferraum und Taschen durchsucht hat. Ist das einfach so erlaubt, oder haben die Betroffenen den Fehler gemacht und aus Versehen mitgewirkt?
Evtl. Wegen Terrorverdacht, weil es eine Drohung gab? Man wird es als Überprüfter nicht erfahren. Man sagt dem Selbstmordattentäter schließlich nicht, dass jetzt seine letzte chance ist. Polizisten, die im Recht sind setzen sich durch, erklären sich aber nicht unbedingt glaubwürdig. Man kann nur hoffen, dass man als Opfer Beweise oder Zeugen hat und sich auf dem Rechtsweg revanchieren kann.
Wurde schon so oft im Auto kontrolliert und habe noch nie nen Alko Test gemacht oder in meinen Kofferraum schauen lassen. Immer abgelehnt. Auf die Fragen dann, warum antwortete ich immer nur, weils mein guted Recht ist. Ende der Diskussionen😂
Starkes Video, allerdings hätte mich interessiert, wie die Gesetzeslage aussieht, wenn man einen Polizisten im öffentlichen Dienst filmt. (z.B. wenn man Zeuge wird von unverhältnismäßiger Polizeigewalt) Darf man dies filmen?
Kannst du mal ein ausführliches Video machen explizit für Cannabis Patienten und Straßenverkehr. Irgentwie ist das ganze Thema sehr schwammig ob man Probleme mit dem Führerschein oder nicht als Patient wenn man alles belegen kann und speziell vielleicht auch ne Vorgeschichte mit btm und mpu hat aber jetzt trotzdem Patient ist
@@badesalz_bratan7047 Ich bin hierzu schon unter dem Kommentar eines anderen Users eingegangen. Seit dem 21.08.2024, also seit vorletzter Woche, gilt für THC ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm (ng) je Milliliter (ml) Blut. Sollte durch deine Medikation dieser Wert regelmäßig unterschritten werden, sollte kein Problem bestehen. Kann das so nicht sichergestellt werden, ist dir laut aktuell noch geltendem Recht die Fahrerlaubnis zu entziehen (vgl. § 11 i.V.m. Anl. 4 FeV). Ich gehe davon aus, dass die Anlage noch überarbeitet wird, aber ich unterstelle, dass es in etwa bei der o.a. Ausführung bleiben wird. Konkret sind hier aber die Fahrerlaubnisbehörden zuständig, diese können dir ggf. sicherlich fachlich fundierter antworten.
Also wenn ich aufm Späti 1-2 Bier zische und der Cop mich nach dem Ausweis fragt, ich nein sage, sagt er einfach ja hier aufm Späti gibts oft schlägereien und weil das mäßig ein "Hotspot" ist, kann ich nichts dagegen machen Top.
Nein, sogenannte “Verrufene Orte” sind rechtlich festgelegt und können nicht einfach irgendwo hin gedacht werden. Das wird mit den Gerichten und den Gemeinden zusammen entschieden. Bahnhöfe sind IMMER verrufene Orte. Manchmal auch Hauptstraßen ( in Frankfurt zum Beispiel die Mainzer und die Hanauer Landstraße)
@@tortellinitoni4725dazu zählen zum Beispiel auch verbindende verkehrswege wie zum Beispiel Autobahnen das darf man leider nicht vergessen. Daher ist es immer wichtig sich für diesen mündlichen Verwaltungsakt, eine schriftliche Form der Maßnahme und der Begründung geben zu lassen auf die jeder Bürger auf Verlangen das Recht hat.
@@trustno1578 Man kann das tatsächlich zurückrechnen (auch wenn es nicht passieren sollte). Du bekommst dann nicht nur ein Loch in den Arm, sondern etwas später noch ein zweites und aus der Differenz der Blutproben wird dein Wert ermittelt. Science! 🤯
Ich hatte bis jetzt leider eher mehr schlechte Erfahrungen mit der Polizei als gute… und ich bin ein ruhiger Mensch, der noch Nie irgend eine Straftat begangen hat. Ich rauche nicht, ich trinken keinen Alkohol, mit Drogen hatte ich auch noch Nie was zu tun & trotzdem ist es möglich, schlechte Erfahrungen mit der Polizei zu machen. Das ist halt sehr traurig muss ich sagen.
Da bist du im Gesamtbild leider kein einzelfall.. daher gilt es solche Vorkommnisse immer zu dokumentieren. Grundsätzlich ist die Polizei verpflichtet diesen mündlichen Verwaltungsakt wer ist sich in der fachsprache nennt auf deinen Verlangen hin schriftlich oder elektronisch niederzulegen. Das heißt wenn er dir eine Begründung für irgendwelche Durchsuchungen oder ähnliches we Kontrollen nennt, bist du berechtigt darüber eine schriftliche Ausführung zu erhalten.
Gibt auch genug Situationen die für den Bürger nicht ersichtlich sind. Beispielsweise Einsätze wo man etwas schneller vor Ort kommen muss, eine reine Blaulichtfahrt aber nicht rechtlich nicht ganz sicher ist und man im normalen Verkehr pünktlich kommt. Wenn dann aber ein Stau entsteht ist die Blaulichtfahrt zumindest zum überbrücken vom Stau gerechtfertigt. Sieht für den Bürger vllt blöd aus, hat aber seine Gründe.
Hi bin jetzt schon seit einem Jahr schmerzpatient mit Medikament Cannabis. Ich habe letztens meinen Führerschein wieder beantragt und habe mein Rezept dazu geschickt. Ein aufbauseminarkurs und praktische Prüfung muss ich erneut machen weil ich in der Probezeit war. Muss ich Angst haben wenn ich wieder fahre ? Wenn ich eine korrekte Einnahme von meinen Medikamenten beherzige. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Danke
@@vinz1122 Seit dem 21.08., also seit vorletzter Woche, gilt hierzu ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm (ng) je Milliliter (ml) Blut. Sofern du diesen Wert unterschreitest und keine Ausfallerscheinungen aufweist, kannst du ganz normal als Kfz-Führer am Straßenverkehr teilnehmen.
@@vinz1122 Dann darfst du nun mal nicht als Kfz-Führer am Straßenverkehr teilnehmen. Auch wenn der Vergleich hart klingen mag, aber ein Alkoholkranker kann sich auch nicht darauf berufen, dass die Einhaltung der BAK-/AAK-Grenzwerte für ihn unrealistisch seien. Für Näheres siehe § 11 i.V.m. Anl. 4 FeV.
@@vinz1122 Deshalb schrieb ich ja, dass ich davon ausgehe, dass die Anlage nochmal angepasst wird. Aktuell müsste m.E.n. hierzu Nr. 9.6.2 oder im Zweifel Nr. 9.1 herangezogen werden.
Habe ich das richtig verstanden? Wenn ich am helligsten tag, friedlich die strase lang gehe, und ich zu einer Allgemeinen Personenkontrolle genötigt werde, muss ich keinem Ausweis vorzeigen, außer bei den oben genannten Gründen? Ich wurde oft einfach so ohne Grund gestört
Ohne jetzt die Polizei generell schlechtreden zu wollen, ich denke, dass Polizisten das Unwissen vieler Menschen über ihre Rechte gegenüber der Polizei oft ausnutzen. Beim nächsten Mal einfach nach dem Grund fragen und wenn es keinen guten gibt, freundlich darauf hinweisen, dass du das Recht hast, die Kontrolle zu verweigern 😊
Es gibt keine allgemeine Personenkontrolle, lediglich Kontrolle an z.B gefährlichen Orten zb Bahnhöfen oder Kriminalitätsbelasteten Orten, hier kann dann deine Identität festgestellt werden und du durchsucht werden..
Ist aber auch im Bereich der Fahndung möglich, da muss der Grund der Maßnahme aber spätestens nach erfolgter Kontrolle eröffnet werden. Ansonsten geht’s an Bahnhöfen z.B. auch ohne Anlass. Es gibt keine Pflicht zum Mitführen eines Ausweises aber eine ausweispflicht. Wenn du also keinen Perso dabei hast musst du zumindest mündlich wahrheitsgemäße Angaben machen. Wenn du hierbei Mist erzählst machst du dich strafbar und wirst auf jeden Fall mit zur Wache genommen. Also am besten nicht entweder was dabei haben oder einfach fix Namen und Geburtstag sagen, ggf noch Adresse und dann kann man schon weiter
Also erstens gibt es keine allgemeine Personenkontrolle ☝️ Wenn überhaupt dann gibt es nur eine anlassbezogene Personenkontrolle, zum Beispiel durch Gefahr im Verzug, Aufdeckung einer vollzogenen Straftat, einem hinreichenden Tatverdacht oder eben an besonderen Orten die eine erhöhte kriminalitätsrate bzw Verbrechen durch vorherige Festlegung durch die Polizei und Kommunen aufweisen, sprich zum Beispiel Bahnhöfe oder bestimmte bekannte stadtviertel mit einem erhöhten Aufkommen an Straftaten wie zum Beispiel ein bekannter Proben umschlagplatz im Stadtgarten oder sowas. An Bahnhöfen ist die bundespolizei zum Beispiel grundsätzlich dazu ermächtigt ohne jeglichen Tatverdacht oder Hinweis auf eine Straftat personenbezogene Kontrollen durchzuführen. Daher musst du natürlich differenzieren wo dir diese Kontrollen passiert sind und durch wen sie durchgeführt wurden.
@@simoms2545wie in meinem Kommentar bereits erwähnt muss man sich natürlich darüber im Klaren sein wo man sich befindet und wer einen kontrolliert. Wie bereits erwähnt darf zum Beispiel die bundespolizei am Bahnhöfen Flughäfen also alles was in ihren Wirkungsgrad liegt anlasslos personenkontrollen durchzuführen. Sollte man sich jedoch mal in einer ungerechtfertigten Kontrolle befinden, hat jeder Bürger das Recht auf Verlangen sich diesen mündlichen Verwaltungsakt wie sieht das ganze nennt schriftlich bzw elektronisch festhalten zu lassen . Grundsätzlich gilt auch wenn eine Durchsuchung nicht rechtsmäßig ist ist es keine gute Idee körperlich dagegen vorzugehen spricht sich zu wehren oder handgreiflich zu werden, dies geht selbst wenn es richtig abgedeckt wäre zu 99,9 % nach hinten los.
Fahrzeugpapiere betreffen bei einer Kontrolle lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals "Fahrzeugschein"). Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ("Fahrzeugbrief") muss und sollte dagegen nicht mitgeführt und bei einer Verkehrskontrolle entsprechend auch nicht vorgezeigt werden.
Bei der Verkehrskontrolle darf nicht zwangsläufig der Ausweis verlangt werden. Dies ist in der Befugnis nicht enthalten. Es kommt oft vor, dass dies aufgrund einer anderen Befugnis verlangt werden darf aber es ist falsch, dass die Polizei dies immer darf. Zum Thema Kofferraum öffnen. Dies ist auch im Rahmen einer Verkehrskontrolle möglich um die Ladung zu überprüfen. Es muss jedoch konkrete Hinweise geben, dass es Ladung gibt. Entweder, dass dies durch die Heckscheibe einsehbar ist oder auf der Rückbank Ladung vorhanden ist. Aufgrunddessen kann man dann darauf rückschließen, dass der Kofferraum vermutlich voll ist. Zudem sind in glaub ich den meisten Bundesländern Durchsuchungen des kompletten Autos auf Straßen des internationalen Verkehrs möglich
Das stimmt aber was bringt dir das? Ne Distanz die das gesamte Gespräch während der Kontrolle belastet. Wenn man einfach offen mit den Kollegen quatscht sind sie meistens gleich viel freundlicher 😉
Absolut nicht. Es muss ein amtliches Ausweisdokument sein. Und nein, auch der Führerschein reicht nicht, weil da keine Anschrift draufsteht. Meistens wird es trotzdem aber anerkannt.
@@janqwerty212 genau wie der Anwalt erzählt hat, es gibt keine Ausweis Pflicht . Du musst dich nur ausweisen können und da reicht der Führerschein aus. Viele nehmen nur die Krankenkarte mit. Ist aber eine Grauzone, aber was soll da passieren? Außer das die einen zur Wache nehmen können und ich denke darauf haben die keine chance
Kann man den Staat auf Schmerzensgeld etc. verklagen, wenn die Blutabnahme mit Zwang erfolgt und keine Beeinträchtigung nachgewiesen wird? Gibt es dazu einen Präzedenzfall?
Nein, wieso auch? Wenn du es Ablehnst in den Alkotester zu pusten, machst du dich wahrscheinlich verdächtig, da es keine negativen Auswirkungen für dich hatte, wenn du Nüchtern bist. Dann oder auch schon davor besteht ein gewisser Anfangsverdacht. Du bist wenn du dann wirklich nüchtern bist einfach selbst Schuld für den Pickser am Arm und die verlorenen Zeit
@@phil1501so ein Blödsinn. Nur weil du meinst unbedenklich in das Röhrchen pusten kannst, gilt das nicht für alle. Klar macht es Sinn zu pusten, wenn man kann und weiß, dass er negativ ausfällt. Aber sich zu einem Test zu zwingen, wenn man weiß, dass dieser (falsch) positiv ausfallen wird, man sich quälen muss, oder der test ewig dauert, weil man nicht fähig ist, diesen durchzuführen, wär doch bekloppt. Dazu kommt, dass die kontrollen oft zur gleichen Zeit am gleichen Ort durchgeführt werden. Wenn man also immer wieder in diese Kontrolle kommt, führt so ein Test zu einer ganz schönen Belastung. Echte Gründe nicht zu pusten sind sehr persönlich und können die Polizisten eh nicht nachprüfen.
Stell dir vor Du fährst Nachts über eine dunkle unbeleuchtete Landstraße und die Coppas wollen Dich anhalten, stimmt es wirklich, dass ich ggf. bis zum nächsten Ort fahren darf?
Was ist wenn der Verdacht von Alkohol am Steuer bei einem 17 jährigen besteht dürfen sie ihn auch dazu zwingen blutabzunehmen? Weil bei einem minderjährigen ist das ja eine andere Situation glaube ich zumindest
@HerrAnwalt: Buch ist bestellt - freu mich🤗 Thema Ausweisdokumente: Reichen bei Führerschein und Fahrzeugpapiere auch kopien? Oder Sogar digitale Nachweise? Es gibt div. Fälle in der Praxis (Motorradfahrer, geteiltes Auto mit Familie usw.) die dies schwer 100% umsetzbar machen oder es einfach nicht sinnvoll ist das Original dabei zu haben. Danke für deinen Content! Liebe Grüße vom Weißwurschtäquator🍻 Prost
Keine Strafmilderung, wenn man kopien bei sich hat. Aber die Kopien helfen möglicherweise beim ausräumen eines Anfangsverdachtes. Wenn also Originale nicht mitgeführt werden können, führen Kopien zum kleinsten Übel. Ein Beispiel: bei einer Probefahrt von wenigen km kontrolliert. Auf der Kopie steht der Fahrzeughalter. Die Polizei wird diesen überprüfen und schon ist man glaubwürdig genug um zusammen den Halter aufzusuchen, zu dem man ohnehin fahren wollte. Sollte eine Strafe verhängt werden, ist das oft ein in Kauf genommenes Übel.
@@dermichel999 So hätte ich das auch eingeschätzt - Danke Dir für die Meinung😊 Bzgl. der Strafmilderung wüsste ich allerdings nicht, dass man abgesehen vom Personalausweis eine Pflicht hat Originaldokumente bei der Kobtrolle dabei zu haben. Auch beim Personalausweis sehe ich eigentlich kein Strafpotential, sofern er nicht abgelaufen ist😅 Mit den Kopien kann man alles transparent machen und den Beamten ordentliches Material liefern für die Überprüfung. Im Zweifel muss man die Originale bei der Dienststelle nachträglich vorzeigen und gut oder? Sofern ich mal wieder kontrolliert werde berichte ich ob die Praxiserfahrung mit der Theorie einhergeht. Die Rechtslage bleibt für mich aber doch recht schwammig und die Polizei greift hier meiner Meinung nach nicht mit letzter Konsequenz durch, daher wird es hierzu keine richterliche Klärung geben können🎉besser so🎉
Könntest du bitte ein Video machen wie es aussiehst mit den Anhänger Blitzer wenn die kein tüv Plakette haben und kein Steuer Plakette wie es da aussieht wenn man geblitzt wird
Eine Frage ich Fahre einen Mofa Roller ohne FÜHRERSCHEIN weil ich 02.03.1963 Geboren bin deswegen brauche ich kein Führerschein was muss ich alles dabeihaben ist es gut wenn ich ein Verbandskasten habe und meine Papiere muss ich haben und was noch
Suggestivfragen u.U. zulässig? Meines Erachtens nach doch nur wenn der Sachverhalt zur Frage zweifelsfrei - durch z.B. Beweise oder einem geschlossenem Indizienring - hinreichend klar wäre. Aber wäre das dann noch eine Suggestivfrage, wenn ich dem mir gegenüber eigentlich nichts suggeriere, sondern ihn mit Tatsachen konfrontiere?
Tolles Video! Gut recherchiert, sauber differenziert und noch einen Appell angefügt, dass die Mehrheit der Menschen - ob mit oder ohne Uniform - einfach nur friedlich leben und arbeiten will. 👍🏼 Eine Frage habe ich aber noch: Wieso verwendest du so wenig Stock Photos/Videos der deutschen Polizei, wenn du schon über die deutsche Rechtssituation sprichst? Gibt's davon so wenig oder sind Amis und Co für's Bild "cooler"?
Das ist leider ein großes Problem was der Cutter hatte. Es gibt einfach kaum welches, oder man muss es sehr teuer einkaufen und aktuell zahle ich beim UA-cam Kanal schon sehr drauf 😅
@@cansen1441 Stimmt. Die sind echt mal an Silvester kurz nach Mitternacht durch unsere Straße gefahren, haben das Blaulicht eingeschaltet und über Lautsprecher ein frohes neues Jahr gewünscht 😅
Waffenverbotszonen sind für die deutschen rechte bzw die verrückte Bürokratie schon wichtig Aber so gesehen einfach ultra weird dass es sowas überhaupt gibt
Das mit dem Kofferraum ist nach wie vor oftmals ein Irrtum auch unter Juristen.. auch bei einem Pkw darf die Polizei im Rahmen der Verkehrskontrolle die Ladungssicherung in einem Kofferraum überprüfen..
Wenn dazu ein hinreichender Tatverdacht besteht ansonsten ist es verboten. Da gibt es auch keine grauzone oder nach Ermessen... Tatsache ist ohne rechtliche Grundlage gibt es keine Durchsuchung. Aber es macht einem die Arbeit ungemein leichter wenn man den Bürger versucht klarzumachen was er gefälligst alles zu tun hat nur weil es ein polizeibeamter der nicht zur judikativen oder legislativen gehört. Die Exekutive zu der die Polizei zum Beispiel zählt ist lediglich dazu berechtigt ermittlungs Aufgaben zu übernehmen um diese an die anderen Organe weiter zu tragen.
Die einzige Ausnahme die ich zugestehen muss ist wenn zum Beispiel der kofferraum von außen einzusehen ist und man einen offensichtlichen Verstoß gegen ladungssicherung feststellen kann. Grundsätzlich die Ladungssicherung in einem geschlossenen undurchsichtigen kofferraum zu überprüfen ist häufig ein Irrtum unter Polizisten die in ihrer beruflichen Laufbahn nicht immer auf den aktuellsten Stand der Rechtsprechung hin geschult wurden oder diese schlichtweg ignorieren.
Polizisten, die nicht im Dienst sind und als solche nicht zu erkennen sind (keine Uniform tragen) müssen nicht mehr tun, als jeder andere. Sie können sich aber in den versetzen, indem sie ihren Dienstausweis zeigen.
Naja in Österreich viel leichter Da kann man Führerschein und Zulassung digital dabei haben Was teilweise bei uralten Polizisten zu lustigen Situationen kommen kann Aber ich vermute mal das deutsche Polizisten da nicht digital drauf zugreifen können
Begründet eine Verweigerung aller freiwilligen Tests bei einer Verkehrskontrolle einen Anfangsverdacht? Also wenn ich Pusten und die Finger an Nase Tests ablehne, wäre das dann nicht schon verdächtig genug für weitere Maßnahmen?
@@dermichel999Naja, wenn aber der Verdacht besteht, dass du z.B. getrunken hast (undeutliche Sprache, Schlangenlinie gefahren etc..), dann darf die Polizei dich halt mit auf die Wache nehmen wenn du den Alkoholtest verweigerst..
Ich finde die Aussage "Wenn du nichts zu verbergen hast puste einfach" oder "Wenn du nichts zu verbergen hast mach das doch einfach" schwierig. Das verleitet zur Einstellung, dass ein Anfangsverdacht gegeben ist wenn man das verweigert. Ich würde wenn ich nichts zu verbergen habe einfach bildlich eine Münze werfen und schauen wie die Polizisten damit umgehen.
Ist dein Recht. Aber es macht die ganze Kontrolle deutlich schneller wenn du kurz pustest ( dauert je nach Luftdruck ca. 15 sek. ) und danach kannst du weiter fahren. Oder du ziehst die Kontrolle unnötig in die länge. Der Polizei ist das egal, die werden dafür bezahlt
In dem Punkt dass eine Verweigerung freiwilliger Maßnahmen einen anfangsverdacht schafft, muss ich ganz klar widersprechen und das sagt auch die Rechtsprechung. Wenn freiwillige Maßnahmen zu einer zwangshandlung führen sprich als Anlass genommen werden dürfen um weitere Kontrollen durchzuführen, wäre die zwanglosigkeit spricht das freiwillige Handeln nicht mehr gegeben. Oder einfacher ausgedrückt, wenn ich eine freiwillige Maßnahme ablehne und mich dadurch verdächtig machen würde bzw das weitere Kontrollen oder durchsuchen rechtfertigen würde werde ich Repressalien ausgesetzt die mich dazu verleiten einer freiwilligen Maßnahme unter Zwang zuzustimmen. Zwang, körperliche Züchtigung, Androhung von schweren Konsequenzen oder erhöhten Kosten sind rechtswidrig und freiwillige Maßnahmen durchzusetzen oder zum Beispiel eine Aussage zu erzwingen!
@@tortellinitoni4725 kommt natürlich ganz auf die Art und Durchführung der freiwilligen Maßnahme an. Wenn zum Beispiel ein Feedback klinischer koordinationstest also Finger auf Nase mit geschlossenen Augen, nicht zu dem gewünschten Ergebnis kommt ist das natürlich die Grundlage und die Basis für einen anfangsverdacht der die Beamten dazu berechtigt weitere Maßnahmen durchzuführen wie zum Beispiel eine blutabnahme. Ob das dann zwangsweise die Kontrolle verkürzt oder vereinfacht wage ich zu bezweifeln denn viele dieser Tests sind nicht mal in einem absoluten nüchternen Drogen freien Zustand unter jedem Umstand zu bestehen viele Personen in einer polizeikontrolle sehr nervös sind und alleine dadurch Fehler entstehen, ein klassisches Beispiel dafür wäre zum Beispiel wenn es heißt laufen sie auf dieser Linie fangen sie mit dem linken Fuß an und durch deine Nervosität fängst du den rechten Fuß an hast du somit automatisch einen anfangsverdacht geschaffen. Daher würde ich die Aussage dass einfach pusten bzw freiwillige Maßnahmen zuzustimmen nicht automatisch zielführend sind eine Kontrolle wieder zu verlassen insofern an sich in keiner Form strafbar gemacht hat.
@@markra5302 Was die Rechtsprechung sagt ist das eine. Polizisten sind aber auch nur Menschen und wenn die Erfahrung zeigt, dass sich nur Menschen gegen freiwillige Maßnahmen wehren die was zu verbergen haben hat das zumindest unterbewusst einen Effekt auf das weitere Vorgehen. Ich bezweifle, dass es es viele Polizisten gibt die dann einfach sagen: "Nagut dann nicht, schönen Tag noch". Es wird eher so ablaufen, dass dann ein Grund vorgeschoben wird um das Ganze nicht mehr ganz so freiwillig zu machen. Viel spaß beim Versuch zu beweisen was letzten Endes der Grund war.
@maryvofin9042 ich habe ja schon erklärt... An solchen Maßnahmen teilzunehmen schafft ja erst recht einen anfangsverdacht. Wieso ein Polizist denkt interessiert niemanden, denn eine subjektive Meinung ist keine Rechtsprechung und diese besagt ganz klar ab wann etwas getan werden darf und wann nicht.... Schlimmer finde ich dass da nichts unternommen wird wenn die Polizei das Gesetz beugt. Offensichtlich bist du auch eine Person die glaubt wenn man etwas nicht zustimmt dass man automatisch etwas zu verbergen hat 🤷
Blaulicht Kontrolliert doch keiner,... das haben die immer dann an, wenn sie gerade nicht rumstehen möchten oder mal keinen bock auf ne Ampel haben. Wird ja nirgends aufgezeichnet, wann sie eingeschaltet wird.
Und du Spezialist weißt natürlich, immer und überall genau, wann sie es „nur zum Spaß“ nutzen. Wir haben 330000 Polizeibeamte in DE. Das ist ne ganz schön große Masse, die du hier vorverurteilst
@@Scurra Hm, du kennst drei persönlich. Wenn das nicht gerade deine Ehefrau ist, meinst du wirklich, die würden dir erzählen, dass sie aus Spaß mit Blaulicht über rote Ampeln fahren oder andere interne Abläufe? Das glaubst du doch selber nicht, oder?
@@gamingp. Natürlich. 2 davon hatte ich schon kiffen gesehen, weit vor der Legalisierung... Warum sollten die sich also mit anderen Infos zurück halten 🤣
Nö, du bist nicht per se verdächtig, aber die Pol darf an diesen Orten halt anlasslos kontrollieren. Dafür musst du, wie der Name schon sagt, halt keinen Anlass bieten/ nicht verdächtig sein.
Ich hatte schon 3 mal eine "Verkehrskontrolle" auf dem Fußweg gehabt. Bei den ersten beiden male hielt ein Streifenwagen vor mir an und fragte wer ich bin und wohin ich will. Ich habe beide male gefragt ob eine Straftat vor liegt und beim ersten mal sah ich aus wie jemand nachdem gesucht wird und musste den Ausweis vor zeigen während beim zweiten mal mit Verkehrskontrolle argumentiert wurde wo ich jedoch verweigert habe etwas vorzuzeigen und zu sagen. Beim dritten mal ging ich mit Krücken unter einer Brücke durch wo 2 "Polizisten" kamen und mich des Diebstahls beschuldigt haben. Ich habe das verneint und sah, dass die keine Polizei Schuhe getragen haben sondern Schwarz Grüne Nikes und keine Schusswaffe hatten und habe dann nach einem Polizei Ausweis verlangt und habe die Polizei versucht zu wählen. Die haben nur gesagt dass die kein bock auf den scheiß haben und sind einfach weiter gegangen.
Ich verstehe beim zweiten Fall jetzt nicht ganz warum du da verweigert hast. Du hast doch anscheinend nichts verbrochen und dann auch nichts zu verbergen. Was nützt es dir jetzt unbedingt nichts zu sagen und die Situation unnötig zu verkomplizieren anstatt einfach zu kooperieren und weiterzugehen. Dadurch entsteht dir ja schließlich kein Nachteil
@@Jan7727 Du hast doch sicherlich nichts zu verbergenm, oder? Dann lass mich doch einfach in deine Wohnung. Wenn da nix zu finden ist, dann hast du ja auch kein Grund das zu verweigern, oder?
@@McKenzy1971 sure. Ich würde mich halt fragen, warum dich die Wohnung einer fremden Person interessiert, aber ein Problem hab ich damit nicht. Mal abgesehen davon, dass die Beispiele total unverhältnismäßig sind und sich dadurch nicht miteinander vergleichen lassen.
@@Jan7727 Ich habe keine Gute Erfahrungen mit der Polizei und ich will mit dennen gar nichts besprechen oder zu tun haben und das ist mein gutes Recht so lange ich nicht Zeuge bin oder etwas verbrochen habe.
Her anwalt ich würde dir vielleicht raten beim nächsten mal vllt keine usa bilder oder videos verwenden wenn du von deutsche gesetze sprichst das können menschen falsch verstehen da es zum beispiel in usa keine allgemeine Verkehrsanhaltung gibt ich will dir nicht vorschreiben wie du deine videos machst aber es wäre besser damit keine Verwirrungen entstehen:)
Der ADAC ist der Meinung das man das Warndreieck und den Verbandskasten nicht vorzeigen muss. Man ist nicht verpflichtet bei der Überprüfung der Fahrsicherheit des Fahrzeugs mitzuwirken.
Kommt drauf an, ob die Tat geplant ist und noch verhindert werden kann oder schon umgesetzt wurde. Eine Ausnahme gilt für Geistliche, die sind auch bei geplanten Taten nicht zur Anzeige verpflichtet, wenn sie im Rahmen ihrer seelsorgerischer Tätigkeit davon erfahren.
Ich hatte einige Verkehrskontrollen. Ärgerlich? JA. Ein Grund um sich quer zustellen? NEIN. Lasst sie ihren Job machen und wenn ihr nichts verbrochen habt, dann müsst ihr euch nicht fürchten. Die allermeisten sind wirklich nette Menschen.
@@r_mclovin Man hat doch kaum noch Privatsphäre mein Lieber... Sobald Vaterstaat es möchte, zapfen sie die Antennen an, und wissen wo du bist und wo du dich aufgehalten hast. Über deine IP-Adresse wissen sie genau, welche Seiten du im Internet besuchst... Sobald sie wollen, machen sie das auch. Also wozu sich aufregen? Schlussendlich ist es die Polizei die du rufst, wenn du in Schwierigkeiten steckst. Diese ganze Datenschutz/Privatsphäre-Gerede bringt uns eh nicht weiter. Vaterstaat hat und wird immer das tun, was es für richtig hält. Da bist du als Bürger nunmal immer der Verlierer.
@@r_mclovin Bei einer Verkehrskontrolle verzichtest du aufjedenfall erheblich auf dein Recht auf Privatsphäre... aber bei deinem Handy was du jederzeit mit dir führst nicht... :D Kein einziger Jurist in Deutschland würde raten, sich in der Maßnahme aktiv quer zustellen. Die wissen auch ganz genau warum^^
@@gamingp. Mir ist durchaus bewusst, dass Handys problematisch sein können bezüglich Privatsphäre und auch dort bemühe ich mich um mehr Anonymität und Sicherheit. 100% Privatsphäre ist mit Handys sehr schwierig bis unmöglich. Ist das nun ein Grund, jetzt auf Privatsphäre im Auto zu verzichten? Wie wärs wenn ich auch noch meine Haustüre weit offen lasse? Dein Whatabout-Argument ist bedeutungslos.
Mooment! Wenn Polizisten einfach nur gut durch den Tag kommen wollen wie Du und ich, brauchen Sie einen dafür ja nicht zu belästigen. Denn grundsätzlich ist jeder Mensch erstmal frei und Niemandem eine Rechenschaft schuldig.
Gesetze benötigen nicht deine Zustimmung, um an einem bestimmten Ort (z.B. Deutschland) zu gelten. Wenn es so wäre, wären Gesetze nicht brauchbar. Ein Mörder würde z.B. nicht unterschreiben, dass Mord eine Straftat ist, die bestraft werden muss usw. Selbstverständlich, kannst du dich auch weigern, dich an die Gesetze zu halten, aber da musst du halt mit den Konzequenzen rechnen.
Und was ist das, was sie wollen? Die Polizei hat besseres zu tun als grundlos zu kontrollieren. Wenn sie dich kontrollieren, haben sie einen Grund. Wenn du nichts zu verbergen hast, was schert es dich, kurz deinen Ausweis zu zeigen und dann weiter zu gehen? Das tut nicht weh..
Ich mache auf UA-cam sehr selten Werbung. Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mein Buch vorbestellt, oder es einem jungen Menschen der an der Schwelle zum Erwachsensein ist vielleicht zeigt
Einfach das System dribbeln wenn du angehalten wirst einfach den Motor abstellen Schlüssel ziehen polizisten bitten kurz dein Autoschlüssel in die handzunehmen und dann ein guten schluck aus der Wodka nehmen vorihm so kann er nicht mehr beweisen ob man betrunken auto gefahren ist 😂😂😂😂
@@sasjimproduction blutalkohl kann er damit sehr wohl beweisen, was er ja dann auch machen würde. der nimmt dich mit und nimmt dir halt blut ab.
Nicht schlimm, ging ja auch nicht lange und finde es nicht schlimm da du eh nie Werbung machst
Ich habe eine Frage wie schnell darf ich mit dem Fahrrad auf Fahrradwegen fahren wen da keine Geschwindigkeitsbegrenzung forgegeben ist
@@HerrAnwalt ich habe eine frage ist es strafbar mit 14 porno schauen bitte eine antwort
Als Polizist in Hessen kann ich nur sagen: wahnsinnig gutes Video mit allen wichtigen Informationen genau so erklärt wie es rechtlich aussieht. Anders als andere “Anwälte” auf anderen Plattformen.
Ich kann jedem nur empfehlen, dass wenn man in eine Polizeikontrolle kommt, immer respektvoll und ruhig zu bleiben und am besten alles mitzumachen. Man macht sich das Leben damit nur leichter und die Maßnahme (wenn man denn Nix verbrochen hat) ist schnell zu Ende und man kann wieder nach Hause oder wohin auch immer. Sinnloses aufspielen und nicht kooperieren sorgt nur für viel Arbeit und Zeit und am Ende vllt sogar für Probleme. Selbst wenn man was verbrochen hat, bringt kooperieren viel mehr und spart Zeit. Alkohol Konsum kommt IMMER raus, abhauen endet meistens schmerzhaft auf dem Boden und mit Handfesseln auf dem Rücken, angreifen ist sowieso immer schlecht und wenn man lügt bekommt man danach sowieso das rechtlich mögliche volle Programm an Maßnahmen. Auch die Staatsanwaltschaften sehen es GGF. Positiv, wenn man einfach mitmacht.
Grundsätzlich kann man sagen dass alles außerhalb des Verkehrs immer Anlassbezogen sein muss. Im Verkehr ist es Hälfte/Hälfte.
Ich kann auch versichern, dass es nur wenige Polizisten gibt, die Anlass unabhängig vollkommen rechtswidrig kontrollieren, einfach weil das nichts bringt außer unnötige Arbeit. Warum soll ich eine Person kontrollieren gegen die gar nichts vorliegt und die nichts falsch gemacht hat? Bringt einem persönlich nichts, außer schreibkram und ggf. rechtliche und dienstliche Konsequenzen.
Also immer freundlich bleiben, mitmachen, dann sind alle schneller aus der Situation raus, jeder kommt heil nach Hause und alle sind glücklich.
Dir sind die Fehler im Video nicht aufgefallen, was ziemlich klar zeigt, was das Problem bei der rechtskundlichen Ausbildung in der polizeilichen Ausbildung bzw. inzwischen Studium ist.
Auch die Aussage "Auch die Staatsanwaltschaften sehen es GGF. Positiv, wenn man einfach mitmacht." ist nicht glücklich. Das ist zwar manchmal richtig. Gerade im Rahmen von Diversionsverfahren nach dem JGG (was aber keine polizeiliche Aufgabe ist). Aber es verkennt den Vorbehalt des Gesetzes in der Eingriffsverwaltung schon ziemlich.
Schau doch gerade noch einmal in § 1 HSOG. Dass die Gefahrenabwehr in Absatz 1 und damit vor den "durch andere Rechtsvorschriften zugewiesenen weiteren Aufgaben" in Absatz 2 steht, hat einen Grund. Hauptaufgabe der Polizei ist nach wie vor die Gefahrenabwehr, nicht die Strafverfolgung als Ermittlungspersonen der Sta. Warum ist Dir trotzdem der "was würde die Sta wollen"-Gedanke so wichtig? Der Wille der Sta ist übrigens auch nicht Maßstab der Grundordnung, die Art. 2 der Hessischen Landesverfassung zeichnet ;).
@@FirstnameBunchofnumbers438 aus eben diesem Grund habe ich ggf. geschrieben. Ich kenne durchaus verfahren in denen zumindest weniger harsch verhandelt wurde weil sich der Beschuldigte vorher kooperativ gezeigt hat. Das liegt natürlich unter anderem auch daran dass man bei manchen unkooperativem Verhalten in weitere strafbare Handlungen hineinrutscht, das unterstreicht meine Aussage aber einmal mehr.
Natürlich liegt die Hauptaufgabe in der Gefahrenabwehr. Das Video hier richtet sich aber an den Normalbürger, in dessen Kopf bei dem Wort Polizei und Kontrolle eher repressive Maßnahmen in den Sinn kommen. Als Beispiel nehmen wir die Freiheitsentziehung. wenn du den Normalbürger fragst welches Wort ihm zu Handschellen anlegen in den Kopf kommt werden dir die meisten Festnahme und nicht Ingewahrsamnahme antworten. Einfach weil der Bürger eher „repressiv“ denkt. Ich hoffe du verstehst worauf ich hinaus will.
Aus diesem Grund habe ich meinen Kommentar hauptsächlich auf eine repressive Sichtweise bezogen, da diese für jene die meinen Kommentar lesen greifbarer ist als eine präventive.
@@FirstnameBunchofnumbers438danke für deinen Kommentar und damit hast du voll ins Schwarze getroffen.
Natürlich wird ein Polizist auch die Fehler in dem Video immer als richtig erachten und dies nicht als falsch darstellen da es in die Arbeit ungemein vereinfacht.
Grundsätzlich bin ich der Meinung dass viele Polizisten nicht auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sind oder versuchen durch Unwissenheit der Bürger Maßnahmen durchzusetzen zu denen sie überhaupt nicht verpflichtet sind, was somit eine strafbare Handlung darstellt welche nach deutschem Gesetz auch verfolgt und geahndet werden muss, dies trifft oft leider nicht zu was in vielen öffentlichen Fällen bereits bemängelt wurde, sogar durch die eigenen Kollegen die dann als nestbeschmutzer beschimpft und denunziert werden.
"Alles, was im Leben wichtig ist, aber in der Schule nicht gelehrt wird"
Wenn man darüber ein ganzes Buch schreiben kann, sagt das viel über das Schulsystem aus...
in der schule lernst du die grundlegenden dinge von jedem bereich, und da du wohl lesen lernst und problemlösung und informationsbeschaffung, liegt es an dir selbst dich zusätzlich zu lehren….was bringt es wenn dir in der schule alles vorgekaut wird? dann wird man unselbstständig
bestes bsp steuererklärung wirso sollte man sowas lehren? dafür gibt es leute die das können oder man beschäftigt sich selbst mit dem thema, dank deutsch, mathe etc ist man ja dazu in der lage.
@@Passiberchen Also ich hatte in der Schule ein bisschen mehr als nur lesen und rechnen. Da waren so illustre Sachen wie das Nervensystem eines Regenwurms, die punischen Kriege oder Zwölftonmusik dabei. Rate mal, wie oft ich das im weiteren Leben gebraucht habe. Und rate noch einmal, wie oft ich schon eine Steuererklärung abgeben musste und froh gewesen wäre, wenn ich zumindest ansatzweise darauf vorbereitet gewesen wäre.
Für lesen und schreiben allein brauchen wir keine 13 Jahre Schulbildung. Da reichen 4. Ob wir aber wirklich eine mündige und selbständige Gesellschaft bekommen, wenn wir alle jungen Menschen nach der Grundschule ins Leben entlassen mit dem Hinweis "den Rest bringt ihr Euch selbst bei"? Ich wage es zu bezweifeln.
Vieles aus dem Schulbereich stammt noch aus der Kriegszeit...vom methodischen, der Kontrolle, den Zielen nach und der pflichten
Diese Logik kommt komischerweise nur von Soder oder hauptschülern🤦
Ich hab damals in der Schule jeden $che*ß gelernt, aber nichts, was mich irgendwie weitergebracht hat. Wie man Kommas richtig setzt, habe ich nie in der Schule gelernt. Stattdessen muss man auf Krampf irgendwelche griechische Märchenwesen auswendig lernen, damit ich eine gute Note bekomme, um später für ein A Loch von 7-16 Uhr zu arbeiten
Diese Musik und Zitate am Ende gibt mir übelst Gänsehaut.
„Was dürfen Zollbeamte“ wäre interessant (Meine die auf den Autobahnen).👍🏽
Bei der Kontrolle von Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste geht es der Polizei nicht um das Mitführen dieser Gegenstände, sondern darum, einen Gratis-Blick in Kofferraum zu erhaschen.
Das Öffnen des Kofferraums ist nur bei Anfangsverdacht auf eine Straftat verpflichtend.
Also: Diese Gegenstände IMMER in den Fahrgastraum. Dies hat auch noch den Vorteil, dass man sie immer griffbereit hat.
Nein, nicht nur bei dem Anfangsverdacht einer Straftat.
Es gibt tausend andere Gründe, so z.B der grenznahe Raum (bis zu 50km von der Grenzlinie), das der Grenzaufsicht unterworfene Gebiet (z.B die südlichen Stadtteile der Hansestadt Hamburg), die Fahndung auf Bundesautobahnen/Europastraßen zur Bekämpfung von Grenzkriminalität, die strategische Fahndung (Anhalte- und Sichtkontrollen zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität), Orte die von der Polizei als "gefährlich" eingestuft werden.
Überall dort kann ein Fahrzeug OHNE Anfangsverdacht einer Straftat durchsucht werden. Es gibt aber auch noch andere Sachen.
Oder einfach nix Verbotenes im Kofferraum haben du Schlingel 😇
Du bist ja ein richtiger Sherlock
@@simoms2545 mann muss nichts verbotenes im kofferraum haben es reicht das wenn er unordentlich ist und man sich für die unordnung nicht rechtfertigen will weil man faul ist XD oder einfach aus prinzip weil man die ausage wie die pest hast hast ja nix zu verbergen doch hab ich dinge die privat sind oder man introvetiert ist und das bereits als belästigung erachtet XD
Andersdenken heißt in deinem Fall wohl nicht denken. Wenn ich in deinen Kofferraum schauen will, dann habe ich einen guten und fundierten Grund dazu. Dort wird Ladung aufbewahrt und auch die hat bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle geprüft zu werden. Die meisten Aufgriffe habe ich auch nicht in dem heiligen Kofferraum gefunden, sondern direkt am Mann oder griffbereit im Fahrzeug. Ich sollte auf solche dummen Kommentare nicht reagieren, aber manchmal fällt es mir schwer, diese vorurteilsbehaftete Dummheit zu ignorieren
Viel Respekt an den Polizisten da draußen sowie die geehrten Gesetzgeber.
Das Thema hat mich jetzt nicht gereizt aber ich liebe diese Videos.Sie sind Unterhaltsam und Informativ. Danke
Der beste Bildungs Kanal auf UA-cam ❤
1:03 Gilt das auch für Beifahrer (Ausweis)?
bei einer allg. Verkehrskontrolle oder einer Verkehrsordnungswidrigkeit darf der Beifahrer nicht kontrolliert werden, da der Adressat der Maßnahme der Fahrzeugführer ist.
Anders sieht es natürlich beim Straftatverdacht aus.
@@philipp9155und dieser Straftat Verdacht muss ich erstmal konkret gegen den Beifahrer erhärten.
Sprich wenn der fahrzeugführer zum Beispiel ein stoppzeichen übersieht ist es keine rechtfertigende Grundlage dafür den Beifahrer bei der anschließenden Kontrolle direkt nach dem Ausweis zu fragen.
Cooles Video! Finde schön wie du alles neutral und informierend darstellst ohne Partei zu ergreifen.
Like! :)
Wenn die Polizei mich kontrolliert und Warndreieck etc verlangt. Darf ich dann verlangen dass sie sich umdrehen wenn ich das Zeug aus dem Kofferraum hole oder dürfen die da mit reinschauen, auch wenn ich das nicht möchte?
Nein 😂 und das wäre sehr verdächtig
Warndreieck und erste Hilfe set einfach so platzieren das man von der Fahrerseite ran kommt
Allein die Frage 🤦🏻♂️
Klar, am nächsten Tag steht in der Zeitung „zwei Polizisten bei Kontrolle erstochen… Also bitte?!
Gegenfrage, was zur Hölle hast du denn in deinem Kofferraum?
@@Stephan1895 Was geht dich oder irgendjemanden was an, was er im Kofferraum hat? Nur weil er private Gegenstände drin haben könne heisst es nicht, dass er verbotenes da drin hat.
@@r_mclovin Es geht darum, dass Warndreieck und das Erstehilfeset zu kontrollieren. Natürlich dreht sich die Polizei dabei nicht um. Das man überhaupt so eine Frage stellt...
5:36 Am Bahnhof ist die Überprüfung der Personalien btw immer möglich
Hals ich noch in Hannover gewohnt habe war gegenüber eine Polizei Station und einige von ihnen haben wenn bei der Kreuzung wenn die ampel rot war kurz Blaulicht und martinshorn an gemacht um über die rote ampel fahren zu können
Und haben danach beides wider ausgemacht als über die ampel gefahren sind
Das wäre nicht in Ordnung, wenn dafür keine Notwendigkeit vorläge.
@@HerrAnwalt Naja, da war halt ein Notruf eingegangen und ne halbe Minute später hat sich heraus gestellt, dass Kollegen näher am Einsatzort waren. 😉
Hatte sowas ähnliches in Dortmund mal. Stand an der Ampel an der B1. Polizei vor mir macht auf einmal Blaulich an, fährt über die Kreuzung Richtung Mecces. Dachte mir noch so: Wow da hat jemand aber dann fix reagiert... Ja.. ich hab die Kollegen am McDrive beim bestellen wiedergetroffen.
Hört sich an Hannover Linden xD
@@DaNNiiieL021 Das muss auch nichts heißen. Es gibt ziemlich viele Notrufe, bei denen sich schnell herausstellt, dass dann doch nix wahr oder man jetzt doch eine Streife weniger braucht. Sieht vielleicht komisch aus, kann vielleicht auch sein, dass da jemand das Blaulicht ausnutzt, muss aber nicht sein.
8:44 Nicht im Tresor "oder" getrennt von der Munition, sondern im Tresor "und" getrennt von der Munition.
Das stimmt so pauschal nicht. Die verschiedenen Polizeien der Länder, der Bundespolizei und der Polizei des Bundestages haben hierzu verschiedene Dienstanweisungen. Teilweise reicht ein einfacher Tresor, in dem Waffe und Munition zusammen gelagert werden dürfen aus, bei anderen hingegen muss beides voneinander getrennt gelagert werden. Wichtig ist in diesem Kontext: Bezüglich der Dienstwaffe (und nur bezüglich dieser) gelten für waffenführende Polizeibeamte außerhalb des Dienstes die Regelungen des WaffG NICHT! (vgl. § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 i.V.m. S. 2 WaffG)
Hier sind ausschließlich die Dienstanweisungen und ggf. die Rechtsprechung zu beachten.
Und natürlich muss dieser waffenschrank bzw Tresor auch den entsprechenden Vorschriften zum verschließen geeignet sein.... So als kleine Ergänzung am Rande 😁
Bin Polizist in NRW und wollte mal schauen ob ich noch was neues lernen kann 😂
Dem war nicht so, aber kann definitiv alles ganz genauso bestätigen 🫶
Same 😂 muss aber sagen ich komme grad aus nem langen U und hatte kurz Angst ob ich irgendetwas davon nicht hätte richtig beantworten können 😅
Mein "Chef" und kuriose Begegnungen mit der Polizei. Da gibt es eine Reihe von amüsanten Geschichten. Glaub ich muss auch mal ein Buch schreiben...Aber erstmal zieht Sohnemann aus & kriegt deins geschenkt. ❤
Tja, allein... stimmt halt nicht. Bei 1:00 "Sie darf dafür (Verkehrskontrolle) auch Deinen Ausweis kontrollieren". § 36 V StVO gibt das nicht her. § 4 II FeV betrifft nur den Führerschein (klar, damit kann ich auch eine ID durchführen). § 111 I OWiG sanktioniert nur die Nichtangabe bei rechtmäßigen amtlichen Handlungen. § 163b StPO setzt einen Anfangsverdacht voraus (auch in Verbindung mit § 46 OWiG). Und die Polizeigesetze der Länder sehen halt eine anlasslose Identitätsfeststellung auch nicht vor. Das hätte auffallen können, weil die anlasslose IDF ja später behandelt wird. 4:30: Die Durchsuchung von Personen sei "in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ... in der Regel, wenn Du beschuldigt wirst, eine Straftat begangen zu werden". Ja hoppala, gilt die StPO (repressive Durchsuchung) jetzt in den Ländern unterschiedlich? Da gehen Polizeirecht und Strafprozessrecht aber ziemlich durcheinander.
Schade, das hätte man handwerklich besser aufbereiten können.
Machst du irgendwann das Buch auch als Hörbuch auf verschiedenen Plattformen dass man sich das anhören kann. Das wär mega korrekt
Sehr geiles Video, hab dich aber noch nie so viel lispeln gehört haha, aber weiter so mit den Videos, sehr unterhaltsam!
6:49 Finde ich lustig bei uns in der Hiorg ist durch unser Satzung festgelegt das das Blaulicht im Ermessen des Fahrzeugführers lieg und nur das Martinshorn eingeschaltet werden darf, wenn es von der Leitstelle freigegeben wurde
Vermutlich nach eigenem Ermessen auf Basis, der vorher dargelegten Beispiele.
Eine Beschlagnahmung persönlicher Gegenstände oder eine Durchsuchung zur beweissicherung ist aber erst dann zulässig wenn einem zuvor ein straftatbestand vorgehalten wird! Im übrigen ist jeder Bürger dazu berechtigt diese sogenannte amtshandlung wie man es nennt sich schriftlich oder elektronisch bestätigen zu lassen.
@HerrAnwalt Gutes Video :-)! Du hast vergessen, zu erwaehnen, dass die Polizei (manchmal) auch Dinge tut, die sie nicht darf... Also am besten nicht in eine Kontrolle geraten... :-D
Korrektur: Die Polizei darf bei einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" keinen Ausweis verlangen. Nur Führerschein und Fahrzeugschein. Ausweis erst, wenn eine OWi oder eine Straftar vorliegt. Oder im grenznahen Bereich, Autobahnen, etc.
ist der Führerschein kein Ausweis?
@@da_kinzi2496 nein, rechtlich gesehen ist er kein Ausweisdokument, da z.B. die Adresse nicht darauf steht
@@merglsvadder5468 Der FS ist ein Identitätspapier, da er ein Lichtbild vorweisen kann und aufgrund der persönlichen Daten eindeutig die Identität einer Person nachweisen kann.
Die Adresse ist nicht zwingend nötig, die kann darauffolgend auch im EWO abgefragt werden.
@@philipp9155 falsch, der FS ist kein amtliches Identitätspapier. Zur IDF ist zwingend Perso oder Reisepass erforderlich
@@merglsvadder5468 weitere Korrektur, die Polizei darf an gefährlichen Orten auch ohne Verdacht auf eine Straftat oder ohne ein Straftat zu verhindern, dich kontrollieren samt Durchsuchung von dir und deinen mitgeführten Gegenständen (Taschen, Jacken, etc)
1:22 oder schaust in der Fahrerlaubnisverordnung nach 🤓
Super Erklärung, und ganz tolles Video, eines hab ich nur aber vermisst. Folgende Situation: mein Handy liegt in der Mittelkonsole und der von Berufswegen Freund und Helfer möchte schauen ob ich Blitzer Punkt DE auf dem Handy hab. Große Frage - darf er Gucken, muß ich mein Handy entsperren??? Ach so falls ja, reicht es das ich es installiert habe für den großen Ärger oder muß ER beweisen das ich es jetzt gerade benutzt hab. Komm trau dich und gib eine Antwort :-) liebe Grüße und ich bleib dem Kanal sowiso gewogen - ganz großes Ehrenwort 🙂
Gutes Video! Ich bin Polizeibeamtin und habe nur eine kleine Korrektur. Die Voraussetzungen, die du für den Einsatz des Blaulichts genannt hast, gelten nur für Blaulicht und Horn in Kombination. Blaulicht alleine kann auch einfach zur besseren Sichtbarkeit genutzt werden, daraus folgen aber noch keine Pflichten für den Bürger iSd Wegerechts
Liebe Grüße.
Und sonst sind in dem Video keine rechtlichen Fehler aufgefallen?
Dies würde ich aber stark bezweifeln und verneinen ☝️
Gutes Video. Ich hätte eine kurze Abgrenzung von Sonderrechten und Wegerechten gut gefunden, da in dem Video der Anschein entsteht, dass Blaulicht nur in den §38 StVO genannten Fällen verwendet werden darf, es geht in diesem Paragraphen allerdings um die Verwendung von Blaulicht zusammen mit dem Einsatzhorn. Nach §35 StVO gibt es aber auch die Befreiung von der StVO zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, wenn diese dringlich geboten sind.
LG
wäre mal interessant zu wissen ob man eine kontrolle per audio oder auch sogaer videio und audio aufnehmen darf
Ein Video was Zollbeamte dürfen und nicht dürfen wäre interessant. Also am Flughafen, im grenznahen Raum, im Inland und im Grenzaufsicht unterworfenen Gebiet wie in Hamburg.
Sehr starkes Video! Buch wird definitiv vorbestellt 🤝🤝🤝
Freut mich sehr!
Neulich nach einem Elektro Festival wurden stichpunktartig ausserhalb des Geländes mehrere Fahrzeuge rausgewunken und man konnte beobachten, wie die Polizei Kofferraum und Taschen durchsucht hat. Ist das einfach so erlaubt, oder haben die Betroffenen den Fehler gemacht und aus Versehen mitgewirkt?
Evtl. Wegen Terrorverdacht, weil es eine Drohung gab? Man wird es als Überprüfter nicht erfahren.
Man sagt dem Selbstmordattentäter schließlich nicht, dass jetzt seine letzte chance ist.
Polizisten, die im Recht sind setzen sich durch, erklären sich aber nicht unbedingt glaubwürdig. Man kann nur hoffen, dass man als Opfer Beweise oder Zeugen hat und sich auf dem Rechtsweg revanchieren kann.
Wurde schon so oft im Auto kontrolliert und habe noch nie nen Alko Test gemacht oder in meinen Kofferraum schauen lassen. Immer abgelehnt. Auf die Fragen dann, warum antwortete ich immer nur, weils mein guted Recht ist. Ende der Diskussionen😂
Starkes Video, allerdings hätte mich interessiert, wie die Gesetzeslage aussieht, wenn man einen Polizisten im öffentlichen Dienst filmt. (z.B. wenn man Zeuge wird von unverhältnismäßiger Polizeigewalt) Darf man dies filmen?
Wieder ein sehr interessantes video ❤
Dankeschön 😊
Personalausweis ist keine Pflicht mitzuführen.
Wurde doch auch im Video erwähnt 🤔
Kannst du mal ein ausführliches Video machen explizit für Cannabis Patienten und Straßenverkehr. Irgentwie ist das ganze Thema sehr schwammig ob man Probleme mit dem Führerschein oder nicht als Patient wenn man alles belegen kann und speziell vielleicht auch ne Vorgeschichte mit btm und mpu hat aber jetzt trotzdem Patient ist
@@badesalz_bratan7047 Ich bin hierzu schon unter dem Kommentar eines anderen Users eingegangen. Seit dem 21.08.2024, also seit vorletzter Woche, gilt für THC ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm (ng) je Milliliter (ml) Blut. Sollte durch deine Medikation dieser Wert regelmäßig unterschritten werden, sollte kein Problem bestehen. Kann das so nicht sichergestellt werden, ist dir laut aktuell noch geltendem Recht die Fahrerlaubnis zu entziehen (vgl. § 11 i.V.m. Anl. 4 FeV). Ich gehe davon aus, dass die Anlage noch überarbeitet wird, aber ich unterstelle, dass es in etwa bei der o.a. Ausführung bleiben wird. Konkret sind hier aber die Fahrerlaubnisbehörden zuständig, diese können dir ggf. sicherlich fachlich fundierter antworten.
Also wenn ich aufm Späti 1-2 Bier zische und der Cop mich nach dem Ausweis fragt, ich nein sage, sagt er einfach ja hier aufm Späti gibts oft schlägereien und weil das mäßig ein "Hotspot" ist, kann ich nichts dagegen machen Top.
Nein, sogenannte “Verrufene Orte” sind rechtlich festgelegt und können nicht einfach irgendwo hin gedacht werden. Das wird mit den Gerichten und den Gemeinden zusammen entschieden. Bahnhöfe sind IMMER verrufene Orte. Manchmal auch Hauptstraßen ( in Frankfurt zum Beispiel die Mainzer und die Hanauer Landstraße)
@@tortellinitoni4725dazu zählen zum Beispiel auch verbindende verkehrswege wie zum Beispiel Autobahnen das darf man leider nicht vergessen.
Daher ist es immer wichtig sich für diesen mündlichen Verwaltungsakt, eine schriftliche Form der Maßnahme und der Begründung geben zu lassen auf die jeder Bürger auf Verlangen das Recht hat.
Auf der Fahrt zur Wache zur Alkoholkontrolle könnte man sich ja erstmal einen Schnaps gönnen (aus der Taschenflasche)😂😎
@@trustno1578 Man kann das tatsächlich zurückrechnen (auch wenn es nicht passieren sollte). Du bekommst dann nicht nur ein Loch in den Arm, sondern etwas später noch ein zweites und aus der Differenz der Blutproben wird dein Wert ermittelt.
Science! 🤯
@@trustno1578 Ja und dann werden zwei Blutproben mit 30 min Abstand aufgrund des Nachtrunks angeordnet 😉 bringt also garnichts 😁
Ich hatte bis jetzt leider eher mehr schlechte Erfahrungen mit der Polizei als gute… und ich bin ein ruhiger Mensch, der noch Nie irgend eine Straftat begangen hat. Ich rauche nicht, ich trinken keinen Alkohol, mit Drogen hatte ich auch noch Nie was zu tun & trotzdem ist es möglich, schlechte Erfahrungen mit der Polizei zu machen. Das ist halt sehr traurig muss ich sagen.
Da bist du im Gesamtbild leider kein einzelfall.. daher gilt es solche Vorkommnisse immer zu dokumentieren.
Grundsätzlich ist die Polizei verpflichtet diesen mündlichen Verwaltungsakt wer ist sich in der fachsprache nennt auf deinen Verlangen hin schriftlich oder elektronisch niederzulegen.
Das heißt wenn er dir eine Begründung für irgendwelche Durchsuchungen oder ähnliches we Kontrollen nennt, bist du berechtigt darüber eine schriftliche Ausführung zu erhalten.
Wie oft ich erlebt hatte, dass diese Kollegen das Blaulicht angemacht hatten, um sich aus einem Stau rauszufahren. Nach dem Stau war das Lichtlein aus
Und jetzt? Besser sie machen es so als erst wenn es ein Notfall gibt
Gibt auch genug Situationen die für den Bürger nicht ersichtlich sind. Beispielsweise Einsätze wo man etwas schneller vor Ort kommen muss, eine reine Blaulichtfahrt aber nicht rechtlich nicht ganz sicher ist und man im normalen Verkehr pünktlich kommt. Wenn dann aber ein Stau entsteht ist die Blaulichtfahrt zumindest zum überbrücken vom Stau gerechtfertigt. Sieht für den Bürger vllt blöd aus, hat aber seine Gründe.
Hi bin jetzt schon seit einem Jahr schmerzpatient mit Medikament Cannabis.
Ich habe letztens meinen Führerschein wieder beantragt und habe mein Rezept dazu geschickt. Ein aufbauseminarkurs und praktische Prüfung muss ich erneut machen weil ich in der Probezeit war.
Muss ich Angst haben wenn ich wieder fahre ? Wenn ich eine korrekte Einnahme von meinen Medikamenten beherzige.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Danke
@@vinz1122 Seit dem 21.08., also seit vorletzter Woche, gilt hierzu ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm (ng) je Milliliter (ml) Blut. Sofern du diesen Wert unterschreitest und keine Ausfallerscheinungen aufweist, kannst du ganz normal als Kfz-Führer am Straßenverkehr teilnehmen.
@@sb.7462 aber als Patient ist der Grenzwert für mich unrealistisch?
@@vinz1122 Dann darfst du nun mal nicht als Kfz-Führer am Straßenverkehr teilnehmen. Auch wenn der Vergleich hart klingen mag, aber ein Alkoholkranker kann sich auch nicht darauf berufen, dass die Einhaltung der BAK-/AAK-Grenzwerte für ihn unrealistisch seien. Für Näheres siehe § 11 i.V.m. Anl. 4 FeV.
@@sb.7462 da steht nur missbrauch Cannabis meine Frage war wenn kein missbrauch stattfindet 👨🏼🍳
@@vinz1122 Deshalb schrieb ich ja, dass ich davon ausgehe, dass die Anlage nochmal angepasst wird. Aktuell müsste m.E.n. hierzu Nr. 9.6.2 oder im Zweifel Nr. 9.1 herangezogen werden.
Habe ich das richtig verstanden? Wenn ich am helligsten tag, friedlich die strase lang gehe, und ich zu einer Allgemeinen Personenkontrolle genötigt werde, muss ich keinem Ausweis vorzeigen, außer bei den oben genannten Gründen? Ich wurde oft einfach so ohne Grund gestört
Ohne jetzt die Polizei generell schlechtreden zu wollen, ich denke, dass Polizisten das Unwissen vieler Menschen über ihre Rechte gegenüber der Polizei oft ausnutzen. Beim nächsten Mal einfach nach dem Grund fragen und wenn es keinen guten gibt, freundlich darauf hinweisen, dass du das Recht hast, die Kontrolle zu verweigern 😊
Es gibt keine allgemeine Personenkontrolle, lediglich Kontrolle an z.B gefährlichen Orten zb Bahnhöfen oder Kriminalitätsbelasteten Orten, hier kann dann deine Identität festgestellt werden und du durchsucht werden..
Ist aber auch im Bereich der Fahndung möglich, da muss der Grund der Maßnahme aber spätestens nach erfolgter Kontrolle eröffnet werden. Ansonsten geht’s an Bahnhöfen z.B. auch ohne Anlass.
Es gibt keine Pflicht zum Mitführen eines Ausweises aber eine ausweispflicht. Wenn du also keinen Perso dabei hast musst du zumindest mündlich wahrheitsgemäße Angaben machen. Wenn du hierbei Mist erzählst machst du dich strafbar und wirst auf jeden Fall mit zur Wache genommen.
Also am besten nicht entweder was dabei haben oder einfach fix Namen und Geburtstag sagen, ggf noch Adresse und dann kann man schon weiter
Also erstens gibt es keine allgemeine Personenkontrolle ☝️
Wenn überhaupt dann gibt es nur eine anlassbezogene Personenkontrolle, zum Beispiel durch Gefahr im Verzug, Aufdeckung einer vollzogenen Straftat, einem hinreichenden Tatverdacht oder eben an besonderen Orten die eine erhöhte kriminalitätsrate bzw Verbrechen durch vorherige Festlegung durch die Polizei und Kommunen aufweisen, sprich zum Beispiel Bahnhöfe oder bestimmte bekannte stadtviertel mit einem erhöhten Aufkommen an Straftaten wie zum Beispiel ein bekannter Proben umschlagplatz im Stadtgarten oder sowas.
An Bahnhöfen ist die bundespolizei zum Beispiel grundsätzlich dazu ermächtigt ohne jeglichen Tatverdacht oder Hinweis auf eine Straftat personenbezogene Kontrollen durchzuführen.
Daher musst du natürlich differenzieren wo dir diese Kontrollen passiert sind und durch wen sie durchgeführt wurden.
@@simoms2545wie in meinem Kommentar bereits erwähnt muss man sich natürlich darüber im Klaren sein wo man sich befindet und wer einen kontrolliert.
Wie bereits erwähnt darf zum Beispiel die bundespolizei am Bahnhöfen Flughäfen also alles was in ihren Wirkungsgrad liegt anlasslos personenkontrollen durchzuführen.
Sollte man sich jedoch mal in einer ungerechtfertigten Kontrolle befinden, hat jeder Bürger das Recht auf Verlangen sich diesen mündlichen Verwaltungsakt wie sieht das ganze nennt schriftlich bzw elektronisch festhalten zu lassen .
Grundsätzlich gilt auch wenn eine Durchsuchung nicht rechtsmäßig ist ist es keine gute Idee körperlich dagegen vorzugehen spricht sich zu wehren oder handgreiflich zu werden, dies geht selbst wenn es richtig abgedeckt wäre zu 99,9 % nach hinten los.
Fahrzeugpapiere betreffen bei einer Kontrolle lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals "Fahrzeugschein").
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ("Fahrzeugbrief") muss und sollte dagegen nicht mitgeführt und bei einer Verkehrskontrolle entsprechend auch nicht vorgezeigt werden.
9:55 "Nicht alles, was man kann, muss man auch tun" hat die Regierung falsch verstanden! Sie meint: "Nicht alles, was man tut, muss man auch können"
Bei der Verkehrskontrolle darf nicht zwangsläufig der Ausweis verlangt werden. Dies ist in der Befugnis nicht enthalten. Es kommt oft vor, dass dies aufgrund einer anderen Befugnis verlangt werden darf aber es ist falsch, dass die Polizei dies immer darf.
Zum Thema Kofferraum öffnen.
Dies ist auch im Rahmen einer Verkehrskontrolle möglich um die Ladung zu überprüfen. Es muss jedoch konkrete Hinweise geben, dass es Ladung gibt. Entweder, dass dies durch die Heckscheibe einsehbar ist oder auf der Rückbank Ladung vorhanden ist. Aufgrunddessen kann man dann darauf rückschließen, dass der Kofferraum vermutlich voll ist.
Zudem sind in glaub ich den meisten Bundesländern Durchsuchungen des kompletten Autos auf Straßen des internationalen Verkehrs möglich
Fensterscheibe muss ich auch nicht ganz runter machen.. langt n spalt das die unterlagen durch passen ^^
Das stimmt aber was bringt dir das? Ne Distanz die das gesamte Gespräch während der Kontrolle belastet. Wenn man einfach offen mit den Kollegen quatscht sind sie meistens gleich viel freundlicher 😉
6:07 der Führerschein oder die Krankenkarte reicht aus
@@Dilo--mano Tatsache?
Absolut nicht.
Es muss ein amtliches Ausweisdokument sein. Und nein, auch der Führerschein reicht nicht, weil da keine Anschrift draufsteht.
Meistens wird es trotzdem aber anerkannt.
@@janqwerty212 genau wie der Anwalt erzählt hat, es gibt keine Ausweis Pflicht .
Du musst dich nur ausweisen können und da reicht der Führerschein aus.
Viele nehmen nur die Krankenkarte mit. Ist aber eine Grauzone, aber was soll da passieren?
Außer das die einen zur Wache nehmen können und ich denke darauf haben die keine chance
7:20 in der Schweiz bekommt man bis zu 10g weed vom Gericht zurück bzw es darf nicht konfisziert werden
Kann man den Staat auf Schmerzensgeld etc. verklagen, wenn die Blutabnahme mit Zwang erfolgt und keine Beeinträchtigung nachgewiesen wird?
Gibt es dazu einen Präzedenzfall?
Nein, wieso auch? Wenn du es Ablehnst in den Alkotester zu pusten, machst du dich wahrscheinlich verdächtig, da es keine negativen Auswirkungen für dich hatte, wenn du Nüchtern bist. Dann oder auch schon davor besteht ein gewisser Anfangsverdacht. Du bist wenn du dann wirklich nüchtern bist einfach selbst Schuld für den Pickser am Arm und die verlorenen Zeit
@@phil1501so ein Blödsinn. Nur weil du meinst unbedenklich in das Röhrchen pusten kannst, gilt das nicht für alle.
Klar macht es Sinn zu pusten, wenn man kann und weiß, dass er negativ ausfällt. Aber sich zu einem Test zu zwingen, wenn man weiß, dass dieser (falsch) positiv ausfallen wird, man sich quälen muss, oder der test ewig dauert, weil man nicht fähig ist, diesen durchzuführen, wär doch bekloppt. Dazu kommt, dass die kontrollen oft zur gleichen Zeit am gleichen Ort durchgeführt werden. Wenn man also immer wieder in diese Kontrolle kommt, führt so ein Test zu einer ganz schönen Belastung.
Echte Gründe nicht zu pusten sind sehr persönlich und können die Polizisten eh nicht nachprüfen.
So ein Video für Zoll Beamte wär noch cool
Stell dir vor Du fährst Nachts über eine dunkle unbeleuchtete Landstraße und die Coppas wollen Dich anhalten, stimmt es wirklich, dass ich ggf. bis zum nächsten Ort fahren darf?
10:09 Also ist Ihr Argument, dass man bewusst auf seine Rechte verzichten soll, damit Polizisten einen einfacheren Arbeitsalltag haben?
Was ist wenn der Verdacht von Alkohol am Steuer bei einem 17 jährigen besteht dürfen sie ihn auch dazu zwingen blutabzunehmen? Weil bei einem minderjährigen ist das ja eine andere Situation glaube ich zumindest
Nope. Selbe Situation. Eltern werden zusätzlich informiert und bekommt noch ein paar Papiere mehr mit. Das wars
@HerrAnwalt:
Buch ist bestellt - freu mich🤗
Thema Ausweisdokumente:
Reichen bei Führerschein und Fahrzeugpapiere auch kopien? Oder Sogar digitale Nachweise? Es gibt div. Fälle in der Praxis (Motorradfahrer, geteiltes Auto mit Familie usw.) die dies schwer 100% umsetzbar machen oder es einfach nicht sinnvoll ist das Original dabei zu haben.
Danke für deinen Content!
Liebe Grüße vom Weißwurschtäquator🍻
Prost
Musst man beides im Original dabei haben. Eine Kopie ist keine gültige, amtliche Bescheinigung.
Keine Strafmilderung, wenn man kopien bei sich hat.
Aber die Kopien helfen möglicherweise beim ausräumen eines Anfangsverdachtes.
Wenn also Originale nicht mitgeführt werden können, führen Kopien zum kleinsten Übel.
Ein Beispiel: bei einer Probefahrt von wenigen km kontrolliert. Auf der Kopie steht der Fahrzeughalter. Die Polizei wird diesen überprüfen und schon ist man glaubwürdig genug um zusammen den Halter aufzusuchen, zu dem man ohnehin fahren wollte.
Sollte eine Strafe verhängt werden, ist das oft ein in Kauf genommenes Übel.
@@dermichel999
So hätte ich das auch eingeschätzt - Danke Dir für die Meinung😊
Bzgl. der Strafmilderung wüsste ich allerdings nicht, dass man abgesehen vom Personalausweis eine Pflicht hat Originaldokumente bei der Kobtrolle dabei zu haben. Auch beim Personalausweis sehe ich eigentlich kein Strafpotential, sofern er nicht abgelaufen ist😅
Mit den Kopien kann man alles transparent machen und den Beamten ordentliches Material liefern für die Überprüfung. Im Zweifel muss man die Originale bei der Dienststelle nachträglich vorzeigen und gut oder?
Sofern ich mal wieder kontrolliert werde berichte ich ob die Praxiserfahrung mit der Theorie einhergeht. Die Rechtslage bleibt für mich aber doch recht schwammig und die Polizei greift hier meiner Meinung nach nicht mit letzter Konsequenz durch, daher wird es hierzu keine richterliche Klärung geben können🎉besser so🎉
Könntest du bitte ein Video machen wie es aussiehst mit den Anhänger Blitzer wenn die kein tüv Plakette haben und kein Steuer Plakette wie es da aussieht wenn man geblitzt wird
Du hast gut trainiert, ich hab Polizei 👮
Eine Frage ich Fahre einen Mofa Roller ohne FÜHRERSCHEIN weil ich 02.03.1963 Geboren bin deswegen brauche ich kein Führerschein was muss ich alles dabeihaben ist es gut wenn ich ein Verbandskasten habe und meine Papiere muss ich haben und was noch
"Mit blauem Blinklicht fahren" 😆
Suggestivfragen u.U. zulässig?
Meines Erachtens nach doch nur wenn der Sachverhalt zur Frage zweifelsfrei - durch z.B. Beweise oder einem geschlossenem Indizienring - hinreichend klar wäre.
Aber wäre das dann noch eine Suggestivfrage, wenn ich dem mir gegenüber eigentlich nichts suggeriere, sondern ihn mit Tatsachen konfrontiere?
Tolles Video! Gut recherchiert, sauber differenziert und noch einen Appell angefügt, dass die Mehrheit der Menschen - ob mit oder ohne Uniform - einfach nur friedlich leben und arbeiten will. 👍🏼
Eine Frage habe ich aber noch: Wieso verwendest du so wenig Stock Photos/Videos der deutschen Polizei, wenn du schon über die deutsche Rechtssituation sprichst? Gibt's davon so wenig oder sind Amis und Co für's Bild "cooler"?
Das ist leider ein großes Problem was der Cutter hatte. Es gibt einfach kaum welches, oder man muss es sehr teuer einkaufen und aktuell zahle ich beim UA-cam Kanal schon sehr drauf 😅
@@HerrAnwalt Verständlich. Danke für die Aufklärung. 👍🏼
3:58 Falsch!
Wenn Du wirklich Nichts zu verbergen hast, dann halte die Herrschaften bitte so lange wie irgendwie möglich unnötig auf.
Den dicken herrmann😂
Muss man jederzeit auch seinen Ausweis haben , da man ja immer mal hört es gibt Ausweis Pflicht und mal hört man es gibt keine. Wie ist es damit?
Wird im Video erklärt.
Gutes Video, mich hätten noch die Rechte der Polizei im grenznahen Raum und die Schleierfahndung interessiert.
Huawei Saturn. Scheiße. Guten Morgen Sonnenuntergang.
Finde mein Schatz
5:37 DAS IST DER KREFELDER NICHT FRANKFURTER HAUPTBAHNHOF
Punkt 6 ist falsch, dieser bezieht sich auf Sonder- und Wegerechte, Blaulicht allein hat viel geringere rechtliche Hürden
Nichts für ungut.. Vieles sieht in der Praxis dennoch anders aus.
Aha, z.B.?
@@Haeschen_Huepf_auf_Lichess Die Fahrt mit Blaulicht z.b.
@@cansen1441 Stimmt. Die sind echt mal an Silvester kurz nach Mitternacht durch unsere Straße gefahren, haben das Blaulicht eingeschaltet und über Lautsprecher ein frohes neues Jahr gewünscht 😅
In Waffenverbotszonen dürfen im Allgemeinen alle anlasslos kontrolliert werden.
Waffenverbotszonen sind für die deutschen rechte bzw die verrückte Bürokratie schon wichtig
Aber so gesehen einfach ultra weird dass es sowas überhaupt gibt
Nein, das stimmt nicht.
Das mit dem Kofferraum ist nach wie vor oftmals ein Irrtum auch unter Juristen.. auch bei einem Pkw darf die Polizei im Rahmen der Verkehrskontrolle die Ladungssicherung in einem Kofferraum überprüfen..
Wenn dazu ein hinreichender Tatverdacht besteht ansonsten ist es verboten.
Da gibt es auch keine grauzone oder nach Ermessen... Tatsache ist ohne rechtliche Grundlage gibt es keine Durchsuchung.
Aber es macht einem die Arbeit ungemein leichter wenn man den Bürger versucht klarzumachen was er gefälligst alles zu tun hat nur weil es ein polizeibeamter der nicht zur judikativen oder legislativen gehört.
Die Exekutive zu der die Polizei zum Beispiel zählt ist lediglich dazu berechtigt ermittlungs Aufgaben zu übernehmen um diese an die anderen Organe weiter zu tragen.
Die einzige Ausnahme die ich zugestehen muss ist wenn zum Beispiel der kofferraum von außen einzusehen ist und man einen offensichtlichen Verstoß gegen ladungssicherung feststellen kann.
Grundsätzlich die Ladungssicherung in einem geschlossenen undurchsichtigen kofferraum zu überprüfen ist häufig ein Irrtum unter Polizisten die in ihrer beruflichen Laufbahn nicht immer auf den aktuellsten Stand der Rechtsprechung hin geschult wurden oder diese schlichtweg ignorieren.
Geiles Video.
Keine Fragen beantworten, nichts unterscheiben!
Wie sieht es aus mit Polizisten , die keinen aktiven Dienst haben und gleichzeitig ein „Verbrechen“ sehen
Polizisten, die nicht im Dienst sind und als solche nicht zu erkennen sind (keine Uniform tragen) müssen nicht mehr tun, als jeder andere. Sie können sich aber in den versetzen, indem sie ihren Dienstausweis zeigen.
Naja in Österreich viel leichter
Da kann man Führerschein und Zulassung digital dabei haben
Was teilweise bei uralten Polizisten zu lustigen Situationen kommen kann
Aber ich vermute mal das deutsche Polizisten da nicht digital drauf zugreifen können
Ich, Österreicher, 24, habe davon noch nie etwas gehört. Geht das wirklich? 😂
@@simoms2545 mit der e ausweis app und digitales amt ja
Ist sogar relativ leicht eingerichtet
„14€ sind zwei Döner“…
😭
Begründet eine Verweigerung aller freiwilligen Tests bei einer Verkehrskontrolle einen Anfangsverdacht? Also wenn ich Pusten und die Finger an Nase Tests ablehne, wäre das dann nicht schon verdächtig genug für weitere Maßnahmen?
nein, auf sein Recht zu bestehen kann nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Meiner Erfahrung nach reicht ein: das möchte ich nicht.
@@dermichel999Naja, wenn aber der Verdacht besteht, dass du z.B. getrunken hast (undeutliche Sprache, Schlangenlinie gefahren etc..), dann darf die Polizei dich halt mit auf die Wache nehmen wenn du den Alkoholtest verweigerst..
Ich finde die Aussage "Wenn du nichts zu verbergen hast puste einfach" oder "Wenn du nichts zu verbergen hast mach das doch einfach" schwierig. Das verleitet zur Einstellung, dass ein Anfangsverdacht gegeben ist wenn man das verweigert. Ich würde wenn ich nichts zu verbergen habe einfach bildlich eine Münze werfen und schauen wie die Polizisten damit umgehen.
Ist dein Recht. Aber es macht die ganze Kontrolle deutlich schneller wenn du kurz pustest ( dauert je nach Luftdruck ca. 15 sek. ) und danach kannst du weiter fahren. Oder du ziehst die Kontrolle unnötig in die länge. Der Polizei ist das egal, die werden dafür bezahlt
In dem Punkt dass eine Verweigerung freiwilliger Maßnahmen einen anfangsverdacht schafft, muss ich ganz klar widersprechen und das sagt auch die Rechtsprechung. Wenn freiwillige Maßnahmen zu einer zwangshandlung führen sprich als Anlass genommen werden dürfen um weitere Kontrollen durchzuführen, wäre die zwanglosigkeit spricht das freiwillige Handeln nicht mehr gegeben.
Oder einfacher ausgedrückt, wenn ich eine freiwillige Maßnahme ablehne und mich dadurch verdächtig machen würde bzw das weitere Kontrollen oder durchsuchen rechtfertigen würde werde ich Repressalien ausgesetzt die mich dazu verleiten einer freiwilligen Maßnahme unter Zwang zuzustimmen.
Zwang, körperliche Züchtigung, Androhung von schweren Konsequenzen oder erhöhten Kosten sind rechtswidrig und freiwillige Maßnahmen durchzusetzen oder zum Beispiel eine Aussage zu erzwingen!
@@tortellinitoni4725 kommt natürlich ganz auf die Art und Durchführung der freiwilligen Maßnahme an.
Wenn zum Beispiel ein Feedback klinischer koordinationstest also Finger auf Nase mit geschlossenen Augen, nicht zu dem gewünschten Ergebnis kommt ist das natürlich die Grundlage und die Basis für einen anfangsverdacht der die Beamten dazu berechtigt weitere Maßnahmen durchzuführen wie zum Beispiel eine blutabnahme.
Ob das dann zwangsweise die Kontrolle verkürzt oder vereinfacht wage ich zu bezweifeln denn viele dieser Tests sind nicht mal in einem absoluten nüchternen Drogen freien Zustand unter jedem Umstand zu bestehen viele Personen in einer polizeikontrolle sehr nervös sind und alleine dadurch Fehler entstehen, ein klassisches Beispiel dafür wäre zum Beispiel wenn es heißt laufen sie auf dieser Linie fangen sie mit dem linken Fuß an und durch deine Nervosität fängst du den rechten Fuß an hast du somit automatisch einen anfangsverdacht geschaffen.
Daher würde ich die Aussage dass einfach pusten bzw freiwillige Maßnahmen zuzustimmen nicht automatisch zielführend sind eine Kontrolle wieder zu verlassen insofern an sich in keiner Form strafbar gemacht hat.
@@markra5302 Was die Rechtsprechung sagt ist das eine. Polizisten sind aber auch nur Menschen und wenn die Erfahrung zeigt, dass sich nur Menschen gegen freiwillige Maßnahmen wehren die was zu verbergen haben hat das zumindest unterbewusst einen Effekt auf das weitere Vorgehen. Ich bezweifle, dass es es viele Polizisten gibt die dann einfach sagen: "Nagut dann nicht, schönen Tag noch". Es wird eher so ablaufen, dass dann ein Grund vorgeschoben wird um das Ganze nicht mehr ganz so freiwillig zu machen. Viel spaß beim Versuch zu beweisen was letzten Endes der Grund war.
@maryvofin9042 ich habe ja schon erklärt... An solchen Maßnahmen teilzunehmen schafft ja erst recht einen anfangsverdacht.
Wieso ein Polizist denkt interessiert niemanden, denn eine subjektive Meinung ist keine Rechtsprechung und diese besagt ganz klar ab wann etwas getan werden darf und wann nicht....
Schlimmer finde ich dass da nichts unternommen wird wenn die Polizei das Gesetz beugt.
Offensichtlich bist du auch eine Person die glaubt wenn man etwas nicht zustimmt dass man automatisch etwas zu verbergen hat 🤷
Blaulicht Kontrolliert doch keiner,... das haben die immer dann an, wenn sie gerade nicht rumstehen möchten oder mal keinen bock auf ne Ampel haben. Wird ja nirgends aufgezeichnet, wann sie eingeschaltet wird.
Und du Spezialist weißt natürlich, immer und überall genau, wann sie es „nur zum Spaß“ nutzen.
Wir haben 330000 Polizeibeamte in DE. Das ist ne ganz schön große Masse, die du hier vorverurteilst
@@Stephan1895 ich kenne 3 persönlich...
Natürlich gilt das nicht für alle, aber definitiv für genügend 😉
@@Scurra Hm, du kennst drei persönlich. Wenn das nicht gerade deine Ehefrau ist, meinst du wirklich, die würden dir erzählen, dass sie aus Spaß mit Blaulicht über rote Ampeln fahren oder andere interne Abläufe? Das glaubst du doch selber nicht, oder?
@@gamingp. Natürlich.
2 davon hatte ich schon kiffen gesehen, weit vor der Legalisierung... Warum sollten die sich also mit anderen Infos zurück halten 🤣
@@Scurra Ich kann nur müde lächeln ;=)
Ich BIN Frankfurter.... Wenn ich nun täglich durch den HBF fahren muss, bin ich dann per se verdächtig?
Nö, du bist nicht per se verdächtig, aber die Pol darf an diesen Orten halt anlasslos kontrollieren. Dafür musst du, wie der Name schon sagt, halt keinen Anlass bieten/ nicht verdächtig sein.
Ich hatte schon 3 mal eine "Verkehrskontrolle" auf dem Fußweg gehabt. Bei den ersten beiden male hielt ein Streifenwagen vor mir an und fragte wer ich bin und wohin ich will. Ich habe beide male gefragt ob eine Straftat vor liegt und beim ersten mal sah ich aus wie jemand nachdem gesucht wird und musste den Ausweis vor zeigen während beim zweiten mal mit Verkehrskontrolle argumentiert wurde wo ich jedoch verweigert habe etwas vorzuzeigen und zu sagen.
Beim dritten mal ging ich mit Krücken unter einer Brücke durch wo 2 "Polizisten" kamen und mich des Diebstahls beschuldigt haben. Ich habe das verneint und sah, dass die keine Polizei Schuhe getragen haben sondern Schwarz Grüne Nikes und keine Schusswaffe hatten und habe dann nach einem Polizei Ausweis verlangt und habe die Polizei versucht zu wählen. Die haben nur gesagt dass die kein bock auf den scheiß haben und sind einfach weiter gegangen.
Ich verstehe beim zweiten Fall jetzt nicht ganz warum du da verweigert hast. Du hast doch anscheinend nichts verbrochen und dann auch nichts zu verbergen. Was nützt es dir jetzt unbedingt nichts zu sagen und die Situation unnötig zu verkomplizieren anstatt einfach zu kooperieren und weiterzugehen. Dadurch entsteht dir ja schließlich kein Nachteil
was wird da verkompliziert? er verweigert und läuft einfach weiter?
@@Jan7727 Du hast doch sicherlich nichts zu verbergenm, oder? Dann lass mich doch einfach in deine Wohnung. Wenn da nix zu finden ist, dann hast du ja auch kein Grund das zu verweigern, oder?
@@McKenzy1971 sure. Ich würde mich halt fragen, warum dich die Wohnung einer fremden Person interessiert, aber ein Problem hab ich damit nicht. Mal abgesehen davon, dass die Beispiele total unverhältnismäßig sind und sich dadurch nicht miteinander vergleichen lassen.
@@Jan7727 Ich habe keine Gute Erfahrungen mit der Polizei und ich will mit dennen gar nichts besprechen oder zu tun haben und das ist mein gutes Recht so lange ich nicht Zeuge bin oder etwas verbrochen habe.
Her anwalt ich würde dir vielleicht raten beim nächsten mal vllt keine usa bilder oder videos verwenden wenn du von deutsche gesetze sprichst das können menschen falsch verstehen da es zum beispiel in usa keine allgemeine Verkehrsanhaltung gibt ich will dir nicht vorschreiben wie du deine videos machst aber es wäre besser damit keine Verwirrungen entstehen:)
Ich hab zum glück in der Berufsschule einiges gelernt, was ich in der richtigen Schule nicht beigebracht bekommen habe
Ist schon verrückt wie wenig Rechte wir als Bürger eigentlich gegenüber der Polizei haben wenn man das mit den USA z. B. vergleicht
Wieso nicht 2k, 4k ? Schade :(
Die Auflösung wäre höher, als die Polizei erlaubt 👮
Man muss bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle seinen BPA nicht vorzeigen?
Der ADAC ist der Meinung das man das Warndreieck und den Verbandskasten nicht vorzeigen muss.
Man ist nicht verpflichtet bei der Überprüfung der Fahrsicherheit des Fahrzeugs mitzuwirken.
Sorry aber das mit dem baseballschläger und dem handschuh und den Ball ist leider ein Mythos
Ist nicht jeder verpflichtet bei Mord und Totschlag Meldung zu machen egal ob Polizist oder Schnittlauchbauer.
Kommt drauf an, ob die Tat geplant ist und noch verhindert werden kann oder schon umgesetzt wurde.
Eine Ausnahme gilt für Geistliche, die sind auch bei geplanten Taten nicht zur Anzeige verpflichtet, wenn sie im Rahmen ihrer seelsorgerischer Tätigkeit davon erfahren.
Ich hatte einige Verkehrskontrollen. Ärgerlich? JA. Ein Grund um sich quer zustellen? NEIN.
Lasst sie ihren Job machen und wenn ihr nichts verbrochen habt, dann müsst ihr euch nicht fürchten. Die allermeisten sind wirklich nette Menschen.
@@imerkadrija855 Top! Jemand der auf das Recht auf Privatsphäre verzichtet. Leute wie dich mögen Staat & Wirtschaft sehr sehr gerne.
@@r_mclovin Man hat doch kaum noch Privatsphäre mein Lieber...
Sobald Vaterstaat es möchte, zapfen sie die Antennen an, und wissen wo du bist und wo du dich aufgehalten hast.
Über deine IP-Adresse wissen sie genau, welche Seiten du im Internet besuchst...
Sobald sie wollen, machen sie das auch. Also wozu sich aufregen?
Schlussendlich ist es die Polizei die du rufst, wenn du in Schwierigkeiten steckst.
Diese ganze Datenschutz/Privatsphäre-Gerede bringt uns eh nicht weiter.
Vaterstaat hat und wird immer das tun, was es für richtig hält. Da bist du als Bürger nunmal immer der Verlierer.
@@r_mclovin Bei einer Verkehrskontrolle verzichtest du aufjedenfall erheblich auf dein Recht auf Privatsphäre... aber bei deinem Handy was du jederzeit mit dir führst nicht... :D
Kein einziger Jurist in Deutschland würde raten, sich in der Maßnahme aktiv quer zustellen. Die wissen auch ganz genau warum^^
@@gamingp. Mir ist durchaus bewusst, dass Handys problematisch sein können bezüglich Privatsphäre und auch dort bemühe ich mich um mehr Anonymität und Sicherheit. 100% Privatsphäre ist mit Handys sehr schwierig bis unmöglich. Ist das nun ein Grund, jetzt auf Privatsphäre im Auto zu verzichten? Wie wärs wenn ich auch noch meine Haustüre weit offen lasse?
Dein Whatabout-Argument ist bedeutungslos.
14 Euro sind zwei Döner.Lang ist es her
Also für 7€ kriegt man schon noch einen Döner.
Einfach überall im Auto prn....o Häfte versteckten. Das gibt bestimmt überraschte Gesichter 😂 bei einer Kontrolle xD
Geltendes Recht? Darf ich jetzt lachen?
Mooment! Wenn Polizisten einfach nur gut durch den Tag kommen wollen wie Du und ich, brauchen Sie einen dafür ja nicht zu belästigen.
Denn grundsätzlich ist jeder Mensch erstmal frei und Niemandem eine Rechenschaft schuldig.
Eine Blutentnahme ist doch eine Körperveletzung.
Naja das mit dem Kofferraum ist nicht so ganz richtig … im 30km Grenzbereich darf die Bundespolizei sehr wohl den Kofferraum öffnen lassen
Kannste dir nicht vorstellen wie oft die polizei bei uns Blaulicht anmacht nur um nicht an der roten ampel zu stehen
Kann mich nicht daran erinnern dass ich die gesetze unterschrieben habe dass ich dinge tun „muss“
Gesetze benötigen nicht deine Zustimmung, um an einem bestimmten Ort (z.B. Deutschland) zu gelten. Wenn es so wäre, wären Gesetze nicht brauchbar. Ein Mörder würde z.B. nicht unterschreiben, dass Mord eine Straftat ist, die bestraft werden muss usw.
Selbstverständlich, kannst du dich auch weigern, dich an die Gesetze zu halten, aber da musst du halt mit den Konzequenzen rechnen.
Polizisten haben Freunde??? Ja vielleicht andere Polizisten😆
Die können auch bei jeder Kontrolle denn Anlass begründen um das zu erreichen was die wollen also mal ehrlich...
Und was ist das, was sie wollen? Die Polizei hat besseres zu tun als grundlos zu kontrollieren. Wenn sie dich kontrollieren, haben sie einen Grund. Wenn du nichts zu verbergen hast, was schert es dich, kurz deinen Ausweis zu zeigen und dann weiter zu gehen? Das tut nicht weh..